Hanson [Hansen], Oloff

Hanson [Hansen], Oloff; Obristleutnant [ – ] Oloff Hansen [Hanson] stand 1636 noch als Obristleutnant[1] in schwedischen Diensten.[2]

Am 26.3./5.4.1636 schrieb Ludwig von Anhalt-Köthen[3] aus Köthen[4] an den anhaltischen Rittmeister[5] Christoph Finck:[6] „Demnach wir vernemen daß vnterschiedene der Königl. M.[7] vnd Crohn Schweden[8] Zugehörige Völcker sich Zu Calbe[9] vnd Nienburg[10] befunden, vnd wir dieser orten, da vf dem Lande alles darauf gangen, vnd in der Stadt bis dato kaum so viel erhalten worden, daß wir nebst den vnserigen die Lebensmittel kümmerlich haben können, das arme volck auch große Hungersnoth[11] leidet: Als befehlen wir euch in gnaden, ich wollet euch angesichts dieses nach Calbe, auch da nöthig, gen Nienburg erheben, den Commendanten vnd Officirern mit vnserer gnedigen begrüßung, vnsern Zustandt entdecken, vnd dieselbe ersuchen, daß sie das vnserige, so etwa noch auf dem Lande sein mag, sonderlich diese vnsere ResidenzStadt Zu aller verschonung im besten recommendiret halten, vnd Zu dem ende alle excursiones inhibiren[12] wollen, wir seind es vmb dieselbe Zu jeder gelegenheit mit gnädiger dankbarkeit Zu erkennen bereit etc“.[13] Unter dem 26.3.[5.4.1636; BW] antwortete Finck aus Wedelitz:[14] „E. Fürstl. Gn. seind meine vnterthänige schuldige vnd gehorsame Dinste Zuvor, vnd will dasjenige was E. Fürstl. Gn. mir gnedig befehlen wollen in vntertheinige observantz nehmen, Eß wird aber allem ansehen nach wenig helffen, Denn des Herr Obristleutenant Oloff Hansen auf dem Schloß Nienburgk logirend von diesem ort 60 thlr. morgen mittags begehret oder die Höfe vnd Heuser in brand stecken lassen will, so wird auch E. Fürstl. Gn. Zu meinen eingenommenen bericht nach vmb ein gewisses ersuchet werden, waß für resolution mir von einem vnd den andern officirern wird, solches soll E. F. Gn. vngeseumbt berichtet werden“.[15] Am 26.3./5.4.1636 wandte sich Ludwig von Anhalt-Köthen aus Köthen selbst an Hansen: „Wir haben aus dem überschickten schreiben desselben begehren vernommen, sonsten aber von seinem Logir zu Nienburg noch nichts erfahren gehabt, Wiewohl wir nun ihme die begehrte satisfaction gerne gönnen möchten: So Zweifeln wir jedoch nicht, er werde des höchstverderblichen Zustands, den wir sowohl an vnsern eigenen güttern, als den armen Unterthanen im Ambte Nienburg, Warmbßdorff,[16] Wolffen[17] vnd dieser orten, leider, so fern ausgestanden vnd erlitten, daß ahn keinem orte fast einige Lebensmittel, außer dem wenigen, so in dieser vnser ResidenzStadt (welche mit hochverpoenter[18] Salvaguardien[19] von dem Herrn General[20] Banern[21] versehen) zu vnserm vnd der vnserigen kümmerlichen vnterthalt übrig, genugsamb berichtet sein, Diweil wir dann bei gestalten sachen vnd vnserm höchst verderblichen Zustand ihm seinem begehren gemeß ahn die hand Zu gehen nicht vermögen, auch der Hoffnung seind, er werde seiner discretion[22] nach viel mehr ein christliches mitleiden mit vns tragen, als über vermögen etwas Zu fordern gemeint sein: Als ersuchen wir denselben gnädiglich, er wolle in erwegung dessen allen in die gelegenheit sehen, vnd vns mit einem weitern, als was er Zur notturft von den armen leutten der orten haben kann, im besten vor entschuldigt nehmen, vnd die verordnung thun, daß vns dasjenige, was etwa an getreid, mobilien vnd dergleichen vf vnsern Heusern Nienburg, Grimßleben,[23] vnd der orten, noch vorhanden sein mag, nebst den gebeuden, vor fernerm ruin geschützet vnd erhalten werden möchte. Wir sind erbotig, ihme in andere wege nach gestalt vnsers trübseligen Zustandes Zur begebenheit gnädiger willfahrung Zu erweisen“.[24]

Am 27.3./6.4.1636 wandte sich Finck aus Wedelitz an Henning von Stammer: „Was der Obristlieutenant abermahl befehlen wollen, das gibt inneliegende ordre, vnd will an dem ohrt weder getreyd noch gute wohrt helffen, sondern geld soll vnd muß da sein, Ich habe ein faß bier geben und dabey 4 Thlr. Zu meinem theil entrichten müßen, es fellet mir schwer, aber Zu abwendung das vnd das habe Ichß thun müßen etc“.[25]

Am 27.3./6.4.1636 teilte Amtsrat Wieß[26] Ludwig von Anhalt-Köthen mit: „Wiewohl es schwer ist vnd wehe thut, solchen leutten noch darzu Praesenten Zu thun, welche alles verzehren vnd verderben: So bin ich iedoch der ohnvergreifflichen meinung, E. F. G. möchten diesen Oberst-Leutenant Hanson, entweder das bewuste Kleinod verehren, oder Zum wenigsten ein Sechzig oder 70 tlr. vnd darbei durch Fincken bitten laßen, daß der gebenden Zu Nienburg vnd Grimbßleben geschonet, auch dem Hofmeister Zu Grimbßleben wie auch dem Ambtschreiber Zu Nienburg, Zugelassen werde, dafern sie noch etwas getrayd hetten, dasselbe auszusäen. Wann E. F. G. dergleichen beliebig, köndten Sie sobald durch den Secretarius ein Creditiv ahn Hanson vf Fincken richten, vnd mir das Kleinod, oder sonst andere ordre Zuschicken lassen. Das Kleinod wird E. F. G. doch wenig nutzen“. […] In der Randbemerkung des Fürsten heißt es: „Das Kleinod ist für den Vogell Zu fett. Was aber die funfzig oder sechzig thaler belanget, kan besser sich fügen, Doch mit dem bedinge daß es auch etwas fruchte, Zum wenigsten Danck erhalten werde“.[27] Am 27.3./6.4.1636 teilte Finck aus Wedelitz Wieß mit: „Meines gnädigen Fürsten vnd Herrn befehl Zu folge bin bey dem Herrn Obristleutenant Hanson Ich gewesen, Ihr Fürstl. Gn. gnädigen gruß hinterbracht, vnd demselben darbey eines vnd das andere gnüglich vnd beweglich Zu Gemüth geführt, Welcher anfangs des beschehen gnädigen grußes Sich vnterthänig bedancket, darbey aber angeführet, weil Er seine Lebensmittel auß dem Fürstenthumb Anhalt heben vnd nehmen sollte, selbige an ohrt vnd ende da eß vorhanden auch fordern möchte, man würde Ihm also an die hand gehen vnd mit dem begerten proviant auß Cöthen außhelffen, aber doch geld verordnen, daß Er in Bernburg oder Calba die bedürffenheit darfür schaffen könne, ausser dem könnte Er nicht vorbei seinen Paß Zu eröffnen, die bedürffenheit Zu suchen, So soll der von Stammer, Ich, diß Dorff vnd Wispitz[28] 60 Thlr. schaffen, in Nienburgk müssen die bürger speisen vnd wer waß hatt die bedürfenheitt reichen etc. etc“.[29]

Am 28.3./7.4.1636 schrieb Finck aus Wedelitz erneut an Wieß: „Die 30 Stück Ducaten, worunter eine CreutzCrone,[30] habe heute nachts Ich empfangen, auch auf heut frühe nacher Nienburgk Zum Herrn Obristleutenambt Hanson begeben, vnd im Nahmen Ihr Fürstl. Gn. 20 Ducaten nebenst gnädiger begrüßung überreichet vnd darbey Herrn Oberstl. nicht allein die größeste noth vnd mangel angeführet, sondern auch das Amt Nienburgk in gebührenden schutz Zu nehmen Ihme gar beweglich Zugemüht geführet, Worauf Ihr Fürstl. Gn. Er Herr Obristleutenant seinen vnterthänigen Dienst vnd wegen überschickten praesents grossen Danck sagen lesset, hatt auch alsobald die ordre gegeben, dass nunmehr der Hoffmeister Zu Grimßleben das Dreschen bestellen, vndt daß säen ins werck setzen sollte, Wiewohl albereits die Fourier hinauß, alles gedroschne vnd vngeschroschne getreyd auf Nienburgk Zu schaffen commandiret gewesen, hatt doch der Herr Oberstleutenambt alles selber abgetrieben, auff das Vieh soll achtung so noch vorhanden, damit nichts Zur vngebühr weg genommen, gegeben werden, Zu Nienburgk kann, wegen mangell sahmens nichts gesehet werden, Heut seind bey Nienburgk 30 Wagen mit getreyd fürbey vnd naher Calba gegangen, meines erachtens aus dem Ambt Plötzka,[31] eß ist alles frey vnd darff niemand sagen warumb, wann diesem vnheill nicht gewehret wird, halte Ich darfür, es werde kein haus stehen bleiben, Herrn Marschall Erlachen wird nunmehr alles getreyd vnd Vieh hinweggenommen, so werden noch in Nienburgk 4 Compagnien[32] Zu Fuß, in Bernburgk[33] ein Regiment[34] vnd in Calbe gleichmässigk noch ein Regiment einquartiret werden, hatt das ansehen, weil man Ihnen die quartier guhtwilligk verstattet, daß wir noch eine weill im Drangsal werden leben müßen, Die 10 Ducaten will auf fürsorge vnd erhaltung guter ordinantz Ich bei mir behalten, auch bei dem Calbischen vnd Nienburgischen Commendanten eines vnd andere wegen Ihr. Fürstl. Gn. Zu erinnern in kein vergessen stellen, sondern alles fleisses vigiliren,[35] Welches meinen Herrn Gefatter Ich dienstfreundlich berichten vnd vnß Gottes schutz befehlen wollen“.[36]

Am 30.3./9.4.1636 schrieb Finck aus Wedlitz erneut an Wieß: „ … Was mein gnädiger Fürst vnd Herr, wegen Herrn Obristen[37] Goltzen[38] praetension[39] mir befehlen lassen wollen, das habe nächten abend 6 Uhr aus überkommenden schrifften Ich mit mehrerm vernommen, habe auch darauf mich heute früh auff Nienburg Zum Herrn ObristLeutenant Oloff Hanson begeben vnd auß dieser sache mit Ihme communiciret, der mir Zur antwortt gegeben, Er stellete mir frey ob Zu Herrn Obristen Goltzen Ich mich begeben vnd Ihr. Fürstl. Gn. begehren hinterbringen wollte, Er müße seine vnterhaltung auß dem Cöthnischen antheil haben oder wolte das Land mit der scherffe verfolgen, Worauf Ich mich auf Calba gemacht, vnd meines gnädigen Fürsten vnd Herrn gnadigen gruß Herrn Obristen Goltzen hinterbracht, darbey auch gnüglich, außführlich vnd weitleuftigk den betrübten Zustand, gäntzliche Demolirung Ihr. Fürstl. Aembter, Rittersassen vnd Unterthanen Zu gemüth geführet.

Wie wohl Herr Obrister nebenst überbrachten gnädigen grusses vnterthänigen Danck gesaget, Jedoch nicht mit weniger beweglichen gemüht betawret daß Ihm Leid Ihro Fürstl. Gn. in sothanen Bedrengnüssen ferner Zu behelligen, Aldieweil aber hieran Ihr. Fürstl. Gn. selber schuld vnd daß man mit dergleichen begehren Ihre Fürstl. Gn. förders verschonen möchte Sich in Schrifften herauß gelaßen vnd dardurch seine Generalität Zur vngeduld bewogen hette, Er an seinem orth wolte nichts liebers denn daß Er Ihr. Fürstl. Gn. die Ihm in Halla große favor gethan, gäntzlich verschonen solte, weill aber Er auf sein Regiment auß Cöthen die verpflegungshülff nehmen solte vnd müßte, vnd Ihr. Fürstl. Gn. wie Er selbst ermessen könte die Lieferung der proviant abginge, hielte Er dafür, daß nicht Zu wenig Ihm solcher wegen 1000 Rthl. geliefert würden, welchem begehren Ich replicando begegnet vnd nochmahln Ihr Fürstl. Gn. vnvermögen vnd die große Landesnoth gantz beweglich Zu gemüth geführet, vnd 100 Rthl. geboten, hatt darauf der Herr Obriste Sich herauß gelaßen aufs allerwenigste 200 Ducaten Zu nehmen, hingegen Ihr Fürstl. Gn. vnd dero Residentz aller an und Zusprüche so lange Er das Commando in Calba haben würde gäntzlich Zu erlassen, auch für aller anfallender Schwedischer gefahr Sie gantz frey vnd schadloß halten wollte, vnd müße das geld morgen mittags in Calba sein, außerdem wehre der accord nichtß vnd sollte die Execution erfolgen, ohne ist es nicht, wan Ich geld gehabt hette, Ich hette waß erhalten wollen, waß Ich aber morgen thuen, vnd an der begerten Post wan Sie mir geschickt wird herunterreissen kann, Daran will keinen fleiß Ich nicht spahren, allein es ist nichts denn am gelde gelegen, Winckell ist wegen der Zerbster[40] Post im Arrest, Heut nachtß sind vnterschiedliche von Adel bey Ziegesar abgeholet vnd auf Calba vmb schaffung rantzion[41] gebracht worden, es gehet schlecht Zue vnd werde Ich mich dieses endes nicht mehr aufhaltten können, eß ist alles preiß[42] vnd thuet man was gefellet etc“. In einer Bemerkung Ludwigs heißt es: „300 Rthl. mit entschuldigung, dann ein mehrers nicht vorhanden“.[43]

Am 1.4./11.4.1636 schrieb Finck aus Wedlitz an den Amtsrat Wieß: „Insonders Hochgeehrter Herr Gefatter, mit denen Hundert Ducaten habe Ich mich anhero gemacht, Meines gnädigen Fürsten vnd Herrn gnädigen gruß, Herrn Obristen Goltzen vermeldet, vnd gedachte species überantwortet, welcher Ihr. Fürstl. Gn. wegen des gnädigen gratials[44] vnterthänig Danck sagen leßet, vnd wollte Er auff nachfrag Herrn Generaln es höher denn es gewesen Zu remonstriren vnd Ihr. Fürstl. Gn. itzigen betrübten Zustand gnugsamb anzuführen wissen, allein weil es dem Zweck so Er Ihm eingebildet nicht erreichet, hielte Er dafür Ihr. Fürstl. Gn. würden auf begehrenden fall seinem Regiment mit etwaß bedürffender frucht, welches doch ohne eußerste noht nicht gefordert werden sollte, an die hand geben laßen, außerdem sollte so viel an Ihm Zu erhalten vnd Zu thuen müglich wehre, die ResidentzStadt Cöhten, die Aembter, Vorwerge vnd Vntersassen disseit deß wassers, in gebührlicher manutenation sicherlich verbleiben, hatt auch wegen Grimßleben an den Herrn Obrister Schlangen[45] vmb fernere verschonung alsobald geschrieben, Herrn Obristen Leutenambt Hanson habe an heute Ich in Nienburgk wegen meines gnädigen Fürsten vnd Herrn angesprochen, vnd daß beym aufbruch gute ordre erhalten werden möchte ersuchet, der denn höchlichst versprochen, keinen schaden geschehen Zu lassen, vnd daß Er gestern alles von Grimßleben weggenommen, hette Er Zur conservirung gethan, massen das gedroschene getreyd auf dem Schloß Nienburgk verwarlich aufgeschüttet worden, Daß aber dahero mit den sehen (säen) nicht geeilet, wehre der desperaten Leuten Zuzumessen, Ihme wehre aber Leid, daß Ihr. Fürstl. Gn. Vorwergk die vnterhaltung dahero meistens alleine thuen müssen, Daran dann die bey den Herrn Werdern, das guht Trinum[46] vnd Wörptzigk[47] schuld wehren, Er hette aber denen beyden Herrn Werdern, dem Hause Trinum vnd Wörptzig anbefohlen dem Vorwergk Grimßleben 14 Wispel[48] gersten, wie der Ambtschreiber berichten wird, Zuersetzen, stehet dahin wie praetension in effect Zu setzen, Wenn meinem gnädigen Fürsten vnd Herrn gnädigk beliebete auff kommenende Völcker eine schrifftliche Commission Zuertheilen, wolte Ich selbige auf die bedürffenheit Zurückhalten, bei rechter Zeit prodiciren vnd mich vnterdessen auff dem Hause Nienburgk aufhalten, Dem Obristen Leutenant Hanson seind nunmehro die in Handen gehabte 10 Ducaten in Nahmen Jhr. Fürstl. Gn. überreichet worden, Will auf eine vorsorge mein Herr Gefatter etwaß noch dem Herrn Obristen, ob bei dem aufbruch eine vngleiche ordre fürgehen solte, Zu praesentiren, überschicken, stehet es in seinem belieben, ists nicht nöthig Zu überreichen, will Ichs gar genere an handen behalten“. In seinem Postskriptum heißt es: „Aldieweil man der Sächsischen Armée gewiß Jenseit der Sahlen Zu vermuthen, alß wird die begerte Commission wo nicht heunt Jedoch morgen frühe nöthig sein, Will mein Herr Gefatter auf eine fürsorg beim Herrn Obristl. Hanson denken, weill Er es fast gar hart Zum abzuge gefordert, stehet im belieben, vnd will wegen der Gebewde Ich das meinige nach eußerstem Vermögen thun, sonsten lesset sichß gar schlimb ansehen“:[49]

[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen].

[4] Köthen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 253ff.

[5] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[6] Christoph Finck [ – ], anhaltischer Rittmeister.

[7] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina v. Schweden.

[8] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.

[9] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff. Vgl. HERTEL, Geschichte der Stadt Calbe.

[10] Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 350f.

[11] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch  die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“.

[12] Streifzüge verbieten.

[13] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 5. 543f..

[14] Wedlitz, heute Ortsteil von Nienburg (Saale) [Salzlandkreis].

[15] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 544.

[16] Warmsdorf, heute Ortsteil von Güsten [Salzlandkreis].

[17] Wolfen, heute Stadtteil von Bitterfeld-Wolfen [LK Anhalt-Bitterfeld].

[18] hochverpoent: hochsträflich.

[19] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[20] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[21] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[22] Discretion: Rücksichtnahme.

[23] Grimsleben: nicht identifiziert.

[24] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 544.

[25] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 5. 545.

[26] Johann David Wieß [1594-1643 Worms], anhaltischer Amtsrat (1633), Hof- u. Kammerrat (1635).

[27] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 5. 545.

[28] Wispitz, heute Ortsteil von Wedlitz, Ortsteil von Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]..

[29] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 5. 545f.

[30] Kreuzkrone: venetianische Münze.

[31] Plötzkau [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 367f.

[32] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[33] Bernburg [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 37ff.

[34] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[35] vigilieren: Obacht geben, wachsam sein.

[36] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 5. 545f.

[37] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[38] Christoph Heinrich v. der Goltz [1.1.1600 Klein Mellen-9.9.1643 Damitz], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei mdsz.thulb.uni-jena.de/anhang/person_gesamt.php; SCHWARTZ, Neumark; BERG, Regulating war, S. 60f.

[39] Prätension: Beschönigung, Vorwand.

[40] Zerbst [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 523ff.

[41] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[42] preiß: zur Beute freigegeben.

[43] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 548f.

[44] Gratial: Dankgeschenk.

[45] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[46] Trinum, heute Ortsteil der Gemeinde Osternienburger Land [LK Anhalt-Bitterfeld].

[47] Wörbzig, heute Ortsteil von Südliches Anhalt [LK Anhalt-Bitterfeld].

[48] Wispel (Sachsen]: 2491, 7 Liter.

[49] KRAUSE, Urkunden Bd. 3, S. 550f.

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