Leyen [Layen, Lay], Emmerich von der

Leyen [Layen, Lay], Emmerich von der; Obrist [ – ] Emmerich von der Leyen [Layen] stand 1625 als Obristwachtmeister[1] unter Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[2] in kaiserlichen Diensten.

Im August 1625 weilte Leyen wegen der Erkrankung seiner Frau in Sulz[3] und kündigte seine baldige Rückkehr zum Regiment[4] an.[5] In Giebichenstein[6] war er im April 1626 stationiert. Es gab Streit mit David und Friedrich Christoph von Mansfeld wegen der Kontribution.[7] Im Juni dieses Jahres war er in Schochwitz[8] stationiert.[9]

In Reichenbach[10] war er im Januar 1927 einquartiert, während sich das Hauptquartier in Schweidnitz[11]befand. Dabei ging es um die Erhebung von Kontributionen[12] und die Schwierigkeiten bei der Verteilung der Quartiere.[13]

„Im Gegensatz zu Allerts[14] Urteil zeigt er[15] sich in seinen Briefen als derb, fast roh. Er preist die Vorzüge seiner ‚Wirtin’ zu Liegnitz den Offizieren des sächsischen Kürassierregimentes[16] in einer hier nicht wiederzugebenden offenen Weise. Am 28. Januar schreibt er an Melchior von Hatzfeldt:[17] Ich habe allhier (in Liegnitz[18]) wider Verhoffen bis auf den Fürsten- und Ständetag warten müssen, bin doch weder Fürst noch Stand, aber wo Herren sind, müssen auch Narren sein. Mit den Herren in den langen Hosen habe ich noch nichts zu thun gehabt u. s. w. und schließt: Ich wünsche dem Herrn eine Million von guten Stunden, sterbe als sein getreuer Knecht per saxe et ignes[19] und bringe ihm in Gesundheit aller Musketierer,[20] die Haare auf der Pulverflasche haben.[21] Bald nach einer im Frühjahr 1627 nach Prag zum Generalissimus[22] unternommenen Reise und jedenfalls vor dem 16. Mai muß er gestorben sein, denn Oberst[23] Hebron[24] fragt an diesem Tage bei Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg an, ob dessen Oberstwachmeister Emmerich von Leyen, der sich um die in Hebrons Regiment vacante Obristlieutenants-Stelle beworben, „was taugen möchte und eines ganz aufrechten deutschen Gemüts sei , als wie Herr Arnim seliger’ “.[25]

Er stand 1632 als Obrist in schwedischen Diensten.[26]

Unter dem 1.9.1632 hielt der Rothenburger[27] Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „1. Sept. Samstag umb Mittag ist vor dem Klingenthor der Obr: von der Layen mit 3 Compag,[28] Reütern und 2 Comp. Fueßvolck ankommen; hat auf der Walzes[29] gehalten, unter dessen ist der Obrist Sperreuter[30] auß des Schweden Läger vor Nürnberg[31] auch ankommen und mit 8 Cornet[32] Reuter vor der Statt fürübergezogen auf Dinkelsbühl[33] zu; aber der Obr: von der Layen ist seinem Volck auf der Walzes gebliben und in der Statt Quartier begehrt. Da ist der Obr: sambt etlichen Reutern hereingelaßen worden; ist alsbald E. und Inner Rhat zusammenkommen sich deliberirt, waß zuthun, ob man ihnen solle Quartier geben oder nicht.

2. Sept. Sonntag hat der Obrist wider hinaußbegehrt und alß er unter daß Klingenthor kommen, hat er mit etlichen Reutern, so mit ihm waren, unter den Burgern ein Gesperre[34] gemacht u. seinem Volck durch den Trompeter eine Losung geben; da sind sie alßbald zum Thor gedrungen, selbig eingenommen, und also in die Statt kommen, 3 Compag. zu Pferdt, 2 Compagn. zu Fueß; haben den Tag auf dem Marck gehalten, auf den Abend hat manß einquartiert.[35] Drey Tag hernach sind noch 5 Cornet[36] Reuter und etlich Fueßvolck hereinkommen; ist immer ein Hauf nach dem andern hereingezogen, daß ein Burger 3. 4. 5. 6. Soldaten im Hauß gehabt“.[37]

Sehr viel ausführlicher hat der Rothenburger Registrator Gottfried Rösch diese Vorgänge um die Einquartierung dargestellt: „1. September ist ein Schwedischer Obrister Emmerich von der Leyen mit etlich Pferden allhie ankommen, welcher um 1 Uhr nach Mittag durch den Wirth zum Güldenen Greifen sich bei dem Regierenden Bürgermeister Georg Rusch anmelden und begehren lassen, weil er bey Rath etwas anzubringen, daß jemand aus dero Mitten zu ihm kommen möchte.

Darauf Georg Christoph Hohenberger und Dr. Johann Scheffer zu demselben sich verfügt und nach abgelegten curialibus[38] er, Lay, vorbracht: Nachdem Sein Gnädigster König und Herr in gewisse Erfahrung gebracht, wie die Kaiß. Vorhabens wären, in starker Anzahl auf hiesige Stadt zu gehen, selbe einzunehmen, zu plündern[39] und in die Aschen zu legen, als wäre Ihr. Maj. aus väterlicher Vorsorg und Lieb bewogen worden, ihm Befehl zu ertheilen, inmassen auch an Graf Krafft zu Hohenlohe[40] geschehen, von dem Er gleichmäßigen Befehl empfangen, mit seinem unterhabenden Volk sich eilends anhero zu begeben, auf die Kaißerischen Achtung zu geben, was auch in Dinkelsbühl[41] und Nördlingen,[42] dahin sie auch ziehen werden, geschehen wird, welchen Befehl Er dann ohne Verzug hätte müssen nachkommen und wäre so Tag und Nacht marschiert, hette gleichwohl Sorg getragen, die Kaißerischen möchten ihm schon vorkommen sein.

Solchem nach versehe er sich, E. E. Rath werde ihm mit dem Volk die Quartier in der Stadt einräumen, da es zu Gemeiner Statt Selbsteigenem Heil und Wohlfarth und zur Verhütung Unglücks und Verderbung gereichen thue. Er wolle keine beharrliche Quartiere hier suchen, sondern nur auf wenige Tag.

Hierauf die Deputirten solches E. E. Rath getreu zu referieren angenommen und die aufgewiesene Ordinantz zugleich mitnehmen und vorlegen möchten, so Er, Obrister, aber geweigert und gesagt, man solle es lesen und den Inhalt E. E. Rath anzeigen, welches beschehen und im Ablesen sich befunden, daß solche im Namen des Königs an Ihre Obristen gestellt und Ihm befohlen worden, mit seinen Kompagnien auf Rotenburg zu marschieren. Daß Er aber in und außer der Statt sollte Quartier machen, davon ward nichts ausdrücklich gesetzet, dabei war auch obgedachte Ursach angehängt, dem Feind das Proviant und retirada abzuschneiden. Das Datum war: Im Feldlager vor Nürnberg[43] 22. Aug. 1632.

Darauf die Dep. dem Obristen Lay wider zugestellt und befragt, wie groß die Anzal wäre, die er bei sich hette, worauf er antwortete: Wann Er von E. E. Rath ein willfährige Antwort bekommen, wolle Er sich erklären.

Dieses ist E. E. Rath in der Steurstuben vor Deputat. referiert worden und ordentlich darüber votiert, der Abwesenden Vota durch Leonhard Raupp, Canzlisten, zu Haus abgeholt und das commune conclusum einhellig dahin gangen, daß man den den äußern Rath in continenti[44] zusammenberufen, demselben diese schwere und wichtige Sach gleichergestalt vortragen, unteredessen aber dem Obristen Lay angezaigt werden soll, daß E. E. Rath der angemeldeten Königlichen Gnade sich unterthänihst bedanke, und so viel die gethane Warnung und Begehren betreffe, ob sollte das Kaißerische Volk einen solchen Anschlag auf hiesige Statt haben, hätte man hievon ganz keine Nachricht, wollten nicht hoffen, daß man mit dieser armen Statt, die vorhin etwa mehr als andere ausgestanden, also würde verfahren werden. Anlangend aber das begehrte Quartier vor sein unterhabend Volk, versehe sich E. E. Rath, daß Königl. Majest. nicht gar unwissend sein werde, in was Abnehmen und äußerste Verödung hiesige Statt und Land gerathen, fürnehmlich aber, was für großes Unheil und Jammer sie vörges Jahr troffen, dadurch der Vorrath für Menschen und Vieh dahin und aufgezehrt, das Geld und Silbergeschmeid durch erlegte starke Ranzion[45] verschossen[46] und was sonsten in einem oder andern vorhanden gewest, ausgeplündert,[47] wodurch weder einem noch anderm Teil einiger Kriegsvortheil oder Beihilf geleistet oder mit dem Quartieren aufkommen werden möchte oder könnte, hette der arme Mann mit sich selbst zu thun gehabt, were nichts mehr zu erwerben oder die Nahrung wider ins Aufnehmen zu bringen, durch das Kriegsvolk, wie neulich bei Banner[48] und dem Weimarischen Durchzug beschehen, ganz verderbt und hette das Übrige wegen Unsicherheit und bösem Wetter nicht eingebracht werden können. so sei Ihm, Obristen, auch anzuzeigen, daß in Ansehung solch landkundiger Unvermöglichkeit und E. E. Rathß unterthänigen Bittens von beider Armeen Höchst verordneten H. Generalen das gnädige Versprechen geschehen, da von einem Teil kein Volk in die Statt würde gelegt werden, daß man anderntheilß auch damit sollte verschont bleiben, inmassen aus den Original Missiven[49] und Copien zu ersehen. Und weil bis dato Rotenburg von der Kaiß. Armee hie weiter nicht wäre beschwert worden, wolle man dieseits festiglich hoffen, daß mans bei der Schwedischen Armee gleichfalls bei solchem Vergleich werde belassen. Weil auch E. E. Rath die Sach von großer Importanz zu sein befinde, als wollten sie den Eußern und Größern Rath, wie bräuchlich, auch berufen, die Nothdurft mit demselben reiflich beratschlagen und Ihme, Herrn Obristen, ferner beantworten.

Solches ist Ihm durch die Deput. zum Greifen neben Michael Rückern also angezeigt, angeregte Missiven vorgelegt und allein vom Hornischen[50] Schreiben, dann Er die andern nicht begehrt, Copey zugestellt worden.

Responsio des Herrn Obersten: Er hette sich solcher Ausflüchte nicht versehen und verspüre, daß man seines Königs Feinden mehr als Ihr: Maj. Gutes gönnte, welches der Statt nicht wohl ausschlagen werde. Ihr: Maj. hette ein besondere Gnad auf diese Statt geworfen, würde aber aus dieser Resolution erfahren, daß mans mit schlechtem Dank erkennete. Es sei ihm zwar wissend, daß Etliche im Rath gut Kaißerlich wären, wüßte auch, wer sie wären; aber man sich damit selbsten Unglück auf den Hals ziehe. Er hette einmal Ordinantz auf diese Statt, derselben müßte er, so lieb ihm sein Leben sei, nachkommen, müßte auch noch diese Nacht in der Statt sein. Wann er gewusst hette, daß es also gehen würde, wollte Ers anderst anfangen und Ein Rath nicht viel darum ersucht haben, hette wohl einen Weg gefunden, mit seinem Volk mitten auf den Mark zu kommen, ehe mans in den Haüßern wäre gewahr worden, zu dem wolle er die Schlüssel wohl finden, da man ihn nicht gutwillig einlassen werde. Hat auch viel geredet, daß man den Kaißerischen mit Proviant und anderm Vorschuß gethan, sie aus der Herberg gelöst und allen guten Willen erwiesen, welches seinem König unverborgen sei. Das Hornsche Schreiben und Versprechen halte er in gebührenden Ehren, allein er hette jetzt einen andern Befehl und könnte kein Offizier Ihrer Königl. Maj. vorgreifen. Zudem befinde sich, daß solches Schreiben conditioniert und auf gewisse Maß geschehen. Nun aber, weil man gewiß wiße, daß das Kaiß. Volk die Statt begehrte, als wäre seinem König viel daran gelegen, demselben zuvorzukommen. Und hat nochmals mit vielen guten und bedrohlichen Worten ermahnt, weil mans ja zu weiterer Deliberation[51] mit dem Eußern Rath ziehen wollte, daß man ihm ein willfährige Antwort wolle widerfahren lassen, mit hohem Betheüren, daß es Gemeiner Statt zum Besten gemeint, auch nicht lange währen soll. Endlich vermeldt, Er wolle noch eine Stunde Bedenkzeit geben, werde man sich nicht resolviren, werde Er auf andere Mittel bedacht sein.

Hierauf ist auch der Große zu dem Innern Rath in die alte Rathsstuben berufen, die Sach demselben proponirt[52] und oberwähnte Ordinantz von Herrn Obristen (welcher unterdessen, weil sichs etwas verweilt, selbsten auf das Rathhaus kommen und die Resolution heftig urgiert[53]) abgeholt und abgelesen worden. nachdem nun die Vota auch herumgangen, ist von der Sach weitläufig geredet und abermal das commune conclusum[54] gemacht worden, daß man in des Herrn Obristen Petitum[55] nicht könne einwilligen noch vorige Motive fahren lassen; denn die Statt habe sich resolviert, kein fremd Volk außer höchster Gewalt fürders mehr in die Statt zu nehmen oder selbige in eins fremden Potentaten Schutz zu untergeben; auch wohl die vorgezeigte Ordinantz dahin verlaute, mit seinem Volk auf Rotenburg zu rucken, wolle man nicht hoffen, daß es eben dahin gemeint ist, in der Statt Quartier zu machen. In die Landwehr oder auf die Zeit zu iehen, könne ohnedas Ein Rath bei jetzigen Zeiten niemand abwehren. Zudem wolle weder Inner noch Eußer Rath solch schwere Handel auf sich nehmen, sondern müßte nothhalben ein ganze Bürgerschaft davon hören, welches morgen mit frühestem solle geschehen. Er, Obrist, wollte gebeten sein, seine Kompagnie diese Nacht über in die nächste Dorfschaft zu legen, denen etwas an Brot und Wein sollte hinausgeschafft werden.

Welches Ihm in der neuen Rathßstuben ist angezeigt worden, worüber er sich heftig commoviert,[56] besonders was wegen des Revers gedacht worden, hoch angezogen: nun müsse Er öffentlich sehen, daß man sich vor seines Königs Feind erkläre und mit dem Kaißer halte. Was die Ordinantz betrifft, dörfe man sie man sie allhie nicht erst plosieren.[57] Er wisse wohl, was sein empfangener Befehl ausweise. Er wolle noch heut in der Statt sein und sollte Er sein Blut vergießen, und alle seine Soldaten draufgehen. Er hette Laternen genug, wären auch die Petarden[58] schon fertig, wollte sich wohl ein Weg machen.

Rotenburg bat seines Theils vor Gewalt[59] und vermeldet, man wäre bedacht, folgenden Tags ein eilenden Curier an Kgl. Maj. zu schicken und vor solcher Einquartierung, welche ha unerträglich, zu bitten.

Hieraif die Obrist: Man werde damit nichts ausrichten, so laße er sich auch damit nicht aufziehen. Man soll Kgl. Befehl vor parieren, alsdann soll man bitten, damit die Last nicht zu schwer werde. Hat bisweilen gute, bisweilen böse Worte laufen lassen. etlichmal um Gottes Willen gebeten, man solle doch der Statt Wohlfahrt selbst bedenken. Er suche das Seinige nicht darunter, sollte seinen Musterplatz im Land zu Schwaben halten u. s. w. Das Kaiß. Volk sei gewisslich in der Nähe etc.

Ist darauf bedrohentlich hinangangen und begehrt ihn aus der Statt zu lassen; welches, weil man es nicht gern gesehen und allerley besorgt, ist er etlichmal gebeten worden, die Nacht über in der Stadt zu bleiben, weil es aber nicht helfen wollen, hat man ihm das Rödertor, so man für das sicherste gehalten, weil kein Volk selbiger Orten gewesen, öffnen wollen und nachdem Er dahin kommen, hat Er da nicht hinausgewollt, ist ferner zum Galgenthor geführt worden und da er gefragt, wie das Thor heiße, und ob Er daselbst hereinkommen sei, ist ihm der Name gesagt und, daß er da nicht hineinkommen, sondern zum Klingenthor geantwortet worden; allein Er hat da auch nicht hinausgewollt und es für einen sehr hohen Schimpf angezogen, daß man ihn zu einem solchen Thor wolle auslassen, da der Weg an solche schändliche Ort gehe, so ihm gleichwohl bescheidentlich abgeleinet worden.

Uff solches ist er wider zurück auf den Markt geritten, daselbst ein gute Weil gehalten, wider auf das Rathhaus, nachgehends aber hinab ins Wirthshaus gangen.

Und weil er noch immer stark fort an E. E. Rath gesetzt und eine andere Resolution begehrt, ist eine ganze Bürgerschaft 2 Stund in der Nacht zusammenberufen, zu zweien Malen, jedes Mal 3 Wachten, in die Neue Rathß-Stuben eingelaßen und ihnen durch die Steurer[60] und Dr. Scheffer deß Obristen Andringen und Bedrohen benebst, was beide Räth in einem oder andern Fall erwogen, bereits beschlossen und Ihm, Obristen, anzeigen lassen, vermeldet worden, Ein Rath wollte aber auch, weil die Sach schwer, wohl oder übel ausschlagen könne, eines jeden Bürgers, indem es einen jeden Bürgers, indem es eines jeden Person, Weib, Kind, Hab und Gut betreffe, Willen und Meinung auch vernehmen, darum wollte derselbe in dergleichen Fällen ohn ihr Zutun nichts mehr vornehmen, damit nicht, wann ein Ding übel ausschlüge, ihnen der Dorn allein in den Busen geschoben würde, wie voriges Jahr von vielen Bürgern unverschuldet hab geschehen wollen. Und ist ihnen insonderheit, was der gedachte Revers auf sich habe, genugsam Erinnerung geschehen.

Hierauf die Burgerschaft confuse untereinander geredt und sich später resolvirt, sie wolltens den beeden Räthen heimstellen. Als aber die Dep. nicht damit zufrieden sein wollten und ein kategorische Antwort mit Ja oder Nein, was zu thun oder zu lassen, begert und sie wiederum ein Weil promiscue[61] untereinander geredet, haben etliche angefangen: Ihnen fiele die Sache schwer, daß sie sich etwas erklären sollten, sie verstünden es nicht, weil der liebe Gott E. E. Rath bishero Gottlob Gnad und Verstand verliehen, der Statt vorzustehen, wollten sie es demselben allerdings heimgestellt haben, was er thäte oder unterließe, wollten sie für gut und genehm halten; es schlage aus, wie es wolle.

Ob nun wohl die Deputirten es lieber anderst gesehen und Ja oder Nein vernehmen mögen, hat doch die Bürgerschaft sich anderst nit erklären wollen und priora repetirt.[62] Hierauf ist ihnen insgemein gesagt worden; welcher dieser Meinung wäre und dabei beharren wolle, der solle herbeitreten und dem Obersteurer Georg Bezold Handtreu[63] geben, welches die in den 3 ersten Wachten alle miteinander gethan; die andern 3 Wachten haben sich ebenergestalt, wie die vorigen, resolviert, nachdem sie aber zu mehrer Sicherheit auch darüber anzugeloben geheißen worden und der größter Theil solches gethan, seind ein guter Theil stillschweigend zur Thür hinaus und davongangen. Von beeden Haufen mögen 50 oder mehr sich ausdrücklich verlauten haben lassen, wann der Röm. Kaiß. Maj. im Revers etwas versprochen worden, solle man es halten, wollte der Obrist Gewalt  brauchen und die Statt übersteigen, müßte man es geschehen lassen; wenn man sich zum Widerstand auch nit gerüst befinde, wäre gleichwohl auf diese Weise eher zu verantworten.

Diese der Bürgerschaft Resolution ist beeden Räthen fürgebracht und folgens dem Obristen nomine Senatus et Communitatis[64] der vorige Schluß und daß man aus angezeigten Ursachen in sein Begehren nicht wüßte zu willigen, zum 3. Mal angezeigt worden.

Worauf er doch nicht aquiesciren[65] wollen und sowohl mit scharfen und bedrohlichen als guten Worten um Enderung der Resolution angehalten. Er könnte von seiner Ordinantz nicht weichen und sollte er und sein Volk alles draufgehen. Ein Rath würde Ihm mit Gewalt selbst Unglück zuziehen: Es sei der Obrist Sperreuther[66] mit 3000 Mann nächst der Statt und würde man bald mehr haben.

Hierüber ist beeden Räthen nochmals Relation[67] worden: Aber bei der gefassten Resolution verblieben; denn ob etliche vermeint, man sollte von Obristen Layen, die Zeit zu gewinnen, damit er nicht bei der Nacht etwas anhebe, vernehmen, mit was conditionibus Er in die Statt begehrte und was der modus tractandi[68] sein sollte, jedoch, weil die Majora[69] nicht dahingegangen, und andere davor gehalten, man würde sich zu weit herauslassen und das Ansehen gewinnen, ob wollte man mit ihm tractiren, ist es eingestellt worden und hat man Dr. Scheffern befohlen, an Ihr Maj. zu Schweden ein Schreiben zu conzipiren, darinn der Verlauf mit dem Obristen erzält und vor solches Begehren unterthänigst gebeten werden sollte.

Und als es schon über Mitternacht gewest, ist Ein Rath voneinandergangen und beschlossen, folgenden Morgens mit frühestem wider zusammenzukommen und das angeben Schreiben abzulassen, hat der Obrist einen Offizier auf das Rathhaus geschickt und begehren lassen, wann keine andere Resolution gefaßt sei, solle man ihm ein Thor öffnen und zu seinem Volk hinauslassen.

Dem ist zur Antwort worden, daß es noch beim Vorigen bleibe und da Er, Obrister, ja nicht zu bewegen sei, die Nacht vollends herinn zu bleiben, als sollte Ihm ein Thor geöffnet werden, wie dann die Schlüssel zum Röderthor herbeigethan worden. allein Er hat die Öffnung selbige Nacht ferner nicht begehrt.

Folgenden Morgens, als am Sonntag, sind beede Räth ein Stund auf den Tag wider zusammenkommen und nachdem das Schreiben von Dr. Scheffern abgelesen und zu votieren angefangen, kommen etliche des Eüßern Rathß in großer Eil in die Rathsstuben und referirt der Eußere Baumeister, Bernhard Bezold, schnaupend, welchergestalt Sie auf Befehl das Klingenthor geöffnet und da man die Brucken beim innern Thor herabgelassen gehabt, hetten Rackewitz[70] und Rinckenberg[71] auf derselben gehalten und nicht wider aufziehen lassen wollen lassen. unterdessen hatte der Obrist und seine Reiter die Bürger von ihren Wehren getrieben, ihnen di Pistolen auf die Brust gstoßen und genötigt, die andern Thor auch aufzuthun; wäre die Reiterei gleich dahergesprengt, und nachdem sie nichts mehr richten kännen, wären Sie hereingeloffen, solches anzuzeigen. Als diese kaum ausgeredet, hat man die Reiter schon auf den Mark kommen und die Trompeten blassen gehört, dessen hedermann sehr erschrocken.

Darauf den Deputirten aufgetragen, zu sehen, wie sie zum Obristen kommen möchten, vor Gewalt zu bitten,[72] den Sie aufm Mark angetroffen, aber Ihnen kein Gehör geben wollen, allein sagend, hette nichts mehr mit uns zu tractieren, wäre jetzt eine andere Zeit. Und sind die Deputirten wieder aufs Rathaus gangen.

Und nachdem eine Compagnie nach der andern daher gezogen, haben die Dep. den Obristen nochmals gesucht und in der Klinggassen antroffen, die Er zwar angehört, indem Sie gebeten, Er wollte doch die Statt nicht also anfüllen, noch Gewalt üben, dann man vorhin auf den Grund verderbt wäre.

Darauf Sie Obrist mit harten Worten angefahren und sehr erprobirt,[73] daß man ihn nun lang genug aufgezogen und nicht wie einen Kgl. Legaten oder Obristen, sondern, wisse nicht wie, tractirt. Er hette nun die Statt mit Gewalt erobert, wollte allen Verlauf und den erwiesenen Despekt seinem gnädigen König eilend überschreiben und fernern Befehls erwarten, dabei endlich vermeldt, es solle Ein Rath Jemands zum Einquartieren verordnen, wo nicht, wollte Ers selbst machen. Die arme Bürgerschaft, sdlche die Direction nicht hette, hielte er vor entschuldigt. Ein Rath aber wäre Ursach hieran, hierum müßte Ihrer auch desto weniger verschont werden. Und ist hierauf fortgeritten und hat Er, Obrist, die Königl. Maj. in Schweden des Verlaufs berichtet:

Durchlauchtigster, Großmächtigster König.

E. Königl. Maj. gnädigster erteilten Ordinantz hab ich unterthänigst mit gebührendem Gehorsamb nachgelebt und den 21. Aug. jüngsthin, so viel in der Eil zu Roß und zu Fuß aufzubringen gewesen, aufgebrochen und meinen Marsch auf Rotenburg gerichtet. Wie ich nun allda mit meiner unterhabenden Soldatesca angelangt, haben sich beim Rath alla wegen des mit Ihr. Kaiß. Maj. aufgerichten Revers etliche Difficultäten wollen ereignen, daß Sie darüber mich einzulassen reluctirt.[74] Der Ordre aber gehorsambst nachzukommen und dem Allen zu remediren,[75] hab ich durch fügliche Mittel mich der Statt, ohn einige Verletzung, impatronirt,[76] nicht zweifelnd, Königl. Kaj. Werden darob ein gnädigsten Gefallen tragen: Und wie den Sachen ferners zu thun gmnädigst verfügen lassen, denenselben treulichst in höchstem Gehorsam nachzusetzen“.[77]

Bei Dehner heißt es weiter: „Dießen Tag [21.9.1632; BW] sind auch 2 Cornet Reüter auß der Statt gezogen auf Dinkelsbühl; etlich Tag hernach ist der Obrist Layen mit seinem Volk u. Reüterey aus der Statt gezogen auf Leutershausen“.[78]

[1] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[2] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[3] Sulz [Bad Kreuznach].

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[5] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 6.

[6] Giebichenstein, heute Stadtteil von Halle a. d. Saale.

[7] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 6. –

[8] Schochwitz, heute Ortschaft der Gemeinde Salzatal [Saalekreis].

[9] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 6.

[10] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.

[11] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[12] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 6.

[14] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 40.

[15] Franz Christoph v. Arnim [Arnem, Arnheim] [ -vor 16.5.1627], kaiserlicher Obristleutnant.

[16] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[17] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[18] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[19] per saxe et ignes: durch Feuer und Schwert.

[20] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[21] Haare auf der Pulverflasche (Pulverhorn) haben: eine Flasche, Pulver darin zu verwahren; besonders ein krummes hölzernes oder hörnernes Gefäß der Jäger, das Schießpulver darin bey sich zu tragen, welches, weil es die Gestalt eines Horns hat, auch wohl aus einem Horne gemacht wird, im gemeinen Leben auch wohl das Pulverhorn heißt [KRÜNITZ]. Hier wohl als eine sexuelle Anspielung auf das männliches Genital zu verstehen.

[22] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[23] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[24] Daniel Hebron [16.10.1584 Stargard-08.07.1628 Stargard], kaiserlicher Obrist.

[25] KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 16, Anm. 2.

[26] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[27] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[28] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[29] Höhe nördlich der Stadt, östlich von Dettwang.

[30] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[31] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff. Zu den Kämpfen an der Alten Veste vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 108ff.

[32] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold.

[33] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.

[34] Anm. HELLER: „Ihre Anhänger in der Stadt, Rinkenberg und Rackewitz, stellten sich auf die Zugbrücke, daß sie nicht hochgezogen werden konnte“.

[35] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[36] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[37] HELLER, Rothenburg, S. 93.

[38] Curialien: Höflichkeitsbezeugungen, amtlicher Gebrauch aller zustehenden Titel, Höflichkeitsfloskeln.

[39] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[40] Kraft VII. v. Hohenlohe u. Gleichen in Neuenstein [14.11.1582-11.10.1641], schwedischer Generalstatthalter.

[41] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.

[42] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[43] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[44] in continenti: fortlaufend, sofort, unverzüglich.

[45] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“

[46] verschießen; verbrauchen.

[47] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[48] Johan Banér [Bannier, Banner, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[49] Anm. HELLER: „Missive waren die geheimen Schriftstücke, welche nicht ‚bei Rat verlesen’, sondern in einer verschlossenen Büchse den Bürgermeistern ins Haus  g e s c h i c k t  wurden“.

[50] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall.

[51] Deliberation: Beratschlagung,

[52] proponieren: vortragen.

[53] urgieren: darauf dringen, einfordern, verlangen.

[54] commune comclusum: allgemeiner Ratsschluss.

[55] Petitum: Bitte, Ersuchen.

[56] commovieren: sich erregen, erschüttern, heftig bewegen.

[57] plosieren: bejammern, beklagen.

[58] Petarde, petar: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[59] vor Gewalt gebeten: um Verschonung, Gnade gebeten.

[60] Steurer: Steuerbeamter.

[61] promiscue: ohne Unterschied.

[62] priora repetirt: die früheren Arugmente vorgetragen.

[63] Handtreu: Versprechen, Bündnis durch Handschlag.

[64] nomine Senatus et Communitatis: im Namen des Rats und der Bürgerschaft.

[65] aquiescieren: beruhigen, zufrieden sein.

[66] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[67] Relation: Bericht, Nachricht.

[68] modus tractandi: die Art der Verhandlung.

[69] majora: die Mehrheiten.

[70] N Rackewitz [ – ], schwedenfreundlicher Rothenburger Bürger.

[71] N Rinckenberg [ – ], schwedenfreundlicher Rothenburger Bürger.

[72] vor Gewalt gebeten: um Verschonung, Gnade gebeten.

[73] exprobieren: vorwerfen, tadeln.

[74] reluctieren: sich sträuben, widersetzen.

[75] remedieren: abzuhelfen.

[76] impatronieren: bemächtigen.

[77] HELLER, Rothenburg, S. 321ff.

[78] HELLER, Rothenburg, S. 95. – Leutershausen [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 405.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.