Linnenberg, N

Linnenberg, N; Rittmeister [ – ] N Linnenberg [ – ] stand als Rittmeister[1] 1634 unter dem Befehl Geleens[2] und war an dem „Blutbad von Höxter“[3] beteiligt, bei dem 1100 bis 1500 Einwohner getötet wurden.[4]

In der Darstellung des Dekans Hillebrand heißt es zur Einnahme Höxters 1634: „1634. 10. April, Donnerstag nach Ostern haben die Kaiserlichen unter dem General von Gleen die Stadt Huxar um 7 Uhr Morgens mit stürmender Hand[5] erobert; die Bürger, weil sie sich mit den Hessen den Kaiserlichen widersetzt, sind Alle niedergemacht, wenig ausgenommen, und sollen damals bei die 1100 Bürger in Huxar gewesen seyn. Rabanus Zerbst, ein katholischer Organist, von Borgentrike[6] bürtig, welcher sich anhero verheirathet, hat sich auf das Gewölb in der Clauskirche salvirt. Als ihm aber ein kaiserlicher Soldat nachgefolgt, Willens, denselben zu massacriren, und oben auf der Kirche von einem Balken zum andern gesprungen, aber gefehlt, ist er durch die dünnen untergenägelten Bretter gefallen und hat den Hals gebrochen, Zerbst aber sein Leben erhalten. Drei Stunden lang hat das Metschen[7] gewehret. Herr Abt Brambach[8] ist auf dem Kloster[9] gewesen,[10] aber von den verbitterten Soldaten fast um das Leben gebracht worden, als welche wegen der goldenen Ringe deroselben die Finger abschneiden wollen; endlich in Pantoffeln zum General gebracht worden, welcher den anhero geflüchteten silbernen St. Viti-Kasten[11] zur Beute mit hinweggenommen, neben den Reliquien, von welchen er den hohen Offizieren die kleinen Partikulen[12] mitgeteilt, wie denn bei Abts Arnolds[13] Zeiten der von Türck[14] einige Partikulen wieder restituirt. Von bekannten Offizieren sind mitgewesen Herr Oberst[15] Asseburg,[16] Oberst Sivelstorf,[17] Oberst Metternich,[18] Rittmeister Gronefeld[19] von Ottbergen,[20] Rittmeister Sauren[21] von Lüchtringen,[22] welcher Viele gerettet und beim Leben erhalten. Rittmeister Linnenberg aber soll bei die 19 allein caputirt[23] haben“.[24]

Der Höxteraner Chronist Olxheimb berichtete über diese Gewalttaten: „Da hat manniche frow gesehen, wie ihre Menner von ihrer seiten gerissen undt ermordet worden, da lagen die todten Cörper hin undt wieder uff den gaßen wie das geschlachtete viehe, undt ein Todter uff den andern gelegt, mit pferden darüber geritten, mit pulver uff die brust bestrewet angezündet, die Todten die Mäuler mit den Säbeln creutzweiß auffgehawen, das gehirn mit den Streithammern eingeschlagen, nackent außgezogen, in dem Kothe herumbgeweltzet und bey ganzen wagen voll in die Weeser geführet“.[25] In einem Manuskript aus Höxter findet sich diese Darstellung des Massakers: „summa es war ein Muster der Verstörung Jerusalems. Man rieß den Männer ihre weiber aus den Händen und zabelte sie nach gethane Not erbermlich darnieder, man schlachtete jung und alt, Kindlein einer spannen lang. Da lagen die Leichnam der erschlagenen auff der gaßen wie das geschlachtete Vieh und danach übete man noch seinen grim an ihnen, etliche bestreute man mit pulver und brandt sie vollends zu aschen, andere entkleidete mann, und weltzete sie im schlam herumb, ach wie kann ich alles erzehlen, o Höxer, Höxer gedenk an die straff deß gerechten gottes“.[26]

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[1] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] Graf Godfried Huyn [Ghuyn, Hai] van Geleen [Geldern, Gleen, Gelern, Cleen, Gelaine, Glayn, Güllen, Glwn, Glam, Glede, Glaien, Klein] [1595 oder um 1598 Geleen-27.8.1657 Alden Biesen], flandrischer Adliger, ab 1618 in bayerischen Kriegsdiensten als Obrist (1631), Generalwagenmeister (1633), kaiserlicher Feldmarschallleutnant (1634), Feldzeugmeister (1636) u. Feldmarschall (1645), 1632 Aufnahme in den Deutschen Orden, 1634-1657 Landkomtur der Deutschordensballei Alden Biesen; , 1644/45 kaiserlicher General des westfälischen Kreisdefensionsheeres; 1645-1647 Oberbefehlshaber des kurbayerischen Heeres. Er verteidigte 1632 Wolfenbüttel gegen Georg v. Braunschweig-Lüneburg, 1633 erhielt er ein Kommando in Westfalen, 1634 verteidigte er Münster gegen Lüneburger, Hessen u. Schweden. 1636 zum kaiserlichen Generalwachtmeister ernannt, verließ er nach der erfolgreicher Vertreibung Johan Banérs aus der Oberpfalz 1641 die Armee u. zog sich 1642 als Landkomtur des Deutschen Ordens auf die Ballei Altenbiesen zurück. 1644 erhielt er das Generalat im Westfälischen Reichskreis, 1645 wurde er bei Alerheim gefangen genommen. 1646 wurde Geleen der Oberbefehl für Truppen des Erzherzogs v. Österreich Leopold Wilhelm übertragen. An Stelle des gefallenen Franz v. Mercy erhielt er das Kommando über die kurbayerischen Truppen. Wie alle seine Kriegsgefährten Gegner des Waffenstillstands Maximilians I. v. Bayern mit Schweden u. Frankreich erhielt er 1647 seinen Abschied. Sein Kommando wurde Jost Maximilian v. Gronsfeld übertragen. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Geleen; WIGAND, Denkwürdige Beiträge.

[3] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[4] Vgl. NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 96.

[5] mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.

[6] Borgentreich [LK Höxter].

[7] Metschen: Metzeln, Morden.

[8] Johann Christoph v. Brambach [ -15.5.1638] , Fürstabt von Corvey [1624-1638].

[9] Minoritenkloster Höxter, heute St. Marien-Kirche.

[10] Brambach hatte sich nach Höxter in das Minoritenkloster geflüchtet.

[11] „Entführt oder beschädigt wurden der silberne Vitusschrein mit den Reliquien des heiligen Vitus, wertvolle Ornate, liturgische Gerätschaften, ein Teil des Archivs und der größte Teil der berühmten mittelalterlichen Bibliothek“. https://www.hoexter.de/portal/seiten/wke-thema-35-dreissigjaehriger-krieg-908000224-22101.html.

[12] Partikulen: Teile eines Reliquienschreins.

[13] Arnold IV. de Valdois [ -1661], Fürstabt von Corvey [1638-1661].

[14] Heinrich Turck [Türck] [14. oder 21.12.1607 Goch-19.11. oder 9.12.1669 Trier], Jesuit u. Annalist.

[15] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[16] Ludwig v. der Asseburg [Ascheburg] zu Wallhausen u. Hinnenburg Obrist [6.6.1583 auf der Hinnenburg-18.3.1669 Brakel], ligistischer Obrist.

[17] Georg Ritter v. u. zu Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff, Sivelstorf] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist

[18] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.

[19] Gronefeld, N [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[20] Ottbergen [Kr. Hildesheim-Marienburg]; HHSD II, S. 372f.

[21] N Sauren [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[22] Lüchtringen, heute Stadtteil von Höxter [LK Höxter].

[23] caputieren: beim Kopf nehmen, köpfen, töten.

[24] WIGAND, Denkwürdige Beiträge, S. 82f.

[25] OLXHEiMB, Die Leiden, S. 87.

[26] OLXHEiMB, Die Leiden, S. 87, Anm. 14.

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