Chiesa [Chesni], Giovanni Batista [Johann Baptist] Ritter

Chiesa [Chesni], Giovanni Batista [Johann Baptist] Ritter; Obristleutnant [um 1590-4./14.4.1631 zwischen Wanfried u. Mühlhausen]

Giovanni Batista [Johann Baptist] Ritter Chiesa [Chesni] [um 1590-4./14.4.1631 zwischen Wanfried u. Mühlhausen], geboren in der Grafschaft Görz,[1] auch Isolano,[2] der ebenfalls aus Görz[3] stammte, diente mit seinem Landsmann im Mantuanischen Erbfolgekrieg,[4] Chiesa damals als Obristleutnant[5] im kaiserlichen Infanterie-Regiment[6] Collalto.[7]  1630 wurde er wegen seiner militärischen Verdienste bei der Eroberung Mantuas[8] am 18.7.1630 auf dem Regensburger Kurfürstentag[9] durch Ferdinand II.[10] zum Ritter[11] geschlagen, seit 1631 war er kaiserlicher Kämmerer.[12] Verheiratet war er mit Contesse Ludovica della Torre [1600- ], der Tochter des Karl von Thurn, Graf von Valsassina [um 1560 Thybein-1607]. Ein Franz von Chiesa wurde am 12.3.1623 in den böhmischen Adel erhoben.[13] Welche verwandtschaftliche Beziehungen hier möglicherweise bestehen, ist bisher nicht bekannt.

Aus dem Schreiben Ferdinands II. an Collalto, einen wenig fähigen Militär aus Friaul[14], aus Regensburg[15] vom 16.9.1630 geht hervor, dass Chiesa als Verbindungsmann zu dem in Oberitalien weilenden Collalto fungiert hatte.[16] Dieser war am 18.11.1630 in Chur[17] verstorben, während Gallas[18] die weiteren Verhandlungen um einen Frieden leitete. Am 4.2.1631 hatte sich Chiesa aus Cherasco[19] an Gallas gewandt: Er sei bei Marschall La Force[20] gewesen, und dieser sei einem Abkommen[21] nicht abgeneigt; das französische Heer[22] liege ruhig in seinen Quartieren. Der Marschall würde das Abkommen gern auf einen Monat verlängern, wie der Kaiser es bewilligt hatte. Ferner informierte er ihn über gewisse militärische Maßnahmen und Truppenverschiebungen in Italien. Wenn sich erst die Kompanien[23] im Veltlin in Bewegung gesetzt hätten, werde dies große Schwierigkeiten mit sich bringen. Er selbst habe dem Marschall mitgeteilt, dass der Kaiser einen Generalkommissar[24] nach Italien entsandt habe, damit dieser die Truppen, die sich deshalb vereinigen werden, inspiziere, aber es sei mit keiner feindlichen Absicht geschehen. Herr de Tampes[25] sei zur Audienz gewesen und man habe verabredet, dass der Marschall Herrn Léon Brulart[26] nach Deutschland schreiben werde, er möge die Sache ins Reine bringen. Dieser französische Gesandte habe den besten Willen und Gallas möge dies ausnützen.[27]

In der kaiserlichen Kriegsliste von 1631 wird Chiesa mit zehn Kompanien hochdeutscher Knechte[28] bei der Hauptarmee geführt,[29] desgleichen 1632 mit zwölf Kompanien unter seinem Obristleutnant „Matias Lasky“.[30] In einem Zusatz zur kaiserlichen Kriegsliste von 1630 heißt es, er sei von eigenen Soldaten getötet worden: „Neucollaltisch Regiment zu Fuss, nachem der Herr Obrister[31] verstorben, dem Egonen Grafen Fürstenberg[32] mit der Bestallung als Obrister conferiret.[33] Diesselbigen Regiments Comendant und Obristleutenambt Herr Joannes Chiesa der Jünger ist worden von denen unterhabenden Knechten meineideg und verräterrischerweise erschlagen und wider die Ursacher und Maleficanten[34] so abscheulicher Missetat und seditionis[35] nach gemeinem Brauch und Kriegsrecht[36] in scharfer Weis gehandelt“.[37] Das ist so nicht stimmig. Chiesa wurde auf dem Weg von Leipzig[38] nach Wien an der sächsisch-böhmischenen Grenze bei einem geplanten nächtlichen Überfall getötet.

In dem 1688 erneut veröffentlichten „Eigentlichen und Warhafften Bericht“[39] eines Zeitzeugen der Eroberung Magdeburgs[40] wird mitgeteilt: „Hingegen ist der Obrister Falckenberg[41] mit zwey Feldstücklein[42] in ein Kaiserisch Quartier eingefallen und ziemlichen Schaden gethan. Als auch der Kaiserliche Obriste Leutenant / Herr Chiesa / der sich in Eroberung Mantua tapfer gebrauchet / und deßwegen von Jhr. Kaiserl. Maj. zu Regensburg zum Ritter geschlagen / an den Sächsischen Gräntzen / in einem Wirthshaus mit 8. Personen Herberg genommen / sind um Mitternacht 60. Magdeburgische[43] zu Roß kommen / die Thüren aufgesprengt / und gedachten Herrn Obristen samt 7. Personen aus den Betten genommen / sie in einen Wald geführet / und daselbst niedergemacht / darüber sie eine stattliche Beute[44] und viel geheime Schreiben / so er bey sich gehabt / bekommen / des Obristen Leichnam ist hernach gen Prag gebracht / und daselbst mit ge-[S. 8]wöhnlichen Ceremonien in S. Marien de Nievers[45] Kirchen begraben worden.[46] Darauf hat Herr Graf General[47] Tilly[48] ihm vorgenommen die Stadt Magdeburg[49] mit allem Ernst anzugreiffen / derowegen er dann auf Alt-Brandenburg[50] gezogen / und theils seiner Reuterey auf Havelberg[51] geschickt“.[52] Das „Theatrum Europaeum“[53] gibt die bei dem hingerichteten Chiesa aufgefundenen Schreiben wieder: [S. 356] „Vmb selbige Zeit wurde auch der Kayserische Obriste Leutenant / welcher zur Eroberung Mantua das beste gethan / vnnd deßwegen zu Regenspurg von Kays. May. zu Ritter geschlagen worden / von den Magdeburgischen vngefähr angetroffen / vnd nidergemacht / bey welchem sich viel Schreiben befunden / auß denen man gesehen / was allbereyt für Anschläg auff die gute Statt Magdeburg obhanden weren / vnnd was man nunmehr wieder sie beschlossen hätte. Solche Schreiben waren von Graff Wolffen von Manßfeldt[54] / vnd dem Grafen von Pappenheimb[55] so damals für Magdeburg lagen / an die Käyserlichen Räthe Trautmanßdorff[56] und Eggenberg[57] gestellet. Das erste war dieses Inhalts: Er N. vermeyne / er / ehe dieses hinkommen / würde die begehrte Schreiben / mit dem Feld-Marschalck[58] Titul[59] empfangen haben / er warte darauff / was sein Abgesandter erhalten würde. Jhme were zwar vmb diß so viel nicht zu thun / gelte jhm gleich / aber er sehe wol / womit man vmbgienge / geben sie jhme den Titul nicht / so disputiren[60] sie jhme nachmals die Besoldung[61] / die er doch weiter nicht begehre / als so lang der Krieg im Lande were / vnd er die Mühe vnnd Kosten haben müsse / vnnd endtlichen / so förchte er noch ein anders / vnd dessen habe er Vrsach / weil er wisse / daß N. N. darauff vmbgienge / daß er zu Magdeburg / wenn es glücklich abgienge / Castellan[62] seyn wolte. Dieses were jhm vberauß præjudicirlich[63] / vnnd wolte lieber / wann ja eins seyn müste / welches aber doch keine Nothwendigkeit / den Statthalter Dienst deß Ertzstiffts lassen / als dieses / aber weil man wisse / wie es bey Hoff zugehe / were zu vigiliren[64] / vnnd bitte er vmb Rath zu helffen / wie man dieses sich könne versichern. Er solte [S. 357] zwar nicht gedencken / daß jhm ein solches Unrecht geschehen solte / so köndte auch die Cantzley forthin viel füglicher zu Magdeburg angestellet werden / als zu Halle[65] / welches offen / vnd keine Vestung were. Vber diß lige jhm an dem Castell / und dasselbe zu commandiren / mehr / weil er gedächte mit sein (Hoffraths) Hülff denselbē Dienst endlich auff seinen Sohn[66] / vnd fürters auff seine Nachkommen zu bringen: Dann derselbe würde vom Kayser vnd dem Reich dependiren / vnnd nicht vom ErtzBischoff / sonst würden die Pfaffen doch nicht auffhören / biß sie mich abgeschüpfet[67] / dieses aber hätte mit jhnen nichts zu thun / vnd stünde seinem Hauß wol an / gebührte auch niemand anders / als jhm von Rechtswegen: Aber deß N. N. Ambition were so groß / daß sie niergendts anlendete / er hätte jhm aber ein wenig zuverstehen geben / er solte von dieser Prætension[68] abstehen: Sagte zwar / er wolte es thun / wisse aber nicht obs geschehe / dann jener were falsch / vnd er wolte gern versichert seyn / vnd auch eine Sach / die von Rechtswegen / man für gewiß jhm gleichsamb halten köndte / nicht disputirlich machen / vbergebe es zu seiner (HoffRaths) Disposition[69] / bitte hierinn jhm zu helffen. Was jhre Verrichtung von der Stadt belangete / dünckete jhm N. N. bestünde schlecht, es weren jhrer so wenig / daß sie nicht anders gedencken solten / als allein die Statt zu sperren / vnnd jhre Posten zu bewahren / daß were Herrn Cratzens[70] Meynung vnd Befehl gewesen.

Er hätte so hoch gebetten / man wolte sich zugleich mit jhme avanciren / vnnd vber der Elbe einen Orth / Prester[71] genandt / einnehmen / vnd verschantzen:[72] Derselbe Orth were gleich einem andern disseits gegen vber / welchen er occupirt / vnd beschantzen lassen / Salvens[73] genandt / darinn er Stück[74] kommen lassen / vnnd hätte er N. N. das drüber gethan / so hätte niemand / weil sie noch die Elbe offen hätten / jönnen auß oder einkommen / Gratz hätte solches approbiret[75] / vnnd auff sein Erinnern dem N. N. zugeschrieben / daß er es gut finde: Aber es were gar zu schlecht gewesen / sie hätten wollen die Brücken abbrennen / die Elbe abgraben / zu Wasser hinein stürmen / und wüste nicht / was mehr / weren doch alles nur Grillen / vnnd were man so lang mit vmbgangen / biß der Feind selbst diesen Orth beschantzet / vnd jetzundt wisse man nicht / wie man jhn solte wieder herauß bringen.

Er hätte dem N. N. müssen alles Volck von seiner Seiten hinüber schicken / hätte nur die fünff Fürstenbergische Fähnlein[76] / vnnd Don Balthasars[77] Reutterey / Holcken[78] vnd Bönighausen[79] / weren alle zusammen kaum tausendt Pferdt / vnnd müsten auff fünff grosse Stunden Weges die Posten verwahren / wie es abgehen würde / würde die Zeit geben. Der Obriste Leutenant Chiesa würde mehr Specialia berichten.

Das ander intercipirt[80] Schreiben lautete an einen andern Käyserlichen hohen Officirer / vnd war folgenden Jnhalts: Hochwolgeborner Herr Graff / weil diese Gelegenheit sicher / so berichte ich meinen Herren Graffen / daß ich von Leiptzig avisirt werde / daß man eine Sendung an Jhre Kayserliche Mayest thun wolle / oder gethan habe / vnd Conditiones zu einem newen Religion oder Prophan-Frieden prponiren / auch etwas trutzig sich darbey erzeygen werde. Die rechten Ertzanhetzer sind wol anjetzo beysammen gewesen / aber Sachsen[81] ist in die Waffen / wie starck sie angehalten / nicht zu bringen gewesen: So vernehme ich auch / daß die ReichsStätte theyls keine Lusten darzu gehabt.

Der Obriste Schwalbach[82] hat auff Dreßden[83] einem geschrieben: Es wolte der Handel nicht recht angehen / der Cantzler[84] seye gar zu gut Kayserisch. Vnd ich glaubs / derselbe Mann hat noch deß Schönbergers[85] seine Principia, darzu kompt deß Herrn sein Geitz / der gibt kein Geldt auß / die ReichsStätt wollen allein die Kosten nicht tragen / die vbrigen sind Bettler: Also lieget der gantze Baw zu Boden / vnnd hat man gewiß kein Vrsach / GOTT sey Danck / in ichtwas zu weichen.[86] Wann die Catholische Stände wollen bey jhrem Kayser thun / wie sie schuldig / so kann man den Ketzern noch darzu ein sawers Gesicht zeygen: Wird viel helffen / ich kenne sie / sind forchtsamb: Jst in Italien Fried / wie ich hoffe / so werden sich die Gemüther vnnd die Rathschläge ändern. So fern mein Herr Graf es gut findet / bitte ich / er communicire diß Jhrer Gnaden von Eggenberg / etc.

Bey diesem Schreiben war ein PostScriptum / so also lautet:

Lieber Herr Graff / ich weiß / daß der Herr deß Graff Pappenheimbs guter Freund ist / vnd ich bins auch / dann er ist ein tapfferer redlicher Soldat / vnnd in vnsers Kaysers Diensten embsig: Aber ich habe vber jhn diese Klage / daß er gar zu voller Künsten stecket / vnnd die gemeine Strasse jhm nie beliebet / darüber wird viel in vnsers Herrn Dienst versäumet / vnd Kosten vervrsachet. Jch habe / so bald es hier zu Lande das Wetter leyden wollen / vnd man können in die Erde kommen / mich avancirt / vnnd von einer Seiten der Elbe / biß zu der andern auff diesem Lande / vnd vmb die Statt also meine Posten beschantzet / daß mich der Feind / wiewol er es versuchet / nicht herausser bringen können / als nur an den Thoren / so kann er auch deß Wassers der Elb auff dieser Seiten nicht gebrauchen: dann ich habe meine Stücke da. Vnd dieses alles habe ich mit Vorwissen vnd genehm halten deß Herrn Generals gethan / welcher dem Graffen von Pappenheimb meinen Vorschlag zugeschrieben / approbiert / vnnd gemeldet / er solte auff seiner Seiten dergleichen auch thun / Jch habe jhn trewlich darumb gebetten / vnnd sonderlich / daß er sich gegen meiner Batterey vber Orths am Wasser Prester genandt / belieben liesse / ein andere Batterey[87] zu machen / weil ich die Elbe nicht vberschiessen kann / auch ein grosse Jnsul darzwischen. Aber Summa diese Sachen sind viel zu schlecht gewesen / wir haben höhere tentiren[88] wollen: Als die [S. 358] Brücken abtrennen / die Elbe ableyten / Jnstrumenta machen / vnd mit dem wenigem Volck[89] / so wir haben / sie zum Accord[90] zu bezwingen.

Welche Sachen alle / ob sie zwar meinem Verstandt zu hoch gewesen / habe ich sie doch müssen ansehen: Jnterim ist darauß nichts worden / vnd was wir sollen thun / das thut jetzo der Feind / der hat sich zu gedachtem Prester verschantzet / daß ob wol Graf Pappenheimb sich daran versuchet / hat er doch müssen abziehen.

Vnder dessen brauchet sich der Feind der halben Elbe ohn Hindernuß / bringet Volck darauff / vnd anders hinein / wie er selbst will. Jch hoffe zwar / es soll Herr Graf diese Fehler ersetzen / wie er dann gewiß etwas wagen wirdt: Aber entzwischen hat er mein meiste Jnfanteri / so Herr General Graf Tylli mir dieser Seit gelassen / hinüber / vnd bin ich in allen Posten so schlecht versehen / daß ich förchte / ich möchte einen Spott auffheben / weil sich die in der Statt in wenig Tagen mächtig gestärcket / etc.[91]

Noch ein ander Schreiben war dieses Lauts:

Lieber Herr Obrister Leutenant / meinem Bruder[92] dem Obristen N. habe ich alles geschrieben[93] / bey welchem der Herr sich erkündigen / vnnd darauß zu reguliren[94] wissen wird: Vnd weil die begehrte Nachricht wegen deß Tituls von Schlicken[95] wird geschickt werden / so hat es sein Verbleibens: Es ist aber nunmehr nöthig / daß man sich wegen des Castellans versichere auff künfftigen Fall / damit man nicht abermal in Disputaten gerathe; derwegen der Herr mit gedachtem meinem Bruder fleissig zu communiciren / vnd sein Gutachten / so viel müglich / zubequemen / in alle Weg zu Ersparung deß Kosten / der Sachen ein End zu machen. Vnd damit man das letztere / nemblich Castellan zu seyn / erhalte / wolle der Herr erinnern / mit dem Præsent in GOttes Nahmen fortzufahren: GOTT gebe einmal ein guten Wind / glückliche Hinkunfft / etc“.[96]

Über Chiesas Ermordung gibt es verschiedene zeitgenössische Versionen. Nach der Darstellung des Dr. Martin Chemnitz[97] gegenüber dem sächsischen Kurfürsten sollen es Reiter in schwedischen Diensten[98] gewesen sein.[99] Nach der Mitteilung des Wolf von Mansfeld an Ferdinand II. wurde Chiesa an der sächsisch-böhmischen Grenze überfallen, ermordet und ausgeraubt.[100]

„Wenn man schon Verbrecher unter die Fahnen nahm, war es kein Wunder, daß diese Soldaten dann Untaten schlimmster Art verübten. Und daran fehlte es wahrlich nicht. Der Tillysche Hauptmann[101] Winckelmann[102] beschwerte sich schon am 3. April 1631, daß die österreichischen Offiziere Felix Freiherr von Lubna[103] und der Hauptmann Zicklin‚[104] ienseit Groß Kugell[105] bey dem Dorff Patzsch’ (jetzt Bauditz)[106] meuchlings erschossen worden seien, vermutlich von sächsischen Reitern. Offenbar die gleiche Bande trieb aber ihr Wesen ungehindert weiter, so daß am 14. April eine neue, diesmal genauer begründete Klage einging. Diesmal war der kaiserliche Obristleutnant und Regimentschef Chiesa nach seiner Abreise aus Leipzig von unbekannten Wegelagerern‚ ‚so sich in Leipzigk aufhalten, vndt etliche Jungen haben sollen, die Sie in die Gasthöfe hin vndt wieder schicken, vndt vernehmen laßen, ob Keyserische Officirer darinnen verhanden, da mit, wenn Sie sich auffmachen, von darzu ziehen, Sie selbigen auff den Dienst warten – vor wenigen Tagen – also auffgepaßet vndt vmbbracht’ worden“.[107]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][108] erwähnt den Anschlag in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 4. April ist ein Keyserlicher Oberster beneben noch 7 andern Personen zwischen Wanfried[109] und Mühlhausen[110] erschossen worden und sollen die Täter ihme 25 000 Rthlr[111] genommen haben, dafür er Volck werben[112] wollen. Wer es gethan, ist unbewusst, sind also acht Personen todt blieben“.[113] Der angeblich besser informierte schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet dazu: „Diesem nach hatten gemeldte trouppen es bald versehen: In deme sie den Chiesa, Obristen Lieutenant des Fürstenbergischen[114] Regiments / welcher bey Eroberung der Stadt Mantua das beste gethan / vnd darumb vom Keyser zum Ritter geschlagen worden / auf seiner Reise ausm Ertzstifft[115] Magdeburg nach Wien / aus einer Mühlen / im Churfürstenthumb Sachsen / recht an der Böhmischen Grentze gelegen / in der Nacht aufgehoben; doch gleichwol über die Grentze in Böhmen geführet / vnd daselbst todt geschossen. Vnd solches zwar darumb; weil sie gewust / daß er überaus rasche vnd gute Pferde gehabt: Dannenhero sich befahret; Wan sie erwarten wollten / biß er des Morgens die Grenze passirte / vnd ihn also zu Pferde kommen liessen / er ihnen durch derselben Geschwindigkeit entwischen möchte. Hierüber erwiese sich der Churfürst sehr vngehalten / vnd wollte sie fast nicht mehr im Lande gedulden. Weil aber zu Glück bey dem erschossenen Obristen Lieutenant Brieffe gefunden / vnd Ihm presentiret worden / darinnen nicht allein wegen des Burggraffthumbs Magdeburg / so Graff Wolff von Mansfeld erblich an sich zubringen gedachte[116] / allerhand seltzame Anschläge / sondern auch viel anzügliche vnd schimpfliche Wort / auf den Churfürsten zu Sachsen / vnd alle andere protestierende Chur- / Fürsten vnd Stände enthalten waren / lies es der Churfürst dismahl dabey bewenden: Doch daß sie es nicht so mercklich hinfüro machen solten“.[117] Der kaiserliche Annalist Khevenhüller[118] stellt dazu lapidar und zutreffend fest: „Um selbige Zeit wurde der Kayserliche Obriste Chiesa, welcher zur Eroberung Mantua das beste gethan, und dessentwegen zu Regenspurg von Jhro Kayserl. Maj. zu einen Ritter geschlagen worden, von denen Magdeburgischen ungefehr angetroffen worden, und nieder gemacht, bey welchem sich viel Schreiben gefunden, aus denen man gesehen, daß der Graff Wolff von Mannsfeld und der Graf von Pappenheim, so vor Magdeburg gelegen, mit einander competiert, und ein ieglicher die Ehre künfftiger Eroberung haben wollen, und dahero zu des Kaysers und des gemeinen Wesens grossen Præjudicio[119] viel schöne occasiones verlängert und verhindert, und sind die Schreiben gedruckt, und von denen Schwedischen hin und her in das Reich verschickt worden“.[120] Nach Pufendorf[121] wurde er zusammen mit Carafa[122] in der Schlacht an der Alten Veste am 3.9.1632[123] tödlich verwundet,[124]  wobei nur ersteres stimmt. Nach anderer Darstellung wurde er am Schenkel verwundet und begab sich zur Pflege nach Salzburg,[125] wo er kurze Zeit später starb.[126]

Am 30.10.1632 teilte Aldringen Wallenstein aus Regensburg mit: „Der Obrist Chiesa ist zu Saltzburg mit todt abgangen“.[127]

Der Generalissimus wandte sich am 8.11.1632 aus Schönfeld[128] an Gallas: „Demnach der Obr. Chiesa todes verfahren und wir deßelben dardurch erledigtes Rgtt. dem Obr.-Leutenandt Kherauß,[129] weiln wir ihm daß erste, so vacirent, versprochen, hinwieder untergeben wollen: Alß erindern wir den herrn, demselben zu solchem ende alßbaldt nach empfahung dieses zu unß anhero zu schikhen“. Im PS hieß es noch: „Mir ist hertzlich leid wegen des Obr. Chiesa; dem Kehrauß habe ich das erste Regiment versprochen; drumb will ich ihme halten“.[130]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Grafschaft Görz: ein im Mittelalter entstandenes Territorium im südöstlichen Alpenraum. 1500 fiel das Gebiet an die Habsburger, war bis 1918 ein Kronland der Habsburgermonarchie u. gehörte zum Österreichischen Küstenland.

[2] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isola, Isolai, Isolam, Isolanus, Insulanus] [1586 Görz-17.3. oder 29.3.1640 Wien], Sohn des zypriotischen Adligen Giovanni Marco Isolano, ab 1619 kaiserlicher Hauptmann, Obrist (1625) u. General (1632) der kroatischen Reiter, seit 1635 kaiserlicher Kämmerer, 1634 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 103ff. Dass Isolano häufig auch in anderen Berichten unter den Toten v. Lützen 1632 aufgeführt wird, mag damit zusammenhängen, dass man ihn hier mit N Isolano [ -20.11.1632 Leipzig], einem kaiserlichen Offizier, verwechselte, der verwundet nach Leipzig verbracht u. dort bei der Einnahme durch kursächsische Truppen totgeschlagen wurde.

[3] Görz [Gorizia, Region Friaul-Julisches Venetien: Italien].

[4] Mantuanischer Erbfolgekrieg 1628-1631: Französische Truppen unter Leitung Richelieus marschierten im Dezember 1629 wiederum in Oberitalien ein, eroberten die Festung Pinerolo u. besetzten weite Teile des Herzogtums Savoyen. Richelieu verzichtete auf eine militärische Unterstützung v. Mantua, das zum zweiten Mal v. einem kaiserlichen Heer belagert wurde, weil er eine direkte Konfrontation vermeiden wollte. Die Verteidiger v. Mantua wurden zusätzlich durch die Einschleppung der Pest geschwächt, so dass der Herzog v. Nevers am 18.7.1630 kapitulieren musste. Daraufhin wurde die Stadt im sogenannten „Sacco di Mantova“ schwer geplündert, wo Aldringen u. Gallas sehr bereichert hatten.

[5] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[6] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[7] Rambaldo [Reimbalt XIII, Rombald, Reinbaldo] Graf di Collalto e San Salvatore [21.9.1579 Mantua-19.11.1630 Chur], Sohn des Conte Antonio di Collalto [1548–1619] 1599 Eintritt in kaiserliche Kriegsdienste, 1608 Feldkriegsrat u. Obrist, 1621 Kommandeur der rechtsdonauischen Truppen gegen Ungarn; 1624-1630 Hofkriegsratspräsident, 1625 Feldmarschall, 1628 Generalleutnant unter Wallenstein [1583-1634]; ab 1627 Geheimer Rat, 1629 Oberbefehlshaber des oberitalienischen Expeditionsheeres, seit 1629 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Vgl. DUCH, Collalto, Rambaldo Graf von, S. 320-322, unter: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116637005.html.

[8] Mantua, Hauptstadt der Prov. Mantua; Lombardei, Italien.

[9] Regensburger Kurfürstentag (Juli bis November 1630): Ferdinand II. ging es vor allem darum, die Wahl seines Sohnes Ferdinand (der Jüngere) zum römischen König sicherzustellen. Gleichzeitig benötigte er aber auch militärische Unterstützung des Reiches gegen die Generalstaaten sowie gegen Frankreich im Mantuanischen Erbfolgekrieg. Hinzu kam die Bedrohung durch Gustav II. Adolf von Schweden, der kurz nach der Eröffnung des Kurfürstentages am 6.7.1630 in Pommern landete. Insbesondere Kurfürst Maximilian I. v. Bayern fürchtete das Anwachsen der kaiserlichen Macht u. die Stärke des kaiserlichen Heeres unter Wallenstein. Infolgedessen stieß der Kaiser in Regensburg auf die Opposition selbst der katholischen Kurfürsten auch wegen der Klagen über die Kriegsgreuel und der Entmachtung der mecklenburgischen Herzöge. Die Kurfürsten verlangten eine Verkleinerung der kaiserlichen Armee, die Verringerung der Kriegslasten u. insbesondere die Entlassung Wallensteins. Der Kaiser musste den Forderungen weitgehend nachgeben, wollte er nicht seine politische Basis im Reich verlieren. Wallenstein wurde entlassen, sein Heer um drei Viertel auch wegen der immensen Kosten reduziert u. Tilly erhielt den Oberbefehl über die kaiserlichen Truppen. In der Auseinandersetzung um Mantua sah sich Ferdinand zu einem Frieden gezwungen, der v. Frankreich alsbald wieder gebrochen wurde. Die Kurfürsten verweigerten die Wahl des kaiserlichen Sohnes zum König. Aus Sorge um die fürstlichen Libertät wurde das Restitutionsedikt ausgesetzt. Der Kaiser, der gerade noch auf dem Höhepunkt seiner Macht gestanden hatte, erlebte auf dem Kurfürstentag seine erste fast vollständige Niederlage gegenüber den Reichsständen.

[10] Ferdinand II. [9.7.1578 Graz-15.2.1637 Wien], Sohn des Erzherzogs Karl II. v. (Inner-)Österreich [1540-1590], ab 1590 regierender Erzherzog der innerösterreichischen Erblande (bis 1596 unter Vormundschaft), 1617-1627 König v. Böhmen, 1618-1625 König v. Ungarn, seit 1619 regierender Erzherzog v. Österreich u. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; ab 1596 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.

[11] Ritter: In der frühen Neuzeit u. bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation konnte die Anerkennung als Ritter – aufgrund bestandener Ahnenprobe – durch Aufschwörung u. Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister – neben dem Besitz eines sog. landtagsfähigen Rittergutes – entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz u. Stimme im Landtag oder in einem Domkapitel bestand.

[12] Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der v. ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte v. Hof zu Hof u. änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- u. Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation v. Privataudienzen oder die Entgegennahme v. Bittschriften, die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen [nach WIKIPEDIA].

[13] DOERR, Der böhmische Adel, S. 92.

[14] REBITSCH, Matthias Gallas, S. 50.

[15] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[16] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 6, S. 23. Vgl. auch Nr. 26, S. 28, wo Chiesa bereits als „colonello“ tituliert wird.

[17] Chur [Schweiz, Kanton Graubünden].

[18] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[19] Cherasco [Prov. Cuneo; Italien].

[20] Jacques Nompar duc de Caumont de La Force [30.10.1558-10.5.1652 Bergerac], Sohn des in der Bartholomäusnacht ermordeten Hugenotten François de Caumont [1524-1572], Beginn seiner langen militärischen Karriere unter Henri de Navarre, dem späteren König Heinrich IV. v. Frankreich [1553-1610] 1593-1621 Gouverneur u. Lieutenant-général v. Béarn u. Navarra; 1621 Teilnahme am letzten Hugenottenkrieg unter dem Duc Henri de Rohan [1579-1638]; ab 1622 Maréchal de camp, seit 1637 Duc de La Force u. Pair de France.

[21] Zu den Verhandlungen um die Verträge v. Cherasco vgl. REBITSCH, Mattgias Gallas, S. 56f.

[22] französische Armee: Vgl. PARROTT, Richelieu’s Army; THION, French Armies; CORVISIER, Histoire militaire 1. Bd., S. 353ff. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. In 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[23] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.

[24] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[25] N de Tampes [ – ], französischer Gesandter.

[26] Charles Brûlart de Genlis [1571-1649], Sohn des französischen Ministers Pierre Brûlart [ca. 1535-12.4.1608], Domherr in Paris; abbé de Joyenval et Néauphile, et prieur de Léon, ab 1597 geistlicher Conseiller am Parlament v. Paris; französischer Gesandter in Venedig [1610-1620], in der Schweiz (1629/30), auf dem Regensburger Kurfürstentag (1630) u. in Wien (1630/31), seit 1635 Conseiller d’État; 1642/43 französischer Gesandter in Parma u. Rom.

[27] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 52, S. 38.

[28] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti, engl. private soldier]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung v. 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet. Schon Bernhard v. Weimar hatte auf deutsche Soldaten gesetzt, weil sie ihm loyaler erschienen; ACKERMANN, Vom Feldherrn, S. 2234. Deutsche wurden wie nach der Eroberung v. Schloss Zeitz (1644) untergestossen, Nationalschweden dagegen gegen Ranzion freigelassen; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1644), S. 60. Der Begriff ist irreführend angesichts der schon damals üblichen ethnischen Zusammensetzung. Vgl. auch SCHEIBLE, Die Schlacht, S. 172: Das Regiment Gil de Haes hatte am 11.10.1644: „534 Deutsche, 218 Italiener, 15 Franzosen, 24 Lothringer, 47 Burgunder, 26 Griechen, 54 Polaggen, 5 Ungarn, 51 Capoleten, 2 Kroaten, 1 Irländer, 11 Spanier, 1 Sizilianer, 2 Schottländer, 14 Böheimb, 15 Türken, 18 Dalmatier, zusammen 1.034 Mann“.

[29] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 387.

[30] Matias [Matias] Lascy [Lasky, Leßki, Lesky] [ -16.11.1632 Lützen ?], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist. Vgl. TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 397, 409.

[31] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[32] Egon VIII. Graf v. Fürstenberg-Heiligenberg [21.3.1588 Speyer-14.8.1635 Konstanz], Sohn des Grafen Friedrich v. Fürstenberg [1563-1617]; 1616-1619 Domherr in Köln, ab 1619 kaiserlicher Kämmerer u. Obrist, seit 1621 bayerischer Obrist, Rat u. Hofmarschall, 1622/23 bayerischer Bevollmächtigter auf dem Regensburger Fürstentag, 1625-1629 ligistischer Obrist u. Generalzeugmeister, ab 1631 kaiserlicher Generalfeldwachtmeister, 1634 kurbayerischer Feldzeugmeister, 1635 kaiserlicher Feldzeugmeister.

[33] conferirt: übertragen.

[34] Malefikant, Malefizperson: Straftäter, Verbrecher.

[35] Sedition: Zerwürfnis, Aufruhr, Meuterei.

[36] Militärgerichtsbarkeit: Nach dem kaiserlichen Generalauditor Sestich war das Kriegsrecht so scharf, dass nur wenige davon kommen würden, wenn man ein ganzes Lager anklagte; MAILÁTH, Geschichte von Östreich 3. Bd., S. 392. Vgl. die  Auffassung des schottischen Söldnerns MONRO, His Expedition, S. 161f.: „The tragicall end of this Dutch Colonell Metzlaffe [Mitzlaff; BW], should teach all Cavaliers, to whom Strengths are concredited, not to give over without great necessitie; especially being made fore-seene of a Relieffe to come. And the greatest blame, that was imputed unto him, was his too much neglect of the duties of his Calling, being too carefully to entertaine Cameradeship night and day, the fruit whereof in the end was ignominie, with the losse of life and credit. Which should teach all men to avoide such a beastly life, dishonouring the noble profession of Armes. We seen then no law or justice is more strict or more summary, than the Discipline military, where the Articles we are sworne unto, are our lawes, [S. 162] which being transgressed, we are subject to the punishment: and it our lawes were not strict, and our punishment sharpe, ist were impossible to keepe us in obedience. But I  am sorry, that for the most part we abstaine more for feare of punishment, than for the obedience to God and the law. This censure though hard from me, the truth is still the same, though man were silent“. Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei.

Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Vgl. dagegen SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 465f. (Nürnberg 1634): „Peter Richter, Quartiermeister im Regimente des Obersten Wolf Adam von Steinau war wegen Raub und Mordthaten zum Tod verurtheilt worden. Man schenkte ihm aber wegen seiner dem gemeinen evangelischen Wesen geleisteten treuen Dienste und auf Fürstliche und andere vornehme Verwendungen Verwendungen aus Gnadn das Leben und ließ ihn auf einen versperrten Thurm setzen. Oberst Steinau reclamirte ihn aber und man ließ ihn gegen geleistete Urfehde abfolgen“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Dass das Militärrecht sehr unterschiedlich angewandt wurde, zeigt auch PFLUMMERN, TAGEBÜCHER I, S. 45 (1633): „Ein Soldatenjung von 13 Jahren wirdet vom Scharpfrichter des Regiments mit Rueten ausgehauen, wegen er eines Marchatenters Magt vor etlichen Tag mit einem Tolchen vorsezlich im Zorn erstochen“.Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.

[37] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 445.

[38] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff. Vgl. dazu die hervorragende Darstellung v. ZIRR, Die Schweden.

[39] Eigentlicher und Warhaffter Bericht Von der überaus jämmerlichen Belager- und Zerstörung der weitberühmten Stadt Magdeburg 1631. Was darvor und darinnen fast täglich geschehen / was vor Minen und Stürme versuchet / wie sie endlich überraschet / erstiegen / eingeäschert und die meisten niedergemachet worden / auch wer darinnen todtgeblieben / und andere Begebenheiten mehr. Aufgezeichnet Von einem in der Belager- und Eroberung gewesenen PATRICIO. o. O. 1688 [VD17 3:319243R].

[40] Eroberung Magdeburgs: Magdeburg, eines der wichtigsten Symbole protestantischer Freiheit in Deutschland, wurde am 20.5.1631 nach mehr als halbjähriger Belagerung durch die kaiserlich-ligistischen Truppen unter den FeldmarschällenTilly u. Pappenheim erobert, geplündert und zerstört. Das Ereignis trug maßgeblich dazu bei, dass Magdeburg publizistisch zum “heroischen Erinnerungsort des protestantischen Deutschland” aufgebaut wurde (MEDICK, Ereignis, S. 378). Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2397, fol. 621-621′: Auisen aus Salze, 1631 V 20; Beilage zu fol. 617ff. (A): Adam Ernst v. Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31: “Es ist solches Elend, grösser als Sodom und Gomorrha anzusechen gewest, die leüth haben in der grossen gluet oben zue den thurmen heraus gesechen, ist aber khein hilf gewest”. So schrieb der bayerische Kriegskommissar Adam Ernst v. Hagstorf nach dem ligistischen finalen Sturmlauf auf Magdeburg und der Vernichtung der Stadt 1631. Der gewöhnlich gut unterrichtete Kriegskommissar bestätigte in seinem Bericht an Maximilian I., (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern München Äußeres Archiv 2397, fol. 620-620′ (A): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31), dass, als “die burger am widerstandt verzweiflethen, sie selber Feuer gelegt hätten”. Im Bericht des Wolf v. Mansfeld für Ferdinand II. hieß es; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 92/I, fol. 319-319′ (Ausfertigung): Wolf v. Mansfeld an Ferdinand II., Magdeburg, 1631 V 21: “vnd obwohl dises fewr anfenglich villeicht were zu dempffen gewesen, hat man doch kein volckh bey bringen können, dan die soldaten sich aufs plindern begeben”. Gronsfelds Obsession gegen den Konvertiten Pappenheim u. Vorgesetzten veranlasste ihn, ihm in seinen Erläuterungen zu WASSENBERGS “Florus” von 1647, S. 203, die Schuld an der Vernichtung Magdeburgs durch bewusste Brandlegung zu geben: ”Daß die Bürger die Stadt angezündet / ist der Warheit nicht gemäß / sondern es hat der Pappenheimb seliger mir selbsten bekant / daß er es selbst gethan hätte / vnd solches auß Versehen / daß der Feind ein Hauß recht an dem Ort eingenommen / wo er Pappenheim vber den Wall kommen / in die Stadt / dannenhero er ein Hauß hart darbey anzünden lassen / damit der Feind das andere verlassen müste / vnnd den eintringenden nicht so viel Schaden zufügen künte”. Khunig, Maximilians I. Agent in Prag, hatte v. 20.000 Toten in den Kellern u. Gewölben Magdeburgs berichtet, die “nit anders als gebratnes fleisch ausgesechen” hätten. Bei der Siegesfeier habe Tilly den Soldaten “etlich tonnen pier” ausgeschenkt. Nicolaus Franziskus Khunig, bayerischer Agent in Prag, an Maximilian I. v. Bayern, Prag, 1631 VI 07; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 260, fol. 30-31 (Ausfertigung).

[41] Dietrich v. Falkenberg [um Ende 1588 Herstelle-20.5.1631 Magdeburg], Sohn des Corveyer Drosten Christoph v. Falkenberg (gest. 1590), zunächst Hofjunker des Landgrafen Moritz v. Hessen-Kassel [1572-1632], ab 1615 im Dienst Gustavs II. Adolf v. Schweden [1594-1632], seit 1626 dessen Hofmarschall u. wiederholt diplomatische Missionen; 1630/31 schwedischer Obrist u. Festungskommandant v. Magdeburg.

[42] Feldstück, Feldgeschütz: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde. Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete, auch die Kavallerie erhielt einige. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock, d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [WIKIPEDIA]. Zur Bedeutung vgl. ROBERTS, Gustav Adolph, S. 102f: „A long series of experiments, under the king’s personal supervision, led to the production in 1629 of the so-called ‚regiment-piece‘. This was a three-pounder: it required only one horse to move ist, or it could at need be handled by two or three men; the ball was wired to a cartridge, which gave unprecendented rapidity of fire. It gave Sweden a decisive advantage. The regiment-piece was produced as a high-priority weapon: Gustavus took over eighty of them to Germany in 1630, and many others followed. When added to the exceptionally high standard of fire-drill which he managed to instil into his musketeers, the regiment-piece made the Swedish armies in Germany superior to all adversaries in concentrated and mobile fire-power, and gave Gustavus an advantage in gunnery which was rammed home by the extraordinarily high number of pieces (9.4. per thousand men in 1630) which were available in his German campaigns“. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten v. zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62. Wahrscheinlich ist aber oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[43] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna], Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich v. Brandenburg [1546-1608], 1598-1627 Administrator des Erzstifts Magdeburg, ab 1614 auch Koadjutor u. 1624-1628 Administrator des Hochstifts Halberstadt, 1626 Generalleutnant Christians IV. v. Dänemark [1577-1648], 1631 kaiserlicher Kriegsgefangener, 1632 Konversion zum katholischen Glauben; seit 1635 finanziell entschädigt durch regelmäßige Einkünfte aus dem Erzstift Magdeburg. Vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.

[44] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. angesichts der geringen => Lebenserwartung u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Aus dem Oberelsass wird am 22.5.1620 berichtet, dass 400 v. Erzherzog Leopold angeworbene „Heiden“, angeblich Zigeuner, noch am selben Tag auf Beute ausreiten wollten; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 342. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der Gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “. Aus einer Zeitungsmeldung (1621): „Sie haben ein pahr Pistolen sampt den Halfftern vmb 6 fl. einen schönen Hengst vmb 20. in 30 fl. des Capitäns Weib eine Niderländer[i]n vmb fl. verkaufft“; BÖNNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 404. Leutershausen, 18.4.1632, aus dem schwedischen Lager; Quelle 1200: RAIN 1632-Relatio de Bavaria: „vnsere Soldaten machen stadliche Beutten / können aber dieselbe nicht verpartiren / ein Pferd gilt 4. Reichsthal: ein Kuhe 1. fl: ein Schwein / ein Kopfstück / Hünner vnd Gänse vmb sonst / Bette / Leinwand / Kupffer / Zien vnd ander Haußrath wird nichts geacht / gehet also zu / wie vor diesem in der Pfaltz. Von Vlm / Lauingen / vnd Höchstad wird Wein vnd Brod alles heuffig auff der Dohnaw ins Läger geführet / ist also alles noch rechtes kauffs“.

[45] Kirche S. Maria Schnee, Prag.

[46] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang u. Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); BELLINCKHAUSEN, TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“. Zum Teil wurden aus Kostengründen auch 3 Offiziere in ein Grab gelegt; BECK, Chronik 1. Bd., S. 77. Vgl. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“.

[47] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge, z. T. auch nur für Befehlshaber verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[48] Johann [Jean] ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Tylli] [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], Sohn des Martin t’Serclaes de Tilly (gest. 1597), zunächst in spanischen u- lothringischen Kriegsdiensten; kaiserlicher Obristleutnant (1600), Obrist u. Generalfeldwachtmeister (1601), Feldzeugmeister (1604) u. Feldmarschall (1605) in Ungarn, ab 1610 Generalleutnant der Katholischen Liga, seit 1630 auch kaiserlicher Generalleutnant; 1622 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[49] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[50] Brandenburg an der Havel; HHSD X, S. 135ff.

[51] Havelberg [LK Stendal]; HHSD X, S. 217ff.

[52] [Quelle 1400] Eigentlicher und Warhaffter Bericht, S. 7f.

[53] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[54] Wolf(gang) III. Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [22.12.1575 Bornstedt-15.5.1638 Wien Jauer an der Raab ?], Sohn des Grafen Bruno v. Mansfeld-Vorderort [1545-1615], kaiserlicher Hauptmann (1602), Obristwachtmeister (1605) u. Obrist (1607), 1610 kursächsischer Obrist u. Oberhauptmann des Vogtländischen Kreises, 1612 Obrist und Statthalter des Landgrafen Ludwig V. v. Hessen-Darmstadt (1577-1626), 1614 kaiserlicher Obrist, 1620-1623 kursächsischer Generalleutnant, ab 1623 Kommandant der ungarischen Festung Raab, seit 1624 endgültig in kaiserlichen Kriegsdiensten, zuletzt als Feldmarschall (1632); spätestens 1627 Konversion zum katholischen Glauben, ab 1627 kaiserlicher Kämmerer, 1630/31 Statthalter der Stifte Magdeburg u. Halberstadt; seit 1637 Geheimer Rat.

[55] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [Pappenheimer, Papenhaim, Papenham, Popenam] [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], Sohn des Veit v. Pappenheim {1535-1600], 1616 Konversion zum katholischen Glauben, 1617/18 u. ab 1623 Reichshofrat; in bayerisch-ligistischen bzw. kaiserlichen u. spanischen (1624/25) Kriegsdiensten als Rittmeister (1619), Obristleutnant (1620), Obrist (1622), Generalfeldwachtmeister (1626), Generalfeldzeugmeister (1629) u. Feldmarschall (1631); seit 1623 kaiserlicher Kämmerer, 1628 Erhebung in den Grafenstand; ab 1631 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[56] Maximilian Graf v. Trauttmansdorff u. Weinsberg [23.5.1584 Graz-8.6.1650 Wien], Sohn des Johann Friedrich v. Trauttmansdorff [1542-1614], als Jugendlicher Konversion zum katholischen Glauben, Teilnahme am Langen Türkenkrieg, 1609-1618 Reichshofrat, ab 1619 kaiserlicher Kämmerer, 1623 Erhebung in den Grafenstand, spätestens seit 1627 Geheimer Rat; ab 1635 Obersthofmeister v. König bzw. Kaiser Ferdinand III. [1608-1657], wenig später auch Präsident des Geheimen Rates, mehrfach wichtige diplomatische Missionen, z. B. als Unterhändler des Nikolsburger (1622), Prager (1635) u. Westfälischen Friedens (1645-1647), ab 1634 Ordensritter vom Goldenen Vlies.

[57] Hans Ulrich Fürst (1623) v. Eggenberg [Echenperg, Ecquenberg], Herzog v. Krumau [16.6.1568 Graz-18.10.1634 Laibach], Sohn des Protestanten Seifried v. Eggenberg [1526-1594], 1597 Mundschenk am Grazer Hof, dort Freundschaft mit dem jungen Erzherzog Ferdinand II. v. (Inner-)Österreich [1578-1637], ab 1598 erzherzoglicher Kämmerer; um 1600 Konversion zum katholischen Glauben; seit 1602 Landeshauptmann v. Krain, ab 1603 Geheimer Rat und Präsident der Hofkammer von Innerösterreich; 1615-1619 erzherzoglicher Obersthofmeister u. Präsident des innerösterreichischen Geheimen Rates, 1619-1625 kaiserlicher Obersthofmeister u. seit 1619 Präsident des Wiener Geheimen Rates, ab 1621 Landeshauptmann der Steiermark, Erhebung in den Freiherren- (1598) u. Fürstenstand (1623), seit 1628 Herzog v. Krumau, ab 1620 Ordensritter vom Goldenen Vlies, wichtigster Ratgeber Ferdinands II.

[58] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, frz. maréchal de camp, dän. feltmarskal, tschech. polní maršálek]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern (Lösegeldern)- hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.

[59] Mansfeld wurde am 7.4.1631, Pappenheim am 8.5.1631 kaiserlicher Feldmarschall.

[60] disputiren: streitig machen, in Frage stellen.

[61] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl.; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Doch bereits 1631 hatte Gustav II. Adolf Reichskanzler Oxenstierna mitgeteilt, dass die Krone kein Geld für die Besoldung habe u. dass sich die Soldaten durch Plünderung der Zivilbevölkerung schadlos halten müssten; HROCH, Voraussetzungen, S. 145. Ein schottischer Obrist erhielt jährlich 380 £ u. hatte Anspruch auf einen Wagen als Teil seiner Ausrüstung. Ein Obristleutnant bekam 190 £, ein Hauptmann 128 £. die Musketiere u. Pikeniere erhälten 6 d (Pence) täglich, der Kürassier 11 d. (Pence). 1 £ = 240 Pence; GRANT, Memoiren, S. 33. Dazu kamen etwa bei John Hepburn 5 Schilling Sondervergütung, um seine Soldaten v. der Plünderung abzuhalten; GRANT, Memoiren, S. 178. Nach der noch gültigen Kammerordnung vom 15.4.1635 betrug der Sold für geworbene deutsche Kavallerie; BÖHME, Lennart Torstensson, S. 56, Anm. 46.: 1 Gemeiner monatl. 5 Rt., 1 Rittmeister monatl. 80 Rt.; für geworbene Dragoner: 1 Gemeiner monatl. 3 Rt. 1 Hauptmann monatl. 25 Rt.; für geworbene Infanterie: 1 Gemeiner monatl. 1 Rt. 42 Pfg.; 1 Hauptmann (Major) 14 Rtl. 24 Pfg. Dazu kam noch immer die unterschiedliche Bezahlung innerhalb der Truppe. Bereits 1632 erhielt ein Kompaniechef am Main 12 Rt. monatlich, 1 ½ Rt. bekamen die finnischen oder schwedischen Musketiere, während die Deutschen das Dreifache bezogen; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 62, Anm. 89. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 63: „Von der Löhnung wurde 1/3 bis 1/5 immer zurückbehalten, um die von den Leuten in den Quartieren verübten Schäden zu decken. So bekamen die Soldaten auch für den ersten Monat gewöhnlich keinen Sold um damit die Kosten für das Gewehr bezahlen zu können. Es scheint also, als wenn mann dasselbe zu einem Eigenthume des Mannes machen wollte, wiewohl andere Nacrichten dagegen streiten“. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen bzw. der Sold in den besetzten Gebieten in noch höherem Umfang aus den besetzten Gebieten herausgepresst wurde; vgl. HEIMATMUSEUM SCHWEDT, S. 15. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung v. Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen. Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen. Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. Zum Teil wurde der Sold wenn überhaupt auch in Geld u. Tuch ausgezahlt. Das Auskommen bei den Schweden beruhte auf der v. den Städten verlangten Lehnung.

[62] Kastellan: Burgvogt, Burgaufseher, Schlossaufseher, verwaltete eine Burg u. wurde vom Burgherren beauftragt, in Abwesenheit die Obliegenheiten u. die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben.

[63] Präejudicirlich: nachteilig

[64] vigiliren: aufpassen, wachsam sein.

[65] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[66] Karl Adam Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstädt [1629 Schluckenau (Šłuknov)-20.5.1662 Schluckenau oder 30.5. oder 17.11.1662 Hornburg bei Bremen]; SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld, S. 435f.

[67] abschüpfen: v. der Stelle schieben, stoßen.

[68] Prætension: Forderung.

[69] Disposition: Verfügung.

[70] Johann Philipp Kratz [Cratz] Graf zu Scharfenstein [um 1590 Engers am Rhein-6.7.1635 in Wien hingerichtet], Sohn des kurtrierischen Rates Anton Kratz v. Scharffenstein (gest. 1619), ab 1617 Domherr in Mainz, seit 1619 kaiserlicher Kämmerer, ab 1620 bayerisch-ligistischer Obrist, kaiserlicher Obrist (1624) u. Generalfeldwachtmeister (1631), 1632/33 kurbayerischer Generalfeldzeugmeister, 1634 schwedischer Feldmarschall; 1634/35 kaiserlicher Kriegsgefangener; 1635 Enthauptung wegen Hochverrats; 1630 Erhebung in den Grafenstand.

[71] Prester, am östlichen Elbufer gelegener Stadtteil v. Magdeburg.

[72] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“ war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Anlässlich der Niederschlagung des Bauernaufaufstandes in Oberösterreich 1632 heisst es; THEATRUM EUROPAEUM  2. Bd., S. 768: Die Aufständischen seien „theils mit einem schändlichen Todt hingerichtet / theils an den Schantzen vnnd Gräben zu Wien zu arbeiten verordnet“ worden, was natürlich bei Feindeinwirkung tödlich war. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese körperliche Schwerarbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) u. Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze. Die Arbeiten leitete der Schanzmeister, meist ein erfahrener Handwerksmeister, für das Anlegen v. Feldbefestigungen verantwortlich. Er unterstand dem Hauptmann der Artillerie. Unter seiner Leitung legten die Schanzknechte, Schaufelbauern, Trossleute oder dazu gezwungene Bürger Notbollwerke, Bastionen, Schanzkörbe, Palisadenzäune an. [Abb. Mansfeld]

[73] Wahrscheinlich Salbke, heute Stadtteil v. Magdeburg.

[74] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[75] approbirt: gebilligt, zugelassen.

[76] Fähnlein, Fahne [schwed. fänika]: I. militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: Ein Fähnlein umfasste 200 bis ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere u. 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten v. 10-15 Mann, die v. einem Rottmeister angeführt wurden. II. In den Städten wurden wehrfähige Bürger ebenfalls in Fähnlein bzw. Rotten eingeteilt.

[77] Don Balthasar de Marradas y Vique [28.11.1580 Valencia-12.8.1638 Prag], spanischer Adliger aus Valencia, Teilnahme am Langen Türkenkrieg, ab 1606 Kämmerer des Erzherzogs Ferdinand II. v. (Inner-)Österreich (1578-1637)1615 Obrist, 1619 Generalwachtmeister, 1621 Erhebung in den Grafenstand 1622 Generalobrist der Kavallerie, seit 1625 Militär- u. Zivilverwalter des Königreiches Böhmen, 1626 Feldmarschall, 1627 Generalleutnant, beteiligt an den Verwandlungen um die Absetzung seines Feindes Wallenstein. 1631 verlor er Prag an die Sachsen u. wurde 1632 wegen seiner Misserfolge in Schlesien auf Betreiben Wallensteins abberufen. Nach dessen Exekution wurde er ab 1635 kaiserlicher Kämmerer, seit 1637 Geheimer Rat u. Statthalter v. Böhmen; vgl. DAUBER, Johanniter-Malteser-Ritter unter kaiserlichen Fahnen 1523-1918, Gnas 2007, S. 88-90. Zu den Klagen über Marradas’ Kriegsführung HALLWICH, Fünf Bücher, Zweiter Band, S. 256f.  Die Geburtsjahre bei BEDÜRFTIG, Taschenlexikon Dreißigjähriger Krieg, S. 149 (1560), oder NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 11 (1577) sind falsch. Vgl. dagegen FINDEISEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 175f.

[78] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka, Holcka, Haulke, Hulcka, Hulk, Hulcky, Hulky, Hülckhy, Holch, Kolck] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], Sohn des dänischen Kriegskommissars u. Diplomaten Ditlev Holk [1556-1633]; zunächst in dänischen Kriegsdiensten, spätestens ab 1626 als Obrist, kaiserlicher Obrist (1630), Generalwachtmeister (1632), Feldmarschallleutnant (1632) u. Feldmarschall (1632), seit 1630 kaiserlicher Kämmerer; 1633 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.

[79] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [Böninghausen, Boningshausen, Böninghausen, Benninghausen, Benningshausen, Benickhausen, Bennickhausen] [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], Obrist in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen. 1630 übernahm Bönninghausen als Obrist ein Kürassierregiment unter dem Befehl Pappenheims und war an der Belagerung und brutalen Eroberung Magdeburgs (Mai 1631) beteiligt. Am 16.11.1632 nahm er als Befehlshaber der Reiterei an der Schlacht v. Lützen teil. Danach beförderte ihn Wallenstein zum Generalwachtmeister. 1633 erlitten Bönninghausen, Gronsfeld u. Merode eine verheerende Niederlage in der Schlacht v. Oldendorf. 1636 trat er in den Dienst des kaiserlichen Feldmarschalls Ottavio Piccolomini. 1639 wurde er kaiserlicher Feldmarschallleutnant u. 1645 französischer „Marechal de Camp“. Ende des Krieges trat er wieder in kaiserliche Dienste. Bönninghausen u. seine Soldaten waren als rücksichtslose Plünderer bekannt.

[80] intercipirt: abgefangen.

[81] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden], regierte 1611-1656, verheiratet mit Magdalena Sibylla v. Preußen [1586-1659]; ESSEGERN, Fürstinnen. Nach der Verpfändung der Ober- u. der Niederlausitz militärisches Eingreifen gegen Friedrich V. u. die abtrünnigen Länder der böhmischen Krone, nach der Niederlage Friedrichs V. erfolgloses Eintreten für dessen Kurrechte. 1631 Scheitern des Versuchs, Kursachsen als Führungsmacht der protestantischen Reichsstände als dritte Kraft gegenüber der kaiserlich-ligistischen Seite u. der schwedischen Partei zu etablieren, nach Tillys Einmarsch in Sachsen Anschluss an Schweden, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 u. dem Prager Frieden 1635 Übertritt auf die kaiserliche Seite, 1645 Waffenstillstand mit Schweden u. Frieden v. Eilenburg. THOß, Sachsen; GOTTHARD, Johann Georg I.; BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik; ZIRR, Die Schweden.

[82] Johann Melchior Ritter v. Schwalbach [Schwallenberg, Svalbach] [30.12.1581 Gießen-30.6.1635 Dresden], Sohn des Gießener Burgmannes Melchior v. Schwalbach (gest. 1584), ab 1593 Page des kurpfälzischen Großhofmeisters Graf Johann Albrecht I. zu Solms-Braunfels [1563-1623], 1598-1602 in niederländischen Kriegsdiensten, ab 1605 hessisch-kasselischer Obristleutnant, 1618/19 Reisebegleiter des Landgrafen Ludwig V. v. Hessen-Darmstadt [1577-1626], 1619 hessisch-darmstädtischer Rat u. Obristleutnant, kursächsischer Obrist (1620-1635) u. Generalfeldzeugmeister (seit 1631); vgl. STRAUCH, Aegidius, Christliche Leichpredigt / Bey bestattung / Des […] Johann Melchior von Schwalbach […], Dresden 1636, o. S.

[83] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[84] Heinrich v. Friesen der Ältere (zu Rötha) (24.4,1578 Kauern-20.6.1659 Rötha], Rittergutsbesitzer, Geheimer Rat, Kanzler u. Präsident des Appellationsgerichts. KUNZE, Friesen (zu Rötha), Heinrich d. Ä. Freiherr von.

[85] Caspar v. Schönberg [[13.4.1570 Schönau-9.6.1629 Dresden]], Sohn des kursächsischen Hof- u. Feldmarschalls Hans Wolf v. Schönberg (1539-1603); Erbherr auf Pulsnitz, ab 1599 Assessor am Oberhofgericht in Leipzig, seit 1601 kursächsischer Hof- u. Justizrat; ab 1604 Geheimer Rat u. Präsident des Appellationsgerichts; vermutlich seit 1605 (spätestens 1611) Direktor des Geheimen Rates. HEINKER, Schönberg (zu Pulsnitz), Caspar von.

[86] Anspielung auf die Verhandlungen um den Leipziger Schluss vom 12.4.1631: Die protestantischen Reichsstände beschlossen auf dem seit dem 20.2.1631 tagenden Leipziger Konvent eine Ablehnung des kaiserlichen Restitutionsedikts u. die Aufstellung einer Armee v. 40.000 Mann.

[87] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[88] tentiren: versuchen.

[89] Söldner: Der Superintendent zu Halle, Arnold Mengering, schrieb 1638 in seiner „Perversa Ultimi Seculi Militia“, S. 431: „Vnsere heutige Krieger sind mehrteils fast nichts / als BeutemacheR / PlündereR / BawerBlacheR vnd LeutschindeR / TribulireR vnd PeinigeR / EngstigeR vnd LeutbetrübeR / Summa / BuschklöppeR vnd StrassenräubeR / etc“. So auch der spanische Offizier Francisco de Valdés: „An dem Tag, an dem ein Mann zur Pike greift, und Soldat wird, an diesem Tag hört er auf, ein Christ zu sein“. JUNKELMANN, Tilly, S. 27. Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf der unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.

[90] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Zur Einnahme Straubings (1634) durch die Kaiserlichen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 207: „Es ist aber über die Nichteinhaltung sehr geklagt worden / dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigē / so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derē bey 300. gewesen / wiederumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber also gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterscheid außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget worden. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“.

Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“. Das „Theatrum Europaeum“ hält zur Nichteinhaltung des Freiburger Akkords vom 11.4.1638 durch die Truppen Bernhards von Weimar fest, 3. Bd.: [S. 935] „Was massen die die Statt Freyburg im Breyßgau von den Weynmarischen am 1. diß erobert / und deßwegen mit selbiger accordirt worden / dessen ist vorgehends genugsambe Meldung geschehen. Dieweil aber bey wehrendem Außzug den beschriebenen Conditionen nicht nach / sondern dieselben übergangen / als ist selbiger Accord allerdings nicht gehalten / sondern von den Außziehenden / welche sträfflich befunden / ein theil niedergehauen worden. Als nun solches der Käys. General Feldzeugmeister [Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach; BW] in Brysach erfahren / hat es ihn hefftig verdrossen / deßwegen auch ein eygenes Schreiben von dar auß sub dato 6. 16. Aprilis an Ihr. Fürstl. Gn. Hertzog Bernharden geschickt / in welchem er sich der Unbillichkeit zum höchsten beschwert / und daß solches [S. 936] wider Cavalliers Parole / groß auffgemutzet [vorgehalten; BW] / welches Hochgedachte Ihr. Fürstl. Gn. sub dato Freyburg den 10. Aprilis / folgender Gestalt beantwortet. Von Gottes Gnaden / Bernhard / Hertzog / zu Sachsen / Gülch / Cleve und Berg / Landgraff in Thüringen / Markgraff zu Meissen / Graff zu der Marck und Ravenspurg / Herr zu Ravenstein / etc. Edler / etc. deß Herrn General Zeugmeisters Schreiben auß Brysach vom 6. 16. April / haben wir zu recht empfangen / und darauß verstanden / wessen er sich / wegen deß Außzugs der Guarnison zu Freyburg und darbey Verhandlung beschwert. Nun wird der Herr Gen. FeldZeugmeister auß dem Accord / dessen Copey er hiebey zuempfangen / selbsten ersehen / daß nichts billichers / dann daß solcher in allen Puncten wäre observirt worden. Es hat aber Obrister Escher [Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim; BW] / als Commendant / bald anfangs solchem zuwider gehandelt / in dem er keine Fahnen accordirt / jedoch deren 4. vor dem Volck hertragen lassen. Zum andern / hat die Guarnison mit ihrer Pagagy abziehen und die Statt ungeplündert hinterlassen sollen / so seynd doch in solchem zu wider den Bürgern und in den Clöstern die Pferd abgenommen / die unberittene Reuter darauff gesetzt / und also durchgebracht worden. Wie dann drittens das Begehren / Viehe mit zunehmen / expressé von uns durchgestrichen worden / deme doch zuwider / etliche Stück herauß geführt. Vierdtens / haben alle Außgerissene / sampt den Waffen und Pferdten entweder in der Statt hinterlassen / oder gelieffert werden sollen/ so seynd solche nicht allein von dero Personen wider den Accord in die Wägen gesteckt / verkleydet / über die Mauren gelassen / und sonsten verpartirt worden / sondern es haben sich auch die Officirer und Reuter auff dero Pferd gesetzt / und solche durchbringen und entfrembden wollen / die Confusion wider unser Willen / Willen und Befehl enstanden / und neben dem Schuldigen viel Unschuldige in Schaden gebracht / und zwar unsere Officirer solches zu stillen allen Fleiß angewendet / uñ von unsern Reutern in 6. Personē niedergemacht / so hättē sie doch ehe unsere meiste Reuter niedergemacht / als den gemeinen Pöfel behalten / und die Plünderung gäntzlich abstelle können. In solchem haben sich etliche Reuter und Officirere wieder allhero salvirt / die anjetzo frey gehen und / wañ sie es nur begehren / ohne Rantzion können verreysen / daß also uns die Handlung wider den Accord nicht / sondern den jenigen / so sich bey dem Mestier[90] befunden / und etwan nicht besser verstanden / zuzumessen: Wiewol wir die That der unserigen / als welche wider unsere expresse Ordre beschehen / gantz nicht approbieren / sondern auff die Thäter und Anfänger noch täglich inquiriren lassen. Den Rittmeister Bissinger [Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen; BW] belangend / haben wir von solchem keine Wissenschaft / können auch nicht glauben / daß sich solcher bey unserer Armee befinde / oder denselben zu rantzioniren jemands sich unterstehen solte. Im Fall aber der Herr General FeldtZeugmeister uns einige Nachricht vom selbigen geben / oder die jenigen / so die Rantzion gefordert / in etwas notificiren, wolten wir nicht unterlassen / die Anstellung zuverfügen / damit selbiger ohne einige Entgeltung nach Brysach gelieffert / und diejenigen / so die Rantzion gefordert / oder genommen / neben Restituirung der Geldter Exemplarisch am Leben gestrafft würden. Die Außwechselung anderer Gefangenen betreffend / hätten wir je und zu allen Zeiten nichts liebers gesehen / dann / daß in solchem der Kriegsgebrauch wäre observiret worden. Dieweiln sich aber in selbige die Politische Regierung geschlagen / und eines jeden gefangenen Leben ausser der Kriegsdienst examiniren / zur Politischen Straff ziehen / und zwey weit einander entgegen gesetzte Ding vermengen wollen: So haben wir nicht unbillich gleiche Difficultäten machen müssen / indem wir sonsten vor crudel köntē außgeschryen werden / da wir die unserigen in unbarmhertziger Gefängnuß verderben / und die Mittel solche zu entledigen so leichtlich entgehen liessen. So wir dem Herrn General FeldZeugmeister in Wiederantwort nicht bergen sollen. Datum in unserm Hauptquartier Freyburg den 10. Aprilis / Anno 1638“. Zum Teil überfielen Bauern die abziehenden Soldaten, z. B. Bad Mergentheim (1631); THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 495f.: „Die Bawren sind auch der abziehenden Besatzung / so in 300. Mañ starck gewesen / nachgesetzt / jhrer viel erlegt vnd jnen viel PagagyWägen abgenommen“.

[91] Hauptstaatsarchiv Dresden loc. 927: Allerhand Schreiben (Ausfertigung): Wolfgang v. Mansfeld an Maximilian v. Trauttmansdorff, Wanzleben, 23.3.1631.

[92] Bruno Graf v. Mansfeld-Vorderort [18.9.1576 Bornstedt im Harz-16.9.1644 Wien], Sohn des Grafen Bruno v. Mansfeld-Vorderort [1545-1615] um 1600 Konversion zum katholischen Glauben, ab 1603 kaiserlicher Kriegsrat, seit 1607 Kämmerer des Erzherzogs Matthias v. Österreich, 1615-1619 kaiserlicher Trabantenhauptmann, 1620-1637 Oberststallmeister u. Oberstjägermeister v. Ferdinand II. [1578-1637]; ab 1637 kaiserlicher Kämmerer. Vgl. SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld, S. 438ff.

[93] Hauptstaatsarchiv Dresden loc. 927: Allerhand Schreiben (Ausfertigung): Wolfgang v. Mansfeld an Bruno v. Mansfeld, Westerhüsen, 23.3.1631.

[94] reguliren: ordnen, Maßnahmen treffen, leiten, führen.

[95] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], Sohn des Grafen Georg Ernst Schlick (gest. 1612), ab 1598 in Kriegsdiensten verschiedener Herren, 1618-1621 Obrist in der mährischen Ständearmee; kaiserlicher Obrist (1621), Feldzeugmeister (1626) u. Feldmarschall (1627-1630); 1622 Konversion zum katholischen Glauben, seit 1629 kaiserlicher Kämmerer, 1632-1649 Geheimer Rat u. Hofkriegsratspräsident; seit 1644 Ordensritter vom Goldenen Vlies.

[96] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 356ff.

[97] Dr. Martin Chemnitz (der Jüngere) [13.5.1596 Rostock-24.10.1645 Jägerndorf (Schlesien)], schwedischer Hofrat, Kommissar u. Resident.

[98] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[99] Hauptstaatsarchiv Dresden loc. 9271: Allerhand Schriften: M. Chemnitz an Johann Georg I., o. D. [Anfang April 1631]

[100] STADLER, Pappenheim, S. 492.

[101] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[102] N Winkelmann [ – ], ligistischer Hauptmann.

[103] Felix Freiherr v. Lubna [Ende März oder Anfang April 1631], kaiserlicher Offizier.

[104] N Zicklin [ – ], ligistischer Hauptmann.

[105] Großkugel, heute Ortsteil von Kabelsketal [Sachsen-Anhalt].

[106] Beuditz, heute zwischen mit Großkugel Ortsteil von Kabelsketal [Sachsen-Anhalt].

[107] RUDHART, Kämpfe, S. 21f.

[108] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[109] Wanfried [Werra-Meißner-Kreis]; HHSD IV, S. 449.

[110] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[111] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[112] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[113] HAPPE I 261v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[114] Friedrich Rudolf Graf v. Fürstenberg-Mößkirch [Fürstenberger] [23.4.1602 Stühlingen-26.10.1655 Datschitz], Reichshofrat, Reichshofkriegsrat, Oberfeldzeugmeister, Generalfeldwachtmeister u. Oberstallmeister. Seit 1639 war er Landgraf v. Stühlingen u. wurde 1642 vom Kaiser vom Freiherren- in den Grafenstand des Deutschen Reichs befördert. In erster Ehe war er mit Maria Maximiliana v. Pappenheim [ -16.10.1635] verheiratet, in 2. Ehe mit Anna Magdalene v. Hanau-Lichtenberg [14.12.1600 Buchsweiler (heute: Bouxwiller) oder Hanau ?-22.2.1673], Bruder von Wratislaw II. Vgl. auch die Erwähnung bei KELLER; CATALANO, Die Diarien.

[115] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.

[116] Das sollte aber an August Herzog v. Sachsen-Weißenfels [13.8.1614 Dresden-4.6.1680 Halle], Administrator v. Magdeburg, fallen.

[117] CHEMNITZ, Königlich Schwedischer In Teutschland geführter Krieg 1. Theil, S. 140f.

[118] Franz Christoph v. Khevenhüller [Khevenhiller] [21.2.1588 Landskron-13.6.1650 Baden bei Wien], kaiserlicher Diplomat u. Annalist.

[119] Præjudicium: Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist.

[120] KHEVENHÜLLER, Annales 11. Bd., S. 1791.

[121] Samuel Freiherr v. Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin], Historiker.

[122] Don Mario Carafa [Caraffa] della Stadera [ -7.9.1632 Alte Veste bei Nürnberg], kaiserlicher Obrist.

[123] Schlacht an der Alten Veste bei Nürnberg am 3./4.9.1632: vergeblicher Sturm Gustavs II. Adolf auf Wallensteins befestigtes Lager bei Zirndorf u. Schlacht an der Alten Veste, 18.9. Abzug Gustavs II. Adolf. Vgl. MAHR, Wallenstein vor Nürnberg; MAHR, Schlacht; ENGERISSER, Von Kronach, S. 108ff.

[124] PUFENDORF, Der Schwed- und Deutschen Kriegs-Geschichte, IV. Buch, 42. Kap., S. 100.

[125] Salzburg; HHSÖ II, S. 406ff.

[126] ENGERISSER, Von Kronach, S. 171, Anm. 73.

[127] HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 382.

[128] Schönfeld, heute Ortsteil v. Pfaffroda [Erzgebirgskreis].

[129] Andreas [Andre] Matthias Kehraus [Kherauß, Kerauß, Kehrauß, Kheraus, Keraus] [ -24.2.1636 Straßburg], kaiserlicher Obrist.

[130] HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 450.

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