Esebeck, Burkhardt von

Esebeck, Burkhardt von; Rittmeister [ – ] Esebeck stand 1631 als Rittmeister[1] in den Diensten des Administrators von Magdeburg,[2] Christian Wilhelm Markgraf von Brandenburg.[3]

„Bereits Anfang August 1630 hatte der auf Aufforderung Gustav Adolfs nach Magdeburg zurückgekehrte schwedenfreundliche Administrator Christian Wilhelm von Brandenburg im Verein mit dem schwedischen Ambassadeur Stallmann[4] die Bürgerschaft aufgewiegelt und mit verblüffender Dreistigkeit das Signal zum Aufstand gegeben. Unter Hinweis auf den Volkswillen hatte er dem unwilligen Rate die Hälfte der städtischen Besatzung abgefordert und mit ihr sowie zugelaufenen Söldnern Angriffe auf die Kaiserlichen begonnen. Am 19. Oktober[5] gelangte in Verkleidung der schwedische Hofmarschall und Obrist[6] Dietrich von Falkenberg[7] in die Stadt, wurde zum Kommandanten ausgerufen und die Seele des Widerstandes in dem nun beginnenden achtmonatigen Kampf um die Elbfestung, die auf Entsatz durch den Schwedenkönig rechnete, dem sie sich förmlich anschloß. Für die Kaiserlichen entstand eine äußerst schwierige Lage. Überraschend marschierte der Obrist Schneidewind,[8] der ehemalige Magdeburger Stadthauptmann, mit 500 Mann zu Fuß, 150 Reitern und 2 Kanonen zwischen den Quartieren der Regimenter Bönninghausen[9] und Holstein[10] hindurch und nahm die Stadt Neuhaldensleben,[11] wo eine Truppe des Obristen Wangler[12] als Einquartierung lag (30. November). Tilly,[13] der in Hameln[14] sein Hauptquartier genommen hatte, beauftragte unverzüglich Pappenheim[15] mit der Rückeroberung dieses Platzes, dem man große strategische Bedeutung beimaß. Dieser sammelte 2000 Mann zu Fuß und etliche hundert Pferde und belagerte den Ort vier Tage lang, bis sich die Besatzung am 15. Dezember ergab. Die Offiziere mußten schwören, nicht mehr gegen den Kaiser zu dienen. Falkenberg ließ Schneidewind dafür in absentia[16] als Verräter öffentlich brandmarken“.[17] Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][18] in Staßfurt[19] schreibt in seinen Erinnerungen: „Den 20. Novbr. nimmt der Administratorische Oberste Schneidewind und Major[20] Damkert, Rittmeister Burkhardt von Esebeck und Capitain[21] Muth, mit 400 zu Fuß u. 150 zu Roß Neu-Haldensleben ein, so mit 120 Kaiserlichen Knechten[22] besetzt gewesen, machen 7 oder 8 nieder, nehmen die andern gefangen“.[23] „Unterdeß wird Neuhaldensleben mit Accord[24] wieder eingenommen von den Kaiserischen, weil es ihnen an Brot, Salz u. Pulver gemangelt, sintemal die Administratorischen nicht mehr als 9 Centner mit hinein bracht, die Reiter haben absitzen, die Soldaten Unter- u. Oberwehren[25] ablegen und die Offizier neben ihnen schwören müssen, ihr Leben lang nicht wider den Kaiser zu dienen, darauf hebt man an Magdeburg zu bloquiren“.[26]

[1] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[3] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.

[4] Johan Stalman [ – ], schwedischer Hof- und Kriegsrat.

[5] Nach LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf, S. 49, im November.

[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] Dietrich v. Falkenberg [um Ende 1588 Herstelle-20.5.1631 Magdeburg], schwedischer Obrist, Hofmarschall, Kommandant v. Magdeburg.

[8] Johann Schneidewind [Schneidewein] [ – ], schwedischer Generalmajor.

[9] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[10] Adolf Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp [15.9.1600 Gottorp-19.9.1631 Eilenburg], kaiserlicher Obrist.

[11] Haldensleben [Kr. Haldensleben]; HHSD XI, S. 174ff.

[12] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-14.4.1639], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[13] Johann ‚t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[14] Hameln; HHSD II, S. 192ff.

[15] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[16] in absentia: in Abwesenheit.

[17] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 251f.

[18] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.

[19] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.

[20] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[21] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[22] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[23] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 28.

[24] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[25] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[26] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 28. – Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.

Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

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