Legat, Eberhart

Legat, Eberhard; Rittmeister [1615 Staßfurt-1674 Staßfurt] Eberhard Legat lag 1645 als Rittmeister[1] im besetzten Olmütz[2] in schwedischen Diensten:[3] „Den 6. Martii haben die kaiserliche wider die kleine Schantz[4] beym Reindlthor angefallen und selbe bald erobert, den andern Tag seynd die Schweden zu Roß und zu Fuß ausgefallen, aber unglücklich herein kommen, indeme 1 Rittmeister und ein Lieutenant[5] halb todt geblieben. Der Rittmeister, Legat, hat zwei Blessuren bekommen“.[6]

Er stand zumindest ab 1646 unter dem Befehl Königsmarcks.[7]

Ein Beispiel für die Verschlagenheit des „lahmen Bösewichts“ Ermes,[8] des schwedischen Kommandanten in Erfurt,[9] zeigt auch sein Umgang mit einem Knecht: „Anno 1646 am 20. Mai [30.5.; BW] ist der Junker Hanns Gerg von Utzberg des Abends mit seiner Schwester neben anderen guten Leuten im ‚Weinfaß’ im Garten gewesen. Und als sie des Abends um 9 Uhr nach Hausegehen, so kommt bei St. Barfüßern der Musterschreiber[10] des Rittmeisters Legat und sticht den frommen guten Junggesellen schelmischerweise tot. Der Täter hat einen Knecht, der lässt sich von seinem Herrn überreden, er sollte zum Tor hinausgehen, als wenn er die Tat getan hätte. Die anbefohlenen Leute suchen und finden den Schreiber, den Täter. Der beruft sich auf den Knecht, so wird der Knecht auch gesucht und gefunden. So werden sie beide [fest]gesetzt bis auf den 5. Juni, da sie alle beide auf dem Spitalrasen geköpft wurden. Der Musterschreiber, da ihm der Kopf abgeschlagen wurde, ist vor sich [hin] gefallen, der Knecht, da ihm der Kopf abgehauen war, ist rücklings gefallen, und das Maul hat sich lange auf und zu getan, so als ob es reden wollte. In der Nacht sind sie alle beide mit christlicher Ceremonie nach Art und Weise der Soldaten zu Barfüßern [beigesetzt worden], auf Befehl des Commandanten Caspar Ermiß. Auch ist es von dem Knecht gedacht worden, dass sein Herz gelebt hat, bis die Sonne zurückgegangen ist, dabei war zu spüren, dass ihm Unrecht geschehen ist, so dass diese Mordtat vier Tote verursacht hat. Die Geschwister des ermordeten Junkers haben für den Knecht wegen seiner Unschuld gebeten. So ist ihnen auch zugesagt worden, Fürbitte[11] zu tun, wie es auch geschehen ist. Aber der lahme Bösewicht hat zum carnifex[12] gesagt, er gewähre keine Gnade, wenn er ihn nicht richten wolle, so wollte er ihn im Kreis erschießen,[13] weil er kein gutes Gewissen hat. Denn er hatte dem Knecht geheißen zu laufen und schickte doch Reiter aus, dass sie ihn haben suchen und gefangen bringen bringen müssen. Die Schwester des Knechts hatte sich vorgenommen, ihn im Gericht loszubitten. So lässt er sie solange auf das Stockhaus[14] anlegen, bis der Knecht gerichtet gewesen ist“.[15]

Der Schmalkaldener[16] Chronist Johann Georg Pforr [1612 -1687] hält unter 1646 fest: „Und nachdem den 11. Aug: noch 300 man auß Erfurtt mit 2 große stück geschütz alhier angelangt, alß sint den 12. dießes <monats> die Schwedischen und Hessischen[17] vor das adeliche hauß Biber[18] /:darin ein Keyß: leutenant mit 26 raubischer reutter gelegen:/ gerücket, welche rauberische parthey, die bißhero das land durchstreifft, nachdem dass schloß zuvor beschossen worden, sich auf discretion[19] ergeben, welche gefengklich[20] angenommen und das hauß Biber in brand gestecket. Sint alßo bemelte völcker den 14. Aug: alhier wieder ankommen, worauff die Hessischen fußvölcker in die statt, beneben den Erffurdischen officirer, in die statt, deren gemeine soldaten aber in die Weidebrunner[21] und die reutterey in die Stiller und Eyer vorstatt geleget worden, biß den 19. dießes <monats>, alda die Erfurtische völcker wiederumb wechgezogen.

Mitlerzeit aber haben die Erffurtische officirer den bürgern, bey welchen sie gelegen, durch ihr unauffhörliches pancketiren[22] große beschwerung und uncosten verursachet, worüber dießes unglück vorgangen. Indem Urban Levin vom Stein den Schwedisch[en Rittmeister Legaten besucht und alda sich starck berauschet, ist der vom Stein mit den spilleuten uneinig geworden und darüber die stiegen hinundergestürtzet und den halß gebrochen. Weil man aber nicht gewust, wer ihne hinundergestoßen, so ist doch durch mutmaßung der spielman Hanß Bambergern nebent Ritmeister Legats knegt und trompeter[23] gefengklich eingezogen und gericht über sie gehalden worden. Den 24. octobr: ist der trompeter und knegt dem commendanten zu Erfurtt zu bestraffung gefolget und den 19t[en 9br: der spielman gegen verbürgung 200 f auch wieder ledig worden“.[24]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][25] aus dem von Eger[26] abhängigen Marktredwitz[27] erinnert sich an den Dezember 1646: „Den 12. Dezember sind an die 300 schwedische Reiter aus Erfurt[28] und Leipzig[29] nach Hof[30] [ge]kommen und haben mit Gewalt in die Stadt [hinein] gewollt. Weil man sie aber nit einlassen wollte, haben sie das Tor aufgehauen, sond hineingedrungen und haben gehofft, etlich[e] Kaiserliche in der Stadt anzutreffen. Diese waren aber bereits alle schon auf das Schloß gewichen. Als ihnen von den Kaiserlichen beim Einbruch 3 Pferd[e] erschossen worden waren, haben sie in der Stadt nit allein ziem(b)lich [alles] mitgenommen, was ihnen unter die Hand geraten [ist], sondern sie haben ihnen – wegen der erschossenen Pferd[e] – auch noch 200 Taler geben müssen.

Weil [nun] diese vorgaben, daß bereits 4 schwedische Regimenter in Saalfeld[31] wären, die ihnen folgten, ist sonderlich in der Pfalz eine große Furcht und ein großes Hereinfliehen zu uns gewesen. Sie haben Hof wieder verlassen, sind auf Selb[32] gerückt, wo sie übernacht blieben und sind von dort gegen Hohenberg[33] und Schönberg.[34] Bei ihnen war auch Rittmeister Legat“.[35]

In der Saalfelder Chronistik heißt es: „An jetz gedachtem Tage [27.7./6.8.1647; BW] ging Major[36] Reitzenstein[37] vom Königsmarkischen Regiment mit 120 Pferden, worunter 30 waren, so dem Rittmeister Legaten angehörten, alhie durch nach Hoff[38] und Eger“.[39]

Für den Mai 1648 schreibt Leopold in seiner „Hauschronik“: „Den 11. Mai [1648, BW] sind früh vor Tags[anbruch] an die 36 Pferd[e] von den Lacronischen[40] Dragonern[41] aus Kinsberg[42] bei Waldershof[43] vorbei und im Land herum(b)gestreift bis Rehau.[44] Von dort sind sie auf Selb zurück und gegen Arzberg.[45] Nachdem sie aber vom schwedischen Rittmeister Legat(en), der von Hof heraus mit 100 Pferden gegen Eger wollte, (v)erkundschaftet worden waren, setzte er ihnen nach, bis er sie bei Schlottenhof[46] angetroffen, 5 niedergeschossen, 9 gefangengenommen und sie mit 20 gesattelten Pferden nach Eger gebracht hatte“.[47]

„Weil nun die Stadt Eger wieder etwas Luft hatte [nach der Schlacht bei Zusmarshausen,[48] 17.5.1648; BW] und ohne Paß zu erlangen war, haben wir dem schwedischen Kommandanten in Eger, H[errn] Oberst Koppy[49] neben einem guten Kalb 1 Faß Weißbier von 3 1/2 Eimern übersandt und dem Kassier(er) 2 Eimer, H[errn] Rittmeister Legat(en) wegen einer alten Prätension, die er bei uns gesucht, 4 Eimer, den 4 Alten Herren 1 1/2 Eimer, H[errn] Doktor Wagner 1 1/2 Eimer und H[errn] Caspar Fröhlich, welcher bisher unsere Schanzarbeiten bestellte und besoldete, 1 Fäßlein von 40 Maß verehrt und um(b)sonst gesandt“.[50]

1649 war seine Kompanie  zur Einquartierung im Obersächsischen Reichskreis vorgesehen.[51]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc]; HHSBöhm, S. 420ff.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[5] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[6] DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 58.

[7] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten.

[8] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes] auf Kochenberg [1592-12.5.1648 Erfurt], schwedischer Obrist.

[9] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.

[10] Musterschreiber (Feldschreiber): Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe und bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete. Er teilte auch die Löhnung aus, führte die Korrespondenz und fertigte Pässe und Abschiede aus. In der kurbrandenburgischen Armee erhielt er 1620 je nach Regiment 12-16 fl.

[11] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“. STETTEN, Geschichte, S. 247 (Augsburg 1633): „Den 1. Septembris wurde über einen hiesigen Burgers-Sohn, Namens Jacob Mayr, wegen eines begangenen Todtschlags peinlich Hals-Gericht gehalten, und er zum Tod verurtheilet. Als aber eine hiesige Burgers-Tochter diesen Menschen sich zur Ehe ausgebeten, vnd hierauf viele Vorbitten eingekommen, schenckte ihm der Rath das Leben, jedoch gegen einen Revers, daß er der Cron Schweden im Krieg dienen, und der Stadt Etter [Gebiet; BW] nicht mehr betretten wolle; und hierauf geschahe sogleich noch in der Eisen die Copulation, und den folgenden Tag hielten selbe zu Pfersen das Hochzeit-Mahl“.

[12] carnifex: Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil nahm auch in Abwesenheit eines „carnifex“ der Profos dessen Aufgaben war. => Scharfrichter.

[13] im Kreis erschießen: im Kreis seiner Kameraden durch diese arkebusieren lassen. Das Erschießen mit einer Arkebuse war im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen.

[14] Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“.

[15] KRAFFT 169 v–170 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[16] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.

[17] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[18] Bibra [LK Schmalkalden-Meiningen].

[19] Diskretion: Gnade oder Ungnade.

[20] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.

[21] Weidebrunn, heute Ortsteil von Schmalkalden.

[22] Gastereien, Gastung, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

[23] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[24] WAGNER, Pforr, S. 168.

[25] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[26] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[27] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[28] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[29] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[30] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[31] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[32] Selb [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 694f.

[33] Hohenberg a. d. Eger [LK Rehau]; HHSD VII, S. 307f.

[34] Schönberg [LK Lauf/Pegnitz]; HHSD VII, S. 674f.

[35] BRAUN, Marktredwitz, S. 276.

[36] Major [schwed. Major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.

[37] N v. Reitzenstein [ – ], schwedischer Major, Obristleutnant.

[38] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[39] BLÜTHNER, Apocalyptica, S. 189.

[40] Jan [Johann, Jean] Freiherr van der Croon [de la Croon, Corona, Croen, Crona, Lacron, La Cron, von der Kron] [um 1600- 8.11.1665 Prag], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[41] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[42] Kinsberg [Hrozňatov, heute Ortsteil von Eger (Cheb)].

[43] Waldershof [LK Tirschenreuth].

[44] Rehau [LK Hof]; HHSD VII, S. 613.

[45] Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 31f.

[46] Schlottenhof, heute Ortsteil von Arzberg [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[47] BRAUN, Marktredwitz, S. 340.

[48] Zusmarshausen [LK Augsburg]; HHSD VII, S. 849f. 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne und Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, und Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.

[49] Johann [Johan, Hans Franciscus] v. Koppey [Koppen, Koppy, Coppy, Copy, Copi, Copie, Copey] [ -nach 1663], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[50] BRAUN, Marktredwitz, S. 340f.

[51] ZIRR, Die Schweden, S. 835.

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