Kronegg [Croneck, Chroneckh, Cronegg, Kroneck] auf Himmelau und Vasoldsberg, Johann Christoph I. Freiherr von und zu

Kronegg [Croneck, Chroneckh, Cronegg, Kroneck] auf Himmelau und Vasoldsberg, Johann Christoph I. Freiherr von und zu; Obristleutnant [ -17.10.1633 Rheinfelden]

Johann Christoph I. Freiherr von und zu Kronegg [Croneck, Chroneckh, Cronegg, Kroneck] [ -17.10.1633 Rheinfelden] auf Himmelau[1] und Vasoldsberg,[2] in den Zeitzeugnissen als „Chroneck“ geführt, war der älteste Sohn des David von Kronegg.[2a] Er hatte 1607 in Regensburg[3] die Schule besucht[4] und immatrikulierte am 13.6.1610 an der neuen Universität Gießen[5] als „Carinthius“. 1629 wird er in Kärnten noch als Siegler geführt. In diesem Jahr emigrierte er zusammen mit seiner Frau Maximiliane von Scheyer, einem Sohn und vier Töchtern. Er trat in „schwedische Dienste“[6] und bekam 1629 das Weiherschloss bei Emmendingen[7] als Pfand von Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach.[8] Er war markgräflich baden-durlachischer Obristlieutnant[9] unter schwedischem Oberbefehl. Am 29.3./15.5.1631 wurde Johann Christoph I. von Ferdinand II.[10] mit dem Prädikat „auf Mosburg[11] und Glaneck“[12] in den erblichen Freiherrenstand erhoben. 1632 war er noch Rittmeister[13] in Dinkelsbühl gewesen. Im „Theatrum Europaeum“[14] heißt es zum Dezember 1632: „Vnder dessen hat der Feldmarschalck[15] seinen Obristen Leutenant von Croneck nacher Hagenaw[16] commandirt / selbiger Statt anzumelden / daß wo sie sich gütlich accomodirte / vnnd in Schwedischen Schutz begebe / sie bey ihrē Reichsstand / Privilegien / Gerechtigkeit vnd Herkom̃en gelassen werden solten / wo nicht / so wol dieses alles verlieren / auch Zeit vnd Vnkosten / so sie verursachten / mit der Armee vnnd Geschütz sie zubezwingen / doppelt würden bezahlen müssen. Wie nun dieses gedachter Statt vorgebracht / haben sie sich accommodirt vnnd Schwedische Besatzung eingenommen“.[17] Das „Theatrum Europaeum“ berichtet weiter zum Dezember 1632: „Etlich Tag nach Eroberung Schlettstatt[18] / haben die Schwedische wider ein glücklichen Success wider die Kayserischē gehabt / in dem der Obriste Leutenant Zillhardt[19] mit seinen Truppen zu früher Tagszeit zu Schönaw[20] vber Rhein gesetzt vnd auff Endingē[21] zu geruckt / bey welchem Stättlein der Vortrab / so in 70 Pferden bestunde / welche Leutenant[22] Remthinger[23] geführet / den Kays. Obristen Leutenant von Croneck mit 5. Truppen angetroffen / mit denselben scharmütziret[24] vnnd sie alsbald in Vnordnung gebracht. Darbey gleich anfangs der Obriste Leutenant von Croneck todt geblieben / auch sonsten von seinem Volck vber 100 vmbkommen / vnnd viel gefangen worden. Gedachten Cronecks Intent war / den Schwedischen Obristen[25] Einhausen[26] zu vberfallen / aber es ist ihm dieser Anschlag vbel außgelaufen: Es würden sich auch wol wenig von den seinigen salvirt haben / wann nicht eben ein dicker Nebel gewesen wäre“.[27] Kronegg überlebte allerdings den Angriff.

1633 fungierte er vorübergehend als Kommandant von Bergzabern.[28] Zum Obristleutnant befördert wurde er Kommandant von Hagenau.

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zu der Einnahme Hagenaus durch die Kaiserlichen am 5.1.1633: „Vmb den Anfang deß Januarij ist auch die Statt Hagenaw wider vbergangen / vnnd aus der Schwedischen in der Käyserischen Hand kommen / durch ein listiges vnd merckwürdiges Stratagema[29] / vnd Verwahrlosung der Schwedischen Wacht / welches auff folgende Weise wie berichtet / zugangen: Demnach die Käyserische Guarnison[30] in ElsaßZabern[31] / Krafft getroffenen Verstands mit den Lothringischen (welcher Herzog[32] sich dieser Zeit auch mit in das Teutsche Wesen eingewickelt vnnd eingeflochten) außgewechselt / vnd auß ElsaßZabern abgezogen / haben etliche Catholische Burger zu Hagenaw / mit zweyen vnter den Patribus Societatis[33] erzogenen Söhnen deß Burgermeisters einen Anstalt gemacht / vnd nechst solchem heimlichen Verstand mit Zuthuung etlicher Bawren / die vmb den Anschlag gewust / Soldaten vnter ein Thor gebracht / dann sich die Bawern erzeigt / als ob sie Hew vnnd Stroh in die Statt führen wolten / als sie aber mit den Wägen vnter das Thor kommen / springen die vnter dem Thor verborgene Soldaten herauß / machen die vnvorsehende Schwedische Wacht nider / bemächtigen sich der Pfordten / lassen die vbrigen Soldaten / so noch draussen vor dem Thor auffgewartet / ein / vnnd werden also mit Zuthuung der Catholischen Bürger / der Schwedischer Soldaten zusampt der gantzen Statt mächtig. Da dann die gantze Schwedische Guarnison meistentheils nidergehawen / theils mit Brügeln jämmerlich zu todt geschlagen / der Obriste Leutenandt vnd Commendant zweymal in Rücken geschossen / vnnd beneben den Auditorn[34] vnd andern Officirern gefänglich angenommen worden. Die erschlagene Soldaten aber nackend außgezogen[35] / vnnd für die Hunde geworffen / deren hundert vnnd dreyssig todte Cörper gezehlet / welche zur Statt hinauß geführet worden. Es haben aber die zu Hagenaw so viel mit solchen ihrem Anschlag außgericht / daß man ihren Glaubensgenossen anderer Orthen auff ihr Beginnen fleissiger vnd wachtsamer Achtung geben / damit nicht ein gleiches bey ihnen practiciret würde“.[36]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zu diesem 5.1.1633: „Dessen stracks den fünfften tag Jenners etliche Römisch-Catholische Bürger zu Hagenaw / sambt zween / vnter den Jesuiten erzogenen / Söhnen des Bürgermeisters der Stadt / die erste probe gethan: Welche / mit zuthun etlicher bauren / die / kurtz zuvor von Zabern ausgezogene / Keyserliche gvarnison, durch einen listigen Kriegsranck[37] / in ihre Stadt gebracht / in ihre Stadt gebracht / vnd also / vermittelst derselben hülff / denen bey ihnen logirenden Königl. Schwedischen vom brodt geholffen.

Dan es machten gemeldte Bürger mit den Bauren die anstalt / Das sie sich stellen musten / als wan sie hew vnd stroh in die Stadt führen wollten: Hatten aber darunter eine anzahl Soldaten heimlich verborgen. Wie sie nun mit den wagen ins thor kamen / sprungen die Soldaten hervor / machten die vnbehutsame / sichere Wacht darnieder / bemächtigten sich der pforte / vnd lieffen die übrige ihre Cameraden / so draussen ohnfern von der Stadt aufwarteten / ein: Vberwältigten also / mit zuthun der Bürger / die gantze Stadt. Da dan die Königl. Schwedische mehrentheils nidergehawen / theils mit prügeln jämmerlich todt geschlagen / vnd der Commendant, Obriste Lieutenant Croneck / nachdem er zweymahl in rücken geschossen / nebenst andern Officirern / gefänglich genommen worden. Die erschlagene / deren hundert vnd dreissig todte Cörper gezehlet / lies man / nackend ausgezogen / zur Stadt hinaus führen / vnd vor die hunde werffen“.[38] „Im folgenden Jahr [1633; BW] bemächtigten sich die Kayserlichen dieser Stadt wiederum mit List, und machten nebst denen Bauren die meisten Schweden in der Stadt darnieder, nachdem sie dero Obrist-Lieutenant von Cronek mit mehr andern Officiers, gefangen genommen“.[39] Am 25.1.1633 teilte Markgraf Wilhelm von Baden[40] aus Breisach[41] Johann Aldringen[42] mit, lothringischen Truppen hätten Hagenau erobert und Croneck gefangen genommen.[43] Hermann Adolf Graf v. Salm-Reifferscheidt[44] schrieb am 30.1.1633 aus Hagenau an Wallenstein:[45] „E. Frst. G. hab Ich vor 10 tagen durch die Rhinnhäuser[46] Post, weil ein eigener Courrier nit durchzuebringen gewesen, zuvernemben geben, wie daß in namben der Röm: Kay: Math:, vnnsers allergdsten Herren, Ich mich den 15. diß durch ein Anschlag dieser Statt Hagenau wider bemechtiget, darüber bis in 150 schwedische Soldaten gleich todt blieben, der Obristleutenant Christoff von Croneckh, so mit zweyen Schüßen, aber nit tödtlich, verwundt, mit anderen befehlshaberen, deren Namben hiebey, vnd 112 gemeine Knecht gefangen worden. Ist demnach zu E. Frst. Gn. belieben gestellt, solches allerhöchstgedachter ihrer Kay: Mt. Zu berichten vnd, waß weiter zuethuen, zuebefelen“.[47] Noch am 21.8.1633 schrieb Aldringen aus Regensburg[48] an Wallenstein in einem Postskriptum: „Eß seindt etliche cauallieri dieser seiten gefangen, welche Ir kays. Mayst. Vassalen seindt vnd dem feindt gedient, als Herr Bartlme, Herr von Zerotin[49] vnd ainer von Croneckh; würdt starck sollicitiert,[50] daß sie gegen ain außwexel oder Rantzion[51] erledigt werden mögen. Ich habs bedenckhen getragen vnd waiß nit, wie eß Euer fürstl. Gnaden darmit gehalten haben wollen; pit gantz vnderthenig, mich hierüber in gnaden zu beschaiden vnd zu bevehlen, ob ain vnderschaidt mit denselben zu machen seye“.[52]

Aldringen berichtete Ferdinand II. am 21.10.1633 aus Heiteren[53] bei Breisach:[54] „Meinem jungsten aller vnderthenigsten bericht zufolg ist herr Duca di Feria[55] vnd Ich den 16. diß vor die Statt Reinfelden geruggt vnnd dan diese zu vnderschiedlichen malen aufgefordert; alß aber die darynn ligene officier sich nicht accomodiren wollen, seindt noch dieselbe Nacht zwei batterien[56] verfertigt vnd den 17. diß früe biß nachmittag die Statt beschossen, eine zimbliche Bressia[57] gemacht, darauff gestürmbt vndt gleichsam ohne verlust ainiges Mannmß mit gewaldt mit stürmender hanndt[58] eingenomen, auch der mehrere tail der Officier vnd Soldaten niedergemacht worden, der Obrister Leutenant von Croneckh vnd obrister Wachtmeister[59] Wetzel[60] (so beede dem Marggrafen von Durlach gedient, darynn commandirt vnd E. Kay. May. rebellen gewesen) haben sich mit dem Volckh über die Rein Brucken (welche sie hinder sich angezündt gehabt) auff die Insel, der Stain genant, so etwas nah vnnd zwischen zwo Bruggen gelegen, zu retiriren vnd zu saluiren vermeint, seindt aber (von den vnnserigen) durchs feur verfolgt vnd beede neben den mehrern tail Soldaten niedergemacht worden ( welches auch so woll abgelauffen, das die Bürgerschafft gleichsam kainen oder doch wenig schaden genomen“.[61] Der Kriegsteilnehmer und spätere Kommandant von Weiden,[62] Augustin von Fritsch [1599-1662],[63] berichtet in seinem Tagebuch über den Sturm auf Rheinfelden, allerdings nennt er Kronegg in diesen nach dem Krieg aufgezeichneten Erinnerungen „von Anlau“:[64] […] „von dannen sein wür vf Reinfelden gangen, vnd mit stürmmeter handt eingenommen, da ich dann der erst vf der Laitter im Sturm mit 50 Mann gewesen, daruon der haubtman[65] vom Mersischen[66] Regiment, welcher dise Völckher anführn sollen, im anlauffen, ehe wür zu den angelegten Laittern khommen, Todt geschossen worden, darumben ich mit diser Mannschaft fort, vnnd glückhlich hinauf khommen, da mir dann der hauptman Zinckh[67] von meines Obristen[68] Regiment, mit 300 Mann nachgefolgt, da ich dann mit meinen 50 Mann wider voran gangen, vnd vf den Plaz den Kürchhof wider eingenommen, darauf vorgedachter haubtmann, auch mit seinem Volckh khommen, aber kheinen Soldaten vernommen, waryber die Bürger, welche zu den Fenstern außgesehen, vnß gesagt, der Commendant hette sich vf die Rheinbrückhen mit seinen Soldaten retterirt, da wür dann, der haubtman Zinckh vnd ich strackhs vf selbige gangen, da wür vnder daß Statt Thor khommen, haben wür die vfziechbrückhen welche in die Statt vfgezogen würdt, mit einem ganzen hauffen angezinten Stro gefunden, damit, wo selbige abgebrent were worden, wür nicht vf die Reinbrückhen auf welcher der Bauhof, vnnd sie sich in selbigen retterirt gekhönt hetten, vnnd sie dardurch zu einen accord[69] gelangen khönnen, wür haben aber vorgedachtes angezündtes Stro alßbalden mit khurzen wöhrn,[70] oder höllebarten[71] in den Rein hinunder werffen las- vnnd mit ganzer Furi vf sie loßgangen, da sie dann außm Bauhof vf vnß Feuer herauß geben, vnnd seint zwar 3 oder 4 Soldaten ybern hauffen geschossen, auch etlich gequetscht worden, daryber wür mit gewalt in den Bauhof zu Inen hineingetrungen, da vns dann der Commendant alß obristl. Von Anlau vf den haubtmann Zinckhen gerueffen, ach Vötter vnd Brueder Zinckh, gib mir vnd mein Soldaten quartier, darauf er angeantworttet, Vötter du bist ein Schelmb,[72] vnd dienst wider den Kayser, vnnd dein Vatterlandt, vnd hat Im also mit der Partison[73] ein stosß in den Leib geben, daß er zur Erden gesunckhen, darauf wür alles Nidergemacht, vnd nicht ein einigen quartier geben, dann Vnsere Soldaten mechtig erbittert worden, weiln von Vnnß etliche, da wür vf die Reinbrückhen khommen, Todt geschossen vnd gequetscht worden“.[74] In einer älteren Darstellung heißt es dazu: „1633 erstürmten sie Feria und Altringen (die Bürger öffneten ihnen ein Thor) und hieben die schwedische Besatzung nebst ihrem tapfern Anführer, von Croneck, nieder“.[75]

Um weitere Hinweise wird gebeten !

[1] Biographische Angaben nach LEITNER, Ein Porträtgemälde, S. 322, unter: de.wikipedia.org/wiki/Georg_André_Reichsgraf_von_und_zu_Kronegg.Von dem eigentlichen namensgleichen Stammsitz Kronegg in Malta (Gemeinde im Bezirk Spittal an der Drau), der im 16. Jh. von David von Kronegg neu errichtet wurde, ist nichts mehr übrig, die Burg wurde vernachlässigt, schließlich baufällig und wurde 1962 abgetragen“. http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/aktuell/galerien3/galerie1892.htm. Himmelau, Gemeinde Wolfsberg [LK Wolfsberg, Kärnten]

[2] Vasoldsberg [Bez. Graz-Umgebung, Oststeiermark].

[2a] „David von Kronegg hat in Malta den Edelmannssitz ‚Kronegg […] erbaut und 1588 erstmals geheiratet, nämlich Susanna Freiin von Haim‘, in zweiter Ehe nach Bucelius dann Maria von Laglberg (?). Er hatte zwei Söhne: Johann Christoph und Moritz. David war 1609 unter den Führern der protestantischen Stände besonders hervorgetreten“. LEITNER, Ein Porträtgemälde, S. 321f.

[3] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[4] Regensburg 1609 findet von ihm ein Eintrag im Stammbuch des Christoph Muck; http://www.raa.phil.uni-erlangen.de/recherche/stammbucheintraeger.shtml?file=stammbucheintraeger&logik=&suchort=&suchbegriff=&hits=30&start=39335.

[5] Gießen [LK Gießen]; HHSD IV, S. 172ff.

[6] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[7] Emmendingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 178f.

[8] Friedrich V. Markgraf v. Baden-Durlach [6.7.1594 Sulzburg-8.9.1659 Durlach], schwedischer Obrist. – http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/aktuell/galerien3/galerie1892.htm.

[9] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[11] „Schloß Moosburg in der gleichnamigen Ortschaft in Kärnten, eine von den von Ernau erbaute Burg, die wegen Wegzug aufgrund konfessioneller Ausrichtung verkauft wurde und vom 17. Jh. bis 1708 den Freiherren von Kronegg gehörte, danach aber an die Grafen von Goëss kam. Die Familie hatte während ihrer Blütezeit auch noch Schloß und Herrschaft Glanegg, Ratzenegg und Gurnitz in ihrem Besitz, dazu im oberen Drautal die Herrschaften Greifenburg und Rottenstein. Sie waren auch in Gmünd ansässig. Weiterhin gehörten ihr die Burg Loschenthal und die Herrschaft Kollnitz“. http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/aktuell/galerien3/galerie1892.htm. Die Abbildung zeigt das Schloss um 1680 von Johann Weichard v. Valvasor..

[12] Glanegg [Bez. Feldkirchen, Kärnten].

[13] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[14] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[15] Gustav Karlsson Horn af Kanckas [Horne], Greve af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], Sohn des finnischen Adligen Carl Henriksson Horn (gest. 1601), Schwiegersohn Axel Oxenstiernas, hatte in Jena, Tübingen u. Rostock studiert u. galt als integrer, nobler Offizier, ab 1618 Kammerherr des Königs Gustav II. Adolf v. Schweden [1594-1632], schwedischer Obrist (1621), Reichsrat (1625) u. Feldmarschall (1628), Am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, am 9.3.1632 Niederlage gegen Tilly in Bamberg. In den folgenden beiden Jahren Kampf gegen Aldringen in Süddeutschland, Oberschwaben, im Breisgau u. im Elsass. Vgl. auch EISELEIN, Geschichte, S. 174ff. 1632-1634 Oberbefehlshaber des schwedischen Heeres im Heiligen Römischen Reich. Am 6.9.1634 in der Schlacht bei Nördlingen in Gefangenschaft geraten, blieb Horn auf Betreiben Maximilians I. v. Bayern u. wegen der Weigerung der schwedischen Regierung, die geforderte Summe zu seiner Auslösung aufzubringen, sieben Jahre in Ingolstadt u. der Feste Burghausen in Haft. Am 24.3.1642 wurde er gegen Johann v. Werth, Graf Hans Christoph v. Puchheim u. Lorenz v. Hofkirchen ausgetauscht. Anschließend kehrte er nach Schweden zurück, wurde Oberbefehlshaber der Truppen in Südschweden, 1653 Reichsmarschall., seit 1643 Vizepräsident des Kriegsrats, 1651 Militärgouverneur in Livland u. Präsident des Kriegskollegiums, 1652/53 Generalgouverneur in Livland, ab 1653 Reichsmarschall u. Präsident des Kriegsrats; 1651 Erhebung in den Grafenstand. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1115-1116; HOFBERG 2. Bd., S. 518f.; HUSCHKE, Herzog Wilhelm. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.

[16] Hagenau [Dép. Bas-Rhin, Frankreich].

[17] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 763.

[18] Schlettstadt wurde am 3./13.12.1632 eingenommen. – Schlettstadt [Sélestat, Dép. Bas-Rhin, Frankreich]; vgl. STEIN, Protéction.

[19] Johann Dietrich Zillhardt [Zillehardt, Zillhart, Zyllenhardt, Zillnhardt, Zyllert, Zilo, Zilertz, Zillartz, Ziller, Zillert, Zölow, Zilow, Zellenhartz, Zilawe] [ – ], schwedischer Obrist.

[20] Schönau [Schœnau; Elsass, Dép. Bas-Rhin].

[21] Endingen am Kaiserstuhl [LK Emmendingen].

[22] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[23] N Remthinger [ – ], schwedischer Leutnant.

[24] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[25] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[26] N Einhausen [Einhaußer] [ – ], schwedischer Obrist.

[27] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 762.

[28] LEITNER, Ein Porträtgemälde, S. 222.

[29] Stratagema: Kriegslist.

[30] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[31] Elsass-Zabern oder Zabern [Saverne; Stift Strassburg; Dép. Bas-Rhin; Frankreich].

[32] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[33] Jesuiten: I. Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) und Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, Kleines Biechlin, S. 35. III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).

[34] Auditor (Regimentsschultheiß): militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, und so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber z. T. nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Der Regimentsschultheiß erhielt dagegen in der brandenburgischen Armee im Monat 40-50 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er samt Stab 300 fl. monatlich. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.

[35] Kleiderraub: Kleider waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit und oft auch auf offener Straße welche zu verschaffen suchte. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 und 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34.

[36] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 3f.

[37] Rank: List.

[38] CHEMNITZ, Königlich Schwedischen […] Kriegs, S. 43f.

[39] […], Die Last und Lust Der Innwohner am Rhein-Strom […], S. 34.

[40] Wilhelm V. Markgraf v. Baden-Baden [30.7.1593 Baden-Baden-22.7.1677 Baden-Baden], kaiserlicher Obrist.

[41] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[42] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[43] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 341.

[44] Hermann Adolf Graf v. Salm-Reifferscheidt [1575-1639], kaiserlicher Obrist u. Statthalter des Hochstifts Straßburg [1615-1639].

[45] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[46] Rheinhausen (Breisgau) [LK Emmendingen].

[47] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 78.

[48] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[49] Bartholoměj [Bartholomäus] ze Žerotína [Žierotín, Ziertotin, Tscherorin] [ -1640], schwedisch-weimarischer Obrist.

[50] sollicitiert: dringend gebeten.

[51] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[52] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 531.

[53] Heiteren [Dép. Haut-Rhin].

[54] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[55] Gomez Suarez de Figueroa de Feria y Córdoba, 3. conde de Feria [30.12.1587 Guadaljara-4.1.1634 München], spanischer Statthalter von Mailand.

[56] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[57] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[58] mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.

[59] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[60] N Wetzel [ -17.10.1633 Rheinfelden], Obristwachtmeister in durlachischen Diensten.

[61] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 351.

[62] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.

[63] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.

[64] Es existierte allerdings ein unterelsässisches Adelsgeschlecht Andlau (auch Andlaw) Die Familie gehörte zu den vier Erbrittergeschlechtern des Heiligen Römischen Reiches. Andlau, der Namen gebende Stammsitz des Geschlechts, ist heute eine Gemeinde in der Region Alsace (Elsass) im Département Bas-Rhin. Wahrscheinlich unterlief Fritsch hier eine Namensverwechslung.

[65] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[66] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.

[67] Heinrich Zin(c)k v. Gleich [Glesch] [ – ], kurbayerischer Obrist.

[68] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.

[69] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[70] Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[71] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.

[72] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[73] Partisane, Partisain, Partison: Der Sponton der Unteroffiziere, auch Partisane genannt, war mit etwa 2,5 m länger und hieß mit ersterem Kurzgewehr im Gegensatz zur längeren Pike. Die Partisane ist ca. 1,8 m lang, der Schaft besteht aus einem stabilen Holz und trägt einen aus einem Stück geschmiedeten Aufsatz. Der Aufsatz besteht aus einer breiten, symmetrischen, doppelschneidigen, spitz zulaufenden Mittelklinge sowie zwei gebogenen Seitenklingen. Die Seitenklingen sind weniger wuchtig als die Mittelklinge und erinnern der Form nach an einen liegenden Halbmond aus dem ein kurzes Schwert (die Mittelklinge) ragt. Mit den beiden Seitenklingen ist es bei geschickter Anwendung möglich, den Gegner zu entwaffnen bzw. seine Waffe einzuklemmen. Zusätzlich verhindern die beiden Seitenklingen das zu tiefe Eindringen der Partisane in den Gegner, was das anschließende Herausziehen der Waffe erleichtert. Der stabile und wuchtige Aufsatz ermöglicht es dem Anwender, leichte bis mittlere Rüstungen zu durchdringen. [wikipedia]

[74] FRITSCH, Tagbuch, S. 136ff.

[75] ENGELMANN, Der erneuerte Merian, S. 11.

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