Günther, N

Günther, N; Obristleutnant [ – ] Günther war 1632 Obristleutnant in schwedischen Diensten unter Obrist Schenk.

„Als man im Hochsommer 1632 in Mühlhausen[1] erfuhr, daß sich Pappenheim der Stadt von Westen her näherte, versuchte der Rat, die in der Stadt liegenden schwedischen Truppen loszuwerden. In dieser Angelegenheit sandte man deshalb am 9. Juli den Ratsherrn Hermann Bernego zu Herzog Wilhelm [IV. v. Sachsen-Weimar; BW] und zum schwedischen Residenten in Thüringen, Alexander Esken [Erskein; BW]. Sogar mit dem schwedischen König sollte Bernego ‚gemeiner Stadt beschwerung halber‘ verhandeln. Am 16. Juli bat der Rat den Residenten um Ausquartierung des Schenkschen Regiments. Als Oberst Schenk am nächsten Tag noch aus Dresden[2] schreiben konnte, ‚es wirt Seiner [des Residenten d. A.] Zusage nach alles richtigk sein, damit ich in Mihlhausen Mit dem gantzen Regiment Vorblibe‘, beklagte sich der Rat nochmals bei Esken. Die Städt wäre ‚alß fast der geringste Stand des Thüringschen Creißes die ganze Zeit vber‘ mit Truppen belegt gewesen. Bernego erreichte am 14. Juli bei Herzog Wilhelm die Abberufung Schenks, allerdings zu Lasten der Stadt Nordhausen, denn das Schenksche Regiment wurde nun dorthin verlegt. Dem Schreiben des Herzogs war eine Abschrift des Befehls vom 13. Juli an den Residenten beigefügt, demzufolge Schenk schon mit seinem Regiment abberufen worden war, ‚zumal wir [Herzog Wilhelm d. A.] ihn [Oberst Schenk d. A.] an diesem orte [Mühlhausen d. A.] in verwegung zwischen Ihme vnd der Stadt kein Vertrawen ist, gar nicht leiden können‘. Da Oberst Schenk aber zu diesem Zeitpunkt nicht in der Stadt war, er hatte ja am 17. Juli noch aus Dresden geschrieben, befahl Dr. Daniel Burchardt als Vertreter Wilhelms am 26. Juli dem Vertreter Schenks vor Ort, Oberstleutnant Günther, den Abmarsch. Günther weigerte sich jedoch, diesem Befehl nachzukommen und erklärte, er nähme in Abwesenheit Schenks nur von Esken Befehle ab. Der Rat schilderte darauf Esken diesen Vorfall und ersuchte ihn um den Abzugsbefehl. Der Rat bat, Esken solle ‚auch darbey zugleich verfügung thun, daß wir mit der Lehnunge, alldieweil wir vber die dem Obristen Lieutnant hierauf gethane halbmonatliche außzahlunge vnerachtet derselben gleichwohl vnterhalt geben müssen, verschont bleiben mügen‘. Zumindest in bezug auf den Abmarsch des Regiments antwortete Esken am 1. August positiv: ‚[…] will auch nit zweiffeln, wan m. Commiss. Barth so heut von hinnen vorreist bey euch die Delogierung anstellen, das alsdann der Herr oberst vfbrechen wirdt, In Widrigen sonsten Ich vffwres begehren mich persönlich zu euch erheben will‘. Am gleichen Tag erhielt der Rat von seinem Gesandten Bernego eine weitere gute Nachricht. Dieser berichtete über seine Audienz bei Herzog Wilhelm. Der Herzog wäre über den Ungehorsam von Schenks Unterführern gegenüber seinem Sachwalter Burchardt sehr ungehalten gewesen. Bernego beschrieb in einem Brief an den Rat die Reaktion des Herzogs folgendermaßen, ‚wenn er [Schenk d. A.] nicht herauß wollte, solte man ihn herauß schlagen, denn Ihrer H.[erzoglichen] Gn[aden] wehre an ihrer [der Stadt d. A.] reputation mehr alß ahnn 2 odr 300 Mann gelegen‘. Herzog Wilhelm suchte also das Wohlwollen der Stadt. Mit der gleichen Post wie Bernegos Bericht kam auch der Brief des Herzogs an den Rat an: ‚[…] Solte über Verhoffen solche Schenkische Einquartierung sich nicht gütlich abweisen lassen, so werdet Ihr nochmals alle beweglichen Zureden zu gebrachen vndt in dero entstehung die mittel /: Ihn mit Gewalt aus der Statt /: zu treiben ahn handt nehmen […]‘.

Interessant ist, daß Wilhelm dem Rat zutraute, die Einheiten Schenks mit Gewalt vertreiben zu können. Bernego wandte sich daraufhin an den schwedischen Residenten, er möge ‚die großkünstge verfügung thun, das wir dieses Volcks entledigt werden mögen‘. Schließlich kam am 27. Juli 1632 vom schwedischen Kanzler Oxenstierna aus Würzburg[3] an Schenk der Befehl zum Abmarsch. Er gab als Grund an, die Stadt sei durch das Schenksche Regiment erschöpft. Man hatte es also sogar geschafft, daß sich der schwedische Reichskanzler für Mühlhausen einsetzte. Oberstleutnant Günther fügte sich denn auch der Weisung Oxenstiernas, forderte aber zuvor noch vom Rat die Zahlung der Löhnung. Am 10. August konnte der Rat schließlich seinen Erfolg verbuchen, die Schenkschen Truppen mußten das Gebiet der Reichsstadt verlassen: ‚Alle vnd Jede hohe vnd Niedere officirer wie auch gemeine Knechte vnter dem hochlöblichen Schenkschen Regimente gehörig Sollen sich in Ihrem benambten quartier alß […] in die Vogtey,[4] […] in die Graffschaft Donna, die neu ankommenten Truppen aber sollen nacher Northausen[5] begeben. Vnd alda ferner bescheidts erwarten Wornach Sich Jeder zu achten‘. Die Belastung wird also an das Umland, insbesondere an die Stadt Nordhausen, weitergereicht“.[6]


[1] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[2] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[3] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[4] Landschaftsbezeichnung für die drei Dörfer Oberdorla, Niederdorla und Langula in Westthüringen. Bis 1329 teilten sich das Erzbistum Mainz und die Herren von Treffurt die Herrschaft in den drei Dörfern der Mark Dorla. Die Treffurter als Raubritter wurden daher von Mainzern, Hessen und Sachsen gemeinsam bekämpft und besiegt Diese übernahmen die gemeinsame Verwaltung von Oberdorla, Langula und Niederdorla. Ab 1333 wurde zur Wahrung ihrer Rechte und Besitzungen je ein Vogt in die drei Dörfer eingesetzt. Dadurch entstand das wohl kleinste Territorium im Reich.

[5] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.

[6] ZENG, Mühlhausen, S. 314ff.

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