Begriffe O

obbemelt: oben erwähnt.

obdurirt: verhärtet, verstockt, halsstarrig.

Oberamtmann: oberster Verwaltungsbeamter u. Richter eines Oberamtes, Titel eines adligen Amtmanns, während ein bürgerlicher Amtmann zumeist die Geschäfte führte.

Oberaufseher: kursächsisches Amt, das die Funktionen eines Oberamtmanns und Kommissars [=> Commissarius] vereinte.

Oberberghauptmann: Bergbeamter, zuständig für die Leitung des Bergbaubetriebs, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute. Er vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen. Dem Berghauptmann unterstanden alle Bergmeister, Bergvögte und alle anderen Bergbeamten. Er hatte alle ihm unterstellten Beamten zu beaufsichtigen, die ihm zum Gehorsam verpflichtet waren. Er war dazu angehalten, bei Betrug oder Untreue unverzüglich Sanktionen zu verhängen. Deshalb war er auch befugt, die höheren Bergbeamten zu rügen oder Strafen gegen sie zu verhängen. Zudem hatte er alles zur Verbesserung des Bergbaus zu unternehmen und für Ruhe und Ordnung sorgen.

Oberförster: Leiter eines Forstreviers, auch Vorgesetzter mehrerer Revierförster, tw. mit der Gerichtsbarkeit über Scharfrichter u. Abdecker betraut.

Obergespan: Das Königreich Ungarn war in Komitate (Gespanschaften) eingeteilt, an deren Spitze ein Obergespan, der oberste militärische u. politische Vertreter, stand. bei wichtigen Komitaten wurde er vom König aus dem Hochadel oder aus dem Kreis seiner Gefolgsleute ernannt, bei kleineren Komitaten v. der Komitatsverwaltung ernannt.

Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre.

Oberhans: Offizier.

Oberhauptmann: militärischer Befehlshaber in einem Territorium, u. a. zuständig für Einquartierungen und Truppendurchzüge u. damit für Verhandlungen mit den zuständigen Obrigkeiten, übte im Prinzip die Funktionen eines Kriegskommissars aus, sorgte für die Erhebung der Kontributionen, war zudem zuständig für den Vollzug der Militärgerichtsbarkeit.

Oberherr: I. hier: der das Dominat ausübt; in REPGOWS „Sachsenspiegel“, S. 231 u. folg. der „Lehnsherr“; II. auch Bezeichnung für die Ratsmeister in Erfurt.

Oberkeller: a) oberster Verwalter einer Grundherrschaft, b) höherer Verwaltungsbeamter für die landesherrlichen Einkünfte [DRWB].

Oberkriegskommissar: unter dem Rang eines Generalkommissars stehendes Mitglied einer Kriegskommission, zuständig z B. für die Beschaffung von Ausrüstung und Proviant, Aufsicht über das Rechnungswesen, Musterung der Truppen [DRWB].

Oberländer: Süddeutscher.

Oberlandeshauptmann: Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt u. stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- u. der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig [WIKIPEDIA].

Oberlandjägermeister: oberster Würdenträger im Bereich der Jagd- u. Forstwirtschaft eines Territoriums.

oberländischer Gulden: 1 oberländischer Gulden = 24 Albus. Nach dem Münzedikt zur Umrechnung fremder Währungen des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm vom 1.9.1620 wurden für die Herzogtümer Jülich-Berg die folgenden Werte festgelegt: 1 Reichstaler = 78 Albus; 1 Albus = 12 Heller.

Oberlausitz: Region, die größtenteils zu Sachsen, sowie zu kleineren Teilen zu Polen und Brandenburg gehört. Vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 442f. Im Unterschied zur späteren Niederlausitz, dem alten Land der Lusitzi, fehlte der späteren Oberlausitz, dem Land der Milzener, ein einheitlicher Landschaftsname.Für das Gebiet zwischen der Pulsnitz im Westen und dem Queis im Osten waren bis ins 16. Jahrhundert verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich: „das ganze Land Budissin“ oder „die Länder Budissin und Görlitz“. Dass die Gründung des Sechsstädtebundes im Jahr 1346 schon bald zu einem neuen Landesnamen führte, hing damit zusammen, dass ihm nicht nur die königlichen Städte Bautzen, Görlitz, Lauban, Löbau und Kamenz angehörten, sondern auch das bis dahin böhmische Zittau, das erst infolge dieses Bundes in das Bautzener Markgraftum eingegliedert wurde. In dieser Zeit setzte sich auch für das Markgraftum die Bezeichnung „Land der Sechsstädte“ oder kurz „Sechsstädte“ durch, in der griechischen Form „Hexapolis“ oder „terra hexapolitana“. Die Herausbildung des heutigen Landesnamens vollzog sich nicht aus einer Bekundung der Städte und Stände als Träger einer regionalen Identität, sondern von außen. Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Name Lusatia von der heutigen Niederlausitz immer öfter auf die heutige Oberlausitz ausgedehnt. Erstmals wurde der Name Lusatia in der Matrikel der 1409 gegründeten Universität Leipzig für gesamte heutige Lausitz verwendet. 1474 untertitelte man erstmals in der Kanzlei des Ungarnkönigs Matthias Corvinus das Sechsstädteland als Lusatia superior, also Oberlausitz. Erst in der Mitte des folgenden Jahrhunderts wurde nach und nach der Landesname von den Einwohnern, den regionalen Identitätsträgern, selbst gebraucht. Als die Unruhen in Böhmen begannen, verhielten sich die Oberlausitzer Stände zunächst passiv. Sie ignorierten die dringenden Aufforderungen der Böhmen, sie im Krieg gegen die Habsburger zu unterstützen. Erst nach dem Tod Kaiser Matthias im März 1619 änderten sie ihre Politik. Sie traten der Böhmischen Konföderation bei und waren an der Absetzung Ferdinands II. und der Wahl Friedrich V. von der Pfalz zum König von Böhmen beteiligt. Ziel der protestantischen Stände des Markgraftums war es, die Oberlausitz zu einem vollständig protestantischen Land zu machen. Sie wollten das katholische Bautzener Domstift beseitigen, in den wenigen noch katholischen Orten protestantische Pfarrer einführen und endlich eine eigene Landeskirche gründen. Das militärische Risiko und die damit verbundenen Kosten für die Aufstellung von Truppen für den durch die katholische Liga bedrängten Winterkönig trugen sie allerdings nur ungern und als der Krieg auf die Oberlausitz übergriff, waren sie nicht in der Lage, wirksamen Widerstand zu leisten. Ohne größere Kampfhandlungen konnte der mit Ferdinand II. verbündete Kurfürst Johann Georg von Sachsen zwischen September 1619 und Januar 1620 die Oberlausitz besetzten. Für seine militärische Hilfe gegen die aufständischen böhmischen Länder war dem sächsischen Kurfürsten vom Kaiser finanzielle Entschädigung zugesagt worden. Wenn nicht bezahlt wurde, sollten die Lausitzen als Pfand an den Wettiner übergeben werden. Ferdinand II. konnte nicht zahlen und musste 1623 die Pfandschaft über beide Markgrafentümer einräumen. Die Übergabe wurde im so genannten Immissionsrezess geregelt. Dadurch entging die Oberlausitz der kaiserlichen Gegenreformation, die in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts in Böhmen und Mähren zum Verbot der protestantischen Bekenntnisse und Kirchen führte. In der Folgezeit kamen viele Glaubensflüchtlinge aus Böhmen in die Oberlausitz. Sie siedelten sich vor allem in Zittau und den benachbarten Weberdörfern im Lausitzer Bergland an und sorgten dort durch ihren Gewerbefleiß für einen wirtschaftlichen Aufschwung. [wikipedia] Vgl. BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik.

Oberlausitzer Städtebund: Der Oberlausitzer Sechsstädtebund umfasste die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau und bestand in dieser Form von 1346 bis 1815.

oberleiche: obrigkeitliche.

Obersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Obersächsische Reichskreis wurde von den Markgrafen von Brandenburg und den Herzögen von Sachsen geführt. Er wurde gebildet aus Sachsen, Brandenburg, Pommern, Cammin, Anhalt, den Abteien Quedlinburg, Gernrode und Walkenried, den Fürstentümern Querfurt und Schwarzburg, den Grafschaften Mansfeld, Stolberg und Wernigerode, Barby, Hohnstein mit Lohra und Klettenberg, Hatzfeld, Reuß und Schönberg. Vgl. NICKLAS, Macht oder Recht.

Oberschultheiß: vorwiegend mit richterlichen u. exekutiven Aufgaben betrauter Vertreter der Obrigkeit.

Oberstand: höherer Stand, Überstand.

Oberstburggraf: In Böhmen der vom König auf Vorschlag der anderen Landesbeamten ernannte Inhaber des obersten Landesamts: Führung des Landesaufgebots, des Landtags, Leitung der Königswahl und –huldigung, bei Abwesenheit des Königs auch dessen Statthalter.

„Oberstfeldquartiermeister“, Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

Oberstube: im Gegensatz zur Unterstube die bessere Stube im obern Stock des Hauses, in der auch das Gastbett u. die guten Möbel standen.

Obervogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen u. Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.

Obervogtei: Amtsbereich des zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzten landesherrlichen Beamten für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen u. Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.

Oberzunftmeister: Vorgesetzter einer Zunft oder mehrerer Zünfte.

ob homicidium: wegen Mordes.

obicieren: vorwerfen.

obiit: er, sie, es ist verstorben.

obiter: nebenbei, beiläufig.

Oblation: Abgabe an Pfarrei.

Oblation: Angebot.

Oblation: freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.

Oblei: jährliche Zinsen, insbesondere Naturalabgaben, die besonderen Einkünfte der Ratsherren.

Oblei-Amt: Amt zur Verwaltung von Geld- und Lebensmittelabgaben, bzw. des Oblei-Vermögens des Stadtrats.

Obligation: Schuldverschreibung.

obligent: verpflichtend, gebührend.

obligieren: verpflichten, bürgen, nötigen.

obligiert: dienstverpflichtet.

ob malam consequentiam: wegen der bösen Folge.

ob metum rebellionis: aus Furcht vor einem Aufstand.

oboedienz: Gehorsam.

oboediren: gehorchen.

Obreption: Erschleichung [eines Vorteils durch unzutreffende Angaben].

Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung fder Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

Obristenkompanie: Ein Obrist war auch Inhaber einer besonderen und zahlenmäßig sehr starken, z. T. doppelt so viele Soldaten als herkömmliche Kompanien umfassenden Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte, und aus der er zusätzliche Einkünfte und Dienstleistungen bezog.

Obristfeldwachtmeister: => Obristwachtmeister.

Obristleutnant: Der Obrist-Lieutenant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

obrist major: Generalmajor [schwed. Generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.

Obristquartiermeister: Der Obristquartiermeister war der Dienstvorgesetzte der Regimentsquartiermeister. Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. (so etwa in der Abrechnung Prags 1633 für das Regiment Anton v. Weveld; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod, 2. Bd., S. 264) – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristwachtmeister 200 fl. bzw. 300 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598, 599. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristwachtmeister nach der Schlacht bei Jankau (1645) 300 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Obristwachtmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597, Nr. 1666, S. 59, bzw. 200 fl.; Nr. 1668, S. 599. In der Leipziger Garnison erhielt ein Major der Kavallerie 1642/43 monatl. 50 Rt., bei der Infanterie 14 Rt. 18 Gr., 1644 nur 40 Rt. bzw. 14 Rt. 12 Gr. u. 12 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff.

Observanz: Hochachtung, Ehrerbietung.

observationes bellicas: Kriegsbeobachtungen.

obsidium: Belagerung.

obsignieren: versiegeln.

obsolet: veraltet, hinfällig.

obspecificirte: oben aufgeführte [Personen].

obstacula: Einwände, Hindernisse.

Obstaculum: Hindernis.

obstination: Beharrlichkeit, Starrsinn.

obstiniren: (sich) widersetzen.

obstruirt: behindert.

obtorto collo: mit umgedrehten Hals.

obtrudiren [octroyieren]: aufzwingen.

occasion: Treffen, Gelegenheit.

occupiren: besetzen, einnehmen.

occupation: (lat. occupatio = Aneignung einer herrenlosen Sache) Besetzung, Beschäftigung.

occupierung: Besatzung.

occurientien: Begebenheiten, Vorfälle.

oculatus testis fui: ich war selbst Augenzeuge.

Oculi: 3. Sonntag in der Fastenzeit.

odios: verhasst.

odium universale: allgemeiner Hass.

Oehmd: die 2. Mahd.

Ofenblase, Ofentopf: blasenähnliches, in den Stubenofen oder dessen Brandmauer eingesetztes Metallgefäß zur Erwärmung v. Wasser.

offendiren: beleidigen, angreifen.

Offermann: niederdeutsche Schreibweise für Opfermann, eine Bezeichnung für einen Küster, der gleichzeitig auch noch Organist ist.

Officium: Pflicht; Amt, Amtsgeschäft.

Offizier des ersten Blatts: Auf dem ersten Blatt der Musterrolle einer militärischen Einheit (prima plana) waren die wichtigsten Offiziere dem Rang nach verzeichnet.

Ohm: ca. 120 bis 150 Liter.

Ohm: 1 Ohm = 28 Viertel = 155, 76 Liter (Hochstift Osnabrück).

Ohm: 1 Ohm (Schaumburg) = 135 Liter; nach ENGEL, Tabelle, S. 7.

ohn considerirte Responsa: unüberlegte Antworten.

ohne: außer.

ohnerwartet: ungeachtet.

Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen u. Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und  den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 273 (1644): „In eben demselbigen sind auch einem Soldaten, so einen Mandel gestohlen gehabt, die Ohren abgeschnitten, und an den auff dem Marckt stehenden Galgen genagelt worden“. Aus Zwickau wird 1648 berichtet: SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 699f.: „Kam der Obriste Herr Hans Georg Haubold von Schleunitz Churfürstl. Ampts-Hauptman / der Assecurirten Aempter halber / etc. zu Weida einsmal hieher / in dem er sich nun wieder auff die Reise gemachet / ist ein Mußqvetirer von der Convoi / welcher unvorsichtig auff einer Wagen-Deichsel gesessen / gefallen / dem hat das Wagen-Rad / wunderlicher weisse ein Ohr so glatt / als wenn es mit einen Scheermesser geschehen wär / vom Kopf abgeschnitten / um ihm sonsten am Leibe nichts versehret. Weil nun dieses vielen Leuten unglaublich vorkommen / und er sich zu befahren gehabt / es würde ihm / als wär es durch Scharffrichters Hand geschehen / vorgeworffen werden / hat er ihm von Hauptman Adam Kraussen / unter dessen Compagni er gehöret / ein sonderliches Zeugnis darüber geben lassen“. Diese Verstümmelungsstrafe wurde v. Soldaten auch aus reiner Lust an der Gewalt an Bürgern vollzogen, was natürlich den Anschein erwecken musste, als handle es sich um einen verurteilten Straftäter.

öhrin: ehern, aus Kupfer oder Bronze.

Ohrlöffel: ein löffelartiges Besteck zum Reinigen der Ohren. Als Toilettenbesteck wurden sie häufig mit einer kleinen Pinzette zusammen, an einem kleinen Ring verbunden, verwendet.

Ölberger: DWb, 12. Bd., Sp. 1275, 10: „die schlafenden jünger am ölberge, daher spöttisch für schlafhaube, fauler mensch“.

Grafschaft Oldenburg: Territorium im Heiligen Römischen Reich, das seit 1500 dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis u. seit 1653 dem Westfälischen Reichsgrafenkollegium des Reichstages angehörte. Nach der Schlacht an der Hartwarder Landwehr 1514 verdoppelte die Grafschaft ihr Territorium u. ihre Bevölkerung indem sie Stadland u. Butjadingen unter ihre Kontrolle brachte. 1575 erbte das Haus Oldenburg die Herrschaft Jever. Im 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft im Zuge der Reformation lutherisch, mit Ausnahme der reichsunmittelbaren Herrschaft Kniphausen (einer Herrschaft bei Accum, am heutigen Ortsrand v. Wilhelmshaven), die reformiert wurde. 1647 wurde die Grafschaft Delmenhorst, ursprünglich Sitz einer Nebenlinie, der Grafschaft Oldenburg wieder zugesprochen. 1667, nachdem Graf Anton Günther ohne in der Grafschaft nachfolgeberechtigte Nachkommen verstorben war, erbte diese Linie auch Oldenburg, das somit in Personalunion mit der Krone Dänemarks verbunden war u. die dänische Flagge führte.

Olderleute: An der Spitze der Elf-Ämter (11 Gilden) in Osnabrück standen die aus den Reihen der Handwerksmeister durch Wahl auf Lebenszeit hervorgegangenen Gildemeister. Zur Vertreter der Gesamtgilde wählten die Gildemeister zwei Ältere, die Alderleute/Olderleute genannt wurden.

Olderman (Alderman): Vorsteher einer Zunft oder eines Amtes.

Olipadriden, olapodria: spanisches Gericht aus verschiedenen Fleisch- u. Gemüsearten.

Ölkuchen: Rückstände, die beim Pressen ölhaltiger Sämereien in den Ölmühlen gewonnen wurden u. in Form runder, quadratischer oder trapezförmiger Kuchen in den Handel kamen. Man benutzte sie in der Landwirtschaft zur Fütterung oder zur Düngung. „1) in Öl gebackener Kuchen; 2) die in Kuchen od. Scheiben geformten, nach Auspressung des Öls zurückbleibenden Samenhülsen (Oldrusen, Öltrestern); sie sind ein gutes Viehfutter u. bewirken bei dem Melkvieh mehr Milch u. ein glattes Haar, wenn sie nicht zu alt, vermodert u. bitter sind. In Wasser aufgelöst u. Topfpflanzen damit begossen, sind sie ein gutes Düngmittel; auch wendet man sie als solches auf Sandboden u. zum Überstreuen der Saaten an“ [PIERER].

Ombrage: Schatten.

Omnium Animarum: Allerseelen, Gedächtnistag für alle Verstorbenen. Zu Allerseelen werden die Gräber mit Blunmen u. Lichtern geschmückt. Je nach Region gehören auch die Gräbersegnung oder Prozessionen zu diesem Gedächtnistag.

Omnium Sanctorum: Allerheiligen.

omnium stultorum: Allertörichten (Schmähwort für Omnium Sanctorum = Allerheiligen).

ondersate: Untertan.

onera civica kavieren: für ihre bürgerliche Lasten bürgen, haften.

onorosität: Last, Beschwerlichkeit, Bedrückung.

ongeryff: Ungemach, Mühe.

Onorosität: Last, Beschwerlichkeit, Bedrückung.

ontallick: unzählbar, zahllos.

ontelbaar: unzählbar, zahllos.

onthalsen: enthaupten.

ontslaan: befreien, entlassen, abwehren.

ontslagen: befreien, entlassen, abwehren.

onus recipiendi et hospitandi milites: Pflicht zur Aufnahme und Unterhaltung von Soldaten.

operarius: Tagelöhner.

operiren: Wirkung haben.

Opfermann, niederdeutsch Offermann: Bezeichnung für einen Küster, der gleichzeitig auch noch Organist ist.

ophitzen: aufhetzen.

opiniastriren: widersetzen.

Opiniastrité: Widersetzlichkeit.

opiniatrischer weise: wie erwartet.

oppilatio: Verstopfung.

opprimiren: niederdrücken, unterdrücken.

oprohr: Aufruhr, Aufstand.

Orbede: allgemeine jährliche Grundsteuer.

Orböre, Oerbare: Grund- u. Schutzgeld, dass pommersche Städte an den Landesherrn zu entrichten hatten.

orbus: blind.

Ordnung, gute: „gute Ordre“ u. „guth Regiment“ meint den möglichst geordneten Durch- u. Abmarsch von Truppen unter Vermeidung v. Übergriffen u. Gewalttaten aller Art.

Ordonnanz, Ordinanz, Ordre: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten v. ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.

Ordonnanzgeschütz: 3-4pfündige Feldstücklein: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

Orgeley: Artillerie.

Orgelgeschütz: Orgelgeschütz (Salvengeschütz), „Totenorgel“: Geschütz, wahrscheinlich holländischenOrgelgeschütz-2 Ursprungs => „niederländische Batterie“, mit sechs Reihen v. Musketenläufen, aus denen man bis zu achtzig Schuss hintereinander abgeben konnte, z. B. bei den Kaiserlichen während der Belagerung Frankfurts a. d. Oder oder v. den Schwedischen während der Belagerung Hanaus durch die Kaiserlichen eingesetzt. Vereinzelt wurden auch zehnläufige Luntenschloss-Drehbüchsen eingesetzt. „Salvengeschütze wurden meist auf einer Lafette analog einer normalen Kanone montiert, womit ihre Beweglichkeit und Zielgenauigkeit ebenso schwerfällig war wie die der Kanonen. Die vielen Rohre benötigten im Vergleich zu Kanonen eine verhältnismäßig lange Zeit zum Nachladen. Des Weiteren waren Salvengeschütze bedingt durch ihre Komplexität teurer als Kanonen, da jedes Rohr eine eigene Zündvorrichtung hatte und jedes Rohr einzeln gewartet und gesäubert werden musste“ [WIKIPEDIA].

Originem vel Prosapiam: Herkunft oder Familie.

orlogh: Krieg.

Ornamente: Kirchenschmuck, (kirchliche) Kleinodien, Kirchengewänder.

orten: lagern, aufheben, zurücklegen.

Ortenburg in Bautzen: „Die Ortenburg liegt in der Bautzener Altstadt auf einem Felsplateau über der Spree. Sie war jahrhundertelang die Stammesburg der Milzener und die Hauptveste der Oberlausitz und befand sich im Besitz der jeweiligen Landesherren. Markantestes Gebäude des Burgkomplexes ist der spätgotische Matthiasturm. Vor den Toren der Festung schloss sich in östlicher Richtung das Burglehn an. In dieser Siedlung wohnten ursprünglich die Adligen, die der Burgbesatzung angehörten. Das Burglehn lag außerhalb des Bautzener Stadtrechts. Die dortigen Häuser oder Grundstücke wurden vom Landesherren als Lehen vergeben. […] Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Ortenburg während zweier schwedischer Belagerungen (ab 1620 und ab 1634) in den Jahren 1621 und 1639 in Brand geschossen und schwer zerstört“ [WIKIPEDIA].

Ortstaler: Vierteltaler = 5 Schillinge, 3 Pfennige.

ossa: Gebeine.

Grafschaft Ostfriesland: 1464 wurde das Haus Cirksena mit der Reichsgrafschaft Ostfriesland belehnt. Der Absolutismus blieb in Ostfriesland jedoch unbekannt. In den zwei Jahrhunderten nach etwa 1500 machte sich ein spürbarer Einfluss der Niederlande bemerkbar – politisch, wirtschaftlich u. kulturell. Während des Dreißigjährigen Krieges litt Ostfriesland große Not durch die Truppen des Grafen Ernst v. Mansfeld. Die einzige Ausnahme bildete wiederum Emden, da der kurz zuvor fertig gestellte Emder Wall die Stadt schützte. Emder Kaufleute gründeten 1633 die erste Fehnsiedlung Ostfrieslands, (West-)Großefehn [nach WIKIPEDIA].

Ostgöta-Infanterieregiment (schwedisch: Östgöta infanteriregemente): Das Regiment hat seinen Ursprung in fänikor (Kompanien), die im 16. Jahrhundert in Östergötland aufgestellt wurden. 1619 wurden diese Einheiten – zusammen mit fänikor aus dem nahe gelegenen Landkreis Jönköping – v. Gustav II. Adolf in das große Regiment Östergötlands storregemente organisiert, v. dem neun der insgesamt 24 Kompanien in Östergötland rekrutiert wurden. Östergötlands storregemente bestand aus drei Feldregimentern, v. denen das Ostgöta-Infanterieregiment eines war. Zwischen 1623 u. 1628 wurde das Großregiment dauerhaft in drei kleinere Regimenter aufgeteilt, v. denen das Ostgöta-Infanterieregiment eines war. Das Regiment wurde 1636 offiziell aufgestellt, obwohl es seit den 1620er Jahren bestand. Das Ostgöta-Infanterieregiment war eines der ursprünglich 20 schwedischen Infanterieregimenter, die in der schwedischen Verfassung v. 1634 erwähnt wurden. Der erste Kommandeur des Regiments war Johan Banér, 1635-1645 Axel Lille, 1645-1667 Salomon v. der Osten, genannt Sacken.

Östgöta-Kavallerieregiment: 499 Kavalleristen in vier Kompanien, verschifft 1630. Geführt v. Claus Dietrich Sperreuter bis Ende 1631, dann Nilsson [Nikolaus] Lennart [Linder Nilßon] Bååt [Bååth] [ -16.11.1632 bei Lützen], schwedischer Major, Obristleutnant.

Österbotten [Ostrobotnia, finn. Pohjanmaa]: schwedisches Fußregiment.

ostiatim: bissenweise, von Tür zu Tür.

otter gezicht: Otterngezücht: hier Pharisäer, nach Johannes dem Täufer; Mt. 3, 7.

Ouverture: Eröffnung, Mitteilung.

overeinde: aufrecht.

overicheit: Obrigkeit.

Oxhoft: 1 Oxhoft (Schaumburg) = 6 Anker = 168 Maß = 209 Liter; ENGEL, Tabelle, S. 7.

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