Gündtfeld [Gintfelt, Güntfeld, Gintfeld, Gültfeld, Günzfeld], Hans Michael

Gündtfeld [Gintfelt, Güntfeld, Gintfeld, Gültfeld, Günzfeld], Hans Michael; Rittmeister [ – ] Gündtfeld[1] stand 1633 noch als Rittmeister[2] in den Diensten der Reichsstadt Überlingen.[3]

Der Überlinger Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][4] berichtet in seinem Tagebuch anfänglich noch recht positiv über ihn: „Gestern 2 Martij vor mittag ist vnser newer rittmaister Michel Güntfeld (so hievor eine compagnia[5] alhie alß [leut]tenant[6] commandirt) mit seinen 40 newgeworbenen[7] r[eü]tern nach Waßerburg[8] in sein new assignirt quartier geruc[kt], der sich bei vns wol vnd dapffer gehallten vnd zweiffels oh[ne] nit vil gellt mit sich weggeführt, dan er gar liberal im spendirn geweßt. (Ebenmeßigst vor 3 tagen der leuttenant Laventura so die 50 vnder des hauptmanns[9] Newmann compagnia[10] gehörige vnd alhie bisher gelegne mußquetierer[11] commandirt, auch zu der vebrigen compagnia in die Mainow[12] gezogen“.[13]

Pflummern berichtet über den Anschlag der Überlinger auf das von Schweden[14] besetzte Sigmaringen:[15] „Sonntag den 10 Aprilis morgen vmb 9 vhren seyn von Veberlingen außgezogen herr hauptmann Ferdinand Newmann, commandant in der Mainow, mit 80 seiner vnderhabenden knechten,[16] herr rittmaister Gintfeld mit auch ohngefehr 80 seiner vnd sonst aufgesetzter reütter, vnd der statt Veberlingen hauptmann [Georg Lang; BW] vnd leüttenant[17] [Michel Renwarth; BW] mit auch ohngefahr 80 von der burger- vnd baurschafft. Mit denen auch freywillig fortgezogen Jr. Balthaß Reichlin zu Velhaim[18] vnd Berchtold von Stai … selb viert. Vnderwegs haben sie von den bauren, alß sond[er]lich zu Owingen[19] in 36 pferdt mitgenommen, darauff tragoner[20] ge[setzt] vnd sonsten mit gůtten vnd thailß (wie verlaut) scharpffen worten, d[ie] an der straßen gesäßne bauren zum mitraißen vermögt, vnd alß [sie] in der nacht nahendt auff Sigmaringen statt zukommen, haben sie aus den nechsten dörffern ein anzahl laittern durch deren inwoh[ner] mittragen oder führen lassen. Die anzahl alles volckhs, so zu p[ferdt] vnd fůß sich bei dieser impresa[21] befunnden, wirdt auch auf 600 m[ann] geachtet. Darmit haben sie die statt gantz vmgeben vnd beschloßen. Dan der darinnen liegende schwedische maior[22] (so seines handtwer[cks] ein sattler, aber dapffer soldat sein solle) ihme gegen der Dhonaw zum außreißen ein ort abgesehen gehabt, daß man auf eingelangte kundtschafft ihme versperren müeßen. Vmb mitternacht hatt man gegen dem Hedinger thor die laittern angeworffen vnd daß nechste hauß darbei bestigen. Demnach aber einer von den außeren soldaten auß vebersehen einen schuß gethon, haben sich der schwedischen ettliche darveber zur wehr gesetzt. Dieweiln aber die vnsrige nicht allein durch daß bemellte hauß häuffig eingebrochen, sonder auch die statt thoren auffgehawen, darzu die burger selbsten gůtten vorschub gethon vnd (vnsere) burger vnd bauren daß ihrige auch dapffer beigesetzt, alß haben sich die Schwedischen (ohne besondere Resistenz) in den häußern versteckht, der maior aber mit seiner dama[23] (so eines beckhen[24] von Tübingen[25] eheweib sein solle) in das schloß gewichen. Deren sein bei 80 geweßt, davon 46 vnd vnder diesen ein fendrich[26] nidergemacht, die vebrige aber so quartier[27] begert, gefangen genommen, vnd zinßtag[28] den 12 Aprilis, nach Mittag in beglaittung der obgenannten capitan[29] vnd rittmaister (darbei auch herr rittmaister Giel geweßt) zu Veberlingen eingebracht worden; benantlich der obgedachte maior sambt seiner dama, ein secretarius, ein quartiermeister,[30] der sonders gerühmbt wirdt, daß er dem land mit pressen[31] der armen [S. 14] vnderthanen, (sonderlich aber der frommen catholischen mit abschneiden der ohren[32] vnd andern plagen) großen vebertrang[33] vnd schaden zugefüegt, vnd auß zusamen gelaßnen contributionen[34] einen merckhlichen gelltschatz gesamblet habe. Dahero sol zu erachten, daß vnsere soldaten neben den gůtten pferdten, wehren (vnd klaidern,) die sie haimbgebracht, auch volle seckhel gemacht haben, dan der secretarius alleinig clagt, daß ihme in einem trüchlin[35] veber 1000 reichsthaler abgenommen worden. Wiewoln es der gemachten peutt[36] halb gar still ist, vnd ihe ein parthey der andern die schuld gibt, daß sie im aufraumen den andern vorkommen, sondern weiln ettliche, nachdeme sie eine gůtte ladung[37] gehabt, sich zeittlich wider nach hauß begeben vnd die andern daß vebergebliben sůchen laßen. – Der landtman währe beraitt vnd willig geweßt noch weitter zu paßirn vnd den feind auch zu Weerenwaag[38] haimbzusůchen, daß aber die commandanten dieser zeitt nicht vor thůnlich finnden wollen. Kayßerischer seits ist gott lob alles ohne schaden abgangen, allein hatt rittmaister Gintfeld einen bauren auß Owingen auß vrsachen, daß derselb in trunckhenhait einem burger zu Sigmaringen ein roß genommen vnd sollches veber öffter zusprechen nit haimbgeben wollen, durch den kopff todt geschoßen.

Obgemellten zinßtag morgen seyn die zu Veberlingen hinderlaßne rüppische[39] knecht, gesunde vnd kranckhe, zu waßer nach Lindaw[40] abgeführt worden, daselbst sie weittere ordinanz empfahen sollen. An deren statt werden deß Gintfelds new geworbene reutter zu Veberlingen verbleiben.

Die soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absonnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf daß peütten sich gelegt, vnd nachdeme sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- vnd wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content,[41] daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt[42] vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, solle von den den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerißen worden, darumb sie wegen sollchen vebeln tractaments, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben hetten. Item hab sich zwischen den soldaten vnd dem feind gar zu [S. 15] verdächtige clemenz[43] merckhen laßen, dan die soldaten gantz kheinen von dem feind nidergemacht, vnd wol auch den burgern vnd bauren sollches abgewehrt. Wellicher verdacht dahero sich gesterckht, daß nachdeme der maior sambt seiner dama in die Mainow geführt vnd daselbst von dem mehrbemelten capitan Newmann veber die maßen carezzirt,[44] der gefangne quartiermeister weitter nicht alß nach Laitz[45] kommen, daselbst ihne die bauren (die er hiebevor so vebel geplagt) erkendt; mit ein[er] axt todt geschlagen vnd vnder dem galgen vergraben haben“.[46]

Der Salemer[47] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][48] schreibt in seiner Chronik zu diesem Überfall auf Sigmaringen, wobei er die Zahl der Getöteten höher ansetzt: „Den 11. Aprilis: uff disen müttag seyen rüdtmayster Gündtfeldt und Güell[49] von Uberlingen auß durch Owingen (allda sie auch ettliche pferd und personen zwungnerweiß hinweg mit sich genohmen) uff Simmeringen[50] den march zue genohmen, alldort umb 11 uhren in der nacht für die thor komen, solche angefangen einzuehawen, an die bürger, die Suedische und Würdtenbergische begert hierauß zue geben, deren sie dan uff die 60 nidergemacht, kainen quatier[51] nit geben, wenig außgenohmen, und von dannen uff Feringen;[52] alß sie aber vernohmen, daß die Suedische alldort gewichen, haben sie mit den gefangnen, so uff 30, under welchen ein maior geweßen, wider zuerugg naher Uberlingen gewendt. Ist uff selbes mahl unser thorhüeter, Barthlin N von Owingen, so guet soldat geweßen, von dem rüdtmayster selbsten erschossen, weil er ainem burger ain pferd genohmen, so wider nach geloffen, er aber auß befelch und anmahnen dem burger sein pferd nit wider wolte geben“.[53]

Pflummern hält auch den fehlgeschlagenen Angriff auf Radolfzell[54] fest: „Mittwoch, den 27 Aprilis, gegen abendt seyn die vnder alhiesigem rittmaister [S. 21] wider zu hauß angelangt, hatte herr Ferdinand Neumann, commandant der Mainaw, den rittmaister Gintfeld vnd stüblinsherrn[55] Hanß Wilhelm Ehepeckhen[56] zu sich erfordert, denselben den newen anschlag auf Zell entdeckht vnd begert, widerumb ein anzahl ausgewöhltes landtvolckhs in beraitschaft zu stellen vnd an der hand also zu halten, damit auf iedes erfordern dasselb gebraucht werden möge. Deme ein E. Rath willige volg gethon, vnd alß hierauff herr obrist[57] König[58] mitt ettlichem volckh auß der lindawischen besatzung am h. pfingsttag in die Mainow kommen vnd begert neben den gintfeldischen reüttern auch den veberlingischen ausschuß[59] noch selbigen abendt veber see zu setzen, dan er die Statt Zell noch vor mitternacht anzufallen bedacht, haben gleichwoln herrn burgermaister vnd rath ihne avisirt, waß maßen sie glaubhafte nachrichtung eingelangt, daß dem feind sollcher vorhabende anschlag auf Zell alberaitt verkundtschaft, vnd nicht allain die guarnison[60] biß auff 800 mann gesterckht, sonder auch ettlich hundert princkhische[61] … reütter von Rothenburg am Neckhar,[62] da sie in quartier gelegen, herauff commandirt vnd zu Hiltzingen[63] einlosirt worden, auf der kayßerischen ankunft sich fertig zu halten vnd ihnen auf den dienst zu warten: es hatt aber obrist König sollche avisation[64] gering geachtet, sonder geantwortet, er habe andere vnd jüngere avisi. Also auf sollch sein wort der veberlingische ausschuß sambt der gintfeldischen compagnia am h. pfingsttag abendt vmb 5 vhren veber see geführt worden, deren neben ettlichen verburgerten maurern vnd zimmerleutten ohngefahr hundert mann geweßt vnderm commando der statt bestelltem leuttenants. Darzu neben obgedachten lindawischen knechten auch der mehrer thail der mainawischen besatzung vnd ettlich baursvolckh gestoßen, vnd also in allem bei 800 musquettierer vor die stadt Zell gebracht worden. so bald aber die schilltwacht deren ankunft vernommen vnd loß gebrannt, ist an der vestung Hohen Twiel[65] mit großem stuckh[66] denen zu Hiltzingen ligenden reüttern sich fertig zu machen losung [S. 22] geben worden. die in der statt aber haben sich an der mauren gar still vnd nichts vermerckhen lassen, biß hauptmann Newmann mit den seinigen erstlich angesetzt, weiln die vebrige truppen bösen wegs halb so bald nit fortkommen mögen vnd sonderlich der veberlingische ausschuß in ein tüeffes moraß also eingeführt vnd versteckt worden, daß ettliche biß an den halß im letten[67] vnd gewäßer watten müeßen. Alß aber bemelter hauptmann sturm anlaufen[68] vnd die laittern anwerffen wollen, ist von allen orten auß groben stuckhen,[69] doppelhaggen[70] vnd musquetten[71] auf ihne vnd andere zum sturm fertige compagnien ein so ernstliches starckhes schießen geschehen, dass obrist König die veberlingische wahrnung nhun mehr dan wahr befunden, vnd weiln der feind in der statt vnd im vorthel noch sterckher, alß die seinige im bloßen veld, hatt er eußeriste gefahr und verlust des volckhs zu verhüetten alles widerrůffen vnd zu ruckh erfordern müeßen. Jedoch darbei zu verwundern vnd dem allmächtigen, thailß auch einem püchsenmaister[72] (so lange zeitt mit den kayßerischen correspondirt, auch nachdem dieser anschlag gefählt, sich auß der statt hinwegg vnd nach Veberlingen begeben, vnd seine vnderhabende stückh den vnsern vnschedlich abgelaßen) zuzumessen, daß von so vilen schüßen, die gleich einem hagel häuffig abgangen, nit mehr dan ein maynawischer soldat todt geschossen vnd ohngefehr bei 9 verwundt worden. – Alß nun mit mehrerm schimpff dan schaden der abzug genommen  vnd den veberlingischen wider nach hauß zu ziechen erlaubt worden, dieselben auch morgen vmb 6 vhrn, vnd nach ihnen die gintfeldischen reutter am fahrt zu S. Niclaußen ankommen, hatt man durch sondern schickhung gottes anstallt gemacht, daß alle schiff auß der statt hinveber geschickht, vnd erstens daß fůßvolckh vnd hernach alle reütter eingeladen worden. Darbei dan so wenig zeitt vebergebliben, daß alß rittmaister Gintfeld mit ettlichen pferdten noch an dem gestad geweßt vnd ohne sorg einen gebrattnen indianischen haanen[73] daselbst zum frühstuckh verzehren wollen [S. 23] hatt im ohngefährlichen vmbschauen der schiffsmann vil reütter neben dem holtz ab der Zeller straß hereilendt ersehen, die auch schnell am waßer ankommen, daß rittmaister Gintfeld mit seinen pferdten schwärlich zu schiff kommen vnd von land schallten mögen, auch ettlich schüß vom feind ausstehn müeßen. Darveber zu Veberlingen, alß man noch in der kirchen beim h. gottesdienst geweßt, allarmen gemacht ab dem Galler[74] aus groben geschütz,[75] daß der feind zugegen, zaichen geben, vnd alsbald drey schiff mit musquettierer dem obrist König[76] zum succurs[77] in die Mainaw geschickht worden, dan man leichtlich erachten können, die obgedachte princkhische reütter (welliche zu Hiltzingen den vnserigen aufgewartet vnd auf den ab Hohen Twiel gethonen losschuß zu pferdt sich begeben vnd hernach gevolgt) werden ermelten obristen vnd seinem mitführenden volckh in die Mainaw nachsetzen. Inmaßen beschehen vnd zwar in sollcher eil, daß alß die musquettierer aller sorg ledig nach Litzelstetten[78] kommen und daselbst einen rast gehallten vnd einen trunckh gethon, aber auf den veberlingischen vernommen losschuß fortmarschirn wollen, der feind gleich vor dem dorff sie angetroffen, vnd weiln sie wenigern thailß mit brennenden lunten[79] gerißt, auch sonsten in vnordnung geweßt, bald in die völlige flucht gebracht, vnd alleß waß sich nit mit schwimmen vnd watten in die Mainaw salvirt, nidergemacht, den dapfferen leüttenant Lauentura (wellicher hiebevor mit 50 knechten zu Veberllingen gelegen vnd sich gar vnclagbar gehallten) gefanngen genommen, auch in dem fleckhlin Litzelstetten auß vrsachen, daß man sturm geschlagen vnd die kayßerische darvon gewahrnet vnd zum außreißen platz bekommen, gar die vnschuldige weib vnd khinder grimmiglich nidergehawt vnd 13 häußer oder fürst in die aschen gelegt, auch beinahendt die mit der munition vnd laittern beladne wägen, so noch an dem land vor der Mainaw gestanden, mit sambt den pferdten erobert, wan nicht die in der insul hinderlaßne wenige vnd kranckhe soldaten, ab [S. 24] weesendt des zeugwarten,[80] die stuckh loß gebrant vnd den feind darmit zu ruckh getriben hetten. Zumaln auch der veberlingische succurs der insul sich angefangen zu nähern, also daß der feind (so von reüttern vnd tragonern veber 200 starckh geweßt) ihme lenger nit trawen dörffen, sonder bald wider zu ruckh nach Zell sich begeben. Volgenden tag die auf der wahlstatt geblibne soldaten nach Dingelsdorf[81] geführt, daselbst zur erden bestattet, vnd deren 53 gezehlt, darneben aber auch vil hart verwundte in die Mainaw eingebracht worden. die ihenige, so mit ihren wehren vnd brennenden lunten verfaßt geweßt, haben ritterlich gestritten, obwoln die kugeln wenig schaden, weil der feind vest[82] oder gefrohren geweßt, gebracht, iedoch hatt man hernach von einem zellischen weib vernommen, daß 15 reütter todt nach Zell gebracht vnd vil pferdt auch hart beschedigt worden.

Auf diese vnglückhselige impresa[83] hatt sich obrist König mit seinem volckh wieder nach Lindaw begeben, vnd ist wol der gnade gottes zuzuschreiben, daß der feind nicht ferner darauf getruckht, vnd gleich mit ersten anlauff in die insul getrungen, wie er dan waßers halb wol hette fortkommen, vnd weiln außerhalb der kranckhen die besatzung vast gantz ab vnd nach Zell geführt, vnd in obbemeltem Veberfall hin vnd wider zerströwt worden, gleichsamb ohne schwertstraich derselben sich bemächtigen können“.[84]

Unter dem Juni 1633 notiert Pflummern: „Den 2. Junij seyn die gintfeldische, wie obgemelt, von obrist König abgeforderte reütter wider zu Veberlingen ankommen, die gleichwoln ihre pagagien,[85] weiber vnd jungen inmittelst allda gelassen, denen man auch hierzwischen daß commiß[86] nit anderst, alß wan die compagnia zugegen währe, raichen müeßen. Von deren verrichtung hatt man anders nichts vernemmen können, alß daß sie zu Grüenenbach[87] im Allgöw ettlich zeitt sich aufgehalten, vnd daß schloß herrn obrist Ott Heinrich Fugger[88] gehörig vebel verwüeßt, daß holtzwerckh zertrimmert vnd zerschlagen, die gemähler vnd andere mehr schöne vnd costliche sachen mit sich hinweg genommen; hergegen die ihenige örter, so dem marschalch Maximilian von Pappenhaimb[89] zustendig, gleichsamb in nicht berührt oder beschediget haben. Vnd wirdt die schuld dieser exorbitanz[90] dem cornet,[91] so in abweesen deß rittmaisters das commando geführt, mehrern thailß beigemeßen“.[92]

Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[93] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 fest: „Obwolen allbereith ein Leütenannt[94] mit 20. Tragonern von dem Obersten König im Quartier gelegen / begehrte dennoch Sonntags den 29. Junij Herr Rittmeister Günzfeld mit 40. Reüttern auch das Quartier alhier zubeziechen / deme solches Vergünstiget worden: Als nun zu Nacht die Statt-Thor gesperet worden / und erstgemelter Herr Rittmeister seinen Leütenannt mit 14. Reüttern in die Obere Vorstatt / 2. aber auf den Hochenberg Schiltwacht zu halten Commandirte / ist ungefahr zu Nacht umb 9. Uhr ein Schwedische Troup Reütter von Biberach alher gestraifft / gedachte Wacht umbringt / und weilen sie sich im geringsten nicht gewehrt / dieselbige nebenst 16. Pferdten in der stille gefänglich mit hinweggeführt: Obschon die Reuter in der Statt under dem schein darumb wider abzujagen / sich zu Pferdt gesetzt / hat dannoch keiner sich zum Thor hinauß wagen dörffen. Gleichfals streifften den 14. Julij abermalen 2. Schwedische Trupen Reütter von Biberach biß nach Niderhofen[95] / und triben  in 30. stuck Vich mit hinweg“.[96]

„Nachdeme deß herrn obristen König regiment[97] zu pferdt in seinem beiwesen zu Praßberg[98] gemustert worden, hatt er dasselbig nach Memmingen[99] commandirt, den obrist [Franz v.; BW] Mercy, wellicher die schwedische reütter zu Babenhaußen[100] zu überfallen willens, zu assistirn, mit vertrostung, daß wan sie sich dapffer verhallten, ihnen zur widerkunft ein reichlicher sold[101] ervolgen vnd auch dem geringsten reütter nicht vnder 12 guldin paaren gellts gelifert werden solle. Alß nun bemelltes regiment so von 6 compagnien bei der musterung[102] sich befunnden, gůtten můths fort- vnd auf Memmingen marschirt, hatt obrist Mercy aviso gethon, daß er nachrichtung bekommen, der feindt habe an anschlag verkundtschaftet vnd währe sambt den pagagien aufgebrochen vnd nemme den weeg auf Bibrach,[103] deßwegen sollten die Königische compag[S. 31]nien sich eilendts zu pferdt begeben vnd dem feind vorbiegen, so wollte er mit seinen tragonern volgen vnd den feind in die mitte nemmen. Hierauff die königische reütter sich bald aufgemacht vnd auf Stainhaimb[104] bei Memmingen geruckht, allda die schwedische reütter beraitt angelangt,  vnd allein noch ettliche wägen, so daß dorff noch nit erraicht gehabt, gesehen worden. Vnd obwoln obrist wachtmaister[105] Giel, so daß regiment commandirt, vermaint, daß diese wägen mit pagagien beladen vnd der feind in der flucht währe, haben doch andere vermerckht vnd gewahrnet, daß auf denselben wägen volckh vnd vermůttlich tragoner geführt, zumaln die schwedische reütter gar nicht in vnordnung, sonnder nahendt vor dem dorff in battaglia[106] gehallten, vnd alß die vnserige sich ihnen genähert, sich in daß dorff zu ruckh begeben. Welliches aber nicht auß forcht, sondern auß list beschehen, deßweg[en] auch rittmaister Gintfeld der mainung geweßt, daß ma[n] in den feind damaln ferner nicht setzen, sonder allein biß zu ankunft deß Mercy aufhallten, oder wan er sich auß dem dorff in daß offne veld begeben, er erst alßdan angreiffen solle. Deme aber obrist wachtmaiser Giel, so sich auf deß feinds klainmüetigkhait zu vil verlaßen, nicht volgen, sonder hatt die ehr vnd den sieg allein haben wollen. Alß derhalben die vnserige nahendt bei dem dorff ankommen, hatt sich deß feinds cavalleria von 300 pferdten herauß in daß veld auf die seitten begeben vnd deß angriffs erwartet, wellicher gleichwoln von den königischen mit großer dapfferkait beschehen, es haben aber nicht allein die schwedische reütter auf der seitten dapffer stand gehallten, sonder auch vornenher die tragoner sich vnfirsehens auß dem dorff herfir gelassen vnd auf die vnserige so starckh fewr geben, daß sich vnsere reütter, weiln sie von der seitten vnd von vornen angefallen, deß feinds nicht erwehren können, son[S. 32]der die retirata nach Memmingen nemmen müeßen. Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs[107] geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch, haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen. Wie erachtet wirdt, seyn von den vnserigen bei 80 gebliben vnd gefangen worden, darunder rittmaister Gintfeld allein 35 eingebüeßt. Jedoch soll der feind auch nicht ohne verlust daß feld behallten vnd sich wieder nach Babenhaußen begeben haben“.[108] „Nach zwayen tagen ist rittmaister Gintfeld nach Veberlingen kommen, vnd ist zumaln der veberrest von seiner compagnia sanbt dem troß[109] vnd pagagien[110] abgeraißt vnd in daß newe quartier nach Ravensburg gezogen“.[111]

„Mit[t]woch, den 13 Julij, morgen vmb 3 vhren kombt ein rittmaister deß obrist leüttenant[112] veber daß königisch regiment zu pferdt vnd herrn rittmaister Gielen schriftlicher ordinanz[113] vor daß Hellthor, begert mit seiner compagnia eingelaßen zu werden. Demnach aber die ordinanz nicht dahin gelauttet, daß er in der statt quartier nemmen, sonder allein auf Veberlingen marschirn vnd allda fernere ordinanz erwarten solle, beneben den stallungen mit den obgedachten 200 tragonerpferdten eingenommen, alß hatt ein E. Rath sollche einzulassen bedenckhens getragen, sonderlich weiln herr rittmaister Gintfeld (so vmb sein gůttachten ersucht) sollches dissuadirt[114] vnd sich selbst anerbotten nach Costantz per posta zu reitten vnd aigentliche ordinanz abzuholen, bis dahin aber sollte man die reütter vor den thoren zur gedullt weisen. Demnach aber der rittmaister (so mit ettlichen wenigen zu waßer eingelassen worden) gar importun[115] sich erzaigt mit betrowung, wan man seine reütter nicht in quartier nemme, so könne er mit ihnen nit weitter marschirn, (vngeacht er daß nechste quartier nhur zu Immenstaad[116] gehabt) müeße wider zu ruckh, vnd alßdan die von Veberlingen verantworten laßen, waß an deß kayßers diensten verabsaumbt werden möchte. [S. 36], Alß hatt ein E. Rath sich anerbotten, der compagnia ein zimbliche notturft an proviant vnd haber vor die statt auf den platz, der Judenkirchhof genannt, lifern zu laßen, beneben jedoch den rittmaister ersůcht die beraitt angefangne wüestung der gärten abzustellen, sonsten müeßte disem můthwillen anders remedirt werden. Daß er sich erbotten zu thůn, ist auch mit deß raths offerta wol vergnüegt geweßt“.[117]

Am 28.7. war es zu einer Übereinkunft zur gegenseitigen Hilfe zwischen Salem und Überlingen gekommen: „Jedoch demnach man so vilen volckhs vnder nechst eingefallner ernd schwärlich ermanglen können, alß haben sich Ihr G. herr praelat[118] zu Salmanßweiler vnd die statt Veberlingen durch ihre beambte dahin verainbart, daß von jedem thail 30 gůtte musquettierer zu pferdt in gůtter beraittschaft erhallten, vnd die 100 musquettierer zu fůß nach hauß ihre früchten einzubringen erlaßen werden sollen. Warauff Salmanßweil seinen 30 tragonern zu Owingen[119] quartier assignirt: die veberlingische aber in der statt losirt vnd auf derselben costen erhalten worden. wellche auch die nechste tag, dass die ernd anfang gewonnen, mit besůchung vnd durchstraiffung der vmbgelegnen landtschafft nit vnnütze dienst praestirt, sonderlich aber alß ettliche gintfeldische reütter von Ravenspurg den bůchhornischen[120] vnderthonen vier, vnd einem veberlingischen auß der vogtei[121] Ittendorff[122] ein Pferdt hinwegg geführt vnd biß nach Andelshofen[123] gebracht, allda solliche [S. 44] dem müller von Stockhach[124] nhur vmb 60 fl. verkaufft, haben die veberlingische tragoner sollche pferdt den gintfeldischen abgenommen und ihren herrn wieder restituirt“.

Bürster hält den Überfall auf sein Kloster im August 1633 fest: „Sübender Augusti: morgenß früe umb 4 ihren haben unß 150 Suedische[125] abermahlen umbringt und unversehens überfallen, seyen lauter nachts bei Hailgenberg[126] herunder, under Ulm[127] herauf von Ginzburg[128] oder Donawerdt[129] dem closter zue lieb zwen tag und nacht, daßselbe zu spolieren,[130] gerüdten, wie ihnen dan der anschlag wohl gerathen. Dan eben selben abends haben mier die sickel hänkin[131] und biß in die weite nacht gnuog wohl biß umb 9 oder 10 uff der Liechtenbergischen halden[132] gearbeitet, spath zue nacht geeßen und zue solcher zeit eben in der ersten ruoh jederman geweßen; seyen also morgens umb 4 uhren für daß obere thor komen, den außeren gadter[133] ein gehawen und an dem inneren thor daß innere thürlin geöffnet, (nota: haben ain krämer bei ihnen, so auch [19.] ain soldat gewesen, gehabt, der zuevor oftermahlen im closter fail gehabt[134] und in dem nebenhauß an dem thor, so ain würzhauß gewesen, oftermahlen gezechet, an dem thürlein daß schloß und schnallen[135] abgesehen), zue erst den senthöffen[136] und mast oxen zue, die band abgeschnidten, herauß gelaßen, andere aber dem gasthauß unden und bschaid den pferden zue, alleß mit bloßen tägen[137] und uffgezognen hanen[138] und auch dem markstall,[139] eherß schier niemand hat kenden merken, haben 3 personen mit pistolen geschädiget und also uff die 30 pferd und junge vollen weg gefüert, die oxen aber laßen stehen; in den gutschenstall aber, darin 6 oder 8 schöne schimmel gestanden, seyen sie nit komen, deß Pabst aber gutschenpferd, so in dem gasthauß, dan mier dazuemahlen zwen gutscher gehalten, haben sie zue erst bekomen; zue Willdorff[140] den pfarrer gefangen, roß und vieh dort  und zue Leestetten[141] alleß mitgenohmen, 5 oder 6 zue Leestetten geschädigt, davon die 4 gestorben, uff welchen tummull die leut erst erwachet. Umb 6 uhr aber, alß mier vermainten, sie seyen schon, weiß nit wa, und mier seyen wider sicher, haben sie ettlich wider gewandt und wolten die schöne mastoxen auch holen. Haben mier erst anfangen, die augen eröffnen, holz, blöck und wägen für daß klaine thürlin gestelt und gworfen, sturmb geschlagen und fewr uff sie geben und selbige abgetrüben, aber zue spath erst, nach dem der erste und beste raub schon darauß geweßen. Da hat man sich erst erholt, zuesammen geloffen von allen orten, daß also ihnen uff die 1500 mann im nacheylen zuesammen komen, under welchen von Uberlingen auß mit ettlichen soldaten und reutern rüdtmayster Gündtfeldt auch geweßen, haben ihnen biß fur Pfulendorff,[142] nit vil weiter; hetten sie aber biß uff Neuffra[143] und Örttingen[144] nach gesezt, hette man alle erschlagen und ganzen roub wider bekomen und abgenohmen, dan sie deß schlafenß also voll, daß sie über die roß abgefallen, alldort gefüettert und rasten müeßen und nit weiter kenden komen“.[145] Pflummern notiert dazu: „Nachdeme der erste einfall zu Salmanßweiler beschehen, hatt man durch einen potten deßen alsbald den magistratum zu Veberlingen berichten vnd nachparrlichen succurs bitten lassen, darauff der ander pott gevolgt vnd gebracht, dass der ander anfall auch beschehen vnd man auß dem gottshauß resistenz thüe vnd starckh fewer gebe. Darauff in der statt alsbald lermen gemacht, bei 140 burger sich willig vnd freydig praesentirt, denen die ausgewöhlte 30 tragoner zugeordnet worden, welliche vmb 7 vhren gegen Altheim[146] ausgezogen, in mainung dem feind an selbigen engen paß fürzuwarten. Alß aber inmittelß der feind vom gottshauß abgelaßen vnd mit der peutt sich fortgemacht, seyn die salmanßweilische vnd hailgenbergische vnderthonen so auf ergangnen sturmstraich von allen ortten zugelauffen, in 700 starckh nach Ostrach[147] marschiert, weiln sie vermaint, der feind währe dorthin gewichen. Zu den veberlingischen tragonern seyn auch 30 salmanßweilische von Owingen gestoßen, weiln man aber erstens kein gewishait gehabt, wahin der feind sich gewendt, alß ist geraume zeit darmit verlohren vnd erst nachdeme aviso eingelangt, daß er nach Pfullendorf gewichen, auf derselben straß ihme nachgesetzt worden. Rittmaister Gintfeld hatt sich zwar mit wenigen pferdten bei dem veberlingischen volckh befunden, aber zum nacheylen schlechten lust erzaigt, da hingegen die veberlingische gar begierig geweßt vnd zweiffels ohne waß nambhafftes praestirt hetten, sintemaln der feind, so bald er mit dem raub zu Neufra angelangt, sich also bald ohne sorg vnd wachten zu růhw gelegt vnd daß geraubte vich nhur durch vier bauren auß dem dorff schlechtlich verwachen lassen. Es wirdt aber die vornembste [S. 50] schuld vnd vrsach des langsamben vnd hernach gar vnderlaßnen nachzugs den pfullendorfern beigelegt, welliche 40 tragonerpferdt herzugeben versprochen, vnd alß man deren lang erwartet, letzstlich gar keines hergeben, wie sollches vnd waß sich anders mehr bei disem zug verloffen, auß eines E. Raths der statt Veberlingen an die von Pfullendorf vnderm dato 25 Augusti abgangen vnd bei meinen actis befindtlichen apologetischen antwort schreibens zu vernemmen“.[148]

Unter dem 20.8. hält Pflummern auch fest, wie Gündtfeld mit Gefangenen umgehen ließ oder zumindest das Verhalten seiner Reiter duldete: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen[149] gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen[150] zwo schwedische salvaguardien[151] aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion[152] zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“.[153]

Auch die Eintreibungen Gündtfelds notiert Pflummern: „Augusti 23 ist die gantze gintfeldische compagnia, so ein zeitlang zu Ravenspurg gelegen, wider nach Veberlingen geführt worden, nicht zu anderm intent, dan die sechste garb von den vmbgelegen ständen vnd ihren vnderthonen, wie praetendirt worden, zu proviantierung der statt Lindaw mit gewallt einzuziechen. Wellicher anforderung zwar die veberlingische vnderthonen veberhebt gebliben, daß gottshauß Salmanßweiler hatt sollcher halb zu accordirn oder milterung zu bitten nach Lindaw geschickht vnd 700 scheffel angebotten, darbei darbei aber nicht gelaßen, sonder [S. 51] begert worden, 1000 scheffel, so bei 370 veberlinger mallter[154] beloffen, herzugeben vnd nach Veberlingen zu lifern, wa nicht, werde man die sechste garb praecisè vnd strictè aller orten militari manu einfodern vnd einziechen. – Darbei diß zu beclagen, daß die benachbarte drey ständt, alß Salmanßweil, Hailgenberg[155] vnd statt Veberlingen an obrist König begert ein compagnia von seinem regiment zu pferdt nach Pfullendorf zu legen deß feinds ein- vnd veberfäll in diese revier dardurch zu verhindern, mit erbietten ein compagnia tragoner von ihren vnderthonen darzu zu geben, auch der compagnia reütter den vnderhallt neben andern intereßirten ständen zu raichen, vnd wahren die von Pfullendorf auch willig dem volckh quartier zu geben. Es hatt aber obrist König mit deme sich entschuldigt, daß er von general commandanten von Ossa bevelcht worden, sein regiment beisamen: vnd in stündlicher beraittschaft zu hallten. Deßen contrarium aber ervolgt, in deme die gintfeldische compagnia, wie gemellt, nach Veberlingen nhur ad terrorum vicinorum[156] vnd ihnen die praetendirte sechste garb abzupressen gelegt worden. – Welliche iedoch den 26 Augusti widerumb eilendts von Veberlingen nacher Ravenspurg abgefordert worden vnd noch selbigen abendt biß nach Marchdorff[157] geschickht worden, welliche volgenden tag widerumb ohne verrichtung nach Veberlingen kommen, alß daß sie 21 bauernroß mit hereingeführt, die aber auf der bauren nachvolgen vnd clagen in der statt angehallten vnd restituirt worden. jedoch seyn ettliche, so nit in die statt kommen, außgebilden vnd den bauren nicht mehr zu sehen worden“.[158]

„Ersten Septembris hat man von Salem auß den rüdtmayster Gündtfeldt 50 wohl außstaffierte und mundierte[159] tragoner uffgsezt, außgschoßen[160] und naher Dänkhingen[161] oder Pfulendorff neben ettlichen capralen[162] geschickt, deßgleichen auch von Uberlingen und Hailgenberg beschehen. So sollen auch uff disen tag die Kayßerische daß stättlin Mühlenen[163] bestigen und einbekomen haben, dem commandanten Schloßer, obersten wachtmayster[164] deß Degenfeldts[165] oder Scavilizchi[166] sampt 50 soldaten gefangen, wie auch uff die 200 Suedische nider gemacht, zwischen Mühlenen und Dudtlingen[167] den Schlosser naher Uberlingen (andere gefangene aber seyen ihnen in unsern dörfern, da die nacht quatiert, mehrer thail in der nacht entrunnen und außgerüßen) gebracht“.[168]

Im Januar 1634 geriet Gündtfeldt in die Affäre König, dem von Ossa vorgeworfen wurde, er habe zusammen mit Bernhard Giel 30 Mörder angeheuert, um Ossa zu ermorden.[169] Zudem habe König Kontributionsgelder in Höhe von 800 000 Gulden unterschlagen, die Festung Lindau und als General der Schweiz alle Orte am Bodensee ebenfalls dem Feind übergeben zu wollen.[170] „Mittwoch den 18 Januarij nach mittag vmb 1 vhren hatt ein E. Rath alhie durch dero statthauptmann [Georg Lang; BW], leuttenant vnd andere officier deren jedem bei 8 musquettierer von der burgerschaft zugeben worden, volgende vier personen in verhafftung nehmen laßen. 1. Rittmeister Michael Gintfeld, wellcher damaln bei herrn graff Vratislao von Fürstenberg[171] in seiner behausung zu gast geßen, vnd alß er gleich von der tafel auffgestanden, hatt ihne (der spitalmeister[172] Grgeorius Waibel) gefanglich angenommen, vnd zwar ohne benemmung seiner seittenwehr auf dass hauß der gesellschaft zum Löwen geführt. 2. Commissarium Zimmermann, wellicher auß seinem hauß durch der statt leüttenant auf die khüeffer zunft gebracht, vnd weiln er gegen seinem weib, so ihne dahin beglaitt, ettlicher schreiben, die sie zu hannden nemmen solle, meldung gethon, deßen aber ein E. Rath durch die wacht bericht empfangen, alß ist herr Dr. Vogelsang in deß Zimmermannß hauß geschickht worden die daselbst befindende brieff in gewahrsamb zu nemmen, wellcher ein gantz velliß[173] voll allerlay schrifften gefunnden vnd dasselb mit seinem pettschaft[174] beschlossen. 3. den fürstlichen hohenzollerischen jägermeister von Sigmaringen … von Artzt [Artzet; BW], wellicher von vnserm hauptmann in Damian Freyen hauß arrestiert vnd mit zugeordneter guardia versorgt worden. 4. [S. 120] deß obrist Königs tafeldeckher, den man bei vnß gemainlich den Manßfelder genent, wellicher in der statt kerckher, wa anderer maleficanten custodia[175] ist, gelegt worden. – Vnd dieweil dieser actus an wochentlichem marcht tag, da auß Schwaben ein groß menge khauff: vnd baursleütt zugegen geweßt, sich verloffen, alß ist daß khornhauß vnder allem fruchtkhauff einsmal gantz lähr gestanden vnd jedermann disem seltzamen spectacul zugeloffen; da dan vnderschidliche censurae et judiciae,[176] sonderlich von den baursleütten veber den commissarium Zimmermann, weil er nechstvorigen marchttag den newen weinzoll ihnen mit sollchem rigor[177] abgefordert, zu hören geweßt, die er gleichwoln mit gedulltigem stillschweigen vebertragen, sein weib vnd comitissa[178] aber ettliche, die ihr gar zu hell vnder augen vnd ohren kommen, rotzaffen gescholten vnd beneben vermellt: es werde noch wol anderst hergehn. – Nachvolgenden morgen ist commissarius Zimmermann und der jägermeister von Sigmaringen in beglaittung vnseres leüttenant bei gar gůttem nachluft[179] zu waßer nach Lindaw geführt, vnd weiln er ohne seine brieff nit fortwollen, daß obgedacht velliß dem leüttenant zu verwahren mitgeben worden. – Die schwäbischen bauren haben ihme biß zum schiff aufgewartet vnd den vorigen zolleinzug mit vilen spothreden verwisen, darveber Zimmermann allein geantwortet: wan er gleich nit widerkomme, werde schon ein anderer kommen vnd den zoll einziechen. – Der jägermeister aber hatt sich gantz fraydig, frölich vnd aller vnschuldig erzaigt.

Dise beifahung[180] deß rittmaister Gintfeld vnd königlichen tafeldeckhers ist auf begeren herr obristen Ossa ervolgt, wellicher einen E. Rath zu Veberlingen hiervmb schrifftlich ersůcht mit angehenckter anzaig, daß dadurch nicht allein der kayß. Mst. dienst befürdert, sonder auch von der Stadt Veberlingen verrätherey abgewendt werde“.[181] Gündtfeld scheint ohne Schaden die Affäre König überstanden zu haben.

Unter dem 28./29.8. informiert Pflummern über den schlecht vorbereiteten Anschlag des kaiserlichen Obristen August Vitzthum von Eckstädt auf Buchhorn:[182] „Den 28 und 29 Augusti haben wir zu Costantz[183] gegen Bůchhorn vnderschidliche große fewerbrunsten gesehen, vnd hernach erst vernommen, wahero dieselben entstanden seyn, nämblich hatt obrist Vitzthumb zu Lindaw die statt Bůchhorn einsmal zu veberrumpeln vermeint, hatt weder grobes geschütz, noch andere zum gewallt gehörige instrumenta mitgenommen, vnd ob zwar von Veberlingen 100 mann, wie auch von Costantz ein gleiche anzahl er[S.181]fordert worden, ist jedoch die gantze vitzthumbische armada veber 500 köpff nicht starckh geweßt, da hergegen in der statt Bůchhorn 400 zu fůß vnd bei 60 pferdt gelegen. In dem closter Löwenthal[184] haben sich veber 11 schwedische nit befunnden, sambt zwayen klainen stückhlin[185] geschütz, nichtsdestoweniger sie sich zur wehr gesetzt, seyn aber letzstlich mit gewallt bezwungen vnd gefangen genommen worden. Vnder dieser zeitt hatt sich deß Scavaliski[186] reütterey zu Bibrach[187] aufgehallten, von dero ohngefahr 120 mann nach Bůchhorn commandirt worden die statt zu entsetzen. Von disem entsatz alß obrist Vitzthumb aviso bekommen, hat er den rittmaister Gintfeld mit ohngefahr 50 pferdten zum recognoscirn dem feind entgegen geschickht vnd haben sich darbei auch vil von den veberlingischen officieren gebrauchen lassen. Alß nhun benannter rittmaister Gintfeld zu dem hochgericht[188] bei Ravenspurg[189] kommen, ist ihme auß der statt ein truppa schwedischer reütter entgegen gezogen, auf welliche die vnserige angesetzt, daß sie sich wider zu ruck in die statt begeben müeßen. Darauff ein großer squadron[190] reütter auß der stadt außgezogen vnd auf die vnserige zugeeilet, welliche aber nit standt gehallten, sonder bald die flucht genommen, denen der feind nachgesetzt, ettlich pferdt erlegt, den capitan Trombetta vnd quartiermaister Koler, so vom pferdt kommen, gefangen, rittmaister Gintfelden ist sein pferdt mit einem schutz[191] beschediget worden, daß es sich zu fůß darvon machen vnd in den wald verkriechen müeßen. Daß lob wirdt dem capitan Hanß Sigmund von Bodman von meniglich gegeben, daß er mit dem leüttenant[192] von Löbelfingen (so auch vnder gräfl. Arrchischen[193] regiment) zum ersten daß fersengellt genommen vnd andern flüchtigen reüttern den weeg nach Veberlingen gewisen habe. Inmassen alle nhur wider der statt zugeeilet vnd gantz keiner nach dem läger vor Bůchhorn geflohen. Dahero dan ervolgt, daß weiln [S. 182] obrist Vitzthumb sich auf seine ausgeschickhte reütter verlaßen, vnd alles im läger schlechtlich bestellt geweßt, die bemellte 120 reütter vom feind der vnsern vnvermerckht in die statt Bůchhorn kommen, vnd von dannen mit beistandt der guarnison in daß läger ausgefallen, die schilltwachen gefangen oder nidergemacht vnd sollchen schreckhen vnd confusion erweckht, daß die kayßerische nhur den schiffen zugeeilet vnd obrist Vitzthumb selbst zu pferdt in daß wasser setzen vnd sein hail bei den schiffen sůchen müeßen. – Man sagt gleichwoln, daß obrist leüttenant[194] deß arrchischen regiments Wolf Wilhelm Keyer gern sein beßtes gethon hette, vnd haben die kayßerische, so zu Hofen[195] im closter gelegen, auch ein zeitlang resistirt, aber jedoch letzstlich mit andern in die schiff sich salvirt. Darauf der feind so wol Hofen, als Löwenthal in brand gesteckht. Vnd diß ist dises vebelbedachten vnd bestellten bůchhornischen anlaufs fructus et effectus geweßt. – Jedoch hatt der feind darbei auch waß volckh eingebüeßt, wie dan obvermellter maßen zu Löwenthal vnd sonsten 18 gefangen nach Veberlingen gebracht worden. Vnd hatt man zu Costantz der vnserigen verlust gar gering gemacht, daß in allem veber 40 nicht: aber auf deß feinds seitten bei 70 gebliben oder gefangen worden seyn“.[196] Eine Darstellung der Ereignisse um Buchhorn findet sich auch bei dem Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[197] Georg Gaisser [1595-1655][198]: „27.[8.1634; BW] Stadt Buchhorn, die von einer schwedischen Besatzung gehalten wurde, wird von Oberst August Vitzthumb belagert. Dorthin rückte mit einer Reiterabteilung aus Überlingen der Rittmeister Joh. Michael Gültfeld, nach Konstanz aber einige Truppen zu Fuß. Ihre Unternehmung verlief jedoch ergebnislos, weil die Kräfte der Belagerten stärker waren als die der Belagerer.

Andauer der Belagerung von Buchhorn, wo die Unssern an der Errichtung von Befestigungen im (beim ?) Kloster Hofen, einst St. Pantaleonszell genannt arbeiten, das dem Abt von Weingarten[199] untersteht. 29.[8.1634; BW] Die Schweden, von der Belagerung von Buchhausen benachrichtigt, senden aus Biberach[200] Truppen zu Pferd und zu Fuß und beschließen, die Unsern zu vertreiben. Und die Hoffnung täuschte sie nicht. Gintfeld wurde nämlich sogleich geschlagen und rettete sich kaum durch die Flucht, als er, vom Pferde gefallen, sich in den Wald verkrochen hatte, ein Geschick, das gleichermaßen auch die andern hatten. Gefangen wurde N. Coler(us), einer in Rottenburg nicht unbekannten Familie entstammend. Die Übrigen wurden mehr auseinander gesagt als besiegt (caesi). Als das Gerücht davon zu den Unsrigen in das Innere von Pantaleonszell drang, verursachte es bei ihnen solche Bestürzung, daß sie sich schon nach der Flucht umsahen, so daß die Offiziere sie bereits nicht mehr im Gehorsam halten konnten. So wurde die Belagerung nicht ohne Schimpf aufgehoben (soluta) und das ganze Heer auseinandergejagt. Ich hörte dann von Oberst Vitzthumb selbst, in wie großer Gefahr er beim Einbruch der Feinde von allen Seiten geschebt habe, der er durch den tapferen Beistand eines Herrn von Speth aus Schilzburg[201] glücklich entronnen sei, als er zu den die Flucht beschleunigenden Schiffen, bis zum Hals im Wasser, gelangt war“.[202]

Der Ton Pflummerns wird jetzt sarkastischer, wenn er auf Gündtfeld und dessen Falschaussagen zu sprechen kommt: „Den 21 Julij [1635; BW] laßt rittmeister Hanß Michel Gintfeld (so hiebevor lange zeit zu Veberlingen sich aufgehallten, vil gůtts von gemainer statt empfangen, vnd wie man in gemain sagt, an den frantzosen[203] sich allda curirn lassen) einem E. Rath eine auß bevelch herrn von Ossa ausgangne und von commissario Dr. Kirsinger vnderschribne ordinanz intimirn,[204] deß inhallts daß die statt Veberlingen ihme und seiner compagnia sechs tag lang quartier: vnd an wein, brodt, flaisch, haber vnd rawhen fütter,[205] waß in der gemainen ordinanz bestimbt lifern solle. Nun hatt es darmit diese beschaffenhait, daß Gintfeld mit seiner compagnia die zeit hero die vestung Aschberg[206] in Würtemberg blocquirn helffen, alß aber daß gottshauß Salmanßweiler dem herrn von Ossa die für seinen vnderhallt praetendirte 500 fl monatlicher contribution paaren gellts zu raichen höchster vnvermöglichait halber difficultirt, hatt diser rittmaister gleichwoln von der blocquierung des Aschbergs aussetzen vnd zu mehrer befürderung der kayßerlichen diensten dem gottshauß die hinderstellige contribution außzupreßen sich in diß landt begeben müeßen, [S. 254] weiln er aller gelegenhaitt vor andern wol erfaren vnd, wie man vor gewiß referirt, von einem juden geboren die fromme christen zu plagen vnd zu verfolgen von art qualificirt vnd genatürt erachtet worden. nachdeme er aber zwen tag lang zu Bermatingen[207] auf dem Salmanßweilischen quartier gehabt, vnd herr praelat hierzwischen die sachen beim herrn Ossa dergestallt accomodirt, daß er für drey verfallne monat oder 1500 fl an gellt (weiln daß gellt nicht aufzubringen möglich geweßt) 15 füder[208] weinß sambtlich vnd alsobald lifern müeßen, vnd man also disem preß-rittmaister vnd seinen laydigen preß reüttern[209] kein ander quartier finden können, hatt man vnder gewohnlichem schein-praetext der kayserlichen diensten daß quartier der statt Veberlingen gemellter maßen angekündt, vnd zwar eben der zeit, daß der statt Veberlingen gesandte, alß von herrn von Ossa hierzu beschribne, zu Lindaw geweßt vnd den friedens schluß[210] publiciren hören, wellicher alle ständt vor dergleichen vnnöthigen vnd zu aignem nutzen angesehnen kriegspressuren befreyen sollen, dessen die statt Veberlingen noch ferner vnd specialius genießen sollen, sintemaln dieselb durch widerholte kayßerliche vnd königliche rescripta[211] vnd salvaguardias mit namen vor quartiern frey vnd ledig erclärt, auch deme von Ossa der statt vnd ihrer pertinentien[212] darmit zu schonen sonderbar vnd ernstlich bevohlen worden. – Es gibt aber dise particular occurrenz[213] zu erkennen, in waß respect diese commandanten so wol den fridenschluß, alß die kayßer: vnd königliche bevelch hallten, oder vil mehr wie sie alles von ihres aignen interesse wegen brechen, vnd jedoch immerdar den schein titul der kayßerlichen diensten vnd notturft praetendirn, gleichsamb ob ihr kayß. Mst. mit vndertruckhung getrewer catholischer stännden wol gedient würde. – Obgemellte vnsere nach Lindaw mit vilen vnnützen worten vnd gleichsamb mit frewden dise auf die statt Veberlingen habende ordinanz angekündt; darauff sie zu dem commissario Dr. Kirsinger gangen, der vermellt daß diß quartier alleinig ein paar tag dauern werde (NB vnd lauttet jedoch seine selbst vnderschribne ordinanz [S. 256] auf 6 tag). Item man solle disen leütten nhur bloß geben, waß man könne, darmit werden sie sich contentirn lassen müeßen (et tamen[214] lauttet sein ordinanz auf fleisch vnd haber, deßen man in der statt Veberlingen selbst kundtbaren mangel gelitten). – Es haben herr burgermaister vnd rath gleich nach angekündter diser ordinanz den schaffner[215] deß spitalß Georg Leuthin vnd alten spitalmeister Gregorium Waibel zu dem rittmaister Gintfeld nach Hagnow[216] geschickht, alß er noch alleinig selbst dritt in der herberg allda sich befunnden, haben ihne ersůcht, er wolle in ansehung habender salvaguardien disen vnd andere veberlingische ort vnbelästiget laßen. Darveber er geantwortet, seye von herrn von Ossa laut der ordinanz (die er vorgezaigt) dahin gewisen worden ettlich tag allda außzurasten (scilicet von dem großen marsch auß Würtemberg biß nach Bermatingen, da er jedoch beraitt zwen tag rast gehabt) alsdan solle er nach Zell paßirn vnd dem [Matthäus; BW] Bach mit andern helffen die ernd einbringen vnd den Hohentwielerischen abbruch thůn, darzu alle ihenige ort vnd vnderthonen, so bishero nach Hohentwiel contribuirt, verholffen sein sollen. – Ermellter Gintfeld hatt sich verlautten lassen, daß er bei verspürten kundtbaren mangel zwen ducaten[217] nach Costantz vmb flaisch veberschickht (vnd ist iedoch Samstag geweßt) er wolle aber diß vnd ander gellt, so er außlegen werde, von der statt Veberlingen doppelt vnd mehrfach wider einbringen, dan man ihm werde biß nach Zell schiff geben, die wolle er daselbst anhallten, biß er seines costens wider einkommen.es hette zwar diser provision[218] nicht bedörfft, dan seine reütter (so noch selbigen tag den 21 Julij von Bermatingen nach Hagnow kommen, bei 5 stuckh vieh zum schlachten mitgebracht, der rittmaister aber, alß er daß quartier so ansehentlich behauptet, ist gegen abendt zu seiner dama[219] nach Costantz gefahren vnd hatt sich also allda zweiffelß ohne in besserer růhw alß vor Aschberg befunden. Der Aschberg aber ist gleich damaln eingelangten kundtschafften nach so streng vnd eng blocquirt geweßen, daß die soldaten in der guarnison ausgefallen, den obrist graffen von Wolckhenstain[220] tödtlich verwundt vnd aber gleichwoln noch le[S. 256]bendig in die vestung eingebracht, vnd alß er darinnen todts verschiden, fordern sie ietzt 1000 thaler ranzion für den todten cörper. Herr praelat von Salmanßweiler, der obgemellter maßen mit 15 fůder weinß den Gintfeld ab sich geschoben, hatt verhofft einen nachlaß zu erlangen vnd mit 12 fůder sich abfindig zu machen. Es hatt aber seiner so wol hierzu bestellter sollicitator[221] Dr. Pettenbeckh, alß der commissarius Dr. Kirsinger den 21. Julij geantwortet, daß herr von Ossa gantz nichtß nachlassen, sonder ehender gar nichts haben wolle, stehe also an deme, daß im fahl fernern waigerung nicht allein Gintfeld mit seinen reüttern wider auf dem salmanßweilischen quartier nemmen, sonder noch ein lehnerische compagnia darzu geführt werden solle. Wahero abzunemmen, daß man die gehorsambe gedulltige ständt zu vexirn[222] iedesmahl volckh genug gleich an der hand haben könne, wan man aber nhur von den wenigen hohentwielischen soldaten die vmbsäßen defendirn vnd von ihrer contribution erledigen sollen, da ist niemandt zu finden gewe0t. beneben hierauß auch zu vernemmen, warumb die ständt vermög deß newen friedenschluß daß kayserlich volckh mit gemainer so starckhen vnerhörten contribution (alß nämblich ihren gemainen hengger, plager vnd executorn) vnderhallten vnd ihrem aignen schaden besollden sollen vnd müeßen. Daß doch alles den namen deß friedens vnd der kayßerlichen diensten gemainer notturft vnd wolfahrt deß vatterlandts haben, vnd sich die ständt darmit bereden vnd vmb daß ihrig bringen laßen müeßen. – Gleich aber wir vorverstandner maßen Gintfeld sambt seiner compagnia daß gottshauß Salmanßweiler zu tribulirn die bloquierung Aschberg bei seits stellen müeßen, also hatt es wenig zeit zuvor mit der statt Mengen[223] gleiche bewandtnuß gehabt, dan alß selbige statt ettlich ossisch volckh einzulassen sich gewidert, ist von ihme von Ossa dem obristen [August; BW] Vitzthumb (so gleichwoln die statt Vlm[224] bloquiren sollen) ordinanz erthailt worden mit ettlichen compagnien reüttern die Menger zum gehorsamb zu bezwingen, es ziechen oder bringen gleich hierzwischen die Vlmer auß oder ein, waß sie können oder mögen“.[225] Alle Beschwerden Überlingens nützten nichts, als sich die Hagnauer über Ausschreitungen der Gündtfeldischen beschwerten. Am 27.7. zogen die Reiter nach Radolfzell ab.

Unter dem 29.7.1635 notiert Pflummern: „Sonntag den 29 Julij seyn obgemellte von Vlm abgezogne reütter vnderm commando deß von Hofkirchen[226] biß nach Singen[227] geritten, daselbsten sie quartier gemacht vnd nicht anderst vermaint, daß sie vnder augen der vestung Hohentwiel gantz ohne gefahr sein werden, deßwegen sie ihre pferdt abgesattelt, vnd sich auch hin vnd wider ohne sorg zu růhw gelegt. – Es hat sich auch eben also gefüegt, daß auf denselben Sonntag auf dem schloß Twiel eines vornemmen soldaten hochzeit gehallten, darbei sich die guarnison also lustig gemacht oder aller sorgloß geweßt, daß man denen vnderhalb liegenden hofkirchschen reüttern die vermainte guardia nicht gehallten, noch zu ihrer verwahrnung (wie sonsten bei andern gleichen occasionen beschehen) einen loßschuß vergehn lassen. Also ist dem commandanten zu Zell Matthaeo Bachen vmb so vil leichter geweßt die ermellte reütter in ihrer růhw gantz vnfirsentlich zu veberrumpeln, vnd wa er nhun sich recht waagen oder (wie ettliche deme die schuld beimessen) [S. 266] rittmeister Gintfeld recht secondirn wollen, hette man die reütter alle nidergemachen, vnd ihre velliß zweifelßohne mit gellt vnd costlichen sachen reich beladen gar ring[228] erobern können. Es haben aber die Zellische so vil zeit vnd arbaitt nicht anlegen wollen, sonder villeicht auß forcht, daß die reütter ab Hohentwiel ihnen den handel verderben möchten, der pferdten sich vergnüegt, deren dan bei 67 sie mit sich fortgeführt, vnd zwar nicht vrsach gehabt, wan sie nicht fechten wollen, sich ob der peütt lang zu saumen. Dan die Hohentwielische, alß sie den tumult vernommen, sich in großer anzahl hernider gelassen vnd hetten den Zellischen gern nachgesetzt, die seyn aber mit den geraubten roßen zeitlich davon vnd à salvo[229] gelangt“.[230]

Unter dem 29.7.1635 heißt es bei Pflummern: „In dem Hegaw[231] nemmen des Bachen und Gintfelds reütter den armen bauren die früchten vnder den hannden oder auß den scheüren hinwegg, vnd wie die raubvögel tragen sollche in ihr näst, damit sie den winter hindurch darbei pausirn können“.[232] „Eodem 5 Augusti clagen vnd schreiben herr burgermaister vnd rath zu Veberlingen dem rittmaister Gintfeld, daß gestrigen vnd voriger tagen seine reütter zu Malspüren,[233] Sernatingen,[234] Eggenweiler[235] und Ainrath[236] eingefallen vnd daselbst ettlich stuckh vich neben außtröschung der früchten vnd abnemmung anderer mobilien hingenommen, mit bitt disem vnweesen zu remedirn. – Vnd hatt man disen rittmaister zuvor, alß er zu Hagnow gewallthätiges quartier genommen, bewilliget eine schiffůhr, darin 30 pferdt einzuladen, herzugeben, welliche aber vor der statt im höllgraben eingesetzt werden sollen, laut eines E. Rath schreibens an ihne Gintfeld den 27 Julij abgangen“.[237]

Sechs seiner Reiter musste Überlingen auf Druck Ossas wieder freilassen.[238]



[1] Vgl. auch BAIER, Akten, S. 142.

[2] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[3] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[5] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[6] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[7] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. Plath, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[8] Wasserburg [LK Lindau (Bodensee)].

[9] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[10] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[11] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[12] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. Vgl. ROTH von SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.

[13] SEMLER, Tagebücher, S. 13f.

[14] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208.

[15] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff.

[16] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[17] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[18] Balthasar Reichlin von Meldegg, Herr zu Fellheim, Neidegg, Gundelfingen und Maisenburg [ – 28.2.1635].

[19] Owingen [Bodenseekreis].

[20] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[21] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.

[22] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[23] Dama: Prostituierte kann man in 4 Klassen einteilen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse, die „Begleiterin“ von höheren Offizieren.

[24] Beck: Bäcker.

[25] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.

[26] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[27] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[28] Zinstag: Tag, an dem ein- oder zweimal im Jahr der Zins fällig wurde.

[29] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[30] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

[31] Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.

Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[32] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und  den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.

[33] Überdrang: Bedrängung, Übermaß.

[34] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[35] Trüchlin: kleine Truhe.

[36] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[37] Ladung: hier: mitgenommene Waren u. Güter.

[38] Schloss Werenwag, bei Beuron [LK Sigmaringen].

[39] Johann Christoph Freiherr von Ruepp zu Bachhausen; Obrist [9.10.1587 München-17.7.1652]

[40] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[41] malcontent: unzufrieden.

[42] praestieren: verrichten, leisten, vollbringen.

[43] Clemenz: Milde.

[44] carezzieren: zuvorkommend behandeln, jemandem schmeicheln, streicheln, liebkosen.

[45] Laiz, heute Ortsteil von Sigmaringen [LK Sigmaringen].

[46] SEMLER, Tagebücher, S. 28ff.

[47] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[48] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[49] Bernhard Giel von Glattburg u. Gielsberg [ – 1662]. Vgl. BÜTLER, Die Giel von Glattburg, S. 21ff.

[50] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff.

[51] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[52] Veringenstadt [LK Sigmaringen].

[53] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 29.

[54] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[55] Stüblinsherr: In Überlingen standen an der Spitze der städtischen Finanzverwaltung zwei sogenannte „Stüblinsherren“.

[56] Hans Wilhelm Echbeck, Stüblinsherr 1631-1634.

[57] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[58] Vgl. VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp.

[59] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. Der niederrheinische katholische Chronist von Kempen und Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit von Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

[60] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[61] Wilhelm v. der Brink; Obrist [ – 13.10.1637.

[62] Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.

[63] Hilzingen [LK Konstanz].

[64] avisation: Ankündigung, Benachrichtigung; die richterliche Eidesbelehrung und Meineidsverwarnung, die der Ableistung eines Eides vorausgeht und in einem Hinweis auf die Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides und auf die Folgen eines falschen Eides besteht.

[65] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff. Vgl. MAURER, Höhenfestungen.

[66] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[67] Letten: sumpfiger, toniger Boden.

[68] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt. oder Rangerhöhungen von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben.

[69] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[70] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[71] Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

[72] Büchsenmeister: Der Büchsenmeister (auch: Büchsenschütz) war Ende des Mittelalters ein wandernder Kriegshandwerker der damals noch zünftisch organisierten Artillerie: Er stellte für die schweren Festungs- und Belagerungsgeschütze Rohre und Geschosse her, beherrschte das Richten und Laden, die Instandhaltung und Reparatur. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Büchsenmeister waren von Landesherrn und Städten umworben, nahmen als Artilleristen an Kriegszügen teil und organisierten sich in eigenen Zünften, die Schmieden, Glockengießern und Schlossern nahestanden.

Büchsenmeister unterstanden fachlich dem Zeugmeister, von dem sie auch angestellt wurden, im Gefecht hatte der Feldzeugmeister, ein Offizier, den Befehl. Dem Büchsenmeister entsprach für die damaligen Feldgeschütze, die Feldschlangen, der nach ihnen benannte Schlangenschütze. Später wurden Büchsenmeister und Schlangenschützen als Konstabler vereint. [wikipedia] Bei der Artillerie hatten die Büchsenmeister das Marketender-Recht. => Konstabel.

[73] indianischer haan: Truthahn.

[74] Galler: Festungsturm an der Westfront der Stadt Überlingen.

[75] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[76] Franz Peter König, gen. von Mohr; Obrist [6.8.1594-11.12.1647]. Vgl. VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp.

[77] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[78] Litzelstetten, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[79] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.

[80] Zeugmeister: Artillerie-Offizier oder Zeughaus-Vorsteher.

[81] Dingelsdorf, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[82] eisenfest: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 3, S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.

Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.

In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben.

[83] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug

[84] SEMLER, Tagebücher, S. 36ff.

[85] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[86] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“.

[87] Grönenbach [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 249.

[88] Vgl. HABERER, Ott Heinrich Fugger.

[89] Maximilian v. Pappenheim; Reichserbmarschall, Landgraf v. Stühlingen [2.2.1580 – 14.2.1639]

[90] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[91] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[92] SEMLER, Tagebücher, S. 44.

[93] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.

[94] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[95] Niederhofen, heute Wohnplatz von Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg].

[96] GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 111f.

[97] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[98] Praßberg, bei Wangen im Allgäu (LK Ravensburg].

[99] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[100] Babenhausen [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 55f.

[101] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500 fl., Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.

Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.

Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stpendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.

[102] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”

[103] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[104] Steinheim, heute Stadtteil von Memmingen.

[105] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[106] Battaglia: Schlachtordnung.

[107] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[108] SEMLER, Tagebücher, S. 46ff.

[109] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.

[110] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[111] SEMLER, Tagebücher, S. 48.

[112] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[113] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.

[114] dissuadieren: widerraten, abraten.

[115] importun: lästig, zudringlich.

[116] Immenstaad [Bodenseekr.].

[117] SEMLER, Tagebücher, S. 50f.

[118] Prälat: Prälaten (auch Dignitäre) genannt, waren Mitglieder des Domkapitels, die durch ihren Rang und ihre Funktion hervortraten. Dazu gehörten der Propst, der Dekan, der Custos, der Scholaster und der Cantor. Ihre Wahl erfolgte ursprünglich durch das Domkapitel; sie besaßen mehr Rechte und bezogen höhere Einkünfte als die anderen Capitularen. Prälaten zählten zu den Kur- und Reichsfürsten, in den Ländern zu den Landständen.

[119] Owingen [Bodenseekreis].

[120] Buchhorn, heute Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[121] Vogtei: 1. Schutzvogtei über ein Bistum, Stift oder Kloster auf deren Besitz, 2. Unterbezirk eines landesherrlichen Amtes.

[122] Ittendorf [LK Bodenseekr.].

[123] Andelshofen, heute Stadtteil von Überlingen [Bodenseekr.].

[124] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.

[125] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[126] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.

[127] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[128] Günzburg (Schw.); HHSD VII, S. 259.

[129] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[130] spolieren: berauben, plündern.

[131] sickel hänkin: Sichelhenke: Schmaus nach vollendeter Ernte.

[132] Halde: Abhang, Hügel.

[133] Gadter: Gatter: Gitter als Tor oder Zaun.

[134] fail gehabt: Waren angeboten.

[135] Schnalle: Türklinke.

[136] Senthof: Sennhof, Viehhof.

[137] Degen.

[138] uffgezognen hanen: gepannten Schlössern.

[139] markstall: Marstall: Pferdestall.

[140] Weildorf, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].

[141] Leustetten, heute Ortsteil von Frickingen [Bodenseekr.].

[142] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[143] Neufra [Riedlingen, LK Biberach]; HHSD VI, S. 566.

[144] Örttingen, ausgegangener Ort bei Salem.

[145] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 31f. Vgl. auch die Darstellung bei Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 59f.

[146] Altheim [LK Biberach].

[147] Ostrach [LK Sigmaringen].

[148] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 64.

[149] Mendlishausen, Hof bei Salem [Bodenseekr.].

[150] Langenenslingen [LK Biberach].

[151] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,

6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[152] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[153] SEMLER, Tagebücher, S. 65.

[154] 1 württembergischer Malter = 177 Liter.

[155] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.

[156] ad terrorum vicinorum: um die Nachbarn zu drangsalieren.

[157] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.

[158] SEMLER, Tagebücher, S. 65.

[159] mundieren: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 werden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52.

[160] ausgeschossen: ausgesucht.

[161] Denkingen, heute Ortsteil von Pfullendorf [LK Sigmaringen].

[162] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

[163] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.

[164] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[165] Christoph Martin Freiherr v. Degenfeld [1599-13.10.1653].

[166] Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.

[167] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f.

[168] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 31ff.

[169] Vgl. BÜTLER, Die Giel, S. 22.

[170] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 173.

[171] Wratislaw II. Graf v. Fürstenberg [1600 – 27.5.1642]. Vgl. auch die Erwähnungen bei HARRACH, Diarien.

[172] Spitalmeister: Verwalter, Aufseher, Vorgesetzter eines Hospitales, welcher auch wohl der Spital-Pfleger, Spital-Verwalter, genannt wird.

[173] Verließ.

[174] Petschaft, auch Pitschaft: Handstempel zum Siegeln oder Siegelring; auch das Siegel und der Siegelabdruck.

[175] Custodia: Bewachung, Aufbewahrung, Aufsicht.

[176] Beurteilungen und Urteile.

[177] rigor: Härte, Starrrheit, Steifheit.

[178] comitissa: Begleiterin.

[179] Nachluft: Rückenwind.

[180] Beifahung: unbekannter Begriff.

[181] SEMLER, Tagebücher, S. 126ff.

[182] Buchhorn, unter Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[183] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[184] Dominikanerinnenkloster Löwenthal, etwa 1 ½ km nordöstlich von Buchhorn.

[185] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[186] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“]; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.

[187] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[188] Hochgericht, Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.]  zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.

[189] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[190] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[191] Schuss.

[192] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[193] Gerardo Graf d’Arco; Obrist [1611 – 1655].

[194] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[195] Hofen, heute Stadtteil von Friedrichshafen [Bodenseekr.].

[196] SEMLER, Tagebücher, S. 176f.

[197] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[198] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[199] Weingarten [LK Ravensburg]; HHSD VI, S.  867ff.

[200] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[201] Schülzburg, Burg bei Anhausen, heute Ortsteil von Hayingen [LK Reutlingen].

[202] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 603f.

[203] Syphilis: Am Ende des 15. Jhs. noch als Basiliskengift bezeichnet, auch „Morbus Gallicus“ oder „Franzosen“ genannt, in Polen als „die deutsche Krankheit“ bezeichnet, behandelt durch Dampfbäder, Quecksilberkuren und Kauterisation. So hatten nach PARKER, European Soldier, S. 60, ca. 25 % der spanischen Armee in den Niederlanden „el mal gallico“, die durch Dampfbäder u. Kauterisationen geheilt werden mussten, was während der Feldzüge kaum möglich war. Ähnliche Zahlen dürften wohl auch für die ligistischen Verbände zutreffen. „Landsknecht“ wurde synonym mit „geschlechtskrank verwandt. Vgl. allgem. ANDRESKI, Syphilitic Shock; BÄUMLER, Amors vergifteter Pfeil. Syphilitiker waren schon von weitem erkennbar an ihrem eigenartigen Gang. 1644 wird vom Regiment Gil de Haes berichtet, dass die Hälfte der Söldner an Syphilis erkrankt sei; HELML, Dreißigjähriger Krieg, 222; RIED, Neumarkt, S. 104: „Das Regiment Giulio de Hasi [Haes; BW] 1000 Mann stark traf am 16. Dezember [1644] in Neumarkt ein, um am 18. nach Amberg weiter zu marschieren. Viele der Soldaten litten an Syphilis, so daß zur Beförderung der Kranken die Stadt 15 Wagen stellen mußte“. Vgl.  die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“. In größeren Städten gab es die sogenannten „Franzosenhäuser“. Ob die Zuschreibungen immer zutreffend sind, ist fraglich; möglicherweise waren es auch Lepra, Pocken oder Masern. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 34.

[204] intimieren: ankündigen, veröffentlichen.

[205] Raufutter: Heu u. Stroh.

[206] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. MAURER, Höhenfestungen, S. 269ff.; BOLAY, Hohenasperg; SAUER, Hohensperg.

[207] Bermatingen [Bodenseekr.].

[208] 1 Überlinger Fuder: 11, 6 Hektoliter.

[209] Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[210] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[211] Reskript: Erlass, Bescheid, Verfügung.

[212] Pertinentien: Zugehörungen; Einkünfte, die mit einem Besitz von Land oder eines Herrschaftsgebiets verbunden sind.

[213] particular occurrenz: Einzelfall.

[214] et tamen: und trotzdem.

[215] Schaffner: Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens (Gutsverwalter).

[216] Hagnau [Bodenseekreis].

[217] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.

[218] Provision: Vorrat, Proviant; Fürsorge, Pension.

[219] Dama: Prostituierte kann man in 4 Klassen einteilen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse, die „Begleiterin“ von höheren Offizieren.

[220] Um welchen Wolkenstein es sich dabei handelt, ist noch unklar.

[221] Sollicitator: offizieller Rechtsvertreter einer Partei, Unterhändler.

[222] vexieren: verhöhnen, ärgern, foppen, necken, quälen.

[223] Mengen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 521f.

[224] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[225] SEMLER, Tagebücher, S. 213ff.

[226] => [Wolf] Lorenz [Laurenz] (II.) Freiherr [Graf] von Hofkirchen; Generalleutnant [ ? – Anfang 1656].

[227] Singen (Hohentwiel) [LK Konstanz].

[228] ring: leicht.

[229] a salvo: unbeschadet.

[230] SEMLER, Tagebücher, S. 217.

[231] Hegau; HHSD VI, S. 299f.

[232] SEMLER, Tagebücher, S. 219f.

[233] Mahlspüren, heute Ortsteil von Stockach [LK Konstanz].

[234] Sernatingen => Ludwigshafen, heute Ortsteil von Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].

[235] Eggenweiler, heute zum Stadtteil Bonndorf von Überlingen [Bodenseekr.] gehörig.

[236] Airach, Weiler, zu Ludwigshafen gehörig.

[237] SEMLER, Tagebücher, S. 219f.

[238] SEMLER, Tagebücher, S. 220.

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