Biehn, N

Biehn, N; Rittmeister [ – ] N Biehn [ – ] war Rittmeister[1] im schwedischen[2] Regiment[3] Sattler.[4] Er quartierte sich nach Wolf Adam von Steinau[5] im Sommer 1633 in Gerolzhofen[6] (Hochstift Würzburg) ein: „Da die Stadt zu Ende dieses Jahres [1632; BW] nicht alle geforderte Contribution[7] an den Commandanten[8] in Schweinfurt[9] liefern konnte, ließ dieser die beyden Stadtbürgermeister arretiren, und nach Verlauf von acht Tagen ihnen zu wissen machen, entweder Geld zu schaffen, oder zu gegenwärtigen, daß er sie in ein Gefängnis werfen ließe. Nach Verlauf von 14 Tagen drohte er ihnen abermals, das Geld zu schaffen, widrigenfalls er sie auf einen Karren binden, und nach Königshofen führen lassen wollte, daß sie mit keinem Auge mehr Geroldshofen sehen sollten; ja nachdem der Unterbürgermeister im Arreste starb, ließ gedachter Oberst dem noch lebenden älteren Bürgermeister sagen, das Geld zu schaffen, sonst wollte er ihn aufhenken lassen. Da nun die Stadt bey dem Grafen von Hohenlohe[10] um Loslassung ihres Bürgermeisters aus dem Arreste ansuchte, und deswegen einen schriftlichen Befehl an den Commandanten in Schweinfurt erhielt, antwortete dieser, daß ihm der Graf und die Regierung nichts zu befehlen hätten, und daß er, wenn man ihm das Geld nicht schaffen würde, in der Stadt sengen und brennen wollte. Aus dieser Ursache wendete sich der Stadtrat in einem Bittschreiben vom 11. Januar 1633 an die Landesregierung, und entfernte dadurch die Wut eines ungestümen Obersten“.[11]

Einer der Handlanger von Truchsess[12] im neuen Herzogtum Franken war Steinau. „Denn am 2. Febr./23. Jan. kam der Oberst Wolf Adam von Steinau mit einer starken Anzahl Soldaten zu Roß und Fuß in Geroldshofen an, bestimmte das Amt Geroldshofen nach einer Assignation[13] von Grafen Kraften von Hohenlohe zur Errichtung einer Schwadron[14] Reiterei, und zum eigentlichen Muster und Sammelplatz,[15] und forderte 5000 Rthr.[16] Muster- und Werbegeld,[17] woran die Stadt sogleich 1000 Rthr. entrichten mußte. Diese unbezähmte Soldaten erpreßten nun während ihres Aufenthalts von den Einwohnern ihr Geld, zehrten Getreid, Fütterung, und Weinvorrath auf, führten alles, was sie nicht aufzehren konnten, samt den Mobilien hinweg, schlugen und beschädigten die Bürger, und bewogen dadurch den Rath, bey der königlichen Regierung um Verlegung dieser wüthenden Menschen anzusuchen. Allein dadurch wurde über die Stadt nur noch ein größeres Übel verbreitet. Denn als der Oberst Steinau nach einem vier Monath langen Winterquartier, wo er von der Stadt 1000 fl. Contribution erhob, durch diese ganze Zeit freyen Unterhalt hatte, und durch Abführung des Wein, Getreid, und anderer Mobilien ihr über 13000 fl. Schaden zugefügt hatte, endlich diese so bedrängte Stadt verlassen mußte, ließ er noch zehn Tage lang durch seine Soldaten die Häuser ausplündern,[18] denjenigen, welcher sich widersetzte, niederschießen, und täglich 30, 40, auch 50 bis 100 Wagen mit dem geraubten Gute abführen, ohne noch mehrere tausend Thaler in Rechnung zu bringen, die er im Namen des Obersten Truchseß erpreßte“.[19] In einer Darstellung von 1844 heißt es: [S. 249] „Denn am 2. Febr. kam dann der Oberst Wolf Adam v. Steinau nit einer starken Anzahl Soldaten zu Fuß und zu Roß nach Gerolzhofen und nahm vermöge Anweisung des Generalkommandanten v. Hohenlohe den ganzen dasigen Amtsdistrikt als Muster- und Sammelplatz für die Errichtung einer Schwadron Reiter in Besitz. Die erste seiner Anforderungen bestand in 5000 Rthlr. Werb- und Mustergeld. Hieran mußten 1000 Rthlr. sogleich entrichtet werden. seine unbezähmten Soldaten erpreßten von den Bürgern den letzten Heller, zehrten allen Getreid-, Futter und Weinvorrath auf, führten vieles davon hinweg, durchwühlten und plünderten die Häuser und begingen die ärgsten Mißhandlungen.[20] Die deßhalb vom Magistrate bei der Regierung angebrachte Beschwerde und Bitte um Verlegung dieses wüthenden Volkes erzeugte nur noch größeres Uebel. Denn als der Oberst von Steinau nach Verlauf seines mehrmonatlichen Winterquartiers,[21] während dessen er von der Stadt 1000 Rthlr. Kontribution erhoben, freien Unterhalt [S. 250] genossen und durch Hinwegführung des Weins, Getreids und anderer Mobilien über 13,000 Gulden Schaden zugefügt hatte, endlich die Stadt verlassen mußte, ließ er diese zuletzt noch durch seine wilde Horde gänzlich ausplündern. Wer sich dagegen widersetzte, ward niedergeschossen. Täglich ließ der steinharthertige Steinauu 30 bis 40, auch 50 bis 100 mit Raubgut beladene Wagen abführen. Was er nebstdem im Namen des Oberaten v. Truchseß erpreßt hatte, belief sich auf mehrere Tausend Thaler. Nach seinem Abzuge erschien sogleich der Rittmeister David Ducasse[22] vom Regimente Sattler[23] und nahm mit seiner Kompagnie Quartier in Gerolzhofen, vermeldend, nicht eher abzuziehen, bis die Rekrutirungsgelder[24] gänzlich bezahlt worden. Obgleich die Stadt monatlich 587 Gulden 8 Batzen ‚zum Besten des gemeinen evangelischen Wesens‘ an die 1. Rentkammer[25] zu liefern hatte, drang der Rittmeister dessenungeachtet auf seine Befriedigung mit aller Strenge und setzte deßhalb verschiedene Magistratsherren auf dem Rathhause in Arrest. Inzwischen brachte ein Rittmeister Biehn[26] aus Nordheim a. Main[27] Befehl des Obersten Sattler, der Magistrat hätte dem Rittmeister Ducasse nicht einen Pfennig zu geben: da dieser nicht mehr beim Regimente geduldet, sondern an den Markgrafen Hans Georg zurückgeschickt würde, um ihn bei sich unterzubringen“.[28]

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[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[4] Philipp [Filip] Sattler [Sadler] v. Salnecke [2.12.1594 Scheinfeld-20.9.1641 Stockholm], Diplomat, Obrist der Kavallerie u. Kriegsrat.
[5] Wolf Adam v. Steinau [Steinaw, Stein], gen. Steinrück [ -1652], kaiserlicher Obrist.
[6] Gerolzhofen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 233f.
[7] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Zudem wurde zumeist unterschieden zwischen einer Sommer- u. einer doppelt so hohen Winterkontribution. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[8] Carl [Karl] Hård [Hardt, Hertel, Hord] af Segerstad [26.2.1591 Stora Segerstad-21.9.1653 Skämningsfors], schwedischer Obrist. Vgl. https://www.adelsvapen.com/genealogi/Hard_af_Segerstad_nr_17, hier TAB 94.
[9] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[10] Kraft VII. v. Hohenlohe u. Gleichen in Neuenstein [14.11.1582-11.10.1641], schwedischer Generalstatthalter, Oberkommandant des Fränkischen Kreises (bis Juni 1633).
[11] JÄGER, Geroldshofen, S. 76.
[12] Wolf Dietrich Truchsess v. Wetzhausen auf Weißendorf u. Weisenbach [1586-31.3.1639], schwedischer Obrist, Oberkommandierender der fränkischen Kreistruppen u. Statthalter der schwedischen Landesregierung in Franken. Vgl. die Angaben bei LEO, Würzburg.
[13] Assignation: Geld- oder Zahlungsanweisung.
[14] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron, tschech. eskadrona]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (v. lateinisch exquadra = Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien). Die Schwadron hatte einen Rittmeister, einen Leutnant, einen Kornett, einen Wachtmeister, einen Quartiermeister u. die Korporale.
[15] Muster- u. Laufplatz: ein v. den Städten u. Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Landsknechten oder Söldnern im 16. u. 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder v. Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“. Vgl. auch BROY, Leipheim, S. 128ff.
[16] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[17] Werbegeld: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. WAGNER, Pforr, S. 160: „Den 27. [Dezember 1641 a. St.; BW] kam der Beyerische Major Ilck mit dießer ordre alhier [an], daß er von statt und ambt [Schmalkalden; BW] 5200 thlr werbgelder erheben und ein compagnia tragoner alhier darvon werben und richten solde, in welches begehren die beampten alßobalden gewilliget und mit allem ernst die werbgelder von den armen und ubel geplagten leuhten heraußgetrieben. Und nachdem er schnellen zulauff gehabt und dadurch die compagnia balt complet bekom[m]en, alß ist er den 28. Martii deß 1642. jahrs ufgebrochen und sich nach Hilperhaußen [Hildburghausen, Thüringen; BW] geleget. Uff dieße völcker hat statt und ambt an werb: und wochengelder uber 12000 thlr verwendet. Alßo hat dießer geplagte ort dem Beyerfürsten eine comp: werben müßen, worzu D.[oktor; BW] Happel, alß er bey der Beyerisch[en] armee geweßen, trewlich geholfen haben solle“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Teilweise wurden die Werbegelder auch so hoch angesetzt, weil das „Debochieren“, das Abwerben gegnerischer Soldaten, weit verbreitet war.Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über Ermes’ Werbemethoden; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- u. Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 211: „Die bauer bengels, so hin und wider von der pflug, auch von den schaffenn und schweinen ihrn herrn entlauffen und sich bey uns undter die soldatenn begebenn und annehmen laßen, golcken und krolen auf allen gaßenn, singenn, rufen und kreyen, rufen, lauffen und wyßen nicht, was sie fur großen muth wyllen treiben wollen, aber es wehret einn zeitlang, Gott wirdts ein mahl wendenn“. Dass entgegen den Vorschriften auch Kinder angeworben wurden, geht aus KAPSER, Kriegsorganisation, S. 269, hervor; ihr Anteil lag bei 12, 7 %; bei den Ungedienten bei 19, 73 %; KAPSER Kriegsorganisation, S. 266. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
[18] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. die zeitgenössischen Berichte über die Plünderung Perlebergs (1638) durch Kaiserliche; CRUSIS, Höchstnöthige und heilsame Erinnerung, S. 20f. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. PFLUMMERN, Tagebücher III, S. 21 (1631): „Diser täglichen Einfähl und Blinderung wegen seind nit allein in castris sonderbare Kaufpläz, sonder auch in allen Dörfern bis auf Schömerberg herauf sowol mit Leinwat, Klaider, Hausgeschirr und allerhandt Mobilien solche Handthierungen, das es sich der Frankhforter Mess zue Wien vorm Kerntherthor vergleichet. Wirdet alles von Soldaten umb ein Spottgelt bekhomen, hernach aber von andern Leuten, so sich mit Victualien in das Leger wagen und dergleichen Sachen eintauschen, widerumb etwas theurers verhandlet. Es mangelt auch nit, das vil catholisches Baursgesindt in die verlassne ulmisch- und wirtenbergische Flekhen sich einschlaicht, und was der Soldat nit fortbringen könden, quasi per spicilegium [sozusagen als Ährenlese] gar aus dem Weg raumet“. Doch hält PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 24 (1631), fest: „Disen Tag ist in castris alles zum morndigen Aufbruch fertigzuehalten anbevolhen und derowegen das Straifen, Blinderen und Brennen nit gespert worden, ausserhalb was diejenige Buest betrifft, welche vergangne Täg hero mit grosser Anzahl in das Leger khomen, den Raub aufzuekhaufen, immassen Paurs- und Burgersleit diser Handlung etlich Meil Wegs und bis von Saulgen herunderzugezogen. Disen seind zum Theil die erkhaufte Wahren widerumb abgenomen, theils das Gelt, ehe sie eingekhauft, mit Straich und Schlägen ausgebrest worden“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 25f. (1631): „In unserem Anwesen seind bekhante Leut von dem Leger heraufkhomen, in deren Gegenwart die ganze Armada aus dem Leger verrukht und den Zug uber die Gögglinger Brukh genomen, die referirn, das obgleich vergangenen Tag diser Aufbruch mänigklichen angesagt worden, habe man jedoch im Fortraisen merkliche Ohnordnung gespirt, und seie nit allein vom Proviant, sonder auch von den colligirten Beuten ein zimbliche Anzahl hinderlassen worden, dahero die benachparte Bauren nach Abzug des Volkhs in das Leger gefallen und solche Reliquias jeder nach seinem besten Vermögen undereinander theilen wöllen. Als aber die gögglinger und thonaustetter Gemeintsleut eine Praelation [Vorrang] haben und die frembde Leut, so vermuetlich weniger Schaden dan sie gelitten, darvon abtreiben und ausschliessen wöllen, seien hierauf dise beede Paurenpartheien etwas hart aneinander khomen, also das mancher die Wahrzeichen mit blauen Augen und geschwollnem Kopf mit sich nacher Haus gebracht“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 44 (1631): „Es hat ein Zeithero von allen Dörfern das arme Paursvolkh seine Ross und Viehhaab zue errötten etlich hundert Stukh in die Statt Biberach getriben, auch aller Orten, da Plaz und Gelegenheit verhanden ware, in Stallungen, Scheuren, Häusern, auch jederweylen bei der grösten Kältin allein in vermaurenten Höffen auf dem Schnee und Eys undergebracht, gleichwol darbei solche Sicherheit nit befunden, das dem alhiesigen Soldaten nit zue Zeiten guete Beuten darvon zuekhommen weren, dan manche Nacht 2, 3, 4 oder noch mehr Stukh von Rossen, Vih, Schweinen etc. verlohren und uber angesteltes fleissiges Nachsuchen nit mehr zue Hand gebracht worden. Es werden zwar die Marchatänter dessen bezüchtiget, welche das Vih alsbald abschlachten sollen; jedoch Etlicher Mainung auch dahin gehet, daß die Burgere solch Maisterstukh gleichfahls erlernet haben“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“ Auch eigene Einheiten fielen über andere Einheiten her, um sie auszuplündern, wie etwa 1634 in Leipheim; BROY, Leipheim, S. 146f.
[19] JÄGER, Geroldshofen, S. 76f.
[20] Anm. JÄGERS: „Als am 8. Febr. der P. Adam Barthelmann aus dem Kloster Ebrach nach dem benachbarten Orte Schönbrunn gehen wollte, ward er unterwegs von einem Haufen steinauischer Reiter gefangen und nach Gerolzhofen gebracht, wo er sechszehn Wochen auf dem Rathhause verwahrt blieb, bis ihm endlich auf fürwortliches Verwenden des bamberger Kanzlers Mertloch und der protestantischen Pfarrer zu Hirschfeld  und Repperndorf vom Oberst v. Steinau die Freiheit geschenkt worden. für einen andern Geistlichen desselben Klosters, P. Sebastian Brunner, welcher dazumal gleichfalls von jenen Reitern gefangen ward, mußten 1000 Rthlr. Lösegeld bezahlt werden. Ebr. Chron. (MS.)“.
[21] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde u. in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, was immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate u. Stände immer wieder, diesen kostenintensiven Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten u. ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats v. Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.
[22] David Ducasse [Ducaße, Duesse] [ – ], schwedischer Rittmeister.
[23] Philipp [Filip] Sattler [Satler, Sadler] v. Salnecke [2.12.1594 Scheinfeld-20.9.1641 Stockholm], Diplomat, Obrist der Kavallerie u. Kriegsrat.
[24] Rekrutengelder: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- u. Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7–1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Wahrscheinlichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Zum Teil mussten diese für die Anwerbung u. Ausstattung v. Soldaten besonders v. den Juden aufgebracht werden, die sonst den Schutz der Stadt verloren. Bei der Anwerbung schottischer Söldner erhielt der Werbeoffizier 1£; FALLON, Scottish Mercenaries, S. 193.
[25] Rentkammer, Rentamt: Behörde zur Verwaltung landesherrlicher Einkünfte. Die unterschiedlichen Bezeichnungen richteten sich nach örtlichem Herkommen. Die Bezeichnung Rentkammer oder Rentei ist darauf zurückzuführen, dass die Einkünfte auch als „Renten“ bezeichnet wurden. Später bezeichnete Rentamt auch eine Behörde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen. Von der Bezeichnung Kammer leitet sich der Begriff Kämmerer ab. Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen u. Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister u. Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst.
[26] N Biehn [ – ], schwedischer Rittmeister.
[27] Northeim [LK Northeim]; HHSD II, S. 353f.
[28] SCHAROLD, Geschichte I, S. 249f. Anm. JÄGERS: „Da hierauf der Rittmeister Biehn mit dem Amts- und Stadtvogte von Gerolzhofen sich zu dem Reichskanzler und dem Obersten Sattler nach Frankfurt begab, um wegen der rückständigen Rekrutierungsgelder zu unterhandeln, der Rittmeister Ducasse aber die Rathsherren noch immer gefangen hielt; so wandte sich die Stadt am 4. Jun. an die Landesregierung mit der Bitte, daß die den Rittmeister Ducasse zur Loslassung der Rathsherren und zur Abwartung der reichskanzlerischen Entschließung anhalten möchte. Gerolzh. Stadtarchiv“.
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