Hahn [Haan], N

Hahn [Haan], N; Fähnrich [ – ] Hahn stand 1639 als Fähnrich[1] in kurbayerischen Diensten unter dem Befehl von Hunolstein.[2]

Der Überlinger[3] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][4] berichtet dazu unter dem 8.4.1639 in seinem Tagebuch: „Hieoben ist melldung beschehen, waß maßen daß gottshauß Salmanßweil[5] sein hinweggetriben vieh widerumb gelößt:[6] alß aber bald hernach wider ein zahlungstermin verfallen, vnd die zahlungsmittel nicht vor der hand geweßt, ist fendrich Haan abermaln nach dem gottshauß geschickht worden roß vnd vieh abzuholen. Alß man aber deßen kundtschafft bekommen vnd roß vnd vieh hinder den mauren deß closters behallten, hatt besagter fendrich daß gottshauß veber 10 tag lang blocquirt,[7] vnd letzstlich so hart, daß niemandt weder auß noch einkommen können. Letzstlich man 350 fl paar vnd veber 3 tag wider 200 fl zu bezahlen versprechen müeßen, darauf die bloquierung aufgehebt worden“.[8]

Der Salemer Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][9] schreibt in seiner Chronik über den 4. Überfall: „Den 26. Martii haben sie unß abermahlen, uhollstainischen und bayerischen regiments soldaten, füer mähnenen[10] in Willdorfer[11] Ösch,[12] allda mier zum haberen[13] umbrochen, ain roßmähne und 3 stiermähnenen, daran 18 schöne oxen angespant geweßen, außgesezt und weggetrüben; hat man gleichwol sturmb geschlagen und auß den dörfern und closter biß naher Bermatingen[14] nachgeeylt, alldort mit ainem fenderich durch langes büdten, daß erß wider zuerugg wollte lassen, gemarktet und gehandelet, hat er aber solches kurzumb nit wollen thuon, sonder solche [70.] alldort 2 oder 3 tag lang in aresto behalten, biß erß obristenleitenambt[15] naher Ravenspurg,[16] wessen er sich zue verhalten solle, bericht (Nota: Ravenspurgische soldaten habenß gethon, unserige aber, weil sie aineß regiments, so bey unß herumber gelegen, haben darzu geholfen, avisa geben, wa sie solche werden antreffen) bekomen. Hat man nach erholtem beschaid mit ihnen ain accordo[17] getroffen, daß sie eß wider gelassen, zuegesagten accordo aber haben selbe nit gehalten, sonder den 7. Aprilis, ehe die zeit lüferung der contribution[18] verfloßen, morgens frie umb 8 uhr ist dieser fendrich, alß er vermaint die mähenen schon wider alldort im feld zue sein, ist er mit 12 musquatierern[19] komen, aber nur ain quadrant[20] zue früe, dan man in allem angschirren gewesen; weilen er aber derselben erfählt und sie im feld nit angetroffen, dürß dass closter geruckt, selbe bloquiert, begert, ihm, sampt deren er bei sich gehabt, herein zue laßen oder die oxen sampt den pferden hinauß zue geben, mit trewung, wolle manß nit guotwillig und gern thuon, wolle erß mit gewalt hollen, die thor einhawen oder brännen oder die mäur besteigen, daß dan unß wenig erschröckt. Hat gleich 2 oder 3 naher Ravenspurg abgesandt, 100 musquatierer herbeizuholen, so aber nit ervolgt, sonder an derselben statt ain haubtman[21] und regimentsschulthaiß,[22] welche eben so stark alß der fendrich zuevor getrewet, mit gewalt unß zue bezwingen; hat man lang mit ihnen parlamentiert, ihnen wegen unmöglichhait, die ganze summam gälter, praesertim[23] wann sie unß also schließen werden, unß also alle zuefuohr, weinß und früchten zue verkaufen und kaufen, den paß sperren, zue erlögen fürgehalten, ihnen 350 fl. par und dan uber 3 oder 4 tag wider 200 fl. zu erlögen unß anerboten, sie aber 700 fl. per fortia[24] haben wöllen, daran kein pfening nachzuelaßen; alß mierß aber nit geben köndten, haben sie unß noch sterker bloquiert, niemandß mehr auß- oder eingelaßen, mit starker tröwung, dass closter, so bald die völker, daß ist die 100 mann, herbeikomen werden, mit gewalt einzuenähmen, darumben sie vor außen und mier hierinnen tag und nacht wacht gehalten. Ain lächerliche stratagema,[25] so sie unß zue erschröcken, den söckel uffzuethuon, und daß gelt herbeizueschießen, gespült oder angericht: aineß abendß, alß eß angefangen dimmer[26] zu werden, seyen sie vor den thoren haimblich hinweg und durch die wissen hinauß gegen Willdorff mit verborgnen lunden[27] gangen, uff das Hardt[28] und holz hinüber geschlagen und bey dem züegelhof auß dem holz herauß gar stark mit brinnenden lunden gewadlet[29] und stark dem closter zuegeloffen, alß wan die beschickte völker, daß ist die 100 mann, in großer ungestimme gleich jez daß closter einzuenähmen, herbeikempten, so unß abermahlen wenig erschröckt. Seyen also selbsten zue spodt worden, et haec tragedia prima.[30] In ainer anderen nacht, ehe sie dan daß klaine thürlein beim krautgarten gefunden, haben mier die pferd alldort hinaußgebracht, seyen unß aber zue bald uff der hauben geweßt[31] und die fuoßpfacht[32] derselben vermerkt und despürt; sonst hetten mir die hab, vieh und oxen auch daselbsten hinaußgelaßen. Und weilen wir also lang, alß von dem 7. biß uff den 13. Aprilis bloquiert gelegen, hat unß angfangen daß holz zue kochen und brodt zue bachen entgehen; darumben mier dan aller orten alte stöck, blöck, brädter und balken unden und uff dem münster,[33] dorment,[34] abtei und behausung zuesammengeleßen.

Den 13. [71.] Aprilis ist ein leutenambt[35] und prophiantmayster[36] mit ainem schreiben vom obristen leutenambt, daß sie wollen mit unserm fürschlag, weil mier je nit weiter kenden, content und zufrieden sein, dem obristen leutenambt aber beineben ain halb fuoder[37] wein auch vereheren,[38] deße man mier wol zuefrüden geweßen; seyen also wider abgezogen. Sie aber zue bezahlen, hat man ihnen füererlay fürschläg an der forderung uffgethon, damit man sie der getruckten order nach gemäß befridigen kendte, alß wein, brantwein, fruchten und gelts, habenß aber nit wöllen annehmen, noch uff solche manier contentieren lassen; ist aber mehrer thail an dem bericht gegen dem obristen leitenambt gelegen geweßen, dan sie falsch bericht und vermaint, vil mehr heraußzuepreßen. Tragedia sequitur secunda,[39] so sie mit unß gespült.

Uff den 19. Aprilis hat herr oberamptman mit ihnen ain accordo getroffen, 700 fl. zue geben versprochen, aber mit dem geding,[40] daß sie solche selbsten sollten abholen, dan mier in versendung in via[41] von soldaten angrüffen und darumb kumen möchten; welchen accordo (damit mier wider frey derfen ackeren, fahren, schaffen und haußen sicherlich nach unser notturft) sie zue halten bei bidermanß trew versprochen, ihr parolen[42] von sich geben, aber, alß sie gemainklich im brauch haben, nit gehalten. Alß nun der 19. Aprilis herbeinahet, hat herr oberamptman den leutenambt von Bermattingen ermant, solle die gälter oder daß gelt erschöpfen und abholen, weil eß bei der hand und der termin verfloßen; hat erß nit annehmen wöllen und gesagt, er habe nit in befelch, anzunähmen. Waß beschicht ? ain rüdterliche that, deren sie gar vil spülen und große Hansen[43] mit rauben und plinderen, mit vleiß und gewalt alle ständ zue ruinieren und grundzuerichten. Aber hetten sie eben dise vor Brisach[44] so rüdterlich gebraucht oder brauchen lassen, werß nit schlecht fürubergangen und verlohren worden. Nota: 20. Aprilis war der griene donerstag, uff welchen ervolgte ain waißer karfreytag; dan eß ain zimblichen schnee selbige nacht gelegt. Uff selbigen tag und hailige zeit (darumb heißet eß wohl: je hailiger die zeit, je verüebiger[45] der teufel) nachmittag umb 4 uhren oder halbe fünfe kombt dieser obangedeute hübsche vogel, der fenderich, so zuevor schon ainmahl zue Willdorff die mähnenen außgespannen, wider eingegangnen obangezaigten accordo, verklaidt und den mantel vor dem gesicht, noch mit ainem anderen fenderich, regimentßschulthaißen und anderen, an der zahl uff ihren 8 oder 9, zertrent und nit beisammen, straiften hin und wider umb daß closter herumb, trafen die oxenmähnenen, dan mier ackerten an dem Verenenberg, da mier vermainten, sicher vor ihnen zue sein, weil sie so redlich und uff bidermanßtrew accordiert, gegen Schweindorff[46] an, rüdten in magna furia[47] mit bloßen tägen und außgezognen pistolen uff sie hin, erzaigten sich für Suedisch,[48] spanten und sezten selbe auß, daß sogar auch ainer patrem bursarium[49] [72.], daß er blüetete, uff ain hand verlözt. Indeme würd man des tummels[50] in dem closter gewahr, schluog sturmb, lauft jederman mit brügel, bängel und mußqueten[51] hinzue, erdapten underhalp des ablaß jenerseits uff dem ackerfeld der Aach den ainen fenderich, und weil nur ihr ettlich und wenig bey ihme waren, uber die Aach, andere aber und mehrer thail nit hinüber kendten (daß doch guot gewesen, were sonst ihme übel gezwagen[52] worden) nahmen sie ihme daß roß, mießte anloben und versprechen, wölle daß vieh oder mähnenen wider hergeben; daß er dan versprochen, vom pferd abgestigen, in mainung den mähnenen zuegangen, alß wollte er sie restituieren, wan man ihme daß gelt werde legen sub fuco et dolo tamen,[53] dan andere immerzue fort mitgeeylt. Ist ihme aber dieweil, weil er darvon abgestigen, inß closter gefüert, hat er also unß lang und lang uffgezogen, biß die mähnenen weit fort komen, letstlichen daß gelt, daß mier ihme geben wollten, nit angenohmen, weil er gesehen, daß er nit baide zuesammen köndte bekomen, dan mier ihme dass gelt nit wollten geben, er lüferte dan unß zuevor die mähnenen oder oxen an daß thor, so er kurzumb nit wollte thuon. Interim kamen die oxen gar weit uff Frückhingen[54] und Leestetten[55] zue, haben unsrige anfangen, durch die wißen hindurch denselben uff Beyren[56] zue nach; weylen unsrigen der hauf anfangen zue groß werden, haben sie gefürcht anzuegreufen und uber die pferd her und geschlagen zue werden, habenß solche mießen verlassen und in müdter und dunkeln nacht wider bekomen und hergebracht worden. Der fendrich aber hielte sich mit bolderen und trewen[57] vor dem undern thor uff biß umb 6 uhren und hette gern sein roß, daß miehr ihme aber nit wollten geben biß mir unser mähnenen ohnzerthailt widerumb haben. Muoste solcher letzstlichen schimpflich ohne pferd nur zue fuoß durch Neuffra[58] naher Bermatingen marchieren und von dannen uff Ravenspurg, unß zue verklagen. So haben aber mier gleichfalß selben morgen auch ein bodten zue berichten hinaufgeschickt und mit roß und vieh selbige nacht noch naher Uberlingen abgetruckt.

Bei dem Merzy [Franz v. Mercy; BW] wurden mier diser sachen halben eingehöbt,[59] dan dieser den 25. Aprilis durch Markdorff[60] und Mörspurg[61] uff Costantz[62] zue durch; daß wedter würd angehn, wol zue besorgen, dan per fata narrata[63] wurden mier von den soldaten steif eingehöbt, insonders von dem fenderich, dan sie ain anderen nit abstehn[64] gleich alß die schuoler- und roßbuoben; am wider hierüberziehen zue purgieren,[65] ist ihme reverendissimus pater commissarius[66] naher Mörspurg, ihm aber nit antroffen, von dannen naher Ravenspurg nachgezogen, aber wenig außgericht; dan er zur antwurt geben, wan man den soldaten gebe, waß gebürte und verschafft worden, wurde er zuefrüden sein und nit vil anfangen“.[67]

[1] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[2] Johann Wilhelm Vogt Freiherr von Hunolstein zu Dürrkastel; Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant [24.4.1599 – 29.9.1665].

[3] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[5] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[6] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[7] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.

Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

[8] SEMLER, Tagebücher, S. 373.

[9] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[10] Mähne, Möne, Men: Gespann von zwei, vier, sechs Pferden, zum Bebauen eines Bauerngutes im Schwäbischen.

[11] Weildorf, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].

[12] Esch: Saatfeld, Flur.

[13] Haberen: Hafer.

[14] Bermatingen [Bodenseekr.].

[15] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[16] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[17] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[18] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[19] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[20] Quadrant: Viertelstunde.

[21] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[22] Auditor (Regimentsschultheiß): militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, und so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.

[23] praesertim: zumal, besonders.

[24] per fortia: mit Gewalt.

[25] Stratagema: Kriegslist.

[26] dimmer: düster, finster.

[27] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.

[28] Hard: Wald.

[29] wadeln: hin- und hergehen, schwankend gehen.

[30] et haec tragedia prima: und dies war die erste Tragödie.

[31] auf der hauben sein: auf jemanden feindlich eindringen.

[32] Fuoßpfacht: Fährte, Fußspuren.

[33] Münster: Kloster- oder Stiftskirche.

[34] dorment: Schlafsaal.

[35] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[36] Proviantmeister: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender.

[37] Fuder: 1 Überlinger Fuder: 11, 6 Hektoliter.

[38] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.

[39] Tragedia sequitur secunda: Folgt die zweite Tragödie.

[40] Geding: Verabredung, Übereinkommen, Vertrag.

[41] in via: auf dem Weg.

[42] Parole: Ehrenwort.

[43] große Hansen spielen: sich wie Offiziere aufspielen.

[44] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[45] verübiger: boshafter.

[46] Schwandorf, heute Ortsteil von Neuhausen ob Eck [LK Tuttlingen].

[47] in magna furia: in großer Wut, Erregung.

[48] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[49] pater bursarius: Pater, der für das Kameralamt (Klosterwaltung) zuständig ist, Einnehmer des Klosters.

[50] Tummel: heftige Bewegung.

[51] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[52] zwagen: einem übel mitspielen; stark waschen.

[53] sub fuco et dolo tamen: unter Falschheit und Arglist dennoch.

[54] Frickingen [Bodenseekreis].

[55] Leustetten, heute Ortsteil von Frickingen [Bodenseekr.].

[56] Beuren, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].

[57] mit Poltern und Drohen.

[58] Neufra [Riedlingen, LK Biberach]; HHSD VI, S. 566.

[59] einheben: in den Verdacht einer Verschuldung, Schuld bringen, verklagen.

[60] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.

[61] Meersburg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 519f.

[62] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[63] per fata narrata: durch die berichteten Vorfälle.

[64] abstehen: im Stich lassen, verraten.

[65] purgieren: rechtfertigen, reinigen.

[66] reverendissimus pater commissarius: der ehrwürdigste Pater Kommissär.

[67] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 120ff.

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