Berg [Berck, Bürgk], Hans Georg von

Berg [Berck, Bürgk], Hans Georg von; Kapitän [ – ] Hans Georg von Berg [Berck, Bürgk] stand als Kapitän[1] in schwedischen Diensten und lag 1631 unter dem Befehl von Claus Hastver in Königshofen.[2]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe erinnert sich in seiner „Thüringischen Chronik“:  „Den 12. [22.; BW] Februar [1632; BW] hat Rittmeister Bercken Lieutenant mit 26 Pferden in Keula[3] Quartier genommen“.[4]

Ein Verzeichnis vom 6.3.1632 listet auf, mit wieviel Personen Berg über Nacht in einem Dorfwirtshaus im Amt Heldburg[5] geblieben war und zweimal gespeist hat, auch wieviel Pferde gefüttert wurden.[6]

Von 1632 existiert noch ein Verzeichnis der Kosten, die in Gellershausen[7] (Amt Heldburg) anlässlich der Einquartierung von zwei schwedischen Kompanien zu Fuß unter dem Kommando der Kapitäne Ziegler und von Berg vom 20. bis 21. Juni entstanden sind, neben einem Verzeichnis über das den Einwohnern von den Soldaten abgenommene Geld, Hausrat und dergleichen.[8]

[1] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatl. Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute u. Ranzionierung (Lösegeldern) betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt. In der schwedischen Armee wurden 1631 in den Quartieren zwischen 150 u. 200 fl. monatlich erpresst; SODEN, Gustav Adolph 1. Bd., S. 102. 1632 standen ihm 6 Essen zu je 1/8 Rt., 6 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. der Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Infanterie ein Kapitän 4 Rt. 22 Gr. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f.; 1644 14 Rt. u. 10 Rt. Servis; 1646 36 Rt. 18 Gr. ZIRR, Die Schweden, S. 804, 806. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) standen ihm monatl. 130 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 153.

[2] BECK, Chronik 1. Bd. 2 Abt., Sp. 19; Bad Königshofen im Grabfeld [Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.

[3] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.

[4] HAPPE I 218 v; mdsz.thulb.uni.jena.de.

[5] Heldburg [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.

[6] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2561.

[7] Gellershausen, heute Ortsteil von Edertal [LK Waldeck-Frankenberg]. ?

[8] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2590.

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