Hornaffe, N

Hornaffe, N; Major [ – ] N Hornaffe [ – ] stand 1643 als Major[1] in schwedischen Diensten[2] und lag in dem Kursachsen zugehörigen Artern.[3]

Aus der Reichsstadt Nordhausen[4] wird über einen alltäglichen Fall von versuchtem Straßenraub[5] berichtet: „Als am 24. Julii etliche Bürger mit ihren Pferden bei der Feldarbeit gewesen, haben 3 Reuter, so sich in den Graben verborgen gehalten, auf die Pferde zugerant und dieselbe abnehmen wollen, weil sie sich aber nicht abmanen lassen, sondern hin und wieder im Getreidig gethurnieret und uf die Abnahm der Pferde bestanden, haben die dabey anwesende Convoyern[6] Fewr auf sie gegeben und den einen Reuter, genant Hans Hopfner,[7] getroffen und mit sich in die Stadt gebracht. In dem aber der Rath verstanden, daß sie unter den schwedischen Major Hornaffen zu Artern gehörete, berichten sie solches an denselben und suchen, daß er möchte abgehohlet und hiernechst die Stadt von dergleichen Strassenplackereien verschont werden.

Dieser Major aber antwortet am 26. dito und bedancket sich für erzeigte Cortesie,[8] vernehme aber solche leichtfertigen Hendel nicht gerne, und weiln das Pferdt totgeschossen, möchten sie den Dieb wohl an den Galgen hengen,[9] were eben, als were er sonst ausgerissen,[10] wo aber nicht,[11] so solte der Rath (S. 866) ihn nur so lange in Arrest behalten, biß er ihn uf empfangenen Bericht könte abhohlen lassen“.[12]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. 1632 standen ihm 6 Essen zu je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 4 Maß Wein u. der Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 265. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt ein Major bei der Kavallerie 15 Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. In der Leipziger Garnison erhielt ein Major der Kavallerie 1642/43 monatl. 50 Rt., bei der Infanterie 14 Rt. 18 Gr., 1644 nur 40 Rt. bzw. 14 Rt. 12 Gr. u. 12 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Banér bemängelte 1638 Oxenstierna gegenüber landes- u. konfessionsfremde Akteure in seiner Armee; AOSB II/6, S. 570: „Und weil insonderheit der Churfürst der Pfaltz seine trouppen daselbst hat, ohne zweifel spitzfündige Calvinistische gemühter dabey sein, wie den ohne das alle örter daselbst mit überflüssiger auswertiger nation, als Schotten und Engellendern, reformirten officirern, erfüllet, undt derselben mehr als dienstleute vorhanden“. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Einschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 3. Teil, 3. Buch, 9. Kap., S. 37f. (März 1643): „Bey der Schwedischen Armée wolte gleicher gestalt geld die losung sein, und war Sie zwar an Manschafft starck gnug, aber an mitteln über die masse abkommen. Des fusvolcks waren neun Brigaden, vngefehr fünff [S. 38] tausend Man, guter, alter knechte. Die Reuterey ward über dreyzehnen tausend starck geschätzet, jedoch nicht vielmehr als die helffte darunter montiret befunden: Also, das derer beynahe sechstausend zu fusse giengen, vnd die Compagnien so schwach waren, das offt nicht zwantzig pferde bey der Standarde marchiret, ja viel Cornette in den wägen nachgeführet werden müssen. Die Artoleri war mit pferden so schlecht bespannet, das verschiedene, sonderlich die schwere Stücke öffters im felde, vngeachtet man nur zwo Meilen des tags fortgerücket, die nacht über stehen blieben, und erst folgenden tags mit zuthun etlicher Officirer-Pferde ins Haubtquartier geführet worden. Die Officirer waren so dürfftig, das Sie ihren vnterhabenden Reutern vnd Knechten, auf dero instendiges Bitten, mit keinem heller zu ihrer höchsten notturfft, vorigem wol-hergebrachten Kriegsgebrauch nach, auszuhelffen vermochten: Ja Sie musten selbst, zu kümmerlicher ihrer leibsvnterhaltung, einer beym andern Credit suchen; vnd wolte selbiger nunmehr schier auch nicht mehr erfolgen, sondern allerdings abgehen vnd erleschen“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, S. 660-567, Diagram S. 565, geht v. 30 % Schweden/Finnen u. 70 % Deutschen aus. Vgl. auch ERICSON, Die schwedische Armee und Marine, S. 301-307; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648; KAPPELMEYER, Die Obristen der schwedischen Armee.

[3] Artern [Kyffhäuserkreis]; HHSD XI, S. 23.

[4] Nordhausen [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff. 1220 wurde Nordhausen v. Kaiser Friedrich II. zur Freien Reichsstadt erhoben, was es bis zur Mediatisierung 1802 blieb. 1225 erhielt die Stadt ihr erstes Siegel, um 1260 wurde erstmals ein Rat gebildet und um 1280 ein erstes Rathaus am heutigen Standort errichtet. 1277 gab es einen Aufstand der Handwerker u. Kleinbürger gegen die Reichsritter. Dabei wurde die Reichsburg zerstört. 1290 bestätigte Kaiser Rudolf v. Habsburg die Reichsfreiheit Nordhausens stellte die Stadt unter seinen Schutz, um sich mit den Bürgern zu versöhnen. Bei einem weiteren Aufstand am 14.2.1375 wurde der Rat gestürzt u. seine Mitglieder verbannt. Die Stadt erhielt eine neue Verfassung u. die Handwerker übernahmen die Macht. In dieser Zeit ließen sich auch einige Orden in Nordhausen nieder, beispielsweise Augustiner, Dominikaner u. Franziskaner. Auch die benachbarten Klöster in Walkenried u. Ilfeld gründeten in der Stadt Klosterhöfe. 1430 trat Nordhausen der Hanse bei. 1500 wurde Nordhausen Teil des Niedersächsischen Reichskreises. 1507 wurde die Produktion v. Branntweinin der Stadt erstmalig urkundlich erwähnt; der so genannte Nordhäuser Korn brachte die Stadt im Mittelalter zu Reichtum. In Spitzenzeiten gab es über 100 Brennereien in der Stadt. Auch Kautabak wurde in Nordhausen produziert. 1523 setzte sich in Nordhausen die Reformation durch u. die Kirchengüter wurden säkularisert. Treibende Kraft war hierbei der Bürgermeister Michael Meyenburg. In diesem Jahr hielt sich auch Thomas Müntzer in der Stadt auf. Obwohl zwei Stadtbrände (1540 und 1612), der Ausbruch der Pest (1626) u. der DK die Entwicklung der Stadt erschwerten, wuchs sie weiter an. LESSER; FÖRSTEMANN, Historische Nachrichten; KUHLBRODT; SILBERBORTH, Geschichte der Freien Reichsstadt Nordhausen; KÜHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. u. 2. Bd.

[5] Straßenraub: Straßenraub war eines der Grundübel dieses Krieges u. alltäglich. Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 92 (Dezember 1648): „Den 15. 25. eiusdem, als der Schwedische Commissarius Faber zum Jauer / von Groß-Glogaw in der Rück-Reyse begriffen gewesen / ist selbiger von 13. Strassen-Räubern angefallen / vnd er sampt 3. Knechten / so ein Gespann Pferde geführt / mit Holtz-äxten zu tode geschlagen / vnd also jämmerlich ermordet worden“. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Straßenraub durch Soldaten geschah oft aus Not heraus. Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth [Bauern; BW] mit gewalt auf denn straßen“. Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 93, (1649): „Ein Nider-Oesterreichischer Bawer wolte seiner Obrigkeit den gebührenden Jahr-Zinß bringen / wurde aber auff freyem Felde von einem Reutter angesprengt / vnd jhme das Gelt abgenommen. Der Bawer / welcher sich gegen dem Soldaten beklagt / man würde jhm solches nicht glauben / bate den Reutter / daß er jhme ein Loch durch den Hut / vnnd eines durch den Rock schiessen wolte / damit er solche vorzeigen / vnd seine Sach damit gut machen möchte. In dem nun der Reutter sich hierzu bereden lassen / vnd beyde Pistolen gelöset / wurde er vom Bawren ab dem Pferd gezogen / tod geschlagen / vnnd das Gelt wieder zurück genommen / welches er dann seinem Herrn gebracht / vnd darneben den gantzen Casum erzehlt“.

[6] Convoyer: bewaffneter Begleitschutz.

[7] Hans Hopfner [ – ], schwedischer Reiter.

[8] Cortesie: Höflichkeit.

[9] henken: Das Aufhenken als ehrenrührige Strafe wie etwa bei Kundschaftern u. Deserteuren fand auch bei Soldaten Anwendung, die sich bei Gefangennahme per Eid hatten verpflichten müssen, nicht mehr gegen den Gegner zu dienen, es aber trotzdem taten. Im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt die Enthauptung nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Der Galgen bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel v. den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) u. Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198). Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.] zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben u. den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt. Abgefallene Leichen wurden oft unter oder um den Galgen auf dem Galgenberg verscharrt. Ausgrabungen an Orten mit diesem Flurnamen bestätigen auch, dass manchmal die Richtstätten auch als Abdeckplätze für die Tierkadaver der Abdeckereien dienten [nach WIKIPEDIA].

[10] Desertion: Die Desertion gehörte zu den Grundproblemen aller kriegführenden Parteien. Soldaten sollten desertierende Kameraden töten. Im August 1639 ließ Johann Georg I. v. Sachsen den Hauptmann Lindtner, der zu den Schweden übergelaufen war, im Dresden am Galgen aufhängen; ZIRR, Die Schweden, S. 242, Anm. 602. Am 16.12.1644 wurde in Zwickau ein kursächsischer Fourierschütze auf dem Markt stranguliert, weil er dreimal entlaufen u. jedesmal zu den Schweden übergetreten war; SCHMIDT, Chronica Cygnea 2. Teil, S. 688. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. Zur Frage nach den Gründen der Desertion u. der Wahrung des Beichtgeheimnisses heisst es bei dem Olmützer Minoriten-Guardian Zaczkovic; ZACZKOVIC, Chronik, S. 594: „Diversarum nationum Svecus habuit in suo exercitu homines, sed maiori ex parte germanos, qui accepto aere in populo et in terris Imperatoris contra Imperatorem pugnabant. Sed suae gentis vix tertiam partem habuit Svecus. Apparuit Olomucii, ubi fuerunt vix 50. Sveci, et non plures, ideo fugiebant, qvia erant alieni, ut plurimum capti, vel coacti servire. Volebat Commendans scire tantae fugae causam, et sat difficulter rescire potuit. Soli Officialis Catholici in consilio bellico prodierunt, et Confessariorum causam adduxerant, quia plane omnes erant Catholici, qui aufugiebant, qvia Confessarii eo qvod Sveco et hosti contra Impeteratorem serviant, eos in confessione absolvere noluerunt, nisi fugiant; imo ipsimet Officiales suos confessarios prodiderunt; qvid tales curant sigillum confessionis ?“ JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 17: „Sollte eß nun der armée ann Unnterhalt ermangelnn, so stehet zu besorgenn, eß werde darauff eine schädtliche mutination erfolgenn oder sonst durch Hunger undt andere sich dabey befindende Kranckheiten unndt mängel die gantze armée sich consumiren; ich will voriezo geschweigen, waß vonn der armée zum Schweden lauffen möchte“. Interessant war in niederländischen Kriegsartikeln „die exakte Maßangabe, mit der das Verbrechen genau abgemessen werden konnte: Schuldig war, wer sich ‚weiter als ein Schoß von einem Canon‘ entfernt hatte (Nr. 14). In denselben Bereich fielen die Fälle, daß Söldner umherstreifen, um Vieh zu stehlen oder allgemein ‚vff die Freybeute‘ gehen (Nr. 16 und 32)“; KAISER, Niederländische Kriegsartikel, III. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Zum Zustand der Kaiserlichen Armee 1633 vgl. METEREN, Newer Niederländischer Historien 4. Teil, S. 297: „Von den Käyserischen / vnd sonderlich dem Welschen Volck / weil sie der rauhen Herbstlufft vnd Kälte in Teutschland nicht gewohnet / vnd vber diß auch grossen Mangel an Proviand litten / sind nicht allein im Elsaß / sondern auch im Zurückzug nach Bayern / viel erkrancket / erfroren / vnd sonst gestorben / gestalt man dann hin vnd wieder / da sie durchgezogen / viel Todte gefunden. Ingleichem wurden deren / so sich bey dem Fortzug verspatet / vnd etwas zurück blieben / hie vnd da von den Schwedischen nachgeschickten Partheyen / ein grosse Anzahl nider gemacht vnd gefangen. So rissen auch viel / die in das verderbte Bayerland nicht wieder zu kommen begehrten / auß / vnd liessen sich bey den Schwedischen vnterhalten / welche selber außsagten / daß seithero sie auß dem Elsaß marschirt / in die 3000. Mann sich verloffen hetten / daß also diese Armee / welche zuvor grosse Ding verrichten wollen / sehr geschwächt vnd zernichtet worden. Wie man dann auch Nachrichtung gehabt / daß das Regiment zu Roß darunter / so vber 30. Mann nicht mehr starck gewesen / sey mehrentheils zu Fuß gangen“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Bei der Belagerung Regensburgs 1634 sollen 6.000 Mann ausgerissen sein; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S.314. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Teilweise wurden Deserteure gemäß alter Landsknechtsitte auch begnadigt. PFLUMMERN, Tagebuch II, S. 65: „Hauptman Rabins und des im Munderkhinger Scharmüzel geblibnen Capitanleitenambts Hansen Adolphs von Stainhausen seelig beede Compagnien haben vor Mittag zum Fahnen auf offentlichem Markht alhie geschworen, dabei auch ein Burgerssohn, Merklin genant, so bei Herren Obristen Strasoldo hievor zue Lichtenau underhalten gewessen, aber von der Schiltwacht ab- und zum Feind gelofen, alhie ergriffen und aufgehenkht werden sollen, auf starkhe Intercession perdonirt und aniezo widerumb more militari [nach militärischer Sitte], als man den Fahnen dreimahl uber ihne kniendt geschwungen, redlich gemacht worden“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monatsold u. Quartiergeld auf zwei Monate erhalten, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BAD‘URA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.

[11] Gemeint ist hier das Auslaufen, Ausreiten: Das Auslaufen oder Ausreiten aus den Lagern oder Garnisonen, um auf Raub auszugehen oder zu betteln, war allgemein üblich, wenn auch in den Kriegsartikeln bei Leibesstreife verboten. Vgl. das Tagebuch des Biberachers Johann Ernst v. Pflummern [23.6.1631], der Befehl Feldmarschall Horns während der Belagerung Ulms erwähnt; PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 12: „hat Her General allerorten publiciren lassen, das welcher Soldat weyter dan einen Musquetenschuz von dem Leger auslaufe, selbiger ohne vernere Urthel das Leben verwurkht haben solle“. Vgl. auch GAISSER, Benediktinerabt v. St. Georgen (1643); STEMMLER, Tagebücher 2. Bd., S. 994: „2. [Dezember] Hierher kommen aus dem bayrischen Lager zahlreiche Soldaten, die schlecht gekleidet sind, Brot betteln, dessen Mangel sie schon viele Tage ertragen haben“.

[12] KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 206.

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