Hessen-Rotenburg, Hermann IV. Landgraf von

Hessen-Rotenburg, Hermann IV. Landgraf von [15.8.1607 – 25.3.1658] Er war der zweite Sohn des Landgrafen Moritz von Hessen und dessen zweiter Frau Juliana, Bruder des Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel. Er musste wegen einer Fußverkrüppelung lebenslang einen eisernen Stützfuß tragen, was die übliche militärische Ausbildung verhinderte. Seine Stärken lagen daher auf wissenschaftlichem Gebiet. Er war ein anerkannter Forscher in den Bereichen Meteorologie, Mathematik, Astronomie und Geographie. Ihm sind die ersten langfristigen Wetterbeobachtungen zu verdanken.[1] 1647 hielt er sich zusammen mit seinem Bruder Friedrich in Erfurt[2] auf: „In diesem Jahr [1647] übernahm mit schwedischer Zustimmung Landgraf Friedrich von Hessen den hiesigen Mainzer Hof[3] und alle thüringischen und eichsfeldischen Besitzungen des erzbischöflichen Stuhles. Er besuchte mit seinem Bruder Hermann das Kolleg und erbat sich von unseren Schülern eine Theateraufführung; daher wurde ‚Der verschwenderische Sohn‘ gespielt, und es gefiel den Hoheiten“.[4] „Daneben erfreuten sich die scenischen Aufführungen, keineswegs immer geistlichen Inhalts, eines solchen Rufes, dem noch 1647 die nach Erfurt gekommenen fürstlichen Brüder Friedrich und Hermann von Hessen sich zur Augen- und Ohrenweide einen Theateraufführung im Jesuitencollegium ausbaten, und die Schüler führten ihnen zu grossen Beifall den ‚Filius prodigus‘ auf“.[5]

[1] Vgl. dazu LENKE, Klimadaten.

[2] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[3] „Residenz der kurfürstlich-mainzischen Beamten und Eigentum sowie Herrschaftsbereich des Mainzer Erzbischofs als Stadtherr von Mainz, in dem als exterritorialem Gebiet der Rat von Erfurt nichts zu bestimmen hatte. Von hier wurden seine Besitzungen von und um Erfurt verwaltet und seine Rechte wahrgenommen. Als Stellvertreter des Erzbischofs agierte der Vitztum, der später auch als Küchenmeister bezeichnet wurde. Siegler und Schultheiß sowie Amtleute, Richter und Eintreiber wohnten hier. Hier existierte auch ein besonderes Gefängnis für geistliche und weltliche Angehörige, das sogenannte „Hundehaus“. Ab 1631 war der Mainzer Hof, der schon 1578 als desolat und verkommen galt, vorübergehend von sachsen-weimarischen und schwedischen Amtsträgern besetzt“. [mdsz]

[4] HUPE, Compendium, S. 59. Freundlicher Hinweis von Herrn Thomas Kossert.

[5] KIRCHHOFF, Die ältesten Theater-Aufführungen, S. 197. Freundlicher Hinweis von Herrn Thomas Kossert.

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