Begriffe G

gächlings: ganz plötzlich.

Gack: Pranger (Schnellgalgen, mit dem einer geschnellt, gewippt wurde). Der Gack stand in Erfurt „vor den Graden“ beim Haus des Scharfrichters, das auch als eine Art Gefängnis diente. Vgl. die anonyme Anschrift aus Erfurt: [„]Die Armen Diebe necket am an den Gack, und die Reichen stecket man in den Sack.[“] [„]Denn die Obersten und andere Officirer büsseten ihre mißhandelung mit gelde, die armen aber mit ihrem leben“. Zit. bei BERG, Regulating war, S. 57. Der Gack [abgeleitet von „kaaken“ = gaffen] diente der öffentlichen Bestrafung bei kriminellen Klein-, Gefährdungs-, Sittlichkeits-, Beleidigungs- und Religionsdelikten und der Zurschaustellung. Er galt als entehrend. Vgl. HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 166ff.; SCHWERHOFF, Verordnete Schande, S. 163ff. WAGNER, Pforr, S. 281: „An versch. Orten im Henneb. bezeichnete ‚Gak‘ einen über dem Wasser hängenden, durch eine Kette an einem Querbalken befestigten viereckigen Kasten mit Falltür, durch die gewöhnlich Huren zur Beschimpfungsstrafe ins Wasser springen mußten. In Schmalkalden war der Gak ein Eisenkäfig („Trillerhäuschen‘), in dem u. a. Felddiebe zur Schau gestellt wurden“.

Gaden: Lagerraum an der Außenmauer der Kirchenburg.

Gadter: Gatter: Gitter als Tor oder Zaun.

Galeone: großes Kriegsschiff, mit zahlreichen Kanonen bewaffnet. Ihre drei oder vier Masten trugen überwiegend Rahsegel.

Galeerenstrafe: eine im Mittelmeerraum verhängte Strafe für diverse schwere Vergehen wie Hochverrat oder Mord. Die Galeerenstrafe diente hierbei als Ersatz für die Todesstrafe. Aber selbst als zeitlich beschränkte Strafe kam sie für viele einem verzögerten Todesurteil gleich. Auch Angehörige v. Glaubensgemeinschaften wie französische Hugenotten wurden auf diese Weise bestraft. Die Zahl der verhängten Urteile richtete sich nach dem Bedarf der Seemächte wie Genua oder Venedig, die die Verurteilten den jeweiligen Landesfürsten (auch aus dem Römischen Reich) abkauften [nach WIKIPEDIA].

Galerie [Schirmdach]: Contrescarpe oder Contreescarpe ist die Äußere Mauer oder Böschung des Festungsgrabens. Bei trockenen Gräben verläuft dahinter häufig ein kasematierter Gang (Galerie), von dem aus der Graben unter Feuer genommen werden kann. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es ist ein Gang durch den Graben in die Minen / welcher oben mit Erden und Wasen / und neben mit starken Bretteren / Erden / und Wollsäcken wol verwahrt ist / und wird sonst Schirmtach genant / alß unter welchem man verdekt in die Minen gehen kann“.

Galey: Gemeint sind wahrscheinlich Galioten als seegehende, flachbodige Rundgattschiffe niederländischen Ursprungs, die seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar sind.Je nach Größe und Zeit waren Galioten Spriet-, Ketsch- bzw. Huker-, Brigg-, Bark- oder Vollschiffsgetakelt. Es gab zahlreiche regionale Varianten, so z. B. die Eidergaliot, die Kuffgaliot oder den Galiotewer. Vielen der überlieferten Begriffe lassen sich jedoch keine bestimmten Konstruktionen mehr zuordnen. Einige Galiotformen besaßen Seitenschwerter. Galioten waren vornehmlich Handelsschiffe, wurden aber im 17. Jahrhundert auch als kleinere Kriegsschiffe verwendet. [wikipedia]

Galgen: Ein Galgen (von althochd. Galgo „Baumast“) ist eine Vorrichtung zur Vollziehung der Todesstrafe durch den Henker. Er besteht aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und einem Querholz darüber, bisweilen auch aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen ist. Hier unterscheidet man zwischen Kniegalgen, Schnell-galgen, Soldatengalgen und Wippgalgen. Die Galgen befanden sich früher meist außerhalb der bewohnten Orte auf hohen Punkten (Galgenberg). Personen, die mit der Errichtung oder Ausbesserung eines Galgens beauftragt waren, galten ob dieser Tätigkeit als anrüchig. Deshalb versammelten sich vielerorts alle beteiligten Zünfte jenes Distrikts, für den der Galgen errichtet werden sollte. Der Richter reichte dann den ersten Stein für den Unterbau und behaute das zum Galgen bestimmte Holz, worauf alle Gewerke zusammen die Arbeit vollendeten. Manchmal wurden auch einzelne Personen durch das Los bestimmt. Galgen, die mit einer kreisförmigen Untermauerung versehen waren, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, hießen Hochgericht. Sie galten zugleich als das Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des betreffenden Gerichtsherrn. Die Exekution wurde so vollzogen, dass der Verurteilte mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer emporsteigen musste, um an letzterem aufgeknüpft, dann aber durch Wegziehen der Leiter getötet zu werden. [wikipedia] Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229.

Galgen, halber: behelfsmäßiger Kniegalgen, nicht ein schwierig zu errichtender zweifüßiger Gabelgalgen.

Galgenberg: Auf dem Galgenberg, auch Galgenbühl, Galgenhügel genannt, fanden früher öffentliche Hinrichtungen von Verurteilten durch den Galgen statt. Hunderte von Hügelnhunderte Hügel oder Berge, auf denen früher öffentliche Hinrichtungen von Verbrechern stattfanden. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Galgenbühl, Galgenhügel oder auch Rabenstein. Diese Stätten lagen in der Umgebung von Orten mit eigener Gerichtsbarkeit und befanden sich oft an markanten Plätzen, wie zum Beispiel Wegkreuzungen. Richtstätten waren mit dem Bau steinerner Galgen ab dem 13. oder 14. Jahrhundert zu festen Örtlichkeiten geworden. Sie lagen weithin sichtbar und meistens unmittelbar an der Gerichtsgrenze, so dass bei Eintritt in das Hoheitsgebiet der betreffenden Stadt oder Herrschaft jeder die abschreckenden Strafen dieser Region feststellen konnte. Der von einer Mauer umfasste Bezirk war meistens für die unterschiedlichsten Todesstrafen mit Galgen, Rad und Pfahl ausgestattet. Je nach der Tradition des Gerichtsortes übte der gleiche Scharfrichter alle Exekutionen auf derselben oder auf unterschiedlichen Richtstätten aus. Die Hingerichteten blieben oft lange Zeit am öffentlich zugänglichen Galgenberg sichtbar baumeln und wurden der Verwesung bzw. den Hunden, Raben und der Witterung überlassen. Abgefallene Leichen wurden oft unter oder um den Galgen auf dem Galgenberg verscharrt. Ausgrabungen an Orten mit diesem Flurnamen bestätigen auch, dass manchmal die Richtstätten auch als Abdeckplätze für die Tierkadaver der Abdeckereien dienten. [wikipedia]

Galgenleite: Der Begriff Leite (Hang), richtiger Leiten, beschreibt die Seite eines Hügels oder Berges, Berghang, Abhang. Leite ist eine Rückverhochdeutschung des Begriffs Leiten, die bei der Uraufnahme der Karten Anfang des 19. Jahrhunderts in Bayern gebildet wurde. Der Galgen, der sich z. B. auf einer Galgenleiten befand, war Teil einer Richtstätte des Mittelalters und der frühen Neuzeit und bedeutete das Privileg der Hochgerichtsbarkeit für den betreffenden Ort. In der Regel befanden sich die Richtstätten außerhalb der Ortschaft.

Galgentauben: Galgenbösewichter.

Galgentor [Kuttenberger Tor, Bergtor] in Prag: von den Deutschen so genannt, weil es zum Galgen führte.

Galgen und Rad: Im Römischen Kanonischen Recht handelte es sich im geschilderten Fall um ein Sakrileg, um Kirchenbruch. Im Schwabenspiegel wurde dafür das Rad angedroht. Die „Bambergensis” beschränkte diese schwere Strafe auf schweren Kirchendiebstahl, z. B. den Raub der Monstranz. In der „Constitutio Criminalis Carolina” wurde festgehalten, dass bei derartigen Delikten weniger milde verfahren werden sollte als bei weltlichem Diebstahl, Art. 171, 174. Die Brandmarkung mit Galgen und Rad sollte wohl zeigen, dass dafür früher Galgen und Rad als Strafen verhängt worden wären. Vgl. auch GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 259 (1638): „In diesem Jahr ist auch einem Soldaten, so Diebstahl begangen, auff öffentlichem Marckt, von dem Scharfrichter mit einem glüenden Eisen ein Galgen auff die Stirn gebrannt worden“.

Galgenvögel: I. auch Galgenschwengel oder Galgentauben, weil sie den Raben zum Aas dient oder dienen sollten, auch Rabenspeise: Bezeichnung für hängenswerten (oder schon gehängten) Verbrecher. Der Henker köpfte den verurteilten Verbrecher zuerst, zerhieb dann seinen Körper in vier Stücke und stellte schließlich diese als „Rabenspeise“ zur Abschreckung der Untertanen an verschiedenen Stellen, meist hart an der Landstraße, aus. II. kräftiges, ehrenrühriges Schimpfwort.

Galerie [Schirmdach]: Contrescarpe oder Contreescarpe ist die Äußere Mauer oder Böschung des Festungsgrabens. Bei trockenen Gräben verläuft dahinter häufig ein kasematierter Gang (Galerie), von dem aus der Graben unter Feuer genommen werden kann. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es ist ein Gang durch den Graben in die Minen / welcher oben mit Erden und Wasen / und neben mit starken Bretteren / Erden / und Wollsäcken wol verwahrt ist / und wird sonst Schirmtach genant / alß unter welchem man verdekt in die Minen gehen kann“.

Galgentor [Kuttenberger Tor, Bergtor] in Prag: von den Deutschen so genannt, weil es zum Galgen führte.

Gallätsch: Kalesche.

Galler: Festungsturm an der Westfront Überlingens.

Galonen (Gallonen): (franz. galons, spr. -lóng, Tressen, Borten, Litzen), durchsichtige Borten, deren Kette aus Gespinst oder Lahn, der Schuß nur aus Gespinst besteht; auch gibt es G. ohne Gold oder Silber; dienen zur Verzierung an Kleidungsstücken, Hüten etc. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 296.

Gänger: Paradepferd, besonders wertvolles Pferd.

Ganerben: Miterben, welche ihr Erbgut gemeinsam nutzen u. nicht unter sich teilen. Ganerbenschaften werden im Verlauf der Entwicklung durch Erbschaft oder Kauf auch v. nicht verwandten Personen oder Familien gebildet, die gemeinsame Eigentümer einer Burg oder Herrschaft, Ortschaft sind.

Gänger: Bote.

Ganter: Unterlage v. Balken oder Baumstämmen für Fässer, Bauholz etc. DWb Bd. 4, Sp. 1285.

Garaus, den Garaus machen: hervorgegangen aus dem Ruf „gar aus!“ = vollständig aus !, mit dem seit dem 15. Jahrhundert in Süddeutschland die Polizeistunde geboten wurde. Im 17. Jh. in der Bedeutung: jemanden umbringen, vernichten, austilgen, beim Militär auch als Aufforderung gebraucht, keine Gefangenen zu machen u. die Zivilisten nicht zu verschonen.

Gardengenger, auch Nachtdieb: (westfäl.) umherziehende entlassene Söldner.

Garkoch, Garkücher: Betreiber einer => Garküche.

Garküche: öffentliche Bude, in der Gekochtes u. Gebratenes verkauft wurde.

Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatl. Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den zugehörigen Dörfern aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. WESKAMP, Das Heer der Liga, S. 220 (1623): Der ligist. „Oberst Blanckart begnügte sich nicht ‚Kraut, Lot, Lunten und andere Notdurft‘ zu fordern, sondern verlangte auch Lieferungen für seine Hofhaltung. Und diese war gar kostspielig eingerichtet. Er hatte ein grosses Gesinde, viele Jagdhunde und Pferde und bewirtete täglich zahlreiche Gäste. Im August traf die Stadt Paderborn mit ihm ein Abkommen, nach welchem sie ihm für jeden weiteren Monat dreissig Thaler zu zahlen hatte; Ende des Jahres hatte sie an Unkosten der Garnison 1250 Thaler 7 Schilling 12 ½ Pfennig in Rechnung zu bringen. Auch die übrigen Offiziere erlaubten sich ‚neben der übermässigen Zehrung und Pressur die armen Unterthanen mit hochbeschwerlichen Geldranzionen zu belegen und auszumatten‘. Insbesondere war Klage zu führen über den Kapitän Schaffhausen, welcher mehr als zwanzig Pferde im Stalle hatte.Und die Mannschaften selbst verhielten sich ganz wie in Feindes Land. Nicht genug, dass sie die Pferde abführten und durch unmässiges Fressen und Saufen alles [S. 221] zu Grunde richteten, sondern es wurde den Eingesessenen auch ‚das Ihrige in den Häusern verderbt‘ und diese selbst ‚jämmerlich zerhauen und zerschlagen‘. Die fürstlichen Räte zu Paderborn klagten, es sei ‚nichts Feindliches mehr in resto‘, als dass die Häuser in Asche gelegt würden. Die grosse Not, den Jammer, das Elend und das tägliche Heulen und Klagen mit genügenden Worten zu schildern sei unmöglich. Eine ‚fleissige Inquisition‘ habe ergeben, dass ‚in starken Kommunen nicht zwei oder drei Malter Roggen mehr übrig‘. Bürger und Bauern seien durch den Hunger gezwungen worden Has und Hof zu verlassen, wie das leerstehende Häuser in Büren, Brakel und anderen Orten bezeugten. Die Unterthanen seien bereits ‚ganz desperat‘, und wenn das Kriegsvolk nicht alsbald in andere Quartiere abgeführt werde, so sei ,in gar kurzer Zeit eine erbärmliche Desolation und Entblössung des ganzen Stiftes‘ zu erwarten. Als Blanckart über die Ausschreitungen seiner Söldner zur Rede gestellt wurde, versicherte dieser, er habe es niemals ungestraft hingehen lassen, wenn ihm solche zur Anzeige gebracht seien. So habe er noch am letzten Dezember drei Mann hinrichten lassen; wie stärker Regiment zu halten sei, wisse er nicht. Wenn hin und wieder ein Schaf oder ein Lamm widerrechtlich fortgeführt werde, so könne er freilich ‚in Ansehung der grossen Hungersnot‘ das nicht mit scharfer Leibesstrafe ahnden. – Kurfürst Ferdinand erwiderte ihm, vor allem möge er dem Luxus seiner Offiziere steuern und dabei mit seiner eigenen Hofhaltung den Anfang machen. Es müsse überhaupt solche Ordnung geschaffen werden, ‚dass die Unterthanen bei Haus und ihrer Nahrung verbleiben und andere Inkonvenienzen verhindert werden mögen‘. Seinen Räten aber befahl er die Einkünfte mit Fleiss beizutreiben und an Blanckart endlich den Monatssold zu entrichten; [S. 222] Klagen über Ausschreitungen der Soldateska seien ihm nur dann zu unterbreiten, wenn dieser nicht Abhilfe schaffe“. Vgl. die Äußerungen des Grafen Philipp Moritz v. Hanau-Münzenberg v. 1630 bei seinen Bemühungen, die Aufnahme einer ksl. Garnison zu verhindern; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 8: „Welches wie Ihre May. allergnädigst zu erachten / jhm nicht unbillich schwere Gedancken machte / bevorab / da man vor Augen sehe / wie fast geringe Bestraffung der Excessen / sie weren auch so groß wie sie wolten / bey den vndern Officiern zu erlangen / sondern noch der Beleydigten darüber gespottet / hergegen wann ein Bürger oder Bawersmañ / einen Soldaten / auch auff gegebene starcke Veranlassung / nur sawer ansehe / wie jämmerlich man mit jhnen umbgienge / dessen vberflüssige Exempel vorhanden“. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, wegen Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der frz. Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwed. Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

Gartbruder: umher ziehender Söldner ohne Kriegsdienst: SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 492: „Den 5. Aprilis [1624; BW] hat ihre Churfl. Durchl. zu Sachsen / wegen der Herrnlosen Knechte und Gart-Brüder ein scharffes Mandat lassen ausgehen / und allen Beampten / Räthen und Gemeinen ernstlich anbefohlen: Weil zu Lande / und auff denen Strassen / von etlichen zu Roß und Fuß allerley Plackerey und Rauberey fürgangen / daß sie gute Auffsicht halten / und die Verbrecher einnehmen und zur Hafft bringen solten“.

Gärtner: Hintersasse, Handbauer, Kleinbauer (Gartennahrungsbesitzer) gemeint, der einen Garten (1/8 Hufe) bewirtschaftete und nicht mit dem Pferd, sondern mit der Hand Frondienste leistete. In Preußen ein Besitzer von Haus, Hof und Garten, ohne Acker, eine Stelle, die ihren Mann allein nicht nährt, daher meist an Landarbeiter oder Handwerker vergeben wurde.

Gascogner: „Zur Bezeichnung eines eiteln Prahlers und Schwätzers. Unter »Gasconade« begreift man nicht nur jede übertriebene Aufschneiderei, sondern auch leichthin gemachte Versprechen, die man nicht zu halten gedenkt. Es wird dem Gascogner aber auch schuld gegeben, dass er es mit dem Begriff von Eigenthum ebenso wenig streng nehmen soll, wie mit einem gegebenen Worte. Daher bedeutet Gascon auch einen Menschen, der gern stiehlt, gasconner = entwenden; unter einem »Gascognerstückchen« wird ein Diebstahl verstanden und den Strick des Henkers heisst man scherzhaft »Gascognersalat«“ [http://www.zeno.org/nid/20011587415].

Gaskheten: Helme.

gassatim gehen: auf den Gassen ohne Geschäfte herum gehen, besonders des Nachts, Liebesabenteuer suchen, Ständchen bringen.

Gassenhauptmann: „Gassen=Hauptmann, in den Städten, ein verpflichteter Bürger, der die Aufsicht über die Polizey in dem ihm angewiesenen Vierthel hat; an einigen Orten ein Gassenmeister. Vielleicht, weil sie ehedem und vernehmlich die Erhaltung der öffentlichen Ruhe auf den Gassen zu besorgen hatten“. KRÜNITZ, Encyclopädie, online verfügbar unter: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/g/kg00715.htm.

Gassenzeitung: fliegende Kolportageblätter, Billigblätter, die in Wien und in anderen großen Städten die neuesten Nachrichten bzw. „Gerüchte“ verbreiteten.

Gastereien, Gastung, Bankette: Diese Schmausereien fand nicht nur regelmäßig bei Versammlungen des Rates statt, sondern auch beim Militär. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

Gastfreundschaft: Die Selbstzeugnisse dokumentieren die verschiedenen Formen v. Gastfreundschaft neben der dem Rang angemessenen Begrüßung u. der Tischordnung sowie der entsprechenden gesellschaftlichen Rituale.

gebacken: (stahl)eisenfest, angeblich unverwundbar.

Gebind: Zunächst Ansammlung v. Flurstücken vor der Stadt, dann meist Stadtteil.

Gebliebene: Tote oder Schwerverwundete.

Gebraue, Bräue: wieviel Liter, ist uns nicht bekannt. Um Hinweise wird gebeten !

Gebrech: Mangel.

gedeneket: gefoltert.

Geding: Verabredung, Übereinkommen, Vertrag.

Gefälle: Bezeichnung für verschiedene obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.

Gefangene: Nach LAVATER, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635). „Zu diesen kamen am 22. Febr. noch 1 Compagnie, 170 Mann stark, und den 9. April 40 Finnen, die dem Obersten Adelshofen von dem zu Augsburg ausgezogenen Schwedischen Volke geschenkt worden waren“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit.

Gefängnis, „Loch“: Gefängnisse waren v- ihrer Anlage her sehr unterschiedlich. Die Verwendung v. Türmen als Gefängnis ist ab dem Spätmittelalter belegt. Zu unterscheiden sind dabei Verliese u. Gefängnisse. Das Verlies für Kapitalverbrechen war v. oben durch ein so genanntes „Angstloch“ zugänglich, das Gefängnis durch eine Tür. Der Verurteilte wurde in den Hungerbunker bzw. in den Hungerturm gesperrt u. nur mit „Wasser u. Brot“ versorgt. Im Turm fand sich auch der so genannte „Bürgergehorsam“, eine zweifenstrige Arreststube, in der Bürger wegen leichter Vergehen ihre Strafe absaßen. Daneben gab es auch die demütigende öffentliche Zurschaustellung, wie etwa die „Drahtkammer“: das sogenannte „Rote Gitter“ unter der überdachten Freitreppe eines Rathauses, wo kleinere Vergehen abgesessen werden mussten wie in Wernigerode. EISOLD; KÜHN, Wernigerode, S. 18. In Schmalkalden gab es im Keller des Rathauses eine Strafkiste, in der Eingeschlossene nur liegen konnten. Die in den Selbstzeugnissen geschilderten Todesfälle neben dem Selbstmord sind auf meist auf Entkräftung (Kachexie) u. Abwehrschwäche zurückzuführen, bedingt durch Nährstoff- u. Lichtmangel. Zudem war die Unterbringung für den Delinquenten teuer genug. In der Regel mussten 2 fl. wöchentl. für 2 Wächter aufgebracht werden. Hinzu kamen die Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung, Heizmaterialen etc., die die verhängte Geldstrafe weit übersteigen konnten oder nach der Hinrichtung zusätzlich zu deren Kosten auch v. den Angehörigen aufgebracht werden mussten.

Gefäß: In der weiteren Entwicklung der Degen wurde der vordere Griffabschluss vom einfachen Knebel, der ein Abrutschen der Hand auf die Klinge verhindern sollte, zum Gefäß, das die Hand fast komplett umschließt.

geflammte Degen: Degen mit wellen(flammen)förmiger Klinge, der nach damaliger Ansicht immer tödliche Verletzungen verursachte.

gefreite Dörfer: von bestimmten Lasten oder Diensten befreite Dörfer.

Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold. In besetzten Städten wurden hingegen z. T. 24 Rt. monatlich erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.

Gefreitenkorporal: v. den Wachen, sonstigem Lagerdienst u. den Handreichungen für Offiziere befreiter Korporal. Der Rang galt allgemein als Privileg der überwiegend adligen Offiziersanwärter. Die Kandidaten traten meist in noch jugendlichem Alter in die Regimenter ein.

gefreundter: Verwandter.

gefroren, fest machen, eisenfest, stahleisenfest: abergläubische Vorstellungen, sich durch magische Praktiken sich gegen Kugeln, Schwertstreiche etc. unverwundbar zu machen; vgl. DWB 3. Bd., S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist u. Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.

Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben. In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. So soll der schwedische Obrist Samuel Österling Kugeln mit den Händen abgewehrt haben; HORMAYR, Taschenbuch, S. 183. „Feste“ mussten daher mit Keulen, abgeschossenen Eichenpflöcken oder Äxten getötet werden. Bei der „Passauer Kunst“ musste man mit Zaubersprüchen beschriebene Zettel des Passauer Scharfrichters Kaspar Neithard oder des Studenten Chistian Elsenreiter verschlucken und war danach angeblich unverwundbar. Vgl. dazu das Ende des Freikorpführers und Rittmeisters „Immernüchtern“; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 599: „Rittmeister Immernüchtern / der sonsten Levin Zander geheissen / konte sein außfallen und streiffen nicht lassen / darum kam er seinen Feinden in die Hände / und wurde um diese Zeit Octobris von einer Lüneburgischen Parthey zu Fuß bey Luter / in einem holen Weg nach niedergeschossenen seinem Pferd gefangen / ihme auch Quartier zugesaget : Man hielte ihn für veste / oder gefroren : darüber sie mit einander vor Hildesheim auff dem Galgenberg mit Worten so uneinig wurden / daß es zum Feuergeben kam / und man dafür hielte / Quartier seye gebrochen: geschahen demnach auff ihn wol bey 20. Schüssen / deren keiner durchgangen / dannenhero ihm der Kopff mit einem Beil zerschlagen worden / und er untern Galgen geschleppet todt ligen geblieben“. JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Siehe auch Sander, Levin in den „Miniaturen“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 4f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “.

Gegengewalt: die Befugnis des Untertans zur Gegengewalt gegen seinen Obern [DWB].

Gegenkämmerer: Der Ungeld(er)herr war Ratsherr, zuständig für die Einziehung der indirekten Steuern (Ungeld), vermutlich auch für die Veranlagung zum Geschoss (als direkter Steuer), das Verrechten (Veranlagung zum Geschoss (Schoss). Alle 5 Jahre wurden in Erfurt die Vermögen der Bürgers aufgezeichnet u. die Angaben durch Eid bekräftigt.

Gegenrecognition: Gegenprüfung, Gegenuntersuchung.

Gegenschreiber: Bergbeamter, der als Kontrolleur das so genannte  Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in dem die Abgaben u. Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden [WIKIPEDIA].

geh: steil.

gehaus: Mietwohnung.

gehegter Krieg: der Kampf regulärer Streitkräfte gegeneinander unter Einhaltung bestimmter Regeln, wie sie etwa in den Kriegsartikeln aller Armeen festgelegt waren.

Gehör: Gericht.

Gehorsam: Bürgergefängnis, städtisches Gefängnis; Haft, Gefangenschaft.

gekärkert: gefangen gesetzt.

gekröset fleisch: Innereien.

gelach: Gelächter.

Gelbes Regiment (Hofregiment): „Hovregementet/Gula regementet. Besked om att det ska upprättas i brev till Jakob de la Gardie 17/12 1623. Kaptenerna värvar kompanier men ingen överste får värvningspatent (SL, s 479f). Den först tilltänkte chefen, Rhengreven Johan Philip, tillträdde inte (SL, s 419) och överstebefattningen var vakant till maj 1625 då Frans Bernhard von Thurn (se Röda regementet) blev chef (SL, s 436). Han efterträddes av Maximilian Teuffel (från Blå Regementet) i slutet av oktober 1627 (SL, s 535). Teuffel stupade vid Breitenfeld 7/9 1631 och efterträddes 1/10 1631 av Nils Brahe (SL, s 572, 574) som stupade vid Lützen 6/11 1632; http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. Das Gelbe Regiment wurde bis 1632 geführt von Nils Abrahamsson [„Nelen, Nilius, Niclas“] Brahe, Graf zu Visingsborg, Freiherr zu Rydboholm und Lindenholmen [14./24.10.1604 Rydboholm – 21./1.12.1632 Naumburg], schwedischer Obrist, ab 1632 von Lars [Laes] Graf Kagg [Kagge, Kache, Kaggin, Kaggi, Kago, Kalle, Kaach, Gaugk, Kiege] [1.5.1595 Källstorp-19./29.11.1661 Stockholm], schwedischer Reichsmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=12302.; ab 1635 von Wulf v. Schönbeck [ – ], schwedischer Obristleutnant bzw. französischer Obrist, Generalmajor.

Geldbrüchten: Geldbußen.

Gelderland: Provinz in der östlichen Mitte der Niederlande mit der Hauptstadt Arnhem (deutsch Arnheim).

Geldhaus: Zinshaus, Schatzkammer.

Geldspildung: Großer Geldaufwand, Geldverschwendung.

geleichtert: abgezogen.

Geleitspflichtige: Personen, die durch bewaffnete Begleitung geschützt wurden u. dafür eine Abgabe an den Kommandeur der Garnisonstruppen zu zahlen hatten.

gelieben: „lieb sein, gefallen“ statt dem sonst üblichen „belieben“, auch in: „geliebts Gott“.

gelooset: angekündigt.

Gelten: Gefäße, Kübel.

Gemeindsmann, Gemeinsmann: Gemeindevorsteher; Hausgenosse, „gemeiner Mann“.

Gemeiner Kasten: Stadtkasse.

Gemeiner Mann: Vollbürger (ab 1510 konnte das => Bürgerrecht in Erfurt ab dem 16. Lebensjahr erworben werden) waren zunächst die reichen, vornehmen Einwohner Erfurts, die Amtsträger des Erzbischofs u. einiger Grafen sowie zugezogene fremde Kaufleute. Durch Heirat entstanden Verschwägerungen u. Sippen, deren Mitglieder „Gefrunden“ (Befreundete) genannt wurden u. aus denen der Rat hervorging. Später wurden auch Handwerker in den Rat aufgenommen. Knechte u. Mägde, Gesellen u. Lehrlinge zählten nicht zu den Vollbürgern. BEYER; BIEREYE, S. 32.

Gemein-Grube: Massengräber wurden auch deswegen angelegt, weil man die Kosten eines ehrenvollen Begräbnisses sparen wollte. Zudem waren viele Tote durch Huftritte, Schussverletzungen ins Gesicht, Treffer v. Kanonenkugeln etc. derartig entstellt, dass eine Identifizierung der Gefallenen nicht möglich war, um die Körper zumindest der höheren Chargen gegen Kostenersatz an die Angehörigen zu überführen. Der Rothenburger Chronist Dehner über Verwundete der Schlacht bei Mergentheim (Herbsthausen); HELLER, Rothenburg, S. 157: „13. Apr. [23.4.1645; BW] sind wider geschädigte Franzosen vom Obrist Winterscheid zu curiren geschikt worden: Sind der halbe Theil gestorben, auf dem Mühlacker von Bettel-Vögten begraben worden, welche sie gantz nakend ausgezogen und zusammen in die Löcher geworfen“. Vgl. MAHR, Obrist Robert Monro, S. 114 (Eroberung Frankfurts/Oder 1631). Auch Opfer von Seuchen etc. wurden in diesen Massengräbern beigesetzt. Vgl. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 114 (Bad Windsheim 1632): „Die Kayserliche lagen auf denen Dorfschaften und hauseten übel / in der Stadt aber war eitel ach und Wehe / weilen das Sterben also überhand nahm / daß die Todten allenthalben auf den Gassen lagen / und täglich mit einem Karren durch die Flurer in eine Gemein-Grube geführet wurden“.

Gemeinsleute: Abgesandte der Bürgerschaft.

Gemeint: Meinung.

Genehmhaltung: Genehmigung.

General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. von Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

General des Ozeanischen u. Baltischen Meeres: „Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung, die die Ostsee seit dem Mittelalter besaß, versuchten deren Anrainerstaaten, ihre Anteile an der Seeherrschaft durch Zugewinne von Küstenterritorien und die Kontrolle von Häfen und Flussmündungen zu vergrößern. Das Konzept des dominium maris baltici (Herrschaftsgebiet des Ostseeraums) wurde erstmals vom Schwedenkönig Gustav II. Adolf umgesetzt, zunächst durch Bündnis- und Heiratspolitik, später durch Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg, als sich 1628 bis zum Lübecker Frieden (1629) mit der Ernennung Wallensteins zum „General des Ozeanischen und Baltischen Meeres“ die Gefahr einer kaiserlich-spanischen Machtbildung im Ostseeraum abzeichnete“ [MDSZ].

Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant u. für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

General Arckeleymeister: Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie 19., S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen. Im Juli 1643 wurde zwischen Kaiserlichen u. Schwedischen eine Vereinbarung geschlossen, nach der ein Generalfeldzeugmeister mit 10.000 Rt. ranzioniert (ausgelöst) werden sollte; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1643), S. 82.

Generalauditor: Ein studierter u. meist promovierter Jurist u. der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619. Er war auch zuständig, wenn in Kontributionsfragen Streitigkeiten innerhalb der Territorien zwischen den herangezogenen Parteien auftraten. Sein Stellvertreter war der Vizegeneralauditor. Angeblich hatte der kaiserliche Generalauditor Dr. Georg Regulus selbst an den Plünderungen u. Erpressungen teilgenommen, so in Schweidnitz 1633; RADLER, Das Schweidnitzer Land, S. 64: „Die wenig übrig gebliebenen Schweidnitzer Einwohner baten Wallenstein um Schutz. Daraufhin legte er eine starke Reiterwache in die Stadt, um durchziehende Soldaten von Raub und Plünderung abzuschrecken. Diese Wache verhinderte aber nicht, daß der kaiserliche Generalauditeur Regulus und anderes ‚Raubgesindel‘ im Oktober in die Stadt kam, die verlassenen Häuser durchwühlten, die noch herumliegenden Toten beraubten und von den Lebenden 12000 Gulden erpreßten“.

Generalbatterie: Sie bestand aus acht Kartaunen, sechs Halbkartaunen u. vier Viertelkartaunen: Die Kartaunen brachten die Mauern zum Einsturz, die Halbkartaunen schossen dann die Reste weg, während die Viertelkartaunen die Ausbesserungsversuche der Belagerten verhindern sollten.

Generalcammerier: Generalbeauftragter für die Versorgung des Oberkommandierenden, des Offizierskorps und der Truppen mit allem Notwendigen.

Generalfeldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Angeblich existiert erst seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Bezeichnung Generalfeldmarschall als höchster militärischer Dienstgrad [nach WIKIPEDIA]. Dabei wird die Bezeichnung bereits während des DK in Berichten etc. verwendet.

Generalfeldkriegszahlmeister: Chef des Kriegszahlamts u. damit aller Zahlmeister der Armee. Er war zuständig für die jeweilige Kriegskasse.

Generalfeldmarschallleutnant: Es war der vierthöchste Offiziers- bzw. Generalsrang. Die Würde kam in Deutschland gleichzeitig mit der des Feldmarschalls auf. Der Kriegsherr pflegte einem Marschall einen „Untermarschall“ oder „Lieutenant“ beizugeben, der den Marschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

Generalfeldzeugmeister [schwed. General för Artilleriet]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

Generalgewaltiger: Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17.Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss.

General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“.

Generalkommissariatsverweser: Stellvertreter des Generalkommissars.

Generalleutnant [schwed. generallöjtnant]: höchster militärischer Dienstgrad der Reichsarmee als Stellvertreter des Kaisers oder auch Maximilians I., auch gebräuchlich in den Generalstaaten oder in Hessen-Kassel. Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

Generaloberst: gemeint ist hier Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

Generalprofoss (Feldprofoss): Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17. Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er samt Stab 300 fl. monatlich. Dem Generalprofoss unterstand der Generalprofossleutnant.

Generalprofessleutnant: Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss und übte einen nicht ungefährlichen Beruf aus. So schrieb Wallenstein am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofosses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Leutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit gerzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei.

Generalproviantmeister: Der Generalproviantmeister gehörte zu den höheren Offizieren im Generalstab. Er ordnete das gesamte Proviantwesen des Heeres u. war v. seinem Amt her für jede Art v. Bestechung zugänglich. Der Generalproviantmeister verdiente im aktiven Dienst in der kursächsischen Armee 600 fl. im Monat, ohne die zahlreichen „Nebeneinkünfte“. Zu seinen Aufgaben vgl. MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 21f.

Generalproviantmeisterleutnant: Der Generalproviantmeisterleutnant war der Gehilfe des Generalproviantmeisters u. mit diesem zuständig für das Proviantwesen des Heeres.

Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern u. dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen u. die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure u. Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden u. gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Unterstützt wurde er v. den Generalquartiermeisterleutnants.

Generalquartiermeisterleutnant: Gehilfe des Generalquartiermeisters: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt v. der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure u. Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle u. Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte. Unterstützt wurde er v. den Generalquartiermeisterleutnants. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 100 fl. monatlich.

(General)Reichszeugmeister: oberster schwedischer Waffeninspekteur u. Oberbefehlshaber der Artillerie.

Generalrentmeister: Obereinnehmer u. Verwalter aller durch das Kriegswesen hereinkommenden oder einzutreibenden Mittel, unter Kontrolle der Kriegszahlmeister.

Generalschultheiß: sächsisches Amt, entsprach dem Generalauditor bei der kaiserlichen Armee.

Generalsuperintendent: seit dem 16. Jahrhundert üblicher Titel für den höchsten Aufsicht führenden evangelischen Geistlichen einer Landeskirche bzw. Kirchenprovinz.

Generalwagenmeister: Er war Mitglied des Generalstabes und zuständig für die Marschordnung u. die Bagage je nach Rang der Offiziere. Er stellte im Feld die Wagenburg auf.

Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.

Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.

Generalsuperintendent: seit dem 16. Jahrhundert üblicher Titel für den höchsten Aufsicht führenden evangelischen Geistlichen einer Landeskirche bzw. Kirchenprovinz.

Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.

Generalwagenmeister: Er war Mitglied des Generalstabes und zuständig für die Marschordnung und die Bagage je nach Rang der Offiziere. Er stellte im Feld die Wagenburg auf. nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 100 fl. monatlich. Sein Leutnant wurde mit 50 fl. besoldet.

generosissimum nostrum: unser höchstes Wohlwollen.

Geniste: Nest.

gequetscht: durch Hieb verwundet.

gequizet: gequetscht, verwundet.

gereitet: zur Hand habend, bereit, bar von Geld.

Gericht: seit dem Spätmittelalter eine territoriale Einheit für Justiz u. Verwaltung.

Gerichtigkeit: Anrechte.

Gerichtsgegenschreiber: Der Gerichtsgegenchreiber (Aktuar) eines Gerichtsbezirks war zur Aufzeichnungen von Rechtshandlungen bestellt, z. T. erhielt er auch selbstständige richterliche Befugnisse in zivilen Verfahren; ein vereidigter Schreiber.

Gerichtsgeschworener des Regiments: Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

Gerichtsschreiber: ein vereidigter Schreiber, der zur Aufzeichnung von Rechtshandlungen, z. B. bei Kriegsgerichtsverfahren bestellt war.  Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 14 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

Gerichtswebel: seit den Landsknechtsheeren ein Doppelsöldner, der die Gerichtsakten führte, die Gebühren eintrieb, Verhandlungen vorbereitete und als Gerichtsdiener fungierte. Der Schultheiß und seine Gehilfen übernahmen für die Soldaten gegen Sporteln auch notarielle Beurkundungen und die Aufbewahrung von Wertgegenständen. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 6 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

Gerkammer: Sakristei, Ankleideraum des Geistlichen; auch Geräte- bzw. Rumpelkammer.

Gesamthospitalien: Unterkunft und Verpflegung.

gesamptung: gemeinschaftliche Regelung landesfürstlicher Herrschaftsbereiche (hier: der Fürsten v. Anhalt).

geschätzet: erpresst.

geschlacht: fein (ironisch).

Geschlechter*in: Angehöriger, Angehörige eines ratsfähigen Geschlechts (Patriziat).

„Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg für den ständig wachsenden => Tross (SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43).

Geschling: Flurbezeichnung: Abschnitt der Hainleite, Befestigungsanlage südlich v. Sondershausen. STOLBERG, Befestigungsanlagen, S. 109f.

geschnittene Kugeln: Dabei wurden die Bleikugeln mit dem Messer eingekerbt. Das führte ähnlich wie bei den späteren Dum-Dum-Geschossen „zu einer starken, unkontrollierten Verformung bis hin zur Zerlegung des Geschosskörpers, sobald er mit seiner großen Geschwindigkeit in Körpergewebe eintritt und nach Eintreten in den Körper zu schweren Verletzungen bei bereits einer einzigen Wunde (beispielsweise unverhältnismäßig großer Blutverlust, große Austrittswunden) führt. Zudem machen die vielen Splitter des Bleikerns eine wirksame Wundversorgung sehr schwierig“ [WIKIPEDIA].

Geschöß: Triebe des Rebstocks.

Geschrei: (üble) Nachrede, Verdacht.

Geschrei: a) Gerücht; b) der Ruf um Hilfe an die Nachbarn zur Verfolgung des Verbrechers, das Aufgebot des Landes durch lautes Rufen, Glockenläuten, Schießen, gegen Räuber und Mordbrenner, sowie gegen Feinde überhaupt; c) vor Gericht bei Gewalttaten und Mord das Klagegeschrei, mit welchem die richterliche Hilfe angerufen und die Klage eingeleitet wurde; d) Feldgeschrei: Losung.

Geschütze: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel, schätzt den finanziellen Aufwand pro 24 Pfund-Kugel auf 5 Rt. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden.

Geschwei: Verwandte/Verwandter durch Verschwägerung.

Geschworene: sesshafte Bürger, die den Treueid geschworen hatten; Gemeindevorstände.

Gesetzpredigt: Predigt, die die durch das Gesetz gebotenen Pflichten einschärft; Strafpredigt.

Gesindlein, Gesinde: Heerschar, Kriegsvolk, ursprünglich für polnisches Kriegsvolk; bei Grimmelshausen auch für => Merode-Brüder verwendet.

Gesind, unnütz: Zur Einschätzung der mansfeldischen Söldner der schwäbische Pfarrer Baumann aus Unterriffingen Anfang Mai 1622; FEDYNA, Das Härtsfeld, S. 226: „vil unnuzes junges Gesind hat sich zuo dem Graven von Mansfeld geschlagen, weil er seinen soldaten alles erlaubt“. Die sehr subjektive Sicht der Ausschreitungen hat sich immer mehr verfestigt. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 83: „Daß auch sonst Offiziere an Ausschreitungen beteiligt waren, geht aus einem Schreiben Mansfelds vom Januar 1623 an eine niederländische Kommission hervor, in dem er die ‚particulirte ende veeluoudige rantzionerung, plonderungen, foulen ende moetwillen by verscheiden officiren ende Soldaten‘ mißbilligte. Er forderte die Ostfriesen wiederholt auf, die Übeltäter namhaft zu machen. Die Stände stellten das sehr zu Unrecht als Ausrede hin; denn ohne genaue Angaben ließen sich solche Leute nicht ermitteln. Sie namhaft zu machen, war allerdings für die Geschädigten wiederum sehr schwer, wurden doch die Verbrechen gewiß in den seltensten Fällen dort gegangen, wo die Täter im Quartier lagen, ganz abgesehen davon, daß viele Fälle zweiffellos auf das Konto des Gesindels kamen, die trotz des Gewaltmarsches von Lothringen nach den Niederlanden und der Verbrennung eines teiles der troßwagen bei Sedan mit dem Heere nach Ostfriesland gekommen war. In den Akten ist wiederholt von dem ‚Gesindlein‘ die Rede, ebenso von den ‚Angehörigen‘ der Soldaten. Ein Bericht des Predigers Marcellus aus dem Jahre 1623 besagt, daß in Dykhausen an einem Tage im August die Sturmglocke geläutet wurde, um die Bauern zusammenzurufen, weil ‚Marodeurs‘ gegen das Dorf heranzogen. Und nach dem Abzug der mansfeldischen Truppen machte der Emder Kirchenrat am 8. März 1624 den Magistrat darauf aufmerksam, daß sich solches Gesindel ‚hauffenweis‘ in die Stadt begebe, weshalb er darum ersuche, Sorge zu tragen, ‚dass die Statt nit voll Huren und buben werde‘ “. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 81: „Daß seinen Truppen auch jetzt, nach mehreren Kriegsjahren also, keineswegs alles nachgesehen wurde, geht aus einem Bericht des Drosten von Jever an den Grafen Anton Günther von Oldenburg über die im Oktober 1623 erfolgte Besetzung von Gödens und Knyphausen durch zwei mansfeldische Regimenter unter dem Kommando Carpitzows hervor: ‚Sonsten soll derselbe zum anfang gute ordinantz halten, inmaßen Er dann gestern bey Barkell einen Sergianten, so sich gegen Ew. Gnd. Vnderthanen einen etwas vergangen haben solte, soforth harkebusiren laßen, vnd ist derselbe heute von den haußleuten des Ortes begraben worden‘ “. Auch Christian v. Braunschweigs Heer hatte einen derartigen Zulauf an „unnütz Gesind / welches sich zu diesem Volck schlug auff Hoffnung einer guten Beut / vnd damit es seinen hungrigen Bauch füllen möchte“, erfahren, METEREN, Meterani Novi [ …], Dritter Theil, S. 291.

Gespan: Gefährte, Genosse.

gespannt: gereizt.

Gesparre: Balkenwerk, Gebälk eines Hauses.

gestochen: galoppiert.

Gestank: Wirbel, Aufruhr.

Gesteck: „so viel zusammen gehöriger Dinge, als gemeiniglich in ein Futteral zu einander gestecket werden; ein Besteck. Ein Gesteck Messer, d. i. Messer und Gabel“ [KRÜNITZ].

gestochen: galoppiert.

Gestrenger, Gestrengtheit [lat. „strenuus“]: bedeutete ursprünglich „Stärke, Tapferkeit“, als ehrenvoller Titel des Ritterstandes, auf hohe fürstliche Beamte übertragen, später auch auf niedere Beamte u. Offiziere übertragen u. dann als ehrende bzw. schmeichelhafte Anrede verwendet. DWb 5, Sp. 4255.

Getaike: mhd. tichen = schleichen, lauern; hier: Lauerstellung, Hinterhalt.

Geteiche; mhd. tichen = schleichen, lauern; hier: Lauerstellung, Hinterhalt.

getert: verzehrt; abgemattet.

Getreide, hartes oder glattes: Korn und Weizen wurden als hartes oder glattes Getreide bezeichnet.

Getreide, weiches: Gerste und Hafer wurden als weiches oder rauhes Getreide bezeichnet.

Getreidekasten: Kornhaus, Getreidemagazin.

Getreide stürzen: Getreide auf dem Speicher umschaufeln, wenden; (in räuberischer Absicht) die Getreidevorräte registrieren.

getrochen: abgewälzt.

getügnes flaisch: gedörrtes, geräuchertes Fleisch.

Gewaltmarsch, Gewaltritt: Angeblich soll der schwedische Christoph Graf von Houwald die Strecke Würzburg-Hanau, immerhin etwa 110 km, innerhalb eines Tages und einer Nacht zurückgelegt haben, was mit Reitern im Einzelfall durchaus möglich erscheint. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 126.

Gewandhaus: Gebäude, in dem zur Jahrmarktszeit Tücher, Zeuge u. Leinwand verkauft wurden.

Gewandschneider: Tuchgroßhändler.

gewand strumpe: Kleiderstrümpfe, Kniestrümpfe.

Gewarten: andere Bezeichnung für => Salvaguardia.

geweche Felder: bewachte Felder.

geweder: von guter Art.

Gewehr: Bewaffnung aus Oberwehr: Schusswaffe, Hellebarte, Spieß, u. Unterwehr: Degen oder Rapier, Säbel.

Gewerk: Zunft.

gewiege: schlau, erfahren, kundig.

gewirktes Brot: aus gut durchgeknetetem Teig gebackenes Brot.

Gezelt: Kriegszelt, Lagerunterkunft. Die einfachen Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen u. Getreidegarben, die mit Tüchern verhängt wurden, während Offiziere fertige Zelte, die zum Teil pelzgefüttert waren, mit sich führten. => Feldlager.

Gezimmer: Dachstuhl, Fachwerk.

G. G.: geliebts Gott = so Gott will.

Gicht ]Podagra]: „Die Gicht (Urikopathie) ist eine Purin-Stoffwechselerkrankung, die in Schüben verläuft und (bei unzureichender Behandlung) durch Ablagerungen von Harnsäurekristallen (Urat) in verschiedenen peripheren Gelenken und Geweben zu einer gelenknahen Knochenresorption und Knorpelveränderungen sowie durch langfristige Schädigung des Ausscheidungsorgans Niere letztlich zur Niereninsuffizienz führt. Die Schädigung der Nieren geschieht schmerzlos, ist aber ein größeres Problem als die schmerzhaften Gichtattacken an den Gelenken“. Die Gicht trat bei Offizieren und Heerführern während des DK häufig auf – z. B. auch bei Gallas und Torstensson – und wurde von Zeitgenossen auf den übermäßigen Fleischkonsum zurückgeführt. Vgl. auch die Definition des Arztes BLANKAART, Accurate Abhandlung von dem Podagra; S. 11f.: „Das Podagra oder Ziperlein ist eine Verstopfung an ein / zwey oder mehr gelencken zugleich / worbey man grossen Schmertzen / Geschwulst / Röthe / kalkichte und steinichte Materie / auch andere Zufälle mehr / entweder zu gewissen oder ungewissen Zeiten wahrnim̃t“. => Chiragra, Zipperlein.

Gießhaus: Werkstatt, in der man metallene Gegenstände goss, meist für Geschützherstellung verwendet.

Gift: Aconitin wurde – in Form des Blauen Eisenhutes – früher für Pfeil- u. Ködergifte, Hexensalben u. als Mordgift verwendet. Typische Vergiftungserscheinungen sind die Taubheit der Körperstellen, die mit der Pflanze in Berührung gekommen sind, bei Einnahme auch Kälteempfindlichkeit, Übelkeit, nervöse Erregung, Herzrhythmusstörungen u. Krämpfe sowie in schweren Fällen Lähmungen u. Kreislauflähmung bis hin zum Tod [WIKIPEDIA].

Giftgranaten: Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 281: „Die Belagerer [Regensburgs 1634 durch die Kaiserlichen; BW] begannen nun in der folgenden Nacht vermehrt, Feuerballen von 100 und mehr Pfund und ebenso schwere ‚verteufelte Granaten, die Krankheit wegen ihres giftigen Dampfes verursachten‘, in die Stadt zu werfen. Diese damaligen Errungenschaften und ersten Beispiele chemischer Kriegsführung wurden nach Heilmann in Ingolstadt laboriert“.

Giftkugel: (a) Bleikugel, die eine Giftsubstanz in sich trug, (b) „geschützkugel (‚feuerballen‘), deren satz mit giftigen stoffen gemischt war“ [DWb]. Zum Teil wurden bei Belagerungen auch Giftkugeln eingesetzt, die Bromessigester = Bromessigsäureethylester enthielten, eine „wasserklare, übel riechende Flüssigkeit mit einem Siedepunkt von ca. 168 °C. Das technische Produkt besitzt eine gelbliche Färbung. Bromessigester reizt stark die Augen, es kommt zu starkem Tränenfluss, der an frischer Luft rasch wieder abklingt“ [Wikipedia]. Heute wird es als Tränengas verwendet. Frdl. Hinweis von Frau Dr. Heike Wirsching. STRUENSEE, Anfangsgründe der Artillerie, S. 292f.: „Wenn man dergleichen Feuerkugeln besonders zu dem Endzweck verfertiget, daß bey Nacht eine gewisse Gegend von denselben erleuchtet werden sol: heissen sie Leuchtkugeln. Sollen sie durch ihre Flamme einen sehr starken und dicken Rauch zuwege bringen, um durch denselben Menschen aus einem gewissen Ort wegzutreiben: so nennet man sie Dampfkugeln. Ist dieser Dampf noch darzu mit einem üblen Geruch verbunden, so heissen sie stinkende Kugel. Endlich, wenn man den Satz derselben gar vergiftet, um durch den blossen Dampf, den sie von sich geben, Menschen zu tödten, so werden sie Giftkugeln genant. Die Verfertigung dieser verschiedenen Kugeln kann auf eben die Weise geschehen, als wir die Feuerkugeln zu machen angewiesen haben. Nur werden, nach Verschiedenheit der zu erreichenden Absichten, auch verschiedene Materien in die Säcke gethan. Zu den Leuchtkugeln kann man entweder einen von oben angeführten Sätzen nehmen […9 oder auch nach dem Rath des Simienowicz 1 Pfund Colophonium, 3 Pf. Schwefel, 1 Pf. Salpeter, 1 Pf. Kohlen und etwas Spiesglas zusammen vermischen. Zu den Dampfkugeln darf man nur viel Pech, Hart und Sägespäne ausser den andern gewöhnlichen Materien nehmen. Zu dem Satz der stinkenden Kugeln, können ausser Pech, Harz, Salpeter und Schwefel, geraspelte Pferd- und Mauleselklauen, Teufelsdreck, Serapinsaft und Wanzenkraut genommen werden. Giftkugeln sind theils bey den europäischen Völkern nicht im Gebrauch, theils haben die Europäer auch niemals auf die Verfertigung der Gifte so viel Fleis gewendet, und ihn so raffinirt, daß sie ihn bey ihren Kugeln so brauchen könten, wie ihn etliche indianische und amerikanische Völker bey ihren Pfeilen brauchen. Jedoch findet in dem Simienowicz Anweisung, wie man aus den Kröten das Gift samlen, und unter den Satz der Feuerkugeln mischen solle“. Die chemische Kriegsführung im DK ist noch nicht ausreichend untersucht worden.

Gilde: genossenschaftliche Vereinigung besonders v. Kaufleuten u. Handwerkern oder Zusammenschluss v. religiös Gleichgesinnten (besonders im Mittelalter) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher oder religiöser Interessen, auch zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder.

Gimpel: einfältiger Mensch, dummer Kerl.

Gesind, unnütz: Zur Einschätzung der mansfeldischen Söldner der schwäbische Pfarrer Baumann aus Unterriffingen Anfang Mai 1622; FEDYNA, Das Härtsfeld, S. 226: „vil unnuzes junges Gesind hat sich zuo dem Graven von Mansfeld geschlagen, weil er seinen soldaten alles erlaubt“. Die sehr subjektive Sicht der Ausschreitungen hat sich immer mehr verfestigt. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 83: „Daß auch sonst Offiziere an Ausschreitungen beteiligt waren, geht aus einem Schreiben Mansfelds vom Januar 1623 an eine niederländische Kommission hervor, in dem er die ‚particulirte ende veeluoudige rantzionerung, plonderungen, foulen ende moetwillen by verscheiden officiren ende Soldaten‘ mißbilligte. Er forderte die Ostfriesen wiederholt auf, die Übeltäter namhaft zu machen. Die Stände stellten das sehr zu Unrecht als Ausrede hin; denn ohne genaue Angaben ließen sich solche Leute nicht ermitteln. Sie namhaft zu machen, war allerdings für die Geschädigten wiederum sehr schwer, wurden doch die Verbrechen gewiß in den seltensten Fällen dort gegangen, wo die Täter im Quartier lagen, ganz abgesehen davon, daß viele Fälle zweiffellos auf das Konto des Gesindels kamen, die trotz des Gewaltmarsches von Lothringen nach den Niederlanden und der Verbrennung eines teiles der troßwagen bei Sedan mit dem Heere nach Ostfriesland gekommen war. In den Akten ist wiederholt von dem ‚Gesindlein‘ die Rede, ebenso von den ‚Angehörigen‘ der Soldaten. Ein Bericht des Predigers Marcellus aus dem Jahre 1623 besagt, daß in Dykhausen an einem Tage im August die Sturmglocke geläutet wurde, um die Bauern zusammenzurufen, weil ‚Marodeurs‘ gegen das Dorf heranzogen. Und nach dem Abzug der mansfeldischen Truppen machte der Emder Kirchenrat am 8. März 1624 den Magistrat darauf aufmerksam, daß sich solches Gesindel ‚hauffenweis‘ in die Stadt begebe, weshalb er darum ersuche, Sorge zu tragen, ‚dass die Statt nit voll Huren und buben werde‘ “. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 81: „Daß seinen Truppen auch jetzt, nach mehreren Kriegsjahren also, keineswegs alles nachgesehen wurde, geht aus einem Bericht des Drosten von Jever an den Grafen Anton Günther von Oldenburg über die im Oktober 1623 erfolgte Besetzung von Gödens und Knyphausen durch zwei mansfeldische Regimenter unter dem Kommando Carpitzows hervor: ‚Sonsten soll derselbe zum anfang gute ordinantz halten, inmaßen Er dann gestern bey Barkell einen Sergianten, so sich gegen Ew. Gnd. Vnderthanen einen etwas vergangen haben solte, soforth harkebusiren laßen, vnd ist derselbe heute von den haußleuten des Ortes begraben worden‘ “. Auch Christian v. Braunschweigs Heer hatte einen derartigen Zulauf an „unnütz Gesind / welches sich zu diesem Volck schlug auff Hoffnung einer guten Beut / vnd damit es seinen hungrigen Bauch füllen möchte“, erfahren, METEREN, Meterani Novi [ …], Dritter Theil, S. 291.

gläserne Granaten: Gläserne Granaten waren mit Bromessigester gefüllt, einer übel riechenden Flüssigkeit, die bereits in starker Verdünnung die Schleimhäute angreift. Vgl. auch http://www.waldglasmuseum.de/Vortrag-dunkle-seiten.pdf.

gläserne Kugeln: glühende Kugeln.

Gläserträger: Da Glasmeister in ihren abgelegenen Hütten ihre Glaswaren nicht selbst verkaufen konnten, schickten sie erst Verwandte auf den Weg, später waren es wohl die nicht erbberechtigten Söhne von Bauernhöfen. Die zerbrechlichen, kostbaren Gläser wurden in Heu oder Stroh gewickelt in einem großen Tragegestell auf dem Rücken geschleppt. Später entwickelte sich daraus ein eigener Wirtschaftszweig, da die Glasträger die Waren in den Hütten aufkauften und auf eigene Rechnung vertrieben.

Glaskugeln: Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen’, also die Unverwundbarkeit des Gegners, aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. ENGERISSER, Von Kronach, S. 408 (anlässlich der Belagerung Coburgs Januar 1635): „Rüger berichtet unter dem 2. Januar von etlichen Ausfällen der Dragoner, die dabei einen Toten und 2 Gefangene zu beklagen hatten. Die Gefangenen wurden von den Belagerern grausam umgebracht. Der eine, weil er zwei Glaskugeln bei sich trug, was als abergläubisches Mittel galt, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. Diesem stachen sie die Augen aus, schnitten ihm ein Kreuz auf die Stirn und erschossen ihn“.

Glattfutter: Glattfutter war statt des üblicheren Hartfutter Körnerfutter, im Unterschied zu Heu und Stroh, dem sogenannten Raufutter.

Glatz, Grafschaft: Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges waren die Grafschafter Stände Anhänger der protestantischen böhmischen Rebellen. 1619 wurde König Ferdinand II. abgesetzt u. Friedrich v. der Pfalz zum Nachfolger gewählt, der jedoch schon 1620 nach dem Sieg der kaiserlichen Truppen bei der Schlacht am Weißen Berge fliehen musste. Im Gegensatz zu den böhmischen unterwarfen sich die Glatzer Stände nicht dem Kaiser. Folglich besetzten kaiserliche Truppen die Grafschaft u. schlossen Glatz ein, das erst am 28.10.1622 kapitulierte. Der Eroberer Philipp Rudolf v. Liechtenstein-Kastelkorn wurde zum neuen Glatzer Landeshauptmann ernannt. Für das Glatzer Land folgten nun kaiserliche Strafmaßnahmen, in deren Verlauf der einheimische Adel weitgehend enteignet wurde. Die Städte Glatz, Habelschwerdt, Wünschelburg, Landeck, Reinerz u. Lewin verloren vorübergehend ihre Privilegien. Im weiteren Verlauf des Krieges mussten das Glatzer Land u. seine Bevölkerung zahlreiche Auf- u. Durchmärsche, Einquartierungen u. Plünderungen durch kaiserliche u. schwedischen Truppen erdulden. Viele Dörfer waren bei Kriegsende 1648 wüst u. unbewohnt [nach WIKIPEDIA].

Gleichung: Abmachung.

Glimpf: Mäßigkeit im Betragen.

glimpflich: mäßig im Betragen.

Gloch: Gelage, Essen.

Glockengelder: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen musste [KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; vgl. MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen. Diese Gelder erhielt in der Regel der => Generalfeldzeugmeister.

Glockenspeise: 1) allgemeine Bezeichnung für die Metallegierung und wird meist durch Bronze ersetzt; im ursprünglichen Wortsinn eine Mischung aus Zinn und Kupfer, woraus Glocken gegossen werden. 2) für die Herstellung von Geschützen, Büchsen, Mörser und auch von Geschützkugeln.

glühende Kugeln: Kugeln, die vor dem Abfeuern erhitzt wurden u. die Dächer u. Böden in Brand setzen sollten, an sich weniger problematisch, sobald die Dächer u. Böden befeuchtet wurden bzw. auf den Dachböden Sand aufgeschüttet war. Vor allem nachts hatten sie eine psychologische Wirkung. MELCZER, Grundzüge über den Gebrauch der Artillerie, S. 72: „Will man einen Gegenstand anzünden, so feuert man mit glühenden Kugeln. Diese werden auf gemauerten Rosten rothglühend gemacht, und die Kanone indessen gerichtet. Auf die Pulverpatrone kommt ein Vorschlag von Rasen, gemähtem Heu oder auch Seegras, und man läßt die mittels einer Zange herbeigetragene Kugel mit dem Kugellöffel in das Rohr rollen, und feuert unverzüglich ab. Glühende Kugeln müssen aber, um zu zünden, in dem Gegenstand, welchen man anzünden will, stecken bleiben. Im Flug selbst zünden sie nur selten, da sie erfahrungsgemäß selbst durch Heuschober gehen, ohne diese in Brand zu stecken. In dem mit einem Luftzugcanal versehenen glühofen bedürfen die Kugeln bis zur Rothglühhitze 1-1 ½ Stunde. Glühende Kugeln dringen je nach der Dichte des Gegenstandes 3-4 Schuh tief ein. Eine siebenmal rasch ins Wasser getauchte glühende Kugel steckte noch einen harten Klotz nach wenigen Augenblicken in Brand. Durch einen ganz harten Klotz brannte sich die Kugel blos durch und erlosch, war er jedoch gesprungen, wie dies nach einem Schusse erfolgt, so brannte er in Flammen fort“.

Gmainder, Gemeinder: Teilhaber, Verwalter.

Gnade oder Ungnade: Übergabe ohne Akkord, d. h. man war der Willkür des Feindes ausgesetzt.

Gnadenkette: Halsketten, die fürstliche Personen vor dem Aufkommen der Verdienstorden an verdiente Militärs, Höflinge, Beamte etc. oder auch bloß als Zeichen ihrer Huld zu verleihen pflegten; solche Ketten waren öfters mit Münzen oder Medaillen mit dem Bildnis des Spenders, Emblemen, Sprüchen etc. verziert.

Gnarrenburg [LK Rotenburg/Wümme]; Der Name Gnarrenburg geht zurück auf eine vergessene Burg, die einst am Südende des Ortes im Moore lag. Genau lag die Burg an der nördlichen Geestzunge zwischen Gnarrenburg u. Karlshöfen. Diese Geestzunge war der einzige Überweg durch das Teufelsmoor bzw. dem Gnarrenburger Moor. Es wurde dort Zoll eingetrieben. Auch war diese Geestzunge oft ein hart umkämpfter Bereich im DK [nach WIKIPEDIA].

Gogericht: Teils als ursprüngliches altsächsisches Volksgericht, teils als Niedergericht der karolingischen Gerichtsorganisation in Sachsen angesprochenes Gericht, das schließlich weithin die Stellung des allgemeinen Landgerichts einnahm.

Gograve: fürstlicher Beamter, der die Gerichtsbarkeit in einem Amtsbezirk ausübte u. Verwaltungsaufgaben für den Landesherrn übernahm. Ihm entspricht der hessische u. südwestdeutsche Zentgraf, dem Gogericht das Zentgericht.

Golddukat: 2 Reichstaler = 48 Groschen.

Goldene Aue: Landschaft zwischen Nordhausen [Thüringen] u. Sangerhausen [Sachsen-Anhalt].

Goldenes Rad: „Kreisende Sterne,welche mit kleinen Zimbelglöckchen von nicht definierbarer Tonhöhe den menschlichen Sinnen die angebliche Sphärenmusik gleichermaßen hörbar machen sollen,sind bereits im Mittelalter bekannt gewesen. Zunächst waren diese Sterne offenbar selbstständige Instrumente. Dank einer genauen Beschreibung und maßstäblichen Abbildung kennt man besonders gut den Stern in der Basilika der Abtei Fulda, der als [Goldenes Rad] bekannt war. Nach der Legende reicht die Entstehung ins 8.Jahrhundert zurück und hat mit der Heidenbekehrung des heiligen Bonifatius(673-754),welcher das Kloster Fulda gründete und im dortigen Dom begraben liegt, zu tun.Er soll mehrere berühmte Frauen bekehrt haben,unter anderen auch eine gewisse Angele,welche bisher einen Goldenen Stern angebetet hatte.Zum Christentum bekehrt wollte sie, einen mit unzähligen kleinen Glöckchen klingenden goldenen Stern stiften. Nachdem dieser Stern viele Jahrhunderte überdauert hatte,begab es sich,daß der Abt unter dem Einfluß von Kriegswirren in Geldnöte kam und sich genötigt sah,den goldenen Stern für Militärausgaben einzusetzen. Damit aber dieses berühmte Erinnerungszeichen nicht untergeht,befahl er,einen Stern von gleicher Form, Gestalt und Größe wieder aufzustellen“. http://www.orgelbauer-koeln.de/Cymbelstern/cymbelstern.html.

Goldenes Vlies: Der Orden vom Goldenen Vlies ist ein 1430 gegründeter Ritterorden, also eine nach dem Vorbild der Mönchsorden gebildete Gemeinschaft v. Rittern. Später wurde eine Zugehörigkeit immer mehr zu einem vom Kaiser verliehenen Privileg als Belohnung für Verdienste. Das Ordensabzeichen, ein an einer Collane hängendes goldenes Widderfell, erhielt selbstständige Bedeutung u. wurde zum Urbild des modernen Verdienstordens [WIKIPEDIA].

Goldgulden: 1 Goldgulden = 1 Reichstaler 4 Mariengroschen (Osterode); 1 Goldgulden = 4 fl., auch 2 Rt.

Goldgulden, Rheinischer: Der Rheinische Goldgulden (florenus Rheni) entstand, nachdem die Kurfürsten v. Köln, Trier u. Mainz ihre Unterstützung bei der Wahl Karls IV. sich mit einem Goldmünzprivileg (das Recht leitete sich aus der Goldenen Bulle ab) belohnen ließen. Trier erhielt das Privileg am 25. November 1346, Köln am 26. November 1346 u. Mainz am 22. Januar 1354. Der Rheinische Goldgulden war bis ín die Neuzeit v. zentraler Bedeutung für das deutsche Geldwesen. Er entwickelte sich zur verbreitetsten Fernhandelsmünze in Böhmen, Ungarn, Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Spanien u. Frankreich. Nicht nur Gold-, sondern auch Silbermünzen wurden in ihrem Wert nach rheinischen Gulden bewertet u. damit ihr Kurs (Zahlwert) festgesetzt. [nach: WIKIOEDIA: „Rheinischer Gulden“].

Göllschuss, Gellschuss,  Rollschuss, Rollwurf: Schussart bei frühen Geschützen, bei der sich das Geschoss, mit flacher Elevation abgeschossen, unter allmählich niedriger werdenden Sprüngen auf der Oberfläche fortbewegte. Diese Schusstechnik war nur bei älteren Geschützen mit Glattrohr anwendbar, wenn eine konzentrische Kanonenkugel abgefeuert wurde. Geschütze mit gezogenem Lauf feuerten Langgeschosse, welche sich für diese Schussart nicht eigneten. Damit der Rollschuss gelingen konnte, musste das Gelände eben oder leicht abschüssig u. hart sein. Ruhige Wasseroberflächen und Eisflächen eignen sich ebenfalls. Da das Gelände selten optimal ist, blieben die Schüsse im weichen Erdboden stecken oder wurden abgelenkt. Der Rollschuss war daher ein unzuverlässiger Schuss. Die abgefeuerten Kanonenkugeln konnten, abhängig vom Geschütz u. Kaliber, noch bis etwa 1800 Meter tödlich sein. Das Gelände sollte bekannt sein, die Anwendung war daher in der Regel auf Rückzug u. vorbereitete Positionen beschränkt. Eine weitere Anwendung des Rollschusses war, wenn Nebel oder Pulverdampf die Zielbeobachtung u. somit einen Bogenschuss erschwerten. Der Rollschuss wurde verwendet, wenn sich mehrere Ziele v. gewisser Breite in einer Linie befanden, z. B. tief aufgestellte Truppen. Die Trefffähigkeit ist bei einem Bataillon v. 30 Meter Breite auf 1000 Meter 25 u. auf 1200 Meter 20 %. Dem Rollschuss ähnlich ist der Rikoschettschuss, jedoch mit höherem Schusswinkel u. geringerer Ladung. [nach WIKIPEDIA] Man ließ damit die Kugeln auf- u. in die gegnerischen Haufen hineinprallen, um die Moral des Gegners zu schwächen; LANGER, Kulturgeschichte, S. 185. Kugeln flogen nach dem Abfeuern in flachem Winkel in Manneshöhe u. berührten nach max. 800 Meter das erste Mal das Feld, um dann weiter zu hüpfen, nach 400 Meter erneut aufzusetzen u. dann noch 200 Meter weit zu springen. In dichten Reihen der Infanterie konnten damit drei bis vier Soldaten getötet u. fünf bis sechs andere schwer verletzt werden. Diese Wirkung konnte durch kreuzweises Schießen v. beiden Seiten her noch verstärkt werden.

gönnig: geneigt, günstig.

Gose: Weißbier, ursprünglich wohl zu Goslar (an der Gose) gebraut, wahrscheinlich nach dem Fluss benannt.

Gottesfurcht: Respekt u. die Ehrfurcht vor Gott, Furcht vor dem Übertreten der Zehn Gebote. Vgl. BÄHR, Gottes Wort.

Gottesgrund: Friedhof.

Gotteskasten: Opferstock, Armen-, Kirchenkasse.

Gotteslästerung: Gotteslästerung war eine bereits im Römischen Recht mit der Todesstrafe bedrohte und seit 1495 im Reich strafbare verletzende öffentliche Kundgebung der Missachtung Gottes. In den Kriegsartikeln aller Armeen war sie verboten. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 100: „Zum Andern vnd zwar vor allen dingen soll ain Jed Kriegsman sich Gottloser wortt vnd werkh, sonderlich deß so leichtfertigen erschrecklichen fluchens und Gottlestern endthalten vnd den Sieg wider den feundt von ober herab von herzen bitten so offt auch zue dem Gottesdienst oder der Predig verfüegen, vnd dieselbe ohne ehrhaffte vrsache khainesweegs versaumben, würdet sich aber ainer oder mehr mit Gottslesterlichen wortten oder werkhen vergreiffen vnd erzaigen, der oder dieselben sollen an leib und leben gestrafft werden, nach erkhandnuß des Obristen vnd Rechtens, wer auch zue Zeitten der Predig vnd Gottesdienst in den Weinkhellern vnd gelöchern oder sonsten an leichtfertigen orrten betreffen würdet, dem solle der Pouoß macht haben in Eysen zu schlagen vnd nach erkhandnuß des obristen zu straffen, vnd soll auch vnder wehrundten Gottesdienst vnd Predig, so woll auch zue andern verpotenen Zeit, khain wein, Bier, od dergleich durch die Marcatanter außgezapfft und verkaufft werden“. Der Benediktiner-Abt Georg Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 505f. (Sept. 1633): „Unter den Gefallenen beim St. Georgstor war einer noch am Leben, der nur noch schwach atmete mit so entkräftetem Körper, daß er dessen oberen Teil kaum ein wenig heben konnte. Diesen, der Bretten als seine Heimat angab, erledigte ein Stellmacher aus derselben Gegend, ein gewisser Adam, früher Kalvinianer, indem er ihm einigemale einen mächtigen Stock auf den Kopf schlug und ihm zuletzt die Kehle durchschnitt. Das Gerücht hatte dann – und dies mag auch hier vermerkt sein – verbreitet, dieser habe, als er zum Angriff auf die Mauern mit den andern heraneilte, mit dem Schwerte ein in der Nähe stehendes Kreuz, nachdem er es freventlich ins Wanken gebracht hatte, angegriffen und sei deswegen so bestraft worden“. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten […] in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern“.Vgl. auch SCHWERHOFF, Gott und die Welt herausfordern; SCHWERHOFF, Zungen wie Schwerter. Der Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, hatte, gestützt auf das Alte und Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert für Blasphemie (Gotteslästerung durch Worte) u. Sacrilegium (Lästerung Gottes durch eine Handlung) gefordert; WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f.

Gotteswort: v. Gott an den Menschen gegebene Offenbarung, in schriftlicher Form als Heilige Schrift. Vgl. BÄHR, Gottes Wort.

Grab des Herrn: Der Brauch, ein heiliges Grab zu errichten, entstand im 15./16. Jahrhundert in Anlehnung in die antike Sitte, ein Kenoptaph als Erinnerungszeichen aufzustellen für einen an anderer Stelle bestatteten Toten. Hinzu kam der Wunsch einer Nachbildung und Verehrung des heiligen Grabes in Jerusalem. In größeren Kirchen errichtete man eine begehbare Grabkammer mit Tumba mit dem in natürlicher Größe nachgebildeten Leichnam Christi darauf. Plastische Figuren illustrierten wie im Freiburger Münster dazu die Grablegung und Auferstehung. Sonst wurde das Geschehen der Karwoche schlichter dargestellt und ein Holzbild des Leichnams Christi, ein Kreuz oder eine Hostie in einem Grab in einer Kirchennische versenkt.

Gräberschändungen: Die Eröffnung u. Verwüstung v. Gräbern auf der Suche nach versteckten Wertgegenständen war bei allen Armeen üblich. LEHMANN, Kriegschronik, S. 47 (1632): „Groß-Olbersdorff, darinnen Sie der Frau Einsidlin grab eröfnet, den ring von finger und das mit silber beschlagene gebetbuch auß den grab geraubet, ihr bild und grabstein zerschlagen, auch weil sie vermeinet, das kindlein in Epitaphio sey Silbern, zerschmettert und uber all maß grausam gehandelt“. Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 14.2.1636; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: „Avis: daß ezliche Soldaten sollen haben Dietrich Werders, seine kirche zu Reinstorf geplündert, seiner ersten Frawen grab, eröfnet, die gebeine heraußer geworfen, vndt das zinn vom zinnernen sargk hjn weg genommen, das holz aber vom hölzernen Sarck ins feẅer geschmißen, <vndt rüben darbey gekochtt.>“

Grabfahnen: eine relativ seltene Form des Grabmals, lassen sich seit dem 16. Jahrhundert nachweisen. Sie wurden meist aus Stoff angefertigt, in Kirchen aufgehängt u. trugen ausführliche Inschriften sowie Darstellungen der Verstorbenen. www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di077g014k0040408.

Grabscheider: Grabscheit: Spaten; Grabschaufel.

græca fides: Wortbrüchigkeit.

Gradiscanerkrieg [Friauler Krieg, Uskokenkrieg] 1615-1617: Spanien hatte teilweise mit den Uskoken (abgeleitet v. »uskociti« = flüchten, d. h. Bewohner Serbiens u. Bosniens, die durch die Osmanen Anfang des 16. Jh. vertrieben worden waren) zusammengearbeitet, um der verhassten Markus-Republik zu schaden. Bereits in den 90er Jahren hatte die Serenissima die Blockade über die Hauptstützpunkte der Uskoken – Fiume, Triest u. Senj – verhängt, sich aber erst 1615 zu militärischen Maßnahmen entschlossen, um nicht in einen Konflikt mit der Hohen Pforte zu geraten, da die Uskoken unter dem Vorwand der Osmanenbekämpfung Seeraub betrieben. Seine Bedeutung erhielt dieser Krieg jedoch „from the support given to the contestants by the future antagonists of the Thirty Years‘ War“ (ROTHENBERG, Venice, S. 154). Es war der Konflikt zwischen Venedig u. Erzherzog Ferdinand (dem späteren Kaiser Ferdinand II.) als Landesherrn v. Innerösterreich. Beide Parteien versuchten im Vorfeld, noch eine gütliche Einigung durch den Vertrag v. Wien 1612 zu erreichen, doch brach der Konflikt schon im Folgejahr wieder auf. Vordergründig ging es in dem Krieg um die von der Republik Venedig beklagte Piraterie der Uskoken v. Senj in der Adria: Da die Uskoken, die vor der osmanischen Eroberung aus Bosnien an die Küste geflüchtet waren, auf habsburgischem Gebiet siedelten, verlangte Venedig v. den Habsburgern ein Eingreifen. Eine Rolle bei dem Konflikt spielte allerdings auch Venedigs Anspruch auf die Oberhoheit über die Adria sowie Habsburgs unablässiges Vordringen in Oberitalien. Da Erzherzog Ferdinand ein Ende der uskokischen Aktivitäten nicht bewirken konnte oder wollte, verschärften sich die Spannungen mit Venedig seit 1613. Zu Kriegshandlungen kam es allerdings erst, als Venedig 1615 mit einem militärischen Vorgehen gegen das Territorium des Erzherzogs begann u. schließlich Gradisca belagerte, die Adriaküste blockierte u. Karlobag besetzte. Auslöser dafür war der Überfall v. Uskoken auf eine venezianische Galeere bei welchem der venezianische Generalprovidur für Dalmatien starb. Der Beginn dieses Krieges wird deshalb oft auch erst auf 1615 datiert, insbesondere unter der Bezeichnung Krieg v. Gradisca. Im Gegenzug fielen österreichische Truppen u. Uskoken in das venezianische Istrien ein. Die venezianische Belagerung v. Giovanni de’ Medici, wurde Mai 1617 verstärkt mit 3100 Söldnern, die in Holland von Johann Ernst v. Nassau-Siegen, seinem Bruder Wilhelm v. Nassau-Siegen, Joachim Ernst v. Schleswig-Holstein und Peter Melander v. Holzappel gesammelt wurden. Auf habsburgischer Seite kämpfte an der Seite Erzherzog Ferdinands auch erstmals Wallenstein. Kaiser Matthias hielt sich offiziell aus dem Krieg heraus. Trotz der Abwehr der Belagerung v. Gradisca erreichte Venedig sein Kriegsziel: Am 26.9.1617 schloss es mit Ferdinand den Vertrag v. Madrid, in dessen Folge die Uskoken aus Senj vertrieben wurden. Allerdings verlor Venedig damit auch eine wirksame Waffe gegen die Osmanen in der Adria u. wurde dann in den kommenden Jahrzehnten in mehrere schwere Kriege mit dem Osmanischen Reich verwickelt [nach WIKIPEDIA]. BARTL, Der Westbalkan zwischen spanischer Monarchie und Osmanischem Reich, S. 60; bzw. das Standardwerk v. GULDESCU, The Croatian-Slavonian Kingdom, S. 102ff.; ROTHENBERG, Venice and the Uskoks of Senj, S. 148-156. Die beste angelsächsische Darstellung findet sich bei MALLET; HALE, Venice, S. 242-247, 327-329, 482-484; GIGANTE, Venezia e gli Uscocchi, S. 3-87; allgem. TENENTI, Piracy and the Decline of Venice bzw. TENENTI, Venezia e i corsari; LANE, Seerepublik Venedig. Erwähnenswert ist auch die Quellensammlung v. LOPAŠIC, Spomenici Hravatske Krajine. 2. Bd.

Grafschaft Rieneck: 1559 starb das Rienecker Grafengeschlecht mit Philipp III. v. Rieneck aus, die Lehen fielen zurück an das Kurfürstentum Mainz u. das Fürstbistum Würzburg. Lohr war von da an Verwaltungssitz der mainzischen Herrschaft Rieneck [WIKIPEDIA].

Gräuelpropaganda: In sehr vielen zeitgenössischen Dokumenten wird v. verübten Kriegsgräueln berichtet, die z. T. als reine Gräuelpropagdana abgetan wird. Vgl. z. B. SODEN, Kriegs- und Sittengeschichte 3. Bd., S. 7: Den 1629 im Nürnberger Raum stationierten Reitern des ligistischen Obristen Otto Friedrich Freiherr v. Schönburg wird nachgesagt: „Gedörrte unzeitige Kindsköpfe [Kindsköpfe von Frühgeburten; BW] und andere Gliedmassen, die sie aus Mutterleibe schnitten, trugen sie am Halse“. Aus Taucha wird unter 1640 von schwersten Misshandlungen durch Königsmarckische berichtet; https://schlossverein-taucha.de/30-jaehriger-krieg.html.: „Im Februar 1640 besetzten schwedische Truppen unter General Königsmark abermals Taucha. Am 23. Februar wurden 6 Kinder beim Spielen eingefangen und an das Tor des Stadtbauern Gmühl genagelt. Danach dienten die weinenden, schmerzgequälten Kinder der schwedischen Reiterei als lebende Zielscheiben für ihre Pistolen. Anderen Unglücklichen, die in die Gewalt der Landsknechte gerieten, wurden die Nägel ausgerissen oder kleine Holzpflöcke unter die Nägel geschlagen. Andere starben an den Schmissen und Schlägen mit Pallasch (Schwert mit gerader zweischneidiger Klinge) und Pistolenkolben“.

Graft, auch Gräfte: „Bezeichnung für einen Wassergraben, der ursprünglich einen Adelssitz zu Verteidigungszwecken umgab. In späteren Zeiten konnten Gräften Bestandteil der Gartengestaltung im Umfeld von Wasserschlössern sein. Bei einigen Adelssitzen war die Gräfte auch gleichzeitig der Mühlenteich für die herrschaftliche Kornmühle als Bannmühle. Auch bäuerliche Höfe waren in der Nordhälfte Westfalens oftmals von Gräften umgeben“ [WIKIPEDIA].

Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“.

Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser hochgefährlichen Tätigkeit – die Splitter verteilten sich z. T. auf 50 Schritte im Umkreis – im Sinne einer „defensiven Offensive“ (MEYNERT, Geschichte, S. 93) Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Vgl. CHEMNITZ, Schwedischer Krieg Bd. 2, S. 467. => Handgranate.

Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.). => Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.

Gras: Nesseln und Gras sotten: Pater Erasmus Pfister aus der schwäbischen Benediktiner-Abtei Neresheim am 19.7.1634; FEDYNA, Das Härtsfeld, S. 226: „In dieser Zeit stund es umb diese revier auch enthalben übl sturbn vil leit vor hunger und sorg auch die vor wol vermöglich gewest warn ietz Nott leitn so übl vor hungr das si khaum menschn gleich sehn, hundt und khatzn auffingn und assn, das Luder reisendweis hin weckh nemn und assn, grass und wurzl suchen, in summa es war ein grosser Jamer und ellendt“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Der Chronist Johann Philipp Chelius [1610-1683], Syndikus u. Stadtschreiber in Wetzlar, unter 1637; KELLNER, Johann Philipp Chelius, S. 169f.: „Von Worms wird mit warheit berichtet, daß daselbsten ein achtel korn hiesigen maß uber zwanzig reichsthaler gegolten und man es darzue in solchem preis nicht genug feil bekommen können, darüber die hungersnot so groß worden, daß die menschen allerhand unnatürliche speise, nemblich hunde, katzen, tote pferd und ander verstorbenes viehe, so auf den wasen geführet, wie auch meuß, ratten, frösch und dergleichen ungeziefer, den hunger damit zu stillen, gebraucht und gessen, ja etzliche tote menschencörper selbsten aus der erden gegraben und stücker darvon zue essen geschnitten, deswegen auch eine schiltwacht auf den kirchhof zue Wormbs gestellet werden müssen, und seind in solcher teuren zeit viel hundert menschen im land hungers gestorben“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Regimenter wie das des kurkölnischen Obristen Hugo v. Tyrell[i] lösten sich wegen Hunger auf. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 172 (1638): „Das Getreide wurde [von den Soldaten] weggeführt. Kein Bauer hatte mehhr Lust zu säen. Keiner hatte mehr Lust zu arbeiten, weil er es doch nicht genießen konnte. Es kam nur das Nötigste in die Erde, und dieses hatten die Soldaten gestohlen. Es kam eine böse Hungersnot. Viele sind gestorben. Die schwedischen Reiter und die Kroaten mussten sich mit kleinem Brot begnügen. Unser Brot gestand damals aus gemahlenen Eicheln, Wicken und wenigem Korn. Die solches hatten, konnten froh sein. Manch reicher Mann ist aus Hunger gestorben […] Man sieht oft, dass es Menschen in der Not an jeder Erklärung mangelt. Mit gesottenem Gras und Aasfleisch glaubten viele, dem Hunger zu entgehen und starben erst recht an den abscheulichen Sachen, die sie verschlangen“. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung v. VINCE, Lamentations, S. 35ff. Z. T. sollen sich die verhungernden Soldaten regelrecht zu Tod gefressen haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 117 (1634): „Den 26. Decembris zogen die Soissischen Soldaten hinaus / und kamen dargegen 3. Compagnien Schwaben herein von dem Freybergischen Regiment / die hatten meistenteils alle Weiber und 5. biß 6 Kinder / alle sehr verhungert / die frassen alles aus / was sie bekommen kunten / mit solcher Begierde und in solcher Mäng / daß etlichen der Wanst zersprang. Zween Soldaten hatten 35. Glös und 3. Spital Laiblein Brods uff einen Sitz gessen / hatte der eine noch ½ Glos im Munde / da er starbe“. Der kaiserliche Söldner Peter Hagendorf über die Not der französischen Besatzung in der Festung Ehrenbreitstein 1636; PETERS, Ein Söldnerleben, S. 80: „da haben sie geagcordieret, den sie haben auch nichtes mehr zu essen gehabt die pferdt, hundt, kadtzen, die sedtel, alles gefressen“. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet (Nov. 1635) zur Belagerung durch Lamboy; HANAUER GESCHICHTSVEREIN, Der Dreissigjährige Krieg, S. 130: „ ,Den 12. Nov. haben sich 14 Hanauische und Windecker Bürger aus der Stadt auf Kesselstadt, um victualia einzubringen, gewagt sind aber von den Kayserlichen ertappt worden und ist ihnen der Galgen auf die Stirn gebrannt und sie sind wieder nach Hanau gejaget worden‘. Diese hatten noch Glück, denn ‚3 andere Bürger und 18 Bauern haben sie Angesichts der Stadt an 4 Galgen aufgehänget‘“. Dhein über die Zustände in der Festung Hanau (1636); KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“.

Grasgarten: 1) ein mit Gras bewachsener Garten, gewöhnlich zugleich Obstbaumgarten; 2) eine Wiese mit Gartenrecht.

Grasmagd: Magd, deren Hauptaufgabe es ist, das für die Kühe in den Ställen nötige Gras mit der Sichel abzuhauen u. nach Hause zu tragen.

grassieren: umhergehen, umgehen, durch die Straßen ziehen.

grassiren: losschreiten, hart zu Werke gehen, wüten, sich ausbreiten (wie eine Krankheit).

Grasteufel: ein hässlicher, Schrecken erregender, verkommen aussehender Mensch; Anfänger (im Handwerk).

gratia: Gefälligkeit, Dank.

Gratial: Dankgeschenk => „Verehrung“.

gratificieren: eine Gefälligkeit erweisen, zufriedenstellen.

Gräuel, bäbstische: Schandtaten, das Verabscheuenswürdige, die Übertretungen der biblischen Vorschriften, Gesetze etc. durch das Papsttum.

Grauhans: Wolf.

grausam: groß, erstaunlich, bewunderungswürdig.

gravieren: beschuldigen, anklagen, jemanden etwas zur Last legen, mit etwas belasten.

Grebt: Grabrede.

Greffier: Kanzleibeamter, Amts- u. Gerichtsschreiber.

Grent: unreine Kleiereste, zum Brotbacken verwendet.

Gret, Greth: Die Greth, auch heute noch ein beeindruckendes Gebäude, war das städtische Lager- und Handelshaus. Es steht direkt am Hafen und diente überwiegend zur Lagerung von Getreide aus dem Hegau. Nachzuweisen ist es ab 1387, wobei natürlich in den Jahrhunderten viel gebaut wurde [Jörg Wöllper].

Grett: Geräte; Zierat, Schmucksachen, Kleinode.

griedlich: zänkisch.

Grille: Erfindung, Täuschung, Laune, Marotte, seltsamer, wunderlicher Einfall, Hirngespinst, Einbildung.

Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5-19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

Grobschmied: vorwiegend mit der Herstellung v. Blankwaffen oder ihre Bestandteile wie Schwert, Säbel, Degen, Axtblatt beschäftigt.

Groschen: 1 Groschen = 12 Pfennige.

Groschenbrot: Zwieback, Semmeln.

Große Freie: Das Große Freie bezeichnet einen im 12. Jahrhundert entstandenen u. bis 1730 eigenständigen Siedlungsraum im Städtedreieck v. Hannover, Hildesheim u. Peine. Er umfasste 14 Dörfer der heutigen Städte Lehrte, Hannover u. Sehnde sowie weitere südlich angrenzende Orte. Die Bewohner verfügten über Sonderrechte u. wurden die „Freien vor dem Nordwald“ genannt [nach WIKIPEDIA].

großen Dampf ausgespien: Vgl. die peinlichen Auslassungen des Gallas über Wallensteins Exekution an Aldringen, Pilsen, 1.3.1634, was Wallensteins Todesumstände anging; IRMER, Die Verhandlungen Schwedens, S. 307f.: „Il Capitan li petò la partesana nell petto, dove dicono sorti um grossissimo fumo et un colpo come una moschetata senza mai aprir la bocca nè dir niente. È da credere fuse il diavol che sortiva fuora“.

große Hansen spielen: sich wie Offiziere aufspielen.

„Großes Geschütz“: Gemeint ist hier die „Schöne Treiberin“ (JURANEK, Schloss Wernigerode, S. 45), von Herzog Georg von Sachsen (1471-1539) Botho III. zu Stolberg-Wernigerode, dem „Glückseligen“ (1467-1538), 1521 geschenkt; JURANEK, Schloss Wernigerode, S. 13.

großg.: großgünstig: hochgeneigt; ein großen Theils veralteter Titel, welchen man an einigen Orten noch solchen Personen gibt, welche die nächsten nach denen sind, die man gnädig nennet [ADELUNG]

Großprior: der unter dem Hochmeister des Malteser- oder Johanniterordens stehende geistliche Distriktsvorstand des Ordens. Daher auch der ihm in dieser Hinsicht zugewiesene Landesteil Großpriorei genannt wird. [nach PIERER Bd.7, S. 719]

Großschock: 1 Großschock = 64 Stück.

Großvogt: oberster u. vornehmster Vogt, der andere Vögte unter sich hat. Im Fürstentum Celle hatte der Großvogt in Haushaltungs- u. Rechtssachen bis 1772 die Aufsicht über die Amtsvogteien.

Grothaus: Münzhaus, Münze.

Gruhe: Asche ?

Grummet: späte u. nicht so wertvolle Wiesenmahd.

Grundeln: kleine Fische, die zu den Barschverwandten gehören. Vgl. Das Edle Fisch-Büchlein, S. 66: „Die Grundeln sind die aller gesundesten / lieblichstē / und schmackhafftigsten Fische / die man haben kann“.

grüne Fische: frische (lebendige) Fische.

Grüner Käse: Hartkäse aus Magermilch, galt als minderwertiges Nahrungsmittel.

Grünspan: Der nicht ungefährliche Grünspan wurde z. T. in den Feldlagern v. Feldscherern in die Wunden gestreut, um Vereiterungen zu verhindern.

grünzeln: schmeicheln.

Grüsch: grobes Mehl.

Guarde, Guardier: Salvaguardist, meist teuer bezahlte, aber oft nutzlose, z. T. auch hinterhältige Schutzwache. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Vgl. auch MATHÄSER, Maurus Friesenegger, S. 46 (1634): „Den 20. April kamen 3 Reiter als Salva Guardia für Kloster und Dorf, und begehrten nebst guter Kost, und Trunk für jedes Pferd 20, und für jedes Stück Vieh 10 kr. und das machte in 2 Tagen das Salarium eines Monats. Und wir wussten gar nicht, was sie da taten, als den Hunger bewachen und vermehren“. => Salvaguardia.

Guardian: Verwalter der geistlichen Jurisdiktion in der Diözese während einer Sedisvakanz, Vorsteher des Konvents.

Gubernator: Oberbefehlshaber, Verwalter, oberster Stadtkommandant (in schwedisch besetzten Städten, ihm zur Seite stand der Militärkommandant).

gudteren: enghalsiges Glasgefäß.

Gugus [auch Guckus]: oberdt. Form v. Kux: Anteil an einem Bergwerk.

Gulden: 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige.

Gulden (Floren) [Uckermark]: 1 Gulden = 21 Groschen = 24 Lübische Schillinge.

Gült: Zins, Rente, Naturalabgabe; Gut, das Gült aufbringt.

Gült, Gülten: Kleinere Naturalabgabe oder Geldleistung v. zur Nutzung ausgegebenem herrschaftlichen Grund u. Boden; ab 16. Jh. die grundherrlichen Einkünfte aus dem landständischen Besitz, wonach die Landsteuer (Gültsteuer) bemessen wurde; „Gülteinlagen“: die Fassionen über diese Einkünfte nach Selbsteinschätzung der Besitzer; Einkünfte u. Gültsteuer wurden in das laufend geführte „Gültbuch“ eingetragen.

Gültleute: Abgabepflichtige, die kleinere Naturalabgaben oder Geldleistungen v. zur Nutzung ausgegebenem herrschaftlichen Grund und Boden aufzubringen hatten; ab 16. Jh. die grundherrlichen Einkünfte aus dem landständischen Besitz, wonach die Landsteuer (Gültsteuer) bemessen wurde; „Gülteinlagen“: die Fassionen über diese Einkünfte nach Selbsteinschätzung der Besitzer; Einkünfte u. Gültsteuer wurden in das laufend geführte „Gültbuch“ eingetragen.

Gurgeln: „Kriegsgurgeln“ (Rotwelsch): Synonym für bettelnde Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 303); darüber hinaus: => Marodeure des Krieges, unter ihnen auch v. ihren eigenen Soldaten solcherart bezeichnete Offiziere, die durch besonders grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen. KROENER, Kriegsgurgeln.

Gürtler: „Handwerker, dessen Beschäftigung bey dem ehemahligen häufigern Gebrauche der Gürtel darin bestand, die Gürtel und Wehrgehenke mit Messing, Kupfer, Gold und Silber zu beschlagen; aus welchen nachmahls die Gelbgießer, Nadler, Clausurenmacher u. s. f. entstanden sind“. [ADELUNG].

Gusto: Vorliebe, Neigung; Geschmack.

Guter Groschen: 1 Rt. = 24 Gute Groschen = 252 Pfennig (Niedersachsen). 1 Guter Groschen = 10 ½ Pfennig (Osnabrück).

guter Wille: Euphemismus für die den Einwohnern abverlangte Zusatzverpflegung neben dem => Service bzw. den in der => Verpflegungsordnung festgelegten Leistungen.

guter zech bruder cannists ordens: satirisch: begnadeter Säufer.

gute wort speisen: in gute Verhandlungen treten.

gut Regiment: gute Zugordnung, Disziplin.

Gutzi: Süßigkeiten.

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