Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron], Hieronym Graf (I)

Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron], Hieronym Graf (I); kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister [um 1615 Concesio-1657]

Hieronymus Graf Lodron[1] [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron],[2] Herr auf Castello San Giovanni  in Bondone,[3] ein Sohn des kaiserlichen Kämmerers Hieronym Graf Lodron [1580-1658], 1639 Herr auf Schloss Lodron in Gmünd in Kärnten,[4] des Landmarschalls und Bruders des Salzburger Fürstbischofs Paris Lodron,[5]  „ein junger Herr, sehr veränderlich und ein Langschläfer, den die alten Officiere wenig respectirten“, wie aus der Reichsstadt Schweinfurt[6] anlässlich seiner Besatzungszeit berichtet wird.[7] Er, der selbst mit Lodron unterschrieb, wird oft von Zeitgenossen als „Latron, Ladron“ von lat. latro: Straßenräuber, Dieb bezeichnet.

Anlässlich der Salzburger  Domeinweihung am 25.9.1628 wird ein Hieronymus Lodron als Kämmerer[8] aufgeführt.[9] Lodron hatte an der Salzburger Benediktineruniversität studiert.[10] 1634 wurde hier ein Studentenfreikorps aufgestellt. 150 Freiwillige wählten aus ihrer Mitte einen Hauptmann,[11] einen Leutnant[12] und als Fahnenjunker[13] Hieronymus Lodron. Das Korps wurde 1639 wieder aufgelöst, da es zwischen Studenten und Soldaten häufig zu Raufereien gekommen war.[14]

Lodron diente 1638 unter Piccolomini[15] im gleichnamigen Fußregiment[16] in den Spanischen Niederlanden.[17] Ein halbes Jahr im Felde galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Kriegsdienste leistete man in der Anfangsphase zwei Jahre, fünf Jahre galten schon als außergewöhnlich.

Im April 1639 begann die Werbung von 3.000 Mann[18] Infanterie im Erzbistum Salzburg unter dem Kommando Lodrons.[19] Dass ihm das Regiment übertragen wurde, war nicht so außergewöhnlich. In irischen[20] Regimentern kam es durchaus vor, dass bereits zehnjährigen Söhnen das Kommando über das Regiment des Vaters übertragen wurde.[21]

Am 9.5.1639 schrieb der kaiserliche Kriegssekretär Johann Friedrich Fischer[22] aus Wien an Piccolomini: Melchior von Hatzfeldt,[23] der Bruder des Würzburger Fürstbischofs,[24] sei mit 4.000 Kürassieren[25] und 5.000 Infanteristen in der Nähe von Würzburg[26] anmarschiert. Ferdinand III.[27] habe beschlossen, ihm, Piccolomini, nicht nur die angeforderten 500 Reiter, sondern auch die Regimenter Ruebland[28] und Heister[29] zu überlassen. Er, Fischer, begnüge sich mit den 6.000 von Piccolomini abkommandierten Infanteristen und warte auf Soldaten aus Mailand, wohin er einen weiteren Kurier mit der Bitte um Hilfe entsandt habe. Er glaube, dass die Regimenter Gallas[30] und Lodron anrücken sollten und dass man zusammen mit Melchior von Hatzfeldt, den Ungarn[31]  und Kroaten,[32] die unter Isolano[33]  und Földváry[34] unterwegs seien, insgesamt 30.000 Mann zur Verteidigung der Erbländer aufstellen könne.[35]

Ab Dezember 1639 führten die Söldner[36] die Bezeichnung „Deutsches Regiment zu Fuß Oberst Lodron“.[37]

Lodrons Regiment machte 1640 und 1641 die Feldzüge am Oberrhein mit. Erzherzogin Claudia von Tirol[38]  hatte mit Spanien einen Vertrag zur Rückeroberung Vorderösterreichs geschlossen. Hauptziel war es, Breisach[39]  zurückzuerobern. Spanien selbst wollte die wichtige Landverbindung zwischen Genua, dem Elsass und den Spanischen Niederlanden wieder frei bekommen und Claudia ihre Hauptfestung im Westen zurückerobern. Spanien stellte das Geld zur Verfügung. Geworben[40] wurde in Tirol. Drei Regimenter waren im Hegau[41] versammelt worden. Im Spätsommer 1640 war Lodron im Auftrag der vorderösterreichischen Regierung vergeblich zur Belagerung des Hohentwiels[42] eingesetzt worden.

„Am 28. August 1640 aber versammelte der spanische General Enriquez[43] einen Theil der am Bodensee und in Schwaben liegenden kaiserlichen Truppen (Spanier)[44] bei Stockach,[45] und rückte mit denselben gegen Hohentwiel vor. Die Stärke dieser Truppenabtheilung wird von Einigen zu 7000 von Andern nur zu 3000 Mann angegeben. Letztere Zahl ist die wahrscheinlichere. Schon bei dem Anmarsche wurde ein Oberstleutnant[46] mit einigen Mann, von den Truppen der Besatzung im Angesichte jenes Corps aufgehoben und gefangen[47] auf die Festung gebracht. Am 9. September umschloß Enriquez die Festung; am 20. September forderte er in einem höflichen und schmeichelnden Schreiben Widerhold[48] zur Uebergabe auf, aber vergebens, indem Widerhold, welcher hierüber äußerte, es scheine, daß Enriquez die Festung mit Papier und Schmeichelworten bezwingen wolle, die Aufforderung zurückwies. Nun bezogen die Spanier ihr Hauptlager bei dem zerstörten Schlosse Staufen,[49] und stellten bloß Wachen um die Festung zur Beobachtung auf. Widerhold hatte unterdessen nicht gesäumt, dem General Erlach[50] Nachricht von dem Angriff zu geben, mit dem er abermals bedroht wurde, worauf Erlach mit 700 Mann zu Fuß und 300 Reitern anrückte und sich zuerst bei Laufenburg[51] aufstellte, von wo aus er am 28. September einen Versuch machen wollte, die in Engen[52] liegende 400 Mann starke kaiserliche Besatzung aufzuheben; diese zog sich aber vor seiner Ankunft zurück. Widerhold hatte wahrgenommen, daß die Kaiserlichen gewöhnlich zwischen 2 und 3 Uhr die 150 Mann zu Fuß und 80 Reiter starken Feldwachen bei Hohentwiel ablösten; er verabredete daher mit dem Oberstleutnant von Rosen,[53] welchen General v. Erlach am 7. (nach Andern am 11.) October mit 300 Reitern in die Nähe von Hohentwiel geschickt hatte, einen gemeinschaftlichen Ueberfall der Feldwachen und der Ablösungsmannschaft. In der Nacht zuvor soll Widerhold auf dem Wege, auf welchem die Ablösungsmannschaft gewöhnlich kam, sechs große Granaten,[54] an welchen Gewehrschlösser angebracht waren, so haben eingraben lassen, daß die Schlösser aus einiger Entfernung mit Schnüren losgedrückt werden konnten. Obgleich nun die aufgestellten Leute, als die Ablösung heranrückte, etwas zu früh an den Schnüren zog, so daß das Losgehen der Granaten wirkungslos blieben, entstand doch einige Verwirrung unter der feindlichen Abtheilung, die nun von Widerhold und Obristleutnant Rosen überfallen und zum Rückzuge nach Staufen genöthigt wurde. Der Verlust der Kaiserlichen an Getödteten und Gefangenen belief sich auf 5 Offiziere, 10 Unteroffiziere[55] und 61 Soldaten. Unter den Todten befand sich der Oberstleutnant[56] Graf Albrecht von Fürstenberg,[57] welcher im Katzenthal[58] überrascht, tapfer kämpfend sich schon zweimal durchgeschlagen hatte, als ihm eine Kugel die Brust durchschoß. […] Die Nacht unterbrach das Gefecht. Am andern Morgen aber wurde die bei Staufen aufgestellte feindliche Abtheilung durch Oberstleutnant v. Rosen angegriffen. Zu schwach zum Widerstande zog sie sich in das Schloß zurück; da aber dieses in seinem schadhaften Zustande nicht vertheidigungsfähig war, so wurde es bald durch Rosens Musquetiere[59] und abgesessene Reiter erstürmt, wobei die Kaiserlichen außer mehreren Getödteten, 5 Offiziere, 9 Unteroffiziere und 160 Soldaten an Gefangenen verloren. Hierauf wendete sich Obristleutnant v. Rosen gegen 7 Compagnieen[60] Kaiserliche, welche zur Unterstützung herbeieilten, und trieb sie mit großem Verluste gegen Radolfszell[61] zurück. Im kaiserlichen Lager vor Hohentwiel riß der Mangel an Lebensmitteln so stark ein, daß viele Soldaten zu dem General Erlach übergingen; hierdurch so wie durch die bestandenen Gefechte waren die kaiserlichen Truppen bis auf 700 Mann herabgeschmolzen; sie hoben daher die Einschließung von Hohentwiel auf, beobachteten jedoch fortwährend die Festung von ihren Winterquartieren,[62] namentlich von Constanz[63] und Radolfszell aus“.[64] Der Winzer und Bürgermeister Gallus Zembroth [1589-1662][65] aus Allensbach,[66] das dem Fürstbischof von Konstanz[67] zugehörig war, hält dazu in seiner Chronik fest: „Den 14. Tag Weinmonet [Oktober 1640; BW] sind 3 Regenmenter, so under spanischer Besoldung, zu Bolingen[68] sich haltend und Wiel[69] solen belegern, aldorten von dem Feind überfalen und verdriben worden, sich hieher begeben. Es war ein Graf von Fladeron[70] Obrist, hatte ain Leibcompany[71] zu Pferd  und ain Regenment zu Fuoß, und dan ain Obrister, Peter Bernhart Gall,[72] ain Regenment zu Pferd und noch ains, so das Dulionisch[73] genant, auch zu Pferd, diß aber war schwach, jedoch sind aller über 1000 Pferd und nahe bey 3000 Man zu achten geschäz worden. Das Commiß[74] ward inen von Costanz[75] geben. Die sind 8 Wochen lang hie verbliben, haben ser übel gehauset, haben bey 20 Heüser und Torgelheüser[76] nider gerissen, vil zerbrochen, daß nit mer darin zu wonen, den Flecken von dem Thor zu hür[77] uff dem Graben hin und bis über Amans Haus, hinder Bürgermaister Harder säligen und der Friemeß Haus hinab gegen den See verschanzt, ain Brustwer,[78] so zwyfach mit Palesaten[79] versezt, gemacht, die Thor haben sy mit Schranken, Schlagbömen und Gattern versezt, alles Höw, so ein guoter Thail, gefrezt[80] und in der Nehe bis gen Bodman[81] weggenomen, lestens ain groß Lede[82] von Bregenz[83] geschickt, nit dest minder uber die 200 Pferd verrieckt und von Hunger umgefalen. Etlich hundert Mangrab[84] Reben, die Stecken und ale Zün[85] sind verbrant worden. Dails Viehe haben sy gemezget, dails ist anfangs von den Soltaten gelost und weggebracht worden. Es ware ain solche Verderbung, darvon nit genug zu sagen, dan one den Brand nichts mer, der Wein, so eben der Zeit eingethon, bey ainer Maß nit bliben, also kümerlich der zehende Thail, etwas wenigs daruß erlöst, das doch umb Salz, Liechter und andre Sachen, so mit inen uffgangen, gebrucht werden mießen“.[86] Der Salemer[87] [Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? -1649][88] schreibt dazu in seiner Chronik: „Umb den 24. und 25. Augusti sind allhie fürüber marchiert vil volk, so von allen orten zuesammengezogen uff Stockach und Zell[89] zuo, auß Inßbrugge[90] und Tyrol uff die 14000 mann,[91] Hohentwiel zue stürmen und einzuenahmen; daran sie wohl den kopf werden verstoßen. Uff den 4. September hat man gar starck mit großen stucken[92] gespült[93] und in den October haben sich ain außschuß reuter auß den Waldstätten[94] zuesammen gestoßen ohngefert uff die 80 pferd, si die unsrigen oder Ladronische in Überlinger[95] rued[96] unversehen uberfallen und uff 3 oder 400 gefangen und nidergemacht. Uberige haben sich mit der flucht salviert, an dem Rhein herauf zwischen beeden Seen nacher Staad,[97] Wolmattingen[98] und Alarspach[99] etc. Und den 21. November seyen uff die 40 Hohentwielerische zue Wald inß closter eingefallen und uff 100 stuck roß, vieh und schaf weggetriben, ain oder zwehen pauren nidergeschoßen; darumben auch mier in großen sorgen und täglich und stündlich uberfahlß erwartet. In vigilia St. Andreae[100] seyen seniores et aegroti[101] abermahlen naher Uberlingen gewichen wegen uberfahlß und gefahr der Wieler.

Den 11. und 12. Decembris hat man verblibnen überigen rest der Ladronischen soldaten, ut supra,[102] hieherwertß über den see, damit ihnen nichts bschähe, naher Uldingen[103] uff uff 1400 gefüert, welche gleich alldort ettlich und zwainzig stuck vieh geschlachtet, großen schaden gethon und von dannen ettlich den march uff Pfulendorff[104] und ettlich uff Markdorff[105] genohmen, welche sich ain zeit lang vor Markdorff hinauß und an den see, uff Buochhorn[106] zue, uffgehalten und den 16. Decembris seyen noch andere, Aescherische,[107] uff 2 oder 300, herüber naher Uldingen gefüert, anderen tag aber gleich wider hinüber“.[108] Augenscheinlich wurden die dezimierten Truppen an den Niederrhein abgezogen, wo das nächste Debakel Lodrons stattfinden sollte.

In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611-1675] heißt es über die Niederlage der Kaiserlichen unter dem unfähigen Lamboy[109]  gegen die Hessen-Kasselischen,[110] Weimarer und Franzosen am 17.1.1642 bei St. Tönies,[111] dass „grave Ladron“ in französische Gefangenschaft geraten sei.[112] Lamboy hatten 8.-9.000 Mann unterstanden, ca. 1.000 (nach anderen Angaben 2.500[113]) wurden getötet, die meisten wurden versprengt[114] oder gefangen genommen (4.000). 146 Fahnen[115] und Standarten,[116] dazu der ganze Tross[117] fielen in die Hände der Sieger. Chaos und Panik hatten so große Verluste verursacht, so dass 29 staatische[118] Reiterkompanien[119] gar nicht mehr zum Einsatz gekommen wären.[120] Gallas informierte Melchior von Hatzfeldt im Februar 1642 aus Trient über die Gefangennahme Lodrons bei Oedt,[121] wohin sich dieser mit dem Rest seiner Truppen geflüchtet hatte. Im „Theatrum Europaeum“[122] heißt es: „der gefangene Käiserliche General Lamboy / ist samt seinen beyden Obristen / dem Comte Latron, und Mercy[123] / in Begleitung 2. Königl. Kriegsschiffen / vnd einem Colonell Lieutenant vom Comte de Guebrian,[124]  doch erst im Eingang Julii nach Franckreich gelieffert worden / die man den 24. eiusdem au bois de Vincennes[125] geführet hat“.[126] „Die düstere Festung mit ihren riesenhaften Türmen, die aus dem weiten Rechteck der Mauern und Gräben aufstiegen, galt als ein etwas besserer Aufbewahrungsort als die berüchtigte Bastille. Der runde Donjon diente als sicherstes Staatsgefängnis Frankreichs und Kardinal Richelieu internierte dort die unruhigen Feudalherren, die sich seinem Regime widersetzten. […] Die drei ersten Stockwerke des Turmes beherbergten winklige Zellen mit nackten Mauern. […] Das Staatsgefängnis stand unter strengster Bewachung durch berittene Musketiere des Kardinals und 300 Fußgardisten, während im Zwinger und in den Gräben Löwen, Tiger und Bären gehalten wurden, die jeden Fluchtversuch zum Scheitern verdammten“.[127] Dass Lodron bis Sommer 1643 dort einsaß, mag mit den Verhandlungen um seine Ranzion[128] zusammengehangen haben.

Im September 1642 lag der Schotte[129] Robert von Crichton,[130] Obristleutnant des Regiments Lodron, bereits in Haßfurt[131] und teilte Hatzfeldt mit, dass flüchtige Soldaten Lamboys (nach der Schlacht bei Kempen) in Schwaben und Franken aufgetaucht seien.[132] „[…] anfang November [1642; BW] kam aus Würzburg[133] der Befehl zur Aufnahme des ganzen Latronischen Regimentes (319, 25 und 27). Die Kitzinger[134] wehrten sich so gut es ging gegen diese Einquartierung,[135] doch blieben die Soldaten bis Ende Januar 1643 in der Stadt“.[136]

Aus der Freien Reichsstadt Schweinfurt[137] wird 1642 berichtet: „Der Lodronische Oberstlieutenant, Robert Grichton, ein Schotte, schickte am 16. Dec. eine Ordre, die er von General Hatzfeld erhalten hatte, an den hiesigen Commandanten,[138] worin stand, daß er sich mit seinem Regimente, welches zu Kitzingen und Haßfurt lag, nach Schweinfurt begeben und da einquartiert werden sollte.

Zugleich ließ er dabey ein Bischöflich-Würzburgisches Schreiben aufweisen, worin ihm angezeigt wurde, daß er mit seinem Regimente in die hiesige Stadt marschiren und die drey Königseckischen[139] Compagnien Reuter[140] auch mit dahin nehmen sollte. Der Commandant ließ sie aber an diesem Tage nicht ein, besonders auch deswegen, weil sie die Anzahl ihrer Mannschaft nicht angeben wollten.

Und doch kamen die Lodronischen am 17. Dec. von Sennfeld[141] herein, welchen bald darauf die zu Haßfurt gelegenen folgten. Die Anzahl der gemeinen Soldaten[142] war zwar gering; aber die der Officiere desto größer. Sie hatten eine große Menge Weiber[143] bey sich und 40 Pferde, auch wurden sie ohne Verpflegung[144] einquartiert.

Kaum waren diese hier angelangt, so kam schon ein Königseckischer Trompeter[145] in die Stadt, zeigt eine Ordre auf, welche der Bischof zu Würzburg seinem Oberstlieutenant, sich in Schweinfurt mit seinen Reutern einquartieren zu lassen, gegeben hatte, diese Soldaten waren bereits zu Gochsheim[146] angekommen. Weil aber der Befehl nur von dem Bischofe und nicht von dem General Hatzfeld war, ließ sie der Commandant nicht herein.

Der Bischof versprach die Lodronischen zu verpflegen. Deßwegen schrieb der Kaiser an den hiesigen Commandanten: Daß der Bischof von Würzburg nicht nur für Lebensmittel sorgen, und die Völker, welche hereingelegt würden, verpflegen wollte, sondern es sollten auch Würzburgische Räthe (schon war ein Logis für sie bestellt) hieher kommen. Weil nun aber dieses nicht geschahe, wurden Dr. Höfel[147] und Martin Geißler[148] zum Bischofe und Johann Zimmermann[149] zu dem General Hatzfeld geschickt.

Der Obristlieutenant Grichton wollte 2 Quartiere haben, eines als Obristleutnant und das andere als Hauptmann, er spannte auch das Servis[150] sehr hoch, welches man ihm an Geld bezahlen sollte; aber weder das eine, noch das andere wurde ihm bewilliget. Die Königseckische Reuter kamen am 19. d. wieder an das Thor; aber sie wurden von dem Commandanten, der vom General Hatzfeld Ordre hatte, sie nicht eher einzunehmen, bis der Feind bereits vor der Städte wäre, nicht eingelassen. In der Stadt wurden jezt alle Fremde und Eingeflüchtete[151] mit ihrem Viehe, Getreide etc. etc. aufgeschrieben. Die Königseckischen Reuter, 159 Pferde stark, kamen doch am 20. Dec. herein. Diesen band ihr Oberstlieutenant Wolbaum[152] auf dem Markte scharf ein, daß sie sich gut und so verhalten und betragen sollten, damit ja keine Klage gegen sie einliefe. Sie wurden hierauf ohne Verpflegung einquartiert; führten sich aber in ihren Quartieren sehr schlecht auf, schlugen die Leute,  preßten ihnen Essen, Trinken und Futter ab, da man ihnen doch nichts zu geben schuldig war.

Dr. Höfel, Martin Geißler und Johann Zimmermann, welcher leztere den General Hatzfeld nicht angetroffen hatte, kamen von Würzburg wieder zurück. Der Bischof bewilligte die Verpflegung der Reuter, auch der Gallasischen und Lodronischen, die auf dem Lande Fourage[153] holen sollten, und sagte dabey: Die Stadt  sollte aber auch das Ihrige thun und den Hatzfeldischen den Commiß[154] geben, womit sie sich müßten begnügen laßen. Den andern hier liegenden Soldaten waren gewisse Dörfer im Bisthume  angewiesen, woher sie ihre Verpflegung erheben sollten, wenn sie nicht von dem Feinde besezt würden.

In dieser Nacht blieben die meisten Officiere und Soldaten wegen des Feindes in Bereitschaft. Jeder Hauptmann behielt seine Compagnie bey sich in seinem Quartiere, welches ihnen leicht möglich war, da die meisten Compagnien aus 6, 7, 8, höchstens 12 gemeinen Soldaten bestanden. Auch wurden die Posten ausgetheilt, den vom Oberthore bis zum Spitalthore [Abb. rechts] erhielt der Oberstlieutenant, und den vom Oberthore biß zum Mühlthore der Oberstwachmeister.[155]

Weil aber der Commandant Weitz[156] und die übrigen Officiere meynten, daß noch zu wenig Volk in der Stadt wäre, um sich mit Vortheil gegen den Feind wehren zu können, wenn er sich der Stadt nähern sollte, so wollten sie sehen, wie stark die Bürgerschaft wäre. Der Rath ließ also die Bürger am 21. Dec. auf dem Rossmarkte unter 2 Fahnen versammeln – bey 400 Mann stark – und vor das Haus des Commandanten führen. Nun trat er mit seinen Officieren und mit etlichen Abgeordneten des Raths hinzu, lobte die Treue und guten Dienste der Bürger und fragte sie: Ob sie mit ihm und seinen Soldaten Leib und Leben, Ehre und Gut daran setzen wollten, wenn der Feind sich der Stadt zu bemächtigen Willens wäre ? Darauf sie alle mit Ja antworteten; aber hinzusezten, wenn die Soldaten die Bürger so hielten, daß sie bleiben könnten. Der Commandant und die Officiere versprachen ihnen gutes Regiment zu halten.

Indessen wurde an den Befestigungswerken mit der größten Thätigkeit gearbeitet, die sich hieher geflüchteten Bauern mußten fronen und Dörner[157] herbey führen, welche man zwischen die Palisaden steckte.

Unsere Reuter brachten am 23. d. zwanzig Fouragirpferde ein, welche sie den Weimarischen zu Waßerlosen[158] abgenommen hatten.

Da nun die Stadt eine sehr große und drückende Last auf dem Halse liegen hatte, so wurden auch die Rathsherren, Pfarrer, Schuldiener und Doctoren, die keine würkliche Einquartierung vorher bekommen hatten, um der Bürgerschaft nur in etwas Erleichterung zu verschaffen, mit Soldaten belegt. Die Pfarrer gaben eine freywillige Beysteuer. So belegte man auch die Dorfschaften, die ihre beßten Sachen hieher geführt hatten, mit einem wöchentlichen Beytrage an Haber, Heu, Korn und Fleisch; weßwegen sich der Bischof zu Würzburg in einem Schreiben an den Rath beschwerte, und dabey drohte, sich zweyfach an der Stadt wieder zu erholen“.[159]

Unter 1643 wird berichtet: „Die Lodronischen begehrten am 2. Jan. die Verpflegung von hiesiger Stadt, welche hernach die Reuter und endlich die Gallasischen auch forderten. Dreißig Mann von den Lodronischen marschirten am 3. Jan. nach Gerolzhofen;[160] aber die große Menge von Officieren blieb hier, auch durften die Abziehenden ihre Weiber nicht mitnehmen, sondern mußten sie hier zurück lassen. Der Bischof von Würzburg schrieb am 9. Jan. an den hiesigen Rath: Wenn man die die Gallasischen verpflegen wollte, so wäre er bereit, es dahin zu bringen, daß die Reuter abgeführt würden. Man hatte aber hier schon Nachricht erhalten, daß die Reuter in kurzen abmarschiren würden, und am 11. d. zogen sie wirklich ab. Sie nahmen im Amte Trimberg,[161] welches ihnen die Verpflegung geben sollte, 14 Ochsen, 14 Kühe und 1 Pferd mit.

Auch die Hatzfeldischen zogen ab, die Stadt mußte dem Oberstwachmeister Ley[162] 200 Thlr.[163] geben.

Er forderte 1300 fl. Rhn.,[164] welche ihm die Stadt, von seiner erhaltenen Ordre an, da er aus dem Cölnischen aufgebrochen ist, und für die 10 oder 11 Tage, an welchen seine Soldaten keinen Commiß erhalten hatten, da doch jeder Wirth seinen Soldaten zu Essen und zu Trinken geben musste, schuldig seyn sollte. Endlich kam es doch, wie schon gesagt, auf  200 Thlr.

An dem nämlichen Tage kam ein Fähndrich[165] von Würzburg hieher und brachte im Namen des Bischofs an: Wenn man die Lodronischen verpflegen wollte, sollten die Gallasischen auch abgeführt werden; welche aber schon am 12. abmarschirten.

Der Bischof von Würzburg schrieb an den hiesigen Rath: General Hatzfeld habe Befehl gegeben, daß das Lodronische  Regiment in Schweinfurt liegen bleiben und die Stadt dasselbe, gleich dem Hatzfeldischen, verpflegen sollte. Dazu wollte man sich aber nicht verstehen, ob es gleich es der Oberstlieutenant[166] selbst begehrte und seinen Soldaten sagen ließ: Sie sollten sich von ihren Wirten besser, als zuvor, tractiren lassen; auch die Officiere wollten den Bürgern die Verpflegung abnöthigen, sie stachen ihnen die Hühner todt, ließen sie für sich braten, und thaten ihnen mehrere Drangsale mit vielem unnöthigen Holz- und Licht-Verbrennen an“.[167]

„Die Lodronischen wollten immer noch verpflegt sein, obgleich der Oberstlieutenant selbst bekennen mußte, daß es die Stadt nicht schuldig wäre, und zumal es ihr auch zu schwer fiele; aber er wüsste nicht, weil ihm der Bischof nichts mehr geben wollte, wovon er und seine Soldaten leben sollten. Er schickte daher nochmals seinen Regimentsquartiermeister[168] der Verpflegung wegen an den Bischof, auch der Rath schrieb an denselben und erhielt folgende Antwort: Er könne unsere Garnison[169] nicht verpflegen, da sie besonders in einem andern Ort lägen. Würde aber Sr. Kaiserl. Majestät sie austheilen, so wollte seinen Theil daran tragen.

Weil nun der Bischof gar nichts thun wollte, der doch diese Soldaten ins Land gebracht hatte, so ließ der Rath dem Oberstlieutenant sagen: Man wäre nicht mehr gesonnen, ihn und seine Soldaten zu verpflegen, man hätte ihn also, die Speisung der Soldaten bey den Bürgern abzuschaffen. Inzwischen wurde ihm zuweilen etwas an Fleisch, Wein und Haber verehrt.

Der General-Commißariats-Verweser[170] Beierlein[171] schrieb an den hiesigen Commandanten:[172] Der Wille Sr. Kaiserl. Majestät wäre nicht, die Stadt Schweinfurt ruiniren zu lassen, deßwegen sollten die andern Kreisstände[173] sowohl an der Verpflegung der Garnison, als des Lodronischen Regiments, eine Beyhülfe thun. Der Bischof schrieb wieder, er könne sie nicht verpflegen; doch würde es ihm nicht zuwider seyn, wenn der Rath etliche Abgeordnete zu ihm schickte, mit welchen er eine mündliche Unterhandlung pflegen könne.

Weil nun der Oberstlieutenant wohl einsahe, was Beyerleins Wille sei, schickte er seinen Regimentsquartiermeister wieder nach Würzburg, und der Stadtschreiber[174] wurde von E. Rath an die ausschreibenden Fürsten geschickt. Der Stadtschreiber kam den 10. Febr. von den ausschreibenden Fürsten wieder hieher mit guter Vertröstung auf den Kreistag,[175] der den 15. März zu Bamberg[176] sollte gehalten werden. Indessen erboten sie sich, weil die Last für die Stadt zu groß wäre, auch der Bischof zu Würzburg die 4 Regimenter zur Vertheidigung seines Landes begehrt hätte, an ihn der Stadt wegen zu schreiben. Der Regimentsquartiermeister kam den 12. d. von Würzburg, ohne etwas ausgerichtet zu haben, zurück, wo er 4 Tage aufgehalten wurde.

Der Rat ordnete am 12. d. Dr. Hövel und Alexander Pfister nach Würzburg zu dem Bischofe ab, um sich mit demselben der Verpflegung wegen zu unterreden. Ob nun gleich der Bischof ein Bedauern mit der Stadt hatte, oder sich wenigstens so stellte, als ob er es hätte, so wollte er sich doch zu nichts verstehen, und berief sich auf den künftigen Reichstag. Er schrieb indessen an den Oberstlieutenant: Daß er sich, weil es der Stadt zu schwer fiele, und sie es auch nicht schuldig wäre, der Verpflegung wegen an den Kreis halten sollte. Der Oberstlieutenant schrieb auch deßwegen an die ausschreibenden Fürsten.

Der Commandant Wietz[177] schickte am 14. Febr. den Hauptmann Haas[178] zum General-Commißär Beierlein, ohne Zweifel wegen der 90 fl., die ihm die Stadt vorher gutmüthig über die 200 fl. gegeben hatte; ihm aber hernach von Beierlein abgekürzt wurden. Und weil an eben diesem Tage ein Kaiserliches Schreiben an Beierlein der Stadt wegen angekommen war, wurde Joh. Eberhard Heberer[179] noch an diesem Tage, um dem Hauptmann Haas zuvor zukommen, auch dahin, nebst einer Verehrung[180] von 50 Thalern, mit demselben Schreiben vom Rath abgeordnet. Heberer kam von Speier,[181] wo er Beierlein angetroffen hatte, am 25. Februar wieder hieher und brachte mehrere Schreiben für die Stadt mit an den Kaiser, die kreisausschreibenden Fürsten und an den hiesigen Commandanten – und doch wurde der Stadt in keinem Stücke geholfen. Weil der Hauptmann Haas den Commißär Beierlein in Heilbronn[182] nicht angetroffen hatte, kam er unverrichteter Sache wieder hieher. Dem Oberstlieutenant wurde die Verpflegung seiner Soldaten am 15. Februar vom Rath aufgesagt. Er erwiederte hierauf: Er wisse wohl, daß die Verpflegung der Stadt beschwerlich falle, er könne ihr auch dieselbe nicht zumuthen; aber er dürfe doch auch nicht ohne Ordre seines Generals von hier abziehen, er wisse also nicht, wie er die Seinigen erhalten sollte, er hoffe also, die Stadt werde das Ihrige noch ferner thun, er wolle hingegen so gutes Regiment halten, daß man mit ihm zufrieden seyn möchte.

Vier Lodronische Soldaten brachen am 17. Febr Nachts um 9 Uhr in die Mang[183] auf dem Rossmarkte  ein und wollten stehlen. Die Leute im Hause wurden es gewahr und gingen auf die Diebe los, diese wehrten sich mit bloßen Degen, dann mit Steinwerfen und rissen aus: Der Oberstlieutenant bestrafte sie am andern Tage so : Er ließ sie etliche Stunden auf dem Esel reiten[184] und dann Doppelhacken[185] tragen. Eine grausame Strafe ![186]

Der Oberstlieutenant Frankenstein[187] kam von Würzburg hieher und stieg bey dem Oberstlieutenant Grichton ab. Während der Mahlzeit mußte der hiesige Kommandant tapfer bey ihnen über die Zunge springen,[188] welches er wieder erfuhr.

Dieser ließ unter allen Thoren befehlen, den Frankenstein nicht hinauszulassen. Indessen kommt ein besoffener Lodronischer Fähntrich vor die Hauptwache, schalt die Bürger Schelme[189] und Rebellen;[190] da es aber der damals commandirende Corporal der Wache widersprach, zog der Fähndrich vom Leder und wollte ihn über den Haufen stoßen; allein die Bürger verstanden dieses unrecht, schlugen ihm die Haut voll und schleppten ihn in Arrest. Am 21. und 22. Febr. blieben die Thore verschlossen, auch ließ der Commandant solchen Schimpf durch 2 Officiere bey dem Obristlieutenant Grichton besprechen: Ob er ihm, als Commandanten, gehorchen wolle oder nicht ? Ob er das schlechte Betragen seines Fähndrichs strafen wolle ? Er versprach Alles zu thun. Hierauf wurden auf dem Rathhause, im Beysein des Regiments-Schultheißen,[191] die Bürger und Soldaten abgehöret und über den arretirten Fähndrich Standrecht gehalten; Frankenstein aber mußte durch 2 Officiere Abbitte thun.

Weil man wegen des Ladronischen Regiments an keinem Orte Hülfe finden konnte, da derselbe der Stadt zur großen Last, und die Ernährung desselben die Bürger viel kostete, so tractirte man den 24. Febr. mit dem Oberstlieutenant und gab ihm und seinen Soldaten alle zehen Tage 106 fl. Th. an Geld, 14 ½ Mltr.[192] Korn, 3 ½ Fuder[193] Wein. Vor diesem Vergleiche kosteten sie die Stadt, billig gerechnet, 2500 fl. Die ausschreibenden Fürsten berichteten am 27. d. an den Rath: Daß Se. Kaiserl. Majestät von Wien, den 18. Febr. datirt, geschrieben hätten, im Fränkischen Kreise[194] sollten 10 Hatzfeldische Regimenter 5 Monate lang verpflegt werden.

Der Stadtschreiber Heberer[195] begab sich am 5. März nach Bamberg auf den Kreistag und kam den 11. wieder.

Auf diesem Kreistag wurde folgendes verhandelt:

1) Churbaiern  verlangte in einem eigenen Schreiben an die Kreisstände zu Bamberg, daß man ihm hinfort zur Erhaltung seiner Völker einen Beytrag, oder Römermonate,[196] liefern möchte. Sollte aber in Verweigerung dieses etwas Widerwärtiges vorgehen, wolle der Churfürst entschuldigt seyn. Man schlug es aber Churbaiern ab, obgleich einige Stände, besonders Würzburg, sich dazu bequemen wollten. 2) Wegen der Einquartierung der 10 Hatzfeldischen Regimenter wurde von dem Kreise an den Kaiser den 7. März geschrieben: Ob es nicht auf die Hälfte, nämlich auf 5 Regimenter, könnte gebracht werden ? Der Kaiser aber behauptete in dem Antwortschreiben, daß die 10 Regimenter unterhalten werden müßten. 3) Kamen die Beschwerden der Stadt Schweinfurt, besonders wegen des Lodronischen Regiments, vor.[197] Obercommißär Beierlein hatte dem Lodronischen Oberstlieutenant geschrieben, er sollte sich zu Bamberg auf dem Kreistage anmelden. Hierauf schrieb er an die Kreisstände: Er hätte gerne selbst nach Bamberg gewollt; aber wegen der herumschweifenden Hessischen[198] Soldaten wäre ihm das unmöglich gewesen. Er verlange die Verpflegung für sich und seine Soldaten von dem Bischofe zu Würzburg, wenn er noch etwas an seinem Contingente schuldig wäre. Die Schweinfurter würden auch viel Wesens machen, was sie für das Regiment aufgewendet hätten; es sey aber doch ein schlechtes gewesen. Darauf verantwortete sich die Stadt bey dem Kreise, und legte die Unwahrheiten  des Oberstlieutenants klar am Tage, welches ihr auch der Commandant bezeugte. Der Oberstlieutenant bekam von dem Kreise deßwegen einen derben Verweis. Mit dem Vermelden, die Stadt wäre ihm nichts schuldig, sie könnte daher zu seiner Verpflegung nicht gezwungen werden.

Auf diesem Kreistag wurde vom Kaiser Ferdinand Dietrich, Graf von Löwenstein-Wertheim[199] und Moses,[200] des Erzherzogs Secretär, geschickt, um zu vernehmen, was daselbst vorginge, besonders wegen des Baierischen Begehrens.

Dem Lodronischen Oberstlieutenant ließ E. E. Rath ansagen: Man wolle ihn und seine Soldaten noch 5 Tage verpflegen, hernach gäbe ihm die Stadt nichts mehr. Darauf fertigte er noch diesen Tag den Hauptmann Rauhgrafen[201] nach Wien an den Grafen Schlick[202] ab, und hoffte es dahin zu bringen, daß er hier bleiben würde, weil die Stadt für seine Recruten[203] ein sehr bequemer Platze wäre.

Dr. Höfel wurde mit einem Schreiben der Kreisstände an den Bischof nach Würzburg geschickt, er richtete aber nichts aus; denn der Bischof wollte sich zu gar nichts verstehen. Endlich schrieb der hiesige Commandant an den Bischof zu Würzburg also: Weil er wegen der Verpflegung an ihn, den Bischof, gewiesen wäre; er aber gar nichts dabey thun wollte, so habe ihm der Obercommißär Beierlein befohlen, von dem Bischöflichen, in hiesiger Stadt befindlichen, Getreide die Lodronischen zu verpflegen, ehe er es aber thäte, wolle er ihm hiermit Nachricht geben. Hierauf fing der Commandant am 27. März an, den Lodronischen Brod und Wein, aber kein Fleischgeld, zu geben, womit sie zufrieden seyn mußten, da sie doch vorher von der Stadt Alles mehr haben wollten und auch bekamen. Dem Oberstlieutenant  wurde noch zuweilen etwas an Fleisch, Wein und Haber, auf sein Begehren, verehrt. Der Bischof schrieb hierauf an den Commandanten und beschwerte sich sehr, daß er die Lodronischen von seinem hier liegen habenden Weine und Getreide verpflege, und drohte dabey in seinem Schreiben: So bald er einen Schweinfurter bekommen würde, wolle er sich an ihm erholen; auch hätte ihm, als Reichsfürsten, der Commißär nichts befehlen.

Drey Hatzfeldische Quartiermeister[204] kamen am 29. März hieher, mit welchen der Lodronische am folgenden Tage nach Bamberg abging. D. Höfel und Joh. Erhard Heberer begaben sich am 4. April auch dahin. Daselbst meldeten sich die Hatzfeldischen Quartiermeister um Einquartierung der 10 Regimenter an. Die Kreisstände schickten aber den Hatzfeldischen General-Quartiermeister, der damals auch zu Bamberg war, nach Wien, mit dem Vermelden, daß man sich zu keiner Austheilung verstehen könne, bis die Baierischen und Lothringischen[205] Völker aus dem Fränkischen Kreise abgeführt seyn würden, besonders auch deßwegen, weil die bewilligte 60 monatliche Contribution[206] kaum halb entrichtet wäre, und es sehr schwer damit herginge. Der Kreis erbiete sich aber, 5 Regimenter auf 2 ½ Monat zu verpflegen, und die noch rückständige monatliche Contribution dazu zu verwenden.

Der Kaiser erklärte hierauf: Er wolle einen Bevollmächtigten an den Kreis schicken.

Der Amtsschreiber zu Werneck,[207] Albert Göbel, brachte am 6. April ein Schreiben vom Bischofe zu Würzburg an den hiesigen Rath, worin er drohte, daß er sich so lange an den Schweinfurtern, ihren Gütern, Schulden u. s. w. halten wolle, bis ihm das wieder bezahlt würde, was ihm von dem Commandanten (wozu ihm der Rath die Anleitung gegeben hätte) zur Unterhaltung der Lodronischen genommen worden wäre. Dieses Schreiben wurde bey den Ständen vorgebracht, worauf diese den Bescheid gaben: Die Stadt sollte den Commandanten machen laßen, was er wollte, sie würden es nicht zu entgelten haben, sie wollten deßwegen an den Bischof schreiben, welches auch am 17. April geschahe. […]

Die vom Fränkischen Kreise auf den Collegial-Tag[208] zu Frankfurt Abgeordneten, D. Mertlach,[209] Kanzler zu Bamberg, und Johann Müller,[210] Cammermeister[211] zu Culmbach,[212] kamen kamen am 7. April hier durch, um dahin zu reisen. Sie wurden vom Rathe zehrfrey gehalten und am folgenden Tage mit den hiesigen Bauamts-Pferden nach Würzburg geführt, wo sie den Herren von Stauffenberg, als das Haupt der Gesandschaft, mitnahmen.

Von dem Obercommißär Beierlein kam am 8. d. ein Schreiben an den hiesigen Commandanten, daß er sich, weil der Bischof sich gar zu sehr beschwere, mit dem Verfahren, die Ladronischen von dem Getreide des Bischofs zu verpflegen, enthalten sollte; da ihm doch Beierlein solches vorher geheißen hatte. An die Stadt schrieb Beierlein: Sie sollte den Ladronischen die Verpflegung nur noch auf kurze Zeit geben, er wolle ihr in einem andern Stücke wieder zu Gute kommen lassen, wie er denn deßwegen an den Kaiser geschrieben hätte. Hierauf wurde den Bürgern auf Befehl des Commandanten angesagt: Jeder Bürger sollte seinem Soldaten täglich 1 Maaß Wein, oder 2 Maaß Bier, geben, der Commandant wollte ihnen Brod reichen laßen“.[213]

„Unser Commandant, der Oberste Wietz,[214] war aus Feindschaft, die der Bischof zu Würzburg, der General Hatzfeld, die Lodronischen und andere gegen ihn hatten zu Wien angeklagt worden, als wenn er nicht sowohl auf kaiserlicher, als vielmehr auf Schweinfurter Seite wäre, und es mit der Stadt hielte. Er bekam deßwegen einen derben Verweis vom Kaiser, worauf er den 5. Mai den Hauptmann Haas nach Wien schickte, sich sowohl schriftlich als mündlich zu entschuldigen und zu vertheidigen. Es kam aber am 9. d. ein Kaiserl. Schreiben von Wien aus, den 25. April datirt, darin dem Obersten Wietz das Commando genommen und dem Oberstlieutenannt Grichton, im Namen des Franz Paradeisers,[215] Erbjägermeisters in Kärnthen, übergeben wurde, dem die Stadt monatlich für Alles 200 fl. Rhn. bis auf die Ankunft des gedachten Paradeisers geben sollte. Worauf am 10 Mai der Lodronische Oberstlieutenant Grichten als Commandant auftrat, und die Besoldung des Obersten Wietz aufhörte. Dieser forderte nun ernstlich den Rückstand der ihm monatlich über die 200 fl. vom Rathe versprochenen 90 fl., welcher sich auf oder über 1000 fl. beliefe. Aber der Rath ließ ihm andeuten, daß man ihm keinen Heller geben könne, weil es in der Rechnung von Beierlein gestrichen würde.

Er reiste mit dem größten Unwillen den 26. Mai ab und ging in Baierische Dienste“.[216]

„Des neuen Commandanten Hofmeister[217] kam am 17. Mai mit einen Pferde, sein Narr (Possenreißer) mit einem Esel und den 23. August sein Koch hier an. Der Vicecommandant Oberlieutenant Grichton fing die Auflagen, zu merklicher Sperrung des Handels, auf hiesige Stadt auch an. Seine und anderer Officiere Pferde fütterten die Wiesen ab, die gemeinen Soldaten gingen auf die Dörfer, nahmen zur Nachtzeit den Bauern die Kühe aus den Ställen und plünderten die aus der Stadt reisenden Schiebkärner[218] und andere Wandersleute aus“.[219]

„Des hier liegenden Lodronischen Regiments wollte sich fast Niemand annehmen, nur General Hatzfeld erbot sich freywillig der Stadt hierin zu helfen. Der Vicecommandant und Lodronische Oberstlieutenant Grichton, der auch wegen der Verpflegung seines Regiments nach Würzburg gereiset war, kam am 3. Jul. frühe wieder, weil sein Regiment gar nicht in Anschlag gebracht wurde. Er bat daher E. E. Rath, noch etwas an Brod und Wein herzugeben, die Vertheilung würde in zwey Tagen gemacht werden.

Weil nun solches nicht geschahe, mußte die Stadt wieder Wein hergeben. Am 10. Jul. fing Chrichton aber an und ließ durch den Proviantmeister[220] und 2 Musketirer[221] von dem Getreide der hieher geflüchteten Würzburgischen Unterthanen nehmen. So hielte er auch eine große Menge Flöße an, und wollte sie nicht fortlassen; auch drohte er den Würzburgischen Unterthanen: Er wolle mit seinen Leuten in ihre Dörfer fallen und allerhand in die Stadt schaffen, damit er mit seinen Soldaten zu leben hätte, wobei er zugleich sagte: Das Alles habe ihm General Hatzfeld befohlen“.[222]

„Der Bischof von Bamberg[222a] schickte den 11. d. [7.1643; BW] seinen Sekretär Fleischmann mit einem Beglaubigungsschreiben an E. E. Rath, dieser brachte vor: Sein Herr wisse, was für eine schwere Last die Stadt Schweinfurt drücke, man habe auch deßwegen schon etliche Kreisconvente[223] angestellt, wobei sein Herr gewiß das Seinige redlich gethan; daß man aber der Stadt die schwere Last nicht abgenommen habe, sey nicht seine Schuld. Hierauf beschwerte er sich über die Stadt, daß sie dem Oberstlieutenant Anlaß gegeben hätten, ein widerrechtliches Verfahren gegen seine Unterthanen, besonders die Flößer, vorzunehmen. Der Rath habe sich zwar deßwegen entschuldigt; aber in dem Briefe an den General Hatzfeld ganz anders geschrieben. Und weil die Stadt ohnedieß 10 Römermonate[224] erlegen müße, solle der Rath dem Lodronischen Regimente einstweilen etwas auf Abschlag derselben geben. Er, der Secretär begebe sich jetzt nach Culmbach, wo die Eintheilung auf das Regiment werde gemacht werden, und zwar innerhalb sechs Tage. Diesem Secretär Fleischmann wurde nun folgendes geantwortet: E. E. Rath verwundere sich außerordentlich, daß er, da doch Ihre Fürstliche Gnaden der Stadt sonst so günstig gewesen wären, jetzt ein anderes erfahren müße, er hielte aber dafür, der Bischof habe sich von andern verhetzen laßen. Der Stadt geschehe dadurch das größte Unrecht, dass man ihr aufbürden wolle, sie habe zu dem Verfahren des Oberstlieutenants Anlaß gegeben. Der Rath könne und wolle es beweisen, daß er den Oberstlieutenant etliche Mahle um Entlassung der Flößer gebeten habe. Dem Secretär wurde auch das Concept von dem an Hatzfeld geschickte Briefe vorgelegt, und weil es mit dem an den Bischof gerichteten Schreiben gleichen Inhalt hatte, wußte er nichts darauf zu antworten. Wegen der 10 Monate Römerzug wüßten Ihre Fürstliche Gnaden schon vorher, daß die Stadt schon längstens eine große Summe vorausbezahlt hätte, und es wäre ungerecht gehandelt, wenn man ihr noch ferner die Last der Verpflegung des Lodronischen Regiments auflegen wollte. Der Rath und die Bürger sähen es immer mehr ein, daß alle Hülfe bey den Menschen für sie verschwunden wäre, sie wollten sich also bloß auf den Beystand des allmächtigen Gottes  stützen, der würde es doch zulezt wohl mit ihnen machen. Der Obristlieutenant selbst erbot sich, der Stadt das Zeugniß zu geben, daß sie hierin ganz unschuldig wäre: Denn was er thue, thue er Alles auf Befehl des Generals Hatzfeld“.[225]

„Marggraf Christian zu Culmbach,[226]  (dem der Oberstlieutenant geschrieben und mit militärischer Execution[227] gedrohet hatte, wenn er ihm keine Verpflegung verschaffen würde,) schrieb an die Stadt und warf derselben vor, daß sie Ursache an dem unbefugten Anmaßungen des Oberstlieutenants wäre, über welchen er sich höchlich beschwerte. Auch der Bischof zu Würzburg gab der Stadt allein Schuld, daß der Oberstlieutenant von seinem hier liegenden Getreide zur Verpflegung seiner Soldaten genommen hätte, und drohte dabey, wenn ihm sein Getreide nicht wieder ersezt würde, wolle er sich an den Schweinfurtern mit Arrest, rechtlicher Gegengewalt,[228] Steckbriefen[229] und andern Mitteln erholen. Der Vogt[230] zu Mainberg[231] ließ wirklich schon einen solchen Brief sehen, in welchem ihm befohlen war: Wenn er einen Schweinfurter, besonders aber einen Rathsherrn, ertappte, sollte er ihn in Verhaft nehmen. Alles Schreibens ungeachtet verpflegte der Oberstlieutenant seine Soldaten mit dem Getreide des Bischofs, den Rath sprach er wieder um Wein an, welchen ihm auch derselbe bis zum 5. August zu geben versprochen hatte. Zu Ende des Monates Juli ließ der Oberstlieutenant Wein, der zu Schiffe ankam und dem Marggrafen zu Culmbach gehörte, arretiren. Er drohte auch mit der Execution gegen Brandenburg, Bamberg und Würzburg, wenn sie ihm und seinen Leuten keine Verpflegung geben würden“.[232]

„Ein Kreistag wurde am 25. Jul. zu Nürnberg gehalten, wohin die Stadt den Stadtschreiber und der Oberstlieutenant den Regimentsquartiermeister[233] schickte. Diese kamen am 5. August wieder zurück, und der Regimentsquartiermeister brachte 1480 fl. mit, welche ihm die Stadt Nürnberg für die Verpflegung des Lodronischen Regiments gegeben hatte. Auch Rothenburg[234] und Windsheim[235] gaben ihren Antheil. Zugleich wurde das besagte Regiment wegen seiner Verpflegung an etliche Stände gewiesen.

Der Lodronische Hauptmann Raugraf[236] duellirte[237] sich den 21. Jul. mit einem Hasischen[238] Lieutenant. Dieser erhielt zwey Stiche; Raugraf aber einen Stich unter der rechten Achsel hinein, durch die Lungen in das Rückgrad, woran er den 28. d. starb. Der Lieutenant wurde mit Musketieren bewacht, und der Lodronische Wachtmeisterlieutenant,[239] der des Hauptmanns Beystand war, in das Gefängnis gelegt; sie kamen aber beyde den 22. Aug. wieder los, doch musste der Lieutenant die Aerzte, den Barbier,[240] die Apotheke[241] und die Leichenkosten bezahlen. Dieser ganze Streit traf 12 Thlr. an, welche sie einem armen Meininger[242] Bürger, weil er von Feindes Land herkame, abgepreßt hatten; der aber bloß seinen Sohn, welcher hier in die Schule ging, besuchen wollte. Der Hauptmann hatte sich geweigert, dem Lieutenant etwas davon zu geben“.[243]

Am 13.8.1643 war der aus der Gefangenschaft entlassene Lodron in Schweinfurt[244] angekommen, um bereits am 16.8. nach Wien weiter zu reisen. Lodron hatte Melchior von Hatzfeldt über seine Entlassung informiert.[245] Unter dem 7.9. kündigte er der Reichsstadt seine Rückkehr an.[246] Am 14.10. erschien er wieder in Schweinfurt, wie der Chronist schreibt: „ein junger Herr, sehr veränderlich und ein Langschläfer, den die alten Officiere wenig respectirten“.[247] Lodron wurde offiziell im Oktober 1643 als Kommandant der Reichsstadt Schweinfurt eingesetzt.

„Der Hauptmann Haas kam am 2. August von Wien wieder hieher und begehrte für den gewesenen Commandanten Wietz und für sich die Fourage-Gelder. Weil aber dieselben in der Abrechnung gestrichen wurden, schluge man sie ihm rund ab. Er beklagte sich daher bey dem Commißär Beierlein, indem er vorgab, die Stadt könne sie ihm wohl geben, weil sie die Lodronischen nicht mehr verpflege. Beierlein schrieb daher an den Rath: Man sollte den Hauptmann Haas bezahlen, oder er würde exequiren.[248] Dem Commißär Beierlein wurde nun von E. Rath geantwortet: Er wundere sich sehr, daß er der Stadt dieses zumuthen möge, da ihm doch wohl bekannt sey, daß dergleichen Gelder in Rechnungen nicht gebilligt sondern gestrichen würden. Die Stadt müße auch den Lodronischen das Servis geben, welches sich noch auf ein Ziemliches belaufe. Man vergliche sich am 26. d. mit dem Hauptmanne, daß man ihm für Fourage-Geld monatlich 12 Thlr. geben wolle. Man hatte ihm vorher alle Monate auf 6 Pferde 32 fl. Rhn. gegeben; aber schon im Monate Mai angefangen, ihm weniger zu bezahlen. Nachher wollte er aber den Accord[249] nicht halten und nahm 5 Bauamts-Pferde weg; gab sie aber am folgenden Tage, auf Zureden des Obristlieutenants, wieder her. D. Höfel und Martin Geißler begaben sich am 9. August wieder nach Würzburg zu den Johannitern.[250] Diese wollten sich gerne vergleichen und verlangten zu wissen, was die Stadt geben wolle, wenn sie alle die verfallenen Zinsen nachließen. Gedachte Abgeordnete der Stadt hatten auch bey dem Bischofe[251] Audienz. Er entschuldigte sich sehr wegen des Briefes, den er im Jul. an den Rath geschrieben hatte. Er habe, sagte er, es nicht so böse gemeint, sondern es der Stadt Beßtenswegen gethan, damit sie Ursache zu klagen habe, und ihr also desto eher möchte geholfen werden. Als aber wenige Tage nachher D. Höfel wegen einiger Adeligen bey dem Bischofe vorgelaßen wurde, sagte er unter andern zum D. Höfel: Die Stadt Schweinfurt sollte darauf Bedacht nehmen, daß die Lodronischen ihre Verpflegung bekämen; denn wenn ihm von denselben ausser- oder innerhalb der Stadt Schaden zugefügt würde, müßten es die Schweinfurter Alles wieder gut machen.

Der Oberste, Hieronymus Graf von Lodron, der seit dem Januar 1642 in Frankreich gefangen lag, wurde frey, und kam den 13. August hier an. Die Stadt verehrte ihm 1 Eymer Wein und 1 Mltr. Haber. Schon am 16. d. begab er sich von hier weg nach Wien; schrieb aber bald darauf am 7. September zurück: Man sollte für ihn das Quartier, welches der vorige Commandant Wietz bewohnt hätte, zurecht machen und aufheben“.[252]

„Der Stadtschreiber[253] wurde am 4. Sept. von E. E. Rathe nach Nürnberg geschickt, wo ein Kreistag gehalten wurde. Der Hauptmann Bartholomi Gelmoni[254] und der Regiments-Schultheiß gingen des Lodronischen Regiments wegen auch dahin. Auch erschien der Kaiserl. Abgeordnete, Reichshofrath, Graf Johann Heinrich Nothaft[255] daselbst.

Auf diesem Kreistage wurden mehrere Sachen vorgebracht und verhandelt: 1) Die Verpflegung der 10 Hatzfeldischen Regimenter, ferner des Lodronischen Regiments und der 2 Königseckischen Compagnien. Ob nun gleich der Kaiserl. Gesandte dabey äußerte, wenn der Kreis dieses nicht eingehen wollte, so würde man die Baierischen verpflegen müßen; und doch haben die Stände sich nicht dazu verstanden,sondern sie versprachen 20 Monate Römerzug auf 3 Terminen zu bezahlen. 2) Jeder Stand soll dem Lodronischen Regimente einen halben Monat geben, wogegen besonders die Nürnberger waren. Die Stände trugen auch die zu große Last der Stadt Schweinfurt dem Kaiser in einem Schreiben vor, welches auch Beierlein that“.[256]

„Der Oberste Graf Lodron kam den 14. October von Wien wieder hier an. Bey seiner Ankunft wurden etliche Kanonen gelöset. Der brachte den Oberstwachtmeister vom Regimente la Grange[257] und einen jungen Grafen Collalto[258] mit, und gab sich für den Commandanten der Stadt aus, wozu ihn sein Schwager, General Gallas, gemacht hätte. Er war noch ein junger Herr, sehr veränderlich und ein Langschläfer, den die alten Officiere wenig respectirten. Der Rat verehrte ihm am 27. October 4 Eymer Wein“.[259]

Tatsächlich hatte ihn Gallas in diesem Monat als Kommandanten von Schweinfurt eingesetzt, wie er Hatzfeldt unter Überlassung einer Kopie der Ernennung mitteilte.[260]

„Graf Lodron begehrte am 13. Nov. für seine Soldaten auf 5 Tage Brod und Wein, es wurde ihm etwas bewilliget; aber das Geben dauerte länger als 5 Tage. So mussten auch täglich 15 Bürger mehr auf die Wache ziehen, damit die Soldaten nicht erfrören.

Die Franzosen wurden am 14. Nov. bey Duttlingen[261] von dem General Hatzfeld und dem Baierischen General Mercy[262] überfallen und gänzlich geschlagen. Als man die Nachricht dieses Sieges hier erfuhr, ließ der Commandant am 23. d. alle Kanonen um die Stadt 3mal abfeuern und die Musketirer mussten 2mal Salve geben.

Bey der Austheilung der Hatzfeldischen Regimenter, die am 5. Dec. zu Bamberg gemacht wurde, theilte man hiesiger Stadt 1 Obersten-Stab und eine Compagnie zu, deren Verpflegung am 1. Dec. angehen sollte. Da aber die Austheilung nicht nach dem Willen des Generalquartiermeisters[263] Bauer[264] gemacht war, ging er im Zorne von Bamberg weg, und sollte die Austheilung zu Würzburg, wo General Hatzfeld sich befand, ganz anders gemacht werden. Der Rath schickte also Dr. Höfel und Johann Zimmermann dahin, sie waren aber nirgends angenehm. Sie konnten weder beym Generalquartiermeister Bauer, der einen Haß gegen die Stadt hatte, noch bey dem General Hatzfeld einen Zutritt haben. Zu der obigen, der Stadt in Bamberg zugetheilten Einquartierung sollten noch hereingelegt werden: Generalfeldzeugmeister[265] Saradetzky[266] mit der Artillerie[267] und ein Commißär,[268] welchen man aber nichts, als das Servis, geben sollte.

Der Graf Lodron war sehr dawider, nicht zum Wohle der Stadt, sondern seinetwegen; denn er wähnte, das gereiche ihm zur Verachtung.

Der Graf Lodron hatte E. E. Rath ansprechen lassen, ihn ein silbernes vergoldetes Handbecken und eine Gießkanne zu verehren,[269] welches ihm auch der Rath nicht abschlug, sondern ihm eines von 109 Thlrn. an Werth zuschickte.[270] Jetzt versprach er, die Gil de Hasischen[271] aus der Stadt zu bringen. Sie hatten zwar Ordre aufzubrechen; allein für die Stadt würde das kein Nutzen, sondern vielmehr ein Schaden gewesen seyn; denn das nämliche Geld, welches die Stadt für sie aufwenden mußte, sollten dann die Lodronischen erhalten, und die Bürger hätten viel stärker auf die Wache ziehen müssen. Die Gil de Hasischen erhielten keinen neuen Befehl abzuziehen und blieben auch gerne hier“.[272]

„Graf Lodron, der sich nach Würzburg begeben hatte, kam am 18. d. zurück und brachte den französischen Generalfeldmarschalllieutenant,[273] Marquis Montesier,[274] der bey Duttlingen[275] gefangen worden war, mit. Er wurde zuerst mit seinen 4 Bedienten in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gelegt, nachher am 30 d. ließ ihn der Commandant neben seiner Wohnung in das Haus des Balthasar Miltenbergers in Verwahrung bringen, wo er streng bewacht wurde und die Fenster seines Zimmers mit eisernen Stangen verwahrt waren.

Dr. Höfel und Johann Zimmermann kamen am 19. Decemb. von Würzburg zurück und hatten gar nichts ausrichten können; denn ob sie gleich dem Secretär des Generals Hatzfeld 12 Ducaten[276] spendirt hatten, konnten sie doch nicht vor Hatzfeld kommen, als nur einmal, da in die Kirche gehen wollte, wo er sie hart anfuhr. Der Hauptmann Haas hatte es bey dem General Hatzfeld dahin gebracht, daß dieser ein scharfes Schreiben an den Rath ergehen ließ und dem Hauptmanne alle seine Forderungen zugesprochen hatte, wobey er zugleich mit einfließen ließ: Man habe der Stadt deßwegen so wenige Soldaten gegeben, weil sie die Hasischen auch zu verpflegen hätte. Der Rat vergliche sich nun mit dem Hauptmann Haasen, und er war sehr zufrieden, daß er für alle seine Forderungen 44 Thlr. erhielt“.[277]

„Von E. Rathe wurden [Neujahr 1644; BW] dem Grafen Lodron 2 Eymer 37er, dem Oberstlieutenant 2 Eymer von weniger Güte und dem Hauptmanne Haas 1 Eymer Wein zum neuen Jahre verehrt.

General Saradetzky kam am 6. Jan. hier an, der Rath beschenkte ihn mit Weine. Er muthete der Stadt zu, noch 400 Mann einzunehmen, welchen man nichts als Obdach geben sollte. Am 7. d. reiste er schon wieder ab; ließ aber 14 Personen mit 18 Pferden hier, welche in die Wirthshäuser vertheilt und von der Stadt ausgelöst wurden. Saradetzky langte am 12. d. wieder hier ab, und verlangte 16 Pferde von der Stadt, welche 2 Kanonen, Pulver und Kugeln nach Meiningen[278] führen müssten, weil man diese Stadt belagern wollte. Am 13. d. ging Saradetzky mit allen seinen Leuten ab. Von den hier liegenden Soldaten brachen am 17. d. 100 Mann auf, vereinigten sich mit Würzburgern, nahmen nebst den vorigen Stücken[279] (darunter ein Zwölfpfünder war[280] und der Stadt Schweinfurt gehörte) noch zwey Regiments-Stücklein[281] mit und marschirten auf Meiningen zu, welche Stadt sie auch am 22. d. einnahmen. Unsere Vorspannpferde, so wie die von hier ausmarschirten Soldaten, kamen am 24. d. wieder zurück, brachten einen todten Gil de Hasischen Lieutenant mit, der am 26. d. in Rheinfeld[282] begraben wurde; aber unsere mitgenommene Kanone wurde nach Königshofen[283] geführt, wo sie auch stehen bliebe. Die ausschreibenden Fürsten machten E. E. Rath bekannt, daß die Stadt dem General Hatzfeld monatlich zum General-Stabe 76 2/3 Thlr. geben sollte.

Sechzig Mann nebst dem Hauptmanne Grafen Döring[284] und dem Lieutenant Karl von Bottelsberg[285]  zogen am 31. d. von hier nach Hammelburg.[286] Nun mußte jeder Bürger mit großer Beschwerniß wöchentlich zweymal Wache thun. Denn täglich zogen 60 Bürger und 40 Soldaten auf die Wache“.[287]

„Von Kaiserl. Majestät kam ein Schreiben d. d. Wien am 20. Jan: daß Paradeiser seiner Commandanten-Stelle allhier gnädigst entlassen sey, der Oberstlieutenant Grichton die für den Paradeiser empfangene Commandanten-Gelder wieder herausgeben, oder die Stadt den Lodronischen so viel an ihrer Contribution innen behalten sollte. Bald darauf schrieb Paradeiser selbst an Grichton und begehrte für Alles 600 fl.

General Saradetzky verlangte am 4ten Febr. von E. Rath auf vier Tage Quartier, aber man schlug ihm seine Bitte ab. Vorher hatte er sich auch ein Fuder guten alten Wein ausgebethen, und er erhielt nur 4 Eymer.

Graf Lodron kam am 5. Febr. hieher und brachte seine Braut,[288] die Tochter des Generalwachmeisters, Georg Adam Freiherrn von Trauditsch,[289] von Würzburg nebst ihrer ganzen Bedienung mit. Zuvor erhielt der Graf von der Stadt wöchentlich 14 Pf. Lichter, jetzt mußte man ihm 21 Pf. geben.

Weil die Stadt Schweinfurt nicht allein von ihren Gläubigern hart angefochten, sondern auch mit Repressalien stark beschwert wurde, so nahm sie ihre Zuflucht zu dem Kaiser und ließ am 29. Febr. ein Schreiben an Denselben abgehen, worin sie Se. Kaiserl. Majestät um Schutz bath und in dem Schreiben zugleich vorbrachte: Daß sie seit dem getroffenen Prager-Friedenschluße[290] 1635 für Kriegs-Contribution und Unkosten mehr als 500,000 fl. aufgewendet, mit zwanzigjähriger Garnison, auch viele Jahre her mit Verpflegung eines besondern Commandanten über Vermögen und Verhältniß beladen gewesen sey u. s. w.

Die zu Heilbronn[291] gelegenen Gil de Hasischen Völker kamen am 9. März hieher, mit welchen die hier gelegenen Hasischen auch aufbrechen mussten. Sie hatten die Stadt, während ihrer Einquartierung dahier, ohne das Servis, die Fourage[292] und Verehrung zu rechnen, 20,000 fl. Rhn. weniger 11 fl. gekostet.

Weil der Graf Lodron nebst dem Servis eines Obersten, auch das Servis eines Commandanten mit Gewalt verlangte, schickte der Rath D. Heuber[293] und Georg Ludwig Segnitz[294] zum General Hatzfeld nach Würzburg, wo sich auch Beierlein befande. Dem Grafen Lodron wurde in einem Schreiben das Servis eines Commandanten abgesprochen und ihm dabey angedeutet, gutes Regiment in der Stadt zu halten und zum Abmarsche bereit zu seyn.

Mit oben gedachten Abgeordneten kam auch, vom General Hatzfeld hieher angewiesen, Joh. Conrad Daler,[294a] Proviantcommißär,[295] den die Stadt 5 Monate lang, täglich mit 4 Portionen,[296] verpflegen sollte.

Als Lodron das Schreiben von Hatzfeld erhalten hatte, schickte er sogleich Grichton nach Würzburg, der am 13. Nachts schon wieder kam, ohne etwas ausgerichtet zu haben. Beierlein schrieb an Daler: Der Obristlieutenant Grichton habe viel Böses gegen den Stadt ausgesprengt, auch wäre Saradetzky nicht ihr guter Freund. Da nun Graf Lodron, doppeltes Servis zu erhalten, nichts ausrichten konnte, griff er es auf eine andere Art an. Er gab nämlich vor: Man habe ihm bisher Commandanten Servis gegeben, man wäre ihm daher das Servis eines Obristen noch schuldig; welches aber ganz falsch war. Deßwegen wurden D. Heuber und Martin Geißler abermals nach Würzburg zum Hatzfeld geschickt. Der Graf reiste am 18. d. auch dahin. Beyde kamen am 19. wieder, und dem Grafen wurde das Servis nochmals abgesprochen. Graf Lodron verlangte von der Stadt 16 Pferde. Ehe man sie aber stellte, wurde bey Hatzfeld angefragt, ob es nöthig sei, daß man sie hergebe ? Hatzfeld schrieb an den Rath: Die Stadt solle sie hergeben; denn am 24. d. müssten 2 Kanonen und ein Wagen von derselben wohin geführt werden. Die Stadt gab sie jetzt her, und schon am 30. d. kam die Escorte nebst den Pferden wieder zurück. Lodron bekam am nämlichen Tage folgenden Befehl von Hatzfeld: Weil mehrere Kaiserliche Völker nächstens um Schweinfurt ein Lager beziehen würden, sollte er ihnen Proviant verschaffen. Was die Stadt Schweinfurt hergeben würde, sollte an ihrem Contingente abgezogen werden. Graf Lodron begehrte von der Stadt 200 Mltr. Haber und 18,000 Pf. Brod. Der Rath wendete sich an Hatzfeld und erbot sich zu 40 Mltr. Haber und 5000 Pf. Brod; woran am 31. März 25 Mltr. Haber und den 1. April 4000 Pf. Brod geliefert wurden“.[297]

Im April 1644 informierte Traudisch Hatzfeldt von der Hochzeit seiner Tochter Anna Sophia mit Lodron.[298]

„Die um die Stadt gelegenen Völker brachen am 5. und 6. April auf, mit welchen auch 50 Lodronische marschiren mußten. Indessen wurden die Bürger mit Wachen sehr beschwert; da sie sogar vor den Quartieren der Officiere Wache stehen mußten.

Der Stadtschreiber wurde vom E. Rathe am 8. April nach Bamberg auf den Kreistag geschickt; der aber am 18. d. schon wieder zurück kam. Beierlein verlangte: 1) Ein Defensionswerk im Fränkischen Kreise aufzurichten, und deßwegen 9 Compagnien zu Fuße, auf 1800 Mann; 3 Compagnien Reuter, 300 Mann stark und 1 Compagnie Dragoner,[299] 100 Mann stark, zu unterhalten. 2) Ein Magazin in Schweinfurt anzulegen und in dasselbe 3000 Mltr. Korn und 1500 Mltr. Haber zu schaffen. 3) Zehen Vacanten-Plätze[300] bey jeder Compagnie zur bessern Recrutirung[301] zuzulassen und 4) Wieder 100 Monate Römerzug für das laufende Jahr zu erlegen. Die Stände willigten in keinen Punct ein, sondern gingen auseinander“.[302]

Inzwischen versuchte Lodron mit allen Mitteln Gelder einzutreiben. „Der Oberst Lodron ließ am 25. April alle Thore sperren, und wollte Niemand weder aus- noch einlaßen, bis ihm der Rath die lezte halbe Monats-Verpflegung 700 fl., die Vacanten-Gelder 325 fl. und die rückständige Fourage 150 fl. bezahle. Ohne Zweifel brauchte er zu seiner bevorstehenden Hochzeit Geld.

Die Soldaten fingen jetzt an, ihre Pferde (deren das Regiment über 100 hatte) auf die beßten Wiesen zu treiben, und den Bürgern das Gras abzufüttern. So holten sie auch mit ihren Pferden das Holz, welches die Bürger für sich hatten hauen lassen.

Lodron begehrte am 2. Mai auf künftigen Montag, als den 6. d. für seine Soldaten wieder Proviant, weil die Winter-Verpflegung ein Ende genommen hätte. Er ließ auch den 6 Mai den Soldaten ansagen: Die gemeinen Knechte sollten sich von ihren Wirthen speisen lassen; die Officiere aber die Sommer-Verpflegung von ihnen fordern. Hierauf fing man am 9. Mai an, den gemeinen Soldaten Brod und Bier oder Wein zu geben.

Und weil in der vorhergegangenen Nacht zwischen einem Bürger und Soldaten der Speisung wegen ein Zank entstanden war, so wollten die Soldaten, ihrer Gewohnheit nach, daraus einen Auflauf und eine Rebellion machen. Der Oberste Lodron war darüber sehr entrüstet, warf mit Rebellen um sich, und ließ viele weitaussehende Worte schießen, aber die Abhörung der Zeugen hatte ihn ganz anders belehrt.

[Im Mai hatte Lodron Hatzfeldt noch zu der Hochzeit seiner Tochter mit Traudisch eingeladen;[303] BW] Die Hochzeit des Grafen mit General Trautitschen Tochter war am 13. Mai. Die Trauung geschahe zu Geltersheim[304] durch Dr. Gölner,[305] General-Vicarius zu Würzburg, die Mahlzeit aber wurde auf dem hiesigen Rathhause in der Ritterstube gehalten. E. Rath verehrte dazu 6 Eymer[306] 37er Wein, die Bürger mussten mancherley dazu herleihen“.[307]

Aus Königsberg[308] wird berichtet: „Den 12. August [1644; BW] ist vom Kaiser Ferdinand III. eine Salvaguardie[309] über Königsberg, alß der Fürstlichen Gemahlin Frau Elisabeth Sophien[310] Witthumb, gegeben den 4. November abgedrückt und angeschlagen, auch an alle Generalen hin und wider geschicket worden. Sie ist aber schlecht respectiret worden, inden der Keiserliche Obriste Latron aus Schweinfurt in das Amt Königsberg gestreifft[311] und großen schaden gethan“.[312]

„Johann Zimmermann und der Stadtschreiber reisten den 9. Mai der Stadt wegen zum General Hatzfeld und kamen am 14. d. wieder zurück. Hatzfeld wollte ihnen zuerst, gleichsam als Rebellen, wegen oben erwähnter Händel, keine Audienz geben. Endlich ließ er sie doch vor sich: da sie dann sowohl wegen angeregter Händel entschuldigten, als auch ihre Beschwerden wegen gemeiner stadt anbrachten. Hatzfeld nahm die Entschuldigung wegen des vermeynten Auflaufs an, ‚im übrigen müßte er gestehen, daß die Stadt zu sehr beschwert sey. Er erwarte täglich von Kaiserl. Majestät einen Entschluß wegen des Defensionswerks. Indessen solle man den gemeinen Knechten und Unterofficieren, Kopf für Kopf, täglich eine Portion an Brod und Bier geben; den Officieren aber nichts, die sich auf eine Austheilung gedulden sollten. Der Commandant versprach auch, der Hatzfeldischen Ordre, die er selbst unterschrieben hatte, zu gehorchen. Als aber derselbe nach Dettelbach[313] sich begeben hatte, schickte der Oberstlieutenant wieder herum, die Bürger sollten die Officiere und gemeinen Soldaten speisen, der Oberste habe ihm diese Ordre hinterlassen. Als Lodron den 19. Mai von Dettelbach[314] zurückgekommen war, schickte man etliche des Raths am folgenden Tage zu ihm, um sich deßwegen zu beschweren. Er ließ sie nicht vor sich, sondern gab vor, er wäre nicht wohl auf; doch ließ er bald darauf ansagen: Die Soldaten sollten sich mit dem Commiß begnügen und sich nicht mehr von den Bürgern speisen laßen. Deßwegen sie auch den Commiß an Brod und Bier den 22. Mai wieder abholten.

Reinhard Neu,[315] deputirter Kaiserl. Commißär, kam im Mai hier an, um mit der Stadt Abrechnung zu halten, und dieses geschahe am 24. d. D. fand sich dann, daß die Stadt binnen 19 Monaten, als vom 14. October 1642 bis zum 24. Mai 1644, 53, 221 fl. 9 kr. aufgewendet hatte. Gedachter Commißär Neu reiste am 28. d. wieder ab, der Rath verehrte ihm 24 Thlr. und bezahlte seine Zeche im Wirthshause.

Der von Lodron abgeschickte Graf Döring[316] kam am 16. Jun. wieder und brachte ein Schreiben von Beierlein an E. Rath, worin stand: Man solle das Lodronische Regiment bis auf die Vertheilung verpflegen. Graf Döring sagte dabey, Hatzfeld habe ihm befohlen: Er solle nur hinziehen, Schweinfurt müße es verpflegen.  Hierauf forderte Lodron mit Strenge die Verpflegung des ganzen Regiments, welche monatlich gemacht hätte an Wein 21 Fuder, 9 Eymer; an Korn 120 Mltr. 6 Metzen. Weil dieß aber eine allzuschwere Last für die Stadt gewesen wäre, erbot sich der Rath, den Officieren einstweilen 1 Fuder Wein und 6 Mltr. Korn zu geben; welches man dann hernach alle sechs Tage liefern musste.

Der General-Feldmarschall-Lieutenant[317] Raimund Montecuculi[318] kam am 9. Jul. hier an, die Hatzfeldischen Völker zu commandiren, weil Hatzfeld sich nach Andernach[319] ins Bad begeben hatte. Montecuculi ging am 14. d. von hier wieder nach Eltmann.[320] Die Lodronischen zogen am 20. d. aus, nur die Compagnie des Hauptmann Stolzingers[321] blieb hier. Dafür zog aber Oberstwachtmeisters Koppen[322] von Würzburg Compagnie ein. […] Die Gallasischen marschirten am 2. August von Gochsheim ab nach Euerbach,[323] und von da nach Hammelburg,[324]  wo sie zuvor auch gelegen waren. Nichts desto weniger bliebe noch eine Menge und 2 Generalstäbe[325] des Montecuculi und des Mercy[326] zu Gochsheim. […] Die Lodronischen kamen am 4. August ohne Vorweisung einer Ordre und unangemeldet wieder herein, nahmen ihre alten Quartiere ein, etliche wollten noch bessere haben. Hingegen zoge Kopp mit den Seinigen wieder auf Münnerstadt[327] und Neustadt.[328] Nun wurde die Bürgerschaft mit der Wache stärker beschwert, als zuvor, da doch der Koppischen weniger waren, als der Lodronischen, die jetzt wieder hereingekommen sind. Und als man sich bey dem Obersten deßwegen beschwerte, drohte er, die zu Gochsheim liegenden 3 Gallasischen Compagnien auch hereinzunehmen.

General Montecuculi kam am 5. August mit seinem Stabe in die Stadt.

Die Kreisstände zu Bamberg ließen ein ausführliches Schreiben an Kaiserl. Majestät wegen mancherley Beschwernisse abgehen. Darin auch gemeldet wurde, daß Hatzfeld im Winterquartier für seinen Stab erhoben habe 80,000 fl. ohne das Servis und die Fourage, darunter allein für Blinde[329] 20,000 fl. Also daß es dahin gekommen sey, daß Georg Friedrich,[330] aus dem uralten Geschlechte der Grafen zu Castell, nicht mehr so viel Einkommens habe, als ein Corporal[331] Gage habe.

Die Lodronischen zogen am 23. August wieder aus, nur Hauptmann Stolzingers Compagnie blieb zurück. Den Abziehenden wurden, weil sie es verlangten, ein halb Fuder[332] Wein verehrt. Statt der Lodronischen kamen die Koppischen wieder herein, denen man nichts als Servis zu geben hatte; weil Würzburg und Bamberg 200 Portionen geben sollte“.[333]

„Fünf Lodronische und vier Gallasische Compagnieen mit einem sehr großen Trosse von Weibern,[334] Kindern, Jungen[335] und 250 Pferden kamen am 29. Sept. in die Stadt. Sie wurden zwar ohne Verpflegung einquartiert, wollten aber doch von den Bürgern Essen und Trinken haben. Die Officiere ließen auch am 1. October den gemeinen Soldaten ansagen, sie sollten sich von ihren Wirthen speisen laßen. Bey der großen Menge Soldaten, die nun hier lagen, mußten doch noch 200 Bürger täglich auf die Wache ziehen“.[336]

„Vom General Hatzfeld kam den 20. Oct. ein Schreiben, darin er begehrte, eine Summe Getreides in hiesiger Mühle mahlen zu laßen. Das Mehl wurde dann in Fässer geschlagen und sollte hinunterwärts geführt werden. Schon am 22. Nov. schrieb der Baierische Proviant-Commißär Schalk[337] an die Stadt an die Stadt, daß sie das Mehl durch Fronfuhren nach Gemünden[338] für die Baierischen, die theils um Miltenberg,[339] theils gegen den Feind stünden, führen laßen sollte. Man hat sich aber erklärt, man habe hier das Korn mahlen und auch viel Brod daraus backen laßen, man könne es nicht auch noch wegführen laßen. Diese Antwort gefiel dem Obersten, der ganz dieser Meynung war“.[340]

„Am 21. Dec. wurden dem Grafen Lodron 3 Eymer, dem Oberstlieutenant Grichton 2 Eymer, beyden Obristwachmeistern, dem Lodronischen und Gallasischen, 3 Eymer 37er Wein zum neuen Jahr verehrt.

Vierzig Dragoner, die kaum 40 Pferde hatten, kamen am 21. d. Abends um 6 Uhr herein, sie hatten Ordre von ihrem Obersten, Grafen von Waldeck,[341]  der Oberste Lodron sollte sie so lange in Schweinfurt aufnehmen, bis sie wieder zum Regiment kommen könnten. Sie waren zu Oberndorf[342] gelegen, und hatten nach ihrem Aufbruche die Feuer nicht ausgelöscht, dadurch die im Dorfe noch übrigen Häuser auf dem Kirchhofe bis auf das Pfarrhaus abbrannten.

Der Stadtschreiber, Markus Heberer, wurde am 28. Dec. von E. Rathe zum Kaiser nach Linz[343] geschickt, Ihrer Majestät der Stadt Beschwerden vorzutragen und zugleich dem Commandanten zu verklagen. Das Bisthum Bamberg und Würzburg begab sich in schwedischen Schutz. Nun sahe man in allen Dörfern gedruckte Torstensohnische[344]  Freybriefe[345] angeschlagen. Jetzt ließ Lodron alle seine hinausgelegten Schirmwachen[346] abfordern. Auch schickte er seinen Capitain-Lieutenant[347] zum Kaiser, nicht allein um Munition anzuhalten, sondern sich auch zu erkundigen, wie er sich gegen beyde Bischöfe[348] zu verhalten habe. Er kam aber, ohne Audienz gehabt zu haben, unverrichteter Sache wieder zurück“.[349]

1645 ist der Keiserliche Obriste Latron in Schweinfurt gelegen, deßen Soldaten, des Keiserlichen Protectorij[350] unerachtet, in das Amt Königsberg gestreiffet, alle Fütterung aus den Dörffern geführet und großen schaden gethan“.[351]

„Zwey Hendersonische[352] Compagnien, unter den Hauptleuten Riedel[353] und Leßle,[354] kamen den 16. d. [1.1645; BW] nach Schwebheim[355] und wollten auf des General Hatzfelds, zu Prag gegebene, Ordre auch herein; der Oberst Lodron aber erklärte sich, daß sie so lange draußen bleiben müßten, bis er Ordre vom Bischofe zu Würzburg bekäme. Sie kamen am 17. d. nach Euerheim[356] und am 18. d. in die Stadt; wurden aber ohne Verpflegung einquartiert, bekamen doch von der Stadt Commißbrod, gleich den andern hier liegenden Soldaten. Nun waren in der Stadt einquartiert. 53 Officiere, 1648 gemeine Soldaten, hierzu kamen noch 280 Pferde, 12 Esel, 5 Kühe und 62 Jagdhunde.[357]

Am 27. d. machte man zu Bamberg die Eintheilung wegen obiger bewilligter Römermonate. Die Stadt wurde für dießmal, weil sie eine große Last auf dem Hals hatte, mit Anweisungen verschont, und die hierin liegenden Völker wies man mit ihrer Verpflegung an unterschiedliche Stände.

Die Nürnberger wollten sich zu nichts verstehen; weil das Sporkische[358] und Wolffische[359] Regiment in ihrem Gebiete lag. Deßwegen der hiesige Oberste die Waaren eines Nürnberger Kaufmanns, der den Fastenmarkt hier bezog, arretiren ließ. So hatte auch der Gallasische Oberstlieutenant zu Meiningen 18 Wägen mit Nürnberger Gütern zu Suhla[360] anhalten lassen; von welchen 12 Wägen von Meiningen den 6. März hieher gebracht und vor dem Hause des Gallasischen Oberstwachmeister abgeladen wurden.

Durch den Trommelschlag wurde den Soldaten das Laufen aus der Stadt in die Dörfer und das Rauben auf dem Lande, auch das nächtliche Einbrechen in die Häuser und das Stehlen in der Stadt, bey schwerer Strafe verboten. Es half aber nichts, sondern die Dieberey war so groß, daß sie auch war so groß, daß sie auch die Wände und Mauern durchbrachen und andere wohlverwahrte Orte öffneten.

Die Bischöfe zu Bamberg und Würzburg kamen im Kloster Ebrach[361] den 9. März zusammen, dahin von Windsheim[362] sich auch der General-Commissariats-Verweser Beierlein verfügte. Daselbst wurde von Niederreißung der Festungswerke Schweinfurts berathschlagt, und auch deßwegen ein Courier an den Kaiser geschickt.

Da die Schweden, unter dem Obersten Johann Reichwald,[363] sich um Kissingen[364] sehen ließen und mehrere Dörfer abbrannten, flüchteten sich viele aus dem Amte Ebenhausen[365] in hiesige Stadt, und der Commandant ließ das obere Thor sperren. Weil jetzt der Bischof zu Würzburg auch Soldaten nöthig zu haben glaubte, mußten von der hiesigen Garnison 40 Mann Lodronische nach Haßfurt; damit aber etwas im Neste zurückbliebe, ließen sie ihre Weiber hier.

Der Commandant befahl am 21. März alle sich in die Stadt Geflüchtete,[366] nebst ihrem bey sich habenden Viehe, aufzuschreiben.

Der Gallasische Oberstwachmeister ließ den 28. März die den Nürnbergern abgenommen und von Meiningen hieher gebrachten Güter, als: Stockfische,[367] Zucker, Gewürze, Spanischen Wein durch die Marketender[368] verkaufen“.[369]

„Fünf ruinirte Regimenter, als: drey zu Fuße, das de Mersische, Sparrische[370] und Spickische,[371] und zwey zu Pferde, das Königseckische und Knigeische,[372] die alle fast 1000 bey sich hatten, kamen am 24. April nach Gochsheim, am folgenden Tag nach Rheinfeld.[373] Der Oberste Knige begehrte Quartier in der Stadt, und Lodron 1000 Pf. Brod und 60 Mltr. Haber für die Völker zu Rheinfeld; beydes wurde ihnen nicht bewilligt. Die Völker zu Rheinfeld brachen am 29. d. wieder auf, welchen die Stadt 5 Mltr. Haber gab“.[374]

„Die Gallasischen mußte man am 2. Mai, weil sie, nach ihrem Vorgeben, von denen ihnen angewiesenen Orten ihr Geld noch nicht hätten erheben können, wieder Brod aus dem Commiß geben, kurz darauf allen hier liegenden Soldaten. Das Brod verkauften sie mehrentheils wieder, und gaben ein Laiblein, das 4 Pf. schwer war, um 2 auch 1  neuen Pfennig. Die Officiere ließen davon eine große Menge verderben und volle Butten[375] davon in den Main werfen. Auch führten die Soldaten die große Menge Pferde, welche sie hatten, auf die beßten Wiesen und ließen sie abweiden, daß man hernach kein Heu machen konnte. Der Commandant machte es nicht viel besser: Er fiel mit Gewalt in die Scheunen, in welchen Heu lag, ließ es herausnehmen und gab nichts, oder doch gar wenig, dafür.

Die Königseckischen ließen sich am 12. Mai bey E. Rath anmelden, mit Vorzeigung eines Briefes von ihrem Oberstwachmeister, darin gemeldet wurde, dass sie von den ausschreibenden Fürsten hieher gewiesen wären. Weil sie aber von den ausschreibenden Fürsten nichts aufzuweisen hatten, wollte man sich noch zur Zeit zu nichts verstehen. Am 13. Mai gingen sie hier vorüber und in die ihnen angewiesenen Orte, 30 Pferde waren für die Stadt bestimmt; die man aber nach Oberndorf[376] in die Kirche und den Kirchhof legte. Die Reuter, noch sehr junge Leute, nahmen sogleich einem Oberndorfer 1 Paar Ochsen weg; als er ihnen aber 20 Maaß Bier und 15 Pf. Fleisch versprochen hatte, erhielt er seine Ochsen wieder. Weil man diesen Reutern zu Oberndorf noch zur Zeit von der Stadt nichts geben wollte, nahmen sie den 15. Mai unter der Vormittagspredigt auf den Wiesen jenseits des Mains über 50 Stück Ochsen, die den hiesigen Bürgern gehörten, weg, und trieben sie nach Oberndorf. Nun schickte E. Rath Jemanden nach Oberndorf, der sich auf eine Zeitlang mit ihnen vergliche, deßwegen ihnen noch an diesem Tage etwas an Brod, Fleisch, Bier und Haber gegeben wurde. Am folgenden Tage vergliche man sich ganz mit ihnen.

Die im Monate März nach Haßfurt geschickten Soldaten kamen am 15. Mai wieder herein.

Zu Bamberg wurde am 20. Mai ein Kreistag gehalten, dahin der Stadt wegen Johann Glock[377] und der Consulent[378] Dr. Joh. Höfel geschickt wurden. Vom Kaiser wurde auf diesen Kreistag der Oberste Mißling[379] abgeordnet. Daselbst hatte man hiesiger Stadt eine halbe Compagnie Königseckische Reuter angewiesen, welchen sie für 5 Monate 1500 fl. geben sollte; dem General Sparr[380] 2200 fl.

Der Erzherzog Leopold Wilhelm bat bey den ausschreibenden Fürsten für die Stadt. Mittlerweile kam auch General Hatzfeld, der auf Parole[381] von den Schweden losgelaßen wurde,[382] nach Würzburg.

Auf strengen Befehl des Generals Hatzfeld an Lodron (da doch ersterer als Gefangener keine schriftliche Ordre austheilen konnte) kamen am 29. Mai die Reuter von Oberndorf herein, 36 Mann stark, sie wurden in die Wirtshäuser gelegt.

Von den hiesigen Soldaten zogen am 2. Jun. 300 Mann mit dem Oberstlieutenant Grichton, auch 2 Hauptleuten, Stempele[383] und Entschering,[384] und dem Hendersonischen Lieutenant Hennemeier[385] nebst etlichen Reutern hier aus, zu der Baierischen Armee zu stoßen. Die Gallasischen zeigten sich vor dem Spitalthore sehr rebellisch,[386] wollten nicht weiter marschiren, bis sie ihren Sold[387] bekämen;[388] weil sie glaubten, die Officiere hätten ihn in ihrem Namen empfangen. Etliche der Anführer wurden vom Oberstwachmeister hart verwundet, etliche gefangen wieder hereingeführt. Die Weiber ließen sie hier, welchen man den Commiß so gut geben mußte, als wenn ihre Männer da wären.

Die Franzosen näherten sich wieder dem Frankenlande, sogleich ließ Graf Lodron die drey zu Zeilitzheim[389] liegenden Gallasischen Compagnien am 1. Jul. zu seiner Verstärkung in die Stadt kommen. Nun lag das ganze Gallasische Regiment hier. Bey dieser großen Einquartierung mussten die Pfarrer und Schuldiener Betten, weißes Zeuch, Hausrath u. s. w. herleihen.

Der General Sparr, sein Oberstlieutenant Holzapfel[390] und des Generals Hofmeister, Hauptmann Stihl,[391] kamen am 4. Jul. [1645; BW] hieher und brachten 24 Fahnen mit. Als man den General bat, daß er doch das Brodgeben, weil die meisten Völker ihre Verpflegung bekämen, abschaffen möchte, da die Stadt schon über 2000 Mltr. Korn hergegeben hätte, antwortete er: Das wäre ein Geringes, Die Stadt stände noch gut.

Die Generäle Geleen[392]  und Mercy[393] schrieben am 6. Jul. von Schwäbisch-Halle[394] an die Stadt, und ermahnten sie, dem Kaiser treu zu bleiben und den Franzosen die Thorschlüssel nicht entgegen zu tragen; sonst würde es ihr künftighin übel gehen“.[395] In diesem Juli unterrichtete Lodron Hatzfeldt über die seiner Meinung nach unzureichende Besatzung in Schweinfurt.[396]

„In der Stadt befanden sich jetzt folgende Regimenter: Das Lodronische; das Gallasische; das Sporkische, welches im Schinlerischen Hause in der obern gasse lag; das Mercysche, das im Holzmännische Hause in der Zehentgaße einquartiert war; 2 Hendersonische Compagnien; das Kniegische[397] und das Königseckische lagen in der Schanze.[398] (Bleichrasen.) Die Rittmeister Funke,[399] Malofsky[400] und Radlitz[401] ritten ab und zu.

Diese miteinander, besonders die in der Schanze liegenden Reuter, thaten im Getreide großen Schaden, stahlen auf den Gochsheimer und Sennfelder Aeckern Zwiebeln und allerhand Gemüse, ritten unter der Stadt über den Main und nahmen mit, was sie auf dem Felde fanden. Selbst die Officiere vergaßen sich bey dieser Gelegenheit nicht, sie schickten hinaus, und ließen Getreide, das sie nicht gebaut hatten, einführen. Den hiesigen Bürgern wurde daher bey schwerer Strafe verboten, Getreide von den Soldaten zu kaufen.

Der Schwedische General Königsmark[402]  hatte sich mit seinem fliegenden Corps[403] unterhalb von Würzburg mit den Franzosen vereiniget und nun forderte er von dem Bischofe nicht allein 30,000 fl. als rückständige Contribution, sondern auch noch darüber 32,000 fl. und eine Anzahl Pferde, alles dieß bewilligte der Bischof. Nun ging Königsmark von den Franzosen weg und zu Winterhausen[404] über den Main, zog sich immer weiter herauf, marschirte bey Werneck[405] vorbey, wo man aus dem Schloße Feuer auf etliche seiner Reuter gab und 1 Pferd tötete. Darüber ergrimmten die Reuter so, daß sie am 10. Juli das Dorf Ettleben[406] ansteckten, welches mit der Kirche bis auf 3 Häuser und 2 Scheunen abbrante. Sie waren Willens, mehrere Dörfer anzuzünden, wenn sie nicht der Centgraf[407] zu Werneck[408] begütigt und ihnen ein anderes Pferd gegeben hätte.

Hierauf ging der Marsch nach Geltersheim,[409] wo auch diese Nacht das Hauptquartier war. So bald der hiesige Commandant ihre Ankunft erfahren hatte, mußten die Reuter aufsitzen und recognosciren reiten. Gleich zeigten sich die Königsmarkischen und kamen sehr nahe an die Stadt, wo sie mit den Unserigen scharmuzirten,[410] auch aus der Stadt wurde mit Kanonen, jedoch mit schlechter Wirkung, auf den Feind gefeuert. Weil aber die Schweden zu stark waren, mußten unsere Reuter weichen und sich in die Stadt zurückziehen. Mehrere wurden auf beyden Seiten verwundet, einige getödtet. Königsmarck marschirte am 11. Juli von Geltersheim ab, bey dessen Aufbruche das Dorf in Brand geriethe, daß 124 Gebäude, Häuser und Scheunen, in Asche verwandelt wurden, etwa noch 18 Gebäude, die Kirche, das Spital und die Hütten mitgerechnet, blieben von der Flamme verschont.

Man glaubte damals, Königsmark habe Geltersheim deßwegen anzünden laßen, weil der Fürstbischof ihm die versprochene Contribution nicht zur bestimmten Zeit geschickt hätte. Schon am folgenden Tage kamen Würzburgische Abgeordnete mit 8 Schimmeln nach Geltersheim gefahren, und brachten 30,000 Rthlr. zur Ranzion“.[411]

„Weil man hier immer die Ankunft der Franzosen befürchtete, mußten unsere Reuter liegen bleiben; daher sie auch den 18. Jul. anfingen, die Schanze aufzubauen. Sie ritten deßwegen in die nächsten Dörfer, nahmen mit, was sie fanden, Backtröge, Züber, Krippen, Raufen,[412] Leitern, Stangen u. s. w. auch Heu, Stroh, Getreide und führten es in ihre Schanze.

Damit aber dem ferneren Ausreiten gewehret und der Schade, welchen die Reuter dadurch auf dem Lande anrichteten, verhütet würde, machte nun ein Commissär eine Anweisung auf alle, drey Meilen[413] um die Stadt liegende, Dörfer des Bischofs, der Klöster und der Edelleute, was sie für alle liegende Völker auf 10 Tage an Brod, Wein, Bier, Fleisch, Hühnern, Gänsen, Enten, indianischen Hähnen[414] und Hennen, Eyern, Butter, Haber, Gerste, Heu, Stroh u. s. w. geben sollten, welches auch alles mit militärischer Gewalt herausgebracht wurde; doch unterblieb das Ausreiten und Fouragieren nicht ganz.

General Sparr ging am 26. d. von hier ab, welchen die Reuter begleiteten; ihre Hütten in der Schanze aber mußten sie uneingerissen stehen lassen.

Bey dem Erzherzoge Leopold Wilhelm hatte die Stadt unlängst etliche Beschwerungs-Puncte gegen den Commandanten Oberst Lodron durch den hiesigen Stadtschreiber zu Wien eingeben laßen, darauf kam folgendes Schreiben des Erzherzogs an Lodron:

Leopold Wilhelm.

‚Wir haben eine Zeithero mit großem mißfallen vernommen, was für beschwerung wider dich von Bürgermeister und rath zu Schweinfurt deines übeln procedere (Verhaltens) und gewaltthätigen Verübens gegen dieselben und ihre Bürgerschaft einkommen, also gar, daß, ob zwar schon vor diesem inhibition (Untersagung) beschehen, doch mehrers alß vor, ungeacht unser gnädigsten Verordnung, in deinem bösen proposito (Vorsatze) verharren thust. Wann Wir aber keineswegs dergleichen Verschimpfung unserer Befelch, und eigenwilliges procedere gegen dieser Reichsstatt zu verstatten gemeint. So ist demnach unser gnädigster gemeßener befelch, daß du dergleichen proceduren und Verübungen gänzlich unterwegen laßen und den magistrat sampt der ganzen bürgerschaft unperturbiret (unberuhigt) verbleiben und ohn alle Klag haltten solst. Außer dessen und da wieder beschwerden fürkommen sollten, Wir verursacht würden, gegen deiner person eine andere die unbeliebige resolution (Entschließung) zu faßen und ergehen zu laßen; welche aber zu verhüten, du dieser unserer gemeßener intention (Absicht) und befelch nach zu gehen hast. Verbleiben Dir darneben mit Ertzherzoglicher Gnaden wohlgewogen’.

Gegeben zu Wien den 19. Jul. Anno 1645.

Lodron ergrimmte über dieses Schreiben so sehr, daß er mit den Obersten Königseck und Spick, die gerade hier waren, die ganze Nacht bis an den Morgen in der Stadt herumschwärmte, mit den Kanonen auf dem Markte, und von den Soldaten auf der Hauptwache Feuer geben ließ, und den Rathsherren die Fenster mit Steinen einwarf.

General Sparr schickte hieher, und forderte die Servis- und Fourage-Gelder, die ihm Beierlein bewilligt hätte, wobey er zugleich versprach, dass er nach Erlegung derselben die Gallasischen abführen laßen wollte. Aber der durch Erfahrung klug gemachte Rath antwortete dem Sparr und Beierlein: Man könne sich im Geringsten nicht dazu verstehen; würde aber eine verhältnißmäßige Austheilung unter die Stände gemacht, so wollte die Stadt das Ihrige auch beytragen.

Der Stadtschreiber kam am 12. August von Wien zurück, und brachte eine Kaiserl. Schutzschrift wegen der Stadt Schuldenlast mit, nun solche eine Zeitlang zu verschonen und mit Arresten, oder andern Executionsmitteln nicht zu kränken.

Graf Lodron reiste am 5. August nach Wien; kam aber nur bis Linz[415] und schon am 30. August wieder zurück. Jetzt zeigte er sich viel geschmeidiger als vorher.

Georg Ludwig Segnitz und Dr. Johann Höfel begaben sich am 31. August auf den Kreistag nach Bamberg. Diese brachten die ungerechte Forderung des Generals Sparr an hiesige Stadt vor. Sogleich schrieben die Stände an den General Sparr, und sprachen ihm das Servis und die Fourage, welche ihm der Commißär Beierlein auf hiesige Stadt angewiesen hatte, ganz ab. Wenn er nicht damit zufrieden wäre, sollte er die Kaiserl. Entscheidung abwarten. Sie bathen ihn auch, seinen Hauptmann Stihl wegen der, dem Margrafen Christian und der Stadt Schweinfurt zugefügten, Injurien also abzustrafen, damit sie nicht Ursache hätten, solches an höhern Orten zu klagen.

Lodron hatte seinen Capitän-Lieutenant[416] auch nach Bamberg geschickt und die Sommerverpflegung vom 1. Junii an für sein Regiment begehrt, sie wurde ihm aber abgeschlagen; deßwegen er den 12. Sept. 4 Schiffe mit Getreide, einen Bamberger Rathsherrn, Metschele, zuständig in Arrest nehmen ließ.

Die Königseckischen und Knigeischen brachten am 1. Septemb. 8 Heßischen Soldaten, die sie bey Neckarsulm[417] bekamen, gefangen hier ein. Weil sie sich nicht unterhalten laßen wollten, wurden sie in die rothe Kappe[418] gesteckt und daselbst schlecht gehalten. Endlich erlangten sie so viel, daß einer um den andern mit einem Musketirer in der Stadt herumgehen, und Brod und andere Dinge betteln durfte. Diese hatte Knige dem Lodron endlich verkauft, einen um 6 Thaler“.[419]

Im November hatte Lodron Melchior von Hatzfeldt über seine Ernennung zum Generalwachtmeister[420] und die Übertragung des Kommandos informiert.[421]

„Graf Lodron reiste am 13. October nach Oehringen[422] zum Erzherzoge und kam am 25. d. als Generalwachmeister wieder zurück, brachte seinen Schwiegervater, General Trauditsch, mit, welchem E. Rath 3 Eymer 44er Wein und 3 Malter Haber verehrte und ihn am 31. d. nach Eltmann[423] führen ließ.

Der Generalwachmeister Lodron verlangte am 3. Nov. von E. Rathe, seinen Soldaten nebst dem Brode, welches sich täglich auf 576 Portionen, jede zu 1 ½ Pf., belief, auch Wein und Fleisch bis auf künftige Austheilung zu geben; welches der Rat auch eingehen mußte. Jetzt hatte die Stadt den gemeinen Soldaten bis auf den Feldwebel täglich 362 Pf. Fleisch, und 5 Eymer, 42 Maaß Wein zu geben. Das Fleisch empfingen sie nur einmal; denn sie nahmen lieber das Geld dafür, nämlich für 1 Pf. Fleisch 1 Schilling.

Nun kamen am 5. d. auch die Königseckischen und verlangten Fleisch und Wein. Diesen gab man täglich 41 Portionen, jede derselben bestand in 2 Maaß Wein, 2 Pf. Fleisch, 2 Pf. Brod, 6 Pf. Haber, 10 Pf. Heu.

Der General-Commißariats-Verweser Beierlein und mit ihm der Commißär Daler kamen den 5. Nov. hieher, um Quartier in der Stadt zu nehmen. Dem Beierlein verehrte der Rath 1 ½ Eymer Wein.

Ein Schreiben von dem Erzherzoge an die ausschreibenden Fürsten, darin sie nochmals erinnert wurden, die Stadt Schweinfurt zu schonen und dieselbe nicht ruiniren zu laßen, wurde ihnen durch den Commißär Beierlein, der auch zugleich an sie schrieb, zugeschickt.

Ob nun gleich der Erzherzog die Erleichterung der Stadt verlangte, meldete sich doch den 12. Nov. ein Abgeordneter von dem Herzoge, Baron de Gois,[424] bey E. Rathe an, und begehrte für gedachten Erzherzog von der Stadt 60 Pferde, oder Geld für so viele Pferde. Weil man aber solches nicht einwilligen konnte, verlangte er 30 Pferde, zulezt auch, statt dieser, Getreide. Man stellte ihm aber vor, daß hiesige Stadt über die ihr angewiesenen Römerzüge bereits 36,000 fl. mehr bezahlt habe, als sie schuldig gewesen sey; auch die jetzige Garnison die Stadt täglich 115 fl. koste, deßwegen man hoffe, man werde nichts mehr von ihr verlangen können. Sollte aber den Ständen etwas auferlegt werden, so wäre die Stadt bereit, ihren sie treffenden Antheil gerne zu geben. Darüber erzürnte sich der Abgeordnete heftig, stieß Drohworte aus und reiste wieder ab. Der Rath entschuldigte sich hierauf schriftlich bey dem Erzherzoge und verehrte seinem Canzler, D. Kaltschmidt,[425] 100 Rthlr.

Generalwachmeister Lodron begehrte den 19. Dec. das rauhe Futter[426] für 25 Pferde, und drohte dabey, wenn ihm dieses der Rath abschlüge, es selbst suchen zu lassen“.[427]

„Der General-Commißariats-Verweser Beierlein reiste am 25. Januar [1646; BW] nach Bamberg auf den Kreistag, wohin sich auch der hiesige Stadtschreiber im Namen der Stadt und Grichton wegen des Generalwachmeisters Lodron begab. Baiern forderte von dem Fränkischen Kreise 120 Römermonate, die Stände bewilligten nur 60, welches Baiern nicht eingehen wollte. – Grichton konnte es bey den Ständen nicht dahin bringen, daß sie dem Grafen Lodron Generalwachmeisters Verpflegung zusagten; Lodron reiste also am 28. d. selbst nach Bamberg, es half aber auch nichts. Nun drang er in den Commißär Beierlein, daß er ihm die Verpflegung seines Regiments verschaffen sollte. Beierlein wies ihm endlich die Stadt mit 60 Römermonaten, welche 8880 fl. ausmachten, an. Die Stadt ließ sich dieses gefallen; aber unter der Bedingung: Daß sie, wie billig, das, was sie bereits den Lodronischen an Brod, Fleisch, Wein u. s. w. deßgleichen den Königseckischen und Gallasischen schon gegeben hätte, davon abziehen dürfe, auch die Besoldung des Commandanten mit abgerechnet würde. Damit wollte Lodron nicht zufrieden seyn, sondern er verlangte das ganze Contingent. Er ließ daher am 8. Febr. den ganzen Magistrat auf das Rathhaus fordern und dabey ansagen, jeden Nichterscheinenden würde er mit Soldaten holen lassen. Die Rathsherren erschienen am 9. d.  frühe auf dem Rathhause und sogleich wurden sie arretirt. Weil sie aber standhaft blieben, wurde der Arrest, da besonders der Reichsvogt[428] Jonas Wehner[429] bey dem Commandanten dawider protestirte, gegen Mittag wieder aufgehoben; dagegen legte er Nachmittags den Bürgermeistern Preßsoldaten[430] in das Haus, welchen sie, was sie verlangten, geben mußten. Nun wurde der Postmeister mit einem Schreiben vom Reichsvogte an den Kaiser und vom Rathe an den Erzherzog abgeschickt. Lodron ließ am 12. d. seinen Soldaten unter den Thoren ansagen, daß sie keinen Schweinfurter weder aus noch eingehen lassen sollten. Endlich verglich sich der Rath mit Lodron, daß man ihm in etlichen Tagen 800 fl. geben wollte; dagegen sollte das, was sowohl die Lodronischen, als auch die Gallasischen und Königseckischen bekommen hätten, abgezogen werden; hinfort aber sollten von dem restirenden Contingente, das sich noch auf 2800 fl. beliefe, die Commandanten-Gelder, auch Brod und Wein, deßgleichen auch gedachte 800 fl. abgezogen werden. Diesen Vergleich nun, den Lodron sowohl, als Beierlein unterschrieben hatten, wollte jener den 25. Febr. wieder umstoßen und drohte schon mit der Execution auf den folgenden Tag. Es kam aber den 26. d. der Postmeister mit einem Schreiben vom Erzherzoge an die Stadt zurück, in welchem stand, daß sie über ihr Contingent nicht sollten beschwert werden. Das nämliche Schreiben bekam auch Lodron und Beierlein“.[431]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700/graf-lodron-stadtkommandant-in-schweinfurt; Vorsicht dagegen bei http://it.wikipedia.org/wiki/Gerolamo_Lodron (dort auch sein angebliches oben abgebildetes Porträt, auch www.kaiserhof.geschichte.de). Die Angaben bei http://www.sardimpex.com/Lodron/Lodron2.asp. sind ebenfalls nicht korrekt.

[2] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Diarien.

[3] Bondone [Prov. Trient].

[4] Gmünd in Kärnten [Polit. Bezirk Spittal von der Drau].

[5] Paris Graf v. Lodron, Fürstbischof v. Salzburg [13.2.1586 Burg Noama-15.12.1653 Salzburg]. Vgl. HEINISCH, Paris Graf Lodron.

[6] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[7] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Theil, S. 585.

[8] Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof und zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen. [nach wikipedia]

[9] DÜCKHER, Saltzburgische Chronica, S. 313.

[10] Das Matrikelverzeichnis setzt erst um 1639 ein.

[11] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Serviseleistungen in Anspruch.

[12] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“

[13] Fahnenjunker: Historisch waren die „Fahnenjunker“ meist junge Edelleute, die im Alter v. 14 bis 16 Jahren in die militärische Ausbildung kamen. [wikipedia].

[14] HEINISCH, Paris Graf Lodron, S. 118; HEINISCH, Salzburg, S. 158.

[15] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).

[16] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[17] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 325, Anm. 4.

[18] Zum Vergleich: Das stärkste bayerische Fußregiment (Franz v. Mercy) wird im November 1640 mit 1.327 Mann angegeben; KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 223.

[19] Österreichisches Haus-, Hof- und Staatsarchiv; Hofkriegsratssprotokolle Tom. 281, fol. 249; HEINISCH, Salzburg, S. 174.

[20] Iren: HENNING, Irish soldiers, S. 35f.: „The Irrländer are a strong enduring people, contented with plain (or little food; when they have no bread, they can endure hunger for three or four days, feeding instead on water, cress, roots and grass, when necessary, they can walk more than twenty miles a day; apart from their musquets they have their bows and long knives“.  „That nation is enduring and hardy; swarthy like gypsies, stocky of build, war-loving … they are so swift, that in one day they can cover sixteen miles. Their dress and caps are altogether barbarous, almost entirely black in colour, because, as is well known, all the sheep in their whole country are black. Their shoes are mostly made of straw. They are contented with plain (or little) food. When they have no bread and are hungry, they dig up roots from the ground and thus satisfy their hunger“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes u. Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers.

[21] CLARK, Irish Soldiers, S. 35.

[22] Johann Friedrich Fischer [ – ], kaiserlicher Kriegssekretär.

[23] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.

[24] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[25] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[26] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[27] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[28] Johann Christoph Freiherr v. der Ruebland [Rübländer, Rübeland, Rübelant, Rubland] [ -1655], kaiserlicher Obrist.

[29] Gottfried Freiherr [Graf] v. u. zu Heister [Heißer, Heuster, Hester] u. Sollstedt [1609-8.2.1679], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[30] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[31] Ungarn: Schriftlich erwähnt werden „hussarones“  (ursprünglich Grenzsoldaten in den ungarischen Festungen) erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des  Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- u. Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben u. Lanzen, außerdem einen Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinge auf den Oberschenkel gesetzt u. als Stoßwaffe benutzt. Die v. ihnen gestellten Bedingungen für ihren Einsatz waren u. a., landsmannschaftlich geschlossen kämpfen zu dürfen u. gute Aussichten auf Angriffe auf den Feind zu bekommen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1030, S. 326. Zur zeitgenössischen Einschätzung vgl. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 456f. (1619):Es ist zwar ein außerlesen schön ungerisches Kriegsvolckh, aber auch außerlesene Freybeutter; so mit stelen und rauben niemand verschonen; lassen nichts liegen, ziehen die leutt – freund oder feind – ganz nacket auß oder hawens wol gar nieder“. Eine ganz ähnliche Klage findet sich auch in dem Wiener Bericht vom 27. Oktober [1619]: „Die Hungern haußen gar übel auch bei den Evangelischen sine omni discretione, hauen alles nieder, plündern und verbrennen alles, so erbärmlich ist; wann sie alßo procediren, möchte waß anderst drauß entstehen“. Der Marktredwitzer Chronist Leopold (1635); BRAUN, Leopold, S. 54f. „Den 6. Febr[uar] hat ein edler, hochweiser Rat der Stadt Eger hie[r]her(o) berichtet, (wie) daß etliche Regimenter Ungarn aus Böheim(b) auf sie in (den) Anzug [seien] und fürters in das Reich marschieren wollten. Weil es (dann) ein böses und loses Volk, das sich auch von niemand kommandieren, vielweniger durch Kommiss[are] führen ließen, als(o) wäre ihr Rat: Wir sollten uns beizeiten mit Weib und Kindern, Vieh und [den] besten Sachen [und dem], was wir [sonst] noch hätten in Sicherheit begeben, denn [= weil] sie aller Orten sehr übel hauseten und sie uns vor solcher Gewalt nit schützen könnten“. LUGE, Chronik, S. 38 (Greiffenberg 1634): „Den 8. Mai kam ein Trupp von 700 ungarischen Reitern hieher. Sie führten sich Anfangs bescheiden auf, machten dann aber auf dem Marktplatz Lärm, fielen in die vornehmsten Häuser, wo der geflüchtete Landadel wohnte und plünderten die Wohnungen. 30 Manns- und Weibspersonen wurden dabei erschlagen“. Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590-1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein 2. Bd., S. 159f.: „Den 17. Octobris [1639; BW], ward ein Vngarischer Graff mit 500 Pferden / von Prag auff Prandis [Brandýs nad Labem] zu / allda die Schweden sich auffhielten / vmb Kundschafft einzuholen / außcommandirt. Dieser ist bald nach seinẽ Außzug von den Schwedischen Partheyen vmbgeben vnnd ertapffet / vnnd weilen in dem Außreissen / sein Pferdt vnter ihme gestrauchlet / gefangen worden; Obwohl nun er der Gefängnuß sich zu entledigen vermeyndt / gleichwohl gesehen dass solches durch kein anderes Mittel / alß mit gewehrter Handt geschehen könne / hat er sich allermassen ritterlich gewehret / auch der Schwedischen viele mit seiner eygenen Handt niedergemacht / biß endtlich er also verwundet / vnnd mit sieben tödtlichen Wunden verletzt / heroisch auff  der Walstatt todt blieben. Sein todten Leichnamb haben nichts desto weniger die Vngaren dem Feindt entzogen / vñ mit sich nacher Prag gebracht vnangesehen irer etliche hundert das Leben darüber eingebusset / allda selbiger nach Standtsgebühr / mit grossen Ehren zur Erden bestattet worden“.

[32] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[33] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isolam] [1586 Görz-März 1640 Wien], kaiserlicher Kroaten-Obrist. Vgl. BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 103ff.

[34] Nikolaus Földvary [Felduari, Felduary, Feldtwari, Feduari] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[35] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 811, S. 305.

[36] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf v. Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.

[36] Marketender/In: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. v. jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben u. zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Zudem mussten sie ein „Schanzgeld“ für die Aufstellung ihrer Zelte und Holzhütten im Lager bezahlen. Sie waren auch zum Kranken- u. Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender u. Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Vgl. auch GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 259f.: „Ordinantz / Nach welcher sich ein Marcketender richten soll“, erlassen vom schwedischen Generalauditor 1631. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, u. so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit u. Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die v. diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. MENSING, Sierk, S. 172f.: „Anno 1628 des sondages nachtes na lichtmissen heft sich eine rotte thosamen gemacket vnde hebben dem marcotenter, welcher van des keisers armade tho Osterrade mit im quarter gelegen, syn geld gewaltsamer wyse genamen, dar men van secht, dat idt eyne grote summa geldes scholde gewest synn; wo idt dar na gan wyll, werdt de erfaringe gehven. Nachtrag: Idt hebben de deder namal mit ehm gehandelt vnde hebben em betalen möten negenhundert rixdaler, den daler tho 3 U, vnd noch etliche perde dar entbaven“. Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Nach dem schwedischen Residenten Martin Chemnitz gegenüber Bernhard v. Sachsen-Weimar waren sie als Kundschafter für Schweden geeignet, da „auch fast kein kaiserisch Regement zu finden, das nit gewise Juden bei sich het, die als Marketender sich dabei aufhalten“; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 410, S. 141. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f. Der Salemer Mönch Bürster hielt den Erwerb der Amtleute fest; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 220: „So seyen auch unsere amptleute fast alle marketender, damit sie süch, weib und künd ernehren und außbringen möchten, seyen naher Constanz gefahren, wain flaisch, vüsch, käß und brod, salz, schmalz, unschlig, schmer, gflügel, in summa allerlay sachen uff- und im läger widerumb den soldaten verkauft, daß sich also mancher zümlich und wohl darbey befunden und hindurchbringen hat kenden“.

[37] Frdl. Hinweise von Herrn von Pechmann.

[38] Claudia de’ Medici, Erzherzogin v. Österreich, Landesfürstin v. Tirol [4.6.1604 Florenz-25.12.1648 Innsbruck]. Vgl. WEISS, Claudia de‘ Medici.

[39] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[40] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[41] Hegau; HHSD VI, S. 299f.

[42] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.

[43] Don Frederigo Enriquez, am 15.7.1640 noch als spanischer Gesandter (?) geführt; www.llv.li/pdf-llv-la-tla-geheim.pdf: Geheimer Rat, Kriegssachen 1633-1648, Karton 47, Pos. 9: Erzherzogin Claudia v. Tirol an Jakob Hannibal II. Graf v. Hohenems [20.3.1595-10.4.1646], vorderösterreichischer Obrist, 15.7.1640. Enriquez hatte am Mantuanischen Erbfolgekrieg teilgenommen; CAPRIATI, The War of Mantua, S. 220.

[44] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. Vgl. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Der Pfarrer v. Nauheim u. Verfasser des THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., Heinrich Maul (Henricus Oraeus) [1584-1646]; WAAS, Chroniken, S. 192: „Dieses spanische und kaiserliche Volk [des Kardinal Infanten Ferdinand] hat nicht besser gehauset … Allerorten wo sie hinkamen, erfülleten sie Himmel, Luft und Erden mit mit Feuer, Raub, Dampf, Blut, Mord, Schand und Brand, Leid und Geschrei, daß es in und durch die Wolken erscholl, und hätte nicht ärger gemacht oder erhört werden können. Fast kein Ort blieb ganz stehen. Kein Mensch dorfte sich sehen oder blicken lassen, wer nicht des Todes sein wollte, oder mußte sich entweder in feste Oerter oder ins dicke Gesträuch, Gebürg, Wälde, Höhlen und Steinritzen bei die unvernünftige wilde Thieren verkriechen. War doch manchmal nicht sicher, sondern wurde herausgezogen und ärger als ein unvernünftiges Thier gehauen, geschossen, gemetzget, zerfetzet, daß nimmermehr kein Zung so beredt, noch einige Feder so scharf und spitz, die es ausreden und beschreiben könnte. In Summa, das Land vor ihnen war wie eine lüstige Aue oder wie ein Paradies und Lustgarten und nach ihnen wie eine wilde, wüste Einöde, daß in wenig Tagen nach ihrem Durch- und Abzug man sich gegeneinander vermundern möchte, wo sich einer oder der ander erhalten hätte“. Maximilian I. v. Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden wie in England Sträflinge aus den Gefängnissen geholt, v. den spanischen  Galeeren rekrutiert u. ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.

[45] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.

[46] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[47] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[48] Conradt Widerholt [1598 Neidlingen oder Ziegenhain (Hessen)-13.1.1667 Kirchheim unter der Teck], württembergischer Major, Obrist. => Jörg Wöllper in den „Miniaturen“.

[49] Staufen im Breisgau [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 750f.

[50] Hans Ludwig v. Erlach u. zu Castelen [30.10.1595 Bern-26.1.1650 Breisach am Rhein], französischer Generalleutnant.

[51] Laufenburg/Baden [LK Waldshut]; HHSD VI, S. 455f.

[52] Engen [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 181f.

[53] Johann v. Rosen, genannt der „Lahme“ [ -15.12.1650], schwedisch-französischer Obristleutnant, Obrist.

[54] Granatkugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. => Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. „Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.

[55] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[56] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[57] Albrecht II. v. Fürstenberg-Heiligenberg, Landgraf v. Baar [1616-8.10.1640 vor Hohentwiel], kaiserlicher Obristleutnant.

[58] Katzental, heute Ortsteil von Horben [LK Breisgau-Hochschwarzwald].

[59] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[60] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[61] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[62] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde u. in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, was immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate u. Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten u. ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.

[63] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[64] MARTENS, Geschichte von Hohentwiel, S. 99f.

[65] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 247f.

[66] Allensbach [LK Konstanz].

[67] Johann v. Waldburg zu Wolfegg, auch Johann(es) Constanz Graf Truchseß v. Waldburg-Wolfegg [26.3.1598 Waldsee-13. oder 15.12.1644], 1628- 1644 Fürstbischof v. Konstanz.

[68] Bohlingen, heute Stadtteil von Singen (Hohentwiel) [LK Konstanz].

[69] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.

[70] Der Hg. MONE nennt ihn in der Anmerkung: Lodran oder Ladron.

[71] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]

[72] Peter Bernhard Gall [ – ], kaiserlicher Obrist.

[73] Johann Jakob v. Tullian [Touillon, Dulion, „William“] [ -1661], kaiserlicher Obristleutnant.

[74] Commiss: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).

[75] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[76] Torkelhaus: Kelterhaus.

[77] Wahrscheinlich Flurname.

[78] Brustwehr: einfache Feldbefestigung zur Verteidigung v. Geländeabschnitten: Erdwall oder Aufwurf, der die Verteidiger vor Beschuss schützte, ihnen aber gleichzeitig erlaubte, darüber hinweg zu schießen. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 3: „Sie ist die auf dem Wall aufgesetzte und erhöhte Erde / und wird darum Brustwehr genant / daß sie den Soldaten / so auf dem Wall stehen / die Brust decket / und sie dahinder wegen des Feinds Geschütz sicher stehen können. Sie hat inwendig wenig Docirung oder Schräge / und auf sechs Schuhe nur zwen Schuhe“.

[79] Palisaden: 20–30 cm starke, 3-4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6-8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen. Bevorzugt verwendet wurden Weinbergspfähle.

[80] frezen: abweiden.

[81] Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].

[82] Lede: Lastschiff.

[83] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[84] Manngrab: 1 Manngrab = 1/10 Juchart = 4,7,276 a. „soviel land, als ein mann in einem tage umgraben kann; besonders als ein masz der weinberge gebraucht“ [DWB].

[85] Zinn: Stab.

[86] MONE, Allensbacher Chronik, S. 573.

[87] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[88] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[89] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[90] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[91] Die Anzahl der unter dem Befehl Enriquez’ stehenden Truppen schwankt zwischen 2.000 und 7.000 Mann. Genauere Zahlen lassen sich nicht ermitteln.

[92] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[93] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[94] Waldstädte: Rheinfelden, Bad Säckingen, Laufenburg u. Waldshut.

[95] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[96] Ried: Röhricht, dann feuchter Boden, auf dem Ried wächst, und in abgeschwächter Bedeutung Sumpfgrund, Moorboden.

[97] Staad, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[98] Wollmatingen [LK Komstanz].

[99] Allensbach [LK Konstanz].

[100] in vigilia St. Andreae: am Vortag des hl. Andreas (30.11.): am 29.11.

[101] seniores et aegroti: die Alten und Kranken.

[102] ut supra: wie oben erwähnt.

[103] Uhldingen-Mühlhofen [Bodenseekr.].

[104] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[105] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.

[106] Buchhorn, heute Friedrichshafen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 228f.

[107] Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim [1582 Breisach-26.12.1653 Waldkirch], vorderösterreichischer, dann kaiserlicher Obrist. Vgl. PECHMANN, Äscher.

[108] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 131f.

[109] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr (1634), Graf (1649) v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.

[110] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[111] Schlacht bei Kempen am 17. Januar 1642 zwischen katholischen (kaiserlichen und kurkölnischen) Truppen unter dem Befehl Wilhelms v. Lamboy auf der einen u. protestantischen (französischen, hessischen-kasselischen u. weimarischen) Truppen auf der anderen Seite in der Heide zwischen Kempen, Hüls, Krefeld u. St. Tönis am Niederrhein ausgetragen wurde. Das Gefecht endete mit einer vernichtenden Niederlage der kaiserlich-kölnischen Verteidiger; in der Folge fiel das nördliche Kurköln unter protestantische Besatzung. WASSENBERG, Florus, S. 464ff. (unter Quelle 16). Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff. – Tönisvorst [LK Viersen].

[112] STROTHMANN, Westfalen, S. 125.

[113] KRAUS, Maximilian I., S. 260; GONZENBACH, Erlach 2. Bd., S. 182ff.

[114] Vgl. Georg v. Hessen-Darmstadt an Adrian v. Enckevort wegen Sammlung der Lamboyschen Soldaten; Kopie; ders. an M. v. Hatzfeldt: Bitte um Verschonung seines Landes angesichts der flüchtenden Lamboyschen Soldaten, März 1642; Schönstein-Archiv Nr. 63; ENGELBERT, Hatzfeldt, 90f.

[115] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[116] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[117] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) u. bildete sich, neben den Offiziers- u. Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern u. Heilkundigen, Köchen u. Handwerkern, Händler/innen u. Marketender/innen, Invaliden u. Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen u. Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen u. zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, u. war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[117] Christian II. v. Anhalt-Bernburg am 22.2.1637 anlässlich der Kämpfe um Leipzig 1637; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm (1637): „Jtem: daß die Kayserlichen sehr vbel hausen, ärger alß Türcken, mitt schendungen, vndt grawsamkeitten, weil viel Barbarische vndißciplinirte völcker vndter ihnen. Mitt dem droß seyen sie 100 mille Menschen starck, darundter 40 mille combattans“.[117] Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.

[118] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) u. einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, v. Anfang an in den Krieg mit Söldnern u. finanzieller Unterstützung involviert war u. am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.

[119] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[120] Statní oblastní archív v Zamrsku Rodinný archiv Piccolominové 29.912 (ital. Original): Alessandro Borri an Piccolomini, Wien, 1642 II 19.

[121] ENGELBERT, Kriegsarchiv, Nr. 115. – Oedt [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 585f.

[122] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[123] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[124] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.

[125] Vincennes [Dép. Val-de-Marne].

[126] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 779, 801.

[127] LAHRKAMP, Jan von Werth, S. 106f.

[128] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand u. Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Die Gefangenen behielt man solange, bis die teilweise sehr hohen Auslösesummen aufgebracht wurden, was Monate, auch Jahre dauern konnte. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man v. ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“. Teilweise trieben Offiziere einen regelrechten Handel mit Gefangenen.

[129] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank v. Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. zu dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote u. Chronist Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.

[130] Robert v. Crichton [Grichton, Krichton, Krüchten, Kröcher, Krecher, Krescher, Kriegen] [ – ], kaiserlicher Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 203.

[131] Haßfurt [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 273f.

[132] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 276.

[133] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[134] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.

[135] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[136] HOCK, Kitzingen, S. 147.

[137] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[138] Sebastian Freiherr Wintz [Winsen, Winsten, Winz, „Wietz“] v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obrist.

[139] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[140] Im Dezember schrieb Wintz an Hatzfeldt und informierte ihn über die Einquartierung Köigseckischer Truppen in Schweinfurt; ENGELBERT, Kriegsarchiv,  Nr. 222.

[141] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[142] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.

[143] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.

[144] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:

„1. März 1637. Mittags

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch mit Merretich;

Kälberbraten;

Kalbskopf;

Kraut;

1. März 1637. Abends.

Offizierstisch: Sallat;

Gebratene Kälberbrust;

Kapern;

Gehackte Kälberlunge;

Schweinefleisch;

?;

2. März 1637. Mittags.

Tafell: Milch Suppe mit Eyr;

Gefüllte Heringe;

Kälber Nürenbraten;

Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.

Tafell; ander gangk:

Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;

Kirschtürtle;

Sauerkraut mit Brautwürsten;

Fische;

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch;

Kalbskopf;

Nürnbraten;

Euter?stücke mit Rosmarin;

Heringe mit Zwiebel;

Kraut mit Rostbratwürsten.

Gesinde- und Küchentisch:

Rindfleisch:

Suppe;

Heringe;

Kalbfleisch;

Sauerkraut“.

Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.

[145] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“.

[146] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[147] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.

[148] Martin Geißler [1590-1.5.1660] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/geisslerm.htm.

[149] Johann Zimmermann [ -11.5.1659 beerdigt]. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/zimmermannj.htm.

[150] Servis: Servis war das Holz, das Licht u. die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung u. Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen u. Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) u. 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis u. die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[151] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.

[152] N Wolbaum [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[153] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.

[154] Kommiss: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).

[155] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[156] Sebastian Freiherr Wintz v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obrist.

[157] Dörner: Dornenreisig.

[158] Wasserlos, heute Stadtteil von Alzenau [LK Aschaffenburg].

[159] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 563ff.

[160] Gerolzhofen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 233f.

[161] Trimberg, heute Ortsteil von Elfershausen [LK Bad Kissingen] ]; HHSD VII, S. 753f.

[162] N Ley [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[163] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[164] Rheinischer Gulden: 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. 1 Schreckenberger = 14 Dreier; 1 Dreier = 2 Pfennige; 1 Ortstaler = 6 altpreußische Groschen; 1 Reichstaler = 1 rhein Gulden 30 Kreuzer [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit].

[165] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[166] Paul Wirz [Wirtz, Wietz, Witz, Wiz], Freiherr v. Bürdingen [ – ], kaiserlicher Obrist.

[167] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 567f.

[168] Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern u. Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, v. den Bewohnern Unterkunft u. Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 u. 60 fl. Monatssold erhielt – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute u. Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias v. Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.

[169] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[170] Generalkommissariatsverweser: Stellvertreter des Generalkommissars.

[171] Johann Leonhard Peyerle [Playr, Beierlein, Bäuerlein] v. Perleberg [ – ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.

[172] Robert v. Crichton [Grichton, Krichton, Krüchten, Kröcher, Krecher, Krescher, Kriegen] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[173] Kreisstand: Stand eines Kreises.

[174] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.

[175] Kreistag: Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- u. Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig v. seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen v. einem, in den meisten jedoch v. zweien, dem weltlichen u. dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof v. Konstanz u. der Herzog von Württemberg, im Kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst v. Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein u. führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus gewissermaßen eine geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (auch Kreisoberst oder –obrist) u. seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Führung der Kreistruppen war, die ihm v. den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) u. das Personal für Kanzlei, Kasse u. Archiv bestimmt. Wichtige Aufgaben waren: Erhaltung gemeinen Friedens u. Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute u. ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ kam recht bald die Landesverteidigung des Reiches, die Vollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“, die Ermäßigung der Matrikularanlagen, die Aufsicht über das Münzwesen, die Beobachtung der Zölle u. die Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts.

[176] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[177] Freiherr Sebastian Wintz [Winsen, Winsten, Winz, Wietz, Weitz] v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist, dann bayerischer Obrist.

[178] Peter Haas [ – ], kaiserlicher Hauptmann, Obristleutnant.

[179] Johann Erhard Heberer [1.3.1604-29.12.1663], 1631 ff. schwedischer Administrator des Amtes Mainberg, Ratsherr. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hebererje.htm.

[180] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden v. diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.

[181] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[182] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.

[183] Mang, Mange, Mangel: eine Walze oder Rolle, womit das Gewirke und die Wäsche geplättet und geglättet wird [DWB].

[184] Esel, auf den Esel setzen, Esel reiten: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken v. Truppen in eine Stadt mussten Galgen u. hölzerner Esel gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21; RICHTER, Historische Nacht, S. 120f. (1632). Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, Strafjustiz in alter Zeit, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz in alter Zeit, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.

[185] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[186] Das ist natürlich sarkastisch gemeint !

[187] Johann Karl v. u. zu Fran[c]kenstein [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[188] Zunge: jemanden über die Zunge springen lassen, ihn durchhecheln, verläumden.

[189] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[190] Majestätsverbrechen: (lat. crimen laesae maiestatis, perduellio, crimen perduellionis): Seit der Antike eines Untertanen (subditus) gegenüber einem Machthaber (imperator, papa, rex, princeps, civitas) begangenes Verbrechen (heimtückischer Treubruch, Heerflucht, Landfriedensverletzung). Den für schuldig Befundenen traf – auch bei schwachen Indizienbeweisen – die ganze Schärfe des Strafrechts (Todesstrafe, Ehrloserklärung seiner Kinder, Vermögenseinziehung). Die Bezeichnung „Rebell“ soll auf dieses Schwerstdelikt abzielen.

[191] Schultheiß: militärischer Dienstgrad: Vorsitzender des sogenannten Schultheißengerichts, einer genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde.

[192] Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter;  Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366 Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter. 1 Malter = 2 Achtel; 1 Achtel = 4 Metzen; 1 Metzen = 4 Viertel; 1 Viertel = 4 Dreiling [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[193] Fuder: Altes Flüssigkeits-, besonders Weinmaß, differierte je nach Territorium oder auch Stadt zwischen 780 und 1856 Liter. 1 Überlinger Fuder: 11, 6 Hektoliter. Fuder (Rothenburg/Tauber): 1 Fuder Wein = 12 Eimer, 1 Eimer = 60 Kanner (Maß), 1 Kanne = 4 Schoppen. 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen = 808,3584 Liter (Markgrafschaft Bayreuth), 1 Fuder (Überlingen): 1.1.60 Liter, 1 Fuder (Pfullendorf) = 1.150 Liter.1 Württemberger Fuder = 6 Eimer = 1765, 56304 Liter;  1 Fuder = 1603, Liter Helleich (fertiger Kellerwein)Schweinfurt: 1 Fuder = 12 Eimer; 1 Kaufeimer = 8 Kübel = 64 Maß: 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß; 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein. [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[194] Reichskreis, Fränkischer: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde v. Bamberg u. Kulmbach/Ansbach geführt. Er hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim u. Hochstift Würzburg.

[195] Markus [Marx] Heberer [ – ], Schweinfurter Stadtschreiber.

[196] Römermonat: nach der Reichsmatrikel berechnete allgemeine Reichssteuer zur Finanzierung des Reichsheeres (zunächst als Unterstützung für Karl V.), die über die Reichskreise auf die Reichsstände umgelegt wurde; der Hauptstreitpunkt bei der Kriegsfinanzierung. Die Steuer wurde für ein Heer von 4.000 Mann zu Pferd und 20.000 Mann zu Fuß berechnet. 1541 wurden die Kosten für den Heeresunterhalt auf 128.000 Gulden pro Monat festgelegt. Dieser „Römermonat“ diente fortan als Simplum der Monatszahlungen bei Reichssteuern im Allgemeinen. Der Name verweist auf die Römerzüge: auf einen militärischen Begleitschutz des Zuges nach Rom zur Krönung des deutschen Kaisers. Es wurde jedoch nie eine militärische Hilfe oder Reichssteuer für den Römerzug bewilligt. Vgl. RAISS, Römermonat.

[197] Im März 1643 hatten sich Bürgermeister u. Rat der Stadt schriftlich an Melchior v. Hatzfeldt gewandt. ENGELBERT, Kriegsarchiv Nr. 242.

[198] „Armee ohne Land“:  PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.

[199] Johann Dietrich Graf v. Löwenstein-Wertheim-Rochefort [31.1.1585 Wertheim am Main-6.3.1644 Wertheim am Main].

[200] N Moses [ – ], Sekretär Leopold Wilhelms.

[201] N Lukas, genannt Rauhgraf [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[202] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[203] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant v. Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Aus Wien (Dezember 1634) wird berichtet: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[204] Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern u. Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, v. den Bewohnern Unterkunft u. Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 u. 60 fl. Monatssold erhielt – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute u. Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias v. Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.

[205] Gemeint waren die Soldaten von Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[206] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.

[207] Werneck [LK Schweinfurt].

[208] Kollegialtag: Versammlung eines Reichstagskollegiums.

[209] Dr. jur. Heinrich Mertloch [Mertlach] [- ], bambergischer Rat, Syndikus u. Kanzler.

[210] Johann Müller [ – ], brandenburg-kulmbachischer Kammermeister.

[211] Kammermeister: (höherer) fürstlicher Bediensteter einer Finanzverwaltung, hervorgegangen aus dem Vorsteher einer Kammer; vereinzelt auch zu persönlichen Diensten herangezogen.

[212] Kulmbach [LK Kulmbach]; HHSD VII, S. 379f.

[213] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 575.

[214] Sebastian Freiherr Wintz [Winsen, Winsten, Winz, „Wietz“] v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obrist.

[215] Franz Paradeiser [Paradis, Paradisser], Freiherr v. Neuhaus [ – ], kaiserlicher Obrist.

[216] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 575f.

[217] Hofmeister: a) Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein und entließ die ihm untergebenen Bedienten. b) Auch adlige Heerführer und Offiziere hielten sich in ihrem mobilen Hofstaat einen eigenen Hofmeister.

[218] Schiebkärner: Kleinhändler oder Lohnarbeiter, der mit einem => Schiebebock über Land fährt.

[219] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 576.

[220] Proviantmeister: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender.

[221] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[222] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 577.

[222a] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.

[223] Kreiskonvent: beratende u. beschließende Versammlung aller (allgemeiner Kreiskonvent) oder seltener etlicher (enger Kreiskonvent) Kreisstände wie auch der Kreisstände mehrerer Reichskreise (Kreisassoziationskonvent) [DRWB].

[224] Römermonat: nach der Reichsmatrikel berechnete allgemeine Reichssteuer zur Finanzierung des Reichsheeres (zunächst als Unterstützung für Karl V.), die über die Reichskreise auf die Reichsstände umgelegt wurde, der Hauptstreitpunkt bei der Kriegsfinanzierung. Die Steuer wurde für ein Heer v. 4.000 Mann zu Pferd u. 20.000 Mann zu Fuß berechnet. 1541 wurden die Kosten für den Heeresunterhalt auf 128.000 Gulden pro Monat festgelegt. Dieser „Römermonat“ diente fortan als Simplum der Monatszahlungen bei Reichssteuern im Allgemeinen. Der Name verweist auf die Römerzüge: auf einen militärischen Begleitschutz des Zuges nach Rom zur Krönung des deutschen Kaisers. Es wurde jedoch nie eine militärische Hilfe oder Reichssteuer für den Römerzug bewilligt. Vgl. RAISS, Römermonat.

[225] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 578f.

[226] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth].

[227] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[228] Gegengewalt: die Befugnis des Untertans zur Gegengewalt gegen seinen Obern [DWB].

[229] Steckbrief: „in den Gerichten, Briefe, welche man an andere Obrigkeiten ergehen lässet, worin man einen entwichenen Übelthäter beschreibt, und selbigen im Betretungsfall anzuhalten und in Verhaft zu nehmen bittet; der Haftbrief. Die erste Sylbe ist von stöcken, in den Stock oder in das Gefängniß werfen, welches auch häufig stecken geschrieben und gesprochen wurde; jemanden stecken, in Verhaft nehmen“ [ADELUNG].

[230] Vogt: Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Er verwaltet die unterste Verwaltungseinheit und unterstützt den Rentmeister bei seinen Aufgaben. Er sorgt für die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen und Gesetze, die in der Kirche öffentlich gemacht wurden. Der Vogt repräsentiert die staatliche Gewalt auf dem flachen Lande und hat umfassende militärische und polizeiliche Aufgaben.

[231] Mainberg, heute Ortsteil von Schonungen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 421f. Vgl. SATTLER, Das alte Schloß Mainberg. Mainberg wurde durch Gf Wilhelm VII. v. Henneberg samt Amt im Tausch gegen Schloss u. Amt Meiningen u. einer Zugabe v. 170.000 fl. an den Würzburger Fürstbischof Konrad v. Bibra verkauft. Die Reichslehen wurden vom Reich abgelöst, da König Ferdinand die Belehnung mit der unbelehnten Stadt Schleusingen bewilligte. Die Übernahme v. Mainberg mit einem angeschlossenen Amtsbezirk v. 16 Ortschaften bedeutete für das Hochstift Würzburg eine erwünschte Verstärkung seiner Machtstellung im Osten der freien Reichsstadt Schweinfurt. Das Schloss ist übrigens bis heute erhalten geblieben.

[232] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 580.

[233] Regimentsquartiermeister [schwed. regementskvartermästare, dän. regimentets kvartermester]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.

[234] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[235] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[236] Lukas [Lucas], genannt v. Rauhgraf [Rauhgraff, Raugraf; Rauhgraf, Lukas ?] [ -28.7.1643 Schweinfurt], kaiserlicher Hauptmann.

[237] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.

[238] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, Hassia, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[239] Wachtmeisterleutnant: Er entsprach dem späteren Feldwebelleutnant und war der unterste Offiziersdienstgrad. Der Wachtmeisterleutnant fungierte als Adjutant in militärischen Einheiten, Festungen und größeren Städten.

[240] Barbier: Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden im Bereich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege tätige Personen wie Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere bezeichnet. Zusammen mit dem Bader versorgte der Barbier die vorwiegend männlichen Klienten, indem er deren Haare und Bärte pflegte. Aufgabe der Barbiere war es auch, Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen zu geben. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Die erste Erwähnung der Barbiere findet sich 1397 in einem Amtsbrief in Köln. Barbierzünfte sind in den Hansestädten ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden: 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck, 1486 in Hamburg. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben oft nur pachten, weil Bau und Ausstattung oft zu teuer waren, und zu dem die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Mit dem Niedergang der Baderstuben ab dem 16. Jahrhundert überflügelten die Barbiere oft den Stand der Bader. Zwar gehörten beide Berufe zum Chirurgenhandwerk, jedoch konnten die Barbiere oft auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte, Starstiche, Amputationen, sogar operative Geburtshilfe wurde bis zum 18. Jahrhundert von Barbieren übernommen. Die Mehrheit der Barbiere lebte von einfachen, gering bezahlten Tätigkeiten wie Rasieren, vom Aderlassen, Schröpfen und Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Entgegen den gesetzlichen Verordnungen besaßen die Barbiere und Bader auch Kenntnisse in der inneren Medizin und der Pharmazie. [wikipedia]

[241] Apotheke: Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient. Die ersten „Apotheken“ in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben. 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen. Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste noch existente Apotheke Europas: 1241 wurde in Trier eine Apotheke eröffnet, die noch heute besteht. Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die Arbeitsräume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet. [wikipedia]. Teilweise wurden die Apotheken durch Ratsprivileg vor der Konkurrenz der Krämer und der auf Drogen- und Spezereien spezialisierten Kleinhändler geschützt. [wikipedia]

[242] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[243] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 581f. (Datierung nach dem a. St.).

[244] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[245] ENGELBERT, Kriegs-Archiv, Nr. 222.

[246] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 583f.

[247] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 585.

[248] exequieren: Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[249] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[250] Johanniter: Johanniter, Rhodiser, Hospitaliter; der älteste geistliche Ritterorden, nach der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzritter 1099 als Orden begründet. In der Ordensregel von 1137 als Militär-Ritterorden verstanden. 1308-1310 Eroberung von Rhodos und seiner Nachbarinseln, 1523 Verlust von Rhodos, 1524 Malta und seine Nachbarinseln von Karl V. erbeten und 1630 als Lehen erhalten.

[251] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.

[252] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 582ff. (Datierung nach dem a. St.).

[253] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.

[254] Bartholomi Gelmoni [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[255] Johann Heinrich Graf v. Nothaft zu Wernberg [4.2.1604 Kötzing-2.7.1665 Wien], Reichshofrat(svizepräsident).

[256] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 584 (Datierung nach dem a. St.).

[257] N de [la] Grange [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[258] Claudio Graf v. Collalto e San Salvatore [17.2.1627-11.3.1661 Brüssel].

[259] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 585 (Datierung nach dem a. St.).

[260] ENGELBERT, Kriegsarchiv N. 222.

[261] Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior v. Hatzfeldt, Franz v. Mercy u. Johann v. Werth besiegen die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias v. Rantzau, der in Gefangenschaft gerät. Vgl. auch die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73.

[262] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[263] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an Kommandeure der Feldarmeen, an örtliche Kommandeure u. Festungskommandeure, alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Außerdem fungierte er auch als Experte für das Auskundschaften feindlicher Festungen.

[264] Johann Wilhelm Bauer [Pauer] [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister u. Generalquartiermeister.

[265] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen.

[266] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [v. Zahrádka] [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[267] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich, bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte u. eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) u. ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten u. ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.

[268] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[269] Verehrung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren v. Anfang des DK an zumeist erzwungene oder v. vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere u. ihre mitziehenden Ehefrauen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. So gingen 1627 500 Rt. u. ein Pferd  zur Verhinderung eines Durchzugs v. fünf Kompanien durch Stralsund an Johann v. Götz; Arnim erhielt sogar 1.000 Rt.; NEUBUR, Geschichte, S. 43. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der 10monatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.

[270] Was dem halben Jahresgehalt eines Stadtschreibers entsprach.

[271] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, Hassia, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[272] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 585f. (Datierung nach dem a. St.).

[273] Generalfeldmarschallleutnant: Es war der vierthöchste Offiziers- bzw. Generalsrang. Die Würde kam in Deutschland gleichzeitig mit der des Feldmarschalls auf. Der Kriegsherr pflegte einem Marschall einen „Untermarschall“ oder „Lieutenant“ beizugeben, der den Marschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[274] Charles de Ste. Maurice, marquis, später duc de Montausier [Montesier, Montos] [1610-1690], Feldmarschall.

[275] Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior von Hatzfeldt, Franz von Mercy und Johann von Werth besiegen die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias von Rantzau, der in Gefangenschaft gerät. Vgl. auch die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73.

[276] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen. Das entsprach dem Jahresgehalt eines  Schulmeisters in München.

[277] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 586f. (Datierung nach dem a. St.).

[278] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[279] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[280] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB].

[281] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[282] Grafenrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 245.

[283] Bad Königshofen im Grabfeld [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.

[284] Maximilian [Max] Graf v. Törring-Jettenbach [Deuring, Döring] [1614-1665], kurbayerischer Obrist.

[285] Karl [Carol] v. Bottelsberger [Bottelsberg] [ – ], kaiserlicher Leutnant.

[286] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.

[287] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 587f. (Datierung nach dem a. St.).

[288] Anna Susanna v. Traudisch [ – ].

[289] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[290] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg v. Sachsen u. Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden v. 1555 allein zu interpretieren u. damit das Restitutionsedikt v. 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz u. die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen u. Maximilian I. v. Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die sogenannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen u. zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich u. Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[291] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.

[292] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.

[293] N Heuber [ – ] Unter http://www.sw.om-mohr.de nicht aufgeführt.

[294] Georg Ludwig Segnitz [23.9.1605-9.5.1672 beerdigt] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/segnitzgl.htm.

[294a] Johann Conrad Daler [ – ], kaiserlicher Proviantkommissar.

[295] Proviantmeister, Proviantkommissar: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender.

[296] Portion: Teil, Anteil (an der Verpflegung).

[297] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 588ff.(Datierung nach dem a. St.).

[298] ENGELBERT, Kriegsarchiv Nr. 208.

[299] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[300] Vacanten-Plätze: Teilweise wurden so genannte „Vacanten-Plätze“ in den Kompanien für noch anzuwerbende Rekruten geschaffen, die natürlich Geld kosteten u. daher v. den jeweiligen Kreisständen abgelehnt wurden. Es bestand die Gefahr, dass keine Anwerbungen stattfanden u. die Kosten trotzdem aufgebracht werden mussten.

[301] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant v. Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Aus Wien (Dezember 1634) wird berichtet: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[302] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 590f. (Datierung nach dem a. St.).

[303] ENGELBERT, Kriegsarchiv Nr. 276.

[304] Geldersheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 231f.

[305] Richtig ist Dr. Johann Melchior Söllner [18.10.1601 Neustadt/Saale-16.5.1666 Würzburg], ab 1637 Generalvikar u. Weihbischof des Bistums Würzburg 1648-1666.

[306] Eimer: altes Flüssigkeitsmaß: 1 Eimer (Erfurt) = 70, 9347 Liter, Leipziger Weineimer 75, 85 Liter, Biereimer 86, 89 Liter, 1 Eimer (Schmalkalden) = 79, 73 Liter, 1 Eimer (Erzgebirge) = 60, 68 Liter, 1 Eimer (Franken) = 80 Liter, 1 Eimer (Nürnberg) = 69 Liter, 1 Eimer (Olmütz) = ca. 76 Liter, 1 Eimer (Sachsen) = 3 Hosen = 72 Kannen = 144 Nösel =  67,3632 Liter, 1 Eimer (Überlingen) = 32 Maß = 38, 528 Liter, 1 Eimer (Wasserburg/Inn) = 64, 20 Liter. 1 Eimer (Österreich) = 40 Maß = 160 Seidel = 56, 589 Liter.

[307] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 591f. (Datierung nach dem a. St.).

[308] Königsberg i. Bay. [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 365f.

[309] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[310] Elisabeth Sophia v. Sachsen-Altenburg [10.10.1619 Halle (Saale)-20.12.1680 Gotha], Herzogin v. Sachsen-Gotha.

[311] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.

[312] KRAUß, Königsberg, S. 77f.

[313] Dettelbach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 135f.

[314] Der tiefreligiöse Lodron besuchte hier wahrscheinlich die Wallfahrtskirche Maria im Sand: Zum Schutz der zahlreichen Opfergaben der Gläubigen wurde nach einer Hütte eine steinerne Kapelle (1506) errichtet. Im Jahr 1613 wurde die Kirche durch mehrere Schiffe auf die noch heute bestehende Größe erweitert. Bauherr war der Würzburger Fürstbischof Julius Echter v. Mespelbrunn. Direkt neben der Kirche errichtete man das Kloster Dettelbach, um dem Pilgerstrom genügend Platz zu bieten [Wikipedia].

[315] Reinhard Neu [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.

[316] Maximilian [Max] Graf v. Törring-Jettenbach [Deuring, Döring] [1614-1665], kurbayerischer Obrist.

[317] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[318] Raimondo Fürst Montecuccoli, Herzog v. Melfi [21.2.1609 Schloss Montecuccoli in Pavullo nel Frignano bei Modena-16.10.1680 Linz], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHREIBER, Raimondo Montecuccoli; BARKER, The Military Intellectual.

[319] Andernach [LK Mayen-Koblenz]; HHSD V, S. 12f.

[320] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.

[321] Johann Stolzinger [ -22.4.1647 Schweinfurt], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[322] N Kopp [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[323] Euerbach [LK Schweinfurt].

[324] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.

[325] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt u. die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- u. Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.

[326] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[327] Münnerstadt [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 485ff.

[328] Bad Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.

[329] „Blinde“ Soldaten: „blinde soldaten, welche auf ein stund oder etliche zwar mit durch die musterung, inzwischen aber hernach in der officier beutel und taschen hinein gehen“ [DWB]. Auch nicht existente Soldaten, die in den Soldlisten geführt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Nach einer Aufstellung von 1644 machten diese „Blinden“ 25 % der Kosten für die fränkischen Kreisstände aus; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 594.

[330] Georg Friedrich Graf v. Castell-Rüdenhausen [21.8.1600 Rüdenhausen-29.3.1653 Rüdenhausen]. Vgl. auch die Briefe Lodrons an den Casteller Grafen vom 15.12.1645, 7.12.1646 u. 16.3.1647 [schweinfurtfuehrer].

[331] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[332] Fuder (Schweinfurt): 1 Fuder = 12 Eimer; 1 Kaufeimer = 8 Kübel = 64 Maß: 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß; 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein.

[333] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 592ff. (Datierung nach dem a. St.).

[334] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.

[335] Trossbuben: Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig u. zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, wurden sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgelassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Sie unterlagen dem Militärstrafrecht. Aus Wernigerode wird für 1628 berichtet: … „desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen um den Galgen gestreicht worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten“. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen u. Landesverweisung. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore [mit Verlaub gesagt; BW] Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“.

[336] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 595. (Datierung nach dem a. St.).

[337] Johann Schalck [Schalkh] [ – ], kurbayerischer Proviantmeister.

[338] Gemünden a. Main [LK Main-Spessart]; HHSD VII, S. 232f.

[339] Miltenberg [LK Miltenberg]; HHSD VII, S. 448ff.

[340] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 596. (Datierung nach dem a. St.)

[341] Philipp Theodor Graf v. Waldeck-Eisenberg [2.11.1614 Arolsen-17.12.1645], kaiserlicher Obrist.

[342] Oberndorf, heute Stadtteil von Schweinfurt.

[343] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[344] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff.

[345] Freibrief: jur: Schutzbrief, vor dem Zugriff strafverfolgender Behörden sichernde Rechtsurkunde [GWB].

[346] Schirmwache => Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[347] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[348] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg u. Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim].

[349] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 598. (Datierung nach dem a. St.).

[350] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[351] KRAUß, Königsberg, S. 77ff.

[352] Thomas Henderson [Henderssohn, Hintersohn, Hinderson, Hinderzon, Hintersohn] [ – August ? 1645], kaiserlicher Obrist.

[353] N Riedel [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[354] Robert v. Leslie [Leßle] [ca. 1617-vor 1664] kaiserlicher Hauptmann, Obrist.

[355] Schwebheim [LK Schweinfurt].

[356] Euerheim [LK Schweinfurt].

[357] „Statussymbole“: Selbst Rittmeister führten neben 16 Pferden z. T. einen Fuchs, einen Wolf und etliche Jagdhunde, die auch zur Jagd auf Flüchtlinge, die sich in den Wäldern, Schluchten, Schächten etc. verbargen, mit sich, was den jeweiligen Zwangsgastwirten zusätzliche Kosten aufbürdete.

[358] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh – 6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[359] Johann Wolf[f] [17.3.1605 Ingolstadt-21.11.1644 Bensheim], kurbayerischer Obrist.

[360] Suhl; HHSD IX, S. 426ff.

[361] Ebrach [LK Bamberg]; HHSD VII, S. 155f.

[362] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[363] Johann [Johan] Reichwaldt [Reichvald, Reichwald, Reichwalt, Rauchwald] [9.11.1609 Semcaden-28.2.1662 Kemnitz], schwedischer Obrist.

[364] [Bad] Kissingen; HHSD VII, S. 58f.

[365] Ebenhausen, heute Ortsteil von Oerlenbach [LK Bad Kissingen].

[366] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14.

[367] Stockfisch: durch Trocknung haltbar gemachter Fisch, vor allem Kabeljau (Dorsch), auch Seelachs, Schellfisch, Plötze u. Leng. Stockfisch war eine beliebte Fastenspeise und diente der massenhaften Versorgung von Soldatenheeren.

[368] Marketender/In: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. v. jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben u. zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Zudem mussten sie ein „Schanzgeld“ für die Aufstellung ihrer Zelte und Holzhütten im Lager bezahlen. Sie waren auch zum Kranken- u. Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender u. Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Vgl. auch GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 259f.: „Ordinantz / Nach welcher sich ein Marcketender richten soll“, erlassen vom schwedischen Generalauditor 1631. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, u. so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit u. Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die v. diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. MENSING, Sierk, S. 172f.: „Anno 1628 des sondages nachtes na lichtmissen heft sich eine rotte thosamen gemacket vnde hebben dem marcotenter, welcher van des keisers armade tho Osterrade mit im quarter gelegen, syn geld gewaltsamer wyse genamen, dar men van secht, dat idt eyne grote summa geldes scholde gewest synn; wo idt dar na gan wyll, werdt de erfaringe gehven. Nachtrag: Idt hebben de deder namal mit ehm gehandelt vnde hebben em betalen möten negenhundert rixdaler, den daler tho 3 U, vnd noch etliche perde dar entbaven“. Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Nach dem schwedischen Residenten Martin Chemnitz gegenüber Bernhard v. Sachsen-Weimar waren sie als Kundschafter für Schweden geeignet, da „auch fast kein kaiserisch Regement zu finden, das nit gewise Juden bei sich het, die als Marketender sich dabei aufhalten“; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 410, S. 141. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f. Der Salemer Mönch Bürster hielt den Erwerb der Amtleute fest; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 220: „So seyen auch unsere amptleute fast alle marketender, damit sie süch, weib und künd ernehren und außbringen möchten, seyen naher Constanz gefahren, wain flaisch, vüsch, käß und brod, salz, schmalz, unschlig, schmer, gflügel, in summa allerlay sachen uff- und im läger widerumb den soldaten verkauft, daß sich also mancher zümlich und wohl darbey befunden und hindurchbringen hat kenden“.

[369] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 599f. (Datierung nach dem a. St.).

[370] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[371] Lukas Freiherr v. Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau u. Langenau [ -1664], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[372] Friedrich Ulrich Freiherr v. Knigge [Leveste 11.9.1618 – Bredenbeck 25.10.1683], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[373] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.

[374] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 600. (Datierung nach dem a. St.).

[375] Butte: Gerät, das sowohl stehend als auch liegend gebraucht, auch auf dem Rücken getragen wird.

[376] Oberndorf, heute Stadtteil von Schweinfurt.

[377] Johann Glock [1.3.1592-10.12.1661], Ratsherr in Schweinfurt Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/glockj.htm.

[378] Ratskonsulent: juristisch kundiger Ratgeber des städtischen Rats, Ratsanwalt.

[379] Johann Sigismund [Jan Zigmund] Freiherr Mislík [Myslík, Misslig, Mißling, Mistling, Mislich, Mißlich] v. Hyršov [Mislík z Hyršova] [1606-3.11.1666], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[380] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[381] Parole: Ehrenwort.

[382] Hatzfeldt war bei Jankau in Gefangenschaft geraten. 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer v. 18.000 unter Feldmarschall Johann v. Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote u. Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior v. Hatzfeldt) u. alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.

[383] N Stempele [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[384] Wilhelm Hermann v. Enschringen [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[385] N Hennemeier [ – ], kaiserlicher Leutnant.

[386] Meuterei, meutination, meutation: Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; Kelletat, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.

[387] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500 fl., Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.

Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.

Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.

[388] Soldrückstände: 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “.

[389] Zeilitzheim [LK Schweinfurt].

[390] Hektor v. Holzappel [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[391] N Stihl [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[392] Graaf Godfried Huyn van Geleen [1595 oder um 1598 Geleen-27.8.1657 Alden Biesen], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Als bayerischer Obrist (seit 1618) verteidigte Geleen zu Amstenrade 1632 Wolfenbüttel gegen Georg v. Braunschweig-Lüneburg, 1633 erhielt er ein Kommando in Westfalen, 1634 verteidigte er Münster gegen Lüneburger, Hessen und Schweden. 1636 zum kaiserlichen Generalwachtmeister ernannt, verließ er nach der erfolgreicher Vertreibung Johan Banérs aus der Oberpfalz 1641 die Armee u. zog sich 1642 als Landkomtur des Deutschen Ordens auf die Ballei Altenbiesen zurück. 1644 erhielt er das Generalat im Westfälischen Reichskreis, 1645 wurde er bei Alerheim gefangen genommen. 1646 wurde Geleen der Oberbefehl für Truppen des Erzherzogs v. Österreich Leopold Wilhelm übertragen: An Stelle des gefallenen Francy v. Mercy erhielt er das Kommando über die kurbayerischen Truppen. Wie alle seine Kriegsgefährten Gegner des Waffenstillstands Maximilians I. v. Bayern mit Schweden u. Frankreich erhielt er 1647 seinen Abschied. Sein Kommando wurde Jost Maximilian v. Gronsfeld übertragen. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Geleen; WIGAND, Denkwürdige Beiträge.

[393] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[394] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.

[395] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 601ff. (Datierung nach dem a. St.).

[396] ENGELBERT, Kriegsarchiv Nr. 276.

[397] Johann (Jobst) Hilmar [Hildemar] Freiherr v. Knigge [Knige] [1605-1683], kaiserlicher Obrist.

[398] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren u. Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl v. Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- u. Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) u. Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund v. grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[399] N Funke [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[400] N Malofsky [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[401] N Radlitz [ – ]. kaiserlicher Rittmeister.

[402] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.

[403] corps volante: eine sehr bewegliche Reitereinheit für überraschende Raids im Feindesland, wie es auf Königsmarck zurückgeführt wird.

[404] Sommerhausen [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 701f.

[405] Werneck [LK Schweinfurt].

[406] Ettleben, heute Ortsteil von Werneck [LK Schweinfurt].

[407] Zentgraf: der Graf oder Richter in einem Zentgericht: Gerichtsbezirk.

[408] Werneck [LK Schweinfurt].

[409] Geldersheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 231f.

[410] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[411] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 603ff. (Datierung nach dem a. St.).

[412] Raufen: Gestelle für Heu, Stroh oder Gras, meistens an der Wand angebracht.

[413] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[414] Indianischer Hahn: Truthahn.

[415] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[416] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[417] Neckarsulm [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 549f.

[418] Rote Kappe: GUTERMANN, Alt-Schweinfurt, Schweinfurt 1928, S. 4, nach einer Zeichnung des Reichsvogts Johann Hermann von 1650: „Links von der Mühle stehen die ‚blaue‘ und die ‚rote Kappe‘ (auf dem Stich mit Nr. 9 bezeichnet). Es waren für dies 2 runde Mauertürme, welche ihren Namen nach dem blauen Schieferdach und dem roten Ziegeldach bekommen hatten. Beide Türme dienten als Gefängnis“. Vgl. auch ENDERLEIN,  Reichsstadt Schweinfurt. Frdl. Hinweis von Frau Margarethe Mohr.

[419] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 605ff. (Datierung nach dem a. St.).

[420] General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten u. verwandtschaftlichen u. sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen u. dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden u. Regimenter im Felde u. beim Marsch.

[421] ENGELBERT, Kriegsarchiv, N. 276.

[422] Öhringen [Hohenlohekreis]; HHSD VI, S. 612ff.

[423] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.

[424] Johann Franz de Trooch Freiherr v. Goëssen [Goëss; Gois] [1611 Brüssel-10.10.1696 Rom], Reichshofrat, Diplomat.

[425] Dr. Johann Baptist Kaltschmidt v. Eisenberg [ – 1662], Kanzler.

[426] Raufutter: Futter für Tiere, Heu und Stroh.

[427] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607ff. (Datierung nach dem a. St.).

[428] Reichsvogt: Im Deutschen Reich bis 1806 setzte der König zur Verwaltung v. Gebieten mit Krongütern u. der Ausübung seiner dortigen Gerichtsbarkeit Reichsvögte ein. Den Mittelpunkt bildeten die Reichsstädte als Königspfalzen. Nach dem Erstarken der Städte u. Territorien wurden die Reichsvogteien meist zu Land- u. Stadtvogteien u. wurden dann von den Reichsstädten übernommen.

[429] Jonas Wehner [11.10.1586-8.3.1646], Ratsherr in Schweinfurt. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/wehnerj.htm.

[430] Fress- u. Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen Leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[431] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3. Bd., S. 609f. (Datierung nach dem a. St.).

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