Butler, Edmont

Butler, Edmont; Obrist [ – ] Edmont Butler[1] stand 1636 als Obrist[1] in spanischen Diensten.

Die Pfarrchronik von Vach[2] (bei Nürnberg[3]) erwähnt Edmont Butler am 29.8.1636: „Am vergangenen Sonntag, nämlich Dominica 9. post Trinitatis [14./24. August], ist durch unser Dorf gezogen Herr Obrister Buttler, nachdem er 7 Tag mit seiner Armee, als 9 Regiment[4] zu Roß und Fuß, umb Gründlach,[5] Tennenlohe,[6] Kraftshof,[7] Neunhof[8] etc. gelegen. Ob sie wohln zu Vach kein Quartier gehabt, sind sie doch täglich hinnen kommen und darum geplündert. Hat kein Volk an Bettgewand mehr Schaden getan als dieses, denn sie die Federn alle auf die Gassen geschüttet, und das Ingefieder[9] mit genommen. Sind auf Langenzenn,[10] Windsheim,[11] Rothenburg[12] und dem königlichen Lager zu“.[13] James Christian Butler[14] stand ebenfalls 1636 als Obrist in spanischen Diensten. Am 13.10.1636 quittierte er im Hauptquartier Villers-Vaudey,[15] zwischen Champlitte[16] und Combeaufontaine,[17] ca. 5 km vor der französischen Grenze, den Erhalt von 1000 ungarischen Dukaten[18] für acht Regimenter zu Fuß. Die Obristen dieser Regimenter waren er selbst, Edmont Butler, Vincente Solis (Solet),[19] Matthison,[20] Ludovick Lindsay,[21] Cochrane,[22] Adam Gordon,[23] Johann von Mörder.[24]

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[1] Edmund Butler, 4th Viscount Mountgarret [1595-1679] ? Eine Identifikation angesichts der vielen Butler war bisher nicht möglich.

[1] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] Vach, heute Stadtteil von Fürth.

[3] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[5] Großgründlach [Stadt Nürnberg]; HHSD VII, S. 250f.; Kleingründlach, heute Stadtteil von Nürnberg.

[6] Tennenlohe, heute Stadtteil von Erlangen.

[7] Kraftshof [Stadt Nürnberg]; HHSD VII, S. 371f.

[8] Neunhof [Stadt Lauf/Pegnitz, LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 508f.

[9] Ingefieder: Füllung eines Federbettes.

[10] Langenzenn [LK Fürth]; HHSD VII, S. 389f.

[11] (Bad) Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[12] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[13] GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 55.

[14] James [Johann] Christian Butler [Butlar, Bttler, Buthler, Putler] [ – ], polnischer, kaiserlicher Obrist.

[15] Villers-Vaudey [Dép. Haute-Saône].

[16] Champlitte [Dép. Haute-Saône].

[17] Combeaufontaine [Dép. Haute-Saône].

[18] Ungarische Dukaten: Die ersten ungarischen Dukaten richteten sich nach dem Münzbild des  Floren. „Seit der Regierungszeit Ludwigs I. (1342-1382) zeigen sie die Darstellung des stehenden hl. Ladislaus auf der Vs. und den Landesschild, später die Madonna auf der Rs. Die Dukaten des goldreichen Ungarn wurden in Mittel- und Nordeuropa zur Haupthandelsmünze. Übrigens stammen die interessantesten Stücke aus Siebenbürgen, besonders eine Reihe runder, quadratischer und hexagonaler Formen bis zum 100-Dukaten-Stück aus der Regierungszeit Michael Apafis (1661-1690). 1527 beschloss Erzherzog Ferdinand I. (1521-1564), den Dukaten zur ausschließlichen Goldmünze der Habsburgischen Erblande zu erheben, was die Ausprägung bis ins beginnende 20. Jh. zur Folge hatte. Im Hl. Römischen Reich Deutscher Nation erklärte die Reichsmünzordnung von 1559 den Reichsdukaten im Gewicht von 3,49 g zur Hauptgoldmünze. Der Feingehalt von 23 Karat und 8 Grän (986/1000) wurde weitgehend eingehalten und unter dem Begriff Dukatengold bekannt. In Skandinavien und Russland fanden durch den Ostseehandel vor allem die hanseatischen und die geringfügig leichteren (3,42 g) niederländischen Dukaten Verbreitung. In den skandinavischen Ländern zirkulierten neben den Rhinsk Gylden (Rheinische Gulden) auch Ungersk Gylden (ungarische Dukaten), auch als  Dogkate bezeichnet“ [http://www.reppa.de/lex.asp?link=Dukat.htm]. „Einen Sonderfall unter den Nachprägungen stellt der ungarische Gulden dar, insofern als dass er das ursprüngliche Raugewicht von 3,55 g bei einer Reinheit von 23¾ Karat, also einem Feingewicht von 3,51 g, bis 1553 beibehielt. Ermöglicht wurde dies durch die eigenen, reichhaltigen Goldvorkommen in den Karpaten. Aufgrund dieser Wertbeständigkeit ist der ungarische Gulden trotz seines Namens eher als ein Dukat zu verstehen – und wird auch häufig als solcher bezeichnet“ [wikipedia].

[19] Vincentio Solis [Soles, Solet] [ – ], spanischer Obrist.

[20] N Matthison [Mateson] [ – ], spanischer Obrist.

[21] Ludovick [Lodowich] Lindsay, 14th Earl of Crawford [1600-1652 ?], spanischer Obrist.

[22] Adam Cochrane [Kochran] [ – ], spanischer Obrist.

[23] Adam Gordon [Cordon] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, spanischer Obrist.

[24] ERNST, Madrid, 295*, 296* nach Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien Kriegsakten 118, fol. 46: San Martín an den span. Kriegskommissar Miguel Gallo, 1636 X 13. – Johann Freiherr v. Mörder [Mäder] [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, spanischer Obrist.

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