Fingerhut [Fingerhoitt], Balthasar

Fingerhut [Fingerhoitt], Balthasar; Leutnant [ – ] Fingerhut stand 1638 als Leutnant in hessen-kasselischen Diensten.

Am 3.3.1638 wurde in Dortmund[1] zwischen den Hessen-Kasselischen und den kaiserlichen Truppen ein Waffenstillstand geschlossen, der mehrfach, zuletzt bis Ende Juni 1638 verlängert wurde. Das Misstrauen auf beiden Seiten war während des Stillstands jedoch groß und hinderte nicht an bedrohlichen Truppenbewegungen. Der hessische Überfall auf Oelinghausen[2] und Neheim[3] beendete auch für das Herzogtum Westfalen die Ruhephase. Bürgermeister und Rat der Stadt Neheim beschwerten sich am 22.7.1638 bei der Regierung in Arnsberg[4] über einen Überfall hessen-kasselischer Soldaten am 21.7.1638 und den Bruch des Waffenstillstands. Das Schreiben wurde von den Arnsberger Räten an den Landdrosten Friedrich IV. von Fürstenberg weiter geleitet.

„Woledell, gestrenghe, edellvest undt hochgelehrte churfürstlich Cöllnische hochweiße,

Denselben konnen wir arme, hochbekummerte untersaßen hiemitt anzuklagenn nottwenglich nicht umbegehen, waßgestalt gestriges tags fruhe, morgentz umb 6. uhren, etzliche starcke Hessische trouppen auß der Lipstadt[5] zu roß und fueß mitt vorzeigungh copeylich hiebey gelegten, nit uff unß, sondern uff daß cloister Himmell-Pfordtenn[6] haltenden paß, unß gewaltthetiger weiß ahnn pforttenn undt maurenn nicht allein angefallen, sonder auch inmittels mehrentheils unser viehe daraußen vom fekdt weggenommen unter dem praetext, als sollten wir ihnen vonn etzlichen monatten hero contribution im rest schuldigh sein, deßen wir unß im geringsten nicht erinneren. Auch mitt keinem eintzigen zettul oder lebendigen zeugen wirtt dargethan werden konnen, daß unß solches debite vor gemachtem armistitio [= Waffenstillstand] intimirt [= mitgeteilt] oder angekundigt sein solte, außerhalb waß jungst im Martio durch lieutenandt Balthasar Fingerhoitt bey bereitz befangenem undt undt gemachtem stillstandt, darauff wir dhomahlen unß auch beruiffen, ist angedeutet wordenn.

Undt ob wir woll verhoffet, da wir in einiger schuldighkeitt, so doch mitt wahrheittsgrundt nicht geschehen kann, soltenn uberzeuget werden konnen, sie wurden ahnn dem abgenommenen viehe, daran doch ihrer angemester praetension noch mher als zu viell sich hetten erholen konnen, sich haben bequemenn laßen undt keiner weiteren hostilitet gepraucht habenn, so ist doch nicht ohne, daß sie uberdaß zur stadtsmaurenn hefftiglich angedrungen, darab sie vonn unß mitt steinenn zuvorderst ohne einigh schießen abgewehret, zu unß villmhallen ehe undt bevor von unß einiger schuß auff sie geschehenn, eingeschoßenn undt endtlich durch ein schwach reparirtes stuck mauren mitt instrumentenn undt brecheißen durchgebrochenn, zur stadt eingelauffenn, underschiedtliche burger hartt gequetzet, in die heußer eingefallen, weiber undt megde unchristlich tractirt, die kirchen auffgeschlagenn undt endtlich pferdt undt kuhe, waß deren dabinnen befunden, so sich in summa mitt den vorigen uff 100 undt etzliche kuhebiester undt 19 pferdt erstreckt, auch weggenommen undt sonstenn auffs eußerst ausgepflundertt habenn, welche pflungerungh beynahe uff achthundertt reichsthaler kann taxirt werdenn.

Wan nun solches iegen alle fuege, recht undt pilligkeitt, als wollen ewer woledell, gestrenge undt hochgeleherte herren wir hiemitt underthanigh implorirt undt gebetten haben, die geruhen unß hiren bey Kayserlicher undt Hessischer generalitet, hohe landtfurstliche obrigkeitt, bester gestalt zu vertretten und daß unß unser abgenommenes viehe, auch der verwundungh, artzlohn undt der schmertzen halber erstattungh geschehen undt wir hinfhuro bey itzgemeltem armistitio nicht weiters jegen die pilligkeitt mögen molestirt werdenn. Solches sein umb ewer wolledell, gestrenge, edelveste, ehrnveste und hochgelherte herren wir negst empfehlungh Gottes hinwiderumb eußertst zu verdienen, so willig als schuldigh. Geben Neheim, den 22 Julii 1638“.[7]

[1] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[2] Oelinghausen [Gem. Holzen, LK Arnsberg]; HHSD III, S. 587.

[3] Neheim-Hüsten [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 551f.

[4] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.

[5] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[6] Himmelpforten, Kloster [Gem. Niederense, LK Soest]; HHSD III, S. 325.

[7] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 191f.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.