Erlach, Hartmann Freiherr [?] von

Erlach, Hartmann Freiherr [?] von; Obristleutnant [14./24.9.1597 Bern-25.1./3.2.1633 Pfirt] Hartmann Freiherr [?] von Erlach [14./24.9.9.1597 Bern-25.1.73.2.1633 Pfirt],[1] ein Vetter des Hans Ludwig von Erlach und zu Castelen,[2] der einem alten Berner Patriziergeschlecht entstammte, hatte als Page[3] in den Diensten Christians I. von Anhalt[4] gestanden und das Kriegshandwerk unter Ernst von Mansfeld[5] und Christian von Braunschweig[6] erlernt. Zum Zeitpunkt seines gewaltsamen Todes stand er als Obristleutnant[7] im Regiment[8] von Rheingraf Otto Ludwig.[9] Die erhaltene Leichenpredigt berichtet über sein Leben und sein dramatisches Ende: „Insonderheit aber vnnd bevorderst von vnserem Obersten-Leutenant / Iuncker Hartman von Erlach zu reden / hat dieser zum Vatter gehabt I. Anthony von Erlach;[10] welcher neben vnderschiedlichen Landvogteyen / beydes innerhalb Loblicher Landschafft Bern zu Lentzburg[11] / Aylen[12] vnd Yverdon;[13] so dan[n] ausserhalb / zu Mendriß[14] vnd Baden:[15] auch vnderschiedliche Kriegs-ämpter in Savoy / zu Müllhausen[16] / in der Statt Bern / vnnd endtlich in Piemont / da er vber 3000. Mann Oberster[17] war / mit sonderbarem lob getragen.

Es haben sich stracks von iugendt auff bey ihme herrliche tugenden vnd qualiteten erzeiget / welche ihme bey ansehenlichen Fürsten vnnd Herren sind befürderlich gewesen; die er auch hernaher / insonderheit in Kriegs-diensten / nutzlich vnd rümlich angewendet hat.

In seiner iugendt hat er auff die siben Iahr sich bey Ihr Fürstl. Gn. von Anhalt / als ein Edel-iung / auffgehalten / vnd ist auch hernaher von dero Wehrhafft gemacht worden. Nach diesem hat er sich naher hauß begeben / vnd seinen Herren Vattern / als einen Obersten in Piemont / besucht: nach dessen ableiben aber sich / dem gemeinen wesen zum besten / anfangs bey Herrn Graffen Ernsten von Manßfeld / bey zwey Iahren / als einen Leutenant[18] gebrauchen lassen: Nachgehnds dienete er als ein Capitain[19] Hertzogen Christian von Halberstatt.

Demnach er aber auch etwas vnglücks / welches in dem Kriege nicht pfleget außzubleiben / außgestanden / in dem er ist gefangen / vnd sein Componey[20] zertrennet worden; hat er sich / nach erledigung / zu Ihr Kön. Mayst. in Schweden begeben / vnd eine geraume zeit bey ihro auffgehalten. Darauff begab er sich in den Italiänischen Krieg / vnd liesse sich / als einen Capitain, in Piemont gebrauchen. Name hernaher fuer ein Reyse in Niderland / von dannen er sich mit Ihr Kön. Mayst. auß Böheim / Pfaltzgraff Friderichen[21] / nun-mehr hochseligster gedächtnus / widerumb naher Teutschland begeben / allda er sich vngefehr ein Iahr auffgehalte[n]; vnd letstens zu Ihr Excell. Herren Rheingraffen / Otto Ludwig / sich verfüget / von welchem ihme die Stelle eines Obersten-Leutenants ist zugesagt / vnd auffgetragen worden.

Welcher massen nun er alle diese seine Kriegs-ämpter betragen vnd verwaltet / ist genugsam an dem tage / vnd werden alle die ienigen / welche vmb ihne gewesen / vnnd seiner kundtsame gehabt / an dem besten wissen davon zu reden. Er hat ia niemalen keinen anderen ruff vnd namen gehabt / dan[n] / daß er sich seinem Adenlichen geschlecht vnd tragendem beruff gemäß / gottsförchtig / redlich vnd ehrlich / so dan[n] auch dapffer vnd Mannlich gehalten / also daß ihme wol Abners lob mag gegeben werden; daß seine hände nicht seyen gebunden / noch seine füsse in fessel gesetzet worden.

Es hat aber auch der Allmächtige / nach seinem wunderbaren vnd vnwandelbaren Rahtschluß / endtlich vber ihne ein klägliches ende verhenget. Dann als er neben wenig Soldaten zu Pfirdt[22] / in dem Oberen-Elsaß / in dem Schloß commendirte / vnd die vnsinnigen Bawren daselbsten eine Auffruhr erwecketen; haben sie ihne Herren Obersten-Leutenant vber zugesagtes Quartir[23] / auch empfangener Rantzion[24] / gantz mörderischer vnd vber-barbarischer weise / mit etlich vn[d] viertzig Axt- vnd Schwerdtstreichen hingerichtet / entblösset / vnd hernaher neben anderen erschlagenen in eine Lettgruben[25] ohn-fern von dem Schloß geworffen“.[26] Sein zufällig anwesender Vetter Burckard von Erlach,[27] der ihn gerade besuchte, bevor er in Genf sein Jurastudium beginnen wollte, wurde ebenfalls ein Opfer des Bauernaufstandes. „Nach drei Wochen schwedischer[28] Besatzung bricht der Sundgauer Bauernaufstand am Sonntag, 30. Januar 1633, aus. Der schwedische Kommandant von Pfirt, Hartmann von Erlach, verlangt von den umliegenden Dörfern noch mehr Geld, die Einquartierung von 1000 Soldaten und Frondienste. Wie wenig der Krieg eine klare Nationalangelegenheit ist, sieht man daran, daß von Erlach aus einem alten Berner Patriziergeschlecht stammte. Viele schwedische Soldaten haben früher unter den Kaiserlichen gedient, sie kommen aus allen Ecken Europas. Der angebliche Religionskrieg hat sich schon lange zu einem gefährlichen, aber einträglichen Handwerk entwickelt. Am 30. Januar 1633 befiehlt von Erlach den Dörfern Lutter,[29] Rädersdorf[30] und Sondersdorf[31] (südöstlich von Pfirt), am nächsten Tag zur Fronarbeit nach Pfirt zu kommen. Widerspenstige bedroht er mit Feuer und Schwert. In der ausbrechenden Wut tritt ein Verschwörerzentrum in Aktion. Als dessen Kopf gilt Christian Biegenwald, Geschworener in Wolschweiler[32] (Wolschwiller, an der Grenze zum Bistum Basel). Noch in der Nacht versuchen Boten vergeblich, von Offizieren des Pfirter Landfahnens (Landesaufgebot) alle Bauern aufbieten zu lassen (Ellerbach, 2. Bd., S. 495/496).

Am Montag, 31. Januar 1633, versammeln sich einige hundert Bauern auf den Feldern zwischen Oltingen (Oltingue)[33] und Wolschweiler, zusammengerufen durch Sturmläuten. Die älteren gehen später wieder nach Hause, die jüngeren, radikaleren ziehen über Biederthal[34] und Leymen[35] nach Oberhagenthal,[36] wo sie im Schloß zwei schwedische Soldaten erschlagen. Unterwegs nehmen sie die waffenfähigen Bauern mit. So schwillt der Zug auf 2000 Bauern an. Dann geht es weiter nach Wenzweiler (Wentzwiller)[37] und Volkensberg (Folgensbourg).[38] Den kleinen, örtlichen Trupps der Schweden geht es nicht besser als den Schweden in Oberhagenthal. Nach Einbruch der Dunkelheit – es ist Winter und sehr kalt – erreichen die Bauern ihren Ausgangspunkt, gehen nach Hause mit der Absicht, morgen um vier Uhr sich hier wieder zu treffen. Immerhin sind die Bauern über 30 km marschiert. Nachts erbitten Boten die Unterstützung nun auch der weiteren Umgebung, teilweise auch von Dörfern im Bistum Basel.

Die geflüchteten Ensisheimer[39] vorderösterreichischen Regierungsräte raten vom Aufstand ab. Der Bischof von Basel[40] verbietet seinen Untertanen die Teilnahme. Die Feudalherren zittern vor der Bauernmasse. Die früheren Aufstände kommen Feudalherren und Amtsleuten wieder ins Gedächtnis. Mit einemmal kehrt die verdrängte Geschichte wieder. Ein österreichischer Kommissar aus Innsbruck teilt seiner Regierung die Befürchtung mit, die Bauern könnten ihren Sieg auch gegen ihre Herrscher ausnutzen, sich aus dem Gehorsam in die Libertät (Freiheit) setzen und wider ihre ordentliche Obrigkeit rebellieren (Ellerbach, 2. Bd., S. 498).

Am 1. Februar 1633 treffen sich die Aufständischen in aller Frühe wieder am selben Platz, marschieren nach Pfirt, das sie rasch erobern. Am Tag darauf nehmen sie das Schloß ein, zwingen von Erlach dazu, das seinerseits erzwungene Geld zurückzugeben und ihnen zu versprechen, sie künftig nicht mehr zu bedrücken.

Am 3. Februar wollen die Bauern allmählich nach Hause gehen, als sie vom Gegenschlag der Schweden hören. Am 31. Januar haben die Besatzungssoldaten Obermichelbach[41] geplündert, am 3. Februar Leymen angezündet und zur Hälfte in Schutt und Asche gelegt. Als die Bauern in Pfirt davon erfahren, bringen sie erbittert Hartmann von Erlach und alle Soldaten um“.[42]

Das „Theatrum Europaeum“[43] berichtet über diesen Januar 1633: „Den Bawren im Sundgaw[44] hat dieses Wesen / nach dem gemeinen Sprichwort: Dulce bellum inexpertis: dem vnerfahrnen Mann / stehet der Krieg wohl an / so wol gefallen / daß sie auch gegen die Schwedische[45] auffgestanden / vnd gleich in Harnisch geloffen / doch ihnen selbsten zum allergrösten Schaden vnd Vntergang. Dann sie fast auff 4000. starck / gleich einem Schneeballen zusammen gerollet / die Schwedische SalvaGuardiē[46] hin vñ wider nidergemacht / Pfirdt eingenommen / den Obristen Leutenant[47] Erlach / dem sie gleichwol dz Leben versprochen / gantz jämmerlich vnd Barbarisch ermordet / zerfetzet vnnd zerstücket / Hände vnd Füß / Nasen vnd Ohren abgeschnitten / den Kopff abgehawen / die Stücke im Schawspiel herumb getragen / solche auch dē zu Altkirch[48] gefangenē Mons. de Chaumare,[49] mit Bedrohung / es ihme nicht besser zumachen / gezeiget / vnd viel schröckliche Insolentzien[50] vervbet / an 24. Rheingräffischen Reutern / vnd einer zimlichen Anzahl der Obristen Harpffen[51] vnnd de Bois[52] Volck. Wider solche aber ist Herr General Rheingraff[53] / so zu Straßburg / nachdem ers in Erfahrung bracht / mit Mons. Battigli,[54] Major Hornbergers[55] / Straßburgischem / Schavelitzkischem[56] / Solmischen[57] / vnd anderm Volck / sampt etlichen Feldstücklein[58] vnnd aller Zugehör auffgewesen / auff Ruffach[59] vnd Than[60] zugezogen. Ehe er aber mit den seinigen ankommen / ist der Oberste Harpff / auff dessen Quartier sie auch ein Anschlag gehabt / vnd ihne vnversehens vberfallen wollen / aber verkundtschafft worden / ihnen entgegen gezogen / deren in tausend nidergemacht / etliche hundert nacher Lansern[61] gefangen führen lassen / den vbrigen im Dorf Blotzheim[62] zum drittenmahl Quartier[63] angebotten / die es aber allezeit außgeschlagen / so gar / daß da ihnen auff geferbtes falsches Begehren 14. Reuter sampt einem Trommenschläger zum Schein begehrten Accords[64] hinein ins Dorff geschicket / sie dieselbige alle niedergemacht: deßwegen der Herr Obrister das Dorff vmbringen / dasselbige in Brand stecken / vnnd sehr viel auff etlich hundert darinnen verbrennen lassen / daß also in zweyen Tagen vber 2000. vmbkommen / auff 1000. gefangen / vnd die vbrigen verstrewet worden / dann wer das Schwerd nimbt / wird durchs Schwerd vmbkommen. Darbey wol denckwürdig / daß die gefangene / so auff Schloss Häsingen[65] geführet / folgendes Tages auffs Feld vor Häsingen gebracht / vnd deren auff 39. als Rädlinsführer / an Bäume auffgehenckt worden / daß / als der Regiments Scharpffrichter[66] mit seinē Knecht nicht geschwind genug mit der Execution fortkommen können / sich zween der Bawren angebotten / die vbrigen / wann man ihnen das Leben schencken wolte / auffzuhencken / welche auch mit 21. an einem Nußbaum eher fertig worden / als der rechte Scharpffrichter mit seinem Knecht mit 18. Vnter dießen 21. war ein Bawer / der des Bawern-Henckers Gevatter war / zu deme sagte der BawernHencker: Komm her / komm / wañ du schon mein Gevatter bist / so must du doch hangen. Die vbrigen seynd nach Landsee[67] geführet / darunter etlichē Rantzion[68] angebotten / der Rest aber vber 600. im Feldt nidergemacht: Waren viel / ja der meiste Theil gefroren[69] / und mit der Teuffelskunst behafftet / welche man mit Brügeln zu todt schlagen müssen / dann weder Eysen noch Bley an ihnen helffen wollen“.[70]

Die Zahlen der Massakrierten gehen weit auseinander: „So machten auch die Bauren im Sundgau einen Aufstand, überrumpelten in die 4000. starck die Städte Altkirch und Pfirt, und tödeten unter andern den Freyherrn von Erlach der darinnen commandirte. Dem Commendanten zu Altkirch wäre es bey einem Haar eben so ergangen; Den 19. Januarii schlug sie aber der Obrist Harpf so weidlich, daß ihrer 800. auf dem Platz blieben, 100. gefangen, die übrigen aber auseinander gestöbert wurden. Sie stellten sich hierauf als wolten sie einen Vergleich eingehen, erwürgeten aber 14. Reuter und einen Trompeter, die mit ihnen tractiren sollten, worauf sie erwehnter Obrist ohne Erbarmen niederhauen ließ, so daß innerhalb 2. Tagen, mehr als 2000. umkamen und ohngefehr 900. nach Laseren gefangen gebracht wurden. So musten auch bey Dammerkirch[71] ihrer 1600. uber die Klinge springen“.[72]

„Cernay,[73] Pfirt und Altkirch wurden im März 1633 von den Schweden besetzt, und Pruntrut hatte sich wieder mit Flüchtigen angefüllt, denn fürchterlich hausten die Schweden im nahen Sundgau. Am 25. Januar 1633 waren nämlich zwei Herren von Bern, ein Hartmann von Erlach, Oberstleutnant in schwedischen Diensten, und sein Neffe, Burkhardt von Erlach, Student in Basel, im Schloss Pfirt den durch die Erpressungen verzweifelten aufständischen Bauern in die Hände gefallen. Unter Axt- und Schwerthieben wurde Hartmann von Erlach erschlagen und sein Leichnam verstümmelt; sein Neffe Burkhardt wurde zum Fenster hinausgeworfen und dann im Schlossgraben, trotzdem er unter Tränen und auf den Knien um sein junges Leben anhielt, ebenfalls totgeschlagen. In Landser, etwa vier Stunden von Basel, kantonierte damals der schwedische Oberst Harpf. Zur Abschreckung des Landvolkes vor solchem Aufstand gegen die im Lande liegenden regulären Truppen nahm er nun schreckliche Vergeltung. Die aufständischen Bauern hatten nämlich auch Altkirch überrumpelt und geplündert und sich dann bei 3500 Mann stark vor Blotzheim, anderthalb Stunden von Basel, gelagert. Oberst Harpf, der von denselben auch angegriffen zu werden glaubte, ging nun zur Offensive über und griff die Bauern in ihrem Lager bei Blotzheim an. Nach einem dreistündigen Kampfe wurden dieselben geschlagen und auseinander gesprengt. Das Dorf wurde verbrannt. Schon anfangs des Gefechts hatten sich die Anführer der Bauern, bei 60 Mann, zu Pferde davon gemacht. Nach Harpfs offenbar etwas grossmauligem Bericht sollen 700 Bauern niedergehauen, 1000 andere – Frauen und Kinder nicht gezählt – verbrannt und bei 900 nach Wegwerfung der Waffen gefangen worden sein. – Auf den Knien baten diese um ihr Leben. Die wurden nun nach Landser geführt, dort aber, trotzdem sie 30,000 Taler als Lösegeld geboten, am gleichen Tage von den Schweden bis auf den letzten Mann zusammengehauen“.[74] „Die zermarterten Leichen der beiden v. Erlach sind aber (6. Febr.) im Basler Münster beigelegt worden unter Beisein einer zahlreichen Zuhörermenge und der Grabrede des Antistes[75] Zwingger.[76] – Der Grabstein trug die Inschrift: ‚Der Rittersmann erwarb groß Ehr – Der hier ruht bey den Todten, – Drey Cronen in dem Feld dient er: – Der Böhmen, Gaulen, Gothen. – In Pünten, Teutsch- Welsch- Niderlanden – Hat er mit Lob gestritten, – Kläglichen Tod durch Mördershanden – Zu Pfirt endlich gelitten. – Durch solch schnell und kläglich Ende – War die Blust deß Lebens gnommen, – Dem, der sich auff Tugend wend, – Das falsch Glück wolt’s ihm mißgonnen. – Doch lebt er jetzt in Himmelsfreud – Ledig von allen Plagen – Dahin sein Vetter ihm gab das Gleit, – Erwartends jüngsten Tagen‘. – ‚Hier liegen begraben der Wol-Edle, Gestrenge, Hartmann v. Erlach, der hochlobl. Cron Schweden gewesener Obrist-Lieutenant, cetat. 36 Jahr – Und Burkard v. Erlach, seines Alters 18 Jahr, beyde zu Pfird durch einen wüterischen Bawrenmord erschlagen, den 25. Jenn. 1633 -‘ “.[77]

In einer Sundgauer Dorfchronik heißt es, dass „Scharen von Hunden vom Frasse der unbegrabenen Leichen toll geworden wären und Menschen und Tiere angefallen hätten“.[78] „An das Massaker bei Landser erinnert heute noch eine Kapelle mit einem Steinkreuz davor. Der Text auf dem Sockel lautet (unleserliche Stellen in roter Schrift):

CHAPELLE

Ste APOLLINE

STEINBRUNN-LE-BAS

MEMORIAL DE

650 PAYSANS MASSACRE

PENDANT LA GUERRE DE

30 ANS  7 FEVRIER 1633

RESTAUREE 1986“.[79]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] http://www.bernergeschlechter.ch/humo-gen/family.php?id=F8080&main_person=I21882.

[2] Hans Ludwig v. Erlach u. zu Castelen [30.10.1595 Bern-26.1.1650 Breisach am Rhein], französischer Generalleutnant. Vgl. GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach und Castelen.

[3] Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen und später Offizier oder selber Kammerherr.

[4] Christian I. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.5.1568 Bernburg-17.4.1630 Bernburg], kurpfälzischer Kanzler.

[5] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg- 30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[6] Christian der Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [20.9.1599 Gröningen-16.6.1626 Wolfenbüttel], kurpfälzischer, dann dänischer General. Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld; WERTHEIM, Christian von Braunschweig.

[7] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.

[10] Anton v. Erlach [3.12.1557 Bern-13.11.1617], Obrist in piemontesischen Diensten, Vogt zu Mendris, Vogt zu Lenzburg, Vogt zu Baden.

[11] Lenzburg [Kanton Aargau, Schweiz].

[12] Nicht identifiziert.

[13] Yverdon-les-Bains [Kanton Waadt, Schweiz].

[14] Mendrisio [Kanton Tessin, Schweiz].

[15] Baden [Kantin Aargau, Schweiz].

[16] Mülhausen [Mulhouse, Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[17] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[18] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[19] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[20] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[21] Friedrich V. v. der Pfalz, Kurfürst der Pfalz (1620-1623), König v. Böhmen (1619-1620) [26.8.1596 Deinschwang bei Neumarkt/Oberpfalz-19.11.1632 Mainz]. Vgl. WOLF, Winterkönig; BILHÖFER, Nicht gegen Ehre und Gewissen; http://www.hdbg.de/winterkoenig/tilly.

[22] Pfirt [Ferrette; Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[23] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636].

[24] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[25] Lettgrube: Lehmgrube.

[26] ZWINGER, Theodor, Christliche Leichpredigt / Von Vnverhofften / kläglichen Zufälen frommer vnd dapfferer Leuthen: Gehalten den 6. Febr. An. 1633 in dem Münster zu Basel, Basel 1633, S. 39ff. [VD17 23:255577A] Die biographischen Angaben und den Hinweis auf die Leichenpredigt verdanke ich Herrn Uwe Volz.

[27] Burkard v. Erlach [1613-26.1.1633 Pfirt]. Nach: http://www.bernergeschlechter.ch.

[28] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).

[29] Lutter [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[30] Raedersdorf [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[31] Sondersdorf [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[32] Wolschwiller [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[33] Oltingue [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[34] Biederthal [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[35] Leymen [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[36] Hagenthal-le-Haut [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[37] Wentzwiller [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[38] Folgensbourg [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[39] Ensisheim [Anze, Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[40] Johann Heinrich v. Ostein [1579-26.11.1646 Delsberg] stammte aus dem elsässischen Adelsgeschlecht der Ostein und wurde 1594 in das Domkapitel von Basel aufgenommen. Im Jahr 1604 kapitularierte er zum Propst von Moutier-Grandval und war von 1611 bis 1614 als Generalvikar tätig. Er saß zudem ab 1611 im geistlichen Rat. In Delsberg wurde von Ostein 1628 zum Bischof von Basel ernannt und 1629 erfolgte die Bischofsweihe in Pruntrut. Er eröffnete 1630 das Kapuzinerkloster Delsberg und zwei Jahre später das Kapuzinerkloster Sulz im Elsass. Das Herrschergebiet des Bischofes wurde ab 1632 von den beim Dreissigjährigen Krieg beteiligten Parteien als Durchgangsland missbraucht und so führten Plünderungen und Besetzung der Ajoie durch die Franzosen von 1636 bis 1643 zur Verarmung des Hochstifts. Von 1632 bis 1640 lebte von Ostein ausserhalb seiner Residenz [wikipedia].

[41] Michelbach-le-Haut [Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[42] HAASIS, Spuren der Besiegten 1. Bd., S. 377f.

[43] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[44] Sundgau: Landschaft im Süden des Elsass im südlichen Bereich des Départements Haut-Rhin, etwa zwischen den Städten Basel, Belfort und Mülhausen.

[45] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[46] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.

[47] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[48] Altkirch a. d. Ill [Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[49] N de Chaumare [ – ], schwedisch-französischer Obristleutnant.

[50] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.

[51] N v. Harpff [Harpf] [ – ], schwedischer Obrist.

[52] N de Boisse [Bois], schwedisch-französischer Obrist.

[53] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.

[54] Antoine de Bey, sieur de Batilly [Battili, Battigli] [ -16.10.1638], schwedisch-französischer Obrist.

[55] Georg Friedrich v. Hornberg [Hornberger, Hornburg] [ – ], schwedischer Kapitän.

[56] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.

[57] Gemeint sind hier Truppen von Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.

[58] Feldgeschütz: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]

[59] Rufach [Rouffach; Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[60] Thann [Tann, Elsass, Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[61] Landser [dt. Kötzingen, Frankreich, Dép. Haut Rhin].

[62] Blotzheim [Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[63] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636].

[64] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[65] Häsingen [Hésingue, Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[66] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.

[67] Landser [dt. Kötzingen, Frankreich, Dép. Haut Rhin].

[68] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[69] gefroren, fest machen, eisenfest, stahleisenfest: abergläubische Vorstellungen, sich durch magische Praktiken sich gegen Kugeln, Schwertstreiche etc. unverwundbar zu machen; vgl. DWB 3. Bd., S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.

Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.

In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“.

So soll der schwedische Obrist Samuel Österling Kugeln mit den Händen abgewehrt haben; HORMAYR, Taschenbuch, S. 183. „Feste“ mussten daher mit Keulen, abgeschossenen Eichenpflöcken oder Äxten getötet werden. Bei der „Passauer Kunst“ musste man mit Zaubersprüchen beschriebene Zettel des Passauer Scharfrichters Kaspar Neithard oder des Studenten Chistian Elsenreiter verschlucken und war danach angeblich unverwundbar. Vgl. dazu das Ende des Freikorpführers und Rittmeisters „Immernüchtern“; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 599: „Rittmeister Immernüchtern / der sonsten Levin Zander geheissen / konte sein außfallen und streiffen nicht lassen / darum kam er seinen Feinden in die Hände / und wurde um diese Zeit Octobris von einer Lüneburgischen Parthey zu Fuß bey Luter / in einem holen Weg nach niedergeschossenen seinem Pferd gefangen / ihme auch Quartier zugesaget : Man hielte ihn für veste / oder gefroren : darüber sie mit einander vor Hildesheim auff dem Galgenberg mit Worten so uneinig wurden / daß es zum Feuergeben kam / und man dafür hielte / Quartier seye gebrochen: geschahen demnach auff ihn wol bey 20. Schüssen / deren keiner durchgangen / dannenhero ihm der Kopff mit einem Beil zerschlagen worden / und er untern Galgen geschleppet todt ligen geblieben“. JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Siehe auch Sander, Levin in den „Miniaturen“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 4f.

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “.

[71] Dannemarie [dt. Dammerkirch, Frankreich; Dép. Haut-Rhin].

[72] SCHARFFENSTEIN, Historische General-Beschreibung, S. 138.

[73] Cernay [Sennheim, Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[74] BÄHLER, E., Der bernische Jura während des 30jährigen Krieges, in: Blätter für bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde 1. Bd. (1905), 2. Heft, S. 102-115, hier S. 105f.

[75] Antistes: In den Schweizer Kantonen Zürich, Basel und Schaffhausen vom 16. bis 19. Jahrhundert das höchste Amt in den reformierten Kirchen. Der Antistes wurde durch den Großen Rat (das Parlament) gewählt und war gleichzeitig mit seinem Amt Inhaber einer Pfarrstelle an einer Hauptkirche (in Basel am Basler Münster). Seine Aufgabe war es, die Kirche nach außen zu vertreten und zwischen Stadtregierung und Geistlichkeit zu vermitteln. Er hatte den Vorsitz in der Synode und des Examenskollegiums für die Prüfung von Pfarramtskandidaten [nach Wikipedia].

[76] Zwinger, Theodor [1597-1654]: Christliche Leichpredigt / Von Unverhofften / kläglichen Züfälen frommer und dapfferer Leuthen : Gehalten den 6. Febr. An. 1633. in dem Münster zu Basel; Bey ansehnlicher und Volckreicher Bestattung / deren Woledlen und Gestrengen Junckeren / Hartman von Erlach … So dann / Burckhard von Erlach/ des Woledlen und Gestrengen / Burckhart von Erlach … gewesenen ehelichen Sohns: Welche newlich zu Pfirdt / Osterreichischer Landschafft … sind erschlagen worden / … in den Truck gegeben/ Durch Theoder Zwinger … [VD17 23:255577A].

[77] BUXTORF-FALKEISEN, Baslerische Stadt- und Langeschichten 1. Bd., S. 84.

[78] http://www.j-ehret.com/krieg.htm.

[79] http://www.j-ehret.com/krieg.htm.

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