Kratzsch, Hans Heinrich von

Kratzsch, Hans Heinrich von; Rittmeister [ -30.7.1631 in Leipzig geköpft] Hans Heinrich von Kratzsch stand als Rittmeister im kursächsischen[1] Leibregiment zu Ross.

„Das Offizierskorps bestand 1631 meist noch aus sächsischen Adligen. Der Generalfeldmarschall v. Arnim war zwar Brandenburger, die übrigen Stabschargen aber [waren; BW] ausnahmslos Sachsen, ebenso die Regimentskommandeure. Das niedere Offizierskorps war zusammengewürfelt wie jedes der damaligen Zeit, dennoch waren die meisten Offiziere Sachsen, leider aber auch unter diesen fanden sich einige bedenkliche Herren. Der Rittmeister Hanns Heinrich Kratzsch vom Leibregiment zu Roß ward als Landesverräter ‚zu Leipzigk[2] justificiret’,[3] und sein Bruder Philipp Christof Kratzsch hatte ein großes Sündenregister“.[4] Auf der Rückseite einer Beilage zu einem Schreiben vom 7.8.1631 ist festgehalten: „mit dem Schwerdt vnd begraben werden:
1) Rittmeister Kratzsch
2) Quartiermeister Leitzsch
3) Corporal Christian Finckentey soll der Kopf abgeschlagen vnd aufs Radt[5] gelegt werden
die Köpf weg vnd vffs Radt:
4) Hanß Reinisch von Walles
5) Paul Weyda
Sollen spielen.
3 so am wenigsten werffen die
Köpfe ab vnd aufs Radt:
6) Georg Richter
7) Erich Braune
8) Thomas Baldwin
9) Martin Kühne
10) Daniel Schütze
11) Jeremias Müller
12) Peter Lindener
13) Andreß Paul Voigt
bleiben bey leben:
1) Cap. Leut. Georg Pflug
2) Fendrich Christian Rew
3) Wachtmeister Christoph Erfort
4) Christian Winckler
5) Georg Andreß von Hanffstengel
6) Wolff Georg Birckholtz
7) Christian Cünor
8) Christian Schwam“.[6]

In der „Leipzigischen Chronik“ des Tobias Heidenreich heißt es: „Eodem mense, hat Churfürstliche Durchl. etliche mörderische Soldaten auff dem Marckt allhier justificiren lassen. Denn als der Oberste Hoffkirch [Lorenz v. Hofkirchen; BW] bey den Käyserischen abgedancket / vnd in Chur Sächsiche Bestallung sich eingelassen / ist seiner Officirer einer / mit seinem Weib / vnd Dienern in der Torgawischen[7] Heyde / von etlichen Chur-Sächsischen Reutern / vngeachtet / daß er Chur-Sächsischen Paß bey sich gehabt / räuberischer / mörderischer weise angegrieffen / er selbst / mit allen bey sich habenden Personen / ohne das Weib / ermordet / vnd ihnenn auff etlich 1000. Thaler abgenommen worden.
Weil nun solches eine böse mörderische That gewesen / haben Ihr Churfürstliche Durchläuchtigkeit dieselbe an den Verbrechern / andern zum Abschew / ernstlich zu straffen nicht vorbey gekunt / vnd derowegen den Thätern / dieselbige in gefängliche Hafft zu bringen / fleissig nachtrachten lassen.
Darauff denn in kurtzer Zeit ein vnd zwantzig Personen / so zu solchen Mord Raht vnd That gegeben / eingebracht worden. Vber welche den neun vnd zwantzigsten Julii auff der Vestung Pleissenburg allhier früe Morgens vmb acht Vhr / biß Abends vmb sechs Vhr / KriegsRecht gehalten / vnd alle biß auff einen Cornet / vnd gemeinen Reuter / zum Tode verdammet worden. Darauff haben sie noch selbigen Abend gebeichtet / vnd folgends den dreyssigsten Julii früe vmb sechs Vhr das Abendmahl empfangen. Nach eylff Vhr aber seynd sie auff den Marckt zur Richtstatt [Ende S. 453] geführet worden. Vnd ob sie zwar nicht anders vermeynet / als daß sie würden den empfangenen Vrtheil nach theils von vnten auff / theils von oben ab gerädert werden / wie denn zwey Räder mit den Krippen / vnd anderer Zugehör / schon auff den Platz fertig gestanden / seynd sie doch von Ihr Churfürstlichen Durchläuchtigkeit auff des Herrn Feldmarschalcks Inte[r]c[e]ssion, vnd Vorbitt[8] alle begnadet / vnd in dem Ringe ( so von etlich hundert Mußquetirern / vnd Doppelsöldnern gemacht) Rittmeister Kratzsch zwar / wie auch Quartirmeister Lentz / auff schwartzen Tüchern / sechs gemeine Soldaten aber / auff dem Sande mit dem Schwerd gerichtet worden. Der Rittmeister vnd Quartirmeister ist begraben / die andern Enthäupten aber sind auffs Rad gelegt / vnd deroselben Köpffe / vnd Leiber halb vor dem Grimmmischen / halb vor dem Hällischen Thor auff Räder gesetzt worden. Von den andern dreyzehen Personen / hat Churfürstliche Durchläuchtigkeit achten das Leben simpliciter geschencket: Fünff aber haben sich loß gespielet.
Nach gehaltener Execution, ist des Rittmeisters Kratzschens ReitSchmied auff den Esel[9] gesetzt worden / welcher der erste gewesen / dem solche Straffe zuerkant“.[10] Weitere Details finden sich in der „Eilenburgischen Chronica“: „Indessen hat der Obriste Hoffkirch bey den Käyserl. abgedancket / und sich in Chur-Sächs. Bestallung eingelassen: Als nun seiner Officirer einer allhier durch und nach Torgau gereiset / haben etliche Sächs. hier ligende Reuter einen Anschlag auff ihn gemachet / wie denn der Rittmeister Kratzsch nebenst einem Qvartiermeister unn einem Cornet / in allen 27 Pferde starck / den 27 Jun. ihm nachgegangen / unn bey Mukrena[11] in der Torgauischen Heyde ihn angetroffen / und ob er gleich einen Churfl. Paß bey sich gehabt / ihn dennoch angegriffen / und sampt allen bey sich habende Personen nidergemacht / biß auff ein Weib oder Kinderwärterin / so unter den Wagen gekrochen; darauff sie alles geplündert / und auf etlich tausend Thaler Werth bekommen und weggenommen: Als aber I. Churfl. Durchl. vermittelst dieser Kinderwärterin hiervon Nachricht erlanget / haben sie die Thäter alsobald zur gefänglichen Hafft zubringen befohlen: Worauff den 21 Julii ihrer vier und zwantzig darvon (weil ihrer drey durchgegangen) allhier eingezogen / und weil dazumahl der Rittmeister Kratzsch / nebenst dem Qvartiermeister und Cornet / gleich auff dem hiesigen Kirchhofe hinter dem Rathause / den Ballon mit einander schlugen / wurden sie daselbst von dem Platze durch ihren Obristen gefänglich angenommen / die gemeinen Reuter aber aus ihren Qvartieren heraus gesuchet / alsobald geschlossen / und hernach gen Leipzig geführet / allda I. Churfl. Durchl. selbst in Person zugegen / und Kriegs-Rath über sie halten lassen: Darbey wurde allen zuerkandt / daß sie mit dem Rade vom Leben zum Tode solten gebracht werden / worzu der 30 Julii daselbst auff dem Marckte angesetzt: Jedoch erlangten ihrer [Ende S. 676] Zehen darvon Gnade zum Leben / die übrigen aber Gnade zum Schwerd / wie dann der Rittmeister Kratzsch / wie auch der Qvartiermeister Lentz auf schwartzen Tüchern kniend mit dem Schwerdte gerichtet / auch darneben diese Gnade bekahmen / daß sie solten begraben werden; zwölffe aber musten spielen / sechse befreyeten dadurch ihr Leben / die andern sechse aber wurden enthauptet / und hernach auffs Rad geleget.
Bey welcher Action dieses als merckwürdig zugedencken / daß einer von Adel / ein Schleinitz vom Geschlechte / allhier bey Christoph Hempeln in der Pfarr-Gasse im Qvartiere gelegen / welcher sich sonst gar fromm und ehrlich verhalten: Als er aber / ehe die vorhererzehlte That begangen worden / vor das Leipzigsche Thor spatzieren gehet / und seine gute Cameraden / so vorm Thore in einem Bierhause sitzen / seiner gewahr werden / ruffen sie ihn bald zu sich: Als sie aber kaum eine Stunde gesessen / und die ersten sich zimlich bethruncken / werden sie unter einander uneins / greiffen zum Degen / und wird ein grosser Tumult; der Wirth / dem viel Schade geschicht / ruffet üm Hülffe: die Nachbarn kommen mit Spiessen und Stangen / dan denn eine Frau / so eines Schusters Weib / deren Mann Bergmann geheissen / diesen ehrlichen von Adel den Schleinitz / der doch stets zum Friede gerathen / mit einem Stücke von einem Mauersteine ins Gesichte wirffet darvon er so übel zugerichtet und beschädiget wird / daß er hernach in etlichen Tagen nicht hat können ausgehen: Als aber den folgenden Morgen seine Cameraden / ihrem Anschlage nach / Beute zumachen ausreiten / erzürnet er sich nicht wenig darüber / daß er nicht mit ihnen fortkommen kan / lässet sich dahero verlauten / so bald er wieder könte ausgehen / und die Frau / die ihn also beschädiget / ausforschen / so wolte er sie dermassen tractiren / daß sie es nicht bald vergessen solte: Als er aber hernachmals gesehen / wie die Thäter in Arrest gebracht / und erfahren / wie es mit ihnen abgelauffen / hat er GOtt hertzlich gedancket / daß er damals nicht mit reiten können / auch zum
Wirthe gesaget: Er solte sich [Ende S. 677] des Weibes erkundigen / er wollte ihr gern noch darzu 2. Ducaten verehren / denn sie wäre nechst Gott die Person / die ihn von diesem Unglücke befreyet / daß er nicht etwa seiner Familie einen solchen Schandfleck gemachet hätte.“[12]

Bei Vogel, Leipzigisches Geschicht-Buch, findet sich folgende Darstellung: „Diese abscheuliche Mordthat haben Ihre Churfürstl. Durchl. an denen Verbrechern / andern zum Abscheu / ernstlich zu straffen nicht vorbey gekunt / derowegen Sie den Thätern / dieselbige in gefängliche Hafft zubringen / fleißig nachtrachten lassen. Darauff den 23 Julii 21 Personen / darunter 6 von Adel gewesen / welche zu solchen Mord Rath und That gegeben / allhier eingebracht worden. Uber welche den 29 dito auff der Vestung Pleisenburg allhier / frühe Morgens umb 8 Uhr biß Abends um 6 Uhr / Krieges-Recht gehalten / und alle / biß auf einen Cornet und gemeinen Reuter / zum Tode verdammet worden. Worauff sie noch selbigen Abend gebeichtet / und folgends den 30 bemeldten Monats frühe um 6 Uhr communiciret. Nach 11 Uhr sind sie auff den Marckt zur Richtstatt geführet worden. Und ob sie zwar nicht anders vermeinet / als daß sie würden / den empfangenen Urtheil nach / theils von unten auff / theils von oben abgerädert werden / gestalt denn zwey Räder mit den Krippen und andern Zugehörungen / schon auff dem Platz fertig gelegen / sind sie doch von Ihr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit (welche in dem Schreinerischen Hause am Marckt gewesen / und diese Execution mit angesehn) auff Intercession und Vorbitt des Herrn Feldmarschalls alle begnadiget / und in dem von etlichen hundert Mußquetirer / und 11 doppelt Söldnern geschlossenen Creyse / Rittmeister Hans Heinrich von Kratzsch zwar / wie auch Quartirmeister Leitzsch auff schwartzen Tüchern / ein Corporal aber und 5 Knechte / benandlich: Christian Fickentey / Hans Ranisch / Paul Weyde / Martin Kühne / Jeremias Müller und Peter Lindner / auff dem Sande mit dem Schwerd gerichtet worden. Der Ritt- und Quartiermeister sind begraben / die andern enthaupteten Cörper aber auff die Räder / deren man dreye vor dem Grimmischen- und drey vor dem Hällischen-Thor auffgerichtet / geflochten worden. Von den andern dreyzehn Personen / hat Ihr. Churf. Durchl. achten das Leben geschencket: fünff aber haben sich loß gespielet. Nach gehaltener Execution ward des gerichteten Rittmeisters Reitknecht auff den Esel[13] gesetzt / und wieder auff freyen Fuß gestellet. Heidenr. p. 452 seq.
Den 1 August. zur Nacht ward der Corporal / so allbereit 3 Tage und 3 Nacht aufm Rade gelegen / beraubet / und ihm die Hosen / so von Elendsleder[14] / und mit guten güldenen Gallonen[15] bortiret waren / ausgezogen“.[16]

[1] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab November 2012).

[2] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[3] justifizieren: henken, hinrichten; für Recht erkennen; hier: mit dem Schwert gerichtet.

[4] RUDERT, Kämpfe, S. 22.

[5] Das Rädern galt nach dem Feuertod als die schimpflichste, ehrloseste Strafe überhaupt; sie war entehrender als der bei Mordfällen angewandte Strang. Diese Strafe wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein praktiziert. Der Delinquent/die Delinquentin wurde dabei mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt, Hände und Füße wurden an Pflöcken festgebunden. Unter den Körper und die Glieder wurden Hölzer gelegt, damit der Körper vollkommen hohl lag. Daraufhin zerstieß der Scharfrichter mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat; die Zahl der Stöße war im Urteil festgelegt. Der sterbende oder bereits tote Körper wurde dann durch die neun oder zehn vorgeschriebenen Speichen des Rades geflochten; dabei kamen die Glieder einmal über und einmal unter die Radspeichen. Nach dieser Prozedur wurde das Rad auf einen Pfosten oder auf den Galgen aufgesteckt, und je nach Strafmaß verblieb es dort mitunter bis zur Verwesung des Leichnams. Brach ein geschickter Scharfrichter zuerst die Knochen der Beine, dann die der Arme etc., konnte der Tod unter Umständen nur sehr langsam eintreten und der Delinquent/die Delinquentin noch leben, wenn er/sie aufs Rad geflochten wurde. Gnadenerweise des Landesherrn konnten darin bestehen, dass der Scharfrichter bereits den ersten Stoß gegen den Hals führte, dass der Delinquent vor dem Rädern enthauptet oder gehenkt wurde oder dass er den sogenannten Herzstoß erhielt. SCHILD, Gerichtsbarkeit, S. 202ff.

[6] KRAUSE, Urkunden, S. 269.

[7] Torgau [Kr. Torgau]; HHSD XI, S. 467ff.

[8] Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, 87, Anm; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229.

[9] in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel von der Bürgerschaft (meist auf dem Markt) errichtet werden. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.

[10] HEIDENREICH, Leipzigische Cronicke, S. 453f.

[11] Mukrena, heute Ortsteil von Könnern [Salzlandkreis].

[12] SIMON, Eilenburgische Chronica, S. 676f.

[13] in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel von der Bürgerschaft (meist auf dem Markt) errichtet werden. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.

[14] Elendsleder: Elchhaut.

[15] Galone: „Die Galōne, plur. die -n, im Handel und Wandel, eine Benennung stark durchbrochener goldener, silberner oder seidener Borten, besonders aber der beyden ersten Arten; aus dem Franz. Galon. In der Straßb. Polizeyordn. von 1608 heißen sie schon Galaunen“. [ADELUNG, Bd. 2, S. 398].

[16] VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 444. Die Mitteilung dieser vier Darstellungen verdanke ich Herrn Uwe Volz.

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