Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel aus Rain am Lech 1646/47 (I)

Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel aus Rain am Lech 1646/47 (I) von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich

 Wrangel.Carl.GustavChristoph 1612 -2 mid-res

Das linke Porträt zeigt Christoffer von Steinecker, das rechte Carl Gustav Wrangel.

– In Ergänzung zu der bereits im Internet veröffentlichten Biographie des in schwedischen Diensten[1] stehenden Obristen[2] Christoffer von Steinecker [13.8.1612 Zerbst-12.2.1671 Lindow],[3] die sich gerade in Überarbeitung befindet, sollen hier seine Briefe an seinen Dienstherrn Carl Gustav Wrangel[4] aus Rain am Lech[5]Rain am Lech [=> Abb. links] 1646/47 publiziert werden. Die Publizierung dieser bisher unveröffentlichten Briefe soll neben der Kriegsgeschichtsschreibung auch der lokalen Geschichtsschreibung und historisch Interessierten dienen, was die umfangreiche Kommentierung erleichtern soll. –

Christoffer von Steinecker war nach seinem Abmarsch aus dem thüringischen Eisenberg[6] mit den Truppen Wrangels zunächst nach Westfalen bis nach Minden[7]Minden-1641-Merian [=> Abb. links] – der zweitgrößten schwedischen Garnison[8] nach Prag, die 1648 1.490 Mann stark gewesen sein soll[9] – gezogen, um dann im August über Butzbach-Friedberg-Bonames-Steinkirchen-Hanau-Seligenstadt-Aschaffenburg-Klingenberg-Miltenberg-Amorbach-Buchheim-Odenheim-Ehingen-Neuenstein-Schwäbisch Hall-Adelmannsfelden-Ellwangen-Nördlingen-Donauwörth und Oberndorf vor Rain zu rücken.[10] Erklärtes Fernziel war aber für Wrangel und seine Söldner[11] die Einnahme Augsburgs.[12]

Zeiller berichtet in seiner „Topographia Hassiæ“: „Anno 1646. seyn die Schwedis. zwischen dem Keyserl. Läger / vnd der Statt Franckfurt[13] / vber die Nidda / biß gegen Bergen[14] / vnd Windeck[15]Windecken_Kirchen_1810 [=> Abb. links] / welches die Keyserischen inmittelst stärcker besetzt / geruckt. Da Sie dann so balden Windecken beschossen / vnd erobert; zuvor aber den Nidda-Paß bey Bonamäß[16] / welchen die Keyserischen mit 200. Mann besetzt gehabt / mit Gewalt weggenommen / die meiste Mußquetierer[17] nidergemacht / vnnd die vbrigen / sampt dem Obristen Wachtmeister[18] / gefangen genommen“.[19]

Bei dem Chronisten Johann Philipp Chelius [1610-1683], Syndikus[19a] und Stadtschreiber[19b] in Wetzlar,[19c]Wetzlar_De_Merian_Hassiae [=> Abb. links] heißt es unter dem 29.5.1646 bis 12.6.1646 und über das schwedische Hauptlager in und um Wetzlar, bei dem sich auch Steinecker befand: „Anno 1646 den 29. ten Maii ist die ganze königliche schwedische haubtkriegsarmee, so über 24000 gewehrter mann zue roß und fuß effectivé stark gewesen ohne das viele bagage sambt mann- und weibsgesind, so mit den gewehrten völkern über 50000 seelen zusammen sich belaufen, unterm commando des herrn general graf Carlen Gustav Wrangels alhier in und umb Wetzlar angelangt und 14 tag lang das haubtlager mit der ganzen kriegsarmee in der statt und ufm feld geschlagen, und nachdem die hessen-casselische armee unterm commando des herrn general Geiso[19d] Geyso[=> Abb. rechts] nebenst dem schwedischen generallieutenambt herrn graf Königsmarken[19e]Königsmarck, Hans Christoffer Graf [=> Abb. links] mit einem absonderlichen corps zue pferd noch darzue kommen und sich zuesamen alhier conjungirt und innerhalb 14 tagen in statt und feld alles zue grund aufgezehrt und ruinirt, daß das allergeringste nicht übrig geblieben und die statt viel, viel tausend taler gekostet und schaden erlitten, seind sie darauf den 12. ten Junii eiusdem anni miteinander von hinnen wieder aufgebrochen und abmarchiret. Der schaden ist nit all zue beschreiben, so die statt diesmal erlitten, dann die sambtliche generalspersonen sambt obristen, so viel herein kommen können, in der statt logiret, die regimenter aber in dem feld am wasser von Naunheimb[19f] herunter bis ans closter Altenbergk[19g]Altenberg_Jorabe302 [=> Abb. links: Jorabe 302] gestanden, und ist ihnen in und außer der statt alles preis gewesen; doch hat man Gott zue danken, daß sie uns bei der religion soweit erhalten“.[19h]

Zu den Ereignissen in SeligenstadtSeligenstadt_(Merian) [=> Abb. rechts] und den französisch-weimarischen Verbündeten wird berichtet: „Mit dem Jahre 1646 drohte neue Gefahr der Stadt. Die verbündete französisch-weimarische Armee unter Türenne[20] [=> Abb. rechts]Turenne und die schwedischen Truppen unter Gustav Wrangel, hatten sich damals bei Giesen[21] vereinigt; vergeblich suchten die kaiserlichen Truppen, die nach dieser Stadt marschirten, dieses zu hindern; sie wurden zurückgedrängt und von dem Maine, den sie besetzt hielten, abgeschnitten. Ein Theil der Verbündeten, welche sich schon dem Maine von der Wetterau[22] her genährt hatten, eroberten im August 1646 unter andern unter Commando des Generals[23] Klug[24] die Festung Steinheim.[25] [=> Abb. links]Steinheim_De_Merian_Hassiae Dieser schlug hierauf bei Hanau[26] ein Lager und schickte von da am 18ten August 1646 viele Cavallerieregimenter,[27] die am rechten Mainufer, wie man von Seligenstadt aus deutlich sehen konnte, den ganzen Tag marschirten, nach der Richtung von Aschaffenburg[28] ab. Gegen Abend lagerte sich der Nachtrab, wie es schien, zwischen Dettingen[29] und Kahl[30] und 2 Cavallerieregimenter gingen bei Dettingen über den Main, den sie durchschwammen, wendeten sich nach Seligenstadt und vor den Thoren angekommen, verlangten sie spät Abends Nachtquartier. Muthiger wie sonst verweigerte die Stadt solch Ansinnen und alles beschloß, seinen Heerd gegen den weit überlegenen Feind zu vertheidigen. Diese feste Entschlossenheit machte ihn stutzig, und ruhig lagerte er sich vor dem Oberthore auf dem Beunenfeld, von wo aus nach dem Oberthor einige Schuß während der Nacht, aber ohne alle Wirkung, fielen. Des Morgens früh brach der Trupp zur Verwunderung der Bürger auf und ohne etwas weiter gegen die Stadt unternommen zu haben, zog er nach Aschaffenburg hin, woselbst ein großer Theil der Armee verweilte.

In Seligenstadt jubelte man für Freude, aber schon am 20. August näherten sich von Kleinkrotzenburg[31] her gegen 3000 Mann französisch-weimarische Truppen. [=> Abb. rechts] Französische Pikeniere u. MusketiereIhr Anführer du Passage[32] verlangte Uebergabe der Stadt, welche man keinen Augenblick zu verweigern beschloß, denn er hatte Geschütz bei sich. Fauth[33] Struttmann, Prior Walz,[34] der Stadtpfarrer Gualbert Kitzing und der Stadtvorstand gingen daher vor das Steinheimer Thor und baten, mit Uebergebung der Stadtschlüssel, den Obristen um Schonung der Stadt, die ihnen unter der Bedingung versprochen ward, daß sie eine Besatzung von 160 Mann aufnehmen, die AbteiSeligenstadt_-_Abtei_maulaff [=> Abb. links: maulaff] aber eine Administration sich gefallen lassen müßte. Du Passage ließ nun sein Corps nach Aschaffenburg marschiren, er selbst blieb mit 160 Mann zurück, die sich ruhig verhielten. Wie erstaunte man aber, als des andern Tages das nemliche Corps schon wieder zurückgekommen war und jetzt an den verschlossenen Thoren angelangt, mit Gewalt in die Stadt eindrang, während die Bürger wegen der Besatzung zu den Waffen nicht zu greifen getrauten ! Die plünderungssüchtigen Soldaten hatten sich bald in der ganzen Stadt zahlreich ausgebreitet; nichts entging ihrer Wuth, Fenster und Thüren wurden zerschlagen, Weiber geschändet und Kinder gemordet;[35] zuletzt hatte sich Betrunkenheit aller bemächtiget. Im bunten Gewühle schlugen sich Franzosen und Weimar’sche um die Beute,[36] von beiden Seiten blieben einige, andere wurden verwundet. Um das Schauspiel gräßlicher zu machen, zündeten sie Scheuern und Wohnungen an und schnell standen 15 Gebäude in voller Flamme. Nirgends war Hülfe zum Löschen, denn für das Leben besorgt, verbarg sich alles vor den Soldaten, welche beschlossen, die Stadt vollends einzuäschern. Doch verließen sie noch am nehmlichen Tage die Stadt, mit schwerer Beute beladen. [=> Abb. rechts]Marodeure[868] – Ueber 20 Gebäude lagen schon darnieder, als man jetzt zum Löschen herbeieilte. Während dieses Vorganges hatten sich die Conventualen[37] auf den Hauptthurn der Kirche geflüchtet, von wo aus sie ihre Habseligkeiten durch die Soldaten wegführen sahen; der Anblick war herzzerreißend. Von Furcht und Zorn ergriffen zweifelten einige, ob sie nicht persönlich den Franzosen, auf deren Religionsglauben sie noch bauten, unter’s Gesicht tretten und auf diese Art größeres Ubel vermeiden wollten. P. Georg, P. Peter, 2 Novizen und Prior Leonhard Walz entschlossen sich endlich hierzu; sie gingen zu denselben und baten, jedoch vergebens um Schonung der Abtei, nur so viel bewirkten sie zu ihrem persönlichen Schutze, daß man sie nach Hanau sicher geleiteten“.[38]

Die in der Messestadt Frankfurt/M.[39] erscheinende, durch ihre Zuträger aus dem schwedischen Lager meist gut informierte „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtete ihren Lesern zum Juli 1646: „Diweilen nun solcher gestalt die Schwedischen den Paß am Mäyn erhalten / als haben sie sich am 8. 18. dito zu gedachtem Windecken gleichfalls erhoben; vnd nachdem beyde Stättlein / Steinheim[40] [=> Abbildung NT2] vnd Seligenstatt (deren dieses durchs Fewer vbel verderbt / jenes aber als ein ziemlich vester Paß am Mäyn / mit Frantzösischen Völckern nach Nohtturfft besetzt worden) nach etwas gethanem Widerstand an sie vbergangen / hat man den Zug weitters hinauff gegen Aschaffenburg genommen / welche Statt vnd Schloß (Ihrer Churfürstl. Gn. von Mäyntz[41] AnselmCasimirWamboldt_v._Umstadt[=> Abb. links] zugehörig:) ohne einigen Canon-Schuß erobert[42] / vnnd mit mehr nicht denn 200. Mann besetzt worden: von dannen auß vnterschiedliche Partien gegen Heylbronn[43] / Francken vnd anderstwo hin / die Schwedische Haupt-Armee aber / nachdem die Hessischen[44] Regimenter von jhr abgangen / ist bald darauff von dar fort vnnd gegen Ammerbach[45] [=> Abbildung rechts] vnd Mergentheim[46] [=> Abb. rechts]Mergentheim,_Schloss zugangen / von deren Verrichtung wir im Monat Augusto vnnd Septemb. ein mehrers zu vernehmen haben werden“.[47] Turenne[48] und Douglas[49]Douglas [=> Abb. rechts] waren um den 15.8. mit 4.000-6.000 Reitern in die Nähe von Heilbronn gekommen: „Den 15. August hat sich die schwedische Armee um die Stadt herum stark sehen lassen, also daß man sich abermalen einer gefährlichen Belägerung besorgt hat, darauf die Stadt mit kaiserlichem und bayrischem Volk so stark belegt worden, daß man zuletzt die Reiter nicht mehr in den Bürgerhäusern zu logieren Platz gehabt, sondern hat in dem Nonnengarten Stallung machen und über 70 Pferd darein  stellen müssen“.[50]

Turenne und Douglas unternahmen aber keinen Angriff, sondern zogen am 1.9. in Richtung Großbottwar[51] ab.

Die „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ schildert weiter die Annäherung der schwedischen Armee: „Carlstatt am Mäyn[52] / hat der Herr General Leut.[53] Königsmarck[54]Königsmarck 2 [=> Abb. rechts] mit Accord[55] einbekommen / vnnd darauff nur ein einige Stund von Würtzburg[56] sein Hauptquartier genommen / auch Ihre Fürstl. Gn. den Herrn Bischoffen[57] [=> Abb. links]Johann_Philipp_von_Schoenborn gezwungen / daß er sich mit jhme vff ein gewisses der Armee zu liefern vergleichen müssen / welches auch geschehen; dahero die Chur-Bäyr. Regimenter auß Winßheim[58] / Rotenburg[59] vnd Dünckelspiel[60] / böser Nachbarschafft halber / sich nach Hailbron gezogen / vnnd seynd die Partien biß vnferrn Nürnberg gegangen / in welcher Gegend sie deß Herrn General Speerreutters[61] Kutschen vnd Bagage[62] / auch beynahe jhn selbsten ertappt hätten / massen er dann am 27.17. [8.; BW] nur allein mit 4. Pferden in Nürnberg ankommen / weßwegen nicht allein im Land zu Francken / sondern auch von der Donau uff Augspurg / Ingolstatt / München / vnnd an andere feste Oerter grosses Fliehen zu sehen gewesen / auch Ihre Churfürstl. Durchl. in BäyernMaximilian_I,_3 [=> Abb. links]  dero Landvolck / sampt den Wild-Schützen[63] vberall auffgebotten / vmb so wol die Donau / als andere Pässe zu besetzen / vnd in acht zu haben“.[64]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[65] hat in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“ das Eindringen der schwedisch-französischen Konföderierten nach Bayern 1646 zusammengefasst: „Die beyde Königl. Schwedische vnd Frantzösische Armeen / nach dem sie / wie oben gemeldt / den Keyserisch-Beyrischen bey Franckfurt den Compaß zimlich verruckt / vnd sich nach dem Mayn-Strohm gewendet / seynd aber daselbst herumb nicht still liegen blieben / sondern ihren March starck zu auff Beyern genommen / vnderwegs sich Steinhaim / Aschaffenburg / Miltelburg[66] (welchen Ort aber bald hernach durch den Keyserl. Adjutanten[67] Garniern[68] theils mit List vnd theils Gewalt Ihr Churfl. Gn. von Mayntz wider zugestellt worden /) Klingen[69]- vnd Frewdenberg[70] bemächtiget / vnd theils geplündert / Wertheim[71] hat ein Salvaguardi[72] erhalten / vnnd 12000 Pfund Brodt hergeben müssen. Carlstatt hat Herr General Leut. Königsmarck mit Accord eynbekommen / hernach Ihr Fürstl. Gn. den Bischof von Würtzburg gezwungen / daß er sich mit ihme auff ein gewisses der Armee zu lieffern / vergleichen müssen / welches auch geschehen. Weil nun die Armeen täglich sich der Thonaw genähert / als ist nicht allein im Land zu Francke[n] / sondern auch von der Donaw auff Augspurg / Ingolstatt[73] / München[74] vnd an andere veste Oerter grosses Flehen zu sehen gewesen / auch Ihr Churfl. Durchl. in Beyern dero Landvolck / sampt den Wild-Schützen vberall auffgebotten / vmb so wol die Donaw / als andere Paß zu besetzen / vnd in acht zunehmen. Hailbrun haben sie angefangen zu belägern / vnd hart mit Schiessen vnd Fewer einwerffen zu beängstigen / seind aber bald darvor wider auffgebrochen / vnd ihren Zug nach der Donaw gewendet / vnd wiewol alle Brücken / vber die Donaw biß naher Laugingen[75] abgeworffen / seind doch 300. Pferd vbergesetzt / vnd die Statt Güntzburg[76] morgendes früh vmb 4 Vhren vberrumpelt / die Thor auffgehawen / den Landvogten von Burgau[77] [=> Abb. rechts]Burgau_BSB_cmg_896_fol_138v / Herrn von Rechberg gefangen / Statt vnd Schloß geplundert / vnd an Pferden vnd Vieh grosse Beute gemacht. Die Würtenbergische Vestung Schorndorff[78] ist von Herrn General Touraine den 5. Septemb. N. C. mit Accord erobert worden. Den 6. dito / haben die Schweden Nördlingen[79] attacquirt, vnd den Gen. Staab[80] daselbst einquartirt / auch von jnen 300000 Pfund Brod vor die Armee zu verschaffen begehret worden. Nach diesem seind in die 2000. Schwedische zu Pferd zu Laugingen vber die reparirte Brücke gegen Donawerth[81] passirt / mit den vor selber Brücke gelegenen Cur-Beyerischen starck Scharmütziert[82] / Reitergefecht[869][=> Abb. links] welche / weil sie zu schwach / selbige Brücken auch angezündet / vnd sich nacher Rain reterirt: weil nun das Fewer an ermelter Brücken nicht recht anschlagen wollen / als hat Herr Gen. Leut. Königs-Marck den 13. Setemb. die Statt einbekommen / nach dem sie der Beyerische Obriste Haslomg[83] verlassen / dahero Chur-Beyern die 2. Lechbrücken zu Lechhausen[84] vnd Friedberg[85] bey Augspurg hinweg brennen lassen. Nichts desto weniger seynd die Schwedische noch selben Tag vnd Nacht zu Donawerth vber die Brücken gesetzt / vnd zu Obern-Dorff[86] (welches Schloß sampt dem Hauß Wallerstein[87]Wallerstein  [=> Abb. rechts: Manfi.B.] vnd Spielberg[88] sich gleichfalls ergeben) selbige Lechbrucken wider gebawet / darauff am 14. diß vber solche Brücken daß Fußvolck / die Reuterey aber vnterm General Königsmarck durch einen Furt oberhalb Rain / allwo die Königl. M. in Schweden / hiebevor vberkommen / durchgangen vnd also die Festung Rain (darinnen in 1500. Mann / an Knechten Bawren vnd Schützen / vnder dem Oberst. Leut. Siebert von Beck / genennt Syphshorn[89]) angefangen zu belägern / vnnd nach dem die Besatzung in die acht Tag lang grosse Gegenwehr gethan / hat endlich der Commendant auß Mangel geworbenen Volcks / vnd weil die Schützen sambt dem Landvolck nicht mehr fechten wollen durch Accord ergeben müssen / da sie denn den 12. 22. Sept. außgezogen / vnd nach Ingolstadt convoyrt / den Bawren ein viertel stund von Rain / die Fähnlein[90] sampt dem Gewehr[91] abgenommen / vnd in die Vestung ist der Schwedische Oberste Steindecker zum Commendanten verordnet worden.

Von Rain giengen der Bundsgenossen beyde Kriegsherren auff Augspurg [=> Abb. rechts]Augsburg_2 / welche anfangs schlecht besetzt vnnd versehen gewesen / bekam aber bald vnterschiedlichen Succurs / erstlich vnter dem Oberst. Leutenant[92] Pissinger[93] in die 400. Reuter vnnd Tragoner / welcher alsobald vff ein Schwedische Parthey in gegenwarth deß Schwedischen Assistenz Raths Herrn Alexander Eßkhens[94]Erskein [=> Abb. links] / (welcher in die Stadt kommen / in Meynung selbe durch gütliche Handlung in Schwedischen Gehorsamb zu bringen) außgefallen / selbige geschlagen / vnd ohne waß tod blieben / in 36. Reuter eingebracht. Den 8. 18. September seynd die Obersten Creutz[95] vnd junge Kolb[96] mit dem Rest von 800 Reutern / vnd Tragonern[97] (davon der General Leuten. Königsmarck bei Schwabenhausen[98] / auff 250. theils nidergemacht / theils gefangen / neben 1. Oberst. Leuten. 1. Rittmeister / 3. Hauptmänner[99] / etlichen Leut.[100] vnd Fendrichen[101] davon gebracht zu Verstärckung in die Stadt kommen.

Den 12. 22. Septemb. Morgends früh seynd 400. Wägen vmb Häw / Getreyd / vnd anders einzuholen / mit einer starcken Convoy außgefahren / welchen alsobald in die 2000. Schwedische zu Pferd Schweden- Regiment[1302][=> Abb. links] nach gesetzt / vnd von ihnen veber die 1000. Pferd erobert / den 15. 25. vormittags kam ein Theil von den Schwedischen vnd Frantzosischen zu Pferd vnterm H. General Wrangel von der Donaw herauff / vnd fieng an sich bey Göggingen[102] vmb die statt zu schwingen / gegen Abend kam die völlige Armee / vnd wurde also Augspurg gantz berennt vnd vmbschlossen. Nichts destoweniger kam noch vmb mitternacht H. Obr. Frantz Royer[103] / samt 350. Tragonern in die Statt. Den 16. 26. wurd von einer Pastey[104] mit 4. grossen Stücken[105] die Blatterpastey beschossen / vnd das Mahlwerck den 27. gesperret / vnd also der Belägerung der Anfang gemacht worden / die in der Statt aber haben sich mit allem Ernst zur gegenwehr gefast gemacht / vnd vnauffhörlich widerumb herauß geschossen / mit außfallen[106] grossen Schaden gethan / hergegen die Schwedische Lechhausen[107] vnd viel andere Ort in Brand gesteckt / vnd mit Approchiren[108] immer zu fortgefahren / auch Battereyen[109] auffzuwerffen vnd zu miniren[110] nach gelassen vnd solches continue, also daß sie auch endlich vnter die Stück kommen / vnd acht Tag darunter vnnd an den Graben sich auffgehalten.

Diweill aber vnterdessen die Keyserische vnd Bäyerische Reichs-Armeen auß der Graffschafft Nassaw[111] / Hadamar[112] / allda sie an der Lehn [Lahn; BW] bei Limburg[113] seyt der Zeit still gelegen / sich wider erhaben / vnd ihren Weg durch Francken gegen die Ober-Pfaltz auff Regenspurg[114]Regensburg2 [=> Abb. links] zu genommen / vnd dasel[b]st mit denen auß Böhmen vnd Oesterreich kommenden Völckern conjungiret / haben sie sich den 2. 12. Octob. wie man schreibt / in 18000. zu Pferd / vnd vnd 12000. zu Fuß in Schlachtordnung bey Churfurstl. Friedbergischen Hochzoll von Au[g]spurg angefangen zu Praesentiren / davon giengen gleich 5. Hauffen Reutter gegen der Obern Friedberger Lechbrücken / vnd scharmützierten mit den bey selbiger Brücken haltenden Swedischen vnd Frantzösischen Troupen / machten derer bey 100. nider vnd eroberten die Uffgeworffene Schantz[115]Schanzen-Schanzbauern-Erdwerke-2 [350778] [=> Abb. rechts] / sampt 2. darob stehenden Stücken. Die Confœderirten giengen inzwischen mit theils ihrer Völcker noch naher an den Lech / vmb den Keyserischen das Vbersetzen zuverwehren / schlugen ein Läger an das Dorff Hauß-Stätten[116] / vnd hielten mit 9. Brigaden[117] gegen Göggingen[118] im Flachen Feld / das Haupt-Corpo aber von den Schwedischen bliebe zu Statt-Bergen.[119] Weil nun der Zweck dieser so eyferig vorgenommenen Belägerung auff keinen Weg erlangt können werden / als haben die Confœderirten alle ihre Posten am Lech verlassen / morgendts ihr Läger vnd etliche Dörffer in Brand gesteckt / vnd an die Donaw gangen / vnd zwischen Laugingen vnd Ginßburg[120] geleget / vnd sich aller Orten wol verschantzet / bevorab aber Rain mächtig befestiget“.[121]

Der ehemalige schwedische Feldprediger Georg Engelsüß berichtet zur Einnahme Rains, wobei er Teile der umfangreichen Darstellung Wassenbergs bis hin zur falschen Schreibung des Namens wortwörtlich übernommen hat: „Nichts desto weniger seynd die Schwedische noch selben Tag vnnd Nacht zu Donawerth vber die Brücken gesetzt / vnd zu Obern-Dorff (welches Schloß sampt dem Hauß Walterstein [sic !] vnd Spielberg sich gleichfalls ergeben) selbige Lechtbrücken wider gebawet / darauff am 14. diß vber solche Brücken das Fußvolck / die Reuterey aber vnterm General Königsmarck durch einen Furt oberhalb Rain / allwo die Königliche Majestät in Schweden / hiebevor vberkommen / durchgangen vnd also die Vestung Rain (darinnen in 1500. Mann / an Knechten / Bawern vnnd Schützen / vnter dem Oberst. Leut. Siebert von Beck / genannt Syphshorn gelegen) angefangen zubelägern / vnnd nach dem die Besatzung in die acht Tag lang grosse Gegenwehr gethan / hat sich endlich der Cōmendant auß Mangel geworbenen Volcks vnd weil die Schützen sambt dem Landvolck nit mehr fechten wollen durch Accord ergeben müssen / da sie denn den 12. 22. Sept. außgezogen / vnnd nach Ingolstatt convoyrt / den Bawern ein viertel stund von Rain / die Fähnlein sampt dem Gewehr abgenommen / vnd in die Vestung ist der Schwedische Oberste Steindecker zum Commendanten verordnet worden“.[121a]

Mit der Einnahme von Rain, Donauwörth und Lauingen war die Donau hinsichtlich der weiteren Pläne Wrangels ausreichend gesichert. Steineckers Briefe an seinen Oberkommandierenden zeigen, wie es ihm gelang, sich trotz aller Widrigkeiten bei der Versorgung seiner Soldaten in der Stadt, der „Eingangspforte Bayerns“ – trotz der Blockade[122] durch kurbayerische und kaiserliche Einheiten –  zu halten und den Wiederaufbau der durch die Beschießung beschädigten Befestigungsanlagen, die von Maximilian I.[123] ab 1620 durch Artilleriewerke verstärkt worden waren, voranzutreiben.[124] Zudem liefern seine Schreiben auch heute noch eine Fülle von Informationen zur Lokalgeschichte, etwa der Schrobenhausens,[125]Schrobenhausen [=> Abb. links] das nach dem Willen Steineckers und Wrangels eigentlich hätte in Schutt und Asche gelegt werden sollen. Rain selbst hatte zudem eine besondere historische Bedeutung für die Schweden durch den Sieg Gustav Adolfs II. in der Schlacht bei Rain am 14./15.4.1632[126] und den Tod des durch eine Doppelhakenkugel[127] schwerverletzten Tilly[128] am 30.4.1632 in Ingolstadt.[129] Maximilian I. hatte schon am 28.4.1633 in seinem vergeblichen Hilfeersuchen an Wallenstein[130] aus seinem Exil in Braunau[131] davon gesprochen, dass RainRain [=> Abb. links] „ein schlißl zu Bayern“ sei, dass der Feind in seinem Besitz „als dann wider den ganzen Lechstromb biß fast an dz Gebürg hinauff inn: vnd den freyen offnen Pasß in Bayern“ habe, dass es „disen hochnotwendigen, vornemmen Pasß zu recuperirn, nit wenig müehe, zeit vnd Leüth costen wurde“.[132]

„Im Herbst 1646 waren nach der bayerischen Niederlage in der Schlacht bei Alerheim (3. August 1645)[133] die schwedischen und französischen Heere, die sich am 10. August in Oberhessen vereinigt hatten, erstmals seit 1634 wieder mit Macht in Bayern eingefallen[134] und verheerten das Land bis zur Isar und schließlich bis zum Inn. Zahllose Dörfer gingen in Flammen auf, Städte wurden geplündert[135] und Menschen gefoltert und ermordet.[136] [=> Abb. rechts]Kriegsgräuel

Wrangel hatte für die Schonung Bayerns erst zwei Millionen Gulden verlangt; als es bereits bis zum Inn weitgehend verwüstet war, halbierte er seine Forderung. Weil dem Kurfürsten[137] dieser Betrag immer noch zu hoch war und er außerdem vor der Bezahlung irgendeiner Summe auf der Räumung des Landes bestand, scheiterten die mit dem schwedischen Feldherrn geführten Verhandlungen. Die schwedischen Truppen sollten nun durch Einzelbrandschatzungen[138] so viel wie möglich aus der Bevölkerung herauspressen.[139] Den Landshutern[140] wird man 20 000 Gulden abverlangen“.[141] Zudem waren die Unterhaltskosten für die schwedische Armee enorm: „Allein die Unterhaltung der schwedischen Armee, welche an Soldaten gegen 70000, mit allen Weibern, Trossbuben[142] u. s. w. aber wohl gegen 240000 Seelen zählte,[143]Tross-callot [=> Abb. rechts] kostete etwa 110000 Thaler täglich; dazu kamen die rückständigen Kontributionen,[144] die Exekutionen[145] und die Übergriffe der Soldateska“.[146]

1646 wird aus dem Fürstentum Pfalz-Neuburg, mit dem Steinecker immer wieder wegen der Stellung von Einwohnern zu den Fortifikationsarbeiten in Schwierigkeiten geriet, berichtet: „Der Kaiser, Schweden, Frankreich, und die Allierten geben dem Fürstenthum Verschonungs-Erklärungen. Im May ziehen die bairischen Völcker nach Nürnberg. Eschenloher[147] stirbt, und Johann Wolfgang Schweizer Landgerichtschreiber versieht das Amt. Graf Martin Franz von Wallerstein[148] giebt Nachricht, daß die Allierten von Ellwang[149] und Dinkelsbühl[150] anrücken. General-Leutenant[151] Christoph von Königmark begehrt im September durch den Rittmeister[152] Esterling[153] vom hiesigen Amt Brod und Fourage.[154] Der schwedische Oberst Zürgaß[155] kommandirt in Donauwerd,[156] Oberst Polley[157] in Wemding,[158] Oberst Billau[159] in Nördling,[160] Oberst Kettler[161] in Dinkelsbühl.

Ersteren müssen im October 400 Rthlr.[162] Contribution erlegt werden. Feldmarschall[163] Wrangel weist dem Oberst Steineger in Neuburg[164] [=> Abb. rechts] Neuburg_an_der_Donau2das ganze Fürstenthum zur Sustentation[165] ein. Dieser kommt wegen bereits empfangenem Gelde mit Hans von Zürgaß in Kollision, und fordert obige Summe von ihm. Die Dörfer Mundling,[166] Goßheim,[167] Huißheim[168] und Otting[169] flüchten ihr Vieh nach Wemding, und Oberst Polley nimmt es in Beschlag. Zürgaß begehrt von Hipolstein[170] 800 Rthlr. Indeß hält der kaiserl. Oberst Blyre[171] Wilzburg,[172] und der Oberstleutenant[173] Christoph Moriz Reisacher[174] Weisenburg[175] besetzt. Beyde schicken ihre Reuter aus, lassen das für die Schweden gesammelte Proviant und Ochsen wegnehmen, und ängstigen die ganze Gegend mit immerwährenden Streifpartheien.[176] Oberst Billau in Nördling läßt durch eine Exekutions-Mannschaft dem Sohn[177]Pappenheim, Wolfgang Adam Graf von [=> Abb. rechts] des Feldmarschall Pappenheim[178] das Thor in dem Markt Treuchtlingen,[179] und einige Häuser wegbrennen. In Wemding rücken neuerdings 600 Mann am 27ten October ein. Die Flüchtlinge[180] des Landgerichts[181] werden daselbst werden daselbst zu Kontributionen angelegt, der Hofmarksherr[182] von Oetting[183] Freyherr von Schenk[184] entläuft, und kommt zu Fuße in den elendsten Umständen hieher. General-Wachtmeister[185] Spork[186]Sporck1 [=> Abb. links] zieht von Renertshofen[187] nach Ingolstadt,[188] und Steineger von Neuburg nach Rain“.[189]

Das „Theatrum Europaeum“[190] – dessen 1. Auflage 1647 erschien und das auch einen Plan der Belagerung enthielt – zitiert zu der Einnahme Rains und der Rolle Steineckers einen Brief Wrangels an den Kommandanten von Nördlingen, Bülow. Es war üblich, dass sich dieser begabte Selbstdarsteller wegen seiner Erfolge in seinen Mitteilungen feierte: „In dem entzwischen die Confœderirten[191] vernommen / daß die ReichsArmeen zu Newburg vber die Thonaw passiren wollten / sind sie mit dem gantzen Corpo ihrer Cavalleria nach Botmeß[192] geruckt / in willens / ihnen einzufallen. Welches dann so fern gelungen / daß sie von ChurBäyrischen noch etliche hundert erschlagen / vnnd / der Sage nach / ebenmässig etliche hundert gefangen[193] vberkommen. Darauff sie Thonawerth wider eingenommen / vnnd mit vierhundert Fanti,[194] zweyhundert Tragoni,[195] vnd zweyhundert Cavalli besetzt / benebenst mehr Geschütz / vnnd Reuterey in Rhayn gebracht. Von dieses Anschlags / oder Einfals glücklichen Succeß / vnd eygentlicher Beschaffenheite / meldet folgends Extract Schreiben[196] / welches Herr FeldMarschall Wrangel in Rhain an den Obristen / vnnd Commendanten in Nördlingen ablauffen lassen / mit diesen Worten.

Seither meinem gestrigen auß Lauingen[197] an den Herrn Obristen gethanen Schreiben habe ich neben Herrn Marschalck Tourenne die Marsche längst die Thonaw hinab gegen Thonawerth zu fortgesetzt / vnnd seynd gestern Abends biß eine Meilwegs[198] jenseits Thonawerth angelangt. So bald wir aber dahin kommen / habe ich so fort jemands anhero geschickt / vnnd mich bey dem Herrn Obristen Steinecker wegē deß Feinds Contenance[199] fernern Berichts erholt. Welcher mir darauff diese Nacht / entgegē avisirt / daß er der Feind / der Vberläuffer[200] [=> Abb. rechts] Deserteure[1016]vnnd gefangenen Bericht nach / mit seinen Armeen gestern auffgebrochen / vnd die Marsche vff Ingolstadt[201] zugerichtet / aber es thäten sich noch vnderschiedliche Regimenter vnnd Trouppen / so die Retroguardia[202] hätten / dieser Gegend in der Nähe befinden / worauff nebenst denen Tourennischen heute morgens mit dem anbrechenden Tage ich wider auffgebrochen / vnd auff anhero mit denen Regimentern so geschwind als müglich zugeeylet / sind auch zu Mittagszeit vber die Lechbrücken bey Oberndorff[203] nach einander vber filirt.[204] Nach dem wir nun zum Theil mit den vnserigen Regimentern so die Avantguarde gehabt / disseits vber gemeldten Paß herüber gewesen / vnd bey einem Viertel Wegs von hier deß Feinds Retroguardie etwann in zweytausendt Pferdt starck ansichtig worden / welche dañ auch in voller Marsche ihrer Armee gegē Newburg zu nachzugehen begriffen waren / bin ich selbigen mit denen bereits vber den Lech herüber gewesenen Regimentern so fort auff dem Fuß nachgesetzt / sie erstlich disseits Borckheim[205] beym Dorff Stauden[206] rencontrirt[207] / vnnd weiln sie die feindlichen / welche der Gen. Wachtmeister Pöpel[208] vnd Philipp[209] geführt / gesehen / daß wir so sehr vff sie getrungen / aller massen wir dañ zu Stauden / woselbst sich der Feind vorm Dorff auff der Höhe an dem Paß wo man durchgehen müssen / gesetzt / mit Gewalt auff ihn zugeeylet / hat er sich ohne einige gethane Gegenwehr so fort in die Flucht begeben vnd das Gebürg gesucht / die vnserigen aber seynd ihme biß auff ein halbe Meyl Wegs von Newburg her der gestalt in den Eisen gelegen[210] / daß er nicht allein einen guten Antheil Todte / besonders auch viele gefangene derē Zahl man so fort in eyl nicht wissen können / worunter auch ein Obrister Wachtmeister[211] / vnd etliche Rittmeister / so man bereit weiß / vns hinderlassen müssen. Darauff haben wir vns wider zu rück allhero gewendet / vnd die Regimenter vber die Lechbrücken bey Oberndorff wider herüber gehen lassen / sonsten habe ich auch vor nöthig befundē / die Statt Donawerth mit einiger Guarnison wider zubesetzen. Zu welchem Behuff ich den Major[212] Rosa[213] mit der Brandhagischen[214] Esquadron[215] heut früh in drey von Lauingen[216]Lauingen [=> Abb. links] mit genommenē Schiff embarquirt[217] / vnd selbige die Donaw hinunter führen lassen. Weiln ich nun gleich heut morgen vmb die Zeit da der Major mit denen Knechten[218] vor Donawerth gefahren kommen / auch daselbst mit denen Regimentern angelanget / vnd vernommen / daß ein Rittmeister von Sporcken[219] mit 60. Pferdten bereits hienein gelegt war / habe ich den Major nebenst denen Knechten außsteigen vnd bey der Schantz[220] an der Donaw Brück so fern anlauffen lassen.

Woruff der Feind daß Thor daselbst strack verlassen / sich in die Stadt salvirt / vnd jenseits das andere Thor gesucht / die vnserigen hergegē hieben die Pforten so bald an der Brücken auff / eylten denen darinnen nach / vnnd bekamen von ihnen noch etliche gefangen / so in der Eyl nicht davon kommen konten“.[221]

700 Mann des neugebildeten Grünen Jägerregiments (die „Wildschützen“) – „Rain, in welches der Churfürst von Bayern zwölf bis funfzehn hundert Mann von seiner Miliz eingeworfen, die man wegen der grünen Uniform Jäger nennt“[222] – und 500 Mann der Landwehr[223] waren zur Verteidigung des Lechüberganges nach Rain verlegt worden. Maurus Friesenegger [1590 Dießen-11.5.1655 Andechs], Abt des Benediktiner-Klosters Andechs,[224] [=> Abb. rechts]Andechs_(Merian) hält in seinem Tagebuch fest: „Den 22. August wurden die Jäger, und geschriebenen[225] Schützen, und den 23. auch die Land-Miliz auffgeruffen, und das schreckte uns nicht wenig. Bald darauf erhielten wir auch den höchsten Befehl, unseren Schatz, und alle Paramente[226] einzupacken, und zur stündlichen Flucht bereit zu halten. Und dieser Befehl schlug uns fast zu Boden. Was noch mehr war, so wurde durch ganz Baiern anbefohlen, und in die befestigten Städte zu verführen, auf dass der Feind nicht fände, was er suchte“.[227] „Den 5. September gingen die Landsberger[228] [=> Abb. rechts]Landsberg_am_Lech_c1580 bis auf die Ärmeren, die nichts zu verlieren hatten, in die Flucht, und erweckten in der ganzen umliegenden Gegend einen schrecklichen Tumult. Denn sie haben gehört, daß der Feind schon über die Donau gegangen, und geraden Wegs AugsburgEigentlicher Abriß Wie von Ihr. Hochf. Durchl. Leopoldt Wilhelm Ertzhertzogen zu Östereich der Röm. Kaÿ. Mt. Generalissmo. etc. die Statt Augspurg Entsetzt worden den 13. Octob. 1646 / Carl Friderich Reich General-Quartier-Meister und Obrist: delineavit. - [Francof.] : [Merian] , [ab 1647]. - 1 Kt. : Kupferst. ; 38 x 30 cm Titelkartusche unten rechts. -Ohne Kt.-Netz. - WSW oben. - Auch in: Merian, Matthäus:Theatrum Europaeum ; 5 [=> Abb. links] zu marschiere, um von da in Baiern einzufallen. Das war aber bisher eine falsche Sage. Unterdessen ergingen mehrere, und verschiedene Mandata,[229] und Befehl. Jetzt wurden Pferde verlangt, und ich gab eines, und das Dorf eines. Ein andermal wurde unter schwerer Straf geboten, alle Mühlen unbrauchbar zu machen, und ihre Gänge aufzutragen. Ein drittes wiederholet, und gebietet neuerdings, alles Getraid, und Vieh in die befestigten Orte, und Städte hinzubringen. Unter der Zeit wurden wir doch immer mit der Hoffnung getröstet, daß unsere Armee mit Kaiserlichem Succurs dem Feind entgegen gehen, und vor unserem Verderben zurück halten werde. Aber welch eitle Hoffnung, und schwaches Vertrauen auf die Kaiserlichen, die selbst mehr, als der Feind nach Baiern lüsterten !“[230] Die „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtet zum September 1646: „Herr General Touraine hat inmittelst Sonntags den 23. diß / vnd 2. Sept. die Würtenbergische Vestung Schorndorff berennt / Monntags approchirt / Dienstags mit Stücken zu beschiessen angefangen / vnd nechstfolgenden Mittwoch / wegen geringer Garnison / durch Accord erobert. Vnterdessen seynd die in Nördlingen gelegene 2. Comp. Bäyrische zu Fuß Monntags nach Donawerth gezogen / vnnd zwar Dienstags vom Herrn Obr. Truckmüller[231] auß Laugingen 2. andere Comp. Tragoner vnd Reutter / auch Mittwochs widerumb 300. Mann / neben obgedachten außgezogenen zu Fuß / auch darin zurück geschickt; in deme aber / ob sie auffs neue einzulassen deliberirt[232] worden / ist Herr General Königsmarck mit 12.000 Mann vmb Wallerstein angelangt / das Chur-Bäyr. Volck aber an die Donau zurück passirt / vnnd den 27. Aug. 6. Sept. ein Schwedischer General-Quartier[233]- auch Proviantmeister[234] / nebenst etlich andern / in die Statt Nördlingen gelassen / vnnd den Gen-Staab einzunehmen / ingleichem vor die Armee 300.000 Pf. Brod zu verschaffen / begehrt worden / dahin der Herr Gen. Wrangel von Schwäbischen Hall vber Ellwangen vnd Ahln[235] gleichfalls in völligem Anzug begriffen gewesen“.[236]

Auch Douglas war ins Schwäbische abkommandiert worden. „Am 5. Sept. traf sodann eine Kompagnie französischer Dragoner in Lauingen ein, welche die Brücke bewachen mussten. Sofort begannen die Erpressungen der neuen Gebieter. General Robert Duglaß verlangte am 10. September für jede Woche eine ganz enorme Lieferung von Proviant und Viktualien“.[237] „Am 14. September 1646 erschienen die Schweden vor der Stadt, am nächsten Tag zog ein Regiment des ‚Rittmeisters Manteufel'[238] durch Gericht und Stadt, kurz danach kaufte sich Schrobenhausen um 6000 fl von der Plünderung[239] durch die Truppen des Generals Douglas frei. Der lagerte darauf mit seinem Regiment, das 4000 Mann stark sein sollte, vor den Stadttoren, so daß Sigl schrieb: ‚Aber das Land und selbige Gegend ist nit allein von diesen Feindesvölkern auf das äußerste verderbt, sondern erst hernach von den kaiserlichen-, general- und beyerischen Kriegsvölkern verheeret worden; als sie nämlich Augsburg entsetzten und der kaiserliche General Erzherzog Leopold[240]Öèôðîâàÿ ðåïðîäóêöèÿ íàõîäèòñÿ â èíòåðíåò-ìóçåå Gallerix.ru [=> Abb. rechts] mit seinem ganzen Hofstaat[241] und völligen Armeen, vom 19. bis 28. November 1646 daselbst stillgelegen und alles, was mancher noch im Stadel zu dreschen gehabt, vollends aufgezehrt ist worden. Überdies ist Schrobenhausen erst mit bayerischem Kriegsvolk besetzt geblieben und niemand hat sich wegen der in Rhain gelegenen schwedischen Besatzung sicher vor die Stadt hinaus wagen können. Noch weniger hat jemand auf dem Land wohnen mögen: Es ist also um diese Gegend herum ein großes Elend gewesen‘ „.[242]

Maximilian I. hatte mit seiner Gemahlin[243] am 7.9.1646 München schon in Richtung Wasserburg[244]Wasserburg a.Inn [=> Abb. rechts] verlassen.[245] Abt Friesenegger verband die „Abreise“ des Kurfürsten mit der allgemeinen Antipathie gegen Habsburg und insbesondere gegen Erzherzog Leopold Wilhelm – der sich zumindest der Gunst der Kurie erfreute: Wenn man den Fürsten des Hauses Habsburg eine Kirche gibt, so schiebt man die Sünder in den Rachen des Wolfes“[246] –  und dessen z. T. desaströse Kriegsführung: „Man sagt, daß die Churfürstin weinend den Reisewagen bestiegen habe, und in laute Klagen gegen ihren Bruder, den Erzherzog Wilhelm Leopold, dermaligen Generalissimus der kaiserlichen Armee, ausgebrochen seie, daß er es seie, aus dessen Sorglosigkeit, und Nachlässigkeit, oder besser zu sagen, aus dessen feindseligem Gemüte gegen Baiern, und ihren Churfürst es geschehe, daß Baiern nochmal den Feinden zu Teil werde, die er doch so leicht abwenden, und total hätte schlagen können. – – Ja, man erzählt nunmehr ganz sicher, daß er den Baierischen die Gelegenheit genommen, den Feind ganz sicher, und gewiß zu schlagen, und nachher dem Feind selbst wieder Luft gemacht habe, aus seiner Lage, wo er ganz eingeschlossen war, zu entkommen, und Baiern zu bedrohen, ja den Baierischen selbst den Weg abzuschneiden, daß sie nicht anders, als mit höchster Mühe, und in äußerster Not, und nicht ehender, als der Feind selbst, Baiern wieder habe erreichen können. Wem scheint es also nicht, daß dieser Erzherzog [es] mehr dem Feinde, als seinen Alliierten gehalten habe, um Gelegenheit zu bekommen, auch seine Armee in Bayern einzuführen, und selbes den Seinigen preis zu geben“.[247] Die Einnahme Donauwörths[248] [=> Abb. rechts]Donauwörth hatte auch Friesenegger und seine Mitbrüder zur Flucht veranlasst.[249]

Rain am LechRain3 [=> Abb. links], „une des meilleures forteresses de la Bavière“,[250] war am 21.9.1646 von Schweden und Franzosen eingenommen worden. Die „Eigentliche Delineatio der Vestung Rayn, wie solche von Ihr Exell. Herrn Gen. Veldt M. Carol Gustav Wrangeln belagert und erobert worden. Anno 1646“ als Befestigungsgrundriss mit Umgebung und Truppenaufstellungen der schwedischen und französischen Truppen unter Wrangels Befehl von Georg Wilhelm Kleinsträtl,[251] schwedischem Generalmajor, stellvertretendem Generalquartiermeister und zuverlässigstem Kartographen in der schwedischen Armee, findet sich im „Theatrum Europaeum“.[252] Die Absicht Wrangels, nach der Einnahme Rains auch das von Kaiserlich-Bayerischen besetzte Augsburg zu belagern und einzunehmen, war nur zu offensichtlich. Paul von Stetten, genannt „der Jüngere“ [24.8.1731 Augsburg-11.2.1808 Augsburg], Chronist und von 1792 bis 1806 der letzte Stadtpfleger[253] der Reichsstadt, hält in seiner „Geschichte“ unter 1646 fest: „Dann es wurde inzwischen die Stadt Augspurg von der Frantzösischen und schwedischen Armee immer enger eingeschlossen, also, daß aus allen Umständen zu schliessen gewesen, es würde nach der Eroberung der benachbarten Bayerischen Vestung Rain, welche auch den 22. dieses Monats erfolget, die Reihe unfehlbar die Stadt Augspurg treffen“.[254] Der schwäbische Schuhmacher und Chronist Hans Heberle [1597-1677][255] notiert in seinem „Zeytregister“ über seine 24. Flucht nach Ulm[256] in diesem Kriege: „Den 25 Augusti[257] sind die Schwedischen vor Schorndorff [=> Abb. rechts]Schorndorf,_Andreas_Kieser komen und haben es eingenommen und die Bayrischen und Keysserischen müessen weichen. Den 28 Augusti brechen die Schwedischen auff und ziehen nach der Thona, kommen bei Thonawerth hinüber, belegern Rein und bekomen es bald mit accordt am 4 tag Herpstmonet. Den 19 tag Herbstmonet, sobald Rein fürüber gewessen, haben die Schwedischen auch Augspurg und die selbige hart beschossen. Diweil sich Augspurg aber lang gewehret, biß in die drey wochen, ist sie endlich von den Bayerischen entsetzt worden. Die haben vüll volck in die stat hinein gebracht. Darnach ist die schwedisch arme auffgebrochen und darvon abgezogen“.[258]

Die „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ hält zum September 1646 fest: „Mit Brieffen von der Donau vnderm Dato 13. Septemb. ward berichtet / daß 2000. Schwedische Pferd zu Laugingen vber die reparirten Donau-Brücken gegen Donauwörth passirt / mit denen vor selber Brücken gelegenen Chur-Bäyr. starck scharmütziert / welche/ weil sie zu schwach gewesen / selbige Brücken angezündet / vnd sich nacher Rain retiriret: weil nur das Feuer an ermelter Brücken nicht recht anschlagen wollen / als hat der Herr Gen. Königsmarck den 29 Augusti vnd 8. Septemb. die Statt einbekommen / dahero Chur-Bäyern die 2. Lech-Brücken zu Lechhausen vnd Friedberg bey Augspurg hinweg brennen lassen / vmb dero Land vor den streiffenden Partien [=> Abb. rechts] Schweden- Regiment[1302]desto mehr zu befreyen; seynd auch die Thore zu Augspurg biß vff 3. zu gehalten worden. Darauff man sich vor Rain gemacht / welchen Ort / der sehr vest / die Schwedischen mit Verlust ziemlichen Volcks / starck beschossen / mit was für einem Effect aber / davon haben wir noch zur Zeit keine richtige Gewißheit / wiewol man uns berichtet / es hätte sich gedachtes Rain am Lech mit Accord ergeben / vnd wäre die Besatzung nach Ingolstatt convoyirt worden“.[259] Die „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtete ihren Lesern in der nächsten Ausgabe von den näheren Umständen der Einnahme Rains und entschuldigte sich für die verspäteten, nunmehr aber bestätigten „glaubwürdigen“ Nachrichten, die aus dem schwedischen Feldlager[260] vor Augsburg stammten: „Gvnstiger Leser: Demnach wir / auß Ermanglung genugsam gewisser Nachricht / von Anfang / Fort- vnnd Durchgang der Belägerung Rain am Lech-Fluß / in gegenwärtigem Herbstmonat beschehen / nach Anlait deß 93. Blats vnser jüngsten Beschreibung / damalen nichts versichertes einbringen können; seithero aber was mehrere Vmbstände hiervon erlangt; als wollen wir den gantzen Verlauff besagter Belägerung diß Orts glaubwürdig vor Augen stellen / vnd also damit vorhabender Erzählung den Anfang machen. Verhält sich derohalben dieser Handel wie folget:

Die zusammengeführte beyde Königl. Schwed- vnd Frantzösische Kriegs-Heere / nachdem sie am ersten Tag deß Herbstmonats von Niednau[261] auffgezogen / seynd sie den 2. bey Schwäbischen Hall ankommen / daselbsten das Geschützwerck wider verbessern lassen: den 7. zu Adelmansfeld[262] / den 8. bey Elbwangen / den 9. aber vor Nördlingen angelangt / allda 3. Tage still gelegen / vnnd mit gedachter Statt Nördlingen / wegen Einnahm einer Besatzung / vnderm Obristen Bulau / einen Vergleich getroffen; da inmittelst der Obriste Kettler / vnd Obrister Wancke[263] mit jhren Regimentern in Dünckelspiel / vmb die Ober-Pfaltz in eine gewisse Beysteuer zu setzen / hinderlassen worden. Den 12. vnsers Monats seynd besagte Völcker vmb Donawerth (vber welche Statt der Obriste Haßlang[264] die Vffsicht getragen / solche aber bey der Schwedischen Partie Ankunfft verlassen:) angelangt / daselbsten die von den Chur-Bäyerischen angezündete / auch sonsten zimlich verderbte Brücken vber die Donau eylends verbessert / noch selbigen Tag vnd Nacht gegen Rain vbergesetzt / vnnd zu Oberndorff (welches SchloßOberndorf_1561 [=> Abb. rechts] / sampt dem Hauß Wallerstein vnnd Spielberg sich gleichfalls ergeben müssen:) selbige Lech-Brücken / vnerachtet auß Rain / vmb solches zu verhindern / mit groben Stücken starck geschossen worden / wider gebauet: darauff am 14. diß vber solche Brücken das fußvolck / die Reutterey aber vnderm Herrn General Königsmarck durch einen Furt oberhalb Rain / allwo die Königl. May. in Schweden / glorwürdigsten Andenckens / hiebevor vberkommen / durchgangen / vnd also mit Belägerung der Vestung Rain (darinnen der Zeit vber 700. Schützen / in 600. Bauern / vnnd etwa in 150. geworbene[265] Knechte / zusammen in 1500. Mann starck in Besatzung lagen:) einen Anfang gemacht. Den 16. wurde mit glüenden Kugeln[266] hinein / vnd etliche Häuser in Brand geschossen: Den 17. langte der Herr General von Touraine bey den Schwedischen wider an / vnnd halff Rain an der andern Seitten angreiffen / welches dann biß auff den 21. also fortgesetzt worden / da vnerachtet beschehener grossen Gegenwehr / der darinn Befehl tragende Obr. Leutenant / Siebert von Beck genannt Syphshorn / aus Mangel geworbenen Volcks / vnd weil die Schützen sampt dem Landvolck nicht mehr fechten wollen / endlich nachfolgenden Vergleich beliebet / vnd solchem gemäß außgezogen.

Soviel derohalben die Puncten dieses Vergleichs / so zwischen der Königl. May. in Schweden / vnnd dero Reichs-Raths Gener. vnd Feld-Marschallen in Teutschland / deß Hochwolgebornen Herrn / Herrn Carl Gustav Wrangels / Herrn zu Skag Closter vnd Rastor / etc. Excell. vnnd dann der Churfürstl. Durchl. in Bäyern drob besagten Ober-Befehlshabern in Rain / Herrn Siebert von Beck genannt Syphshorn / deß löbl. Luxdörffischen[267] Regim. Obr. Leut. getroffen / anlangt / bestehen solche in nachgehendem Innhalt:

Erstlich soll gedachter Commendant mit allen Guarnison / allen hohen vnd nidern Officiern / sowol Geworbener als Schützen / sampt den Constabeln[268] / welche in Ihrer Churfürstl Durchl. Diensten / Eyden vnnd Pflichten begriffen seynd / mit aller jrer selbeygenen Zugehör / an Dienern / Gesind / Bagage / Pferden / Wägen / Sack / Pack / Weib vnnd Kind / fliegenden Fähnlein / klingendem Spiel / brennenden Lunden / Kugeln im Mund[269] / morgen Sambstags den 12. 22. diß / vormittags vmb 8. Vhr auß vnd abziehen / vnd biß nach Ingolstatt frey vnd sicher / durch zugegebene Convoy in 2. Tagen / als morgens Sambstags / vnnd vbermorgen Sonntags den 13. 23. begleittet vnd geliefert werden / doch den Obr. Wachtmeister zur Geysel hinderlassen / welcher so lange / biß die Convoy sicher wider zur Armee angelangt / hier verbleiben / vnd hernach mit einem Paß vnnd Trommelschläger[270] gen Ingolstatt auch nachgeschickt werden soll. II. Alle die Geschütz / vbriges Gewehr / Pulver / Kugeln vnd Artillerie-Sachen[271] / zunebenst allem Proviants Vorrath / soll der Commendant sofort richtig anzeigen / vnnd denen jenigen Officiern / so deßwegen hinein geordnet werden / ohne Vnderschlaiff / Verschweigung / oder heimlicher Versteckung vnd Brandanlegung / bey Verlust dieses Accords / anweisen vnd vberlieffern lassen. III. Die krancken[272] vnd beschädigten[273] / erbieten S. Excell. sich / deßgleichen sicher vnnd mit solcher gelegenheit / daß sie fortkommen können / nach Ingolstatt / fürdersamst verschaffen zu lassen. IV. Drey Geistlichen mit jhren eygenen Wägen / vnnd dann der Forst-Meister vnnd Gerichtschreiber miteinander / jeder auch mit eygenem seinem Wagen zu Fortführung jhrer Weib vnd Kinder / vnd proprie[274] Mobilien / mögen jetzund mit der Guarnison deßgleichen herauß / vnd in Sicherheit nach Ingolstatt ziehen: hierbey auch deß Obr. Leutenant von Lichtenaw[275] eygener Wagen / Pferde / vnnd zugehörige Sachen / frey außzuführen verstattet wirdt doch soll der Pflegs-Verwalter / Forstmeister / Gerichtschreiber / die Rechnungen vnd Briefflichen Vrkunden derer in jhrer Verwaltung vnd Obsicht gewesenen Güter vnd Districts vorher vnverfälscht von sich stellen vnnd außantwortten. V. Wann aber ein oder ander Geistlicher in Rain zu verbleiben gemeynet / sollen dieselbe so wol als die Closter-Frauen von Schönfeld[276] / denen Beampten / Diener vnd Dienerinnen unturbirt[277] bey dem Exercitio Catholischer Religion / vnd jhrer Kirchen gelassen / denen aber / so dabey zu bleiben nicht gesunnen / zu jhrem Abzug / wohin sie wollen / sichere Paßbrieff ertheilet werden. VI. Der Statt Einwohner / Bürgerschafft / sollen in der Stadt verbleiben / auch Bürgermeister  vnd Rath / wie auch die gantze Gemein / bey Catholischer Religion / jhren Privilegien / Freyheiten / Nahrung / Gewerb vnnd Ackerbau / auch Zugehör gelassen / geschirmet vnnd gehandhabt werden. VII. Deßgleichen sollen die hinein geflehnte Landleuthe / so wol hohen als nidern Stands Personen / alle die Beampte / vnd Bauersleute dahin / wohin sie in diesem District gehören / vnnd welche herausser wollen / sich widerumb begeben / ihrer Haußwirtschafft vnd Ampts-Verrichtung vorstehen / vnd sampt Weib vnd Kindern / auch Mobilien / jetzo vnnd alßdann Salvequartiert[278] vnd protegirt werden. IX. Hingegen soll der Commendant also fort bey Außgebung dieses vollzogenen Accords die Aussenwerck vnnd alle Posten einräumen / die innere Thor vnnd Mauren aber diese Nacht vber biß zum Abzug noch für sich vnd die seinigen Vnterhabenden behalten. IX. Alle Soldaten / so vor diesem vnder Kön. May. vnd Cron Schweden Armee gedienet / hinüber gefangen worden / vnd Dienst angenommen haben / soll der Commendant anzeigen vnd außzuantwortten schuldig seyn. X. Daß aber diese obspecifirte Puncten nach dem klaren Buchstaben steiff / vest vnd vnverbrüchlich / ohne Difficultäten gehalten werden sollen: als ist zu Vergewisserung dieser Accord gleiches Innhalts in duplo verfertiget / so von S. Excell. als dem Commendanten jedwedern Theils ein Exemplar in Händen zu behalten / eygenhändig vnderschrieben vnnd besiegelt worden. Geschehen vor vnnd in Rain den 11. 21. Septembr. im Jahr 1646.

                                       (L. S.)                                                    (L. S.)

                       Carl Gustav Wrangel                             Siebert von Beck genannt

                                                                                                  Sypshorn

Was an Kriegs- vnd anderm Vorrath sich darinnen befunden.

Nach erfolgtem Auß- vnd Abzug (wie man vnß auß dem Königlichen Schwed. Hauptquartier vor Augspurg vnderm dato 1. 11. deß Weinmonats berichtet:) haben sich in Rain befunden 9. halbe Carthaunen:[279] 16. Schlangen[280] vnnd andere Stücke: 1. Feuer-Mörser 100. vnd einen 70. Pfund Stein werffende:[281] 2. Plockwägen[282] zu den halben Carthaunen: 8. Kugelwägen: 800. Halber Carthaunen Kugeln: 2550. Stück-Kugeln: 252. gefüllte Granaten[283] 256. Feuer-Ballen:[284] 500 von Erd-Granaten:[285] 399. Mußqueten:[286] 200 Piquen:[287] viel Schwefel / Salpeter vnnd FeuerwercksZeug: 150 Centner Pulver 200. Centner Lunten: 150 Centner Bley: 60000. Mußqueten Kugeln / vnnd im Magazin 5840. Metzen[288] Korn: 2400. Metzen Mehl: 192. Metzen Habern: 81. Scheuben[289] Saltz / vnnd 11396. Pfund Brods. Solchem nach hat in Donawerth der Obriste Jurgas / in Rain aber der Obrist Steindecker die Ober-Vfsicht vnd Verwaltung bekommen. Denen Bauern hat man / als sie vngefehr ¼. Stund von Rain gewesen / die Fähnlein / sampt dem Vnder- vnd Obergewehr[290] abgenommen / den vbrigen aber gelassen / welche frey nebenst denen Bauern auff Ingolstatt begleittet worden“.[291]

Was das Zisterzienserinnen-Kloster Niederschönenfeld – 4, 1 km von Rain entfernt, in Niederschönenfeld hatte Wrangel nach dem Flussübergang am 14.9. sein Hauptquartier eingerichtet – angeht, so ist in der älteren Literatur festgehalten: „Nach der unglücklichen Schlacht bei Allersheim am 3. Aug. 1645 erschienen die Schweden unter Wrangel und Königsmark neuerdings, und mit ihnen auch die Franzosen am Lech und der Donau. Zum zweiten Mal musste der Convent[292] die Flucht ergreifen; die Abtissin[293] mit 7 Frauen und einigen Schwestern begab sich zu ihrer Schwester der Abtissin[294] zu Frauenchiemsee, wo sie bis zum April des künftigen Jahres verblieb, der übrige Theil des Convents floh nach Rain oder zerstreute sich sonst an befreundeten Orten. Nachdem es vom 12. März 1633 bis 1646 von den Bayern besetzt geblieben, wurde es in diesem Jahre von dem schwedischen General Hammerstein[295] [=> Abb. rechts] Hammerstein3genommen, doch von Seite Wrangels ein ziemlich annehmbarer Akkord bewilliget. Einer der Akkordpunkte lautet: Wan aber einer oder der andere Geistliche zu Rain zu verbleiben meinet, sollen dieselben sowohl als die Klosterfrauen von Schönenfeld, deren Beamte, Diener und Dienerinnen unturbirt bei dem Exercitio katholischer Religion und ihren Kirchen gelassen werden; denen aber, so dabei zu bleiben nicht gesinnet, zu ihrem Abzug, wohin sie wollen, sichere Passbriefe ertheilt werden. Während die Schweden Rain besetzt hielten, zogen sich die Kaiserlichen und Bayern von Rain abwärts; zu Schönenfeld wollten sie eine Schiffsbrücke schlagen. Die Schweden und Franzosen breiteten sich in der Gegend von Rain und Schönenfeld aus, und hausten diesmal wo möglich noch ärger als in den Jahren 1632 und 1633. Was mit so vieler Mühe an Klostergebäuden hergestellt worden,wurde neuerdings demolirt, von den Verwüstungen gar nicht zu reden, die auf den Gütern des Klosters angerichtet wurden“.[296] Auch waren die aufgefundenen Vorräte an Artillerie, Waffen und Munition[297] von den sonst aufzuwendenden Kosten mehr als beträchtlich.

Das „Theatrum Europaeum“ hat in einer wesentlich kürzeren, aber ungenaueren Form gegenüber der „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ die Anzahl der Verteidiger dagegen fast verdoppelt: „Entzwischen wurde die Belägerung [=> Abb. rechts] Belagerung2[865]deß vesten Platzes Rhain continuirt. Vnd in deme sich auff 3000. Mann meistes Landvolck vnd Wildschützen darinnen befunden / geschahe starcke Gegenwehr / vnd hielte sich der Orth länger wider solche Macht / als man vermeynt gehabt. Ohneracht aber der mannlichen Resistentz thäten die Schwedischen mit Granaten vnd Steinen hefftig hinein spielen[298] / auch ein Außenwerck[299] par force erobern / darinn alles nidergemacht / vnd zu einem General-Sturmb[300] Anstellung verfüget wurde. In dem nun besagte Vestung von Fewer vnd  Brandt übel zugericht / eine Bresche[301] zum Sturmb verfertigt / vnd der Commendant darin mit einem Stück geschossen worden / vnd die Besatzung mehrere Extremitäten[302] nicht erwarten können noch wöllen / ist am 11. hujus [21.9.; BW], es zum Accord kommen / dahero dessen Tags vmb 10. Vhrn der Außzug geschehen / darin über 700. Wildschützen / in 600. Bawern / und etwan 150. geworbene Knechte / zusampt in 1600. Mann starck gelegen. Die Fähnlein / ingleichem Ober- vnd Vntergewehr / hat man den Bawern abgenommen / vnd selbige / neben andern / frey auff Ingolstatt passiren lassen. In der Vestung haben sich 8. halbe Canonen vnd 30. andere Stücke / wie auch viel Pferd befunden“.[303]

„Mittlerweile daß die Schwedischen Partheyen über die Donau in Bayern eindrungen, setzte der General Wrangel dem Paß Rain am Lech mit Schießen und Feuer-Einwerffen[304] so lange zu, bis der Ort vom Brand übel zugerichtet, ein Aussenwerck mit Sturm erobert und eine Bresche geleget war. Da man sich hierauf zu einem Haupt-Sturm anschickte, für die Belagerten aber kein Entsatz zu hoffen war, sahe der Commandant, Sibert von Beck, kein ander Mittel übrig, als die Schliessung eines Accords, welcher am 11. (21.) September zum Stande kam. Vermöge desselben erhielte die Besatzung, so aus 700. Wildschützen, 600. Bauern und 150. Soldaten bestand, freyen Abzug, mußte hingegen 8. halbe Carthaunen, 30. andere Stücke, und allen Kriegs- und Lebensvorrath zurücke lassen“.[305] „Die Schweden hatten bereits seit drey oder vier Tagen die Laufgräben[306] eröffnet, als die französische Armee anlangte, und gleich an ebendemselben Tage auch die ihrigen aufwarf. In der zweyten oder dritten Nacht, als die Franzosen dem Bastione[307] bereits nahe standen, schlug die Besatzung Chamade[308] auf der Seite der Schweden, die ihnen am nächsten waren, und die Garnison zog nach Ingolstadt ab, beynahe zwey tausend Mann stark, die viel geschossen und schlecht sich vertheidigt hatten“.[309] In der „Circuli Bavarici Succincta Descriptio“ von 1703 heißt es dagegen etwas verständnisvoller: „Anno 1646. im Herbstmonat lagen so wol Schwedische als Französische Armeen vor dieser Festung Rain / welche mit Stücken heftig beschossen und Feuer-Einwerffen sehr beängstiget wurde / also daß etliche Häuser in Brand geriehten. Ob nun zwar Weiber und Kinder dem Commendanten allda einen Fußfall gethan / umb die Ubergab zu bewilligen / damit sie vor gegenwärtigem äussersten Ruin mögten errettet und praeserviret werden: haben sie jedoch keine andere Resolution erhalten / als daß dieser Paß auf das äusserste defendiret / und alles beysammen verbleiben müste: Welches auch / weil auf die 3000. Mann meistens Land-Volck und Wildschützen / die gegen einer solchen Macht den Ort / länger als man vermeinet / defendiret / geschehen. Da aber die Schwedischen mit Granaten und Stein-Werffen[310] hefftig hinein spielten / auch ein Aussenwerck mit Gewalt erobert hatten / darinnen alles niedergemacht / und zu einem General-Sturm Anstellung gemacht wurde: Hergegen die Vestung vom Feuer und Brand übel ware zugerichtet / eine Presse zum Sturm verfertiget / und der Commendant selbst darinnen mit einem Stück geschossen worden / hat die Besatzung mehrere Extremitäten nicht erwarten können noch wollen / sondern ist am 11. Septemb. umb 10. Uhr mit Accord aus- hergegen die Schwedischen eingezogen“.[311] Der in schwedischen Diensten stehende Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in „Der Schwed. und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung“ dazu fest: „Wrangel reparirte die Brücke eilfertig bey Donawert / schickte die Armee unverzüglich hinüber / und begab sich nach Rayne am Leche / daselbst bauete er bey Oberndorff die Brücke / und ob wohl die Bayerischen starck Feuer gaben / führte er doch die Infanterie über den Lech; Mit der Cavallerie zog Königsmarck durch den Fluß. Vor die Stadt Rayne wurden alsofort die Stücke gepflantzet;[312] Wiewohl sich die Guarnison tapfer wehrete / weil aber Wrangel von einer / und Tureñe (der bey Laugingen über die Donau gekommen war) von der andern Seite die Approchen biß an den Graben verfertiget / liessen die auffgebotenen Soldaten den Muth sinken / und gingen von ihren Posten / die gemieteten waren nicht starck genung / die Stadt zu beschützen. Deßwegen ergab sich der Commendante auf einen raisonablen Accord / und ward nebst 150. Soldaten / 400. Jägern und 600. Aufgebotenen nach Ingolstadt convoyret. In der Stadt wurden 15. Metallene Stücken / und trefflicher Vorrath an Munition und Proviant gefunden. Auf Schwedischer Seiten waren in währender Belägerung 25. blieben; Der Oberste Gründel[313] / 5. Hauptleute / und 90. Gemeine bleßiret worden“.[314] Auch Abt Friesenegger hatte sich über die rasche Einnahme Rains verwundert und den aufkommenden Kleinkrieg, an dem Steineckers Soldaten beteiligt waren, beschrieben: „Nachdem sich auch Rain nach einer 8tätigen Belagerung geschwinder, als man vermutet hatte, dem Feind ergeben, ließ unser Churfürst die Stadt Augsburg auf eine feindliche Belagerung versehen, die man leicht vorsehen konnte. Unter der Zeit fielen einige Freibeuter, oder feindliche Räuber in Landsberg ein, welches von den Bürgern ganz verlassen war, bestreiften die umliegenden Gegend, und brachten über 400 Pferde, nebst vielem Vieh in Landsberg zusammen. Von Weilheim[315] verlangten sie 300 Dukaten,[316] und 100 Pferde zur Brandschatzung, nahmen aber endlich 300 fl.,[317] und 4 Pferde an, und ließen dafür eine Salva Guardia zurück. Diesen feindlichen Freibeutern wurden endlich einige Baierische, und Kaiserliche entgegen geschickt, die viele Gefangene von denselben zu München einbrachten. Dabei geschah es aber, daß man die Feinde, und Freunde, die Französisch-Schwedischen Freibeuter, und die Kaiserlichen Emissarios[318] nicht mehr unterscheiden konnte, weil die Kaiserlichen noch ärger, als die Schweden verfuhren“.[319] In einer älteren Darstellung wird wieder Königsmarck die Belagerung Rains zugerechnet: „Im J. 1646 führte Baierns Unstern die Feinde wieder hieher. Der schwedische General Königsmark beschoß Festung und Stadt Rain. Da baten Weiber und Kinder der Einwohner den baierischen Commandanten fußfällig, sie entweder auswandern zu lassen, oder durch eine baldige Uebergabe ihrem Jammer ein Ende zu machen. Er schlug beydes ab, indem er mit seinen 150 Soldaten, 150 Schützen und 600 Bauern die Belagerer abzutreiben, oder wenigstens zu ermüden erhoffte. Da aber diese mit Granaten- und Steinwerfen fortgefahren, ein Außenwerck erobert und darin alles niedergemacht, auch zu einem Sturme Anstalt getroffen hatten, hingegen die Festung bereits übel zugerichtet, und der Commandant selbst von einer Stück-Kugel getroffen worden waren; so wollte die Besatzung nicht weiter das Aeußerste abwarten. Den 11. September (alten Styls den 22sten) zog sie mit Accord ab, und überließ die Einwohner ihrem Schicksale“.[320] In den „Mémoires de Turenne“ heisst es zu den Vorgängen in Rain, Wrangel habe Turenne wegen des Widerstands der Besatzung um eine rasche Unterstützung ersucht, in Wirklichkeit aber wohl, um diesen von seinen Verhandlungen mit Augsburg abzuziehen: „M. de Turenne sachant qu’il n’y avait personne dans Augsbourg, envoya M. de Beauvau[321] avec cinq cents cheveau pour parler à ceux de la ville, ayant passé lui-meme à Lauingen avec l‘armée, laissant les cavaliers à la porte, et commencèrent à parler de la composition pour se mettre entre le mains des Français et des Suédois. Dans ce temps M. Wrangel, qui avait commencé les approches de Rain et avait trouvé de la résistance, comme il arrive ordinairement les premiers jours quand on a affaire à de milices, envoya prier M. de Turenne d’y marcher promptement, lequel croyant que ceux d’Augsbourg tireraient peut-être la négociation en longueur, tandis qu’une des deux armées était engagée au siége de Rain, s’y en alla en diligence et fit revenir M. de Beauvau. Comme la tranchée[322] des Suédois état ouverte depuis trois ou quatre jours, il en ouvrit une soir qu’il arriva: la seconde ou troisième nuit, se trouvant tout proche d’un bastion, ceux de dedans ayant battu la chamade de son côté qui était le plus avancé, le garnison sortit au nombre de près de ceux mille hommes qui avaient beaucoup tiré et s’étaient fort mal défendus. Wrangel parla souvent, dans le temps du siége de Rain, avec M. de Turenne sur celui qui mettrait un gouverneur dans Augsbourg; il était d’accords de partager la garnison; mail il ajouta que le feu roi de Suède ayant tenu cette place,[323] il restait quelques droits aux Suédois pour y commander plus qu’au Roi. Je crois qu la pensée que les Français, s’en rendant les maitres, voudraient y mettre quelqu’un pour y commander, fut une des principales raisons qui obligea M. Wrangel à presenter tant M. de Turenne de venir à Rain; néanmoins, il n’y eut jamais de contestation aigre entre M. de Turenne et M. Wrangel; et je pense que l’affaire eût été réglée de cette façon, que l’on eût été réglée de cette façon, que l’on eût tiré au sort à qui mettrait un gouverneur dans la place. Mais comme la ville de Rain fut rendue, où les Suédois mirent garnison, on apprit que Royer,[324] étant parti de Memmingen,[325] était entré avec douze ou quinze cents hommes dans Augsbourg; on ne laissa pas d’y marcher pour voir si l’on ne pourrait l’investir dans les sept ou huit jours de temps qu’il fallait, avant que les armées impériale et bavaroise pussent entrer dans la Baviére, ajant pris le tour la Thuringe et par le haut Palatinat“.[326]

Während der Belagerung Rains hatten die üblichen Raubzüge in der Umgebung stattgefunden. Dazu hatte man sich ohnehin schwache Klöster, Ortschaften und Städte ausgesucht. Aus Landsberg wird zum September mitgeteilt, nach Turennes Einschätzung ohnehin „une fort mauvaise place“:[327] „Mitte Septbr. kam ein Haufe Franzosen und Schweden vor der Stadt an, und da ihnen Niemand sich entgegenstellte, so drangen sie in dieselbe und setzten sich bis Mitte Oktober vier Wochen hier fest, bis zur Ankunft der Armada, vor der sie sich zurückzogen. Von Landsberg aus hatten sie sich zum Stehlen und Plündern auf das Land hinausgewagt, wo sie, weil die Dörfer leer an Menschen waren, den größten Muthwillen[328] trieben. Sie zündeten die Häuser an, und brannten über 100 Dörfer in Bayern nieder, z. B. Kissing,[329] Lechhausen, Göggingen[330] etc“.[331] In dem dem Jesuitenkolleg St. Salvator in Augsburg zugehörigen Kissing hatten schwedische Soldaten 53 Häuser niedergebrannt, das Vieh geraubt und die Felder verwüstet. [=> Abb. rechts] Zerstörung eines Dorfes[878]

Bei dem bayerischen Historiker Buchner heißt es, gestützt auf das „Theatrum Europaeum“, über die angeblichen Gewalttaten der Rainer Garnison: „Aus allem ersieht man, daß sich kein Theil in ein Haupttreffen einlassen, sondern durch stetes Hin- und Hermarschiren beide einander müde machen wollten, nach Wallensteins und Banners[332] Kriegsmanier. Dadurch wurde nicht nur ganz Bayern, sondern auch Schwabenland ganz von Lebensmitteln entblößt, und alles zerstört. Auch die schwedische Besatzung in Rain, welche sich von Donauwerth, Nördlingen und Dünkelsbühl her immer verstärkte, that durch unaufhörliches Streifen großen Schaden durch Sengen und Brennen, indem 150 Dörfer von ihr abgebrannt worden sind. (Theatr. Europ. V. 995)“.[333] Die Behauptung der durch Steineckers Garnisonstruppen mehr als 150 zerstörten Dörfer wurde in der Nachfolge Buchners zum Beispiel auch von Fischer übernommen.[334] Das „Theatrum Europaeum“ schreibt dagegen korrekterweise von den Verstärkungen in Rain – wie sie auch aus den Briefen Steineckers hervorgehen –  und von Streifzügen seiner Truppen. Von 150 durch Steinecker niedergebrannten Dörfern – was bedeutet hätte, dass er jeden Tag mindestens ein Dorf hätte anzünden lassen – ist hier nicht die Rede. „Die Schwedische Guarnison zu Rayn / so sich auß Thonawerth / Nördtlingen vnnd Dinckelspül verstärckte / thäte mit Streiffen umb Augspurg grossen Schaden. So lagen beyderseits Armeen / vnfern von Augspurg / vber dem Lech im Bäyerland / nemblich Gen. Wrangel logirte zu Brück[335] / 3. oder 4. Stund von München / liesse sengen vnnd brennen / massen 150. Dörffer bereits abgebrandt waren. Auch commendirte er etliche tausend Pferde gegen Landshut. Die Käyserlichen vnnd Chur-Bäyrischen stunden zwischen Newburg vnd Ingolstatt an der Thonau. Also daß wenig von darauß der Statt Augspurg zukommen möchte. so war auch das gantze Schwabenland völlig ausgesogen / also daß die in besagter Statt / vbrige LebensMittel / sonderlich an Meel / Smalz vnnd Holtz / täglich auffschlugen“.[336]

Nach den Ratsprotokollen existierten 1646 302 Personen in Rain, 1647 waren es nur noch 104 Bürger mit Häusern ohne Pferde, 56 Inwohner[337] ohne Häuser.[338] Ihnen stand je nach Monat und vorübergehender Einquartierung anderer Einheiten eine mindestens drei- bis fünffache Zahl an Soldaten, deren Angehörigen und dem „Gesindel“ im Tross [=> Abb. rechts]Tross3 gegenüber. Im Ratsprotokoll vom 25.9.1646 sind die üblichen Forderungen nach Einnahme einer Stadt – die sogenannten „Glockengelder“[339] und eine Summe Geldes für die nicht vorgenommene Plünderung bzw. Brandschatzung –  festgehalten: „6 000 Reichstaler[340] Anlagen für die Glocken und (gegen die) Plünderung. Nachdem hiesige Stadt per Accord in die Hände des Feindes gekommen und der Feind etliche Tage darin gewesen, hat der schwedische Oberst und Kommandant Ihro Gnaden Christoph von Steineckher einen Rat zusammen fordern zu lassen befohlen, und sobald solches geschehen, durch seinen Regiments-Sekretär,[341] Herr Johann Heningi[342] vorbringen lassen, ihre Gl. Herr G. Oberster hätten von Ihro Exzellenz Feldmarschall Wrangel Befehl empfangen, von der Bürgerschaft allhier für die Glocken und Plünderung  6000 Reichstaler als bald einzubringen, wie man nur solches Geld erlegen wolle, wird unverzüglich Antwort erwartet. – Resolution über obiges Begehren: Über welchen Vorhalt Dilation[343] begehrt: die sämtliche Bürgerschaft erfordert und mit zur Erbringung hierüber vonnöten worden, welche dann geschlossen, so wurde Herrn Kommandanten angedeutet, dass man sowohl für die Glocken als auch gegen die Plünderung nichts geben werde, zumal die Meisten in der Bürgerschaft zu arm seien, um etwas heraus zu bringen. Wegen der Plünderung könnte man gleichfalls und hauptsächlich aus dieser Ursache nicht bezahlen, weil viele Bürger schon geplündert seien. Und wenn nur die 150 Pferde, die hinweg gekommen, jedes nur mit 40 fl berechnet, so trifft das schon 5 000 fl. Desgleichen wären über 500 Stück Schafe weg genommen worden, die auch über 1 000 fl wert, dass also jetzt nichts mehr als die wenige vahrnuß[344] und iede Kuehvieh, item das unausgedroschene Getreide in den Städeln, welches nicht verbrannt worden ist, sei übrig, es sei für die Garnison unentbehrlich vonnöten. Es werde aber nicht lange erklecken[345] und was das Meiste[346] ist, so könnte nicht angebaut werden, weil die Pferde hinweg genommen worden sind. Daher bitte man nochmals, Ihro Gnaden wolle der armen Bürgerschaft dieser Forderung entheben und bei Ihro Exzellenz Feldmarschall solches ausbringen. — Moderation von 6 000 auf 1 000 Reichstaler Unangesehen dieses und anderer mehr flehentlichen Bittens sowohl von Ratspersonen als auch von Bürgern selbst, hat man von der Anforderung nicht völlig befreit werden können, sondern es mussten 1 000 fl erlegt werden, welche [ …] von der betrübten und ruinierten Bürgerschaft heraus gepresst wurden“.[347] Zur geforderten Brandschatzung ist weiter festgehalten: „Was und wie viel die Bürgerschaft in der Stadt Rain insgesamt und in Sonderheit in der Zeit des General Feldmarschalls Wrangel an Plünderung, Raub, Brandschatzung erlitten hat, und dazu käme die für die Glocken von Herrn Obersten Christoph Steineckher begehrte Summe von sechstausend Reichstalern, wenn nicht auf starkes Zusprechen und weil nichts mehr gegeben konnte, der Preis bis auf 1 000 Reichstaler erlassen worden wäre. 26. Sept. 1646“.[348] „Als das Geld von dem Rathaus angefordert wurde, lehnten 43 Bürger die Steuer ab, weil sie kein Geld im Haus hätten, darunter gaben 10 vor, dass sie ausgeplündert worden seien, einer davon zwei Mal. Einige erlegten einstweilen nur Einiges, andere erboten sich, ihr Vieh (Kühe und Schweine) und einer (Georg Peringer) Kürschnerwaren herzugeben. Der Metzger Hans Roth will mit Fleisch bezahlen. – Viele sagten, sie hätten keinen Heller[349] im Hause.  Christoph Widmann soll 3 fl bezahlen, dagegen wendet er ein, dass er ausgeplündert worden sei und 50 Soldaten im Hause habe. Andere wenden ein (1 Bürger), es sei bei ihm eingebrochen worden ‚habe keinen Bissen Brot im Haus, geschweige denn etwas anderes‘, ‚hab nicht mehr als 10 kr[350] im Haus‘, ‚hab selber nichts“, ‚mein Getreide ist alles hin, kann meinen Leuten das Brot nicht schaffen‘, ‚habe kein Geld, weil nichts zu verkaufen ist‘. (Das sagt ein Metzger und auch ein Bürger:) ‚Michael Rauschmayr hat nicht als ein zerlumptes Häuschen, Armut und kleine Kinder „.-  Michael Roth gab 13 Lot[351] Silber = 8 fl 40 kr. –  Die Meisten zahlten bei der ersten Umlage. … Plünderung  Die Zahl der Inwohner wird verschieden angegeben: 44, 45, 49 oder 51; das erste Mal mit der Bemerkung: es seien zwar noch mehr Inwohner, selbige sind aber darum nicht belegt worden, weil sie ausgeplündert worden waren oder etliche Tage in andere Städte verschickt worden sind. Unter diesen Inwohnern sind die Namen Maria Schönkindin, Maria Lindermayr; Thomas Gott, Paulus Wünsch und der ‚Schulmeister‘. 2 davon sind abgebrannt. –  Spital:[352] 7 Spitaler sind genannt, die zusammen 7 fl 40 kr entrichten.

Die begehrte Summe war auf 1 000 fl herab gesetzt worden. Dem Obersten Steinacker wurden 12 Dukaten verehrt[353] für ‚einen Trunk, damit Herr Oberst um so viel besser einen Bericht an die hochgeachtete Exzellenz  (Wrangel) getan‘. Auf Verwenden Steinackers wurden der Stadt die 5 000 fl erlassen. – Ferner wurden dem Oberst 12 Reichstaler = 18 fl verehrt, weil es mit der 2. Umlage  so langsam ging, auch als die Reiter hinweg marschiert dem Sekretär 3 fl.- – Die zur Umlage abgeordneten Ratsmitglieder mit dem Stadtschreiber,[354] welcher 8 Tage mit der Umlage zu tun gehabt hat und auf dem Rathaus hat sein müssen, so wie die Unkosten für den Trunk, der etliche Male serviert 18 fl 9 kr. –  Am 18. Okt. 1646 quittierte Johann Honningi[355] obige 1 000 fl, welche Carl Gustav Wrangel etc. dem Obersten Steinackher geschenkt“.[356] Derartige „Geschenke“, die ja auf Kosten Anderer gingen, konnte sich Wrangel, der größte schwedische Kriegsgewinnler und „Beutedeutsche“, in ironischer Veränderung für den Baltendeutschen, leisten, der ohnehin in einem vertrauten Verhältnis zu Steinecker stand. Geld aufzubringen war immer schwieriger geworden. Zum Teil wurden bereits Eisennägel als Zahlungsmittel verwendet, die aus den Fachwerkkonstruktionen herausgezogen wurden.

Am 19./29.9.1646 schickte Steinecker aus Rain wieder ein Schreiben an seinen Oberkommandierenden, das diesem noch am gleichen Tag in dem 35 km Luftlinie entfernten Feldlager[357] vor dem belagerten Augsburg präsentiert wurde. Nach einer Angabe am linken Rand von fremder Hand wurde es im Reichsarchiv Stockholm fälschlicherweise einem „Öfverste Stricker“[358] zugeschrieben, wobei „Stricker“ dann wieder gestrichen wurde. Auch hierin ging es um die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft Rains gegen zu erwartende Angriffe der Kaiserlich-Bayerischen, die Beseitigung der Schäden, verursacht während der Beschießung durch Wrangel, weil es kaum Hilfe durch zu wenige Einwohner gab, und die Einquartierung eines Dragonerregiments unter Obristleutnant Weyher[359] zu den bereits kaum noch zu unterhaltenden Truppen Steineckers. Angesprochen wurde auch die unterschiedliche Bezahlung der Soldaten. Da der Sold so gut wie nie ausgezahlt wurde,[360] kam es auf die von den besetzten Städten und Ämtern zu zahlende Lehnung[361] besonders an. Nach der noch gültigen Kammerordnung vom 15.4.1635 betrug die Lehnung für geworbene deutsche Kavallerie: 1 Gemeiner monatl. 5 Rt., 1 Rittmeister monatl. 80 Rt.; für geworbene Dragoner: 1 Gemeiner monatl. 3 Rt. 1 Hauptmann monatl. 25 Rt.; für geworbene Infanterie: 1 Gemeiner monatl. 1 Rt. 42 Pfg.; 1 Hauptmann (Major) 14 Rtl. 24 Pfg.[362]

„Prs:[363] Vor Augspurg den 19. Sept: 1646.

Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

Ew. Excellence seind meine gehorsame dienste zu allen zeiten so willigst als schuldigst, vnd soll dero selben nicht verhalten Ich mit der Arbeit Mich, zum vleißigsten bemühe, dieselbe schleunigst zu verfertigen. Aber es thut Mir an den Leuthen mangeln, mit welchen Ich die Arbeit fortsetzen solte. Vff den dörffern ist noch Niemandt zu finden, vnd aus der Stadt von der Bürgern kann Ich auch nicht Viele bekommen, weil Sie so hart beleget werden. Wenn aber Ew. Excell. Mir auff die Quoten,[364] so Ich hirzu haben soll, ein assignation[365] geben würden, warumb Ich vnterthänig bitten thue, das Sie Mir solche nebst der instruction in Gnaden vberschicken wöllen, so will Ich Mich bemühen, das die Leuthe widerumb zu dem Ihrigen kommen, vnd Ich von Ihnen an der arbeit handreichung haben könne. Zuneben muß E. Excell. Ich vnterthänig berichten, das das Regiment zu Pferde auch am 16ten hujus anhero gekommen, vnd ist sehr gedrenge, maßender orth enge, vnd in allem nur 130[366] Häuser in der gantzen Stadt sein, die Officiers seind complet, welche viele [Häuser; BW] wegnehmen, vnd wan es mit dem Regiment hir lange wehren sollte, wüste Ich nicht, woher der Vnterhalt endlich für Sie kommen würde, weil vom Lande für Sie noch nichts wegen abwesen der Leuthe erfolgen kan, vnd Sie vnter deßen die Bürger gebrauchen. Derowegen Ich auch vnterthenig bitten thue, Ew. Excellence wöllen die gnedige verordnung thun, das auch die assignation für die Reuter anhero geschickt werde, wie vnd woher Sie sollen verpfleget[367] werden, dan wan Sie von den Bürgern lange solten verpfleget vnd vnterhalten werden, würde endlich der Bürger ruin darauff erfolgen, sintemalen E. Excell. ohne meine erinnerung gar wol wißen das ein Reuter mehr verthut, alß ein Fußknecht. Vnd wann E. Excell. ein gnediges gefallen haben müchten einen guten Officier mit 60 oder 70 Reutern für das Regiment anhero zu legen, verhoffete ich, das selbige eben das thun könten, iedoch E. Excellence gnedigen ordre will Ich gern nachleben, der H. Obrister Poley ist noch zu Dinckelspil vnd sehr schwach. Auch bitte Ich vntertheniglich, E. Excellence mir gnedige ordre an den H. Commendanten in Schorndorff[368] ergehen zu laßen, daß Ich die Mäwrer bekommen könne; Was an vns von den Reutern herein geschaffet, laße Ich alles besehen, vnd will darvorn E. Excell. mit erstem die Specification[369] vberschicken. Womit E. Excell. nebst dero hertzliebsten Gemahlin[370] [=> Abb. rechts] Anna_Margareta_Wrangel_by_Anselm_van_HulleIch Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung befehlen, Mich aber in dero beharliche Gnade ergeben thue, die zeit meines lebens verbleibend

                                                                      Ewr. Excellence

                                                           gehorsamer vnd getrewer

                                                                             Knecht

                                                                      ChvonSteinëcker

Datum Rain den 19ten Septembris ao p.[371] 1646 p“.[372]

Steineckers Grüße an die „herzliebste Gemahlin“ lassen vermuten, dass sich Anna Margareta damals – wie bei den Offiziersgattinnen üblich, wenn sie nicht gerade wegen Krankheit oder Niederkunft in die nächste Stadt gebracht werden mussten; auch Steineckers Frau Agnes Sophia von Trampe[373]Agnes Sophie restauriert 2 [=> Abb. rechts] begleitete ihren Mann in den Garnisonen – in unmittelbarer Nähe aufhielt.

Steinecker musste sich in einem weiteren noch erhaltenen Schreiben gegen die üblichen Vorwürfe verteidigen, die bei Wrangel eingelaufen waren, die Quartiere, die durch Losentscheid vergeben wurden, und die noch vorhandenen Pferde ungerecht verteilt zu haben. Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, bei den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanien. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten oder losten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt,soldiers [350976] [=> Abb. links] was zu Unruhen führen konnte und musste.

„Ps:[374] Augspurg den 22ten

Sept: 1646.         Hochwolgeborner Herr General vnd  FeltMarschall,  Gnediger Herr,

Ew. Excellence solt Ich nach meine gehorsame dienste offerirunge vnvermeldet nicht laßen, das deroselben Schreiben nebst der assignation meiner Qvartiren vnd instruction, wornach Ich Mich auch gebührlich verhalten will, Ich in allem respectu erhalten habe. Vnd das Ew. Excellence wegen Saltzes von Mir gnedig begehren zu wissen, wie viel alhir in Vorrath, habe ich von den Proviantbedienten vernommen, das 80 Scheiben vorhanden. Wan dan Ew. Excellence Mir gnedige ordre geben wöllen, das Ich noch etwas dazu bekommen möge, darumb bitte Ich vnterthäniglich. Was Ew. Excellence wegen H. Majeurn[375] Buttlern[376] geschrieben, alß solte demselben alhir vnrecht geschehen sein, beides in Qvartiren vnd der vorhandenen Pferden: So kan Ew. Excell. Ich vnberichtet nicht laßen, das Ich solches dem H. Majeurn in praesentz seiner Officire vorgehalten, welcher Mir zue antwort gegeben, Er hette solches zu schreiben nicht befohlen. Vnd muß Ew. Excell. Ich daneben berichten, das Ich den Qvartirmeistern[377] befohlen, die Stadt gleich zu frühe, also das die Reuter so viel, alß Ich mit den Sarazÿnischen,[378] bekom̃en möchten, welches auch geschehen, das sie vmb die Qvartire geschicket, vnd zu beiden theilen gute vnd böse Qvartire, alß das loß gefallen, bekommen haben, die Pferde bereichend,[379] werden Ew. Excellence sich gnedig erinnern, was Sie zuschrieben deswegen befehlen, welcher auch die vbrigen Pferd, so die Artiglerie gelaßen, vnd noch etwas Nütze gewesen,[380] herrn obersten Johan Wrangels[381] Squadron[382] gegeben, die vbrigen, so nichts Nütze vnd nur meistentheils Füllen gewesen, vnd Ich zur arbeit gebrauchen sollen, seindt auff dem Schloß geblieben, die habe Ich den Bürgern wieder geben laßen. Ob Ich nun darin dem H. Majeur Vnrecht gethan, werden Ew. Excellence gnedig consideriren. Womit Ew. Excellence nebst der hertzliebsten Gemahlin Ich Gottes gnediger Bewachunge getrewligst befohlen, vnd Mich dero beharlichenGnaden ergeben thue, Versterbend

                                                                          Ew. Excellence

                                                                      gehorsamer vnd getrewer

                                                                                          Knecht

Gleich ietzo kompt eingelegtes Schreiben von der Armeë zu Newburgk, woraus Excell. des Feindes marche ersehen werden. p

Datum Rain den 21ten

   Septemb. ao p. 1646. p.

                                                                                ChvonSteinëcker“.[383]

Durch Wrangels Vermittlung hatte Steinecker einen neuen Informanten, Hans Georg von Feldkirchen,[384] gewonnen, der ihn über die Bewegung der beiden feindlichen Armeen informieren sollte, da gerade auch während der Belagerung Augsburgs durch Wrangel derartige Informationen immer wichtiger wurden:

„Hochedler Gestrenger vnd Großmannfester,

Innsonders Hochgeehrter Herr Obrister,

Den Herrn Obristen mitt Schreiben zue ersuchen habe Ich aus befehl Ihr Excell: Herrn Feldmarschalcks nicht vnterlassen sollen, in dem mir dan Ihr Excell. gnedig bevohlen alhir mich vff gewisse Kundschafft[385] zue legen, dessen wegen nun im geringsten kein fleis gespaaret wird, vnd soll alsdann solches dem Herrn Obristen eilfertig berichtet werden, alsdann der Herr Obriste Ihr Excell. wiederumb notificiren solle, So habe ich dieser stunde von einen gewissen man von Engelstett[386] kundschaft bekommen, das die Käÿserische Armadi verwiechenen Donnerstag von Hemau[387] vffgebrochen vnd vnterwerts nach Passau[388] in allen march sein sollen, dessen wegen weil der Herr General Wittenbergk[389] auch seinen march in Ostreich genommen, wie sie in Engelstett vnd hier stracks dahin spazyren, die Baÿerische anbelangend so sein sie wiederumb zue ruck nach der Iser[390] marchiret. Habe alsdenn Solches meinen Hochgeehrten Herrn Obristen nechst empfehlung Göttlicher Obacht nicht verhalten sollen. Datum Neuburgk an der Tonau

Den 18 7brs 1646

                                                                                   Deß Herrn Obristen

                                                                                            S. dienstergebener

Dem Herrn Obristen füge ich hirmit                         Hans Georg von Veltkirch

auch zue wissen das dan es

dieses Joan de Wer[391] [=> Abbildung rechts]Werth mit 2000 Mann,

auch 600 Kaÿserische beÿ sich gehabt,

welche ein Closter genannt Caÿsheim[392]

ausgeplündert da dann Joan de Wer

also Bolen[393] welche commandiret vnd                                                 Mpr.[394]

vff die 30 nieder hauen laßen die

vbrigen sambt den officiren alsobalden

wan sich griegt bitte der Herrn Obriste

wolle es eilfertig Ihr Excell: avisiren vnd das neues

beÿ Ihnen passiret mich auch avisiren“.[395]

WappenSteineckerSteineckers Wappen

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[2] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[3] => Christoffer [Christoph] v. Steinecker [Steinaecker, Steindecker, Steinerkher, Steineger] [13.8.1612 Zerbst-12.2.1671 Lindow], schwedischer Obrist, in den „Miniaturen“.
[4] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[5] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.
[6] Eisenberg [Saale-Holzland-Kreis]; HHSD IX, S. 96f. Vgl. Christoffer von Steineckers Briefe aus Eisenberg an Carl Gustav Wrangel 1646 von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich in den „Miniaturen“.
[7] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Während des DK war Minden v. 1625 bis 1634 durch die katholischen Truppen des Kaisers besetzt. 1634 wurde die Stadt durch die protestantischen schwedischen Truppen belagert u. schließlich erobert. Seit 1636 war Minden durch schwedische Truppen besetzt gewesen. Deren Einquartierung belasteten Stadt u. Bürger finanziell wie räumlich: 805 Soldaten, 429 Frauen u. 333 Kinder mussten damals zusätzlich innerhalb der Stadtmauern untergebracht werden. Zumindest auf einem Gebiet hatten die Mindener so Glück: Weil Stadt u. Land in ihrer Hand waren, verzichteten die Schweden auf Verwüstungen. Christina v. Schweden gestand der Mindener Bürgerschaft volle Souveränität in allen inneren u. äußeren Angelegenheiten der Stadt zu. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam Minden gemäß Vertrag des Westfälischen Friedens v. 1648 in den Besitz Brandenburg-Preußens [Nach Wikipedia]. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.
[8] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[9] OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, S. 544.
[10] Marschgeschwindigkeit: Die Marschgeschwindigkeit eines Infanteristen lag bei günstigen Voraussetzungen bei 4 km/h.
[11] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[12] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[13] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[14] Bergen-Enkheim, heute Stadtteil von Frankfurt/M.
[15] Windecken, heute Stadtteil von Nidderau [Main-Kinzig-Kreis], HHSD IV, S. 475f.
[16] Bonames, heute Stadtteil von Frankfurt/M.
[17] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger z. Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[18] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[19] ZEILLER, Anhang Zu der Anno 1646. außgegangenen Topographiæ Hassiæ, S. 55.
[19a] Syndikus (auch als Ratskonsulent bezeichnet): Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz u. 6 Schock Reisig; zudem war er v. Wache, Steuern u. Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114].
[19b] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.
[19c] Wetzlar [Lahn-Dill-Kreis]; HHSD IV, S. 461ff.
[19d] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[19e] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[19f] Bad Nauheim [Wetteraukreis].
[19g] Prämonstratenserinnen-Kloster Altenberg: eine bei Kurtrier verbliebene katholische Exklave. 1636 wurde das Kloster v. schwedischen Soldaten in Asche gelegt, konnte sich jedoch unter der Meisterin Katharina v. Derschen (1644–1655) wieder erholen.
[19h] KELLNER, Johann Philipp Chelius, S. 171f.
[20] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[21] Gießen [LK Gießen]; HHSD IV, S. 172ff.
[22] Wetterau; HHSD IV, S. 457ff.
[23] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[24] Thomas [v.] Kluge [Klug, Kluoge] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[25] Steinheim a. Main, heute Stadtteil von Hanau [Main-Kinzig-Kreis]; HHSD IV, S. 427.
[26] Hanau [Main-Kinzig-Kreis; HHSD IV, S. 199ff.
[27] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[28] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.
[29] Dettingen, heute Ortsteil von Karlstein am Main [LK Aschaffenburg].
[30] Kahl am Main [LK Aschaffenburg].
[31] Klein-Krotzenburg, heute Ortsteil von Hainburg [LK Offenburg].
[32] N Marquis du Passage [ – ], französischer Generalmajor.
[33] Faut: Vogt.
[34] Leonhard Walz (OSB) [1605 Obernburg-16.5.1666], Subprior, Prior u. Abt v. Seligenstadt 1653-1666. Vgl. SCHOPP, Was ein Seligenstädter Mönch im Dreißigjährigen Krieg erlebte.
[35] Kriegsgräuel, Kriegsverbrechen: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. v. Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung u. seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel v. Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist u. Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg v. Arnim die kaiserliche unter Johann v. Götz u. Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung v. Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten u. Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[36] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[37] Konventuale: stimmberechtigtes Mitglied eines Konvents: vollberechtigtes Mitglied eines Konvents: Niederlassung einer Ordensgemeinschaft, die aus weiblichen oder männlichen Ordensleuten (Nonnen, Mönchen, Ordensbrüdern oder Ordensschwestern) besteht. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- u. stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. Sowohl die Bewohner als auch die Gebäude, in denen die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden.
[38] STEINER, Geschichte und Beschreibung der Stadt und ehemaligen Abtei Seligenstadt, S. 230f.
[39] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[40] Steinheim a. Main, heute Stadtteil von Hanau [Main-Kinzig-Kr.]; HHSD IV, S. 427.
[41] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.], Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[42] Am 20.8.
[43] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.
[44] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[45] Amorbach [LK Miltenberg]; HHSD VII, S. 22ff. Der Merian-Stich ist allerdings nicht unbedingt zutreffend.
[46] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 41ff.
[47] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1646), S. 79.
[48] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[49] Robert [Rupert] Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/ Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); DOUGLAS, Robert Douglas; BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.
[50] DÜRR, Chronik 1. Bd., S.195.
[51] Großbottwar [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 267.
[52] Karlstadt [LK Main-Spessart]; HHSD VII, S. 343ff.
[53] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[54] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[55] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[56] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[57] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[58] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[59] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[60] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[61] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[62] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[63] das neugebildete Grüne Jägerregiment (die „Wildschützen“).
[64] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1646), S. 91.
[65] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[66] Miltenberg [LK Miltenberg]; HHSD VII, S. 448ff.
[67] Garnier fungierte als Generaladjutant [schwed. adjutant allmänt, dän. adjutant general]: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant u. für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[68] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obristleutnant.
[69] Klingenberg a. Main [LK Miltenberg]; HHSD VII, S. 363f.
[70] Freudenberg [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 223f.
[71] Wertheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 880ff.
[72] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[73] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[74] München, HHSD VII, S. 464ff.
[75] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[76] Günzburg [LK Günzburg]; HHSD VII, S. 259.
[77] Burgau [LK Günzburg]; HHSD VII, S. 110f.
[78] Schorndorf [Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 714f.
[79] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[80] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt u. die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- u. Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.
[81] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[82] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[83] Georg Rudolf Freiherr v. Haslang zu Haslangkreit u. Großhausen [ -17.10.1676], kurbayerischer Obrist.
[84] Lechhausen; heute Stadtteil von Augsburg.
[85] Friedberg [LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 213f.
[86] Oberndorf a. Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 551.
[87] Wallerstein [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 788.
[88] Spielberg [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 707.
[89] Siebert v. Beck, genannt Küpshofen [Syphshorn, Gypshorn] [ – ], kurbayerischer Obristleutnant.
[90] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[91] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[92] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[93] Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen [Pissinger] [um 1601-12.5.1663 Schramberg], kurbayerischer Obrist.
[94] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt und zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich und Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].
[95] Georg [Johann Ferdinand ?] Creutz [Kreitz, Kreuz] [ – ], kurbayerischer, kaiserlicher Obrist.
[96] Hans [Johann] Jakob Kolb v. Kager [Reindorf, Rhaindorf], genannt „der junge Kolb“ [1604-1670], kurbayerischer Obrist.
[97] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[98] Schwabhausen; unter Boxberg, HHSD VI, S. 107.
[99] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[100] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[101] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
[102] Göggingen [Stadt Augsburg]; HHSD VII, S. 239f.
[103] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer, Rogier] [ -24.3.1671], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[104] Bastei: Veraltete Bezeichnung für ein Rondell mit u-förmigem Grundriss. In Österreich wird mit Bastei auch eine Bastion bezeichnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau.
[105] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[106] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder auch durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand dazu verleitet.
[107] Lechhausen; unter Augsburg; HHSD VII, S. 53.
[108] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [Wikipedia]
[109] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].
[110] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen u. zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt u. zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.
[111] Nassau [Rhein-Lahn-Kreis]; HHSD V, S. 248f.
[112] Hadamar [LK Limburg-Weilburg]; HHSD IV, S. 194f.
[113] Limburg a. d. Lahn [LK Limburg-Weilburg]; HHSD IV, S. 292ff.
[114] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[115] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[116] Haunstetten, heute Ortsteil v. Reichertshausen [LK Pfaffenhofen a. d. Ilm].
[117] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann u. 256 Offizieren, ab 1631 nach Gustav II. Adolfs Reform nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere u. 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[118] Göggingen [Stadt Augsburg]; HHSD VII, S. 239f.
[119] Marsberg, Ober- und Nieder- [LK Brilon]; HHSD III, S. 494ff.
[120] Günzburg [LK Günzburg]; HHSD VII, S. 259.
[121] WASSENBERG, Florus, S. 698ff.
[121a] ENGELSÜß, Theatrum Historiæ 35. Buch, S. 115.
[122] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade u. Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen u. diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen v. Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens v. Nasen u. Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[123] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[124] Diese Befestigungsarbeiten durch Steinecker werden z. B. bei BURGER; Festungen in Bayern, S. 145, überhaupt nicht erwähnt. Publiziert ist hier lediglich der Lageplan der Festungswerke um die Stadt u. der Lechbrücke.
[125] Schrobenhausen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 680f.
[126] Schlacht bei Rain am Lech am 5./15.4.1632: Gustav II. Adolf setzt über den Lech, Tilly wird in der Abwehrschlacht tödlich verwundet u. stirbt am 30.4.1632 in Ingolstadt. MANN, Rain.
[127] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken u. halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[128] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[129] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[130] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[131] Braunau a. Inn; HHSÖ I, S. 24ff.
[132] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 1. Bd., Nr. 349, S. 289.
[133] Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645: Die Schlacht v. Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, fand in u. um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee u. bayerisch-kaiserlichen Truppen statt u. endete mit einem französischen-alliierten Sieg. Franz v. Mercy fiel in der Schlacht. Die offiziellen Verlustangaben der Franzosen für die Schlacht betrugen für die kaiserlichen 4.000 Tote u. 2.000 Gefangene, während die eigenen Verluste auf kaiserlicher Seite mit höchstens über 1.000 Toten u. Gefangenen angegeben werden. Während die französische Seite den Franzosen nur an die 1.500 Tote u. Verwundete geben will, spricht der kaiserliche General Werth v. 5.000, ohne die vielen Verwundeten. Da die Franzosen auf ihrem rechten Flügel gänzlich geschlagen wurden, im Zentrum u. auf dem linken Flügel aber sehr feste Stellungen angriffen, ist es wahrscheinlich, dass die weit größeren Verluste auf ihrer Seite waren. Und so schätzt auch Turenne die Verluste der Franzosen größer ein als die der Bayern. Das französische Fußvolk hätte demnach allein 3.000 bis 4.000 Mann verloren. Das THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 786, gibt 3.000–4.000 Tote u. 1.500–2.000 Gefangene auf kaiserlicher Seite an, auf französischer Seite 3.000 Tote u. eine große Zahl Verwundeter. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; Wikipedia-Artikel,  KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].
[134] Vgl. auch IMMLER, Gerhard, Kurfürst Maximilian I., S. 309ff.
[135] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[136] Kriegsgräuel, Kriegsverbrechen: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. v. Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann v. Götz u. Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff., über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[137] Vgl. allgemein ALBRECHT, Dieter, Maximilian I. von Bayern 1573-1651. München 2000.
[138] Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin u. Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[139] RIEZLER, Geschichte Baierns 5. Bd., S. 640f.
[140] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.
[141] EBERMEIER, Landshut im Dreißigjährigen Krieg, S. 145f.
[142] Trossbuben: Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig u. zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, wurden sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgelassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Sie unterlagen dem Militärstrafrecht. Aus Wernigerode wird für 1628 berichtet: … „desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen um den Galgen gestreicht worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten“. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen u. Landesverweisung. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore [mit Verlaub gesagt; BW] Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“.
[143] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) u. bildete sich, neben den Offiziers- u. Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern u. Heilkundigen, Köchen u. Handwerkern, Händler/innen u. Marketender/innen, Invaliden u. Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen u. Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen u. zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, u. war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[143] Christian II. v. Anhalt-Bernburg am 22.2.1637 anlässlich der Kämpfe um Leipzig 1637; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm (1637): „Jtem: daß die Kayserlichen sehr vbel hausen, ärger alß Türcken, mitt schendungen, vndt grawsamkeitten, weil viel Barbarische vndißciplinirte völcker vndter ihnen. Mitt dem droß seyen sie 100 mille Menschen starck, darundter 40 mille combattans“.[143] Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.
[144] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[145] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz u. Lager zu gewähren u. für jeden Tag u. Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück u. bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die geforderte Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] beschreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution; SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[146] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 148.
[147] Johann Eschenloher [ -1646], pfalz-neuburgischer Amtsverwalter.
[148] Martin Franz Graf v. Öttingen-Wallerstein [1611-1653].
[149] Ellwangen (Jagst) [Ostalbkreis]; HHSD VI, S. 172f.
[150] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff. Unter dem 5.9.1646 wird berichtet; MARTENS, Geschichte, S. 475: „Von [Schwäbisch; BW] Hall war der schwedische Generalquartiermeister Grundel [Simon Grundel-Helmfelt [Grundel, Gründel, Gründling, Grundler, Gundel] [25.9.1617 Stockholm-14.7.1677 bei Landskrona], schwedischer Generalquartiermeister, Obrist; BW] mit 150 Reitern nach Dinkelsbühl vorausgeschickt worden, um diese Stadt, in der sich keine bayerische Besatzung befand, zu besetzen; die Bürger ließen aber nur ihn selbst mit einem kleinen Gefolge herein. Als er hierauf, indem er 100 Mann in der Nähe der Stadt zurückließ, in das Hauptquartier nach Adelmannsfelden zurückkehren wollte, wurde er bei Wildenstein (im Oberamt Crailsheim) von 100 kaiserlichen Reitern angegriffen, und mit Verlust von einigen Todten genöthigt, sich nach Dinkelsbühl zurückzuziehen“. Vgl. auch die ausführliche Darstellung der Einnahme Dinkelsbühls im THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1145f.
[151] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[152] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[153] Christian Österling [Osterling, Esterling] [um 1615-1685], schwedischer Rittmeister, Obristleutnant.
[154] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
[155] Hans [Johann] v. Jurgas [Zürgaß, Görries v. Gorgaß ?] [ – ], schwedischer Obrist.
[156] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[157] Caspar Polley [Poley, Pollay, Paley, Poleg, Boulay] [ – ], schwedischer Obrist.
[158] Wemding [LK Donauwörth]; HHSD VII, S. 806f.
[159] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[160] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff. Zur Einnahme Nördlingens vgl. auch WASSENBERG, Florus, S. 697f.; WENG, Die Schlacht bei Nördlingen, S. 210f., GRÜNDTLICHER WARHAFFTER BERICHT; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 709.
[161] Anton Dietrich Freiherr v. Ketteler [Kettler], Herr zu Heringen [ -Juni 1648], schwedischer Obrist.
[162] Reichstaler: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ). Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[163] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[164] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff. Der Stich stammt von Gabriel Bodenehr dem Älteren.
[165] Sustentation: Unterhalt.
[166] Mündling, heute Ortsteil von Harburg [LK Donau-Ries].
[167] Gosheim, heute Ortsteil von Huisheim [LK Donau-Ries].
[168] Huisheim [LK Donau-Ries].
[169] Otting [LK Donau-Ries].
[170] Hilpoltstein [LK Roth]; HHSD VII, S. 295f.
[171] Heinrich Freiherr Blire [Blier, Blyre] zu Scharditz [ – ], kurbayerischer Obrist.
[172] Wülzburg [Stadt Weißenburg i. Bayern]; HHSD VII, S. 835f.
[173] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[174] Christoph Moritz Reisacher [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[175] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.
[176] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[177] Wolf(gang) Adam Graf v. Pappenheim [1618-30.6.1647 in Prag], kaiserlicher Obrist.
[178] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[179] Treuchtlingen [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HSSD VII, S. 751f.
[180] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
[181] Landgericht (Pflegamt): unterste landesherrliche Amtsorganisation. Der Landrichter ist in Bayern herzoglicher Hochrichter, Verwaltungs- u. Steuerbeamter und Militärkommandant in seinem Sprengel. Die Landgerichte übergreifen die Hofmarken u. wirken in sie hinein.
[182] Hofmark: die den ober- und niederbayerischen Landständen verliehene Niedergerichtsbarkeit, Polizei-, direkte Militär- u. Steuergewalt, während sich der Herzog Hoch- u. Schrannengericht vorbehielt. Es gibt geschlossene u. offene Hofmarken, Adels- u. Prälatenhofmarken. Die Hofmarken stellen die unterste Einheit staatlichen Lebens im Herzogtum Bayern dar, u. zwar unabhängig vom Landesherrn. Sie sind zumeist geschlossene Kirchen- u. Kulturräume. Ihre nächsthöhere Instanz ist das Landgericht.
[183] Otting [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 567.
[184] N Freiherr v. Schenk: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[185] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten u. verwandtschaftlichen u. sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen u. dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden u. Regimenter im Felde u. beim Marsch.
[186] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[187] Rennertshofen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 620f.
[188] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[189] REISACH, Pfalz-Neuburgische Provinzialblätter, S. 70ff.
[190] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[191] Konföderierte: Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000 Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. (Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach; GLETE, Den svenska armén. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Der Erzgebirgschronist Lehmann in seiner „Kriegschronik“, S. 100 (1639): „kein Papist hats so grausam und arg gemacht alß diese Unbändige verteuffelte Deutsche Schweden, die keines Menschen schonten, keine kirche oder pfarr respectirten und kein Weibsbild ungeschändet ließen“. Zu den schottischen Verbänden vgl. MILLER, Swords for hire. Bereits 1627 waren unter den englischen Söldnern viele von den Lord Lieutenants zwangsrekrutierte, aus dem Königreich ausgewiesene Kriminelle und Asoziale, die „masterless men“, die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren. Schon bei der Aushebung der Truppen für Ernst v. Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert. Das war eine einfache u. kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen.
[192] Pöttmes [LK Aichach-Friedberg].
[193] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[194] Fanti: Infanteristen.
[195] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[196] Das Schreiben datiert vom 6./16.12. aus Rain; LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1647), S. 53ff.
[197] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[198] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[199] Contenance: Zurückhaltung.
[200] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats und Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.
[201] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[202] Retroguardia: Nachhut.
[203] Oberndorf a. Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 551.
[204] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.
[205] Burgheim [LK  Neuburg-Schrobenhausen].
[206] Staudheim, heute Ortsteil von Rain am Lech [LK Donau-Ries]. http://www.rain.de/index.php?id=408,115: „1646 fiel in Staudheim ein Gefecht vor. Anfang Dezember zog eine kaiserliche Heeresabteilung unter Erzherzog Leopold Wilhelm von Augsburg nach Neuburg. Davon verständigte der schwedische Kommandant in Rain, Christoph Steinecker, die bei Donauwörth lagernden schwedischen und französichen Truppen. Die Generäle Wrangel und Turenne setzten bei Oberndorf über den Lech und holten die 2000 kaiserlichen Reiter bei Staudheim ein. Die Kaiserlichen stellten sich am Dorfeingang dem Feind, wurden aber geschlagen; viele wurden getötet, der Rest floh und wurde teilweise bis weit nach Neuburg verfolgt“.
[207] Rencontriert: angegriffen, ein Treffen geliefert.
[208] Tonio [Tommaso, Thomas] Pompeio [Pompei, Pompeius, Pöpel], Graf v. Ilassi [Ilassy] [1610-5.10.1654], kaiserlicher Feldmarschall-Leutnant.
[209] Philipp v. der Beeck, genannt „Philipp“ oder Philippi“ [ -1654 Neustadt], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[210] in den Eisen gelegen: verfolgt.
[211] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[212] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[213] Johann v. Rosen, genannt der „Lahme“ [ -15.12.1650], schwedisch-französischer Obristleutnant, Obrist.
[214] Zacharias Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen, Brandißhagen] [14.3.1603-5.5.1647 vor Vechta gefallen], schwedischer Obrist.
[215] Schwadron, Esquadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.
[216] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[217] embarquirt: eingeschifft.
[218] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[219] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[220] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[221] THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 1217f.
[222] ZANTHIER, Feldzüge des Vicomte Turenne, S. 56.
[223] Landwehr: Mittel der Landesverteidigung mit Milizen aus v. Offizieren angeleiteten Stadtbürgern u. Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere u. Soldaten. Die Landwehr war neben dem Heer ein Teil der Streitkräfte, ein zur Wahrung des Landfriedens u. zur Landesverteidigung auf Beschluss des Landtages einberufenes, befristetes Militäraufgebot des ganzen Landes u. nach individuellen Kontingenten auf die Adligen u. Städte verteilt. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78. => Ausschuss.
[224] Erling-Andechs [LK Starnberg]; HHSD VII, S. 182f.
[225] geschriebenen: aufgebotenen.
[226] Paramente: die im Kirchenraum und in der Liturgie verwendeten Textilien, oftmals künstlerisch aufwendig gestaltet u. kostbar.
[227] MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 84.
[228] Landsberg am Lech [LK Landsberg am Lech]; HHSD VII, S. 385f.
[229] Mandat: Befehlsschreiben, Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag.
[230] MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 85.
[231] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[232] deliberiert: überlegt.
[233] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an Kommandeure der Feldarmeen, an örtliche Kommandeure u. Festungskommandeure, alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Außerdem fungierte er auch als Experte für das Auskundschaften feindlicher Festungen.
[234] Cornelius v. dem Busch [Bösche] [8 Tage vor Fastnacht 1616 Utrecht-8.6.1657 Wolfenbüttel], schwedischer Generalquartiermeister u. Generalmajor. – Generalproviantmeister: Der Generalproviantmeister gehörte zu den höheren Offizieren im Generalstab. Er ordnete das gesamte Proviantwesen des Heeres und war von seinem Amt her für jede Art von Bestechung zugänglich. Der Generalproviantmeister verdiente im aktiven Dienst in der kursächsischen Armee 600 fl. im Monat, ohne die zahlreichen „Nebeneinkünfte“. Zu seinen Aufgaben vgl. MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 21f.
[235] Aalen [Ostalbkreis]; HHSD VI, S. 2ff.
[236] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1646), S. 92f.
[237] RÜCKERT, Lauingen II, S. 37.
[238] Hermann Zoege v. Manteuffel [Mannteufel] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[239] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[240] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) und Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz und Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[241] Hofstaat, Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge. Zum Teil führte Obristen ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Erzherzog Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.
[242] SCHEPERS, Bäuerliches Wirtschaften, S. 35f.
[243] Maria Anna Erzherzogin v. Österreich [13.1.1610 Graz-25.9.1665 München], Tochter der Maria Anna v. Bayern u. Ferdinands II.
[244] Wasserburg am Inn [LK Rosenheim]; HHSD VII, S. 790ff.
[245] RIEZLER, Geschichte Baierns, 5. Bd., S. 609.
[246] Zit. bei SCHREIBER, „ein galeria“, S. 23.
[247] MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 85.
[248] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[249] MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 86.
[250] HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Bd., S. 709.
[251] Georg Wilhelm Kleinsträtl [um 1620-nach1668], schwedischer Ingenieuroffizier, Generalmajor u. stellvertretender Generalquartiermeister der schwedischen Hauptarmee im Reich. Vgl. auch RUHLAND, Georg Wilhelm Kleinsträtl.
[252] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., vor S. 1161, zur Belagerung bzw. Kapitulation vgl. S. 1164f.
[253] Stadtpfleger: Stadtoberhaupt u. Ratsvorsitzender in Augsburg.  Nach 1548 wurden die Stadtpfleger in Augsburg auf Lebenszeit gewählt. Vgl. dazu den exzellenten Artikel v. Dr. Fritz Peter Geffcken, unter http://www.stadtlexikon-augsburg.de/index.php?id=114&tx_ttnews[tt_news]=5533&tx_ttnews[backPid]=113&cHash=a8315a42bf.
[254] STETTEN, Geschichte, S. 680.
[255] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 115.
[256] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[257] Am 8.9.1646 war Schorndorf an Turenne übergeben worden.
[258] ZILLHARDT, Hans Heberles „Zeitregister“, S. 209.
[259] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1646), S. 93.
[260] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff
[261] Neudenau [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 559.
[262] Adelmannsfelden [Ostalbkreis]. Hier hatte Königsmarck vorübergehend sein Hauptquartier. Königlich statistisch-topographisches Bureau [Hg.], Beschreibung des Oberamts Aalen, S. 135.
[263] Jacob Wancke [Wanke, Wank, Weerke, Weynecke, Wanek] [ – ], schwedischer Dragoner-Obristleutnant, Obrist.
[264] Georg Rudolf Freiherr v. Haslang zu Haslangkreit u. Großhausen [ -17.10.1676], kurbayerischer Obrist.
[265] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[266] glühende Kugeln: Kugeln, die vor dem Abfeuern erhitzt wurden u. die Dächer und Böden in Brand setzen sollten, an sich weniger problematisch, sobald die Dächer u. Böden befeuchtet bzw. auf den Dachböden Sand aufgeschüttet wurden. Vor allem nachts hatten sie eine psychologische Wirkung. MELCZER, Grundzüge über den Gebrauch der Artillerie, S. 72: „Will man einen Gegenstand anzünden, so feuert man mit glühenden Kugeln. Diese werden auf gemauerten Rosten rothglühend gemacht, und die Kanone indessen gerichtet. Auf die Pulverpatrone kommt ein Vorschlag von Rasen, gemähtem Heu oder auch Seegras, und man läßt die mittels einer Zange herbeigetragene Kugel mit dem Kugellöffel in das Rohr rollen, und feuert unverzüglich ab. Glühende Kugeln müssen aber, um zu zünden, in dem Gegenstand, welchen man anzünden will, stecken bleiben. Im Flug selbst zünden sie nur selten, da sie erfahrungsgemäß selbst durch Heuschober gehen, ohne diese in Brand zu stecken. In dem mit einem Luftzugcanal versehenen glühofen bedürfen die Kugeln bis zur Rothglühhitze 1-1 ½ Stunde. Glühende Kugeln dringen je nach der Dichte des Gegenstandes 3-4 Schuh tief ein. Eine siebenmal rasch ins Wasser getauchte glühende Kugel steckte noch einen harten Klotz nach wenigen Augenblicken in Brand. Durch einen ganz harten Klotz brannte sich die Kugel blos durch und erlosch, war er jedoch gesprungen, wie dies nach einem Schusse erfolgt, so brannte er in Flammen fort“.
[267] Wilhelm v. Luilsdorf [Luilstorf, Lülsdorf, Luxdorf] [ – ], kurbayerischer Obrist.
[268] Konstabel [schwed. konstapel, dän. konstabel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- u. Belagerungsartillerie Rohre u. Geschosse herstellte. Er musste Richten u. Laden, Instandhaltung u. Reparatur beherrschen. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil u. genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.
[269] Das war ein ehrenvoller Abzug: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an  b e i d e n  Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage. Allerdings wurde auch diese Vereinbarung, z. T. aus vorgeschobenen Gründen, nicht immer eingehalten.
[270] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren und die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl. Das entsprach dem Jahreslohn eines Ochsenknechts oder Dienstboten.
[271] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte und eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) und ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten und ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.
[272] Krankenversorgung: Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Johann Christian v, d. Wahl an Wilhelm v. Westphalen (1641); NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 180: „Daß schließlich soviel krancken unter unseren soldaten sich befinden, ist billich vor eine straffe Gottes zu halten, in betrachtung uber mein so vielfaltiges bitten und anhalten auch ihre erzfürstliche durchlaucht selbst eigne befelch, man so viel hundert arme knechte also unbarmhertziger weise verhungern und verrecken laßen; ich habe zeitlich aller ohrten deßhalben geschrieben gehabt; es haet aber kein mensch von diesen krancken etwaß wißen wollen, man haet sie im stifft Paderborn in alle guarnisonen außtheilen sollen, wie solches noch in abwesenheit ewer excellence etc. concertirt worden, so seind sie aber alle in der statt Paderborn liggen blieben, ohne daß ein einig mensch sich ihrer hette wollen annehmen, wehr hieran schuldig, wirt es gegen Gott verantworten mußen, und werden es auch hochstgemelte ihr erzfürstliche durchlaucht nit gerne hören“. Johann Ernst v. Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. In der Reisebeschreibung des Philipp III. v. Hessen-Butzbach (1632) heißt es; SCHWARZWÄLDER, BREMEN, S. 36: „In Bremen darf jeder Barbier wie die Ärzte kurieren, so gut er kann; auch kurieren alle Landstreicher und alten Weiber, was die Ärzte nicht verbieten dürfen, obgleich es hier 4 Ärzte und 12 Barbiere bzw. Bader gibt. Es gibt hier Weiber, die kurieren, worüber selbst Ärzte und Barbiere zu schaden kommen. Die Ärzte können weder Aderlassen noch Schröpfen. Sie führen das große Wort und nehmen das geld weg; wenn die barbiere so [gut] schwätzen könnten wie die Ärzte, verdienten sie das Geld. Das hat der schröpfer zu Bremen, der IFG schröpfte, gesagt. Die Bader kurieren auch“. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“. Aus Heilbronn wird anlässlich der Belagerung im Dezember 1631 über die einquartierten Lothringer berichtet; JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist“. Der Jesuit Jeremias Drexel, der Maximilian I. auf dessen böhmischen Feldzug 1620 begleitete, nannte die Spitäler bezeichnenderweise „Krankenställe“; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 88.
[273] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende  Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[274] proprie: eigenen.
[275] Johann Benno v. Lichtenau [Liechtenau] auf Wildenstein [ -Oktober 1670], kurbayerischer Obristleutnant.
[276] Zisterzienserinnen-Kloster Niederschönenfeld. Die Abbildung [Foto: Andreas Müller] zeigt ehemalige Klosterkirche u. heutige Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in Niederschönenfeld.
[277] unturbiert: ungestört.
[278] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[279] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material u. der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[280] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10, teilweise 12 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[281] Dazu wurden sogenannte Steinböller verwendet: Ihre Rohre bestanden aus geschmiedeten Schienen, die, wie beim hölzernen Faß, durch eiserne Reifen zusammengehalten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren sie bis 2,5m lang u. wurden vor dem Abschuß in der Erde eingegraben. Auch ihre Steinkugeln hatten sehr steile Flugbahnen, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen.
[282] Blockwagen: starkes Fahrzeug mit vier niedrigen, unterlaufenden Rädern zum Fortschaffen schwerer Geschützrohre.
[283] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[284] Feuerballen, Feuerkugel: Feuerbälle oder Karkassen sind Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten u. mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen, aus Mörsern abgefeuertes Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das v. Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“. CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[285] Hier sind entweder Handgranaten gemeint: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden u. mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz v. Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277. Möglich wäre auch Topfgranate: mit Brandsatz gefüllter Topf mit vier Henckeln, die eine mit einer Sprengladung gefüllte kleine Granate enthielt, manchmal in der Literatur mit Sturmtopf verwechselt.
[286] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[287] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[288] Metze: 1 Metze (Bayern) = 37,059 Liter.
[289] Scheibe, Scheube: I. die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst u. transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner. II. das hölzerne Gefäß, in dem die Salzscheibe geformt u. transportiert wurde [DWB].
[290] Obergewehr, Oberwehr: Zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[291] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1646) S. 3ff.
[292] Konvent: Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- u. stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. Sowohl die Bewohner als auch die Gebäude, in denen die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden.
[293] Maria Cleophe Haidenbucher [1576 Kaufering am Lech bei Landsberg-1657], Äbtissin v. Niederschönenfeld 1637-1657.
[294] Maria Magdalena Haidenbucher [1576 Kaufering am Lech bei Landsberg-29.8.1650 Kloster Frauenwörth auf Frauenchiemsee], 1609-1650 Äbtissin des Klosters Frauenwörth. Literatur unter http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/h/haidenbucher/.
[295] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein-Gesmold [Hamenstäm, Hamerstein] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor. Er tat sich 1646 mit der Wegnahme der Brücke bei Donauwörth hervor. Für seine Beteiligung beim Angriff auf Rain gibt es keine Hinweise.
[296] BADER, Geschichte des Frauenklosters Nieder-Schönenfeld, S. 387.
[297] Artilleriekosten: „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Artilleristen erhielten bei besonderen Gelegenheiten zur Motivation einen doppelten Monatssold.
[298] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[299] Außenwerk: in zwischen Hauptumwallung und Glacis liegendes Werk, beispielsweise ein Ravelin, ein Hornwerk oder eine Demi-lune.
[300] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ – der erste Eindringende durfte sich das vermeidlich beste Haus zur Plünderung aussuchen – oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), v. den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen u. das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel 3. Bd., S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, v. anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.
[301] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Bresse, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].
[302] Extremiteten: äusserst scharfe Verfolgungen.
[303] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1164f.
[304] Gemeint sind hier glühende Kugeln: Kugeln, die vor dem Abfeuern erhitzt wurden und die Dächer und Böden in Brand setzen sollten, an sich weniger problematisch, sobald die Dächer und Böden befeuchtet bzw. auf den Dachböden Sand aufgeschüttet wurden. Vor allem nachts hatten sie eine psychologische Wirkung. MELCZER, Grundzüge über den Gebrauch der Artillerie, S. 72: „Will man einen Gegenstand anzünden, so feuert man mit glühenden Kugeln. Diese werden auf gemauerten Rosten rothglühend gemacht, und die Kanone indessen gerichtet. Auf die Pulverpatrone kommt ein Vorschlag von Rasen, gemähtem Heu oder auch Seegras, und man läßt die mittels einer Zange herbeigetragene Kugel mit dem Kugellöffel in das Rohr rollen, und feuert unverzüglich ab. Glühende Kugeln müssen aber, um zu zünden, in dem Gegenstand, welchen man anzünden will, stecken bleiben. Im Flug selbst zünden sie nur selten, da sie erfahrungsgemäß selbst durch Heuschober gehen, ohne diese in Brand zu stecken. In dem mit einem Luftzugcanal versehenen glühofen bedürfen die Kugeln bis zur Rothglühhitze 1-1 ½ Stunde. Glühende Kugeln dringen je nach der Dichte des Gegenstandes 3-4 Schuh tief ein. Eine siebenmal rasch ins Wasser getauchte glühende Kugel steckte noch einen hartenKlotz nach wenigen Augenblicken in Brand. Durch einen ganz harten Klotz brannte sich die Kugel blos durch und erlosch, war er jedoch gesprungen, wie dies nach einem Schusse erfolgt, so brannte er in Flammen fort“.
[305] GOTTFRIED, Historische Chronik 2. Bd., S. 926.
[306] Laufgraben (Approche): Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt oder einer Schanze im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte, je nach Jahreszeit u. Bodenbeschaffenheit 1 m tief. Die ausgehobene Erde wurde als 1 m hohe Brustwehr stadt- oder festungswärts verrwendet. Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe; vgl. dazu auch PIERER, Universal-Lexikon, Bd 14, S. 886-887) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z. B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger v. oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen u. die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben v. etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an u. führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung v. tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[307] Bastion: im Grundriß fünfeckiger, flankierend vor den Wall tretender Bau zur Aufstellung von Geschütz.
[308] Chamade: ein mit der Trommel oder Trompete gegebenes Schallsignal, dass eine belagerte Stadt zur Übergabe oder Kapitulation bereit ist [wikipedia].
[309] ZANTHIER, Feldzüge des Vicomte Türenne, S. 57.
[310] Dazu wurden sogenannte Steinböller verwendet: Ihre Rohre bestanden aus geschmiedeten Schienen, die, wie beim hölzernen Faß, durch eiserne Reifen zusammengehalten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren sie bis 2,5m lang u. wurden vor dem Abschuß in der Erde eingegraben. Auch ihre Steinkugeln hatten sehr steile Flugbahnen, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen.
[311] Circuli Bavarici Succincta Descriptio, S. 126f.
[312] pflanzen: (ein Geschütz) in Stellung bringen.
[313] Simon Grundel-Helmfelt [Gründel, Gründling, Gundel] [25.9.1617 Stockholm-14.7.1677 bei Landskrona], schwedischer Generalquartier-meister, Obrist.
[314] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, S. 212f.
[315] Weilheim, heute Ortsteil von Monheim [LK Weilheim-Schongau]; HHSD VII, S. 797.
[316] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[317] Gulden (fl.): 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige; 1 Gulden = 24 Albus, 1 Albus = 12 Heller.
[318] Emissarius: Kundschafter, Spion.
[319] MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 87.
[320] REITHOFER, Chronologische Chronik [ … ], Dillingen 1821, S. 121.
[321] Jacques Beauvau [ – ], französischer Generalmajor.
[322] Trenchée [Schützengraben]: STURM, Der wahr Vauban, S. 157: „Diese Wercker mit einander, vermittelst derer man sich einer Vestung nähert, und durch welche man sie, sich zu ergeben, nöthiget, werden überhaupt unter dem Französischen Namen der Trenchéen begriffen, und bestehen in Waffen-Plätzen, Aproschen (Lauff-Gräben), Bujonen, Communications-Gräben, Batterien, Logierungen und Sappen (Untergrabungen), an welche man endlich die Galerien anhänget: Von diesen Dingen allen wird hier einige Meldung geschehen, damit man dem Leser einigen Begriff gebe. Wann die Trenchéen eröffnet werden, welches 800. biß 1000 Schritt weit von der Contrescarpe geschiehet, (wiewohl diese Regel nicht allgemein ist, diese Eröffnung so nahe an der Vestung zu thun, als man kann): so richtet man gleich bey dem Anfang, welche die Franzosen à la queuë (an dem Schwanz oder Ende) der Trenchée nennen, einen Plan mit Faschinen, Sand-Säcken, aufgehäuffter Erde und dergleichenDingen, gegen das Geschütz der Vestung, zu, um denjenigen, welche die Arbeiter bedecken, zur sichern retirade zu dienen. Diese Leute sind nun meistens von der Reuterey, dann das Fuß-Volck wird in die Aproschen commandiret. Von dar aus gräbt man einen Graben, die 4. Schuhe tief und anfänglich nur 4. biß 6. Schuhe breit ist, und häuffet die Erde an der Vestungs-Seite auf. Ein solcher Graben wird nicht über 40. Ruthen lang gemacht, und die Arbeit geschiehet zu Nachts. […] Vor allen Dingen muß man acht geben, daß dieser Graben weder aus der Vestung, noch aus Gegen-Aproschen oder Blockhäusern, welche die Belagerten bauen könnten, beschossen werden möge“.
[323] Schlacht bei Rain am Lech am 5./15.4.1632: Gustav II. Adolf setzt über den Lech, Tilly wird in der Abwehrschlacht tödlich verwundet und stirbt am 30.4.1632 in Ingolstadt. MANN, Rain.
[324] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer, Rogier] [ -24.3.1671], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[325] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[326] [Turenne], Mémoires de Turenne […], Paris 1872, S. 69ff.
[327] [Turenne], Mémoires de Turenne, S. 75.
[328] „Mutwillen“: beschöningender ironischer oder satirischer Ausdruck für Ausschreitungen aller Art, die man z. T. nicht mitteilen wollte. Der Überlinger Advokat Pflummern (März 1633); SEMLER, Tagebücher, S. 23: „Gleicher můtwillen auch an den burgern, die in den reben gewerckhet, verüebt, die arme leutt veriagt, thailß aufgefangen vnd genötiget worden mitzulauffen vnd den weeg zu weisen, den sie doch selbst allen anzeigungen nach gewüßt vnd derhalben die leutt nhur an ihrer arbeit hindern vnd plagen wollen“.
[329] Kissing, unter Mergentau [Gem. Kissing, LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 441; zugehörig dem Jesuitenkolleg St. Salvator in Augsburg.
[330] Göggingen [Stadt Augsburg]; HHSD VII, S. 239f.
[331] ENDRES, Die Stadt Landsberg, S. 84f.
[332] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. 1614 Offizier unter Gustav II. Adolf von Schweden, 1620 Beförderung zum Hauptmann, 1621 zum Obristen, 1623 zum Generalmajor, 1630 zum Generalleutnant, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1632 Übernahme des Oberbefehls in Süddeutschland, 1633 Beförderung zum schwedischen Feldmarschall u. Übernahme des Oberbefehls über die in Schlesien stehenden Truppen. Nach der Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 Bruch mit Sachsen, Zurückdrängung seiner Armee nach Norden, am 4.10.1636 Sieg bei Wittstock über kaiserlich-sächsische Truppen unter Melchior v. Hatzfeldt, Eroberung Erfurts u. Belagerung Leipzigs, nach Verstärkung seines Heeres durch Truppenkontingente des verstorbenen Bernhards v. Sachsen-Weimar 1640/1641 vergeblicher Vorstoß auf Regensburg, anschließend Rückzug nach Böhmen u. Sachsen. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[333] BUCHNER, Geschichte Baierns,  8. Bd., S. 436.
[334] FISCHER, Topographische Geschichte der Stadt Rain, S.73.
[335] Bruck [LK Ebersberg].
[336] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1198.
[337] Inwohner: im Mittelalter u. in der frühen Neuzeit Bewohner einer Stadt ohne Bürgerrecht im Gegensatz zum Hausgenossen, der zu dem Hausherren entweder in einem familienrechtlichen Verhältnis steht (Ehegatten, Kinder, Tanten etc.) oder als Dienstbote (Mägde, Knechte) v. diesem abhängig ist.
[338] Freundliche Mitteilung von Frau Edith Findel, M. A., Stadtarchiv Rain am Lech.
[339] Glockengelder: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muss [KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4.000 fl. veranschlagt;  MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen. Die aufgebrachten Glockengelder gingen in der Regel an den Generalfeldzeugmeister oder den kommandierenden Obristen beim Sturm auf eine Stadt.
[340] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[341] Regimentssekretär (Regimentsschreiber): Der auch wegen des Analphabetismus selbst hoher Offiziere unentbehrliche u. für den gesamten Schriftverkehr zuständige Regimentssekretär erhielt 20-25 fl. monatlich. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie jedoch nur 6 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein Regimentssekretär bezog 1648, im Rang einem Feldkaplan gleich, monatlich 20 fl. Sold, dazu täglich 3 Portionen Brot zu 1 1/2 Pfd., 4 1/2 Pfd. Fleisch, 4 1/2 Maß Bier, 20 Pfd. Futter für 2 Pferde; KÖNNECKE, Quellen II, S. 365.
[342] Johann Honning [Hening] [ – ], schwedischer Regimentsschreiber.
[343] Dilation: Aufschub.
[344] Fahrnis: fahrende Habe.
[345] erklecken: genügen, ausreichen.
[346] das Meiste: am schlimmsten.
[347] Stadtarchiv Rain am Lech: Ratsprotokoll vom 25. September 1646, nach freundlicher Mitteilung von Frau Edith Findel, Stadtarchiv Rain am Lech.
[348] Stadtarchiv Rain am Lech: Fischeriana Heft X 5 Nr. 1 ((Handschrift in der Bayerischen Staatsbibliothek München und Stadtarchiv Rain): Dreißigjähriger Krieg  Brandschatzung, nach freundlicher Mitteilung von Frau Edith Findel, Stadtarchiv Rain am Lech.
[349] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig, Pfennig der Reichsmünze zu Schwäbisch Hall, ab 1228 gepägt.
[350] Kreuzer: In Süddeutschland hatte 1 fl. 60 Kreuzer, 1 Kreuzer 4 Heller, 4 Kreuzer 1 Batzen, 15 Batzen also 1 fl.; 72 Kreuzer 1 Rt. Ein Tagelöhner mit Kost erhielt 4 Kreuzer, ohne Kost 10 Kreuzer, 1 Wirtshausessen kostete ca. 9 Kreuzer. In den Lagern der Schweden wurden erbeutete Pferde um 4 Rt., 1 Ochse um 3 Rt. und 1 Kuh um 1 Rt. verkauft, was trotz Verbots der Magistrate und Landesbehörden Bürger zum Kauf animierte. => Plünderungsökonomie.
[351] Lot: 14, 6-16, 6 g.
[352] Spital: Gebäude zur Aufnahme von Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge), meist Krankenanstalt, Pflegeheim oder Altersheim, dem ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Zum Teil wurden auch ledige Mütter aufgenommen, um eine mögliche Kindstötung zu verhindern. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler und Spitalskirchen für Nichtbürger. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde u. die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte u. die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, und c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde. Die Verwaltung oblag dem Spitalmeister, der für die Ordnung im Haus sorgte. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte u. erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- und Backlohn“. Vgl. auch FINDEL, Das Heilig-Geist-Spital Rain am Lech.
[353] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren v. Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder v. vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[354] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung u. Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.
[355] Johann Honning [Hening] [ – ], schwedischer Regimentssekretär.
[356] Stadtarchiv Rain am Lech: Fischeriana Heft X 6 Fortsetzung (Handschrift in der Bayerischen Staatsbibliothek München und im Stadtarchiv Rain): Dreißigjähriger Krieg  Brandschatzung, nach freundlicher Mitteilung von Frau Edith Findel, Stadtarchiv Rain am Lech.
[357] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit 2 Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) in den „Miniaturen“ an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[358] Gemeint war Hans Strijk [Stryk, Strick, Stryck] [1595 Livland-14.2.1653 Härnösand], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[359] Adam v. Weiher [Weyer, Weyher] [1613-1676], schwedischer Obristleutnant, Obrist, dänischer Generalmajor.
[360] Soldrückstände: Soldrückstände waren v. Anfang des Krieges an ein Problem. Hauptmann Burgunder v. der Ley stand während des Gradiskaner-Krieges als Hauptmann im Dienst des Erzherzogs Ferdinand v. Österreich. Er musste sein Tafelsilber verpfänden, um die Soldrückstände seiner Soldaten ausgleichen zu können; PECHMANN, Obrist Gabriel Pechmann. So waren bei den beiden würzburgischen Regimentern 160.000 fl. Sold für 22 Monate ausgeblieben; den letzten Sold hatte man im Dez. 1621 erhalten. Nach DÜRR, Ehrenberg, S. 14, sollen (unter Berufung auf Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105/150) 160.000 fl. im Herbst 1622 ausgezahlt worden sein. Anfang 1624 drohten Schönburg u. Wolf Dietrich Truchsess v. Wetzhausen Ehrenberg mit Plünderung; DÜRR, Ehrenberg, S. 23. Vgl. Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105 (Ausfertigung): Truchsess v. Wetzhausen an Ehrenberg, Eschwege, 1624 VII 02; ders. an Tilly, Eschwege, 1624 VII 02. Die dann getroffene Regelung sah vor, dass beide Regimenter jeweils 1/3 des ihnen v. Okt. 1622 bis Sept. 1624 zustehenden Solds erhielten; DÜRR, Ehrenberg, S. 24f. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Benediktinerabt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 764 (1637): „Es hatten damalen etliche Comp. Reuter vnter dem Obr. Leutenant Cronenberger [Nicolas (Nikolaus) v. Cronenburg (Cronberger, Cronenberger); BW] von der Kayserl. Werthischen Armee in den Cöllnischen Landen angefangen zu meuteniren / vñ mit ernst Gelt haben wollen / sonsten sie ihre Dienste anderstwo zu præsentiren wüsten: Dieweil sie nun von gedachtem ihrem Obristen Leutenant deßwegen zur Patientz gewiesen / vnd sothaner importunitet halber wolmeynend gestrafft worden / haben sie denselben alsbalden niedergeschossen / darvon zwar hernach von den Thätern 6. auffgehänckt / vnd etliche archibusirt worden / der meiste theil aber nach Kerpen in der Stadischen Dienst sich begeben“. Aus Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth mit gewalt auf denn straßen“. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634): „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Da der Sold fast ständig ausblieb, musste man sich bei den Schweden mit der v. den besetzten Städten erpressten => Lehnung behelfen.
[361] Lehnung: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f. Nach der noch gültigen Kammerordnung vom 15.4.1635 betrug die Lehnung für geworbene deutsche Kavallerie; BÖHME, Lennart Torstensson, S. 56, Anm. 46.: 1 Gemeiner monatl. 5 Rt., 1 Rittmeister monatl. 80 Rt.; für geworbene Dragoner: 1 Gemeiner monatl. 3 Rt. 1 Hauptmann monatl. 25 Rt.; für geworbene Infanterie: 1 Gemeiner monatl. 1 Rt. 42 Pfg.; 1 Hauptmann (Major) 14 Rtl. 24 Pfg. Dazu kam noch immer die unterschiedliche Bezahlung innerhalb der Truppe. Bereits 1632 erhielt ein Kompaniechef am Main 12 Rt. monatlich, 1 ½ Rt. bekamen die finnischen oder schwedischen Musketiere, während die Deutschen das Dreifache bezogen; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 62, Anm. 89.
[362] BÖHME, Lennart Torstensson, S. 56, Anm. 46.
[363] Prs: präsentiert bzw. Praesentatum.
[364] Quota: Anteile an der Kontribution.
[365] Assignation: Anweisung, Zuweisung, Zuteilung.
[366] 1639 sind noch 146 Bürgerhäuser in Rain angegeben; DORN, Historisches aus Rain, S. 337.
[367] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“.Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71.
Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“.
Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“.
[368] Am 8.9.1646 war Schorndorf nach 3tätiger Belagerung an Turenne übergeben worden. Von 1634 bis 1658, als die Franzosen abzogen, hatte Schorndorf 143.300 fl. für die Einquartierungen aufwenden müssen. KLUGE, Das Heiliggeistspital, S. 61.
[369] Specification: Aufstellung.
[370] Anna Margareta Gräfin Wrangel, geb. v. Haugwitz [26.1.1622 Calbe-20.3.1673 Stockholm], Gemahlin Carl Gustav Wrangels. Vgl. http://www.geocities.ws/calbegeschichte/Haugwitz.html.
[371] perge: fahre fort, usw.
[372] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Rain, 19./29.9.1646, präsentiert im Feldlager vor Augsburg, 19./29.9.1646 [geschrieben wahrscheinlich von seinem Regimentssekretär Johann Honning (Hening), kursiv gesetzt die Ergebensheitsformel und eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[373] Vgl. den Beitrag Agnes Sophia von Trampe [6.10.1617-2.4.1658] v. Suzanne von Steinaecker in den „Miniaturen“.
[374] Ps: Praesentatum.
[375] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[376] N v. Buttler [Buttlar] [ – ], schwedischer Major.
[377] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.
[378] Louis [Louys, Ludwig] v. [de] Sarazin [Sarrazin, Sarazino, Sarazini, Saracini, Serasin, Zarazin, Garazin] [ -1645], schwedischer Obrist.
[379] bereichend: betreffend.
[380] In der Regel waren Artilleriepferde spätestens nach einem halben Jahr im Einsatz verbraucht.
[381] Johan Mauritz Hermansson Wrangel, friherre Wrangel af Lindeberg [1653] [16.5.1616 Stockholm-30.1.1665 Munsö], schwedischer Generalmajor, Sohn des Herman Wrangel u. Bruder Carl Gustav Wrangels. Vgl. http://www.adelsvapen.com/genealogi/Wrangel_af_Lindeberg_nr_41.
[382] Schwadron, Esquadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.
[383] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Rain, 21.9./1.10.1646, präsentiert vor Augsburg, 22.9./2.10.1646 [geschrieben wahrscheinlich v. seinem Regimentssekretär Johann Honning (Hening), kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[384] Hans Georg Freiherr v. Feldkirchen [Veltkirch] [ -Oktober 1649 Tambach], schwedischer Kornett.
[385] Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.
[386] Eichstätt [LK Eichstätt]; HHSD VII, S. 160ff.
[387] Hemau [LK Regensburg].
[388] Passau; HHSD VII, S. 571ff.
[389] Johan Wittenberg [Wittberger, Wirtenberg, Witteberg] v. Deber [Döbern] [ -1679], schwedischer Obrist, Generalmajor.
[390] Isar.
[391] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[392] Zisterzienserkloster Kaisheim [Markt Kaisheim, LK Donau-Ries].
[393] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit u. Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze u. Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf v. Mansfeld-Vorderort gegenüber Ilow stammt die negative Beurteilung; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 512: „Die Beschaffenheit vnserer Pohlen habe Ich gestern dem Herren ausführlich, sowohl dem Herren Veldtmarschalch auch ieczo bey diesem überschriben. Der Herr zweifle nur nit, daß ihnen nicht viel hunderterler persvasiones eingeprediget, getruncken vndt geßen worden; die Bestien haben auch capiret, aber viel eher aus dem gedechtnüß verlohren, alß der Wein aus dem Kopf und Magen verdeyet worden. Sie freßen wohl weder Sambstag noch Freytag Butter oder Ayer; sich aber sonsten für den catholischen glauben, daß Römische Reich oder auch ihr aigeneß Vatterlandt ainige Vngelegenheit zue machen, seindt sie gancz keine leüth. Warheit oder Ehr hat bey ihnen nicht lenger bestandt, alß weil es ihnen zum profit dienet; wan der aufhöret, schwehren sie für fünff groschen einen Aydt, daß Gott nie zur Welt gebohren. Mit diesen ehrlichen Leuthen habe Ich diese Tage hero meine Zeit zuebringen müßen; kehme es nur endtlich zue nuczbahren diensten deß Kaysers, möchte man alleß deßen vergeßen. […] mitlerweile mich bey Herrn Veldtmarschalch helffen entschuldigen, daß Ich mit diesen Leuthen nicht eher erscheine, ist ia ie ein pur lautere Vnmöglichkeit geweßen, sie ehender fort zue bringen; hoffe zu Gott, wir werden noch entlich zue rechten Zeit kommen, inmaßen dann dieser Canali nur in der ersten furi arbeit vndt action geben werden muß, worauf dieselbe inmittelß, doch ohne maßgeben, bestermaßen bedacht sein wollen“. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.
[394] manu propria: mit eigener Hand.
[395] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Hans Georg v. Feldkirchen [Veltkirch] an Christoffer v. Steinecker, Neuburg, 18./28.9.1646 [eigenhändiges Schreiben].
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