Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duclaß, Duglaß, Duclas, Duglais] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] Robert [Rupert]

Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duclaß, Duglaß, Duclas, Duglais] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] Robert [Rupert]; Generalleutnant [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662[1] Stockholm]

Douglas, RobertDouglas, Robert

Der Schotte[2] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas, Duglais] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654][3] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm] trat mit 16 Jahren als Page von Johann Kasimir von Pfalz-Zweibrücken[4] in die Dienste Gustavs II. Adolf. Er gehörte zu den schottischen Kriegshandwerkern in schwedischen Diensten[5] und wird als ungebildet, von schlichtem Gemüt und ungehobelt charakterisiert.[6]

1630 begann er seine militärische Laufbahn als Fähnrich[7] im Regiment[8] von Generalmajor[9] Alexander Leslie.[10]

1631 war Douglas mit den Schotten unter dem Befehl James Hamiltons[11] auf dem deutschen Kriegsschauplatz eingetroffen, unter ihm nahm er an der Schlacht bei Breitenfeld[12] am 17.9.1631 teil.

Craven,[13] der 1632 die englischen Volunteers[14] als Vorhut kommandierte, Sir Francis Fane of Fulbeck [um 1611-1681][15] und andere Freiwillige und Offiziere wurden bei der Eroberung von Kreuznach[16]  und der Kauzenburg[17]  am 4.3.1632 schwer verwundet. „König Gustav Adolph über das 14tätige Würgen und den Verlust in seinem Heere sehr erbittert, zwang die Besatzung, welche aus 600 alten Soldaten, Deutschen, Burgundern[18] und Wallonen[19] bestand, ohne ihre Fahnen auszuziehen und Ober- und Untergewehr[20] abzulegen; später schenkte er ihnen die Untergewehre wieder. Die Einbusse in des Königs Heer war namentlich unter dem Adel sehr bedeutend. Viele Officiere wurden getödtet oder verwundet, der König selbst war mehreremale in der grössten Gefahr; – neben ihm wurde ein Musquetier[21] durch den Kopf geschossen, welcher Seiner Majestät auf den Leib fiel. – Da die englischen Freiwilligen den Vortrab unter dem noch sehr jungen Lord Craven bildeten, und die 300 Schotten, unter Oberst-Lieutenant[22] Duglas, die ganze Nacht unter dem Gewehre nahe bei der Stadtmauer stehen mussten, so war ihr Verlust auch am bedeutendsten, denn kein brittischer Officier war nach der Einnahme der Kautzenburg ohne Wunden,[23] Lord Craven bekam einen Piquet-Stoss[24] in die Hüfte, Sir Francis Vane,[25] ein Bruder des Grafen Westmoreland, erhielt einen Schuss durch das Hüftgelenk, Masham[26] wurde durch einen grossen Stein verletzt und Lord Talbot,[27] welcher am nächsten bei Craven gestanden, wurde getödtet“.[28]

In der Schlacht bei Lützen[29] am 16.11.1632 war Douglas Chef der 1. Kompanie[30] im „Gelben Regiment“[31] Gustav II. Adolfs von Schweden.

Vom 12.6.1633 datiert ein Passzettel von Douglas für Musketiere, die beauftragt waren, Proviant aus den Dorfschaften des Amtes Heldburg[32] in das Hauptquartier der schwedischen Armee unter dem Befehl Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar[33] nach Häselrieth[34] zu liefern.[35] Kapitän[36] Paul Schippel beschwerte sich kraft aufgetragener Kommission am 13.6. aus Hildburghausen[37] beim Schosser[38] Andreas Götz zu Heldburg, dass die armen Untertanen hier mit der Lieferung von Proviant aus der Zent Heldburg für die schwere Einquartierung[39] fast im Stich gelassen worden seien. Es sei kaum die Hälfte des angeforderten Proviants geliefert worden. Der Kapitän der einquartierten Truppen, Robert Douglas, habe daher in Erwägung gezogen, die Quartiere zu ändern, zumal ihm nicht nur die Zehnt Hildburghausen, sondern auch Stadt und Zent Heldburg zugewiesen worden seien. Abschließend wurde zum Ausdruck gebracht, dass nunmehr unverzüglich Anordnungen zur täglichen Lieferung des vollständigen Proviants getroffen würden.[40]

„Inzwischen hatte sich in Schlesien die Katastrophe bereits ereignet. Graf Thurn[41]  war mit der schwedischen Armee am 11. Oktober in Steinau an der Oder[42] eingeschlossen und zur Übergabe gezwungen worden. Arnim[43] zog sich mit seinen Sachsen[44] an die Elbe zurück, um die Pässe über den Strom zu decken. Die Truppen des Friedländers[45] überschwemmten die Lausitz und die Mark Brandenburg. Am 19. Oktober kapitulierte Frankfurt an der Oder,[46] am 30. Görlitz,[47] bald darauf Bautzen[48] und am 4. November Landsberg an der Warthe.[49]

Schon am 14. Oktober waren dem Herzog [Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar; BW] ‚unterschiedliche Avisen’ zu Ohren gekommen, ‚als sollte ein Haupttreffen zwischen dem Generalleutnant von Arnim und dem Herzog von Friedland vorgegangen sein’. Es war aber darauf wieder ganz still geworden. Um Gewißheit zu erlangen, sandte er den Kapitän Douglas mit Schreiben an Johann Georg,[50] Arnim und Franz Albrecht.[51] Douglas war eben abgereist, als Wilhelm von dem Kurfürsten den Vorgang und die Folgen der Katastrophe erfuhr“.[52]

„In Heiligenstadt[53] empfing Wilhelm den aus Sachsen zurückkehrenden Kapitän[54] Douglas, der von einer Änderung in der Führung der kursächsischen Armee nichts hatte bemerken können. Er berichtete, daß die sächsische Armee sich in schwieriger Lage befinde und daß Franz Albrecht und Arnim eine Vereinigung mit schwedischen Truppen wünschten. Eine Unterstützung der bedrohten Gebiete sei höchst nötig; Frankfurt an der Oder sei bereits in Feindeshand.

Der Herzog schlug daraufhin dem Reichskanzler[55]  vor, die Armee nicht im Magdeburgischen, sondern zwischen Halle[56] und Weißenfels[57] zu sammeln, damit sie dann bei Wittenberg[58] oder Torgau[59] die Elbe überschreiten und zu der kursächsischen Armee stoßen könne“.[60]

1633 wurde Douglas zum Obristleutnant[61] der Dragoner[62] im Regiment Pierre de Brossard[63] befördert.

„Der Reichskanzler[64] war [1634; BW] nicht damit einverstanden, daß der Herzog [Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar; BW] schwedische Truppen aus den Quartieren aufgefordert hatte: Er solle das nur tun, wenn der Feind im Anzug auf Thüringen sei. Er verbot ihm auch, seinem Bruder Bernhard[65]  Truppen zu schicken, als dieser die Festung Kronach[66] belagerte und die in Thüringen liegenden Truppen um Unterstützung bat, und vor seiner Rückkunft in Erfurt[67] etwas zu unternehmen.

Über die Schweden durfte er also nicht verfügen, es blieben ihm nur noch die äußerst schwachen eigenen Truppen, die er in Thüringen zurückbehalten hatte. Diese bestanden aus seiner Leibgarde zu Roß, die 162 Pferde stark von kursächsischen Truppen eingeengt in den hennebergischen Ämtern Kaltennordheim[68] und Ilmenau[69] lag, und drei Reiterkompanien, die zusammen eine Stärke von nur 168 Pferden hatten. Sie waren alle ‚in einer solch bösen Disziplin’, daß dem Oberstleutnant Wolframsdorf,[70] der sie befehligte, ‚die Haare zu Berge’ standen, und er ‚täglich mit ihnen strafen’ mußte. Außerdem lagen noch kleinere Dragoner-Abteilungen unter Major Cuningham[71] und den Kapitänen Douglas und Clou[72] an der Grenze des Eichsfelds[73] und auf dem Eichsfeld selbst verstreut“.[74]

„Ebensosehr, um der von der Weser drohenden Feindesgefahr begegnen zu können, wie um vor einer Überraschung von seiten des Welfenhauses sicher zu sein, legte der Herzog nach dem Abzug der Schweden seine Dragonergarde unter Kapitän Douglas auf das Eichsfeld. Major Cuningham erhielt den Befehl, Duderstadt[75] stark zu besetzen und Heiligenstadt,[76] Rustenberg[77] und Gleichenstein[78]  zu sichern. Sollten bei einem Angriff des Feindes Duderstadt und Rustenberg nicht zu halten sein, so sollte er sich nach Heiligenstadt und Gleichenstein zurückziehen und dort ‚aufs äußerste zu mainteniren wissen’. Ein Angriff erfolgte jedoch nicht. Der Feind zog sich von Höxter[79] ins Westfälische zurück“.[80] Aus Meiningen[81] wird unter 1634 berichtet: „Den 11. Septembris ist ein Regiment Tragoner von den Weymarischen unter dem Obristen Lieutenant Duglais herein kommen, und den 2. Octobris wieder abgezogen“.[82]

„Der Herzog sah die Lage als sehr ernst an. Er fürchtete, daß der Feind den Wald umziehen und ‚durch den Werragrund auf Eisenach[83] oder Schmalkalden[84] hereinbrechen‘ werde. Seinem Oheim Johann Ernst[85] gab er den Rat, Eisenach zu verlassen und sich nach Erfurt oder Wittenberg in Sicherheit zu bringen. Den Generalmajor[86] Stalhandske[87] drängte er, die Regimenter des Feldmarschalls[88]  vorrücken zu lassen, eilte selbst zu ihm nach Erfurt und erreichte in einer persönlichen Aussprache, daß Stalhandske seine Regimenter zusammenzuziehen versprach und 200 Musketiere zu Generalmajor Uslar[89] nach Ichtershausen[90] schickte. Um einen Einbuch des Feindes von Schmalkalden aus zu verhindern, gab er seinem Dragonerkapitän Douglas Befehl, sich nach Tambach[91] zu legen und die Straße nach Schmalkalden zu bewachen. Das in Gotha[92] liegende Leibregiment Baners sollte – darum bat er Stalhandske – 60 Reiter nach Ohrdruf[93] zu schicken und die Straße nach Oberhof[94] zu sichern“.[95]

Als 1635 viele deutsche Fürsten mit Ferdinand II.[96] den Prager Frieden[97] schlossen und mit ihren Truppen das schwedische Lager verließen, war davon auch das Dragonerregiment, in welchem Douglas diente, betroffen. Er konnte diesen Frontwechsel aber nicht akzeptieren und kehrte mit einem Großteil des Regimentes auf die schwedische Seite zurück. Diese Treue belohnte Reichskanzler Oxenstierna 1636 mit der Verleihung eines Reiter-Regiments an Obrist[98] Douglas.

Douglas nahm an der Schlacht bei Wittstock[99] teil.

„In schwieriger Lage besiegte Báner am 4.10.1636 bei Wittstock überraschend die siegessicheren Sachsen und Brandenburger. „Einen solchen unerwarteten Gegenstoß arrangierte er jetzt im nördlichen Brandenburg. Elf Tage lang spielte sich dort ein merkwürdiges Schauspiel ab. Wie zwei Boxer umkreisten die zwei Heere einander; die schwedische Armee wie ein verbissener und selbstbewußter Fliegengewichtler, der immer wieder den Schlagabtausch sucht, während der großgewachsene Widersacher – verwirrt und nicht wenig verängstigt durch seinen aggressiven Gegner – immer wieder ausweicht. Aber am Samstag, dem 24. September, stellte Banérs Heer seinen Gegner in dem hügeligen, bewaldeten Terrain unmittelbar südlich der kleinen Stadt Wittstock. Die Kaiserlichen und die Sachsen hatten beschlossen, ihre Gegner auf einigen sandigen Höhen, dem Scharfenberg, zu empfangen; der Sicherheit halber hatten sie einen Teil der Front mit sechs in aller Hast gegrabenen Schanzen und einer Mauer zusammengeketteter Troßwagen[100] gedeckt. Ihre Befehlshaber warteten lange darauf, daß sich die schwedischen Truppen auf den offenen, sumpfigen Feldern vor ihrer Front offenbarten, um sich wie bei Nördlingen[101] in geordneten Formationen von der zahlreichen Artillerie niedermähen zu lassen. Aber statt dessen kam die Meldung, daß die schwedischen Truppen völlig unvermutet und gegen herkömmlichen Brauch durch einen Wald aufmarschiert waren, an den sich der linke Flügel der vereinigten Armeen anschloß, und daß sie schon gut geordnet bereitstanden, um die kaiserlichen und sächsischen Truppen zu überflügeln ! Letztere waren daher gezwungen, ihre schönen Schanzen[102] und ihre feine Wagenburg zu verlassen und gegen die angreifenden Schweden umzuschwenken. Dann begann die Schlacht.[103]

Sie dauerte Stunde um Stunde. Wie gewöhnlich war es kein richtig geordneter Kampf, sondern eher nur ein rhapsodischer Wirrwarr von Schwadronen[104] und Brigaden,[105] die ein ums andere Mal im Rauch aufeinanderprallten. Beide Seiten verfügten über große Kavallerieverbände, und diese waren bald in eins der blutigsten und ausgedehntesten Reitergefechte des ganzen Krieges verbissen – Schwadronen prallten für einige kurze, verwirrte Augenblicke aufeinander, während die wogenden Reiter (die Gesichter schwarz von Pulverstaub und weiß vor Schrecken) wild mit den Degen in die Luft hieben und ihre schweren Pistolen aufeinander abfeuerten: dann kämpften sie sich frei, wie Ringer, ordneten ihr Glied und ritten aufs neue an. Oft entschieden die Pferde über die Dauer der Schlacht. Sie hielten in der Regel nicht länger als vier, fünf Stunden Kampf durch, dann mußte der Verband aus dem Feuer genommen werden. Über dem Ganzen waren das Dröhnen der Schüsse, das Klappern der Harnische, das Splittern von Piken, das Wirbeln von Trommeln und die Silbertöne von Trompeten und Pfeifen zu hören, gemischt mit den Schreien der Verwundeten und Rufen der Kämpfenden. […] Banér selbst schrieb später in einem Brief, einen so »grausamen« Kampf habe er bis dahin noch nie gesehen.

Es fehlte nicht viel, und es wäre für die Schweden schlecht ausgegangen. Nicht genug damit, daß sie zahlenmäßig unterlegen waren: Banér hatte auch noch kurz vor der Schlacht seinen gesamten linken Flügel unter King[106] auf einen langen und unerhört gewagten Flankenmarsch durch morastiges und waldiges Gelände geschickt; er sollte nach einiger Zeit im Rücken der Vereinigten auftauchen. Nur selten hatte ein General die Nerven, im Kampf ein so riskantes Manöver zu versuchen, aber Banér wagte es. Das Problem war nur, daß der linke Flügel ausblieb. Währenddessen wurden Banérs Verbände langsam von dem überlegenen Feind zermürbt. Die aus Nationalschweden bestehende Schwedische Brigade wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen und »fast ganz ruiniert«; von den 892 Männern des Verbands wurden fast zwei Drittel getötet oder verwundet. Die schwedischen Streitkräfte standen kurz vor dem Zusammenbruch, als ferner Kampflärm verkündete, daß King und die Männer des linken Flügels schließlich wieder zum Schlachtfeld gefunden hatten. Der Druck ließ sogleich nach, die Kaiserlichen wichen zurück, doch der einbrechende Abend setzte weiteren Kämpfen ein Ende.

Die beiden Heere biwakierten auf dem Schlachtfeld und entzündeten nur wenige hundert Meter voneinander entfernt ihre Lagerfeuer. Die Nacht wurde ruhig – nur vereinzelte Schüsse waren aus dem Dickicht zu hören; das waren die ständigen Begleiter der Schlachten, die Marodeure,[107] die umherstreiften und die Toten und Verwundeten ausplünderten. Die anderen warteten auf den Tag und den Tod. In der Frühe des kalten Sonntagmorgens nahmen die schwer mitgenommenen schwedischen Verbände Aufstellung und rückten – sicher mit einem inneren Beben – aufs neue gegen die Höhen vor, die sie am vorhergehenden Tag vergebens zu erstürmen versucht hatten. Zu ihrer Verwunderung begegnete ihnen Schweigen. Die Sachsen und die Kaiserlichen hatten während der Nacht das Schlachtfeld verlassen. Sie fanden nur Reihen von verlassenen Kanonen (alles in allem 33 Geschütze; eins davon ein Dreipfünder, den Gustav Adolf 1631 seinen damaligen Verbündeten geschenkt hatte, der aber nun gegen die Schweden verwendet worden war; 24 der anderen waren schön gegossene Stücke mit Abbildungen von Wilden auf den Rohren), 180 Munitionswagen (ein Teil davon in tausend Stücke gesprengt, andere unbeschädigt und vollbeladen mit hochwillkommenem Pulver) sowie natürlich unglaubliche Mengen von Toten und Verwundeten. Ein Augenzeuge [Grimmelshausen !;[108] BW] beschreibt das Grauen des Schlachtfeldes wie folgt: Die Erde, deren Gewohnheit ist, die Toten zu bedecken, war damals am selbigen Ort selbst mit Toten überstreut, welche auf unterschiedliche Manier gezeichnet waren, Köpf lagen dorten welche ihre natürlichen Herren verloren hatten, und hingegen Leiber, die ihrer Köpf mangleten; etliche hatten grausam- und jämmerlicher Weis das Ingeweid herauß, und andern war der Kopf zerschmettert und das Hirn zerspritzt; da sah man, wie die entseelten Leiber ihres eigenen Geblüts beraubet und hingegen die lebendigen mit fremdem Blut beflossen waren, da lagen abgeschossene Arm, an welchen sich die Finger noch regten, gleichsam als ob sie wieder mit in das Gedräng wollten, hingegen rissen Kerles aus, die noch keinen Tropfen Blut vergossen hatten, dort lagen abgelöste Schenkel, welche ob sie wohl der Bürde ihres Körpers entladen, dennoch viel schwerer worden waren, als sie zuvor gewesen; da sah man zerstümmelte Soldaten um Beförderung ihres Tods, hingegen andere um Quartier und Verschonung ihres Lebens bitten. Summa summarum: da war nichts anders als ein elender jämmerlicher Anblick !

Die nachsetzende schwedische Reiterei brauchte nur der Spur von verwundeten Soldaten, fortgeworfenen Kleidern, liegengelassenen Waffen und zu Bruch gefahrenen Troßwagen zu folgen, die nach Südwesten führte. Innerhalb weniger Stunden wurden große Teile des fliehenden Heeres zersprengt und auf den schmalen Wegen, die von Wittstock wegführten, niedergeritten; als man später die Beute zusammenzählte, waren unter anderem 151 Fahnen und Feldzeichen – die Ablieferung eines eroberten Feldzeichens wurde mit zwischen 10 und 30 Reichstalern belohnt, die Kanzlei des Kurfürsten, seine vergoldete Karosse sowie sein gesamtes Tafelsilber darunter“.[109]

1637 unternahm Douglas eine Reise in seine schottische Heimat, vermutlich um unter seinen Landsleuten Werbung[110] zu betreiben. Während dieser Zeit lag sein Regiment unter Obristleutnant Christian Becker[111] in Delitzsch[112] im Quartier. Als das Regiment abrückte, entsprach er der Bitte des Rates und schickte eine Kompanie[113] unter Rittmeister[114] Alexander Künigke[115] als militärische Schutztruppe zurück in die Stadt. Mit Hilfe dieser Kompanie konnte sich Delitzsch am 18.2.1637 gegen 4000 schwedische Plünderer zur Wehr setzen, wobei „nur“ 22 Häuser und 27 Scheunen in Flammen aufgingen.[116] In der Delitzscher Stadtchronik heißt es dazu: „Der Rat hatte sich vom Oberst-Leutnant Becker bei seinem Abgang am 12.[2.; BW] einige Mannschaft zu Unterstützung der Bürgerschaft bei Überfällen erbeten, und dieser sorgte auch, daß der Rittmeister Alexander Künigke mit einer Kompagnie von 70 Mann, abends am 17. Februar einrückte. Ehe er kam, hatten schon gegen 1000 schwedische Reiter die Vorstadt überfallen und einige Häuser ausgeplündert,[117] sich aber, weil man stark auf sie geschossen, wieder entfernt. Der Rittmeister Künigke, welcher einen wiederholten stärkeren Anfall vermutete, ordnete sogleich die wehrhafte Bürgerschaft und besetzte teils mit ihr, teils mit den Seinen die bedrohtesten Plätze, er selbst blieb in dem Wachhause des breiten Tores. Des anderen Tages [am 18. Februar] früh gegen 7 Uhr, sah man schon große Haufen schwedischer Reiter bei Werben[118] und Beerendorf[119] und um 9 Uhr warf sich die ganze gegen 4000 Mann geschätzte Masse auf die Vorstadt, die, weil sie an fünf Stellen zu brennen anfing (es brannten 22 Häuser und 27 Scheunen nieder), der tapfersten Gegenwehr ungeachtet, nicht gehalten werden konnte. Soldaten und Bürger zogen sich daher in die Stadt zurück, schlugen aber durch Künigke aufgemuntert, durch sichtbar wirkende Schüsse aus Musketen, Doppelhaken[120] und geschickte Ausfälle den zwar erbitterten, aber durch bedeutende Verluste erschreckten Feind völlig ab. Zwei Bürger, Carl Stellbogen und Abraham Voigt, zeichneten sich bei dieser Gelegenheit vorzüglich aus. Nächst dem Rittmeister Künigke, der in dem nach Leipzig[121] verlangten Berichte des Rates gerühmt, ein Kriegsmann von guter Diskretion genannt wird, war bei der Verteidigung ein Kapitän, Caspar Holzapfel und ein Leutnant,[122] Proviantmeister,[123] den man wegen seiner Verwegenheit nur den tollen Leutnant nannte, auch ein Quartiermeister[124] tätig, der Proviant holen sollte, aber bei dem besten Willen mehr nicht als 450 Pfund Brot für den Oberst-Leutnant, 200 Pfund für den Major, 3 Faß Bier und etwas Hafer erlangen konnte. So gern der Rat diese Redlichen bei ihrem Abzuge, welcher auf Order noch am Abend dieses Tages erfolgte, nach Verdienst belohnt hätte, so konnte er doch in diesem Augenblicke der Not über nicht mehr als 68 Taler verfügen, die er so verteilte, daß 50 Taler der Rittmeister Künigke, 10 der Kapitän Holzapfel,[125] 3 der tolle Leutnant und 5 der Quartiermeister empfing. Sie verlangten nichts, nahmen es aber als ein Andenken, das man ihnen mit tränenden Augen bot und gingen davon“.[126] Delitzsch entging somit dem Schicksal der Nachbarstadt Bitterfeld,[127] die geplündert und niedergebrannt wurde. 1637 sollen in Delitzsch jedoch rund 881 Menschen gestorben sein, davon 300 an Hunger.[128]

In der Delitzscher Chronik heißt es, als das Regiment Douglas am 22.2.1639 a. St. wieder eingerückt war, in einem Bittschreiben der Stadt an Banér vom 4.3.1639: „E. Gn. u. Excell. können wir arme hochbedrängte Leute, erheischender höchster vnsr notdurft nach in Vnterthenigkeit nicht vnberichtet laßen, wie daß Deroselben Obirstlieutnant vnter dem löblichen Douglasischen Regimente zu Roß, Herr William Barclay,[129] am 21. jüngst abgewichenen Februarii mit 8 Compagnien zu Roß vnd 50 Mann zu Fuß vor der Stadt alhier ankommen, vnd vmb den vor 2 Jahren hinterstelligen Rest erstlich angehalten. Wiewohl wir vns nun jetzt gedachten Rests guter maßen erinnern, So können jedoch E. Gn. u. Excell. wir vnterthenig nicht verhalten, daß hiesige Stadt vor sich denselben nicht schuldig, sondern des Amts Vnterthanen vnd Bauern auf dem Lande verblieben, welcher willen wir solchen indebite[130] vff vns zu nehmen gedrungen, von dem Obristlieutenant Christian Beckern ex commiseratione[131] in Ansehung vns erlittenen großen Schadens, weil er sich erinnert, daß ohn das die damals von E. Ecell. verordnete Contribution[132] über doppelt erpresset, per nouation[133] vff 2000 Taler gerichtet, vnd ihm alsbald 200 Taler laut seiner Quittung hier abgetragen, wie nicht weniger auch E. Excell. gestrengen jetzt abgeordneten Oberst-Lieutenant Herrn Barclay über 1000 Taler entrichtet vnd von den nächstens zu Erfüllung der 2000 Taler förderlichst einzubringen höchlichst bemühet haben, es ist aber vnsrer armen Bürgerschaft zu einer so hohen Summe zu gelangen aus vielen Vrsachen ganz vnmöglich gewesen. Bevorab weile 1) vor 2 Jahren auf E. Gn. Douglasisches Regiment 15,308 Thaler 20 gr. 7 Pf. an Gelde, außer was die Landschaft dieses vnd anderen Aemter zugeschoßen, item  3,560 ½ Scheffel[134] an Habern vor dem Stab[135] hergeben müßen, ohne was sonsten der Bürgerschaft von denen Soldaten abgenommen worden. Darzu vors 2) kommt, daß dieser hohen Contribution vngeachtet am 13. Februarii vnd 2. Aprilis des 1627. Jahres vnser Vorstädte zwey malen angesteckt, 60 wohlerbaute Wohnhäuser mit allen eingebäuden, 39 Scheunen mit allen Vorräthen vnd des Raths Schäferei, beneben 600 Stücken Schafvieh verbrandt, vnd also über 50,000 Thaler Schaden geschehen, wollten anitzo 39 geschweigen, daß vns etzliche Jahr her vnterschiedene viel Durchmärsche betroffen, dadurch Getraide, Pferde, Schafe, Rinder-Vieh vnd andere Mobilien abgenommen. Dahero 4) der Ackerbau nicht fortgestellt, sondern alles öde und wüste liegen geblieben, welches 5) die Vrsach ist, daß nunmehr innerhalb weniger Zeit bis in 300 Personen Hungers[136] gestorben, vnd die annoch kümmerlich lebende arme Leute mit Kleien und Trebern, ja mit Hunden, Katzen, vmgefallenen Viehes Fleisch vnd anderen vngewöhnlichen Speisen[137] den hungrigen Magen füllen müßen, gestalt solches alles E. Excell. Obrister Lieutenant Herr Barclay vnd seine Officirer vnd Soldatesca täglich vor augen haben, vnd nicht ohne Bestürtzung erfahren, Anitzo auch 6) vff verpflegung[138] der Soldatesca so ein hohes aufgewendet worden, daß vns dannenhero alle Lebensmittel entzogen, vnd bei dieser armen Bürgerschaft nicht das geringste mehr zu erhaben seyn will, wie solches alles die allhie anwesende Ober- vnd Vnterofficirer mit mehrern berichten können, Gelanget derowegen an F. Gn. u. Excell. vnser vntertheniges demüthiges vnd gantz dienstfleißiges bitten, Sie wollen aus angeborner löblicher gütigkeit vnd Milde uns arme leute in dieser vnser höchsten bedrengniß vnd Beschwerung mit Gnaden ansehen, eine christliche condolentz mit ihren Mitchristen vnd Glaubensgenoßen hegen, die obangeführten Motiven gnädigst ponderiren,[139] vnd verfügung thun wollen, damit die höchstbeschwerliche Einquartierung von vns agewendet, die völker mit guter ordre abgeführet, wie auch wir armen höchstverderbten Leute bet der einmal geschehenen transaction vnd vergleichung derer 2000 Thaler gelaßen, vnd mit einer gnädigen gewierigen resolution versehen lassen wolle“.[140]

Der Hofer[141] Chronist und Organist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] notierte, dass Douglas im März 1639 das Amt Voigtsberg[142] als Quartier assigniert war.[143]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][144] hielt für den März 1640 fest: „Der[145] wahr vorhin zue Caden[146] gelegen, der ging mit seinen, des Hans Wachtmeisters,[147] Duglas, Alten Cratzensteinischen[148] und des Mortaine[149] Trajoner nach der Eger auf Teißing[150] zue, fiele den 500 Crabaten unter den Obrist Ragewitz[151] und den Curaßirern[152]  untter den General-Wachmeistern[153] Seretetsche[154] und bekamen 200 Crabaten,[155] 100 Curaßirer und viel Officir, stunden des Nachts beym Engelhauß[156] im felde und lauerten auf den feind, und do sich keiner angebe, marchirten Sie den 18. Martii von Schlackenwertha[157] auf Jochimsthal,[158] drinnen wahr des Schlangen haupt-Quartir 1 Nacht, brenneten 2 heußer weg, brandtschazten[159] die Stadt“.[160]

In der Chronik von Arnstadt[161] heißt es unter 1640: „Den 19. (April) kamen 3 schwedische Regimenter, als das Sassische,[162] Douglasische und Beerische[163] nach Arnstadt, fingen an, die Stadt zu plündern, mußten aber bald wieder fort, und ward ihnen die Stadt zur Verpflegung assigniert (angewiesen). Den 21. geschah die andere Plünderung, was an Pferden, Vieh und Getreide gefunden ward, wurde alles mitgenommen; den 23. die dritte Plünderung, ärger als die vorigen“.[164]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat und Chronist Volkmar Happe[165] notierte einen gewagten Überfall auf Douglas‘ Truppen in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 8. November [18.11.1640; BW], haben die Immernüchterischen[166] mit wenigem Volck das schwedische Duglaßische Regiment im Marchiren unversehens mit wenigem Volck angefallen, etzliche erschossen und den Obristen alle seine Reisige, Pferde und Bagage hinweg genommen, ist eine verwegene kühne That“.[167]

Bei dem Hofer Chronist Rüthner heißt es: „Inmittelst ist den 19.[11. a. St.] dieß wieder ein both von gedachten obristen Duclas gekommen, der allein von dem marggräfischen [sechs]a[e]mtern[168] 2400 thaler begehret, auch schreiben an Cronach[169] um contribution wegen gebracht.

Den 21. novembris ist herrn hauptmanns hochedel gestreng sambt Friedrich Weygandt von Lichau und herrn closterverwalter Georg Nestor nach Plauen[170] zu gedachten obristen Duclas verreißet, und hat herrn hauptmanns gestreng einen schönen grauen schimmel nebst etlichen geldern mitgenommen, gedachten obristen damit zu beschenken, damit von der alzu grosen fo[r]derung er sich in etwas herablassen möchte, und hat man nach seiner abreiße angefangen, inmmittelst eine[r] steuer von 100 gulden vermögen 2 thaler einzufordern. […] Dem 23. haben die schwedischen reuther angefangen, die strassen zu spoliren[171] und unsicher zu machen, maßen sie herum, was sie an pferden und ochßen antrafen, alles weggetrieben. […] Den 24. novembris ist herrn hauptmanns hochedel gestreng von Plauen wiederkommen, und ist die tractation auf die hauptmanschaft Hof alleine eingericht und auf 3000 thaler geschlossen geweßen, dann seine fürstliche gnade haben die andern hauptmanschaften und aemter nichts darzu spendiren oder contribuiren lassen wollen.

Den 25. novembris schickten seiner fürstlichen gnaden wiederum dem oftgedachten obristen Duclas ein schön pferdt zur verehrung[172] zu. […] Den 5. december kam der duclasische major mit einigen starcken trouppen zur abhohlung der hinterstelligen und an den 3000 thalern, was noch restirete, contribution, oder nahm gleichwohl an mangel bahrer bezahlung an tuch, sättel, pistohlen und andere sachen und marchirte noch selbigen abendts wieder auf Plauen, schickte aber zuvor eine parthey gegen Culmbach,[173] weil der kayßerliche generalmajor Bronj[174] mit 20 regiementer auf Eger,[175] den leuthmerizischen[176] paß zu verwahren, gegangen. […] Den 10. decembris kamen abermals duglasische völcker von Plauen, hohleten, was an der contribution noch ausen stand, und marchirten in der nacht um 9 uhr wieder fort, weil allenthalben viel kayßerliches volck um Kupferberg[177] und der orten in march begriffen waren. […] Den 18. december kam der duclasische major von Plauen abermahls hieher zu abhohlung [der] hinterstelligen gelder, hatte einen starcken troupp bey sich und gieng den 20. gegen Kupferberg und die 6 bambergische halsgerichte,[178] welche er ziemlich rantionirte.[179] Kam den 22. wieder anher und blieb endlich zur salva guard[180] alhier liegend, weil der ganze schwedische marsch unter dem general Baner von der hauptarmee zu und um Neustadt an der Orlau[181] hinauf in anzug sich befunde“.[182]

Am 6.12.1640 wurde Douglas auf dem Schloss in Schleiz[183] bewirtet.[184]

Rüthner notierte weiter: „Den 1. januarii [1641; BW] kam von obrist Duclas ein rittmeister mit 12 pferden, so den major, welcher von dem general Baner die stadt zur salva guardia hier gelassen, abgelöset. Da dann besagter major sich wieder nach Plauen begeben“. […] „Dergleichen der duclasische major, dem neben den generalgewaltiger[185] Lindeman[186] von seiner excellenz dem herrn generalfeldmarschall die stadt in obacht zu nehmen allen ernstes anbefohlen worden, auch wieder hieher. Die hatte der herr hauptmann den 6. huius alhier zu gaste“.[187]

„Den 9. januarii folgte der ganze pfulische[188] marsch auf 10 regiementer von der Plauischen Straßen hieher. Er, herr general Pfuhl, wurde in die stadt von denen von adel eingehohlet und bey herrn Johann Adam Gögeln einlogiret. Die völcker giengen alle bey grausamen ungestümen wetter auf Oberkozau,[189] Fattiga,[190] Schwarzenbach[191] und der orten zu. Nachmittags um 3 uhr brach der general Pfuhl selbst wieder auf und nahm sein hauptquartier zu Oberkozau. Obrist Duclas aber pernoctirte[192] bei herrn Gögeln“.[193]

„Den 15. martii kam obrist Braun[194] und Seckendörfer[195] früh nach 5 uhr wieder von Kemnat[196] hieher marchirt, auch man in der wahrheit nachmals erfahren, obrist Schlang gefangen, Kinsky[197] gar tod, auch sonsten, dass das duclasische und banirische regimenter ruiniret worden, und das auf gedachte beede obristen 5 kayßerliche regimenter commandiret seyn sollten, sie zu verfolgen. Ihre völcker logirten in der Alt- und Vorstadt bis gegen abend 6 uhr, da nahmen sie ihren march fort gegen Schlaiz zu“.[198]

Der Hildesheimer[199] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch den Wortlaut der sogenannten „Allianze“ vom 20./30.5.1641, die nach Banérs Tod verfasst wurde und die die Loyalität der Unterzeichneten bekräftigte: „Dieweilen die Fr. Häuser Braunschweig und Lüneburgk und heßen sich als Mitgehülfen erwiesen und mit ihrer Fortze zur Beförderung des gemeinen Evangelischen Wesens und Beschützung ihrer Lande abermal herbey getreten und als getrewen Freunden gebührt, hinwieder auch getrewlich gemeint und tractirt seyn wollen: Als haben wir hohe Officirer und Obristen zue Roß und Fueß der Königl. Armee hiermit zu mehrer der hochfürstl. Versicherung uf Cavalliirs Trawen und Parol kraft dieses Versprechens und zugesaget, bey Vorstellung oder Annehmung eines newen Königl. Schwedischen Grãls. dabey bestehen wollen, daß wir gegen beede Hochfürstl. Häuser uns nicht verbinden, noch denen selben etwas wiedriges, so lang sie bey der Parthey beständig verbleiben, zufügen laßen, können oder wollen, sondern gleichwie getrewen Mitgehülfen gebühret, dieselbe hinwieder mit trewen Meinen, dero Land und Leute Conservation und ruhe nebest dem allgemeinen Evangelischen Wesens Beste befördern und in Summa uns gegen sie in allen, als redliche Cavalleri gebühret, erweisen wollen. Urkuntlich haben wir dieses samtliche mit unserer Hand, Unterschrift und Pitschaft bevestiget, geschehen im Königl. Schwedischen Feldlager bei Halberstadt,[200] den 20. May Ao. 1641 Johan Eberhardt von Bellinghausen,[201] G. M. von Weitzleben,[202] Ro Duglaß Tobias Tuboldt,[203] Gustaff Horrn,[204] Georg Dorfling,[205] Joachim Ludwig von Seckendorf,[206] Heinrich von Münchhausen,[207] Ewaldt Schütz,[208] Ludwig Ranko,[209] Mathias Höten,[210] Hans Seeseman“.[211]

Dr. Jordan hält unter dem 28.7./7.8.1641 weiter fest: „Die Kayserlichen kriegen im Amt Wiedelage[212] bey Lengede[213] den Gral.-Majeur Königsmark,[214] der ihnen vorher an die 1000, – etzliche meinen weniger – , Fouragier-Pferde abgenommen, in die Cur, daß er an die 100 Todte und Gefangene in der Retirade uf Liebenburg[215] zurückgelaßen nebest seinen Obristluitnand !“[216] Im „Theatrum Europaeum“[217] heißt es dazu: „Der General-Major Königsmarck gienge zwar mit 2000. Pferden gegen Liebenburg zu / ehe es noch über war / bey deme der Herr Land-Graf zu Hessen[218] sich befande: die schickten den Obr. Fritzleben[219] / Obr. Königsmarck / und Obristen Duglaß dahin / und gegen Schladen[220] zu / auff die Käis. Armee zu recognosciren / und gaben ihnen noch 400. commandirte Pferd zu den ihrigen : denen aber die Käiserl. andere 1000. Pferd / und Croaten entgegen sendeten : diese kamen nun an gedachte 400. sie zum Stande zu bringen / sie reterirten sich aber und wurde der Obriste Königsmarck darüber / sampt 1 Rittmeister / 2. Lieutenanten / Cornetten / und vielen Knechten gefangen / sie bekamen auch zugleich bey 300. lediger Pferden / von denen die Knechte abgesprungen / und in Wald geloffen waren / und bliebe noch darzu 1. Rittmeister todt / wäre auch das Schloß Liebenburg nicht gewesen / so hätte General-Major Königsmarck mit dem Uberrest eben so wol fechten müssen / er setzte sich aber unter die Stücke / bey Liebenburg / und retirirte sich nachmals in Wald“.[221]

Nach dem Bericht im „Theatrum Europaeum“[222] wurde der kaiserliche Obrist Spiegel[223] am 11.10.1642 bei einem Gelage im Streit mit Robert Douglas von schwedischen Offizieren erschossen: „Es hatten beyde Theil für rathsam befunden / nunmehr die Gefangene einmahl gegen einander außzuwechßlen / das geschahe nun auff den 11. Octobris in der Vorstadt Sitta[224] / und waren von Ihr. Ertz-Herzogl. Durchl.[225]  darzu deputiret / Herr Gen. Major Graff von Buchheimb[226] / Herr Obr. Spiegel / und andere Officirer / von den Schwedischen aber Herr Gen. Major Wittenberg[227] / und der Obr. Duglas / da dann Wittenberg nach beschehener Außwechßlung ein Banquet hielte / dabey Duglas und Spiegel wolberauscheter Dingen mit Worten einander geriethen / daß es zum Kugelwechslen kam[228] / da es sich dann begeben / daß / als Spiegel nach Duglassen rücklings und heimlich geschossen / ihne auch getroffen / davon er jedoch wiederum geheylet worden / zween Schwedische Officirer / deren einer ein Rittmeister gewesen / zugleich auff Spiegeln loßgebrandt / und ihne erschossen“.[229]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtete dazu: „Hierunter trug sich zu, das, nachdem Sie der sachen mehrentheils einig, Gen. Major Wirtenberg die Keyserlichen, den dreyssigsten tag HerbstMonats,[10.10.; BW] zu gaste gebeten vnd wol tractiret: Wobey vrschiedene Officirer von beyden Theilen über die jennigen, so im Gleid begriffen vnd zur Handlung verordnet, sich versamblet vnd finden lassen. Da dan alles ohne einiges gezänck sehr wol abgelauffen: Ausser das der Keyserliche Obriste Spiegel, welcher einen starcken rausch, wie mehr andere, gehabt, in deme Schwedische beym abschiede den Keyserlichen, aus Courtoisi, daß Gleid etwas zurück geben wollen, sich an den Obristen Duglas gemachet vnd nicht allein demselben zu braviren[229a] angefangen, sondern auch die pistole gezücket vnd einen fast tödlichen schuß gegeben. Wobey gleichwol ein glück gewesen: Das die kugel ein brustbein etwas vnterm hertzen getroffen, darauff gestutzet vnd zur seite ab-, auch also nicht tief in den leib hinein gangen. Der Obriste Spiegel ward von zween gemeldtes Obristen vnd einem des Schlangischen Regiments Rittmeistern auf frischer that verfolget, eingeholet vnd durch verschiedene schüsse todt zu bodem geleget: Massen Er den dritten tag WeinMonats [13.10.; BW] in Friedland zur erden bestättiget worden“.[229b]

Douglas nahm auch an der 2. Schlacht bei Breitenfeld[230] am 2.11.1642 teil.[231]

1643 wurde Douglas zum Generalmajor befördert. Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[232] berichtet in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“ über die Anfangsphase des Dänisch-Schwedischen Krieges, des sogenannten „Torstensson-Krieges“,[233] 1643/44: „Rensburg[234] ist nach etlichen Canonschüssen auch übergangen; Flensburg[235] aber / Itzehoe[236] / vnnd andere Stätte mehr / hat man ohne Schwertstreich zum gehorsam gebracht. Die Vestung Bredenburg[237] hat der General Major Mortaigne durch kriegesränck erobert: Obrister Duglas ist mit dem lincken Flügel in Jütland eingefallen / also daß disseit deß Belts kein Ort von wichtigkeit / als Glückstatt[238] vnd Krempe[239] / übergelassen wurden“.[240]

Weiter hält er einen dänischen Erfolg gegen das Regiment Douglas fest: „Sonsten ist ausser dem / was hievor erzehlt worden / zwischen beyden Theilen zu Land fast nichts Hauptsachliches vorgangen / alß daß durch die immerdar auf einander gehende Theile / auch zusammen gerottete Bawren / den Schwedischen nicht geringer Abbruch geschehen / massen dann / vmb die helffte vnsers jetzigen Monats [April 1644; BW] / das Duglassische Regiment zu Pferd von den Dänischen vnterm Major Petersen[241] überfallen / meist zernichtet / vnd neben einer grossen Summe Geldes / vier vnnd dreissig schöne Pferde ihnen abgenommen / die übrigen aber / weil sie auff dem Wasser nicht fortzubringen gewesen / nidergeschossen worden“.[242] „Als sich des Obristen Duglas Regiment in dem Städtlein Apenrade[243] logieren wollte / ward solches unvermutend von dem Dänischen Major Petersen / mit etzlichen auß der Ost-See auß Fühnen[244] kommenden Schiffen überfallen / meist zernichtet / und ihnen nebenst einer grossen Summen Geldes 34. schöne Pferde abgenommen“.[245]

Nach dem Bericht des kaiserlichen Generalleutnants Gallas[246] an Ferdinand III.[247]  vom 13.4.1644 sollte Douglas zwischen Landsberg[248] und Frankfurt a. d. Oder[249] stehen.[250] An diesem Tag schrieb Bruay an Gallas aus Oelsnitz[251]: Er logiere mit einer geringen Truppenzahl in Oelsnitz und wolle am nächsten Tag gegen Plauen[252] vorrücken. An der Saale gäbe es keine gegnerischen Truppenteile. Nach Rudolf Colloredos[253] Informationen sei Douglas schon vor 11 oder 12 Tagen aus Schlesien abgezogen, vermutlich werde Douglas bei Barby[254] zu Königsmarck stoßen. Es sei daher für ihn selbst wichtig, sich bald mit den Truppen von Gersdorff[255] und Rajkovič[256] zu vereinigen.[257] Wie Ferdinand III. am 21.4.1644 seinem Kommandierenden Gallas mitteilte, sollte Bruay zwischen Leipzig[258] und Dresden[259] bleiben und Königsmarck an dem Überschreiten der Elbe und der Vereinigung mit Douglas hindern.[260] Im Juli dieses Jahres informierte Gallas den Kaiser u. a. darüber, dass Douglas durch 3000 Kavalleristen verstärkt worden sei, die ihm Torstensson[261] geschickt habe.[262] Am 10.6.1644 hieß es im Lagebericht Gallas‘ aus Plauen für den Kaiser, Douglas rücke selbstständig, von Torstensson getrennt, weiter vor.[263] Am 15.6. schrieb Gallas an Hatzfeldt[264] und bestätigte die Vereinigung hessen-kasselischer[265] Truppen mit Königsmarck, zu dem auch das von Douglas geführte Korps stoßen solle.[266]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet: „Alldieweil man auch gegen den Feind in stettiger Action begriffen war, vnd viel commendirens vnd schwere Travaglien der Generals-Personen vorgangen, daher der Cron dienste vnd Armée notturfft, noch einen Gen. Maj., vmb mehrern Respects willen, zu machen, erfordert: Als kam der Obriste Duglas, welcher nicht nur der eltiste Obriste war, sondern auch in denen Ihm anvertraweten sachen an seiner trew, Dexteritet[267] vnd fleis nichts erwinden lassen, daher der FeldMarschall schon längst ein gutes auge auf Ihn, vnd, zu solcher Charge Ihn zu befordern, im sinne gehabt, dabey vor andern in consideration: Welchen Er dan vor dißmahl in itzigem FeldLager[268] vor Bernburg[269] darzu verordnet vnd vorgestellet“.[270]

In dem „Bericht von der Occupir- und Besetzung des Fürstl. Hauses und Städtleins Nienburg[271] durch die Schweden“ vom 16.12.1644 heißt es: „Anfänglichen ist kund, daß die Kayserl. Armée den 4. Septbr. dieses Jahres Zu Staßfurt[272] ankommen, daselbst folgendes tages stille gelegen, vnd den 6. ejusdem ferner biß Bernburg, an die Saale (Zwischen dar und dem Weinberge sie sich längs in die Aue in ein Feldlager gesetzt) gerücket ist, da Sie noch den tag vorhero ehe Sie von Staßfurt über den Dröblischen[273] Saalfurt eine Bockbrücken[274] Zu schlagen angefangen, auch nach ankunft der Armée des andern tages dißeit der Saale Zwischen Bernburg vnd der Staßfurtischen Warte über den Weinbergen alsobald ein Feldlager abstecken und starck daran arbeiten laßen, sich aber unterdeßen Zwischen Bernburg vnd Altenburg[275] in den grund die Saale längs gesetzet. Bey Ankunft der Kaiserl. Armée naher Staßfurt, ist von dem Herrn General Lieutenant[276] Gallas, der Herr Obriste Lieutenant[277] Christof von Corschwand[278] Zur Salvaguardi,[279] den Abends spat naher Nienburg abgefertiget, und das Städtlein, weil unser Gnädiger Fürst und Herr, Fürst Ludwigs[280] Fürstl. Gnd. auch selbst aldar anwesend, unangefochten bleiben möchte, alß aber die Armee den 6. hujus, wie obgedacht, sich nacher Bernburg gezogen, haben sich hochgedachte Ihre Fürstl. Gnd. zu der Kayserl. Generalität erhoben, vnd ist denselben tag des Städtlein, ohne respect der Salva Guardi, mit großer unordnung angefallen, außer den Mauren, in den Vorstädten alles, auch die Fürstl. Gärten preiß gemacht,[281] biß das Hendersohnische[282] Regiment Zu Fuß dem Städtlein Nienburg assigniret worden, welches täglich einen Wispel[283] Rocken oder 1700 Pfd. Brot, 14 Scheffel[284] Hafer, Ein Faß[285] Bier, neben anderen vielen Victualien daraus empfangen, und der hohen Officirer Pferde verpflegen müßen, auch bis Zu ankunfft der Schwedischen armée, von selbigen Regimentsquartiermeistern[286] vnd fourirern,[287] benebst den Herren Obr. Lieutenant Christof von Corschwand Salvaguardirt gewesen.

Sobald aber die Schwedische Armee ankommen, welche den 16. Septbr. zu Alßleben[288] durch die Saale gangen vnd für Bernburg jenseit ankommen, haben die Kayserlichen das Unterauenlager verlaßen, vnd sich in das Oberste über die Weinberge gezogen, vnd alsofort eine starke Reuterwache, unterm Commando eines Rittmeisters, anhero außer dem Städtlein, in den Schloßgarten vnd bey die alte Burgk, worauf die Schildwache gestanden, gesetzet, welche Wache auch aus dem Städtlein verpfleget werden müßen, vnd stetiges an der Saale biß in den Köbberling an der Wedlitzschen furt, daselbst auch Schildwachen gestanden, auf und nieder battiret. Desgleichen haben die Schwedischen, welche den 17. Ihre Armee Zwischen Dröbel vndt dem Görbischen spitzigen Berge, in Battaglia[289] gestellet, auch das Hauptquartier in Lattorf[290] genommen, jenseit gethan, vndt konten die Schildwachen gegen einander reden. Die Schwedischen nun haben alsobald der Führte sich erkundiget, auch eine Bockbrücke an dem Grimslebischen[291] pusche, hinter den Sohlweiden, über die Saale herüber zu bauen angefangen, welches die Kayserlichen geschehen laßen. Den 18. Septembris haben die Kayserlichen das Schloß Altenburg auszufouragiren[292] angefangen, da dann der General Königsmarck gegen Mittag seine stücke[293] bey Grimsleben an die Saale auf den Berg gebracht, vnd hefftig herüber schießen laßen, daß sich außer Altenburg keine Kayserl. Reuterwache trauen dürffen, Haben auch alsobald die Reuterwache noch ehe es recht Abend worden biß an Altenburg eingezogen, vnd nicht mehr als drey pferde bey hiesiger Mühle des Nachts stehen laßen.

Diesen Abend ist auch keine eintzige Salva Guardi im Städtlein verblieben, sondern es haben sich sowohl der Obriste Lieutenant, alß die andern darin gelegenen, mit sambt den Pferden ins Lager Zeitlich davon gemacht.

Den 19. hujus frühe vormittags wurde dem Städtlein Nienburg alsobald 700 Schfl. Getreide auf die artollerie[294] Zu geben angemeldet, aber in verbleibung deßen solte es von denselben schleunig ausfouragiret werden, welches sich vff 500 Schfl. von Ihr. Fürstl. Gn. Hofjuncker (von Warmstädt)[295] verhandelt worden, auf deren abschlag sie den 20. hujus vormittags 250 Schfl. abholen wolten, Diesen Vormittag holeten die Hendersonischen noch einmal futter mit den pferden vnd schafften das Proviant so vorhanden alles ins Lager, daß sie nichts mehr zu fordern hatten, behielten auch noch 2 Pferde vnd einen Wagen wider Zusage Zurück. Nachmittags kam ein Capitain aus dem Kaiserl. Lager, das Fürstliche Haus alhier Zu besehen, fürgebend, daß es solte mit Volck und Stücken besetzt werden, siehet sich wild umb, sprechend, das ist eine weitleufftige Rummeley[296], da will viel Volck Zugehören, kehrt darmit wieder umb, sagt weiter nichts und reitet nach dem Lager; Undt alß die Schwedischen mit kleinen stücken nach der keyserlichen wache im garten, vnd an der alten Burgk herüber schoßen, daß sich nicht wohl einer durfte blicken laßen, auch überall die führte recognosciren versuchten, und einzelne sich herübermachten, wollte keine wache mehr trauen, sondern machten sich alle darvon, ehe es noch umb Drey vhr Abend wurde, sonderlich weil die Schwedischen Stücke, vom Grimslebischen berge ab, sehr gegen Altenburg herüber spielten, da dan eben Zu der Zeit alß die wache im fortgehen begriffen war, wieder ein Keyserl. Obrister fürs Bernburgische thor kommen, fürgebend, daß er befehl hette, das Schloß Zu besichtigen, es solte alsobald mit Volck vnd Stücken besetzt werden: Alß aber so starck herüber gespielet ward, kam, kam er nicht einmal Zum Stadtthor herein, sondern ging mit der wacht eilends nach dem Keys. Lager wieder Zu, vnd darsieder[297] ist keine Keyserl. Salva guardi mehr bey uns gewesen, Denselben Abend vnd Nacht, weil wir Zwischen beiden Arméen innen gestanden vnd von keinem theil Salva Guarden gehabt, seind wir in großen ängsten gewesen vnd keiner kein Auge Zugethan, indeme wir vns nicht anders als der plünderung[298] befahren können, so hat uns doch der allerhöchste Gott noch dieselbe Nacht gnädig behütet: Alß aber der Morgen anbrochen, sind die Schwedischen den 20. hujus mit vielen starcken trouppen aus der Sprohne[299] durch den furth, beim Vogelbaum, wie auch vnter dem Grimslebischen Pusche durch ein ander fuhrt auf dißeit herüber gangen, vnd haben sie durch den ordentlichen fuhrt in der Krümme nicht gehen wollen, sind darauf bis Altenburg, vnd einen guten Musquetenschuß[300] aus Keyserl. Lager, aber doch vnverrichteter sachen mit wenig gefangenen[301] wieder Zurück kommen; Alß nun die truppen ringsumb das Städtlein hielten, haben sie alsofort das Städtlein öfnen laßen, vnd sind die Herren Officirer, alß beide General Majeurs,[302] der Pfaltz Graff,[303] Obriste Hammerstein[304] vnd viel andere Obristen durch das Städtlein nach dem Schloße geritten, das Schloß, beneben dem Städtlein fleißig besichtiget vnd wieder Zuschließen laßen, Ritten darauf durch die Bude[305] umb den Mühlenwerder hinumb nach Altenburg hinauf, vnd gleich hinüber nach der Saale, die sie längst selbst recognosciret, endlich ritten sie wieder nach dem Mühlenwerder, vnd an der Bude, das Schloß auswendig Zu besichtigen, und wurden darauf alsobald von Herrn General Major Königsmarck Zween Capitaine mit 60 bis 70 Tragonern[306] von seinen trouppen die dazumahl im Baumgartten verborgen gestanden, commandiret, die musten das Schloß besetzen, ihre pferde aber stracks wieder Zurück nach Grimsleben schicken, Die besetzten alsobald die nötigen posten, vnd stelleten wache in die Mühlen, in die Stadtthore vnd auf die Thürme im Städtlein, wurd auch Zugleich starcke Reuterwache im Mühlwerder, deren schildwache auf dem fähnichenbergk gestanden, vnd bey dem wintzerthurm dißeit der Bude, deren Schildwache Zu ende der Schloßbreiten, auf dem Graseweg, die Kayserlichen aber auf dem Gölitzbergk, einen guten Carbinschuß[307] darvon gestanden, commandiret, welche wachen bis Zu ende also stehend geblieben, vnd täglich abgelöset worden, Denselben nachmittag kommen die beiden General Majeurs Mortaigne vnd Duglas, besichtigen auch das Schloß, Städtlein und die Mühle an allen orten, worauf alsobald durch den General Adjutanten[308] Grundeln[309] vnd General-Quartiermeister Lieutenant[310] alle Häuser vnd Scheunen visitiret, das Schloß aber vnd deßen Scheunen durch den General Proviantmeister Lieutenant[311] besichtigt worden, da dan der General Major Mortaigne einen seiner aufwärter, so für einen Fenderich[312] tituliret worden, nebst dem Proviantbedinten aufs Fürstl. Haus gelegt, alles einziehen, vnd nichts ohne deßen schrifftliche Ordre herunter paßiren laßen. Den 21. huj. Ist darauf das Fürstl. Haus durch Mortaigne Ordre auf den Herrn Feldmarschall[313] und Mortaigne, das Städtlein aber auf alle Generalspersonen, hohe Officirer vnd die Brigaden[314] assignirt worden, da dan bald Alles preiß worden, von Schweinen deren viel Schock[315] gewesen, Federviehe vnd was die armen Leute aus dem Städtlein aufs Fürstl. Hauß geflehet vnd nicht wegbringen können, auf die Generalspersonen vnd Officirer ohne unterscheid hinweg genommen, auch für den Herrn Feldmarschall (Torstenson) deßen Viehe alsobald hinauf kommen, biss Zu ende darauf geschlachtet, vnd für ihn und Mortaigne auch alles brodt daroben gebacken worden, Worbey die Königsmarckischen Dragoner, weil sie abgelost, vnd andere Besatzung unter Capitain Schrammen[316] vom Lindischen[317] Regiment, Zweyen Fenderichen vnd vngefehr 50 Commandirten Mußquetirern[318] auf Mortaigne ordre, selben nachmittag hinein gelegt worden, ihrer auch nicht vergeßen, sondern mit Confusion vnd vnordnung Zugegriffen, alles umbgekehret vnd die Kirchen gar spoliret[319] haben;[320] Diese Trajoner welche Capitän Gräber[321] commandiret sind hernach aufs Schloß Zu Calbe[322] gelegt worden, Nach geschehener Assignation und austheilung der quartieren, ist alles bunt über gangen, kein Mensch einiges Körnleins oder bißen brodts weder aufm Fürstl. Hause noch im Städtlein mächtig gewesen, sondern hat ein jeder seines gefallens so wol auf dem Fürstl. Hause als in seinem Quartier[323] gelebet, daß man bey ihnen bald verhungern müßen, Ist alles getreide ohne unterscheidt, vnd das gantze Städtlein biß auf etzliche wenige Häuser, wie der Augenschein giebet, mit Wagen ins Lager geführet worden. Den 22. hujus sind die Keyserl. Nachmittags ober dem Gölitzberge durch den Budenfurth, Zwey bis Drey tausend starck herüber gefallen, in meinung das Städtlein wieder weg Zu nehmen vnd in Brand Zu stecken, haben aber vnverrichteter sachen abziehen müßen, weil die Schwedischen starck succurs[324] vnd in 700 commandirte Mußquetirer Zur defension geschickt. Den 2. Octbr. morgens frühe seind die Schwedischen sehr starck herüber aufs Keyserl. Lager vnd nahe hinan gangen aber nichts ausgerichtet, vnd diesen tag ist Nienburg mit macht abzubrechen angefangen, auch die Schloßscheunen über vorige assignationes, auf die Brigaden und Artollerie gegeben worden. Den 3. gujus Morgens früe mit dem tage sind die Keyserl. abermals in 1000 Pferde starck hinüber gefallen, und weil die vier Mußquetirer so im Calbischen Thor die Wache gehabt, für Furcht nach dem Schlosse gelauffen und nicht einmal feuer gegeben, haben die Keyserl. Tragoner ohngefehr 10 oder 12 die pfordte aufgepreßt, vnd bald vom Wachfeuer etzliche glüende brände genommen, vnd in vnterschiedlichen Häusern angezündet, vnd alß sie beyde Bürgermeister Hanckwitzen vnd Friederichen auf dem Marckt, für ihren Häusern bekommen, haben sie selbige ausgezogen, vnd sich also wieder hinaus gemacht, das feuer aber hat 6 Häuser und 8 Scheunen weggenommen, Die Mühle, das Calbische Thor vnd andere Häuser, so auch angezündet gewesen, sind bald wieder gerettet worden, weil der Schwedische succurs sich nicht lange seumete. Unterdeß ist Nienburg, die Schäfferey vnd das Vorwerg Grimbsleben ganz abgebrochen, vnd darvon noch 2 Brücken über die Saale, vnd 2. über die Bude, daß in allen 6 Brücken gewesen, gebauet vnd den 13. Octobr. allesambt fertig worden. Des Hauses Nienburg Scheunen aber, welche inzwischen des Herrn FeldMarschall Torstensons, General Major Mortaigne, der Brigaden vnd Artillerieleute, auch andere biß auf weniges fertig gemacht, sind endlich vollend auf die artollerie gegeben worden, damit ja nichts übrig bleiben möchte. Alß nun alles fertig, seind die Mortaignischen Völcker wieder abgelöset vnd den 31. Octobr. der Obriste Lieutenant Zwibler[325] mit vielen Officirern vndt commandirten Völckern aus den Westphalischen Guarnisonen in 100 starck herein gelegt worden, welche bis ans ende verblieben, Stehen also von 120 Häusern, die für diesen in Nienburg gewesen, noch 12. Darin man wohnen kann. Sechse alsdan haben auch noch Wände vndt Dächer, seind aber inwendig gantz ausgeschlagen vnd Zu bewohnen untüchtig; 54 Häuser sind gantz Zu grunde eingerißen; 48 sind Anno 1635 im Schwedischen Feldlager eingerißen worden, 120 Summa.

Datum Nienburg den 16 Decembris Ao. 1644.

Beambte, Richter, Rath vndt Pachtmann des Fürstl. Hauses“.[326]

In der Saalfelder Chronistik ist festgehalten: „Am 20. Dezember [30.12.; BW] 1644 lagen die Schweden in Schleiz, und zwar 3 Kompagnien von des Generalmajors Douglas Regiment. Sie standen gerade auf dem Markte als in der Stadt ein Feuer ausbrach[t), wobei 11 Häuser und 1 Scheune am Stelzenbach zerstört wurden. Die Soldaten blieben 14 Tage in der Stadt und die Bürger hatten ihnen unentgeltlich ‚Hausmannskost’ zu verabreichen“.[327]

Douglas nahm auch an einer der mörderischsten Schlachten dieses Krieges teil. Eine zeitgenössische Quelle berichtet über die Schlacht bei Jankau[328] 1645: „Indem die Schwedische Armee, wie oben gedacht, ihren Zug über Pilsen,[329] Horarziowitz[330] und Strakonitz[331] gegen die Muldau fortsetzte, gieng der General Hatzfeld selbiger stets zur Seite, bis beyde Theile ohnweit Janckow nahe zusammen geriethen und nur durch einen Berg abgesondert wurden. Den 24. Februarii rückte der Kayserliche lincke Flügel unter dem Feld=Marschall Götz so weit hervor, daß er wegen unbequemer Gegend nicht wieder zurücke konte, daher es zu einem harten Gefecht kam, worin der Feld-Marschall selbst auf dem Platz blieb, und sein Volck mit grossem Verlust den Kürtzern zog. Der Kayserliche rechte Flügel that zwar sein äusserstes, die Sachen wieder herzustellen; weil aber Torstenson selbigem von einer Höhe mit dem Geschütz hefftig zusetzen, und zugleich die Kayserlichen von der Reuterey und dem Fuß-Volck angreiffen ließ, wandten sich diese gegen einen Paß, liessen aber, zu Bedeckung dieses Rückzugs, einen bewachsenen Hügel mit Musquetiers besetzt. Als Torstenson zu Vertreibung derselben einiges Fuß-Volck mit 10. Regiments-Stücken[332] vorausgehen lassen, fand selbiges die Kayserliche Armee hinter dem Berge in Schlacht=Ordnung, und ward mit Verlust gedachter stücke zurück geschlagen. Nunmehr führte Torstenson alle sein Fuß-Volck herbey, worauf das Treffen erst recht angieng, und etliche Regimenter auf dem Schwedischen rechten Flügel ziemlich noth litten, und ein Theil der Kayserlichen Reuterey die Schwedische Bagage zu plündern begonte. Es wurde lang mit abwechselndem Glück gefochten, da aber der schwedische General=Major Douglas mit 3. Escadrons eine Kayserliche Brigade, so den Ihrigen lang zum Schutz gedienet, angreiffen und meistens niederhauen ließ, gerieth der Kayserliche rechte Flügel in völlige Unordnung, und 5. Kayserliche Escadrons, so von der Plünderung der Schwedischen Bagage zurücke kamen, wurden so übel empfangen, daß die meisten todt blieben oder sich ergeben mußten. Solchergestalt erhielten die Schwedischen einen vollkommenen Sieg, nachdem sie 3. bis 4000. Kayserliche erleget und über 4000. gefangen bekommen. Unter den letztern befanden sich der Feld-Marschall Hatzfeld, die Feld-Marschall-Lieutenants, Mercy[333] und Bruay,[334] die General-Wachtmeisters, Zaradetzky,[335] Don Felix[336] und Trautitsch,[337] 7. Obersten, 9. Oberst-Lieutenants, 163. Ober- und über 100. Unter-Officiers,[338] nebst 21 Trompetern und Pauckern. Von den Todten waren der Feld-Marschall Götz,[339] der Oberste Graf Waldeck[340] und einige Oberst-Lieutenants die vornehmnsten. Die Beute bestund aus 45. Standarten, 32. Fähnlein, 26. Stücken und allen Munitions-Wagen; die Bagage aber war theils in Tabor[341] geblieben, theils in Budweis[342] gelassen worden“.[343]

Die Folgen der Schlacht bei Jankau – das weitere Vorrücken der Schweden nach Süden – beschrieb eine andere zeitgenössische Quelle: „Indem sich der Schwedische General Wittenberg[344] am 3. Mertz mit etlichen Regimentern gegen Iglau[345] zog, und nach erfolgter Übergabe etliche dahin geflohene Officiers gefangen bekam, eroberte der General-Major Duglas das feste Haus Liebnitz,[346] und die gantze Armee brach den 9. auf nach Znaim,[347] welche Stadt sich auf Discretion[348] ergab. Mittlerweile ging Duglas mit etlichen Regimentern an der Donau hinab, auf welchem Zug ihm bey Dürrenstein[349] viele Kayserliche Bagage, so von Tabor kam, in die Hände fiel“.[350] Am 4.5. heißt es in einem Bericht des Kommandanten von Buchlau:[351] „Der schwedische General Duglas habe Buchlau mit fünf starken Compagnien belagert und den Commandanten zur Uebergabe aufgefordert, sei jedoch nach einer zweitätigen fruchtlosen Blokade unverrichteter Dinge abgezogen“.[352]

Am 30.5.1645 schrieb Hans Christoph von Puchheim[353] aus Pressburg[354] an Gallas: Ein gewisser Gefangener behaupte, bei der Eroberung Tyrnaus[355] anwesend gewesen zu sein. Nachrichten zufolge erwarte Douglas weitere 4000 Mann, weshalb alle Orte gut geschützt werden müssten.[356] Am 14.7.1645 teilte Rudolf Colloredo Gallas mit, aus Glatz[357] sei die Nachricht von einer blutigen Schlacht zwischen Douglas und Puchheim eingetroffen, in der der Gegner, insbesondere dank ungarischer Abteilungen Rákóczis,[358] des Fürsten von Siebenbürgen, den Sieg davon getragen haben soll.[359] In einem Bericht vom 28.6.1645 aus Oberungarn an Torstensson heißt es: „D. Schwed. Obrl. Duclas hatt zwar mit 3000 Mann Und etzl. Vngahrn Tirna, eine vornehme Stadt in NiederVngarn, newlich per accord eingenommen, die Pfaffen mit Sack und Pack abziehen, Und gegen Pressburg convoyren lassen; Nach abzug aber dieses Obristen haben die Päbstischen Bürger dem Kayserl. Gen. Graff Adamo Forgatsch[360] sich aufs newe vntergeben vnd die fürstliche[361] Besatzung abziehen lassen, welche Hr. Forgatsch berauben lassen. Hierauf ist Duclas und Bakosch Gabor[362] aufs newe dafür gerükht; will alle Päbstl. Bürger niederhauen, Und allein der Evangelisch verschonen“.[363]

1645 soll Douglas längere Zeit in Krems[364] gelegen haben.[365]

In diesem Jahr heiratete Douglas in Leipzig die schwedische Adlige Hedwig Mörner.

„1645 den 23ten Oktober rückte der rechte Flügel von Torstenssohns[366] Heere (3000 Mann Fußvolk, 1000 Reuter und 4 Kanonen) unter dem General Robert Duglas vor Habelschwerd[367] worin ein Kaiserlicher Hauptmann Prätorius[368] mit wenig Mannschaft stand. Er konnte keinen Widerstand leisten, mußte demnach die Thore öffnen und wie es sodann der unglücklichen Bürgerschaft erging (Prätorius und seine Leute begaben sich in Schwedische Dienste[369]) mag ein damaliger Rathmann als Augenzeuge erzählen.

‚Da der 24te anbrach, haben Herr Kreisvoigt die anwesenden Rathsmitglieder und den Mehrertheil dero Bürgerl. Gemeinde auf des Schwedischen Majors[370] Anschaffung in des Primatis[371] Behausung zusammen erscheinen müssen, welchen gerügter Major durch seinen und des Fritzlebischen[372] Regiments[373] Obristleutenanten[374] anbringen lassen, daß obwohln die Stadt, und darinnen wohnende leichtfertige, widerwärtige, trotzige, rebellische Schelmen[375] und Vögel, die lebendig geschunden[376] und verbrennet werden sollten, nicht werth, daß ihnen einige Gnad wiederfahren und ertheilt werden sollte: Wollte er General dennoch beweisen vnd blicken lassen, daß er kein Tyrann, Türke[377] noch Heyde, sondern ein Christ sey, Barmherzigkeit erzeigen, alles nachsehen, auch die Plünderungen[378] und alle Gewaltthaten gänzlich zurückstellen und abwerfen könne, so fern alsobald und unverzüglich ihme die Bürgerschaft 9000 Rthl. auszuzahlen, sich erklären thäte: In widrichen er die Völker sämtlichen in die Stadt rücken, mit ihnen die Execution[379] vor die Hand nehmen, und so jämmerlich mit der Bürgerschaft, Weib und Kindern ohne einzige Erbarmung hausen, endlichen zur Bekräftigung seines hohen gethanen Schwures, ohne Verschonung des Kindes im Mutterleibe, das Städtlein ganz mit Schwerdt und Feuer vertilgen lassen wolle, daß durch die breite und weite Welt an diesem andere der Krone Schweden auch widerwärtige Oerter ein sonderbares unauslöschliches Exempel und Beispiel mit Furcht und Zittern nehmen, und die Posterität in Ewigkeit des Duglaßen gedenken solle.

Auf diesen beschehenen Vorschlag haben wir nur eine Viertelstunde uns zu unterreden Erlaubniß gebeten, solche Frist aber kümmerlichen erhalten können. Entzwischen wir alle sämmtlichen in der Stuben verschloßener, bei beiden Thüren von inn- und auswendig je durch zween und zween Dragoner[380] fast in 3 Stunden lang bewacht worden, aus Ursach, daß sofern wegen vorgeschlagener unmöglichen Ranzion[381] wie uns nicht vergleichen möchten, alle sämmtlichen wie Hunde zusammen gekoppelt, mit hinweggenommen und so lange und viel, die solches Geld abgeführet würde, mit wohlempfindlicher Exekution und Bestätigung die wir Niemanden als uns selbst zu klagen haben würden, bezwungen werden sollten.

Entzwischen ist durch vielfältiges Lamentiren und Vergießung unzählbarer Thränen es endlichen dahin gebracht worden, daß alsobalden binnen Tag und Nacht ein Namhaftes und aufzubringen mögliches Stückes Geldes in Abschlag, dann bei Beendigung monatlicher Frist gegen einer genüglichen Assekuration,[382] welche sie selbsten concipirt und wir nolentes volentes[383] abschreiben und besiegeln müßen, sammt wirklichen Geisseln, welche aber nachmalen erlassen worden, ohne einigen fernern Verzug 4000 Rthl. völlig abgelegt und so die Abstattung über den Termin nachbleiben wollte, alles und jedes, was er vormalen dem Städtlein mit hohen Juramenten[384] angedrohet worden, zum Aeußersten zu Werke gesetzt werden müsse und solle.

Den 27ten zogen die Schweden wieder ab, nachdem sie vorher das Dorf Altweistritz[385] völlig ausgeplündert hatten und nahmen mit 1000 Thalern vorlieb, weil Habelschwerdt nicht mehr hatte zusammenbringen können“.[386]

Herbst berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg:[387] „1645 den 12. 9br. a[388] 22. Trinit. kam General Duglaß, und andere hohe Officier mit 3000 Pferden hier an, hatten trefliche Leute und Schätze beÿ sich, so vor Leichen vornehmer Leute ausgegeben worden, welches wohl auf ein Königreich geschätzet wurde, hatten über Nacht alhier Quartier, und wurde aus unvorsichtigkeit auf der Neustadt 4 Häuser, und 2 Scheunen in Brandt gesteckt. Wie auch des Siech Hauß, wofür der Gen. verehrte, 150 rthl. dazumahl war auch dabeÿ Carolus Gustav[389] Königs Gustavi Schwester Sohn, der folgends an H. Christianen Stelle, König in Schweden ward“.[390]

Aus Greiffenberg[391] wird 1645 berichtet: „Den 12. November kam der General-Major Duglas mit 3000 Pferden und 400 Wagen hier an. Sie nahmen in der Stadt Quartier und führten große Schätze als Beute bei sich. Den andern Morgen marschirten sie ab; aber in der Nacht wurden von Soldaten aus Unvorsichtigkeit auf der Neustadt 4 Häuser und 2 Scheunen nebst dem Siechhaus in Brand gesteckt, wofür der General 150 Thaler der Stadt schenkte. Karl Gustav, König Gustav Adolphs Schwestersohn, der alsdann König in Schweden ward, war auch unter dieser Einquartirung“.[392]

„Im Novembr. [1645; BW] hat der Schwedische General-Major Duglas von der Graffschafft Glatz[393] (welche ihme zum Winter-Quartier[394] assignirt worden) 70000. Reichsthaler gefordert / gestalt er von einem Ritter-Sitze 100. von einem Bauer 10. Reichsthaler begehret und eingestrichen hat / und ist hierauff wieder gegen Gitschin[395] in Böhmen abgezogen / und hat dasselbe Land weit und breit in Contribution gesetzet“.[396]

Am 15.5.1646 hatte Carl Gustav Wrangel[397] nach zweitätiger Beschießung Paderborn[398] erobert, das sich mit 25.000 Rt. von Brand und Plünderung freigekauft hatte, der gleichzeitige Angriff auf Arnsberg[399] durch schwedische Truppen unter Douglas sollte aber scheitern. „Im April 1646 wurden die hessischen Ansprüche noch einmal definiert und u. a. ausdrücklich die Grafschaft Arnsberg gefordert. Vor diesem Hintergrund wird die Bedrohung durch den schwedischen Generalmajor Douglas verständlich. Über die Ereignisse berichtet ein am 2. Juni 1646 notiertes Memorial des Arnsberger Stadtrates, das zwei Wochen später verfaßt wurde und hier wortgetreu wiedergegeben werden soll: ‚In memoriam aeternam posterum civitatis Arnsbergensis 1646.

Hiemit zu Wißen zur ewigen Gedechtnuß der Posteritet, Demnach der Schwedischer Generall undt Reichs-Zeugh-Meister Carll Gustav Wrangell. Ao. Dni. 1646 in Aprili mitt einer großen Armada Kriegs-Völcker zu Roß undt Fuß, vor die Statt Höxer[400] im Stifft Corvey[401] ahn der Weser gelegen, sich gelägert, selbige Statt nach gebrauchtem starckem Eiffer undt erschröcklichem Canoniren der grobenn Stücken Geschütz, innerhalb wenig Tagenn erobert, undt die Kaißerliche Guarnisoun-Vollcker auff Gnade undt Ungnade sich ergeben müßen, Darauff weiters die Statt Hoxer, ahn Thurn undt Maurenn nach beschehener Auß-Plünderungh, gantz undt zumhall demolyrt worden.

Follgentz ahm 11. May obgedachter Schwedischer Generall, mitt der gantzen Macht zu Roß undt Fuß vor die Statt Paderborn gerückt, undt ebenfalls allsollche Statt, mitt strackem Canoniren undt Fewr-Einwerffen dahin gezwungen, daß selbige ahm 15. May hernach, auff Gnad undt Ungnad sich auch ergeben, undf demnegst mitt heßischen Völlckern besetzt worden. Bey wherender Belagerungh aber gemelter Statt Paderbornn, der Schwedischer Generall Maieur uber die Reutherey, Duglaß genandt, mitt zwölff Regimentern zu Roß, undt noch zwey Regimentern Dragoner, auß dem Lager vor Paderborn loßgebrochenn, undt sowoll auff daß Churfürstliche Schloß und Statt Arnsbergh zu recognosciren, allß auch dem Kayserlichen Hollsteinischen Regiment zu Pferdt (welches theillß alhir in der Statt Arnßbergh beneben Ihro Fürstlichen Durchlaucht [Philipp Ludwig] Von Hollstein[402] allß Obristen, wie auch die ubrige Compagnien, in den negstenn Stätten, Grevenstein,[403] Altendorff[404] undt Ballue[405] verlegt gewesen) einzufallen undt dieselbe zu ruiniren welches doch durch sonderbhare Schickungh Gottes genedig verhütet undt abgewendet worden, ferner auch die Statt Marspergh,[406] mitt ebenmeßiger feindt-licher Gewaldt angegrieffenn undt innerhalb wenig Tagen nit allein erobert, sondern auch außgeplündert, Thürn undt Maurn ruinirt undt endtlich beynha gantz abgebrandt undt eingeaschert worden. Item alle umbliggende Stette, Brilon,[407] Rüden,[408] Warstein,[409] Hirtzberg[410] undt Bellcke,[411] wie nit weniger die Freyheiten undt Gerichtere von den Schwedischen Völlckern, außgeraubet undt geplundert, viele Menschen tyrannischer Weise todtgeschoßen, gefenghlich weggefhurett, und dergestaldt unchristlich gehauset, daß nit allein dieß gantze Landt, sondern auch alle benachbarte in unsaglichem Forcht undt Schrecken gestanden, zu mhalln dan alle Hoffnungh deß kayserlichenn Succurses, weiln dieselbe Armada, noch weith im Oberlandt zurück gewesen, auch die Schwedische Völlcker im Feldt uberlegen waren, beynha verlhoren gehalten wurde, unter deßen undt vorhin aber ahm 16. tag Monaths May, Morgentz zeittig, zwischen 6 undt 7 Uhren, eztliche starcke Troppen Reuther, gantz obenn auff der Haar in den liechten bäumen sich sehen laßen, daß Schloß undt Statt recognoscirt, auch eine Parthey weiters herunter ins Feldt kommen, undt gar nahe auff den Stattländeren, undt vor der Cloister-Pfortten-Brücken, wie auch auß dem Ollerfeldt beynha ahn die fünffzigh Pferde, vor den Pflügen undt Mistwagen weggeraubet, undt damitt zu dem ubrigen Schwall, welcher zu Oventrop[412] hinterm Norenberge, auff dem Schehe genandt, in Batalie gehalten[413] undt dabey ad – 116 Standarden undt Fhanen gezhellet worden, wider zurück gangen, auch daß Closter Rumbeke[414] gantz außgeplündert, jedoch diese Statt Arnsbergh sambtt dem Churfürstlichen Schloß (welche doch der vorgemeldeter Schwedischer Generall Wrangell nit allein durch verschiedene abgeschickte Trompetter undt Tambouren aufforderen, sondern auch, lauth untengesetzten, ahn Churfürstlichen hern Landtdrosten undt Rhäte abgegangenen Schreibens, die Außschaffungh der Kayserlichen Guarnisoun, gesinnen laßen, durch sonderbhare gnade Gottes, nit allein vor daßmhall, von allsollchem feindtlichen Uberfall bewharet.

Nach der Beschreibung des Beckermann[415]-Anschlags von 1646 fährt das Memorial fort, daß die ‚Statt Arnsberg (welche doch sonsten durch stetige Guarnisoun Kayßerlicher Völlcker belegt gewesen, undt viele Widderwerttigkeiten, durch den Kriegh außgestanden hatt) von allen feindtlichen Uberzügen undt Plünderungen verschonet geplieben‘. […]

Nachzutragen bleibt, daß sich der Arnsberger Stadtrat der noch andauernden Gefahr bei der Niederschrift des Textes bewußt gewesen sein muß. Der schwedische General und Reichszeugmeister[416] Karl Gustav Wrangel (1616-1676) hatte nämlich zwei Tage nach der Inspizierung Arnsbergs durch Douglas, aus seinem Kriegslager vor der Stadt Marsberg am 18. Mai den im Text erwähnten Drohbrief an Landdrost und Räte abgesandt. Darin kündigte er an, er werde das Schloß Arnsberg einnehmen. Bisher habe er die Attacke nur auf dringende Bitten der hessischen Landgräfin[417] [=> Abbildung] hinausgeschoben. Er forderte die Regierung auf, die kaiserliche Garnison auf dem Arnsberger Schloß freiwillig zu entfernen und seine Truppen aufzunehmen, um eine Belagerung und Beschießung zu verhindern. Die Antwort der Regierung ist unbekannt. Wrangel beließ es bei seiner Drohung, vielleicht, weil die Landgräfin bei dem geforderten Erwerb der Grafschaft Arnsberg eine unbeschädigte Residenz vorfinden wollte“.[418] „Vom 6. Mai 1646 datiert ein Schreiben des Regimentsquartiermeisters Hans Michell[419] zu Rüthen an die Stadt Kallhardt,[420] daß ihr das ‚Hündelshaussche, Bannirsche, Stallhaus‘ [Hundelshausen, Banér, Stålhandske] assigniert worden ist und der Rat hiermit aufgefordert werde, selber einigst [eiligst ?] herüberzukommen oder zwei Vertreter zu schicken, um mit ihnen zu verhandeln. Falls sie sich nicht erklären wollten, sollen sie mit Feuer und Schwert gestraft werden, andernfalls würden sie einen guten Salvagarde bekommen“.[421] Vom 5.5. bis 25. Juli 1646 waren die schwedischen Regimenter Hundelshausen,[422] Poley[423] und Stâlhandske[424] unter dem Befehl von Douglas in Rüthen und Kallenhardt einquartiert. In Rüthen soll es zu zahlreichen Vergewaltigungen gekommen sein. „Bürgermeister Brandis schrieb hierüber, die Soldaten hätten mit türkischer Tyrannei ‚midt mordt und brande‘ gewütet und ‚sowohl Jüdinnen als auch Christinnen‘ vergewaltigt“.[425] Damit die völlig verarmten und ausgeplünderten Bürger den geforderten Verpflegungsgeldern nachkamen, wurde der Rüthener Bürgermeister Gordt Schreiber als Geisel festgesetzt. Rüthen zahlte für beide Städte die verlangten 157 Rt. durch Kreditaufnahme, wobei u. a. der hessische Gouverneur von Lippstadt,[426] Rollin de St. André,[426a] der Stadt 55 Rt. vorschoss.[427]

Douglas wurde danach ins Schwäbische abkommandiert. „Am 5. Sept. [1646; BW] traf sodann eine Kompagnie französischer Dragoner in Lauingen[428] ein, welche die Brücke bewachen mussten. Sofort begannen die Erpressungen der neuen Gebieter. General Robert Duglaß verlangte am 10. September für jede Woche eine ganz enorme Lieferung von Proviant und Viktualien“.[429] Am 14. September 1646 erschienen die Schweden vor der Stadt [Schrobenhausen;[430] BW],  am nächsten Tag zog ein Regiment des ‚Rittmeisters Manteufel'[431] durch Gericht und Stadt, kurz danach kaufte sich Schrobenhausen um 6000 fl von der Plünderung durch die Truppen des Generals Douglas frei. Der lagerte darauf mit seinem Regiment, das 4000 Mann stark sein sollte, vor den Stadttoren, so daß Sigl schrieb: ‚Aber das Land und selbige Gegend ist nit allein von diesen Feindesvölkern auf das äußerste verderbt, sondern erst hernach von den kaiserlichen-, general- und beyerischen Kriegsvölkern verheeret worden; als sie nämlich Augsburg[432] entsetzten und der kaiserliche General Erzherzog Leopold[433] mit seinem ganzen Hofstaat[434] und völligen Armeen, vom 19. bis 28. November 1646 daselbst stillgelegen und alles, was mancher noch im Stadel zu dreschen gehabt, vollends aufgezehrt ist worden. Überdies ist Schrobenhausen erst mit bayerischem Kriegsvolk besetzt geblieben und niemand hat sich wegen der in Rhain[435] gelegenen schwedischen Besatzung sicher vor die Stadt hinaus wagen können. Noch weniger hat jemand auf dem Land wohnen mögen: Es ist also um diese Gegend herum ein großes Elend gewesen‘ „.[436]

Ende 1646 nahm Douglas an der Belagerung Heilbronns[437] teil, wie die Chronik von Bietigheim[438] berichtet: „Zue Ußgang des 1646igsten Jahrs wurde Heilbronn von dem Schwedischen General Duglas, umb etwas bis die Armeen nit weit von dannen uff Schwäbischen Hall[439] und dann ferner gegen der Donau marschirten, belägert gehalten. Da es abermalen der Durchzüg und Einquartierung halber ein grundverderbliches Ansehen gehabt, welches aber der allgüetige Gott wider Menschen Verhoffen also gnädiglich abgewendet, daß es ohne sonderlichen Verlust abgeloffen“.[440]

Sein Kürassierregiment[441] von 424 Mann nahm unter dem Befehl von Carl Gustav Wrangel am 4.1.1647 an der Eroberung von Bregenz[442] teil.[443]

Douglas avancierte zum schwedischem Generalmajor und Unterhändler bei den Ulmer[444] Waffenstillstandsverhandlungen mit Kurbayern (1647). Die kaiserlichen Subdelegierten schrieben am 18.2.1647 aus Ulm an Gallas: Sie bestätigten den Empfang seines Schreibens sowie seiner Stellungnahme, von der sie die bayerischen Delegierten unterrichtet und sie angewiesen hätten, die Verhandlungen bis zum Empfang der kaiserlichen Resolution zu unterbrechen. Diese hätten eingewendet, sie müssten auf den strengen Befehl Maximilians I. hin ohne Rücksicht auf die kaiserliche Resolution in den Verhandlungen fortfahren. Bei einem neuerlichen Besuch ersuchte sie der kaiserliche Unterhändler Rosenberg,[445] sie möchten wenigstens kurze Zeit zuwarten, aber die bayerischen Delegierten entschuldigten sich mit dem kurfürstlichen Befehl. Am 15.2. kehrten die schwedischen Gesandten Mortaigne und Douglas zurück und beschieden die kaiserlichen Vertreter, die gekommen waren, um sie zu begrüßen, sie würden bloß mit den Bayern verhandeln. Weitere Fragen beantworteten sie dahin, dass sie elf Tage gewartet hätten und die Verhandlung somit von den Kaiserlichen unterbrochen worden sei. Dass sie mit den Bayern, nicht mit den Kaiserlichen verhandelten, erklärten sie damit, noch vor ihrer Abreise von den Bayerischen gehört zu haben, die Kaiserlichen hätten keine Lust zu den Verhandlungen und seien auch nicht genügend instruiert. Die bayerischen Delegierten seien vom Kurfürsten angewiesen, Sonderverhandlungen mit ihnen, den Schweden zu führen. Es bestehe die Befürchtung, die Schweden könnten die Ausstellung eines Reisepasses für den kaiserlichen Gesandten Lindenspühr[446] hinhalten und noch vor dessen Ankunft die Verhandlungen mit den Bayern abschließen wollen. Daher sollte Lindenspühr ihnen unverzüglich die kaiserliche Resolution zukommen lassen. Ähnlich habe auch der bayerische Feldwachtmeister von Reuschenberg[447] unvorsichtiger Weise verlautbart, die Schweden würden nur mit den Bayern verhandeln; … den Tag vor der Schwedischen Ankunft seind die Franzosen bei uns gewest, und uns der Schwedischen Ankunft repraesentiert, dass weillen Mortaigni und Douglas, als zwei aus den vornehmsten von ihren Teil General-Personen alhero kommen, sie die Sachen ernstlich und kurz vernehmen würden, derohalben wir uns mit einer ragionabl Proposition gefasst machen möchten, dabei sie uns auch versichern könnten, sie nicht allein nichts von diesen, was sie ihnen haben zurück geben, sondern noch mehrers, und wie sich verlauten lassen, die Obere Pfalz und etwas von Böheimb ohne dass, was Wittenberg in Schlesien und Erblanden haben müsste, praetentiern würden. Sie, die kaiserlichen Subdelegierten, hätten bei ihren täglichen Besuchen auf alle mögliche Weise versucht, die Bayern zu überreden, die jedoch auf ihrer Berufung auf den kurfürstlichen Befehl bestanden.[448]

Douglas wurde nach dem Ulmer Waffenstillstandsvertrag schwedischer „Gubernator in Schwaben“.[449] Er war auch bei der Belagerung der Reichsstadt Schweinfurt[450] eingesetzt.[451] Er nahm an dem letzten Feldzug dieses Krieges 1647/48 teil. Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[452] aus dem von Eger[453] abhängigen Marktredwitz[454] erinnert sich an den Juni 1647, als Douglas einen Wagen mit Getreide ins schwedische Lager vor Eger schicken ließ.[455] Am 10.7.1647 wurde ihm das Kloster Zeven[456] mit 5.226 Rt. jährliche Einnahmen doniert.[457] Diese Donation beschäftigte noch 1952 deutsche Gerichte: „Der Geist des Grafen Robert Douglas, eines Kriegshelden aus dem Dreißigjährigen Krieg, wird am Freitag dieser Woche vor der Zivilkammer des Landgerichts in Stade beschworen werden. Es geht darum festzustellen, ob das Land Niedersachsen verpflichtet ist, eine Verbindlichkeit einzuhalten, die der Graf Douglas vor rund 300 Jahren gegenüber seiner Landesherrin, der Königin Christine von Schweden, eingegangen war.

Es handelt sich dabei um den Säkularisationsvertrag, mit dem „Ihro Königliche Majestät von Schweden, Unsere allergnädigste Königin und Fräulein Christine Dero Hochbestalten General-Lieutenandt, den wohlgebohrnen Herrn Robertt Duglassen, in Anmerkung seiner hohen Meriten und bey dem geführten Kriegswesen in Teutschlandt erwiesenen tapfferen Taten mit dem Closter Zeven allergnädigst beneficiret…“ Zeven war damals schwedisch.

Der Vertrag ist datiert vom 28. Januar des Jahres 1650. In ihm verpflichtet sich der Graf Douglas zum Dank dafür, daß er von der Königin mit dem säkularisierten (aus dem Eigentum der Kirche herausgelösten) Kloster Zeven belehnt wurde, Kirche und Schule von Zeven aus dem übernommenen Klostervermögen ‚in Bau und Besserung’ zu unterhalten.

Aus dem ehemaligen Kloster Zeven ist inzwischen längst ein Städtchen von 6526 Einwohnern geworden (es liegt im Kreis Bremervörde), und des Grafen Douglas Gebeine sind lange vermodert. Aber das alte Dokument hat bis heute durch alle Zeiten hindurch praktische ökonomische Bedeutung behalten“.[458]

Über ein Treffen bei Schlackenwerth[459] heißt es: „Und hier geschah es, dass Helmold Wrangel,[460] ein eben so kühner und verwegener Parteiführer bei den Schweden, wie der liguistische General, Johann von Werth,[461] ehedem bei den Baiern und jetzt bei den Kaiserlichen, in der Morgendämmerung des 30. Juli [1647; BW] mit 10 Schwadronen[462] über eine seichte Stelle der Eger setzte und das feindliche Lager derart überrumpelte, dass er bis in das etwas entfernte Hauptquartier des Kaisers drang und keinen geringeren Plan hatte, als sich des Kaisers zu bemächtigen. Doch, da traf er auf das Garde- und zwei andere Cavallerie-Regimenter,[463] die eben im Begriffe waren, zum Fouragiren[464] auszurücken. Von diesen beherzt angegriffen, wollte sich Wrangel auf demselben Wege, den er eingeschlagen, retten, dieser war ihm jedoch schon verlegt, so dass er nur mit Wenigen dem allgemeinen Blutbade entrinnen konnte. Ueber diesem Ueberfall des kaiserlichen Lagers berichtet K. G. Wrangel an den schwedischen Reichsrath, Magnus Gabriel Delagardie,[465] aus dem Feldlager bei Eger[466] 26. Juli (5. August) 1647: ‚Ich habe meinem hochgeehrten lieben bruder in meinem letzten vom 8. hujus, dienstlich zu erkennen gegeben, dass der Kaiser[467] mit seiner Armee zu Schlackwalde, drei Meilen von hier, angekommen sei, in der Meinung, der Stadt Eger beistehen zu können; nun er aber sah, dass dieses sein Vorhaben nicht bewerkstelligt werden konnte, hat er sich hernach, wie die Stadt über war, daselbst einige Tage aufgehalten, und den 15. hujus vor das Schloss Falkenau[468]  begeben, welches er den andern Tag morgens früh beschoss, und bald den Capitain,[469] welcher von General-, Reichs- und Feldzeugmeister[470] Herrn Wittenberg[471] dorthin gelegt war, zur Uebergabe gebracht. Darauf hat er sich hernach den 18. dieses mit seiner Armée über und längs des Egerstromes hieher zur Stadt (Eger) gezogen, wo wir denn auf diese Seite ihm entgegen zogen. Hier, bei der Stadt, hat er sich auf einen hohen Berg gesetzt, und daselbst einige Redouten[472] aufgeworfen und sich verschanzt also, dass es scheint, er wolle dort ein dauerndes Lager zu formiren suchen, deshalb ich auch aus dieser Ursache genöthigt sein werde, hier in so lange stehen zu bleiben, bis die ruinirten Werke bei der Stadt ausgebessert und zur Vertheidigung wieder geeignet sein werden, gleichwohl aber und während dieser Zeit in Acht nehmen, was die Gelegenheit günstiges darbiethen sollte, und dies um so mehr, als wir uns nun täglich gegenseitig mit Kugeln bewerfen, so dass man binnen kurzer Zeit zu erwarten hat, welchen Ausgang dieses Wesen endlich nehmen werde. Den 20. habe ich in der Morgendämmerung einige Schwadronen ausgehen lassen, zu versuchen, ob sie die kaiserliche Wache dort vor ihrem Lager überfallen und und ihr etwas anhaben könnten, und da damals 3 Regimenter von uns, nämlich das Duglassische, Poleysche, Ulffsparrische[473] die Avantgarde hatten, haben sie bald angegriffen, und zwei Wachen zur Flucht gebracht, so dass sie mit den Fliehenden zugleich in das kaiserliche Lager, und schon zur Hauptwache in das Quartier des Kaisers gekommen sind, wobey sie den Kaiserlichen ziemblichen Schaden beigefügt und einen grossen Allarm verursacht haben. Auch hätten dort die unsern dieses Mal bald den Kaiser gefangen bekommen, indem drei von unsern Reutern vor das Quartier des Kaisers kommend, von ihren Pferden sprangen und auf seine Stubenschildwache liefen, auch den auf der Treppe vor der Stubenthüre, so wie auch zwei andere, welche in des Kaisers Stall liefen um ihm Pferde zuzuführen, erschossen. Dazumal waren die Unsern allzu weit vorgerückt, indem sie durch des Kaisers Hauptquartier dem Feinde nachgesetzt haben, als aber mittlerweile einige kaiserliche Reiter-Regimenter heransprengten, haben sich die Unserigen zurückziehen müssen mit Verlust des Obrist-Lieutenants[474] in dem Ulffsparischen Regiment Adolph Hopp,[475] dann zweier Lieutenants,[476] 1 Cornet[477] und einiger Gemeine,[478] welche todt blieben; gefangen wurden der Obristlieutenant[479] in dem Polleyschen Regimente, Herr Christiern Horn,[480] 1 Rittmeister, 3 Lieutenants, 1 Cornet und ein Haufen gemeiner Soldaten, welche alle heute hierher geschickt wurden“.[481]

Die kaiserliche Armee unter der Führung Holzappels[482] hatte bei ihrer Absetzungbewegung vor den heranrückenden schwedischen und hessen-kasselischen Einheiten drei Plätze besonders befestigt: Burg Gleichenstein[483] im südlichen Eichsfeld, Schloss Friedewald,[484] das von kurbayerischen Truppen unter Feldmarschall Gronsfeld[485] erobert worden war, und Schloss Homberg an der Efze.[486] Kritisch betrachtet, sollten diese drei Plätze den weiteren Vormarsch Wrangels aufhalten, im kaiserlichen Lager wollte man damit Zeit gewinnen. Wrangel kümmerte sich bei seinem Vormarsch aber nicht weiter um diese Plätze, sondern überließ sie den hessen-kasselischen Truppen unter Generalmajor Rabenhaupt[487] und den schwedischen Garnisonstruppen unter Generalmajor Douglas.

Gleichenstein wurde im Dezember 1647 von Douglas vergeblich berannt und mehrere Tage kanoniert.[488] Die kaiserlichen Dragoner in der Burg hatten sich halten können, da Douglas verwundet wurde und anschließend die Belagerung aufgehoben hatte. Im „Theatrum Europaeum“ heißt es: „Es hatte deß Keyserlichen Herrn Gener. und Feldmarschallen / Graffen zu Holtzapfel Excell. bey Eingangs vermeldeter Annäherung in das Fürstenthumb Hessen / das auff dem Eichsfeld liegende / vor etlichen Jahren vom Herrn Gen. Königsmarck eingenommen[489] / nach der Zeit aber desmantellirte veste Schloß Gleichenstein / im Monat Nov. mit etlichen Tragonern hinwiderumb besetzt / umb dadurch das Eichsfeld / und andere angehörige Oerter vollends in Contribution zuziehen. Dieses nun nachmalen zu occupiren / vermeynte der Herr General Lieutenant Duglaß sein Heyl daran zuversuchen / so ihn aber beynahe sein Leben gekostet hätte. Dann als er solches im Eingang deß Decemb. mit etlichen Regimentern berennt / eine und andere Baterien[490] verfertiget / und mit dem Schiessen einen Anfang zumachen vorhabens gewest / ist er er am 9. 19. ejudem gegen Abend unter dem recognosciren mit einer Mußqueten[491] Kugel (andere wollen von 2. sagen) in den Leib geschossen worden / dz er sich (nach deme ihme solche zu Heiligenstatt[492] ausgeschnitten worden: den 11. 21. in einer Senffte nach Göttingen[493] bringen lassen / und demnach die Belägerung solchen Schlosses unverichteter Sache uffheben müssen“.[494]

Aus Meiningen[495] wird 1648 berichtet: „Im Februario [1648; BW] ist der Schwedische General Robert Duglais allhier gelegen, dessen Völcker auff den Dörffern einqvartiret gewesen“.[496]

Mitte Februar 1648 rückten erneut schwedische Truppen mit schwerer Artillerie heran. Diesmal kamen sie aus den Erfurter und Leipziger Garnisonen und standen unter dem Befehl von Obrist Sigismund Przyemski,[497] dem tapferen Verteidiger Memmingens[498] gegen Enckevort. Gleichenstein hielt sich noch bis zum 9.3.1648 und wurde dann von den Schweden in einen „steinhauffen“ verwandelt.[499]

Der wieder genesene Douglas nahm zusammen mit Wrangel im Juni 1648 an der Eroberung und elftätigen Plünderung Freisings[500] teil, nachdem der kurbayerische Obrist Johann Bartels[501] und Obristleutnant Johann von Lichtenau[502] im bischöflichen Residenzschloss ein vergebliches „defensionwesen“ gegen die weit überlegenen schwedischen Truppen eingerichtet hatten.[503]

Dr. Jordan notiert unter dem 27.5./6.6.: „haben die Schwedische noch das Hauptquartier in Freysingen gehapt, wo selbst Duglaß, Gral. vber die Cavallerie, in der Thumbkirchen Kindttauf gehalten, vnnd selbige Kirche zum Blockhauß gemacht vnnd darinn einen alten Schatz von 2 Tonnen[504] Golt-Barschaft gefunden, welche er den Soldaten Preiß gemacht“.[505] In den zeitgenössischen Schilderungen ist davon jedoch nicht die Rede: „Die unbeherrschte Habsucht  machte nicht vor den Kirchen, nicht einmal vor dem ehrwürdigen Dom halt. Die bischöflichen Beamten hatten allen Plunder und Hausrat darin versteckt, wodurch die Soldaten auf ihren Beutezügen angelockt wurden. ‚Das hochwirdige sacrament [wurde] auf die erdt geworfen’, ‚aus dem ciborio[506] undt monstranzen’ herausgerissen, ‚das schmidl zu der hostie neben allem anderen weggenommen’, ‚die vasa geraubt’. ‚Die thombkirchen ist durch pluetvergiessen samt etlichen altären profaniert …, die orgl undt uhr seindt verderbt, die gloggenstrikh hinwekhgenommen; ist also unser thumbkhirch noch auf diese stundt ganz offen und zaigt khain uhr, wird auch ninderst als pei den parfüessern geleith’. Außer verschiedenen Altarblättern schleppten die Plünderer eine Truhe mit Meßgewändern und anderen wertvollen Ornaten aus der Domkirche fort. General Wrangel übergab später die Truhe den Kapuzinern in Mühldorf,[507] damit sie wieder an ‚ihr[en] gehörig[en] orth restituiert werde“.[508]

Der Jurist Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], ab 1658 Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim,[509] hält in seiner „Kurtzen Beschreibung“ fest: „ ‚Den 27. Oct. kam der Obrist Lieuten. Gustav Wrangel[510] mit seinem Regiments-Stab[511] und 5. Compagnien herein / dargegen muste Kuchenmeister[512] mit seinem Regiment ausziehen. Den  21. Dec. kam der Obrist Lieuten. Robert Duglass mit etlichen Obristen und 300. Pferden alhier zu quartiren / deme der hiesige Commendant Wrangel aufwartete. Als dieser kaum hinweg war, kam Carolus Magnus, Markgraff von Baden Durlach[513] / mit vielen Obristen und Officierern an / machten sich sehr lustig / aber die Stadt muste alles bezahlen.

Diesem Commendanten Wrangel muste man eine eigene Post daher halten / zwang die Bürger zum frohnen[514] und schantzen[515] / foderte 1000. Säcke Meels / 1000. Säcke Gersten / und 100 Zentner Pulver / da es doch Fried geschlossen hiesse. Man muste auch von Saam- und Eß Getraid unter dem Thore Zoll geben / von jeder Metz 6. Pf.“[516]

Am 1.12.1648 war der gesundheitlich anscheinend angeschlagene Douglas zu Verhandlungen in Bamberg erschienen.[517]

Unter dem 22./23.12.1648 hielt der Rothenburger[518] Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „22. Decembr. Ist General Leütenampt[519] Duglas mit 14 Reg. zu Pferdt von der Schwedischen Armee allhier fürübermarschirt, welche in den Schwäbischen Creyß[520] gelegt werden; er selbst ist in Person den 23. diz allhier neben Obristen Goldstein,[521] Fürsten Carla von Baden und andern Officirern übernacht gelegen. Haben durch Verwahrlosung deß Feüers zu Lohr[522] ein Hauß und 2 Scheüren abgebrannt und zu Diebach[523] 4 Bäu und werden in den Fränkischen Creyß[524] 12 Reg. verlegt, also daß in sieben Creyßen auf 170 Reg. Schwedische eingelegt werden. Gott helf uns überwinden“.[525]

Nach Pastorius kam Douglas am 14.7.1649 nochmals mit Horn[526] nach Bad Windsheim.[527]

Von 1648 bis 1650 war Douglas als Generalleutnant und Gouverneur in Schwaben mit der Auflösung aller dort stationierten Regimenter befasst, auch mit der seines eigenen Reiterregiments.

Am 20.8.1650 musste Dettelbach[528] Vorspann für Douglas stellen, der mit den Resten von sieben Regimentern, u. a. auch von Carl Lewenhaupt,[529] aus Schwaben heraufkam. Am 22.8. liefen Berichte ein, dass dieses Corps, zu dem auch Reiter von Jordan,[530] Anderson[531] und d’Avangour[532] sowie das Fußvolk von Bülow[533] gehörten, dass Douglas schwer krank sei. Das Kommando führe daher Jordan. Ein Teil dieser Truppen habe auf dem Ochsenfurter[534] Gau bei Aub[535] gemeutert[536] und Jordan gezwungen, Abdankungsgelder[537] und Pässe herauszugeben. Die Fußtruppen lägen noch bei Bad Windsheim und weigerten sich, den Marsch nach Lüttich[538] anzutreten, wo Ludwig Lewenhaupt,[539] der dritte der Lewenhaupt-Brüder, beim Eintreiben von Satisfaktionsgeldern[540] von Bauern erschlagen worden sein solle, was jedoch nicht stimmte.

Nach den Recherchen von Pleiss lag Douglas am 22.8. im Quartier zu Schwanfeld,[541] am 24.8. in Ebenhausen,[542] am 26.8. in Meiningen[543] und vom 24.-26.8. in Neustadt/Saale.[544]

Nach Schweden zurückgekehrt wurde er 1651 zum Baron von Skålby[545] und 1654 zum Grafen von Skänninge[546] erhoben. Von 1655 bis 1660 nahm er als Feldmarschall an Feldzügen gegen Dänemark und Polen teil und war bis 1661 Militärbefehlshaber in Estland und Livland.[547]

Douglas starb 1662, „of a fit of apoplexy brought on by excitement of temper. He is described as unlettered, plain, and blunt, diminuitive in stature, deformed in person, but active, skilful, and enterprising“.[548]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten ! 

[1] TESKE, Bauern, S. 198; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 77, Anm. 250: 1661.

[2] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.

[3] Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378 (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.; LEHMANN, Kriegschronik; KLUGE, Hofer Chronik; HARRACH, Tagebücher.

[4] Johann Kasimir v. Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg [20.4.1589 Zweibrücken-1652], Schwager Gustav II. Adolfs. Vgl. ZEUS, Ein Pfälzer in Stockholm.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[6] MARRYAT, One Year in Sweden, 2. Bd., S. 462.

[7] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[10] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.

[11] James 1st Duke of Hamilton [19.6.1606-9.3.1649 in London enthauptet], engl. General. Vgl. SSNE ID 1348.

[12] Breitenfeld; HHSD VIII, S. 38f. Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.

[13] William 1st Earl of Craven [Milort Crave, Millord, Milord Cré] [Juni 1608 Bishopsgate, London-9.4.1697 Drury House, London], Obrist in pfälzischen Diensten. MURDOCH, SSNE ID 1339; http://www.berkshirehistory.com/bios/wcraven_eofc.html.

[14] Volunteers: Freiwillige oder auch Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“.

[15] Sir Francis Fane of Fulbeck [um 1611-1681], hatte als Volunteer ab 1631 unter James Marquis Hamilton [SSNE ID 1348] gedient. SSNE ID 6936.

[16] Bad Kreuznach [LK Bad Kreuznach]; HHSD V, S. 24ff.

[17] Kauzenburg, Höhenburg in Bad Kreuznach im Landkreis Bad Kreuznach.

[18] Es handelte sich um Lothringer, Truppen Karls IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. Jeremias Drexel SJ, der Maximilian I. auf seinem Böhmischen Feldzug begleitete, gesteht am 30.7.1620; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 92, „dass die Lothringer in dem eroberten Schlosse Aisterheim schlimmer als die Türken hausten. Die Trossknechte im Gefolge der fünf lothringischen Schadronen haben diesem Berichterstatter den Eindruck gemacht, als habe man von vielen Galgen die Diebe gesammelt. Überhaupt scheinen sich die schlimmsten Elemente im ligistischen Heere unter den Lothringern befunden zu haben. Wir erfahren von Angehörigen dieser Truppen, die Krankheit simulierten, um im Wagen gefahren zu werden, dann an einem abgelegenen Ort ihren Fuhrknecht ermordeten und sich mit den Pferden und aller sonst erreichbaren Beute aus dem Staube machten“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[18] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “

[19] Wallonen: Französischsprachige Bevölkerung in den Niederlanden (Artois, Hennegau, Namur, Luxemburg, Limburg, Teile Flanderns und Brabants), z. T. im Fürstbistum Lüttich. Die Regimenter mit hohem Anteil an Wallonen (z. B. das Regiment Johanns II. von Mérode) waren bei Freund und Feind wegen ihrer Erbarmungslosigkeit seit Anfang des Krieges allgemein gefürchtet. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 459 (1619): „Die Wallonen und Ungern reissen sehr vom Spannischen Lager auß, weiln sie keine bezahlung haben können, die thun auff den Strassen deß Landts grossen schaden, greiffen die Leut auch gar in theil Vorstätten an, ziehen sie auß und hauens darnieder, wie sie dann den 26. diß drey Dörffer abgebrandt, daß man solches am Kalnberg selbsten zu Wien gesehen“. Zur Einschätzung bei den eigenen Verbündeten (10.1.1632): Man „weiß wohl, wie die Wallonen beschaffen, nur auf Plackherey und rauberey, doch zum fechten seyn sy wenig nuz, es heißt wol dem gemeinen Sprichwort nach: vill geschrey und wenig wohl. Thuet doch den armen undertanen wol soviel plagen als ein ganzes volles Regiment“. HELML, Oberpfalz, S. 121. Nach Ansicht des Grafen Albig von Sulz sei bei ihnen „gantz kein Rgt. zu halten“. HELML, Oberpfalz, S. 87; ENGELBERT, Wallonen. Vgl. auch MITHOFF, Chronik von Rodenberg, S. 235ff. (1629). BECKMANN, Historie 3. Teil, S. 297 (Zerbst 1626): „Den 1. Aug. sein bei 370. Wallonen / mehrentheils ungesundes und dabei boßhaftiges Volck herein gebracht / und im Frauen-Viertel einquartieret worden / wodurch die Stat / welche ohne deß wegen Menge des hereingeflüchteten Volcks voller Kranckheiten gewesen / vollends inficiret worden / so daß manchen Tag 10. biß 12. Personen begraben müssen werden. Gedachte Wallonen aber sein / nachdem sie über 10. Wochen hier gelegen / und viele gute Leute gantz ausgezehret / den 14. Octobr. wiederumb weg machiret“. Vgl. auch das harte Vorgehen Hatzfelds 1637 gegen kaiserliche Marodeure, die hauptsächlich aus Wallonen und Franzosen bestanden; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 791. => „Merode-Brüder“.

[20] Obergewehr, Oberwehr: Zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[21] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[22] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[23] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende  Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.

[24] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.

[25] Sir Henry Vane [ 1589-1655 ], englischer Botschafter. ID 1260.

[26] N Masham [ – ], englischer Volunteer.

[27] N Lord ? Talbot [ -4.3.1632 Kreuznach] Nach WATTS, The Swedish Intellligencer 2. Bd. , S. 81, erhielt er einen Schuss in die Schuler. ID 6916.

[28] PRIEGER, Johann Erhard Peter, Kreuznach [ … ], Kreuznach 1837, S. 23f., Anm. 1.

[29] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.

[30] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[31] Gelbes Regiment (Hofregiment): „Hovregementet/Gula regementet. Besked om att det ska upprättas i brev till Jakob de la

Gardie 17/12 1623. Kaptenerna värvar kompanier men ingen överste får värvningspatent (SL, s 479f). Den först tilltänkte chefen, Rhengreven Johan Philip, tillträdde inte (SL, s 419) och överstebefattningen var vakant till maj 1625 då Frans Bernhard von Thurn (se Röda regementet) blev chef (SL, s 436). Han efterträddes av Maximilian Teuffel (från Blå Regementet) i slutet av oktober 1627 (SL, s 535). Teuffel stupade vid Breitenfeld 7/9 1631 och efterträddes 1/10 1631 av Nils Brahe (SL, s 572, 574) som stupade vid Lützen 6/11 1632; http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. Das Gelbe Regiment wurde bis 1632 geführt von Nils Abrahamsson [„Nelen, Nilius, Niclas“] Brahe, Graf zu Visingsborg, Freiherr zu Rydboholm und Lindenholmen [14./24.10.1604 Rydboholm – 21./1.12.1632 Naumburg], schwedischer Obrist, ab 1632 von Lars [Laes] Graf Kagg [Kagge, Kache, Kaggin, Kaggi, Kago, Kalle, Kaach, Gaugk, Kiege] [1.5.1595 Källstorp-19./29.11.1661 Stockholm], schwedischer Reichsmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=12302.; ab 1635 von Wulf v. Schönbeck [ – ], schwedischer Obristleutnant bzw. französischer Obrist, Generalmajor.

[32] Heldburg, heute Ortsteil von Bad Colberg-Heldburg [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.

[33] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.

[34] Häselrieth, heute Ortsteil von Hildburghausen [LK Hildburghausen].

[35] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2690.

[36] Stadtkapitän: auch Stadtoffizier, gewöjnlich ein Offizier aus der Bürgerschaft, zuständig für die Bürger-Soldaten. Vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges waren die Hauptleute und Leutnante Berufssoldaten. Dann übernehmen Bürger die Führung des Bürgeraufgebotes für Wachen, Bollwerk und den Feuerlöschdienst selbst als Offiziere. Zum Teil wurde dieses Stadtaufgebot wie in Schweinfurt durch Besatzungssoldaten ersetzt.

[37] Hildburghausen [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 198ff.

[38] Amtsschösser: Der Schösser nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. [mdsz]

[39] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[40] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2692.

[41] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant.

[42] Steinau a. O. [Śinawa, Kr. Wohlau]; HHSSchl, S. 517ff.

[43] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.

[44] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.

[45] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[46] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkr.]; HHSD X, S. 177ff.

[47] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[48] Bautzen [Oberlausitz], HHSD VIII, S. 19ff.

[49] Landsberg/Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.

[50] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[51] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[52] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 152f.

[53] Heiligenstadt [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 186ff.

[54] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[55] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[56] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[57] Weißenfels [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 487ff. Vgl. REICHEL, Weißenfels.

[58] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[59] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[60] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 156f.

[61] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[62] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[63] Pierre de [Peter v.] Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brosarte, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Brusard, Pose] [1594-21.10.1638 Minden], schwedischer Obrist.

[64] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[65] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[66] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[67] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[68] Kaltennordheim [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 229f.

[69] Ilmenau [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 211ff.

[70] Georg Friedrich v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolfersdörfer] [ -4.8.1668 Eilenburg], weimarischer Obristleutnant, schwedischer, dann kursächsischer Obrist.

[71] Robert Cunningham [Kunigham, Kuningham, Könningam, Königshaim, Königsheim, Königam, Königham, Kunigam] [ -Juli 1644 Lickau], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID:  2132.

[72] N Clou [ – ], sachsen-weimarischer Kapitän.

[73] Goldene Mark [LK Duderstadt]; HHSD II, S. 172f.

[74] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 176.

[75] Duderstadt; HHSD II, S. 123f.

[76] Heiligenstadt [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 186ff.

[77] Rusteberg [LK Eichsfeld], HHSD IX, S. 365f.

[78] Gleichenstein, Burg [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 147.

[79] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[80] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 182f.

[81] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[82] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 248.

[83] Eisenach [LK Eisenach]; HHSD IX, S. 88ff.

[84] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.

[85] Johann Ernst Herzog v. Sachsen-Eisenach [1.7.1566 Gotha- 23.10.1638 Eisenach].

[86] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[87] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[88] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[89] Thilo Albrecht v. Uslar [13.12.1586 Wake-14./24.10.1634 vor Minden], braunschweigisch-lüneburgischer Generalleutnant.

[90] Ichtershausen; HHSD IX, S. 208ff.

[91] Tambach-Dietharz [LK Gotha]; HHSD IX, S. 428ff.

[92] Gotha; HHSD IX, S. 151ff.

[93] Ohrdruf [LK Gotha]; HHSD IX, S. 324ff.

[94] Oberhof ]LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 317f.

[95] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255f.

[96] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.

[97] Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen; Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[98] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.

Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[99] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-kursächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. Vgl. Quellen 32, 33. – Wittstock [LK Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.

[100] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren und Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[100]Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.

[101] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[102] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[103] Bogislav Philipp v. Chemnitz beschrieb die Schlacht; CHEMNITZ, Geschichte 3. Teil, 1. Buch, Kap. 16, S. 39ff.

[104] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).

[105] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nach Gustav II. Adolfs Reform nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[106] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin und Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kinck, Knige, Kurden] [1589-9.6.1652], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID: 2814; MURDOCH; WALES, James King; BLACKER, Brief Sketches, S. 364f.; BACKHAUS, Brev I, II.

[107] Marodeur, Merodebruder: Diebesbande, Nachzügler, Feldstreicher. Marodeur: Der Begriff ist abgeleitet vom französischen „maraude“ oder „maraudage“, was „Felddiebstahl“ – besonders durch Soldaten – bedeutet. Verwandt ist das deutsche Eigenschaftswort „marode“, welches synonym zu „heruntergekommen“, „verfallen“ oder „verkommen“ verwendet wird. Marodeure schließen sich häufig in Banden zusammen. Je länger ein Konflikt andauert, desto größer wird naturgemäß das Marodeursunwesen, weil die Zahl der Menschen wächst, die keine andere Überlebensmöglichkeit mehr haben oder sehen. Aus diesem Grund war eine große Zahl von Marodeuren auch eine der Begleiterscheinungen des Dreißigjährigen Krieges. Das Phänomen ist jedoch keineswegs auf die Frühe Neuzeit beschränkt. [wikipedia]. Der Marodeur bezeichnet jemanden, der am Rande von Kampfhandlungen brandschatzt, plündert, erpresst, raubt, stiehlt, vergewaltigt und mordet. Zumeist handelt es sich dabei um durch Krankheit oder Verwundung untauglich gewordene und ausgemusterte oder wegen Verfehlungen aus der Truppe ausgestoßene Kombattanten oder um Deserteure. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen.  Der Ausdruck Merode-Brüder wird in der germanistischen Forschung meist auf Truppen des braunschweig-lüneburgischen, dann schwedischen Obristen Werner v. Merode bezogen, die 1635 an der Elbe meuterten und auseinander liefen, während Grimmelshausen die Verbände des kaiserlichen Obristen Johann II. v. Mérode meinte. => Gurgeln, Kriegsgurgeln, „Merode-Brüder“ in den „Miniaturen“.

[108] Vgl. HEßELMANN, Simpliciana XXXIII.

[109] ENGLUND, Verwüstung, S. 157ff.

[110] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[111] Christian Becker [Beckert] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[112] Delitzsch [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 73f.

[113] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[114] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[115] Alexander Künigke [ – ], schwedischer Rittmeister.

[116] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 121.

[117] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[118] Werben, heute Ortsteil von Delitzsch [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 492f.

[119] Beerendorf, heute Ortsteil von Delitzsch [LK Nordsachsen].

[120] Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken.

[121] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[122] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[123] Proviantmeister: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 40 fl. monatlich.

[124] Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt – In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute und Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.

[125] N Holzapfel [ – ], schwedischer Kapitän.

[126] LEHMANN, Delitzsche Chronik 2. Bd., S. 121.

[127] Bitterfeld, heute Ortsteil von Bitterfeld-Wolfen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 44ff.

[128] SCHMIDT; MOLTRECHT, Stadtbilder, S. 5.

[129] William [Wellam, Wilhelm] Barclay [Barclau, Barkler, Berckley] of Vrå [af Frederiksdal; Schweden] [4.5.1603 Siggot – 6.5.1676 Vagna], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[130] indebite: unverdient.

[131] ex commiseratione: aus Mitleid.

[132] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[133] per novation: durch Umwandlung.

[134] Scheffel: 1 Scheffel = 103, 83 Liter.

[135] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.

[136] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch  die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Auch Regimenter wie das des kurkölnischen Obristen Hugo v. Tyrell[i] lösten sich wegen Hunger auf. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 172 (1638): „Das Getreide wurde [von den Soldaten] weggeführt. Kein Bauer hatte mehhr Lust zu säen. Keiner hatte mehr Lust zu arbeiten, weil er es doch nicht genießen konnte. Es kam nur das  Nötigste in die Erde, und dieses hatten die Soldaten gestohlen. Es kam eine böse Hungersnot. Viele sind gestorben. Die schwedischen Reiter und die Kroaten mussten sich mit kleinem Brot begnügen. Unser Brot gestand damals aus gemahlenen Eicheln, Wicken und wenigem Korn. Die solches hatten, konnten froh sein. Manch reicher Mann ist aus Hunger gestorben […] Man sieht oft, dass es Menschen in der Not an jeder Erklärung mangelt. Mit gesottenem Gras und Aasfleisch glaubten viele, dem Hunger zu entgehen und starben erst recht an den abscheulichen Sachen, die sie verschlangen“. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung von VINCE, Lamentations, S. 35ff. Z. T. sollen sich die verhungernden Soldaten regelrecht zu Tod gefressen haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 117 (1634): „Den 26. Decembris zogen die Soissischen Soldaten hinaus / und kamen dargegen 3. Compagnien Schwaben herein von dem Freybergischen Regiment / die hatten meistenteils alle Weiber und 5. biß 6 Kinder / alle sehr verhungert / die frassen alles aus / was sie bekommen kunten / mit solcher Begierde und in solcher Mäng / daß etlichen der Wanst zersprang. Zween Soldaten hatten 35. Glös und 3. Spital Laiblein Brods uff einen Sitz gessen / hatte der eine noch ½ Glos im Munde / da er starbe“. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet über die Zustände in der Festung Hanau (1636); KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 118f.: „Anno 1638 ist wieder eine Theuerung nach dem vorigen Krieg und der Pest erfolget, so daß ein Leipziger Scheffel [103, 83 Liter; BW] um 10 G[ulden; BW]. Verkauft worden. Dahero weil die Armen es nicht bezahlen, auch vor den Thüren nichts mehr kriegen kunten, so wurden vor großem Hunger Hunde und Katzen geschlachtet, ja das Aas von dem Schindanger [=> Schindanger; BW] geholet und gefressen, und wollte wenig zureichen, deßwegen viel Leute verhungert und in den Misthaufen gestorben, so vorhin auf dem Lande schöne Güter gehabt; daselbst viel arm Volck sich von hier nach dem Altenburgischen gewendet, woselbst sie auch erhalten worden; Es haben sich auch einige gutthätige Hertzen gefunden, die den Armen wöchendlich ein oder zweymahl zu gewissen Tagen Brod haben mitgetheilet, worunter der Herr Superintendent D. Leyser, Herr Archediakonus M. Rinckard, Herr Bürgermeister Müller wie auch andere wohlhabende Bürger sich mit befunden haben, dass iedweder einen oder zwei Scheffel [1 Scheffel = 112, 15 Liter, BW] kauffte und das hiervon gebackene Brod unter die Armen austheilete, so wollte es doch nicht zulangen, denn die Menge war zu groß, weil offt vor einem solchen Hausse 4, 5, 6 bis 800 Menschen an Männern, Weibern und Kindern gestanden, welche einander sehr gedrenget, darunter viel Leute vom Lande, so vor dem Kriege nicht vor 800 oder 1000 Gulden, ja wohl nicht vor 2000 Gulden gegeben hätten. Wenn nun die Leute ein bißgen Brod erhalten, haben sie es nicht flugs gegessen, sondern nur daran gerochen und haben Gelegenheit gesuchet, ob sie einen Hund oder eine Katze damit fangen können. Wenn sie denn einen Hund bekommen, haben sie denselben an einem Strick bey sich geführet, denen wohl 20 oder 30 arme Leute beyher gefolget, gleichsam als wenn sie mit dem Hunde zu Grabe gehen wollten. Wenn sie nun vor die Stadt auf den Graben kommen sind, da haben sie geschlachtet und gebraten, was sie bekommen, da ist auf dem Graben um die Stadt herumb ein klein Feuer nach dem anderen gewesen, darbey die armen Leute gekocht und an hölzernen Spießen gebraten, was sie nur bekommen. Denn wenn der Cavaller [Abdecker, BW] mit dem Karn ein Aas hinausgeführet, ist das arme Volck häuffig nachgelauffen, und haben ein Stück nach dem anderen davon abgeschnitten. Oder wenn eine Kuh verworfen und das Kalb gleich unzeitig gewesen, haben sie es doch geholet, gekocht, gebraten und alles gegessen. Ja es war das arme Volck so abgemattet und verhungert, daß sie gingen, als wie die Schämen (!) [Schemen; BW] war Gottes Strafe so groß, daß sie gleichsam nicht kunten wegkommen oder an andere Oerter lauffen, sondern lieber hier verhungerten, da es doch, wie obgedacht, im Altenburgischen und an anderen Orten nicht so teuer, auch noch eher Brod vors Geld oder vor den Türen zu bekommen war, als hier. Sonderlich aber wenn der Abend herbey kahm, da hätte es oftmals einen Stein erbarmen mögen, wie das arme Volck winselte und die Nacht über in den Misthauffen schrie und bath. Eins rufte hier, das andere dort, tausendmahl um Gottes-Willen umb ein bißgen Brod, oder nur um ein Krümelgen; ein anders etwa umb ein Trünklein Wasser oder Kosent [Kofent = Dünnbier; BW] und dergeleichen, daß man froh war, wenn es wieder Tag wurde; denn das Elend und große Geschrey kunte man ohne hefftige Gemüths-Bewegung nicht ansehen oder anhören“. WINTER, Möser, S. 209, unter 20.12.1638 (Staßfurt): „Eben diesen Tag kam der Oberste Lieutenant vonm Jungen Schleinitzischen Regimente anhero von Dresden herunter, mit fast ein 40 Pferden, ward eingelassen, um sein Geld zu zehren, welcher aussagt, es würden die Schwedischen bald wieder hier sein, und diese Oerter unter ihre Contribution nehmen, hat auch vermeldet von dem großen Hunger der Soldaten, u. unter andern, daß ers mit seinen mit seinen Augen gesehen, wie drunten im Lager ihrer zwei einen Todten aufgeschnitten, Lung und Leber aus dem Leibe genommen, ans Feuer gesetzet, ein wenig geklopft und mit Begierde hereingefressen“. Hunger führte u. a. zu Kannibalismus; vgl. „Gründtlicher vnnd warhaffter Bericht / vnnd Erzehlung Der Vorhin vnerhörten Thaten vnd abscheulichen Exempel“ (1638), ohne Seitenangabe: „Herman Seidel / ein frommer Mann / von Offenburg / welcher zu Lichtenau eine Schwester / die Ihm sehr lieb gewesen / vnd derhalben seinen Sohn zu hir geschicket / mit ein wenig nahrung / dieser Knabe kömmet vngehindert fort / alß er nach Lichtenaw kömbt / vnd niemand findet / auch schon im widerkehren ist nach hause zugehen / kömmet er ohn gefehr bey ein Fischerhäußlin / da ers rauchen sihet / vnd wie denn die Jugend vorwitzig / lauffet er hinzu / vnd wird eines Weibes gewar / die beim heerde sitzt / vnd kochet / vnd beynebens schrecklich heulet und weinet / neben dem heerde hencket ein Kind an einem stecken / welcher durch beyde Waden gangen / vnd dz Kind den kopff vnter sich gehangen / ist auffgeschnitten vnd geschlachtet / dieser Knabe lauffet mit angst vnd furcht vmbgeben / biß er nach Offenburg kombt / sagts seinem Vater / dieser zeigts der Obrigkeit an / vnd muß dieser Knabe mit einer ziemlich starcken Guarnison dahin / welchs also befunden / vnd das Weib gleich auch essend vnd weinend finden / haben aber vom Kinde noch funden die 2. Vntertheil / den lincken Arm / vnd Kopff / das andere hat sie schon verzehret gehabt: vñ ist diß Weib / nebenst dem Kinde auff Offenburg genommen worden: alß man sie aber gefraget: wie sie solchen Mord vnd Todschlag gleichwol vbers Hertze bringen können ? hat sie darauff geantwortet / sie hette es nicht gethan / sondern der grausame Hunger / dessen quall vnmenschlich were /das vbrige wolte sie der Obrigkeit befehlen zu verantworten. Hat aber nur 16. Tage nach diesem gelebet“.

[137] „unnatürliche Speisen“: GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 257f. (1637) „In diesem vorhergehend- und nachfolgenden beyden Jahren ist so eine elende und erbärmliche Zeit gewesen, daß es fast nicht zu beschreiben, und die Nachkommene kaum glauben werden. Krieg, Pestilentz und Hunger haben über alle massen überhand genommen, wie denn zumal in diesem und vorhergehendem Jahr es so theuer worden, daß das Maaß Korn biß auff acht und zwantzig Patzen gestiegen und ein Pfund Brod siebenzehen Pfennig gegolten. Und weil wegen des leidigen Kriegs-Wesen kein Geld mehr unter den Leuten war, musten die meisten sich mit Kleyen, Wicken, gemahlenen Eicheln, aus welchen sie Kuchen und Brey machten, It. gesottenem Graß, so weder gesaltzt noch geschmeltzt war, so wol von verstorbenen Pferd und Ochsen behelffen, wie denn die armen Leut, weil sie es in die Stadt nicht wol tragen durfften, draußen auff dem Obern-Rasen grosse Feuer gemacht, dasselbe gesotten und gebraten. Und hat man damals offt die Leute hinter den Zäunen, daß ihnen das Schind-Fleisch oder gekochtes Graß noch im Maul, tod gefunden, welches denn jämmerlich und elendiglich anzusehen war. Ja man hat erfahren, daß auff einer Seiten eines toden Aaß die Menschen, an den andern aber die Hunde genaget“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach von Leutkirch hält zu 1635 fest; Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 98f.: „Es war noch darzu eine grosse Teyrung / und Hungers noht / das die guete Leuth allerhand unnatürliche Speisen als Hund / Katzen / Meuß / und Kuchen von Leinöl (darvon sie dann nach ihrem Todt gantz gelb / ob sie an der gelbsucht gestorben wehren / außgeschlagen) essen musten“. Aus dem belagerten Weißenburg (1634) wird berichtet, dass außer Kleie auch Taubenkot zu Kommiss vermahlen wurde; CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […] Kriegs Ander Theil, S. 582f. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet über die Zustände in der Festung Hanau (1636); KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“. => Hungersnot.

[138] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“.Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71.

Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:

1. März 1637. Mittags

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch mit Merretich;

Kälberbraten;

Kalbskopf;

Kraut;

1.  März 1637. Abends.

Offizierstisch: Sallat;

Gebratene Kälberbrust;

Kapern;

Gehackte Kälberlunge;

Schweinefleisch;

?;

März 1637. Mittags.

Tafell: Milch Suppe mit Eyr;

Gefüllte Heringe;

Kälber Nürenbraten;

Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.

Tafell; ander gangk:

Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;

Kirschtürtle;

Sauerkraut mit Brautwürsten;

Fische;

Offizierstisch: Suppe;

Rindfleisch;

Kalbskopf;

Nürnbraten;

Euter?stücke mit Rosmarin;

Heringe mit Zwiebel;

Kraut mit Rostbratwürsten.

Gesinde- und Küchentisch:

Rindfleisch:

Suppe;

Heringe;

Kalbfleisch;

Sauerkraut“.

Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“.

[139] ponderiren: erwägen.

[140] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, 2. Teil,  S. 128ff.

[141] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[142] Oelsnitz-Voigtsberg [LK Vogtlandkreis/Sachsen].

[143] KLUGE, Hofer Chronik, S. 137.

[144] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[145] Erik [Erich] Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schlangk, Schleng, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[146] Kaaden [Kadaň, Bez. Komotau]; HHSBöhm, S. 241ff.

[147] Johan [Hans] Freiherr v. Wachtmeister [1609-1652 Lübeck], schwedischer Generalmajor, Reichsrat.

[148] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.

[149] Kaspar Kornelius Mortaigne de Potelles [Mordani, Mordoni, Mortaiger, Montagne, Mortagne, Mortaine, Mortague, Montani] [um 1609 Wallonien-18.7.1647 vor Rheinfels], schwedischer Generalmajor, dann hessen-kasselischer Generalleutnant.

[150] Theusing [Toužim, Bez. Karlsbad; Tschechien]; HHSBöhm, S. 614f.

[151] Nicola [Nikol, Nicolai] Rajkovič [Radowitz, Ragowitz, Ragewitz, Rackewitz Rackenwitz, Rackonitz, Rackoniz, Radowitz, Raickowitz, Raikowitz, Rackowitz, Reckowitz, Reckewitz, Rejkowitz, Reickowitz, Rockowitz, Ritkowitz, Royckowitz, Rubenitz, Rübenitz, Renko ?] [ -17.4.1644 bei Zeitz], kaiserlicher Obrist.

[152] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[153] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 . Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[154] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Saredtzky, Zaradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky, Sarratesci, Zaradeck, Zareditzky, Zaroatz, Zara Deski, Sarradatesky, Stardetzky, Starradetzky, Sarandatesky, Saradetsky, Saradeßky, Saradesky, Seretetsche] z Zahrádek [v. Zahrádka] [um 1595 Hrottowitz-21.8.1647 Pilsen], noch 1627 calvinist. mähr. Adliger, ksl. Rittmeister (1627), Obristleutnant (bis 1631), Obrist, Generalfeldwachtmeister (1640) u. Feldmarschallleutnant (1647), seit 1635 ksl. Kämmerer. SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale, S. 550f.

[155] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“.THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[156] Engelhaus [Andělska Hora; Bez. Karlsbad]; HHSBöhm, S. 136f.

[157] Schlackenwerth [Ostrov]; HHSBöhm, S. 547ff.

[158] Sankt Joachimsthal [Jáchymov; Bez. Karlsbad]; HHSBöhm, S. 540ff.

[159] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[160] LEHMANN, Kriegschronik, S. 116. Lehmann datiert nach dem alten Stil.

[161] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.

[162] Otto v. Sack [1596-1641], schwedischer Obrist.

[163] Hans Beer [ – ], schwedischer Obrist.

[164] KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1.

[165] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[166] „Immernüchtern [Immenrichter]“, eigentlich Levin Sander (Zander, Sanner) [ -um den 17.10.1641 bei Hildesheim], kaiserlicher Rittmeister.

[167] HAPPE II 370 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[168] Arzberg, Kirchenlamitz, Selb, Thierstein, Weißenstadt und Wunsiedel, 1613 gebildet.

[169] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[170] Plauen [Vogtland]; HHSD VIII, S. 279ff.

[171] spolieren: rauben, plündern.

[172] Verehrung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere und ihre mitziehenden Ehefrauen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. So gingen 1627 500 Rt. und ein Pferd  zur Verhinderung eines Durchzugs von fünf Kompanien durch Stralsund an Johann von Götz; Arnim erhielt sogar 1000 Rt.; NEUBUR, Geschichte, S. 43. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der 10monatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.

[173] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.

[174] Albert Gaston Spinola Graf v. Bruay [Broy, Bray, Bernai, Bonari, Borry, Bruye, Bruny, Bruari, Broi, Braui, Bray, Bru, Broui, Brouay, Bronj, Brivius, Bruween, Bruny, Brunay, Brusse] [1601-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Obrist.

[175] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.

[176] Leitmeritz [Litoměřice, Tschechien]; HHSBöhm, S. 324ff.

[177] Kupferberg [Měděnec, Bez. Komotau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 307.

[178] Bambergische Halsgerichte: „Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (lateinisch „Constitutio Criminalis Bambergensis“), verfasst 1507 vom Hofmeister Johann Freiherr von Schwarzenberg im Auftrag des humanistisch beeinflussten Fürstbischofs Georg III. Schenk von Limpurg, stellt eine wegweisende Abkehr von der Privatklage zugunsten der amtlichen Strafverfolgung dar. Bestimmt für den Gebrauch durch Laienrichter im Hochstifts Bamberg, regelte sie neben dem materiellen Strafrecht auch das Prozessrecht.  Die zahlreichen Ausgaben, die in der Zeit von 1507 bis 1738 in Bamberg und andernorts erschienen, überschritten den regionalen Bedarf jedoch bei weitem, denn die Bambergensis fand auch in anderen Territorien, in denen sie nicht formell als Gesetzt galt, Beachtung und wurde in Zweifelsfragen herangezogen. Im Jahre 1516 wurde das Reformwerk – leicht verändert durch Schwarzenberg selbst – zudem als Brandenburgische Halsgerichtsordnung in den Marktgrafschaften Ansbach und Kulmbach sowie im Kurfürstentum Brandenburg eingeführt. 1532 entstand auf der Grundlage der Bambergensis das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, die „Constitutio Criminalis Carolina“ Kaiser Karls V. Diese sollte bis zum Ende des alten Reichs in der napoleonischen Ära in Kraft bleiben“. http://digital.bib-bvb.de/R/DR4X27SVYQESJHRGM5DXAJ1Q7BALIN5DB34KL749EUCTIFLKHH-00039?func=collections&collection_id=1416&local_base=SBG&pds_handle=GUEST.

[179] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[180] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[181] Neustadt a. d. Orla [Kr. Pößneck]; HHSD IX, S. 301f.

[182] KLUGE, Hofer Chronik, S. 173ff.

[183] Schleiz [Saale-Orla-Keis.]; HHSD IX, S. 380ff.

[184] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 159.

[185] Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17.Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss.

[186] N Lindeman [ – ], schwedischer Generalprofos.

[187] KLUGE, Hofer Chronik, S. 178f.

[188] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[189] Oberkotzau [LK Hof]; HHS VIII, S. 547.

[190] Fattigau, heute Ortsteil v. Oberkotzau [LK Hof].

[191] Oberkotzau, Oberkotzau-Fattigau und Schwarzenbach an der Saale [LK Hof].

[192] pernoctierte: übernachtete.

[193] KLUGE, Hofer Chronik, S. 179.

[194] Ulrich Braun [Brauns] [ -17.6.1654 bei Bremen], schwedischer Obrist.

[195] Joachim Ludwig v. Seckendorff [Zeckendorff] [1591-3./13.2.1642 in Salzwedel geköpft], schwedischer Obrist.

[196] Kemnath [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 351f.

[197] Jaroslav Petr Freiherr Kinský [Kintzky, Kinscky, Kinßky, Kynsky, Kynski] ze Vchynice az Tetau [ -1669], schwedischer Obrist.

[198] KLUGE, Chronik, S. 184.

[199] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[200] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[201] Johann Eberhardt v. Bellinghausen [Bellingshausen, Billingshausen, Billinghausen, Bülinkhaußen], Freiherr v. Uelzen [1604-13.6.1655], schwedischer Obrist.

[202] Georg Melchior v. Witzleben [Wetzleben, Weitzleben] [um 1596-1672], Major, Obristleutnant bzw. Obrist in schwedischen Diensten.

[203] Tobias Duwall [Duval, McDougall, Dubald, Tubalt, Tubold, Tuboldt, Tubolt] [ -1657], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 2475; AILES, British Military Community, S. 102; CRONHOLM, Trettioåriga kriget, S. 45; BOETHIUS, Duwall, S. 608.

[204] Gustav Evertsson Horn, Baron af Marienborg [28.5.1614 Finnland-27.2.1666 Stade], schwedischer Feldmarschall. 1635 schwedischer Kapitän (unter Dodo von Knyphausen), unter Banér 1636/37 in Mühlhausen einquartiert [JORDAN, Mühlhausen, S. 90], 1640 Obrist, 1640 in den Grafschaften Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt einquartiert, 1647 Generalmajor der Kavallerie, 1653 Reichsrat, 1654 Generalgouverneur von Ingermanland und Kexholms län [in Karelien], 1656 General, 1657-1658 Generalgouverneur von Finnland, 1663 Feldmarschall und Generalgouverneur von Bremen und Verden. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1118.

[205] Georg v. Derfflinger [Derfling, Doerfling, Dörffling, Törfling, Dorflinger] [20.3.1606 Neuhofen/Österreich-14.2.1695 Gusow], schwedischer Obrist.

[206] Joachim Ludwig v. Seckendorff [Zeckendorff] [1591-3./13.2.1642 in Salzwedel geköpft], schwedischer Obrist.

[207] Heinrich v. Münchhausen [ -August 1642 vor Brieg], schwedischer Obrist.

[208] Ewaldt Schütz [ -August 1642 vor Brieg], schwedischer Obrist.

[209] Ludwig Ranko [ – ], schwedischer Obrist.

[210] Mathias Höten [ – ], schwedischer Obrist.

[211] Hans Seesemann [ – ], schwedischer Obrist. –  SCHLOTTER, Acta, S. 341.

[212] Wiedelah [LK Goslar]; HHSD II, S. 487f.

[213] Lengede [LK Peine].

[214] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf von [I], [II], [III], [IV], [V], [VI] in den „Miniaturen“.

[215] Liebenburg [LK Goslar]; HHSD II, S. 295f.

[216] SCHLOTTER, Acta, S. 347.

[217] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[218] Johann Landgraf zu Hessen-Braubach [17.6.1609 Darmstadt-1.4.1651 Ems], schwedischer Obrist.

[219] N Fritzleben [Fritz-laben] [ – ], schwedischer Obrist.

[220] Schladen [Kr. Goslar]; HHSD II, S. 416.

[221] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 596.

[222] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[223] Friedrich Konrad Spiegel zum Diesenberg [ -11.10.1642], kaiserlicher Obrist.

[224] Zittau; HHSD VIII, S 371ff.

[225] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[226] Adolf Ehrenreich Graf v. Puchheim [Bucheim, Buchhain, Beiheim] zu Raabs u. Krumpach [ -27.10.1664 Wien], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[227] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.

[228] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). FREVERT, Ehrenmänner. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.

[229] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 879. In der Frankfurter „Mercurij Relatio“ in einem Bericht vom 18.10.1642 aus Prag wird fälschlicherweise Douglas‘ Tod gemeldet.

[229a] braviren [frz. braver], praviren: sich zur Schau stellen, sich trotzig gebärden, trotzen, Trotz bieten, drohen, einherstolzieren, verachten. => Bravade [ital. bravata, -e]: Angeberei, Prahlerei, Trotz, Drohung, Verachtung, militärische Schaustellung.

[229b] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 2. Buch, 3. Kap., S. 116.

[230] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; RUDERT, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [Johann Jakob de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.

[231] Vgl. die umfangreiche Darstellung bei RUDERT, Kämpfe, S. 130ff.

[232] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[233] „Torstensson“-Krieg: Vgl. WETTERBERG Kanslern. Del 2, S. 789-808; DANSK UDENRIGSPOLITIKS HISTORIE, 1. Bd., S. 457-463; ÖHMANN, Der Kampf um den Frieden, S. 185-199.

[234] Rendsburg [LK Rendsburg-Eckernförde]; HHSD I, S. 219ff.

[235] Flensburg; HHSD I, S. 52ff.

[236] Itzehoe [LK Steinburg]; HHSD I, S. 121ff.

[237] Breitenburg [LK Steinburg]; HHSD I, S. 23f.

[238] Glückstadt [LK Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.

[239] Krempe [LK Steinburg]; HHSD I, S. 140f.

[240] WASSENBERG, Florus, S. 553.

[241] N Petersen [ – ], dänischer Major.

[242] WASSENBERG, Florus, S. 568.

[243] Åbenrå [Syddanmark; Dänemark].

[244] Fünen (dänisch: Fyn), nach Seeland und Vendsyssel-Thy Dänemarks drittgrößte Insel (abgesehen von Grönland) zwischen dem Kleinen und Großen Belt.

[245] SCHULTZE, Neu-Augirte Und Continuirte Chronica, S. 401.

[246] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[247] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[248] Landsberg [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.

[249] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[250] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 209, S. 87.

[251] Oelsnitz [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 263f.

[252] Plauen; HHSD VIII, S. 279ff.

[253] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[254] Barby; HHSD XI, S. 31ff.

[255] Hans Abraham v. Gersdorf [Gersdorff] [22.1.1609 Kay-4.9.1678 Torgau], kursächsischer Obrist.

[256] Nicola [Nikol, Nicolai] Rajkovič [Radowitz, Ragowitz, Ragewitz, Rackewitz Rackenwitz, Rackonitz, Rackoniz, Radowitz, Raickowitz, Raikowitz, Rackowitz, Reckowitz, Reckewitz, Rejkowitz, Reickowitz, Rockowitz, Ritkowitz, Royckowitz, Rubenitz,  Rübenitz, Renko ?] [ -17.4.1644 bei Zeitz], kaiserlicher Obrist.

[257] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 210, S. 87.

[258] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[259] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[260] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 219; S. 89.

[261] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[262] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 274, S. 102.

[263] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 284, S. 105.

[264] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[265] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[266] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 291, S. 107.

[267] Dexterität: Gewandtheit.

[268] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit 2 Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.

[269] Bernburg [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 37ff.

[270] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 4. Buch, 37. Kap., S. 113.

[271] Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 350f.

[272] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.

[273] Dröbel, heute Ortsteil von Bernburg (Saale) [Salzlandkreis].

[274] Bockbrücke: Gemeint ist wahrscheinlich eine „Jochbrücke, auch Pfahljochbrücke oder Pfahlbrücke, ist eine Brücke, bei der die Fahrbahn auf Pfahljochen ruht. Das sind quer zur Brücke in die Flusssohle gerammte Pfahlpaare mit über den Pfählen verlegten Balken“ [wikipedia].

[275] Altenburg, heute Ortsteil von Naumburg [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 9.

[276] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[277] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[278] Christoph v. Corschwand [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[279] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.

[280] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen]. Vgl. KRAUSE, Gottlieb, Ludwig, Fürst zu Anhalt-Cöthen und sein Land vor und während des Dreißigjährigen Krieges. 3 Bände. Köthen und Neusalz 1877-1879; KRAUSE, Urkunden, Aktenstücke und Briefe, Bd. 1-5.

[281] preisgeben: zur Plünderung freigeben, vernichtet werden.

[282] Thomas Henderson [Henderssohn, Hintersohn, Hinderson, Hinderzon, Hintersohn] [ -August ? 1645], kaiserlicher Obrist.

[283] Wispel: 1 Wispel (Altona) = 1099.2-1648.8 Liter; 1 Wispel (Beeskow bei Frankfurt an der Oder) = 1329 Liter; 1 Wispel (Boitzenburg/Elbe) = 1294.2 Liter; 1 Wispel (Brandenburg) = 1262-1319.07 Liter; 1 Wispel (Braunschweig) = 1245.8 Liter; 1 Wispel (Celle) = 1091 Liter; 1 Wispel (Dresden) = 2492 Liter; 1 Wispel (Eberswalde) = 1299 Liter; 1 Wispel (Fürstenwalde) = 1299 Liter; 1 Wispel (Gardelegen) = 1196 Liter; 1 Wispel (Greiz) = 3765.9 Liter; 1 Wispel (Hamburg) = 1099.2 – 1648.8 Liter; 1 Wispel (Havelberg) = 1237 Liter; 1 Wispel (Kyritz) = 1216 Liter; 1 Wispel (Bad Langensalza) = 1319.07 Liter; 1 Wispel (Leipzig) = 1297.9 – 2492 Liter; 1 Wispel (Lenzen/Elbe) = 1288 Liter; 1 Wispel (Lüneburg) = 1596 Liter; 1 Wispel (Mecklenburg/Schwerin) = 813.6-1292.4 Liter; 1 Wispel (Mecklenburg/Strelitz) = 1368.2 Liter; 1 Wispel (Müncheberg) = 1299 Liter; 1 Wispel (Neuruppin) =  1299 Liter; 1 Wispel (Perleberg) = 1196 Liter; 1 Wispel (Prenzlau) = 1206 Liter; 1 Wispel (Preußen) = 1313.5-1429 Liter; 1 Wispel (Pritzwalk) = 1196 Liter; 1 Wispel (Sachsen) = 2523.4 Liter; 1 Wispel (Salzwedel) = 1155 Liter; 1 Wispel (Schleiz) = 4616.8 Liter; 1 Wispel (Stendal) = 1113 Liter; 1 Wispel (Tangermünde) = 1075 Liter.

[284] Scheffel: 1 Scheffel = 8 Achtel = 187, 376 Liter (Saalfeld).

[285] Fass Bier: äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, Sachsen: 280.95 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, Dresden: 520.12 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.

[286] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl.

[287] Fourier, Fouragier [schwed. Furir]: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Fouriere erhielten in der Regel 15 fl. monatlich.

[288] Alsleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 7ff.

[289] Bataille: Schlachtordnung: Für die Aufstellung von 1.000 Mann ging man bei den Ligisten und Kaiserlichen zu Beginn der 30er Jahre von etwa einer Stunde aus, während die Schweden ihre Truppen in einer kürzeren Zeit aufstellen konnten.

[290] Latdorf, heute Ortsteil von Bernburg(Saale) [LK Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 268.

[291] Grimschleben, heute Ortsteil  v. Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 350f.

[292] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[293] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[294] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff.

[295] N v. Warmstädt [ – ], anhaltischer Hofjunker.

[296] Rummelei: weite Räumlichkeiten, ein großes wenig ausgebautes Haus, baufälliges Haus.

[297] darsieder: seit dieser Zeit, seither.

[298] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[299] Sprohne: heute Naturschutzgebiet bei Nienburg (Saale) [Salzlandkreis].

[300] Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt.

[301] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[302] Kaspar Kornelius Mortaigne de Potelles [Mordani, Mordoni, Mortaiger, Montagne, Mortagne, Mortaine, Mortague, Montani] [um 1609 Wallonien-18.7.1647 vor Rheinfels], schwedischer Generalmajor, dann hessen-kasselischer Generalleutnant und Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. – Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[303] Karl X. Gustav König (1654) v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus.

[304] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein [Hamenstäm] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.

[305] Bode [Bude]: linker Nebenfluss der Saale in Sachsen-Anhalt. Sie entspringt mit zwei Quellflüssen im Hochharz und entwässert diesen in nordöstlicher Richtung. Nach 169 km mündet sie bei Nienburg in die Saale.

[306] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[307] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser). Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 561f. Über die maximale Schussweite ist nichts bekannt. Um Hinweise wird gebeten !

[308] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[309] Simon Grundel-Helmfelt [Gründel, Gründling] [25.9.1617 Stockholm-14.7.1677 bei Landskrona], schwedischer Generalquartiermeister, Obrist.

[310] Generalquartiermeisterleutnant: Der Generalquartiermeister-Leutnant war der Gehilfe des Generalquartiermeisters im Quartieramt. Das Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden, zu erleichtern oder zumindest seine Fürsprache zu erreichen. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 100 fl. monatlich.

[311] Generalproviantmeisterleutnant: Der Generalproviantmeisterleutnant war der Gehilfe des Generalproviantmeisters und mit diesem zuständig für das Proviantwesen des Heeres.

[312] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[313] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[314] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[315] Schock: 60 Stück.

[316] N Schramm [ – ], schwedischer Kapitän.

[317] Lorenz Freiherr v. der Linde [Linden] [30.7.1610 Stockholm-25.6.1671 Stockholm], schwedischer Obrist, Feldmarschall.

[318] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[319] spoliert: geplündert.

[320] Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“.

[321] N Gräber [ – ], schwedischer Kapitän.

[322] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff. Vgl. HERTEL, Geschichte der Stadt Calbe.

[323] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[324] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[325] N Zwibler [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[326] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 312ff.

[327] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 178.

[328] Jankau [Jankov]; HHSBöhm, S. 226.

[329] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[330] Horažd’owitz [Horažd’ovice; Bez. Klattau]; HHSBöhm, S. 200f.

[331] Strakonitz [Strakonice]; HHSBöhm, S. 587f.

[332] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, ab 1629 durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia].

[333] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.

[334] Albert Gaston Spinola Graf v. Bruay [Broy, Bray, Bernai, Bonari, Borry, Bruye, Bruny, Bruari, Broi, Braui, Bray, Bru, Broui, Brouay, Bronj, Brivius, Bruween, Bruny, Brunay, Brusse] [1601-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Obrist.

[335] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[336] Don Felix Conde de Zúñiga [Cuninga], „Don Felix“] y Guzmán [ – ], kaiserlicher Feldmarschall-Leutnant.

[337] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[338] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute und Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute und Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[339] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[340] Philipp Theodor Graf v. Waldeck-Eisenberg [2.11.1614 Arolsen-17.12.1645], kaiserlicher Obrist.

[341] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.

[342] Mährisch Budweis [Moravské Budějovice, Bez. Trebitsch]; HHSBöhm, S. 352.

[343] Der Schwed‘ ist im Land, S. 51f.

[344] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.

[345] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.

[346] Lipnitz [Lipnice nad Sázavou, Bez. Deutschbrod]; HHSBöhm, 212 [unter Humpoletz [Humpolec, Bez. Pilgram)].

[347] Znaim [Znojmo]; HHSBöhm, S. 688ff.

[348] Discretion: auf Gnade oder Ungnade.

[349] Dürnstein; HHSÖ I, S. 234f.

[350] Der Schwed‘ ist im Land, S. 54.

[351] Buchlau [Buchlov, Buchlovice, LK Uherské Hradiště].

[352] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 147.

[353] Johann Christoph III. Graf v. Puchheim [Buchheim] zu Göllersdorf [1605 Schloss Göllersdorf-(November ?) 1657 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[354] Pressburg [Bratislava], Kgr Ungarn].

[355] Tyrnau [Trnava, Nagysombat; Kgr Ungarn].

[356] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 599, S. 202.

[357] Glatz [Kłodsko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[358] Vgl. SZILÁGY, Alexander, Georg Rakoczy I.

[359] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 622, S. 209.

[360] Adam I. Graf Forgách [Forgács, Forgatz, Vorgatsch] de Gymeš [Ghymes] u. Gács [1601-Juni 1681], kaiserlicher Obrist.

[361] Georg I. Rákóczi, Fürst v. Siebenbürgen [8.6.1593 Szerencs-11.10.1648 Sárospatak].

[362] Gábor Bakos [Bakosch, Bacos] [ – ], siebenbürgischer General.

[363] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 168.

[364] Krems an der Donau [Statutarstadt]; HHSÖ I, S. 363ff.

[365] BURGER, Geschichtliche Darstellung, S. 195.

[366] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[367] Habelschwerdt [Bystrzyca Kłodzka, LK Kłodzko].

[368] N Prätorius [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[369] Möglicherweise handelte es sich um eine Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[370] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.

[371] Primatus: 1. Bürgermeister.

[372] N Fritzleben [ – ], schwedischer Obrist.

[373] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[374] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[375] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[376] lebendig schinden: einem Menschen mit einem Messer die Haut vom Körper abziehen. Häuten führt zu Blutverlust und einem damit verbundenen Kreislaufzusammenbruch, zum Zusammenbruch diverser Funktionskreisläufe wie Temperatur- und Wasserhaushalt. Enthäutete starben oft einen langsamen Tod [wikipedia].

[377] Türken: Für die Christenheit des 16. und 17. Jahrhunderts waren die Türken der Erzfeind schlechthin, nicht nur als militärischer Gegner während der Türkenkriege, sondern auch und vor allem im religiösen Sinne: als Antichrist. Wie die Tataren (vgl. s. v.) galten sie als grausam und gewalttätig. Vor diesem Hintergrund ließ sich dieser Feind – und seine europäischen Verbündeten – auch als rhetorische Kontrastfolie einsetzen, um eigene Verhältnisse besonders scharf zu kritisieren. Vgl. auch KAISER, „Ärger als der Türck“, zur Türken-Metapher zusammenfassend S. 161: „Durch ‚türkenhafte‘ Gewalt stellte sich der Soldat abseits der christlichen Werteordnung. Dazu musste gar nicht erläutert werden, was denn das ‚Türkische‘ sein sollte: Das Schlagwort allein evozierte eine Welt, die als Gegenentwurf zu der eigenen verstanden wurde und die für maßlose Grausamkeit stand“.

[378] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[379] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[380] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[381] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[382] Assekuration: Schuldverschreibung.

[383] wohl oder übel.

[384] Juramenten: Eiden.

[385] Altweistritz [Stara Bystrzyca, LK Kłodzko].

[386] FISCHER; STUCKART (Hg.), Zeitgeschichte, S. 148f.

[387] Greiffenberg i. Schl. [Gryfów Śląski, Kr. Löwenberg]; HHSSchl, S. 148f.

[388] Sonntag: dies dominica, dies solis.

[389] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.

[390] HERBST, Chronik, S. 38.

[391] Greiffenberg i. Schl. [Gryfów Śląski, Lk Löwenberg]; HHSSchl, S. 148f.

[392] LUGE, Chronik der Stadt Greiffenberg, S. 44.

[393] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt, Niederschlesien, Polen]; HHSSchl, S. 116ff.

[394] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[395] Jičin [Jičín, Tschechien], HHSBöhm, S. 233f.

[396] ROCH, Neue Laußnitz- Böhm- und Schlesische Chronica, S. 302f. Nach KÖHL, Geschichte der Festung Glatz, S. 59, waren es 70.000 rheinische Gulden.

[397] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor und Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation und Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav Adolfs von Schweden als Kammerjunker und als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor und Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich und Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall und Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel und Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina von Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland und Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall und Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.

[398] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.

[399] Arnsberg [Hochsauerlandkr.]; HHSD III, S. 28ff.

[400] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[401] Corvey [Stadt Höxter]; HHSD III, S. 146ff.

[402] Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg [27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.

[403] Grevenstein [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 267f.

[404] Altendorf [Ennepe-Ruhr-Kreis]; HHSD III, S. 19.

[405] Balve [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 51f.

[406] Marsberg [Hochsauerlandkr.]; HHSD III, S. 494ff.

[407] Brilon [Hochsauerlandkreis]; HHSD III, S. 119f.

[408]Rüthen [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 659f..

[409] Warstein [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 756.

[410] Hirschberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 326f.

[411] Belecke [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 59.

[412] Oeventrop [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 589.

[413] in Schlachtordnung gehalten.

[414] Rumbeck [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 656.

[415] Eberhard [v.] Beckermann [Beckermandt, Beckermond, Beckermen, Belchermann] [1576 Arnsberg-1641 Kassel], schwedischer Generalmajor.

[416] (General)Reichszeugmeister: oberster schwedischer Waffeninspekteur und Oberbefehlshaber der Artillerie.

[417] Amalia Elisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651 Kassel]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; HELFFERICH, The Iron Princess.

Hermann Landgraf v. Hessen-Rotenburg [15.8.1607 Kassel-25.3.1658 Rotenburg an der Fulda]. Vgl. BETTENHÄUSER, Familienbriefe.

[418] GOSMANN, Arnsberg, S. 85ff.

[419] Nach CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 296, Anm. 2, handelte es sich um Hans Middach u. ein Schreiben vom 7.5.1646.

[420] Kallenhardt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 376f.

[421] TEMPEL, Rüthen, S. 220.

[422] Hans Jost [Just] v. Hundelshausen [Hundshausen, Hündelshausen, Humelshausen] [24.9.1608-29.4.1681], schwedischer Obrist.

[423] Caspar Polley [Poley, Pollay, Paley, Poleg, Boulay] [ – ], schwedischer Obrist.

[424] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[425] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 50. – Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht, war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden”. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: “drey Soldaten”, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten” aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11.; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind “Hans Reuter” getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können”. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen”. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: “2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können”. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten”, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]”. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden”. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen”. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte”. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert”. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566–29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen” umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.

[426] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[426a] Daniel Reichsfreiherr v. Rollin de St. André de Montbrun [„Daniel“, Andreas, Saint Andres, Andrei] [1602 Holland-4.8.1661 Königsbach], hessen-kasselischer Obrist.

[427] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 50.

[428] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.

[429] RÜCKERT, Lauingen II, S. 37.

[430] Schrobenhausen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 680f.

[431] N Manteuffel [ – ], schwedischer Rittmeister.

[432] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[433] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[434] Hofstaat, Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Zum Teil führte Obristen ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Erzherzog Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.

[435] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.

[436] SCHEPERS, Bäuerliches Wirtschaften, S. 35f.

[437] Heilbronn; HHSD VI, S. 315ff.

[438] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.

[439] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.

[440] BENTELE, Protokolle, S. 217.

[441] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[442] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[443] BROUCEK, Die Belagerung, S. 21.

[444] Ulm; HHSD VI, S. 808ff. Zu den Verhandlungen vgl. IMMLER, Kurfürst Maximilian I.

[445] Georg Niklas [Niklaus] v. Rosenberg [1623-1695], kaiserlicher Unterhändler in Ulm (1647).

[446] Dr. jur. Georg Ludwig Lindenspühr [ – ], Reichshofrat, kaiserlicher Unterhändler in Ulm (1647); GMOSER, Chronologische Liste, S. 59.

[447] REUSCHENBERG„Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.

[448] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1006, S. 324f.

[449] WASSENBERG, Florus, S. 717.

[450] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[451] BECK, Chronik 1. Bd. 2 Abt., S. 69, 73.

[452] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[453] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[454] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[455] BRAUN, Marktredwitz, S. 301.

[456] Zeven [LK Rotenburg (Wümme)].

[457] FIEDLER, Königin Christine, S. 141.

[458] Der Spiegel vom 12.11.1952; online unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-21977939.html.

[459] Schlackenwerth [Ostrov, Bez. Karlsbad]; HHSBöhm, S. 547ff.

[460] Helm[old] [Wilhelm] Wrangel [Wrangler] genannt der „tolle Wrangel“ [1599-25.8.1647], schwedischer Generalmajor.

[461] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.

[462] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[463] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[464] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[465] Magnus Graf Graf de La Gardie [15.10.1622 Reval-26.4.1686 Schloss Venngam], schwedischer Reichsrat, Diplomat u. Befehlshaber der schwedischen Inlandstruppen.

[466] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[467] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[468] Falkenau [Falknov nad Ohří, seit 1948 Sokolov, Bez. Falkenau]; HHSBöhm, S. 139ff.

[469] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[470] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[471] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.

[472] Redoute: Redoute bezeichnet im Festungsbau eine geschlossene Feldschanze, die nach allen Seiten von gleich starken Brustwehren umgeben ist und ausschließlich vorspringende Winkel aufweist. Die Redoute war meist auch mit Hindernissen für Artillerie und Infanterie versehen. Die einfachste Redoute bestand aus einer vierseitigen Form und ergab bei einem Schräganschlag von 30° einen „unbestrichenen Raum“ von 30° vor dem ausspringenden Winkel. Günstiger und nur wenig schwieriger zu errichten waren die späteren fünf- und sechsseitigen Redouten, die bei einem Polygonwinkel von 108° und 120° bei Schräganschlag einen unbestrichenen Raum von 12° und 0° ergaben. Diese Bauweise war bereits im 19. Jahrhundert obsolet. Die so genannte Halbredoute war eine in der Kehle offenes oder halbgeschlossenes Werk, dessen Grundriss eine Frontlinie und zwei Flanken zeigt. Die Halbredoute wurde früher bei Feldbefestigungen, aber auch im Festungsbau, eingesetzt, insbesondere als Teil einer größeren Festungsanlage (in „zurückspringender Lage“).

[473] Erik Hanson Ulftspar [Ulfsparre, Ulsparr] af Broxvik [1599 ?/1600-1652], schwedischer Obristwachtmeister.

[474] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[475] Adolph Hopp [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[476] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[477] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

[478] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[479] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[480] Christian Horn [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[481] DUDÍK, Schweden, S. 248ff.

[482] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].

[483] Gleichenstein, Burg [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 147.

[484] Friedewald [LK Hersfeld-Rotenburg]; HHSD IV, S. 149.

[485] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].

[486] Homberg (Efze) [Schwalm-Eder-Kreis]; HHSD IV, S. 236f.

[487] Karl Freiherr Rabenhaupt [Rabenhaubt, Rabenhoefft, Rawenheuff, Ranhouv, Ravenhovet, Ravenhoefft, Ravenhooft] v. Sucha [Robmháp ze Suché; „Süche“] [6.1.1602-12.8.1675], hessen-kasselischer Generalmajor.

[488] Österreichische Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 21-22 (Ausfertigung): Traudisch an Holzappel, Römhild, 1647 XII 17, fol. 23 (Ausfertigung): Mandelsloh an Holzappel, Fritzlar, 1647 XII 17; fol. 208-209 (Ausfertigung): Trauditsch an Holzappel, Römhild, 1647 XII 25. Traudisch war 1644 Kommandant in Schlesien geworden; vgl. TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 308, 112: Ferdinand III. an Gallas, Wien, 1644 VI 28.

[489] Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan (SCHLOTTER, Acta, S. 302) erinnert sich unter dem 11./21.7.1639: „Eodem kegen Abend umb 6 Uhr ergab sich der Oberamtmann ufm Eichsfeld Grißheim uf Gnad und Ungnad mit Bergkschloß Gleichensteich an den Schwedischen Obristen Königsmark. Grißheimb [Griesheim; BW] wird gefangengenommen und die 15 Mann, so droben gewesen. Königsmark läßet sie aus coustodia nacher Wulfenbüttel convoiren“.

[490] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[491] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 und 6 Rt., also zwischen 6 und 9 fl.

[492] Heiligenstadt [Kr. Heiligenstadt]; HHSD IX, S. 186ff.

[493] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[494] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, S. 36f.

[495] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[496] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 276.

[497] Sigismund Przyemski [Prisembski, Prizimski, Prisensgi, Prisenski, Brciensky, Pryemoky, Priemsky] [ – ], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei HÖFER, Das Ende.

[498] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[499] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, S. 311; HHSD IX, S. 147.

[500] Freising; HHSD VII, S. 209ff.

[501] Johann Heinrich Bartels [Barthels, Bärtels], Reichsfreiherr v. Wendern, Heimhof u. Hermannsreuth [1605-7.10.1683], kurbayerischer Obrist.

[502] Johann Benno v. Lichtenau [Liechtenau] auf Wildenstein [ -Oktober 1670], kurbayerischer Obristleutnant.

[503] WEBER, Gepeckh, S. 179ff.

[504] Das würde 200.000 Rt. entsprechen.

[505] SCHLOTTER, Acta, S. 489f.

[506] Ziborium: auch „Speisekelch“ genannt, ein in der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen gebräuchliches Gefäß zur Aufbewahrung der konsekrierten Hostien.

[507] Mühldorf [LK Mühldorf]; HHSD VII, S. 462f.

[508] WEBER, Gepeck, S. 182.

[509] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[510] Gustav Wrangel [1630-1688], schwedischer Obristleutnant.

[511] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.

[512] Andreas Küchenmeister [Kuchenmeister] [25.11.1609 Halle-29.3.1679 Halle], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[513] Karl Magnus Markgraf v. Baden-Durlach [27.3.1621 Durlach-29.11.1658 Durlach], schwedischer Obrist.

[514] Fron: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.

[515] schanzen: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.

[516] PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 135f.

[517] HELLER, Die Burg Lisberg, S. 73.

[518] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[519] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[520] Reichskreis, Schwäbischer: Der seit 1521 existierende Schwäbische Reichskreis wurde vom Bischof von Konstanz und dem Herzog von Württemberg geführt und umfasste das Gebiet zwischen Rhein, Lech, Wörnitz, Philippsburg-Wimpfen-Dinkelsbühl. Vgl. Reichskreis; NICKLAS, Macht oder Recht.

[521] Johann Arndt v. Goltstein [Goldstein, Goldsten, Goldtstein, Golttstein, Golltsten, Golts] [1606-30.5.1654 Königsberg], schwedischer Generalmajor.

[522] Lohr, heute Ortsteil von Insingen [LK Ansbach].

[523] Diebach [LK Ansbach].

[524] Reichskreis, Fränkischer: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde von Bamberg und Kulmbach/Ansbach geführt und hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim und Hochstift Würzburg.

[525] HELLER, Rothenburg, S. 214.

[526] Gustav Evertsson Horn, Baron af Marienborg [28.5.1614 Finnland-27.2.1666 Stade], Obrist 1635 schwedischer Kapitän (unter Dodo von Knyphausen), unter Banér 1636/37 in Mühlhausen einquartiert [JORDAN, Mühlhausen, S. 90], 1640 Obrist, 1640 in den Grafschaften Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt einquartiert, 1647 Generalmajor der Kavallerie, 1653 Reichsrat, 1654 Generalgouverneur von Ingermanland und Kexholms län [in Karelien], 1656 General, 1657-1658 Generalgouverneur von Finnland, 1663 Feldmarschall und Generalgouverneur von Bremen und Verden. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1118.

[527] PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 137.

[528] Dettelbach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 135f.

[529] Carl Maurits Lewenhaupt, Graf zu Raseborg u. Falkenstein, Freiherr zu Vinburg u. Reipoltskirchen [Leijonhufvud, Löwenhaupt] [1620-1666], schwedischer Obrist, Feldmarschall, Reichsrat sowie Generalgouverneur v. Finnland.

[530] Michel [Michael] Jordan [ – ], schwedischer Obrist.

[531] Per [Peter, Pere] Erik [Peter Erich] Andersson [Andersohn, Anderssohn, Anterson, Arendsson, Arnson, Arentsohn, Andreson, Andreä Linderoth] [ – ], schwedischer Obrist.

[532] Charles Dubois (du bois) baron, später comte d’Avaugour [Davangour, Davangur, Arancourt] de Kergrois [um 1600-1657] französischer Obrist, Diplomat, „Ambassadeur“.

[533] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.

[534] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.

[535] Aub [LK Würzburg]; HHDS VII, S. 41.

[536] Meuterei, meutination, meutation: Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert“. Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Christoffer v. Steinecker [1612-1671] in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f.: „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.

[537] Die Abdankungsgelder hatten für einen deutschen Obristen der Reiterei 1.200 Rt., für einen Rittmeister 1.000 Rt., für einen Leutnant 340 Rt. und einen Reiter 33 Rt. betragen. Bei der Infanterie erhielt ein Obrist 553 ½ Rt., ein Hauptmann 333 ½ Rt., ein Leutnant 102 Rt. und ein Knecht 12 Rt. Allerdings bekamen die Nationalschweden nur die Hälfte.[537] Sie sollten später in der Heimat mit Steuererleichterungen, Gütern etc. entschädigt werden.[537]

[538] Lüttich [Liège; Belgien].

[539] Ludvig Weirik [Weyrich] Graf v. Lewenhaupt [Leijonhufvud, Lowenhaubt, Löwenhaubt] [25.8.1622 Hästholmsvägen-16.4.1668 Charlottenburgs slott], schwedischer Obrist.

[540] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz, Auszahlung der Soldaten und Offiziere nach dem DK. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.

[541] Schwanfeld [LK Schweinfurt].

[542] Ebenhausen, heute Ortsteil v. Oerlenbach [LK Bad Kissingen].

[543] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[544] PLEISS, Kosten, S. 75. – Bad Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.

[545] Schaalby [Skålby; Kr. Schleswig-Flensburg].

[546] Skänninge [Östergötlands lån].

[547] Vgl. die Materialien bei ENGELBERT, Hatzfeldt.

[548] MARRYAT, One Year in Sweden, 2. Bd., S. 462.

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