Bindtauf [Bindauff, Bindhauff, Bindthoff, Bindof, Bindhoff, Bindhauw, Pintauf, Bundauf, Lindtauff, Günthoff], Hans Rudolf [Radloff] von

Bindtauf [Bindauff, Bindhauff, Bindthoff, Bindof, Bindhoff, Bindhauw, Pintauf, Bundauf, Lindtauff, Günthoff], Hans Rudolf [Radloff] von; Obrist, Generalwachtmeister [26.1.1593-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen] Hans Rudolf [Radloff] von Bindtauf [Bindauff, Bindhauff, Bindthoff, Bindof, Bindhoff, Bindhauw, Pintauf, Bundauf, Lindtauff, Günthoff] [26.1.1593-17.9.1631 bei Breitenfeld] war 1606 während der Regierung Christians II. von Sachsen[1] unter die „Spießjungen“[2] aufgenommen worden. 1616 war er zum Erlernen des Kriegshandwerks in die Niederlande gesandt worden und hatte während einer Frankreichreise die französische Sprache erlernt. Zum Fähnrich[3] avanziert hatte er in kaiserlichen Diensten am Kampf gegen Christian IV. von Dänemark[4] teilgenommen und war rasch zum Obristleutnant[5] aufgestiegen.

Im Juni 1625 berichtete er Melchior von Hatzfeldt[6] über neue Werbungen.[7]

In der Stolberger[8] Chronistik heißt es für 1626 über Bindtaufs Einquartierung[9] und ihre schweren Folgen: „So bald nun dieses Volck[10] des morgens [2.3.1626; BW] gegen 7. Uhr auffgezogen war / wurde gegen Abend um 4. Uhr abermahl der Stadt vom Alten Sächsischen[11] Regiment[12] der Staab[13] einqvartiret / und folgendts also drauff den 6. Martij eine Compagnie[14] Reuter / wie denn auch den 10. Maji dessen Compagnie Obrist-Lieutenant[15] der von Bindthoff. Dieser hat sein Qvartier genommen bey Bürgermeister Chemnitio, sein Obrist-Wachtmeister[16] war bey Bürgermeister Heinrich Wölnern / der Cornet[17] bey Fr. Barbara Stollen / der Adjudante[18] bey Georg Schüßlern Stadt-Schreibern / der Crabaten[19] Wachtmeister bey[20] Hanns Jacob Fleischern. Diese Soldaten hielten sich anfangs vor Ankunft des Obrist-Lieutenants sehr übel: wiewohl aber derselbe / als er ankam / hernach gute Disziplin hielte / muste doch indessen Fressen und Sauffen nach der Schwere[21] auffgetragen werden. Auff den Marckt wurde ein höltzerner Esel gesetzt[22] / darauff die Verbrecher von Soldaten / deren bald 3 darauff kamen / büssen musten. Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben solte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einqvartirung ausgestanden / ist nicht gnug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000 Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhauß gäntzlich erschöpfet / dass mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest[23] und eine grosse Theurung anfiel / dass ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16 Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen[24] und anderswo etliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / dass / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / dass man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konte / dadurch dan die Bürger vollend um das ihrige kom[m]en sind“.[25]

Im Juli 1626 hatte er in Aschersleben[26] gelegen.[27]

In der Schlacht bei Lutter am Barenberge[28] hatte Bindtauf das Regiment Alt-Sachsen – zehn Kompanien niederdeutsche Kürassiere[29] von Herzog Julius Heinrich zu Sachsen-Lauenburg – geführt.[30]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][31] erwähnt ihn 1627 in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 12. [22.; BW] Mai, weil wegen eußersten Armuth man den sachßen-lauwenburgischen Reutern die geforderte Kontribution[32] nicht geben können, hat der Oberste Wachtmeister Copan[33] mit einer Compagnie Reuter sich in Sondershausen[34] gelegt, das Schloss und Stadt, alles bewachen und das Feld bewachen lassen, dass niemand aus- oder einkommen und etwas salviren können, welches großen Schrecken verursachet. Den 13. [23.; BW] Mai, war eben der Heilige Pfingsttag, Rittmeister[35] Bacon[36] willig mit einer Compagnien Reuter unter der Frühe Predigt in Großbrüchter[37] und Kleinbrüchter[38] gerücket, hat also eine sehr traurige Pfingsten geben. Den 14. [24.; BW] Mai eine Compagnia lauwenburgische Reuter alhier in Ebeleben[39] Quartier begehrt, ist aber noch abgewendet worden, haben ihnen 1 Fass[40] Bier und 2 Eymer[41] Wein geben. Den 15. [25.; BW], als den dritten Pfingsttag, eine Compagnie von den sachßen-lauwenburgischen Reutern sich in Keula[42] gelegt. Es ist eine sehr große Noth. Das arme Volck laufet alles davon, der Acker bleibet unbestellet liegen, so ziehen die Soldaten von einem Ort zum andern und nehmen weg, was übrig ist. Den 16. haben wir alles Viehe von dem Fuhrwerge[43] Peukendorf[44] weg genommen, theils nach Tennstedt,[45] Bruchstedt[46] und Bothenheilingen[47] gesandt, theils alhier zu Ebeleben behalten. Den 17. [27.; BW] Mai alles, was noch in Peukendorf vorhanden, von Soldaten geplündert, Thür, Fenster und Ofen, alles zerschmissen worden. Den 18. die fröliche Post kommen, dass die Soldaten aufziehen solten. Den 19. [29.; BW] die sachßen-lawenburgischen Soldaten von hier weg gezogen, haben zu Sondershausen ihr Randevou gehalten, man hat ihne aber ohne allen erlittenen Trangsal viel geben müssen. Der Oberste Wachmeister, so zu Sondershausen gelegen, hat bekommen ein Pferdt vor 200 Rthl und 350 thl an Gelde, etzliche Fass Bier und 300 Brote bei dem Aufzuge. Der Oberste Lieutenant Pintauf hat von dem Arnstedter[48] Theil bekommen auch ein schön Pferdt und 500 thlr an Gelde.[49] Dieses Aufzuges hetten wir uns hoch zu erfreuen, aber es kommet itzo Post, dass wiederumb viel Crabaten in der Nähe, als im Ambt Volkeroda[50] ankommen, die auf uns zurücken wollen, will also unser Unglück noch kein Ende haben. Den 21. [31.; BW] Mai die lüneburgischen[51] Reuter von Clingen[52] auch weg gezogen. Eodem [die] das Dorf und Schloss Herbsleben[53] fast gantz abgebrant. Sollen es die darinnen liegenden Reuter angestecket haben“.[54]

Bindtauf hielt sich im August dieses Jahres in Wernigerode[55] auf. Er informierte Hatzfeldt über Gefechte bei Osterwieck,[56] Tillys[57] Erscheinen vor Göttingen[58] und schickte ihm eine Beurteilung des Feldmarschalls Ilows,[59] in der dieser sich selbst zu seiner Person geäußert hatte.[60] Im Oktober weilte er in Prag und Leipzig,[61] wobei er Hatzfeldt über die Zustände am kursächsischen Hof berichtete.[62] In seinen Schreiben ging es um die Kämpfe Tillys[63] gegen Christian IV. von Dänemark, die Eroberung von Hoya[64] und um Winterquartiere[65] des Regiments Tilly in der Altmark.[66] Im Dezember berichtete er Hatzfeldt aus der Neumark[67] vom Überfall auf Königslutter.[68]

Im Februar 1627 teilte er Hatzfeldt den Tod des Grafen Johann Casimir von Erbach-Breuberg[69] in Ungarn, richtig in Schlesien, und seines Bruders mit.[70]

Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[71] war nach Hanau[72] zum Kauf von Rüstungen gereist, wie Bindtauf im April Hatzfeldt mitteilte.[73] Im Mai berichtete er Hatzfeldt von dem Marschbefehl Rudolf Maximilians von Sachsen-Lauenburg[74] nach Tangermünde[75] und der Abdankung der Regimenter Wolf von Mansfelds[76] sowie der Erkrankung Tillys.[77] Im November hatte er sich in Helmstedt[78] bei Tilly aufgehalten und berichtete Hatzfeldt über Gefechte bei Wolfenbüttel[79] sowie das Erscheinen Christians IV. in dem von den Kaiserlichen belagerten Stade.[80] Im November dieses Jahres fungierte er als Beauftragter Wallensteins[81] bei dessen Verhandlungen mit der pommerschen Regierung. „Ende Oktober befand sich der Herzog Bogislaw[82] in Wolgast[83] und hatte die Absicht, auf einige Tage nach Franzburg[84] zu reisen. Der Kanzler Philipp Horn[85] suchte ihn von dieser Reise zurückzuhalten. Auch die Räthe in Stettin wünschten sein Verbleiben in Wolgast für den Fall wichtiger Ereignisse, da der Durchzug des Regiments Holstein[86] durch Stettin bevorstand. Trotzdem begab sich der Herzog nach Franzburg. Zuvor jedoch versah er Volkmar Wolf Freiherrn zu Putbus[87] und Klaus von Ahnen[88] mit Anweisungen für eine Sendung derselben an Wallenstein. Diese Anweisung lautete schon dahin, nöthigenfalls Geldgeschenke von zusammen 60,000 Thalern an den General zur Abwendung der Einquartierung, sowie an Arnim[89] und den Feldmarschall Grafen Schlick[90] für ihre dahingehende Unterstützung in Aussicht zu stellen. Ein Brief des Feldmarschalls an den Obersten Daniel Hebron,[91] den dieser dem Stettiner Kanzler Wilhelm Kleist[92] geschickt hat, macht deutliche Hinweise auf schnelle Sendung an den General und auf die Nothwendigkeit, nicht mit leeren Händen zu kommen. Auch die Räthe in Stettin äußerten sich auf Befehl des Herzogs und und empfahlen, den General und einflußreiche Offiziere mit ‚unverächtlichen Präsenten zu honoriren‘, den letzteren Geld, dem General aber das goldene, mit Diamanten besetzte Rappier des Herzogs zu überreichen. Auf der Reise zu Wallenstein trafen die beiden pommerschen Gesandten in Ribnitz[93] den Oberst von Arnim und vernahmen von ihm die Schreckenskunde, daß er bereits Befehl habe, mit 10 Regimentern in Pommern einzurücken. Sofort reiste Klaus von Ahnen zum Herzog nach Franzburg zurück. Dort war inzwischen am 13. November, einem Sonnabend, spät Abends der Obristleutnant Bindhof als Abgesandter Wallensteins erschienen mit dem Begehren der Einquartierung von 10. Regimentern. In seiner Noth schrieb der Herzog an Arnim und bat ihn, zu persönlicher Verhandlung nach Franzburg zu kommen, wo inzwischen am Sonntag den 14. September ein zweiter Gesandter, der Obriste Götze,[94] den Herzog zum Entschlusse drängte. Die Gesandten Putbus und Ahnen aber reisten zu Wallenstein. Am Montag den 15. November erschien der Oberst Arnim. Alle Bitten und Gründe vermochten nichts gegenüber der Berufung desselben auf Wallensteins Befehl. Nur ein Aufschub von drei Tagen wurde erreicht, zur Berathung mit der Landschaft. So reiste Arnim ab mit dem Versprechen, am Freitag wiederzukommen. Sofort sandte der Herzog den Abgesandten an Wallenstein ein Schreiben nach und erhöhte die Summe zur Abwendung der Einquartierung auf 200,000 Thaler. Aber das Schreiben zeigt, daß der Herzog bereits auf das unvermeidliche gefaßt war: eine Minderung der Anzahl möchten sie als letztes zu erbitten suchen. Dann wurden Vertreter der Landschaft in Eile nach Franzburg berufen. Auch sie vermochten bei Arnim, welcher inzwischen dahin zurückgekehrt war, nichts zu erreichen. So mußte sich der Herzog fügen und, nachdem schon am 16. November seine Patente wegen Aufnahme von 8 Regimentern ins Land gegangen waren, zum Abschluß der sogenannten Kapitulation von Franzburg vom 10./20. November schreiten, durch welche die Wallensteinschen Schaaren die Aufnahme in das Land gewährt wurde. Die ‚dreijährige Drangsal‘ Pommerns begann“.[95] In dem pommerschen „Curieusen Geschichts-Calender“ heißt es unter November 1627: „Als der Fürst zu Frantzburg war / kam dahin der Obriste Leutenant Bindhoff / und Obriste Arnheim / und begehrten / im Nahmen des Käyserl. Generals-Hertzogs von Friedland / die Winter-Quartier in Pommern / vor 10. Käyserl. Regimenter / jedes 3000. Mann starck / welches der Fürst auf 6. Wochen / und mit gewissen Conditionen / verwilliget“.[96]

Auch 1628 wird Bindtauff als Obristleutnant des Reiter-Regiments Alt-Sachsen, das angeblich mehr aus Strauchdieben als aus „guten Knechten“ bestanden haben soll, geführt.[97]

Im Januar 1628 weilte er in Anklam,[98] im März in Wolgast. Von hier aus unterrichtete er Hatzfeldt von der Belehnung Wallensteins mit Mecklenburg und dessen neuer Titulatur sowie vom Übertritt des Wolf von Mansfelds zum katholischen Glauben.[99] Das Erscheinen dänischer Kriegsschiffe vor Rostock[100] und die Belagerung Stralsunds[101] waren die Themen im April dieses Jahres.[102]

Im Juni 1628 wird Bindtauf erwähnt, als er den Dank Wallensteins für das Angebot überbringt, in Verhandlung mit der Stadt Stralsund eintreten zu wollen.[103]

Der Historiograph Nicolaus Helvicus berichtet in seinem 1641 in Frankfurt/M.[104] erschienenen „Caesar Victoriosus“ anlässlich der Belagerung Stralsunds 1628: „Endlich ist der Hertzog zu Friedland in der Person im Keyserlichen Läger vor Stralsund ankommen / zu welches ankunfft noch viel Volck auß vnterschiedlichen Orten dahin geführt worden. Der Hertzog in Pommern hat zwar seine Räht dahin gesandt / mit ihm zu tractiren / auch haben sich die von Stralsund erbotten / wann die Keyserischen die Statt vnnd das Land quittirten / wolten sie vom König in Dennemarck vnnd Schweden genugsame Assecuration verschaffen / daß der Keyserlichen Majestät vnnd dem Römischen Reich zu wider / auß Stralsund vnnd selbigem Land keine Kriegsmacht herauß brechen solte: jedoch ist nichts außgerichtet worden. Vnd hat gemelter Hertzog zu Friedland den Obristen Leutenant Bindhauw nach Stettin geschickt / etliche Stück Geschütz zu begehren: welchem dann / nach langem anhalten / vier Stück gantze[105] vnd halbe Carthaunen[106] neben 600. Kuglen bewilligt worden“.[107] „Diese Feindseligkeiten waren aber nicht der eigentliche Grund, daß das Heer noch vor Stralsund verblieb, trotzdem Wallenstein vor seinem Abzuge aus dem Feldlager den Befehl hinterlassen hatte, das Volk innerhalb zweier Tage abzuführen. Arnim zögerte mit der Abführung und sandte den Oberstleutnant Hans Rudolf von Bindhauf an Bogislaw mit einem auffallenden Antrage. Des Herzogs und der Landstände wegen habe Arnim die Abführung nicht für rathsam gehalten, da dem Akkord zuwider leicht Ausfälle aufs Land ins Werk gesetzt werden könnten. Der Herzog möchte daher das Heer zu seinem Dienst noch behalten und in seinem Namen die Stadt so lange blokiren, bis der Akkord erfüllt wäre. Der Inhalt des Bindhaufschen Anbringens ist aus der Antwort des Herzogs zu ersehen, welcher am 27. Juli diese wundersame Zumuthung ablehnte. Am folgenden Tage hat dann der Herzog an Wallenstein selbst geschrieben und um Abführung des Heeres gebeten. Die Antwort Wallensteins enthielt die Mittheilung, daß er Arnim Befehl dazu ertheilt habe, ‚dieweiln es Ew. Liebden begehren‘. Aber nicht weil der Herzog es begehrte, nicht weil es eine Bestimmung des Stralsunder Akkords war, hob Wallenstein die Belagerung auf, sondern erst auf die sichere Nachricht, daß die dänische Flotte auf Warnemünde[108] halte, und weil das Gerücht aufgekommen war, der König von Schweden sei im Anzuge, die Stadt zu entsetzen. Am 4. August verließen die letzten Truppen der Kaiserlichen die Stätte der Belagerung“.[109]

Am 23.10.1628 hatte sich Wallenstein aus Sanitz[110] an Philipp von Mansfeld,[111] den „Admiral seiner Geisterflotte“,[112] gewandt: Vor einigen Tagen habe er ihn angewiesen, mit dem Lübecker[113] Bürger Hans Schiller über dessen aufgehaltenes Schiff zu verhandeln. Eben habe sich aber Bindtauf bei ihm gemeldet und sich über die Soldaten und Bürger Lübecks beschwert, die seine Soldaten überfallen und ihnen Schaden zugefügt hätten. Darum möge er mit den Unterhandlungen so lange warten, bis Bindtauf Genugtuung erhalte.[114] Im November äußerte sich Bindtauf zu den Friedensvorstellungen des Kaisers, zu bevorstehenden Truppenabdankungen und schwedische Kriegserfolge.[115]

Anscheinend hat er den behinderten Michael Neuber als Narren[116] zu seiner Unterhaltung bei sich geführt, als er im Januar 1629 in Soldin lag.[117] Im Hofstaat[118] von Offizieren, die den kaiserlichen und fürstlichen Hofstaat imitierten, fanden sich oft Narren,[119] deren menschenunwürdige Behandlung sogar bei zeitgenössischen Beobachtern Anstoß erregte. „Als der Generalwachtmeister Hans Rudolf von Bindtauf in Soldin im Quartier lag, nahm er Neuber zu sich und führte ihn dann mehrere Jahre mit sich, bis er 1629 nach Altenburg[120] kam, wo er ihn der Fürstl. Sächß. ältern Frawen Witwen[121] überließ“.[122]

1629 war er immer noch Obristleutnant im Regiment Alt-Sachsen, das als in Polen stationiert geführt wurde,[123] desgleichen 1630, allerdings stationiert in Schlesien.[124] Aus Soldin unterrichtete er Hatzfeldt über Abdankungen bzw. die Ernennung neuer Obristen. Selbst 1631 wird er dort noch aufgeführt, seine Truppen allerdings jetzt unter Mecklenburg.[125] Er muss aber im April dieses Jahres in kursächsische Dienste getreten sein; sein Patent datiert vom 18.4.1631.[126] In diesem Jahr wurde er auch zum Generalwachtmeister[127] ernannt.[128]

Sein Regiment wurde am 20.5.1631 vor Torgau[129] errichtet.[130] Er kommandierte zehn Kompanien Kürassiere[131] und Arkebusiere.[132] In der Chronik der Stadt Delitzsch[133] heißt es: „Vom 2. bis 27. Mai [1631; BW] lag der Rittmeister[134] Cositz[135] hier, dessen Reiter die Straßen und Dörfer gegen die Umschweifer[136] sichern sollten, am 29. Mai aber rückte der General-Wachtmeister Hans Rudolff von Bindhauff mit seinem Reiter-Regiment ein und hielt die Stadt bis zum 20. August besetzt. Sein Regiment bestand aus vier weißen Corneten[137] Kürassierer und 5 grünen Arkebusirer und war 1200 Pferde stark. Es war für ihn eine Küche und Sommerlaube auf dem Markte errichtet, auch stand daselbst Stockhaus,[138] Justiz[139] und Esel.[140] Er hielt, so viel es sein konnte, gute Manneszucht und verbot seinen Leuten am 4. Juni das Abhauen des Wiesengrases und das Fischen im Lobergraben bei Leib- und Lebensstrafe, es wurden ihm aber auch vom Rate große Geschenke vorzüglich an Wein gemacht“.[141] Eine dieser demonstrativen Hinrichtungen erfolgte am 22.7.: „Am 22. Juli ward ein Korporal[142] und Gemeiner[143] wegen verübter Gewalttätigkeiten in Mitte des Marktes auf einem Fuder Sand, welchen der Rat anfahren ließ, hingerichtet. Die beispiellose Grausamkeit, die man an den Einwohnern der am 10. Mai erstürmten festen Stadt Magdeburg[144] verübte und die Androhung gleicher Behandlung, die man überall offen aussprach,[145] verbundenen mit den Plünderungen und Mißhandlungen der in das Land schweifenden kaiserlichen Söldner und die Bekanntwerdung des kaiserlichen Mißfallens an dem Leipziger Beschlusse[146] und der in dieser Beziehung gegen den Kurfürsten[147]geführten bedrohlichen Sprache, brachte in hiesige, dem Magdeburgischen nächste Gegend ungemeine Furcht, die Vornehmsten aus den nächsten Städten und Dörfern flüchteten mit ihrer besten Habe hierher und die Landgeistlichen unterstützten das hiesige Ministerium[148] in der Amtsführung.

Am 20. August des Nachts brach Bindhauff mit seinem Regiment auf nach Leipzig,[149] wo das ganze sächsische Heer auf der Fläche vor dem Hallischen Tore am 22. Musterung[150] hatte und am 24. durch die Stadt nach Torgau zog“.[151] Aus Delitzsch wird weiter berichtet: „Indessen zeigten sich schon am 27. August und 1. September hier rekognoszierende schwedische[152] Reiter, auch rückte zu Unterstützung der Bürgerschaft am 31., nachts 4 Uhr ein Anteil Bindhauffischer Reiter von 66 Mann hier ein, der aber am 5. September nach Düben[153] zurückging und die Stadt sich selbst überließ“.[154] „An den General-Wachtmeister von Bindhauff aber berichtete der Rat am 2. September, nachts um 11 Uhr: Hochedler, gestrenger, Vester und manhafter großgünstiger und hochgeehrter Herr. Jetzt, diese Stunde, kommt ein Bürger, zu Landsberg[155] wohnhaftig, von Halle[156] heraus anher, der berichtet, daß der General Tilly mit der ganzen Armada aufgebrochen, das Lager in Brand gesteckt und wäre die einhellige Sage in Halle, daß er mit dem Hauptlager nach Leipzig marschiere. Herzog Franz Albrecht von Sachsen Lauenburg mit seinem Regimente nach Delitzsch und der General Pappenheim[157] nach Zörbig[158] und Bitterfeld[159] kommandiert sein. So hat auch der anher kommandierte Leutnant, welcher mit seinen Reitern heute um Zörbig herum Partie geritten, diesen Bericht mit zugerückbracht, daß der General Tilly gewiß aufgebrochen. Dieweil denn wir dieses Orts weder Volk (außer den anher kommandierten 50 Pferden) noch mit Munition versehen und daher keiner Gewalt widerstehen können, als bitten wir großgünstige Ordre, da der Feind anmarschiert, wessen wir uns zu verhalten und sind E. etc. zu dienen willig’. Am 3. September erhielt der hiesige Amtsschösser von General-Wachtmeister von Bindhauff Nachricht von der Vereinigung mit Schweden und das der Marsch der Vereinten über Düben nach Delitzsch gehen werde“.[160]

Bindtauf wurde in der Schlacht von Breitenfeld[161] am 17.9.1631 von dem ligistischen Obristen Adam Philipp von Cronberg[162] erschossen.[163] „Im zweiten Anritt schloß sich ihnen [den Reitern des Regiments Alt-Sachsen; BW] auch das Bindauffsche Reiterregiment an, geführt vom Obristwachtmeister von Bindauff. Dieser fiel aber gleich zu Beginn des Kampfes im Zweikampf mit einem ebenfalls weit vor seinem Regiment reitenden kaiserlichen Obristen, dem alten Krieger Kronberg. Der fackelte gar nicht lange, rief den Bindauff kurz an (sich solcherart vorstellen und sozusagen den ritterlichen Fehdehandschuh hinwerfend) und schoß selbigen, der überhaupt nicht dazu kam, zu reagieren, aus dem Sattel. Das war schon ein Glücksschuß und wirkte natürlich demoralisierend auf die Sachsen. Im anschließenden wilden Reitergefecht zwischen ihnen und den heranbrausenden kaiserlich-ligistischen Reitern von Kronberg, Bernstein,[164] Schönburg[165] erlitten die sächsischen Reiter (es war inzwischen noch das schwache Regiment Steinau[166] zur Hilfe gekommen) schwere Verluste, vor allem an höheren Offizieren“.[167]

„Gustav Adolf hatte indes die Elbe bei Werben[168] erreicht, Tilly in Hessen sich mit Fürstenberg[169] vereinigt. In Sachsen warb man fieberhaft Truppen und verschaffte sich als Feldmarschall den früheren kaiserlichen General Johann Georg von Arnim-Boitzenburg, der Geldgeschäfte halber mit dem Kaiser zerfallen war. Trotzdem wäre man in Kursachsen wohl noch lange nicht zum Äußersten geschritten, hätte nicht Tilly – höheren Weisungen folgend – den Kurfürsten in einer merkwürdig scharfen Weise herausgefordert. Am 14. August sandte er nämlich den Reichshofratspräsidenten Johann Reinhard von Metternich[170] und den bayerischen Feldzeugmeister Otto Friedrich von Schönberg nach Merseburg,[171] um den Kurfürsten zu bestimmen, von dem Leipziger Bunde nun auch dem Wortlaute nach abzustehen, – in Wahrheit war er ja gar nicht mehr vorhanden – , und sich dem Kaiser anzuschließen, solange ‚die Gnadentüre noch offen’ sei. Dieser anstößige Ausdruck verstimmte den Kurfürsten gar. Er sprach hier von dem ‚sächsischen Konfekte’, das man sich bis zuletzt aufgespart habe, aber doch endlich verzehren wolle. Dieser Ausdruck muß jedoch schon früher geprägt worden sein, und zwar eben von Johann Georg I., den Christoph Kratzschens lose Rederei bezieht sich schon 1630 auf dieses Wort.

Der Kurfürst weigerte sich, seine Stellung zu verändern. Darauf rückte Tilly auf Halle[172] und forderte von hier aus den Kurfürsten abermals auf, nachzugeben. Dieses Schreiben war aber so abgefaßt, daß es den Kurfürsten vollends erbitterte. Ganz offensichtlich ist, daß der Hof zu Wien Sachsen zwingen wollte, den Feinden sich anzuschließen. Man rechnete richtig, daß man mit solchen Ausdrücken den Kurfürsten zur Tat treiben würde, man verrechnete sich aber insofern, als man Sachsens Kriegsbereitschaft unterschätzte. Johann Georg, tief schmerzlich berührt, daß er trotz allem guten Willen zum Frieden in den Kampf um Sein oder Nichtsein gedrängt ward, überwand endlich sein altes Vorurteil, daß man nicht gegen den Kaiser kämpfen dürfe und sandte Tilly seine endgültige Absage. Gleichzeitig näherte er sich Schweden, auf dem jetzt Sachsens letzte Hoffnung stand“.[173]

„Wir besitzen aber ein Verzeichnis der Truppen, die Tilly vor Magdeburg[174] hatte, das sehr zuverlässig erscheint, da es aus der Obristwachtmeisters von Bindauffs Verlassenschaft stammt. Vermutlich sind die Listen nach Aussagen von Gefangenen und Überläufern zusammengestellt. Diese Liste nennt 18 Regimenter zu Roß und 13 zu Fuß und stimmt wesentlich mit der im Theatrum Europaeum[175] überein.

Reiterei:

Schönberg ………………………………. 9 Komp. (unter Oberst Schönberg)         900 Pferde

Cronberg ………………………………… 8 Komp. (unter Oberst Cronberg)            800 Pferde

Erffarth (Erwitt)[176] ……………… 10 Komp. (unter Oberst Erwitt)                 850 Pferde

3 Regimenter                                    27 Kompagnien und                                    2550 Pferde

Baumgarten (Bongart)[177] ……… 5 Komp. (unter Oberst Baumgarten)       500 Pferde

Holck[178] …………………………….. 10 Komp. (unter Oberst Holck)                  600 Pferde

Alt-Sachsen[179] ……………………. 10 Komp. (unter Oberst Fürstenberg)       350 Pferde

Bernstein[180] ………………………. 10 Komp. (unter Oberstlt. Strassolt[181]) 425 Pferde

Harraucourt[182] …………………….. 5 Komp. (unter             ?             )                350 Pferde

Colloredo[183] …………………………. 6 Komp. (unter Oberst Colloredo)            360 Pferde

Strozzi[184] ……………………………… 5 Komp. (unter Oberst Strozzi)                 325 Pferde

Wingersky[185] ………………………… 5 Komp. (unter Oberstlt. Pallant[186])   220 Pferde

Montecuccoli[187] …………………….. 6 Komp. (unter Obristwcht. Schweizer[188]) 240 Pferde

12 Regimenter                                     89 Kompagnien und                                  5920 Pferde

Auffällig ist an der Liste der niedrige Mannschaftsstand bei Bernstein, Holck und Montecuccoli. Die drei Regimenter waren am 17. Juli [27.7.1631; BW] nachts bei Angern,[189] Burgstall[190] und Reindorf[191] in ihren Quartieren von den Schweden überfallen worden.

Ferner kennt Bindauffs Liste:

Lindlau[192]                 2 Kompagnien                 160 Pferde

Coronini[193]               5 Kompagnien                 300 Pferde

Don Balthasar[194]     6 Kompagnien                 270 Pferde

Isolani[195]                   7 Kompagnien                 400 Pferde

Colaldo[196]                 3 Kompagnien                 180 Pferde

Münch[197]                  1 Kompagnie                   130 Pferde

24 Kompagnien                 1440 Pferde

Die Gefangenenlisten weisen aus, daß an der Schlacht teilnahmen: Don Balthasar und Colaldo. Wo die übrigen vier Regimenter waren, wissen wir nicht; wahrscheinlich bildeten alle sechs zusammen die Pappenheimische Reitervorhut am Morgen der Schlacht, so daß sie die Schlachtordnung des Theatrum Europaeum nicht unterbringen konnte.

Nicht erwähnt sind in Bindauffs Liste die Regimenter:

Neu-Sachsen[198] (Oberstleutnant Hatzfeldt[199])

Merode[200]         (Oberstleutnant Barneval[201])

Renko[202]

Piccolomini[203]   (Obristwachtmeister Warnatzo[204])

Forgač[205]             = Kroaten

Saradetzky[206]     = Kroaten

die aber an der Schlacht teilnahmen. Im ganzen haben wir somit 18 Regimenter in den Schlachtreihen der Ligisten und 24 Kompagnien zu Roß als Vortrab.

Neu-Sachsen, Merode, Renko und Piccolomini kann man mit je 600 Pferden = 2400 Mann einsetzen, die Kroaten werden zusammen nicht über 500 Mann betragen haben. Demnach besaß Tilly zusammen:

I. 24 Kompagnien Vortrab                       1440 Pferde

II. 16 Regimenter in der Schlachtreihe     8320 Pferde

III. 2 Regimenter (Pulks[207]) Kroaten         500 Pferde

10260 Pferde

Über Tillys Fußtruppen besitzen wir in den Akten zwei verschiedene Listen, eine aus der Zeit der Belagerung von Magdeburg, ‚Feldmarschalls Memorial’ bezeichnet (B) und eine etwa aus dem August 1631, aus Bindauffs Verlassenschaft (A). Sie zählen Tilly-Truppen wie folgt auf:

A                                             B

Tilly-Leibregiment              1500 Mann                    1800 Mann

Fürstenberg[208]                1200 Mann                      500 Mann

Holstein[209]                       1200 Mann                    1000 Mann

Wangler[210]                        1600 Mann                   1000 Mann

Wahl[211]                               1500 Mann                  4900 Mann (dabei aber ein anderes Regiment !)

Geleien[212]                          1500 Mann

Goys[213]                              1500 Mann                       800 Mann (Gossen)

Savelli[214]                           1000 Mann                       800 Mann

Pappenheim[215]                2000 Mann                    2000 Mann (Feldmarschall)

Blanckhardt[216]                 1500 Mann                     1600 Mann

Kraz[217]                               1200 Mann

Reinach[218]-Comargo[219] 3000 Mann               1700 Mann (Reinach)

vereint unter Oberst Grotta[220]

2400 Mann (Breuner[221])

400 Mann (Bramßfeldt[222])

400 Mann (Holck)

200 Mann

13 Regimenter               = 18700 Mann                 19500 Mann = 15 Regimenter

Hieraus ergibt sich zweierlei: Tillys Heer hat seit Magdeburg einen Abgang von 800 Mann gehabt. Diese zahl ist, wenn man Neuwerbungen hinzurechnet, ganz glaubhaft. Die vier bei B überschießenden Regimenter sind an andere Obristen gegeben und zum Teil ‚untergesteckt’ worden, d. h. man hat mit ihnen Lücken in andern ausgefüllt.

Dazu kommen vier weitere Regimenter, die erst nach Magdeburg zum Heer stießen:

Don Balthasar-Liechtenstein, das überall irrtümlich ‚Balderoni-Dietrichstein’ genannt wird. Sein Führer war aber Don Balthasar Maradas, und in einer anderen Liste wird das Regiment ‚Liechtenstein’ erwähnt = 1000 Mann

Coronini zu Fuß

Gallas[223] (Obristwachtmeister Unciß[224])

Chiesa (Obristleutnant Lascy,[225] der Oberst Chiesa[226] war vor Leipzig ermordet worden).

Jedes der Regimenter kann auf 15000 Mann veranschlagt werden. So bestand die Gesamtmacht zu Fuß aus:

I. 13 alten Regimentern         rund 18500 Man

II. 4 neuen Regimentern       rund   6000 Mann

17 Regimenter                          rund 24500 Mann

Tilly besaß also im ganzen

10360 Mann zu Roß

24500 Mann zu Fuß

34860 Mann.

Rechnet man hiervon Begleittruppen, Kranke und den Verlust bei Podelwitz[227] (Vorgefecht am Abend des 6. September) = 300 Mann ab, so hatte Tilly am 7. September morgens 34000 Mann“.[228]

Der Superintendent Samuel Müller hält in seiner Chronik von Sangerhausen[229] anlässlich der Schlacht bei Breitenfeld[230] fest: „Vnter des Churfürsten gebliebenen Obristen / hieß einer Bundauff / der hatte zuvor dem Kayser gedient wider den Dennemärcker. Hatte etwan sein Quartier zu Stollberg / das plagte er weidlich. Er war ein Meisnischer Edelmann / und bekam so seinen Lohn. Denn Gott läßt nichts ungerochen“.[231]

Über seine feierliche Beisetzung heißt es: „Den 29. Februarii / ist der General Wachtmeister Bindauff / so in vergangener Schlacht bey Leipzig / geblieben / zu Torgaw[232] in der Sontagskirchen beygesetzt worden / so alles stattlich zugangen. Der Leicht sind gefolget Churf. Durchl. zu Sachsen[233] / vnnd ChurBrandenburg[234] / neben dem jungen Printzen Christiano V.[235] auß Dennemarck / vnd andern hohen Officierern / so darzu beschrieben gewesen. Die Leichpredigt hat Herr Doctor Hoe[236] gethan“.[237] Möglicherweise handelt es sich bei dem Grabstein eines Reiters in der Stadtkirche St. Marien in Torgau um den Grabstein Bindtaufs.[238]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Christian II. Kurfürst v. Sachsen [23.9.1583 Dresden-23.11.1611 Dresden], Kurfürst 1951-1611.

[2] Spießjunge: andere Bezeichnung für Schildknappe: Diener eines Ritters, Waffenträger.

[3] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

[4] Christian der Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [20.9.1599 Gröningen-16.6.1626 Wolfenbüttel], kurpfälzischer, dann dänischer General. Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld; WERTHEIM, Christian von Braunschweig.

[5] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[6] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[7] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5. – Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[8] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.

[9] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[10] Hieronymus [Geronimo] Graf v. Colloredo-Waldsee [1582-Juli 1638 bei St. Omer], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[11] Julius Heinrich Herzog v. Sachsen-Lauenburg-Ratzeburg [9.4.1586 Wolfenbüttel-20.11.1665 Prag], kaiserlicher Obrist.

[12] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[13] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.

[14] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[15] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[16] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[17] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[18] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

[19] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“.THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[20] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.

[21] nach der Schwere: nach der Anzahl und dem Rang der durch Bilette eingewiesenen Soldaten und Offiziere je Haushalt.

[22] Esel, auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel oder Pferd gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 596 (Schweinfurt 1644): „Als Martin Geißler, Scabinus [Schöffe; BW}, am 20. October von der Spitalkirche nach Hause gehen wollte, hieb ihm ein besoffener Gallasischer Soldat, ohne alle Ursache, auf offener Gasse, bey dem Hause des Bürgermeisters Billing hinterwärts mit einem Säbel eine große Wunde in den Kopf, daß er zu Boden sank. Der Soldat wurde sogleich ins Stockhaus gesezt und am 29. d. recht exemplarisch gestraft; denn er mußte 3 Tage hintereinander, jeden Tag 5 Stunden, auf dem Esel reiten. Weil dieß ein Soldat einem Bürger gethan hatte, war es ein schlechter Handel, wozu die Soldaten noch lachten. Wenn aber dieß ein Bürger einem Soldaten gethan hätte, würde man die ganze Bürgerschaft für Rebellen ausgeschrieen und es an den Kaiser und an alle Generäle berichtet haben“. Auch aus Rothenburg wird 1631 berichtet, dass dieser Vorgang fast schon alltäglich wurde; HELLER, Rothenburg, S. 64. Teilweise wurde das Reiten auf dem Esel auch Zivilpersonen angedroht bzw. vollzogen; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. SCHRÖDER, Chronik der Stadt Minden, S. 583: „Welche Exzesse sich in dieser Stadt die Soldateska erlaubte, geht aus einem Briefe dieses Feldherrn [Torstensson; BW] an den Generalmajor Sabelitz [Zabeltitz; BW] hervor, daß ‚ein Majeur von der Garnison sich unterstanden einen Bürger gleichsamb unerhörter Sache auf den Esel setzen und demselben noch dazu eine Bürde oder Last von Steine an die Beine hengen zu lassen‘ “. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.

[23] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de] lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“.Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand von Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung und wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417. Vgl. auch LAMMERT, Geschichte; RUFFIÉ; SOURNIA, Die Seuchen, S. 17ff.

[24] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[25] ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 271f.

[26] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.

[27] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5.

[28] Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter König Christian IV. und seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge von Mecklenburg von ihm abfielen. Die Dänen verloren etwa 6.000 Mann, 2.500 gerieten in Gefangenschaft. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote und Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen und Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. LAHRKAMPS Angaben, Bönninghausen, S. 246 (8.000 Tote), liegen eindeutig zu hoch. Das zeitgenössischen Flugblatt »Kurtze[r] vnd einfältige[r] […] Bericht« spricht von 6.000 Toten und 2.000 Gefangenen. Tillys Verluste lagen wohl deutlich unter 1.000 Mann. MELZNER, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Neue Beiträge, Chronik; KLAY, 27./17. August; http://www.wolfgangroehl.de/Lutter/Die_Schlacht_bei_Lutter_am_Barenberge–27August1626.pdf

[29] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[30] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 428.

[31] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[32] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[33] Albrecht Vejkart Freiherr v. Kapoun [Kappaun, Kapaun, Koppaun, Capaun, Cappaun, Compaun, Cospaun, Copaun, Copan] ze Svojkova [Soyhau, Schogkau, Svojkau, Swugen] [1609-1664], kaiserlicher Obrist.

[34] Sondershausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 402ff.

[35] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[36] N Bechum [Berchon, Berchum, Berchem, Berlekum, Bergheim, Bacon] [ -Februar 1634 ?], kaiserlicher Rittmeister.

[37] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[38] Kleinbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[39] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.

[40] 1 Fass = ca. 997 Liter.

[41] 1 Eimer = 61, 83 Liter.

[42] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.

[43] Vorwerk: Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses.

[44] Peukendorf [Kyffhäuserkreis].

[45] (Bad) Tennstedt [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 39f.

[46] Bruchstedt [Unstrut-Hainich-Kreis].

[47] Bothenheilingen [Unstrut-Hainich-Kreis].

[48] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.

[49] Das nannte man gewöhnlich Verehrung“: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere und ihre mitziehenden Ehefrauen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der 10monatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.

[50] Volkenroda [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 453ff.

[51] Gemeint sind Truppen von Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.

[52] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.

[53] Herbsleben [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 195f.

[54] HAPPE I 109 r – 110v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[55] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.

[56] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.

[57] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[58] Göttingen [LK Göttingen]; HHSD II, S. 178ff.

[59] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5. – Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Illow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[60] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 20, S. 31.

[61] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[62] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5.

[63] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[64] Hoya [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 245ff. Im Familienbuch des Krämers Eilardt Frese [1574-1629] aus Hoya heißt es lapidar; ESCHEN, Das Frese’sche Familienbuch, S. 35: „Anno 1626 Vmme Martiny vth hefft Konichliche M. de Hoya wider midt gewalt ingenamen, hefft der Konnich sampt dem Jungen Kunnige [Christian v. Dänemark [10.4.1603 Kopenhagen-2.6.1647 Görbitz bei Dresden] beide in vnsen Huse gelegen, vndtz ist damalß ein Oferst vor der Hoya gebliben midt R Sre, sin damalß fele huser affgebrant. Eß hefft ein Houetmann damalß van dat Keyserliche folck vp gelegen, so sich dapper daraff geweret, der heiß Sancte Lon. Eß warede aber bauen 8 Dagen nicht, daß die Konigeschen dat Huß Inbeholden. Anno 1626 kurtz nach Martiny hebben de Keyserlichen das Huß Hoya midt Stormender Handt wider ingenamen“.

[65] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[66] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5. – Altmark: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Die historische Kulturlandschaft erstreckt sich vom Drawehn im Westen bis an die Elbe im Osten, grenzt südlich an die Magdeburger Börde und nördlich an das Wendland. Der Name Altmark erscheint erstmals 1304 – Antiqua Marchia (Alte Mark) – und bezieht sich auf ihre Bedeutung als westelbisches Ausgangsgebiet bei der Einrichtung der Mark Brandenburg. Darauf beziehen sich auch blumige Charakterisierungen als „Wiege Brandenburgs“ oder gar „Wiege Preußens“. Als Ganzes gehörte sie seit der Gründung der Mark Brandenburg zu dieser Markgrafschaft und dem daraus hervorgegangenen preußischen Staat. Die Altmark wird heute in den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal untergliedert. Erst seit der Landkreis Stendal auch östlich der Elbe gelegene Gebiete umfasst, werden diese, historisch zu Jerichower Land und Prignitz gehörend, gelegentlich mit zur Altmark gezählt [nach Wikipedia].

[67] Neumark: östlich der Oder gelegene historische Landschaft, die heute größtenteils (mit Ausnahme u. a. von Arnswalde, Königsberg (Neumark), Soldin und der bei Deutschland verbliebenen Teile) zur polnischen Woiwodschaft Lebus gehört. Bis 1945 war sie Bestandteil der preußischen Provinz Brandenburg (Regierungsbezirk Frankfurt) [wikipedia].

[68] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5, S. 11. – Königslutter am Elm [LK Helmstedt]; HHSD II, S. 274f.

[69] Johann Casimir Graf zu Erbach-Breuberg [10.8.1584-14.1.1627 Schweidnitz (Świdnica])], kaiserlicher Obrist.

[70] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5, S. 11.

[71] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[72] Hanau [Main-Kinzig-Kr.]; HHSD IV, S. 199ff.

[73] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5, S. 11.

[74] Rudolf Maximilian Herzog v. Sachsen-Lauenburg [18.6.1596 Ratzeburg-1.10.1647 Lüneburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[75] Tangermünde [LK Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.

[76] Wolf(gang) III. Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1575-15.5.1638 Wien], kaiserlicher Obrist.

[77] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5, S. 11.

[78] Helmstedt [LK Helmstadt]; HHSD II, S. 219ff.

[79] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[80] ENGELBERT, Hatzfeld, Nr. 5, S. 11.

[81] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[82] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].

[83] Wolgast [LK Vorpommern-Greifswald]; HHSD XII, S. 317ff.

[84] Franzburg [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 183f.

[85] Philipp Horn [ – ], pommerscher Kanzler in Wolgast.

[86] Adolf Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp [15.9.1600 Gottorf-19.9.1631 Eilenburg], kaiserlicher Obrist. Vgl. HANDELMANN, Herzog Adolf von Holstein-Gottorp.

[87] Volkmar Wolf Freiherr zu Putbus [20.7.1583-24.7.1637], pommerscher Statthalter.

[88] Klaus v. Ahnen [ – ], pommerscher Rat.

[89] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.

[90] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[91] Daniel Hebron [16.10.1584 Stargard-8.7.1628 Stargard], kaiserlicher Obrist.

[92] Wilhelm Kleist [ – ], Kanzler in Stettin.

[93] Ribnitz, heute Stadtteil von Ribnitz-Damgarten [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 91ff.

[94] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[95] BÄR, Die Politik Pommerns, S. 19ff.

[96] KREPLIN (Hg.), Der pommersche „Curieuse Geschichts-Calender“, S. 10a-10b.

[97] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 434.

[98] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5, S. 11.

[99] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5, S. 11.

[100] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.

[101] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.

[102] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5, S. 11.

[103] BÄR, Die Politik Pommerns, S. 28.

[104] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[105] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[106] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[107] HELVICUS, Caesar Victoriosus, 1. Bd., 16. Buch, S. 565f.

[108] Rostock-Warnemünde; HHSD XII, S. 108ff.

[109] BÄR, Die Politik Pommerns, S. 38.

[110] Sanitz [LK Rostock].

[111] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.

[112] MANN, Wallenstein, S. 457.

[113] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[114] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 699, S. 276.

[115] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5, S. 11.

[116] Narren: Der Schreiber Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch (1627) über ein Gastmahl bei Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 41: „ist gar wenig, weil die Italiener wenig trinken, getrunken, sondern dabei mit einem Narren, den sie mit Nasenstübern, Maultaschen hässlich tractirt, Kurzweil getrieben, insonderheit dem armen Teufel vom Grafen Montecuculi, nachdem er die Backen aufgeblasen, ein solcher Backenstreich gegeben, dass ihm die Augen im Kopf vergangen, darauf ihm ein gut Bisslein zwar, aber dermassen gepfeffert und gesalzen gereicht, wie auch lange Weil hernach ein dergleichen zugerichteter Trunk zugelangt worden, dass sich der arme Mensch gar übel befunden und gesagt: ‚Du Hundsfott, schlägst Du doch wie ein anderer sakramentischer Bärenhäuter, möchtest auch das Ding selber fressen und saufen’. Ob nun einen solchen armen Teufel zu schlagen eine grosse Lust sei, kann ein vernünftiger Mensch darüber judiciren ?“

[117] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5.

[118] Hofstaat, Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Zum Teil führte Obristen ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Erzherzog Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.

[119] Narren: Der Schreiber Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch (1627) über ein Gastmahl bei Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 41: „ist gar wenig, weil die Italiener wenig trinken, getrunken, sondern dabei mit einem Narren, den sie mit Nasenstübern, Maultaschen hässlich tractirt, Kurzweil getrieben, insonderheit dem armen Teufel vom Grafen Montecuculi, nachdem er die Backen aufgeblasen, ein solcher Backenstreich gegeben, dass ihm die Augen im Kopf vergangen, darauf ihm ein gut Bisslein zwar, aber dermassen gepfeffert und gesalzen gereicht, wie auch lange Weil hernach ein dergleichen zugerichteter Trunk zugelangt worden, dass sich der arme Mensch gar übel befunden und gesagt: ‚Du Hundsfott, schlägst Du doch wie ein anderer sakramentischer Bärenhäuter, möchtest auch das Ding selber fressen und saufen’. Ob nun einen solchen armen Teufel zu schlagen eine grosse Lust sei, kann ein vernünftiger Mensch darüber judiciren ?“

[120] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[121] Anna Maria v. Pfalz-Neuburg [18.8.1575 Neuburg a. d. Donau-11.2.1643 Dornburg a. d. Saale], Herzogin v. Sachsen-Weimar.

[122] WITZEL, Michael Neuber (1596-1648).

[123] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 439.

[124] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 444.

[125] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 391.

[126] RUDERT, Kämpfe, S. 18.

[127] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[128] ABELIN, Chronick, S. 365.

[129] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[130] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 4.

[131] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[132] Arkebusier [schwed. arquebusier, dän. arquebusier]: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[133] Delitzsch [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 73f.

[134] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[135] N Cositz [ – ], kursächsischer Rittmeister.

[136] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia von Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.

[137] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[138] Gemeint ist hier wahrscheinlich ein provisorisches Gefängnis im Gegensatz zum normalen Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“. Für die Verwahrung der Gefangenen zuständig war der Stockmeister.

[139] Justiz: Galgen. Die Errichtung eines sogenannten Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) sollte der Abschreckung dienen, ohne jedoch diesen Zweck trotz demonstrativer Hinrichtungen immer zu erfüllen.

[140] Esel, auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel oder Pferd gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen . Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen”. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‘auch etliche Maß Wein gesoffen’ wurden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 596 (Schweinfurt 1644): „Als Martin Geißler, Scabinus [Schöffe; BW}, am 20. October von der Spitalkirche nach Hause gehen wollte, hieb ihm ein besoffener Gallasischer Soldat, ohne alle Ursache, auf offener Gasse, bey dem Hause des Bürgermeisters Billing hinterwärts mit einem Säbel eine große Wunde in den Kopf, daß er zu Boden sank. Der Soldat wurde sogleich ins Stockhaus gesezt und am 29. d. recht exemplarisch gestraft; denn er mußte 3 Tage hintereinander, jeden Tag 5 Stunden, auf dem Esel reiten. Weil dieß ein Soldat einem Bürger gethan hatte, war es ein schlechter Handel, wozu die Soldaten noch lachten. Wenn aber dieß ein Bürger einem Soldaten gethan hätte, würde man die ganze Bürgerschaft für Rebellen ausgeschrieen und es an den Kaiser und an alle Generäle berichtet haben“. Auch aus Rothenburg wird 1631 berichtet, dass dieser Vorgang fast schon alltäglich wurde; HELLER, Rothenburg, S. 64. Teilweise wurde das Reiten auf dem Esel auch Zivilpersonen angedroht bzw. vollzogen; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. SCHRÖDER, Chronik der Stadt Minden, S. 583: „Welche Exzesse sich in dieser Stadt die Soldateska erlaubte, geht aus einem Briefe dieses Feldherrn [Torstensson; BW] an den Generalmajor Sabelitz [Zabeltitz; BW] hervor, daß ‚ein Majeur von der Garnison sich unterstanden einen Bürger gleichsamb unerhörter Sache auf den Esel setzen und demselben noch dazu eine Bürde oder Last von Steine an die Beine hengen zu lassen‘ “.Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge. Vgl. DIETRICH, Eselritt.

[141] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 61.

[142] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[143] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.

[144] Eroberung Magdeburgs: Magdeburg, eines der wichtigsten Symbole protestantischer Freiheit in Deutschland, wurde am 20.5.1631 nach mehr als halbjähriger Belagerung durch die kaiserlich-ligistischen Truppen unter den FeldmarschällenTilly und Pappenheim erobert, geplündert und zerstört. Das Ereignis trug maßgeblich dazu bei, dass Magdeburg publizistisch zum „heroischen Erinnerungsort des protestantischen Deutschland“ aufgebaut wurde (MEDICK, Ereignis, S. 378). Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2397, fol. 621-621′: Auisen aus Salze, 1631 V 20; Beilage zu fol. 617ff. (Ausfertigung): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31: „Es ist solches Elend, grösser als Sodom und Gomorrha anzusechen gewest, die leüth haben in der grossen gluet oben zue den thurmen heraus gesechen, ist aber khein hilf gewest“. So schrieb der bayerische Kriegskommissar Adam Ernst von Hagstorf nach dem ligistischen finalen Sturmlauf auf Magdeburg und der Vernichtung der Stadt 1631. Der gewöhnlich gut unterrichtete Kriegskommissar bestätigte in seinem Bericht an Maximilian I., (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern München Äußeres Archiv 2397, fol. 620-620′ (Ausfertigung): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31), dass, als „die burger am widerstandt verzweiflethen, sie selber Feuer gelegt hätten“. Im Bericht des Wolf von Mansfeld für Kaiser Ferdinand II. hieß es; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 92/I, fol. 319-319′ (Ausfertigung): Wolf von Mansfeld an Ferdinand II., Magdeburg, 1631 V 21: „vnd obwohl dises fewr anfenglich villeicht were zu dempffen gewesen, hat man doch kein volckh bey bringen können, dan die soldaten sich aufs plindern begeben“. Gronsfelds Obsession gegen den Konvertiten Pappenheim und Vorgesetzten veranlasste ihn, ihm in seinen Erläuterungen zu WASSENBERGS „Florus“ von 1647, S. 203, die Schuld an der Vernichtung Magdeburgs durch bewusste Brandlegung zu geben: „Daß die Bürger die Stadt angezündet / ist der Warheit nicht gemäß / sondern es hat der Pappenheimb seliger mir selbsten bekant / daß er es selbst gethan hätte / vnd solches auß Versehen / daß der Feind ein Hauß recht an dem Ort eingenommen / wo er Pappenheim vber den Wall kommen / in die Stadt / dannenhero er ein Hauß hart darbey anzünden lassen / damit der Feind das andere verlassen müste / vnnd den eintringenden nicht so viel Schaden zufügen künte“. Khunig, Maximilians I. Agent in Prag, hatte von 20.000 Toten in den Kellern und Gewölben Magdeburgs berichtet, die „nit anders als gebratnes fleisch ausgesechen“ hätten. Bei der Siegesfeier habe Tilly den Soldaten „etlich tonnen pier“ ausgeschenkt. Nicolaus Franziskus Khunig, bayerischer Agent in Prag, an Maximilian I. von Bayern, Prag, 1631 VI 07; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 260, fol. 30-31 (Ausfertigung).

[145] magdeburgisieren: Unter Hinweis auf die Zerstörung Magdeburgs (1631) machten in den protestantischen Heeren dienende Söldner oft keine Gefangenen und gaben keinen Pardon oder „Quartier“.

[146] Leipziger Konvent: Die auf dem Leipziger Konvent am 20.2.1631 tagenden protestantischen Reichsstände hatten das kaiserliche Restitionsedikt (1629) verworfen und die Aufstellung einer Armee von 40.000 Mann beschlossen.

[147] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[148] Ministerium: geistliches Ministerium, geistliches Generalgericht für alle Archidiakonate (Strafgerichtsbarkeit in Glaubensdelikten, kirchliche Disziplin, Ehebruch, Konkubinat etc.), entstanden auf Grund der reformatorischen Kirchenordnungen als Selbstverwaltungskörperschaft der Geistlichkeit. Mit einem Senior als dem Vorsitzenden des Geistlichen Ministeriums wahrte das Ministerium die Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Geistlichkeit. Es sorgte auch für eine geregelte Ausbildung und Anstellung der Geistlichen und deren Weiterbildung.

[149] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[150] Musterung: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. Vgl. auch BURSCHEL, Söldner, S. 126f.; LANGER, Hortus, S. 92f. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Teilweise wurden sogar ungemusterte Soldaten als Besatzungstruppen eingesetzt. Vgl. MANKELL, Arkiv, S. 229 (1631 in Arnswalde). HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

[151] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 61.

[152] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[153] Bad Düben [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 93ff.

[154] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 62.

[155] Landsberg [LK Saalekreis].

[156] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[157] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[158] Zörbig [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 530f.

[159] Bitterfeld, heute Ortsteil von Bitterfeld-Wolfen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 44ff.

[160] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 63.

[161] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [mdsz, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.

[162] Adam Philipp Freiherr, später Graf v. Cronberg [Cronberger, Kronberg, Cronburg, Cronenberg] u. Hohengeroldseck [um 1600-3.8.1634 Regensburg], ligistischer Obrist.

[163] OMPTEDA, Kronberg, S. 525, 527, 528.

[164] Adam Philipp Freiherr, später Graf v. Cronberg [Cronberger, Kronberg, Cronburg, Cronenberg] u. Hohengeroldseck [um 1600-3.8.1634 Regensburg], ligistischer Obrist.

[165] Otto Friedrich Freiherr v. Schönburg [Schönberg, Schönenberg] auf Wesel [1589-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], ligistischer Obrist.

[166] Wolf Adam v. Steinau [Steinaw, Stein], gen. Steinrück [ -1652], kaiserlicher Obrist.

[167] WALZ, Der Tod, S. 73.

[168] Werben, heute Ortsteil von Kitzen (Pegau) [LK Leipzig].

[169] Egon VIII. Graf v. Fürstenberg-Heiligenberg [21.3.1588 Speyer-14.8.1635 Konstanz], bayerisch-ligistischer Obrist.

[170] Johann Reinhard v. Metternich [ -1637], Mainzer Hofratspräsident. Eine Verwechslung mit dem am 1.1.1638 verstorbenen gleichnamigen Reichshofratspräsidenten.

[171] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[172] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[173] RUDERT, Kämpfe, S. 35.

[174] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[175] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[176] Dietrich Othmar v. Erwitte [Erwidt, Erwitz, Erft] [ -17.9.1631 bei Breitenfeld], ligistischer Obrist.

[177] Nikolaus Bomgart [Bongart, Bomgard, Bomgarden] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[178] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Holks Faktotum.

[179] Egon VIII. Graf v. Fürstenberg-Heiligenberg [21.3.1588 Speyer-14.8.1635 Konstanz], bayerisch-ligistischer Obrist.

[180] Wratislaw Eusebius Freiherr v. Pernstein [Bernstein] [ -28.7.1631 bei Burgstall gefallen], kaiserlicher Obrist.

[181] Guizzardo conte di Strassoldo [Strasoldo] [ -17.9.1631 bei Breitenfeld], kaiserlicher Obristleutnant.

[182] Henri Haraucourt [Hareaucourt, Hauncourt, Harronkurdt, Harracourt] de St. Simon [St. Balemont, Balemont], marques de Faulquemont [ -1632], lothringischer Obrist. Vgl. KONZE, Die Stärke, S. 106.

[183] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[184] Giacomo [Jakob] Strozzi [Strotz, Stro(t)zki], Strozza], Graf v. Schrattenthal [ -1636], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[185] Albrecht Christoph v. Wengiersky [Wengerski, Winekeschi] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[186] Johann Rudolf Freiherr v. Pallant [Palant, Paland, Palland, Palandt, Pallandt, Palantz, Palanti, Polandt, Balant] [1597-6.4.1633 bei Steinefrenz], kaiserlicher Obrist.

[187] Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere [1582-18.7.1633 Colmar], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[188] N Schwaitzer [Schweizer] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[189] Angern [LK Börde]; HHSD XI, S. 16.

[190] Burgstall [LK Börde]; HHSD XI, S. 63f.

[191] Reindorf, bei Gerbstedt [LK Mansfeld-Südharz].

[192] Timon [Thimon, Timas, Tyman, Tilmann, Thiemann, „Timor“] v. Lintelo [Lindeloo, Lindlo, Lintlo, Lindtloe, Lindloe] [1568-22.4.1650], ligistischer Obrist.

[193] Giovanni Pietro [Joan Pietro], Johann Peter Coronini [Coronino, Coronina, Cornini, Corronin, Coramine, Coramines, Karonin] di Cronberg, Baron di Prebacina et di Gradiscata [um 1581-1646], kaiserlicher Obrist.

[194] Don Balthasar de Marradas y Vique [1580 Valencia-12.8.1638 Prag], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. FINDEISEN, Der Dreißigjährige Krieg, S. 175f.

[195] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isolam] [1586 Görz-März 1640 Wien], kaiserlicher Kroaten-Obrist. Vgl. BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 103ff.

[196] Rambaldo [Reimbalt XIII, Rombald] Graf v. Collalto e San Salvatore [21.9. oder 21.12. (?) 1579 Mantua-19.11. oder 19.12.1630 Chur], kaiserlicher Geheimer Rat, Hofkriegsratspräsident, Kämmerer, Feldmarschall. Vgl. Duch, Arno, „Collalto, Rambaldo Graf von“, in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 320-322, unter: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116637005.html.

[197] Lorenz Münch v. Steinach [Rynach] [ -19.1.1633 bei Memmingen], kurbayerischer Generalquartiermeister, Obrist.

[198] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[199] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[200] Johann II. Graf v. Mérode-Waroux [Meroda, Merodi] [1584 oder um 1589-10.7.1633 Nienburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. HALLWICH, Merode.

[201] Jacques (Jacob) [Barrli; Robert; Karl ?] Freiherr v. Bornival [Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika] d’Arlin [Barrli, Erlin] [ – ], kaiserlicher Generalmajor.

[202] Giulio Marchese [Jules Marquis] de Rangony [Rangoni, Rangani, Renconi, Renko] [um 1585 Modena-29.11.1639 Moncalieri], kaiserlicher Obrist, französischer Maréchal de camp.

[203] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[204] N Warnatzo [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[205] Miklós Forgách Graf de Gýmeš [Ghymes] u. Gács [1586-1635], kaiserlicher Obrist.

[206] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[207] András Graf Pálffy [Palfi, Palfy, Palvi] [ -1649], kaiserlicher Obrist.

[208] Egon VIII. Graf v. Fürstenberg-Heiligenberg [21.3.1588 Speyer-14.8.1635 Konstanz], bayerisch-ligistischer Obrist.

[209] Adolf Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp [15.9.1600 Gottorf-19.9.1631 Eilenburg], kaiserlicher Obrist. Vgl. HANDELMANN, Herzog Adolf von Holstein-Gottorp.

[210] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-1636], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

[211] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [Waall] [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.

[212] Graaf Godfried Huyn van Geleen [1595 oder um 1598 Geleen-27.8.1657 Alden Biesen], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall.

[213] Johann (Ulrich) Freiherr de [von] Goës [Goëssen, Goess, Goys, Goß, Gooß, Gooßen] [ -9.6.1634 vor Regensburg], kaiserlicher Obrist.

[214] Federigo Duca di Savelli, Signore di Poggio, Principe d’Albano, (auch Friedrich Herzog v. Savelli) [Rom vor 1600-19.12.1649], kaiserlicher Feldmarschall.

[215] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[216] Otto Ludwig v. Blan[c]kart zu Odenhausen [ -1633], ligistischer Obrist.

[217] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], bayerisch-ligistischer, dann kaiserlicher Obrist, 1631 Generalfeldwachtmeister, 1632 kurbayerischer Generalfeldzeugmeister, 1634 schwedischer Feldmarschall.

[218] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.

[219] Theodor Freiherr de Comargo [Camario, Cammerario; „Carnay”] [ -nach 16.11.1632], ligistischer Obrist.

[220] N Grothe [Grotta] [ – ], ligistischer Obrist.

[221] Johann Philipp Freiherr v. Breuner [1588-16.11.1632 Lützen], kaiserlicher Obrist, Generalfeldwachtmeister.

[222] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].

[223] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[224] N Unciß [ – ], kasiserlicher Obristwachtmeister.

[225] Matias [Mathias] Lascy [Lasky, Leßki, Lesky] [ -16.11.1632 Lützen], kaiserlicher Obristleutnant.

[226] Giovanni Batista [Johann Baptist] [Ritter ?] Chiesa [-4./14.4.1631], kaiserlicher Obristleutnant.

[227] Podelwitz, heute Ortsteil von Rackwitz [LK Nordsachsen].

[228] RUDERT, Kämpfe, S. 41ff.

[229] Sangerhausen [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[230] Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.

[231] SAMUEL, Chronicka, S. 326

[232] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[233] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[234] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[235] Christian v. Dänemark [10.4.1603 Kopenhagen-2.6.1647 Görbitz bei Dresden], Prinz v. Dänemark.

[236] Matthias Hoë v. Hoënegg [Hohenegg] [24.2.1580 Wien-4.3.1645 Dresden], kursächsischer lutherischer Hofprediger u. Berater Johann Georgs I. v. Sachsen, überzeugter Calvinistenhasser.

[237] ARMOVRUM SVEVICORUM CONTINUATIO, S. 29.

[238] HAHN, Der Dreißigjährige Krieg, S. 4.

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