Fünfkirchen, Johann Rudolf von

Fünfkirchen, Johann Rudolf von; Hauptmann [ -1634] Johann Rudolf von Fünfkirchen [ -1634], der Bruder von Johann Christoph,[1] Johann Sigismund[2] und Johann Ernst[3] wurde Hauptmann[4] unter Wallenstein[5] und fiel 1634 in Sachsen. Beigesetzt wurde er in der Kapelle von Burg Veveří.[6]

[1] Johann Christoph Freiherr v. Fünfkirchen [Fünfkirch] [ca. 1600-1629 Wien], kaiserlicher Obristwachtmeister, Sohn des protestantischen Freiherrn Johann Bernhard v. Fünfkirchen [1561 Wien-1621 Zbirof], der wegen seiner Beteiligung am Böhmischen Aufstand enteignet worden und in Festungshaft gestorben war. Hans Christoph v. Fünfkirchen war wie auch sein Bruder Johann Sigismund zum Katholizismus und genoss die Protektion seines Onkels Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.

[2] Johann Sigismund von Fünfkirchen [1605-21.4.1650]; generalstaatischer Offizier.

[3] Johann Ernst v Fünfkirchen [ -1626], kaiserlicher Fähnrich.

[4] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[5] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[6] Burg Veveří [Burg Eichhorn; Veverská Bítýška].

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