Hohenstein [Hohnstein], Wenzel Gottfried Freiherr von und zu

Hohenstein [Hohnstein], Wenzel Gottfried Freiherr von und zu; Obristleutnant [ – nach 1672] Wenzel Gottfried von und zu Hohenstein [Hohnstein], illegitimer Sohn des Herzogs Adam Wenzel von Teschen [12.12.1574-13.7.1617] und der Margarete Kostlach von Krems [1580/85-3.1.1617], die aus einer wohlhabenden protestantisch-bürgerlichen Familie in Brünn[1] stammte und nach ihrer Scheidung um 1609 Hofmeisterin des Herzogs wurde. Ihr übertrug Adam Wenzel ein Haus in der Stadt, die Kammerdörfer Ober Marklowitz und Brzezuwka sowie Grundstücke. Margarete, die vermutlich auch zum Katholizismus übertrat, starb am 3.1.1617 und wurde in der Teschener[2] Dominikanerkirche beigesetzt, die als Grablege der Teschener Herzöge diente.[3] Wenzel Gottfried wurde 1640 legitimiert und als von und zu Hohenstein in den Freiherrenstand erhoben. Er war kursächsischer Obristleutnant.[4] Nach den Erinnerungen des sächsischen Chronisten Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][5] lag er Ende Januar 1637 in Schneeberg.[6]

[1] Brünn [Brno]; HHSBöhm, S. 68ff.

[2] Teschen [Český Těšín, poln. Cieszyn, Bez. Karwin]; HHSBöhm, S. 607ff.

[3] Nach Wikipedia.

[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[5] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[6] LEHMANN, Kriegschronik, S. 92. Lehmann datiert nach dem alten Stil. – Schneeberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 320ff.

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