Begriffe B

Babylonier: Schimpfwort für Katholiken. Die babylonische Hure war eine der biblischen Allegorien für die Gegner der Gläubigen im Allgemeinen u. das römische Weltreich im Besonderen. Im Christentum wurde Babylon als gottesfeindliche Macht u. Hort der Sünde u. Dekadenz gesehen. Ihre wirkungsreichste Beschreibung findet sich im Neuen Testament in der Offenbarung des Johannes in den Kap. 17 u. 18. Martin Luther deutete das ihm verhasste Papsttum als „Hure Babylon“.

babylonische Hure: Eine der biblischen Allegorien für die Gegner der Gläubigen im Allgemeinen u. das römische Weltreich im Besonderen. Im Christentum wurde Babylon als gottesfeindliche Macht u. Hort der Sünde u. Dekadenz gesehen. Die wirkungsreichste Beschreibung findet sich im Neuen Testament in der Offenbarung des Johannes in den Kap. 17 u. 18. Martin Luther deutete das ihm verhasste Papsttum als „Hure Babylon“.

Bache: Mastschwein.

Bachele: etwas einfältiger Mensch.

Backöfen: In großen Armeen wurden im Tross Backsteine mitgeführt, um Backöfen im Feld bauen zu können. Das beschlagnahmte u. ausgedroschene Getreide wurde in umliegenden Mühlen gemahlen u. in den Feldbacköfen weiter verarbeitet.

Bader: Nach jahrelangen Bemühungen wurde vom Reichstag zu Augsburg 1547/48 die Baderzunft als „ehrenhafte Zunft“ anerkannt. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 64ff. Die Bader gehörten zu derselben Zunft wie Wundärzte u. Handwerkschirurgi. In und außerhalb ihrer Badstuben boten sie in beschränktem Umfang ebenfalls chirurgische Dienstleistungen an (wie Schröpfen bzw. Aderlassen u. Verbinden). Nicht wenige Badestuben waren jedoch eher Plätze heimlicher Prostitution. => Barbier.

Badestube: Die Badestuben waren seit dem ausgehenden Mittelalter recht häufig geworden, da als gute Vorbeugung gegen den weitverbreiteten Aussatz häufiges heißes Baden angenommen wurde. Da das zu Hause meist nicht möglich war, entstanden die gern besuchten Badestuben, die aber einen schlechten Ruf hatten. Das hing wohl damit zusammen, dass die Badestube fast immer mit einer Schankgerechtigkeit verbunden war u. man meist miteinander in den Bottich stieg. Einige Badestuben dienten offenbar auch als Bordelle, in denen eigene Räume gab, in die man sich zum Beischlaf zurückzog.

Bagage [Pagagi, Buchasi, Bagi]: Gepäck; Tross. STIELER, Zeitungslust, S. 400: „Bagage, sollte billig Pagage, weiln es von Pack-Packen / aufpacken / herkomt / geschrieben werden. Das rechte Teutsche Wort heißt Plunder / worunter nicht allein / Kleider und Hausraht / samt allen beweglichen Sachsen / sondern auch / Weiber / Kinder / Knecht und Mägde gehören“. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Nach Gallas‘ Ausage gegenüber Ferdinand III. am 20.9.1645 schaffte man auch ohne Bagage nicht mehr als 4 Meilen, lasse man die Bagage zurück, würde sich der 3. oder 4. Teil der Truppe „abschleichen“; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 413. Manchmal wurde „Bagage“ bzw. „impedimentum“ (Hindernis) jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff. Der Schulmeister Ebert berichtet (1631) über die kaiserliche Bagage; PLEISS, Die Chronik, S. 152: „Uber die 500 Pageischvolck, so sich vom Hellhaufen [Haupttruppe; BW] abgeschlagen, herein ins Dorff gefallen, die Hweußer schrecklich spolirt, alles, was sie haben können und noch in Heußern funden mit hinweg genommen (S. 120) von Hünnern Genßen, Schwein und Kelbern und allerhandt Victualien“. Ein Bagagewagen kostete zwischen 30 u. 40 Rt. Hinter dem 900 Mann starken Regiment des Don Felix Conde de Zúñiga zogen bereits 1636 mehr als 5.000 Trosser her, mehr als die damalige Armee Wrangels; HÖBELT, Von Nördlingen, S. 154. Banér versuchte in Werben, 24.5.1636, wieder einmal erfolglos Tross u. Bagage zu reduzieren: „Damit aber desto bessere Ordnung bey der Armee vorgehen / vnd die Soldatesca vmb so viel bequemer vnd fügklicher vor sich vnd die Pferde vnterhalt vnd zu leben haben mögen / Als werden die Herrn Obristen ingleichen daran seyn / daß wie Jhre Excell. albereits vor diesem vnterschiedliche Mandata so wol wegen [A]bbschaffung des vielen vnnöttigen Drosses vnd Pagage / als der dadurch causirten grossen insolentien vnnd Vnordnung ergehen lassen / sothanes vnnützes Gesindlein vnd vbrige Pagage auch förderlichst von der Armee abgeschafft werden möge“. „Copia, Dero Königlichen Mäyst. und Reiche Schweden / wie auch dero Confoederirten respective Rath / General und FeldMarschalck / Johann Baner […] [Werben / den 24. May/ Anno 1636] [VD17 23:311356R]. Auch Gallas hatte das in seiner Ordinanz an Georg Friedrich v. Schlick, Grabow, 31.3.1638, angemahnt; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 464: „damit Ihr Kaiserlichen Mayestet allergnädigsten und gemessenen unterschiedlichen Befehligen nicht zuwider gehandelt werde, in alwege von Nöthen ist, ehe und bevor die Quartiere bezogen werden, den Überfluß der Bagage unverlengst abzuschaffen, auf dass solche nicht geniesse und consumire, was sonsten zu Conservirung des Regiments kann genossen und zu Nutze kann gemacht werden“. In der Ordonnanz Augusts (II.) des Jüngeren Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1640) hiess es; ELSTER, Die Truppen, S. 50: „Vnd sollen nun hinführo keine Commendanten Gelder: zumahl die Gage derowegen auff ein ansehnliches erhöhet: hinfüro passirt / alle Frey-Reutere / reformirte Officirere, Passevolanten und Muster Jungen / auch Marquetentere in den Guarnisonen / und mehr an Troß Bagage und andern Pferden / als oben in der Verpflegungs Ordre gesetzet / nicht gelitten / sondern abgeschafft / im fall auch die Officirere hierein dieser Ordnung nicht nachleben würden / jhnen solches an jhrem Ordinario abgezogen / und die übrige Pede und Bagage Pferde / so Viertzehen Tage nach publication dieser Ordinantz, in den Quartieren angetroffen / confiscirt werden“. Offiziere führten in der Regel je nach Rang einen oder mehrere eigene Bagagewagen mit sich. BALCK, Mecklenburg, S. 100: „Die Herzöge entsandten Kriegskommissäre, meistens aus der Ritterschaft – worüber besonders die Städte sich beschwerten, weil angeblich die Lasten auf letztere gegenüber den Rittergütern ungleich vertheilt wurden – ins Feldlager der angemeldeten Truppen, und genaue Dislokationspläne wurden dann entworfen, auch die Gebührnisse in natura und baar genau festgestellt. Aber diese waren regelmäßig so übertrieben, daß ihre Leistung von vorn herein unmöglich war. So sollten haben ein Gemeiner täglich 2 Pfund Fleisch und 2 Pfund Brot nebst 1 Kanne Bier – ein Pferd täglich 1 Metze Hafer, 10 Pfund Heu, alle 10 Tage 4 Bund Stroh -, ein ganzes Regiment (von ungefährer Stärke eines jetzigen Bataillons) wöchentlich 46 Ochsen, 156 Schafe, 86 Tonnen Bier. Für einen Regimentsstab, nämlich Oberst, Oberstleutnant, Major, Quartiermeister, Wagenmeister, Prediger, Barbier, Profoß, Stockknecht, Scharfrichter – letztere damals vielbeschäftigt und zuweilen selbst schon einzelnen Kompagnien zugetheilt -, wurden alle 10 Tage beansprucht: 3 Rinder, 10 Schafe, 2 Schweine, 1 Scheffel Salz, viel Geflügel, und dazu täglich 1/4 Tonne Hering, 2 [S. 101] 1/4 Tonne Dorsch, 1 Faß Neunaugen, 2 Scheffel Erbsen, 1 Scheffel Rüben, 24 Stübchen Essig, 1 Ohm Wein, 15 Tonnen Bier, 2 Pf. Pfeffer, 16 Loth Zimmt, 6 Pfund Rosinen, 3 Pfund Mandeln, 9 Pfund Kirschen, 3 Pfund Reis, 4 Pfund Kapern, 1 Zuckerhut, 2 Pfund Oliven, viele Fische – und wöchentlich baar für Oberst 180 Thlr., Oberstleutnant die Hälfte, Major 30 Thlr., Leutnant 8 Thlr., Gemeinen 1 1/2 Thlr. Gerechnet war hierbei auf die überaus zahlreiche Dienerschaft der Offiziere, wie denn z. B. ein Oberstwachtmeister (Major) 1 Leibschützen, 1 Koch, 7 Kutscher, 4 Reitknechte, 1 Stalljungen, 2 Aufwärter um sich hatte, welche Anzahl bei den obersten Befehlshabern ins Ungemessene stieg. Dazu kamen bei den Offizieren ihre Frauen, Kinder, selbst Schwiegereltern, Hofmeister, Erzieher, Gouvernanten, bei den Gemeinen wenigstens Frauen oder Dirnen. Dazu endlich viele Pferde für die zahlreichen Equipagen und Transportwagen. So befanden sich z. B. in Schwerin bei 2 Kompagnien Kaiserlicher von zusammen 250 Mann noch 113 Weiber, 56 Kinder, 38 Pferde. Das Feldlager war eben damals die Heimath der ganzen Familie“.

bahren: benehmen, aufführen.

Bahrhäuslein: Leichenhaus.

Bahrkirche: richtig eigentlich Borkirche oder auch Emporkirche: DWB 3. Bd., Sp. 428: „f. podium, was empor: altar, kanzel, taufstein, emporkirchen“; Borkirche = DWB 2. Bd., Sp. 243: „f. suggestus, ambo ecclesiae, der empor ragende stul der prediger oder zuhörer in der kirche oder auch der chor“. Marx meint hier den Predigtstuhl. Die Reformation hatte den Einbau von Emporen im Sinne von Predigerkirchen auch in den älteren Kirchen gefordert.

Bahrprobe [auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“]: OGRIS, Werner, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/sachbegriffe/artikel/Bahrprobe:Bei der Bahrprobe (auch Bahrrecht, Bahrgericht, Scheines Recht; ius feretri, ius cruentationis = „Blutungsrecht“, Blutprobe oder ähnlich) musste der/die des Mordes oder Totschlags Verdächtigte nackt oder im (neuen) Unterkleid/Hemd an die Bahre des Opfers treten, den Leichnam berühren (oder/und die Wunden küssen) und seine/ihre Unschuld beschwören. Nach manchen Quellen war die Handlung im Ganzen oder in einzelnen ihrer Teile mehrmals, meist dreimal vorzunehmen; und auch sonst finden sich Variationen im Ablauf (vergleiche etwa unten das Beispiel aus Freising). Begann die Leiche zu bluten (wohl eher: Blutwasser abzusondern) oder traten sonstige Veränderungen (so genannte Verkehrungen) ein, deutete dies auf den Probanden/die Probandin als Täter/in hin. Eine Abart stellte das in manchen Gegenden vor allem Norddeutschlands verbreitete „Scheingehen“ dar (das Schein = Leichnam oder das ihm als Beweis der Tat abgenommene Glied). Dabei behielt man bei der Beerdigung einen Arm oder eine Hand des Ermordeten zurück und hängte sie im Gerichtsgebäude oder im Gefängnis auf – in der Überzeugung (oder wenigstens in der Hoffnung), dass sie (unter Umständen auch erst nach Jahren!) bei Annäherung des Täters zu bluten beginnen werden“.

Bailiff: entspricht etwa dem Landvogt, im 17. Jahrhundert bloßer Titel.

Baind: eingezäuntes Privatgrundstück.

Bajonett: dolchförmige Blankwaffe, die, am Laufende der Muskete montiert, diese auch als Stoßwaffe verwendbar machte u. die Pike ersetzen sollte. => Spundbajonett, Tüllenbajonett.

Bakkalaureus: niedrigster akademischer Grad.

Balbierer: Barbier, Wundarzt. Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere (Balbiere) bezeichnet. Der Barbier pflegte die Haare und Bärte seiner männlichen Kundschaft. Zu seiner Aufgabe gehörte es, faule Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen vorzunehmen. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben wegen der großen Kosten oft nur pachten und weil die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Zwar gehörten Bader und Barbiere zum „Chirurgenhandwerk“, jedoch konnten Barbiere auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Sehr riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte (auch Matthias Gallas soll durch die Ungeschicklichkeit seines Steinschneiders ums Leben gekommen sein), Amputationen, Starstiche und sogar Geburtshilfe wurden von durchgeführt. Die Meisten aber lebten geringer bezahlten Tätigkeiten wie Aderlassen, Schröpfen, Rasieren, Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 88ff. Zu den „Kenntnissen“ dieser Balbierer vgl. Christian der Jüngere von Anhalt-Bernburg (1620); KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr,‘ äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “.

Balet: Billett: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

Balierstein: Polierstein aus dem graphischen Gewerbe (der handwerklichen Buchbinderei). Er findet bei der Vergoldung Verwendung. Durch das Polieren des Blattgoldes mittels eines Poliersteins (z.B. Achat oder anderen Halbedelsteinen) entsteht der gewünschte Glanz – vor diesem Arbeitsschritt wirkt das Gold eher stumpf. Frdl. Hinweis von Herrn Marc Bruns.

Balke: in der Scheune wird der höhere Raum, sonst auch der Kornboden oder der Speicher „balke“ genannt.

Ballei: Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.

ballotieren: (franz. ballotter) hin u. her schütteln, hin u. her rutschen, erschüttern.

Balsamierung: Als Einbalsamierung oder Balsamierung bezeichnet man das Verzögern oder Verhindern der Fäulnis v. Leichnamen durch künstliche Mittel, namentlich durch Tränken der Weichteile mit fäulniswidrigen Substanzen. Die Einbalsamierung stellt einen Teil der Mumifizierung dar. Eine Gleichsetzung beider Begriffe kann nicht vorgenommen werden, obwohl sie eng miteinander verwandt sind. Die Einbalsamierung wurde vorgenommen, wenn die Beisetzung in der Heimat wie bei Gustav II Adolf u. anderen ranghohen Offizieren [z. B. Ernst Roland de Suys, Friedrich II. v. Sachsen-Altenburg] aus Kriegsgründen erst später möglich war. Zum Teil hoffte man auch auf die Auslösung einbalsamierter Offiziere durch den Gegner.

Bamberg, Hochstift: 1552/53 besetzte Markgraf Albrecht Alcibiades v. Brandenburg-Kulmbach einen erheblichen Teil des Hochstifts Bamberg, darunter Niesten, Burgkunstadt u. später auch Lichtenfels u. setzte dort evangelische Geistliche ein. Die Festung Forchheim wurde vom Hochstift Bamberg nach der Besetzung der Stadt Forchheim im Zweiten Markgrafenkrieg (1552) angelegt. Der 46. Bischof, Ernst v. Mengersdorf [1583-1591], gründete 1586 das ernestinische Priesterhaus u. das Gymnasium illustre u. erbaute das Residenzschloss Geyerswörth. Fürstbischof Neidhardt v. Thüngen [1591-1598], vorher Dompropst in Würzburg, versuchte in Übereinstimmung mit dem dortigen Fürstbischof Julius Echter die teilweise gewaltsame Rekatholisierung seiner Gebiete. Unter dem duldsameren Fürstbischof Johann Philipp v. Gebsattel verliefen diese Bemühungen allerdings wieder im Sande. Johann Gottfried I. v. Aschhausen [1609-22] rief 1610 die Jesuiten nach Bamberg u. setzte unter Einsatz militärischer Gewalt die Gegenreformation durch. Er wurde 1617 auch Fürstbischof v. Würzburg. Johann Georg II. Fuchs v. Dornheim (1623–1633) verfolgte gleichfalls die Protestanten. Unter seiner Herrschaft kam es zu einer Welle der Hexenverfolgung in Bamberg. Zwischen 1626 u. 1630 wurde dabei der gesamte Stadtrat Bambergs hingerichtet. Auf dem Regensburger Kurfürstentag 1630 wurden daraufhin die Herausgabe der Akten u. die Einhaltung der reichsüblichen Rechtsregeln verlangt. Dornheim floh 1631 vor den Schweden nach Kärnten, wo er an einem Schlaganfall starb. Auch sein Nachfolger Franz v. Hatzfeldt [1633-1642], zugleich Fürstbischof v, Würzburg, ein Bruder des kaiserlichen Feldmarschalls Melchior v. Hatzfeldt [1593-1658], musste fliehen; Herzog Bernhard v. Sachsen- Weimar bemächtigte sich des Landes u. wollte aus den beiden Fürstentümern Bamberg u. Würzburg ein Herzogtum Franken bilden, was sein früher Tod (1639) vereitelte. Bamberg u. Würzburg fielen 1634 wieder Bischof Franz v. Hatzfeldt zu. Die Reformation hinterließ dennoch tiefe Spuren im Land: Von 190 Pfarrkirchen fielen im Laufe des 16. Jahrhunderts 105 mit den meisten Filialkirchen dem Protestantismus zu, 1648 standen für 110 Pfarreien noch 64 Priester zur Verfügung. Zur Hebung der Bildung verwandelte Hatzfeldts Nachfolger Melchior Otto Voit v. Salzburg [1642–1653] 1648 das Gymnasium illustre in eine Universität [nach WIKIPEDIA].

Bandelier: Schulterriemen mit bis zu 14 anhängenden Holzbüchsschen (= Pulvermaße) mit der für einen Schuss notwendigen Pulverladung; ferner eine Pulverflasche mit feinem Zündpulver für die Pfanne, dem ledernen Kugelbeutel, einem Ölfläschchen, sowie einem Stück zusammengelegter Lunte.

Bandelierrohr: Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge v. 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).

bandeziert: verbannt.

Bändlein Schollen: Bund, Gebinde ? Um Hinweise wird gebeten !

Bankett (frz.: banquette): Auftritt hinter der Brustwehr, auf dem die Soldaten stehend über die Brustwehr wegschießen konnten.

Bann: Recht, bei Strafe zu gebieten u. zu verbieten, die Strafe für die Übertretung des Rechts u. der Bezirk, in dem dieses Recht gilt.

Bannholz, Bannwald: Bannwald, ursprünglich für ein Waldgebiet, in dem das Recht der Nutzung (Forstbann) dem Landesherrn vorbehalten war. Dies galt zunächst nur für Jagd (Jagdbann) u. Fischerei, später auch für die übrige Nutzung des Waldes (Wildbannforst) [WIKIPEDIA].

Banse: Scheune.

bansen: Garben in die Scheune legen, schichten.

Banteler: bisher unbekannt. Ob Bandelier gemeint ? Karabiner ? Reiterpistole ?

Baracke: In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit 2 Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten.

Barbier, Balbierer [schwed. barberare]: Im Mittelalter u. in der beginnenden Neuzeit wurden im Bereich der Körperpflege, Wundheilung u. Krankenpflege tätige Personen wie Bartscherer, Badeknechte u. Krankenpfleger als Barbiere bezeichnet. Zusammen mit dem Bader versorgte der Barbier die vorwiegend männlichen Klienten, indem er deren Haare u. Bärte pflegte. Aufgabe der Barbiere war es auch, Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen u. ähnliche Behandlungen zu geben. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt u. auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Die erste Erwähnung der Barbiere findet sich 1397 in einem Amtsbrief in Köln. Barbierzünfte sind in den Hansestädten ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden: 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck, 1486 in Hamburg. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die v. ihnen genutzten Badestuben oft nur pachten, weil Bau u. Ausstattung oft zu teuer waren, u. zudem die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Mit dem Niedergang der Baderstuben ab dem 16. Jahrhundert überflügelten die Barbiere oft den Stand der Bader. Zwar gehörten beide Berufe zum Chirurgenhandwerk, jedoch konnten die Barbiere oft auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Im April 1645 erhielt ein Leipziger Barbier aus der schwedischen Kriegskasse 15 Rt. für die Kurierung eines Soldaten; ZIRR, Die Schweden, S. 366. Riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte, Starstiche, Amputationen, sogar operative Geburtshilfe wurde bis zum 18. Jahrhundert v. Barbieren übernommen. Die Mehrheit der Barbiere lebte v. einfachen, gering bezahlten Tätigkeiten wie Rasieren, vom Aderlassen, Schröpfen u. Zahnziehen sowie Wund- u. Frakturbehandlung. Entgegen den gesetzlichen Verordnungen besaßen die Barbiere u. Bader auch Kenntnisse in der inneren Medizin u. der Pharmazie. [nach Wikipedia] Vgl. Christian der Jüngere v. Anhalt-Bernburg (1620); KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr,‘ äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende  Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. In der Reisebeschreibung des Philipp III. v. Hessen-Butzbach (1632) heißt es; SCHWARZWÄLDER, Bremen, S. 36: „In Bremen darf jeder Barbier wie die Ärzte kurieren, so gut er kann; auch kurieren alle Landstreicher und alten Weiber, was die Ärzte nicht verbieten dürfen, obgleich es hier 4 Ärzte und 12 Barbiere bzw. Bader gibt. Es gibt hier Weiber, die kurieren, worüber selbst Ärzte und Barbiere zu schaden kommen. Die Ärzte können weder Aderlassen noch Schröpfen. Sie führen das große Wort und nehmen das geld weg; wenn die barbiere so [gut] schwätzen könnten wie die Ärzte, verdienten sie das Geld. Das hat der schröpfer zu Bremen, der IFG schröpfte, gesagt“.

Barchat gejagt: der Wettlauf um Barchent (dicht gewebtes, einseitig aufgerautes Tuch aus Baumwolle) als Preis war ein beliebtes Wettkampfspiel. DFWB Bd. 3, S. 54.

Barchent: dicht gewebtes, einseitig aufgerautes Tuch aus Baumwolle.

Barcht: Bart.

Bärenhäuter: Reitknecht, Tagedieb, Faulpelz, Tölpel.

Barfüßer: Bettelorden: Franziskaner-Konventuale, meist als Minderbrüder oder Minoriten bezeichnet; die nach der Regel v. 1223 leben, die durch Askese, Armut u. apostolische Arbeit in der Volksseelsorge u. Mission das Evangelium verwirklichen wollen. Zu diesem ersten von Franz v. Assisi gestifteten Orden gehören noch die Franziskaner-Observanten u. die Kapuziner.

Baron: Titel u. die Freiherrenwürde eines Barons u. auch eines deutschen Freiherrn. Andererseits stehen beide Begriffe auch für dessen Herrschaftsgebiet, das auch Freiherrlichkeit oder Freiherr(en)schaft genannt werden kann.

Barse: Barsche.

Barte: kleines, einseitig geschliffenes, handliches Beil; beilartige Waffe, die zum Werfen wie auch zum Zuhauen benutzt wurde; „der spitze oder schneidende theil des werkzeugs mit einem bartähnlichen widerhaken“ [DWB 11. Bd., Sp. 1143].

Bartsalbe: Bartwachs, Wachs, mit Kienruß geschwärzt, den Stutz- u. Knebelbart zu wichsen; ähnlich ist eine Bartwachssalbe, den Bart damit aufzusetzen u. zu steifen; hier: jemand um den Bart schmieren, ihm schmeicheln.

bärven: Trage.

Base: früher Tante, heute Cousine !

bassessen (ital. bassezza): Gemeinheiten, Niederträchtigkeiten, Unverschämtheiten.

bastant: widerstandsfähig, stark, kräftig. => Kampfstärke: Eine v. vielen Klagen kommandierender Offiziere findet sich bei BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1443, S. 471: Borri an Gallas, 4.4.1643: Die eigenen Soldaten desertierten während der Truppenverschiebungen, ein Kroatenregiment sei spurlos verschwunden. Die Hälfte der Reiter sei krank, Kavallerie, Dragoner u. Artillerie ohne Kommando, die Offiziere seien mit ihren Dienern davon gelaufen. Die Walachen wollten keinen Kriegsdienst versehen, sondern nur rauben, plündern u. brandschatzen. Zum Zustand der Kaiserlichen Armee 1633 vgl. METERANI NOVI, Das ist Newer Niederländischer Historien 4. Teil, S. 297: „Von den Käyserischen / vnd sonderlich dem Welschen Volck / weil sie der rauhen Herbstlufft vnd Kälte in Teutschland nicht gewohnet / vnd vber diß auch grossen Mangel an Proviand  litten / sind nicht allein im Elsaß / sondern auch im Zurückzug nach Bayern / viel erkrancket / erfroren / vnd sonst gestorben / gestalt man dann hin vnd wieder / da sie durchgezogen / viel Todte gefunden. Ingleichem wurden deren / so sich bey dem Fortzug verspatet / vnd etwas zurück blieben / hie vnd da von den Schwedischen nachgeschickten Partheyen / ein grosse Anzahl nider gemacht vnd gefangen. So rissen auch viel / die in das verderbte Bayerland nicht wieder zu kommen begehrten / auß / vnd liessen sich bey den Schwedischen vnterhalten / welche selber außsagten / daß seithero sie auß dem Elsaß marschirt / in die 3000. Mann sich verloffen hetten / daß also diese Armee / welche zuvor grosse Ding verrichten wollen / sehr geschwächt vnd zernichtet worden. Wie man dann auch Nachrichtung gehabt / daß das Regiment zu Roß darunter / so vber 30. Mann nicht mehr starck gewesen / sey mehrentheils zu Fuß gangen“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. In 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

Bastei: Veraltete Bezeichnung für ein Rondell mit u-förmigem Grundriss. In Österreich wird mit Bastei auch eine Bastion bezeichnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau.

Bastonade, türkisch prügeln: Unter Bastonade oder Bastinado (franz. Bastonnade, auch ital. bastonata, „schlagen, prügeln“ bzw. baston/baton, „der Schlagstock“) versteht man eine uralte Prügelstrafe, insbesondere in nahöstlichen u. fernöstlichen Ländern. Im Arabischen ist der Begriff auch als Falaka bekannt. Geschlagen wird, meist mit einer Rute oder einem Stock, auf die nackten Fußsohlen des Opfers, dessen Füße an einen Balken geschnürt u. mit ihm emporgehoben werden. In der Bibel wird im Alten Testament (Dtn 25,2-3 EU) eine maximale Anzahl von „40 Schlägen weniger einen“ genannt. Im persischen Reich galten vor der Revolution v. 1905 etwa fünfzig Stockschläge auf die Fußsohlen als eine vergleichsweise milde, tausend als eine grausame Bestrafung [WIKIPEDIA].

Bastone: Stock, Stab; möglicherweise Prügel gemeint.

Bataglia, Battaglia: Schlachtaufstellung, Kampf, Schlacht: Für die Aufstellung v. 1.000 Mann ging man bei den Ligisten u. Kaiserlichen zu Beginn der 30er Jahre noch v. etwa einer Stunde aus, während die Schweden ihre Truppen in einer kürzeren Zeit aufstellen konnten. Zeit genug also auch für Schlachtenbummler wie in der 2. Schlacht bei Leipzig (1642), in die Nähe des Schlachtfeldes zu fahren; vgl. RUDERT, Kämpfe, S. 152f. Selbst hochgestellte Persönlichkeiten sahen sich das „Schauspiel“ an. Johann Bernhard Schenk zu Schweinsberg [1584 Schweinsberg-16.11.1632 Lützen], Fürstabt v. Fulda [1623-1632], fand dabei sogar den Tod. Nach der 2. Schlacht bei Leipzig (1642) zogen die Schweden wieder auf das kaiserlich besetzte Leipzig. Eine Flugschrift berichtet (RUDERT, Kämpfe, S. 152), „bey begebene Scharmützel hätten sich / wie vnterschiedliche Officirer berichten / viel Burger vnd Studenten auß Leiptzig / dem Spiel zuzusehen / gelüsten lassen / vnnd sich an die Keyserl. Patagle begeben / als aber die Keys. gewichen / solches meistens im stich blieben / vnd nidergemacht worden / darunter manchen reichen Manns Kind gewesen / vnd theils hätten etliche tausend Gulden für jhr Leben zu geben gebotten / aber nicht erhalten / sondern zur Antwort bekomen / warumb sie nicht zu Hause geblieben / vnd jhrer Handthierung abgewartet ?“

Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

Batzen: 1 Batzen = 4 Kreuzer. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).

Bauchfluss: heftiger Durchfall.

bauer knebel: roher, plumper Geselle, Bauer.

Bauermeister: städtische Obrigkeit, Bürgermeister, auch auf Dörfer angewandt.

Bauernaufstand: Der Historiograph Nicolaus Helvicus berichtet in seinem 1641 in Frankfurt/M. erschienenen „Caesar Victoriosus“, 1. Bd., 16. Buch, S. 576, zu 1628: „Zu Anfang dieses Jahrs hatten etliche Böhmische Bawern im König Grätzer Crayß / vnter deß Herrn Tertzky Jurisdiction, einen Auffstand ereget / auch sehr trutzig vnnd halßstarrig so weol gegen wolgedachten ihren Herrn / als auch die Keyserliche Commissarien erzeiget. Derhalben sind etliche Soldaten wider sie geschickt worden / solchen Auffstand zu stillen / welche 500 Bawren erlegt / vnd viel gefangen gen Prag gebracht haben / deren etliche den 4. Mai. der Gestalt gestrafft worden / daß man ihnen die Naß abgeschnitten / ein Malzeichen auff den Rücken gebrent / vnd sie also wider heim geschickt hat“.

Bauerngewehr: Einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein.

Bauernhochzeit: bei Hof aufgeführter Schwank, bei der Hofangehörige u. ihre Gäste in entsprechenden Rollen bäuerliches Leben karikierten.

Bauernkrieg, Oberösterreichischer: https://www.ooegeschichte.at/kids/rundgaenge/ bauernkriege/bauernkrieg-1626/: „1625 kam es zu ersten Aufständen. Unmittelbarer Auslöser dafür war wiederum die Bestellung eines katholischen Priesters, diesmal in Frankenburg. Dieser Priester kam noch dazu aus Italien und konnte kaum Deutsch. Als Strafe für den Aufstand ließ der bayerische Statthalter von Oberösterreich Adam Graf Herberstorff – das Land war ja an die Bayern verpfändet – die Bauern gegeneinander zum Würfelspiel antreten. Wer die höhere Zahl gewürfelt hatte, durfte weiterleben, der Verlierer wurde erhängt. Heute ist dieses grausame Strafgericht als Frankenburger Würfelspiel bekannt. 1626 brachen die Aufstände erneut los und nun griffen sie auf fast ganz Oberösterreich über. Zu den Anführern der Bauern wurden Stefan Fadinger und Christoph Zeller gewählt. Die Aufständischen besetzten Wels, Steyr, Vöcklabruck, Gmunden und Freistadt, Pfarrhöfe und Klöster wurden geplündert. Die Bauernheere siegten auch in einem Kampf bei Peuerbach gegen die Truppen von Graf Herberstorff. Am 24. Juni 1626 begannen die Bauern, Linz zu belagern. Dabei wurde ihr Anführer Stefan Fadinger von einer Kugel am Bein schwer verwundet. Er starb kurz darauf. Auch Christoph Zeller wurde bei der Belagerung getötet“.

Bauernschaft: eine bestimmte aus dem Mittelalter stammende Organisationsform, ähnlich den bäuerlichen Gilden oder Nachbarschaften, teils auf lokaler, teils auf regionaler Ebene. Die Bauernschaft kennzeichnete einen Rechtsbezirk u. daher auch eine frühe Form der Selbstverwaltung. Die Versammlung der Bauern einer solchen burschap, das burgericht, bildete dabei das Rechtsorgan dieser Gemeinschaft. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten Bauerrichter geprägt, sondern auch durch die jeweilige Markenzugehörigkeit. Hinzu kamen die gemeinschaftlichen Feste, zum Beispiel das Vertrinken der vom Bauerrichter erhobenen Strafgelder (Brüchten) oder später manchmal Schützenfeste sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für Steuerzahlungen. [nach WIKIPEDIA].

Bauernsprache: die Versammlung der Bürgerschaft u. die dabei beschlossenen Statuten.

Bauernsteuber: v. Steuber: (kleiner Jagdhund) zum Aufspüren v. Wild, hier wohl zum Aufspüren sich versteckender Bauern; Spion.

bauer pfaff: unnützer Pfaffe.

Bauerrichter: Vorsteher einer Bauernschaft, deren Versammlungen v. ihm geleitet werden. Er nahm eine Mittelstellung zwischen den Bauern u. dem Vogt als untersten landesherrlichen Beamten ein, dessen Befehle er auszuführen hatte.

Bauerschaft: a) Organisationsform ländlicher Siedlungen, ein Rechtsbezirk u- daher auch eine frühe Form der Selbstverwaltung.

Bauerschaft: (b) im Niedersächsischen eine ländliche Siedlungsform, die häufig nur aus wenigen, verstreut gelegenen Bauernhöfen besteht u. damit dem Weiler entspricht.

Baumöl: 1. Olivenöl; wurde auch als Waffenöl u. bei der Behandlung der weit verbreiteten Syphilis (40 % der Soldaten sollen die „Franzosen“ gehabt haben) verwendet; Grundlage für die Zubereitung v. Salben u. Salaten; 2. „baumölen“ im Sinne v. „abschmieren“, „verprügeln“.

bäyern, beyern: die Glocke schlagen (statt Ziehen der Glocken).

Becheräntze: => Pechkranz.

Beede, Beet: vom Landesherrn, v. der Stadt etc. in unregelmäßiger Folge verlangte u. durch die Stände gewährte Steuer(erhebung), Vermögenssteuer, die auf den Grundbesitz erhoben, bald aber zu einer regelmäßigen u. nach festen Sätzen erhobenen direkten Steuer wurde.

bedecktes Haupt: Privileg v. Gesandten ranghöherer Fürsten, bei einer Audienz das Haupt bedeckt zu lassen; besondere Ehre.

bedeent: bedient, eingenommen.

bederven: verderben, zerstören.

bedingt auf: belastet mit.

beesten, besten: Tiere, Vieh.

befahren: befürchten.

Begängnis: Begräbnis.

Beginen: Frauen, die sich ohne Ablegung von Ordensgelübden zu religiösen Gemeinschaften zusammenschlossen u. ein klosterähnliches Leben in ihren „Sammlungen“ führten.

Beglaubigungsschreiben:: „Credenz=Schreiben, Credenz=Brief, oder Creditiv, L. Literae credentiales, Fr. Lettre de créance, oder Lettre en créance, der Vollmachtsbrief oder das Beglaubigungsschreiben, welches der Souverän seinem Gesandten, Minister oder andern Bevollmächtigten, an einen andern Hof mitgiebt, und welches der Gesandte oder Minister daselbst vorzeigen muß, damit ihm und seinem Anbringen Glaube beygemessen werde. Ehe ein Abgesandter seine Creditive vorgezeiget hat, wird er nicht erkannt, noch zur Audienz gelassen“. http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk06348.htm.

Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: “Nahe bei der Kanzel” – “Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm von Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“. Zum Teil wurden aus Kostengründen auch 3 Offiziere in ein Grab gelegt; BECK, Chronik Bd. 1, S. 77.

begrasen: gut verdienen.

Begynnen: Frauen, die sich ohne Ablegung von Ordensgelübden zu religiösen Gemeinschaften zusammenschlossen u. ein klosterähnliches Leben in ihren „Sammlungen“ führten.

behandlich: einsatzbereit.

behelsen: enthalten.

behemschen: böhmischen.

behuefig: erforderlich, geeignet, dienlich.

Behuf: Notdurft, Nutzen, Absicht, Ansinnen, Intention, Plan, Vorhaben, Zweck.

Beichthaus: Zumeist war eine Kapelle als Beichthaus benutzt worden.

Beichtiger: Beichtvater.

beiern: „Beiern, verb. reg. act. welches nur in einigen Gegenden, z. B. in Niedersachsen, Lausitz, der Mark und Preußen üblich ist, wo es eine Art des Läutens bedeutet, da die Glocken unbeweglich bleiben, und nur die Klöppel nach gewissen Melodien an den Rand derselben angeschlagen werden. Daher heißt in der Lausitz eine Beierleiche, eine Leiche, bey deren Beerdigung nur auf diese Art geläutet wird“ [ADELUNG].

Beifahung:

Beifahung: Gefangennahme.

Beifang (auch Bifang): abgezäuntes Grundstück, das durch Rodung gewonnen ist, meistens vom Wohnort entfernt, auch grundherrlicher Rechtsbezirk.

Beifanger: wer jemanden festnimmt. Frdl. Hinweis v. Herrn Marc Bruns.

Beifang: zufälliger, nicht beabsichtigter Fang.

Beiläufer: niederer Gehilfe für Botengänge.

Beige, Beuge: Stoß, Haufe.

Beilage: Mitveranlagung zur Kontribution eines anderen Bürgers.

Beilager: Vermählung(sfeier).

Beiläufer: Hilfsknecht.

Beilketafel, „plur. die -n, das Deutsche Billiard, oder eine lange, schmale Tafel mit einem Rande, und Rinnen an den beyden Seiten, auf welcher man mit eisernen, unten glatt geschliffenen runden Steinen spielet. Anm. Es ist dieses eigentlich die Niedersächsische Benennung dieser Tafel, welche auch Pilketafel lautet, und in Ansehung ihrer ersten Hälfte das Diminutivum von Ball, eine Kugel, ist, wovon auch das Französische Billiard seinen Nahmen hat, welches aus diesem Spiele entstanden ist. Im Oberdeutschen heißt diese Tafel Drucktafel, und das Spiel selbst Druckspiel oder Trockspiel, weil die Steine mit einem Drucke fortgeschoben werden. In Nürnberg heißt sie Schießtafel, im Altfranz. Bellent, im mittlern Lateine Belencus. In einer Verordnung des Parisischen Parlamentes von 1371 bey dem Carpentier heißt es: Emolumentum ex sicca tabula seu ludo ad belencum proveniens ordinavimus converti in solutionem reddituum ad vitam; wo der Ausdruck sicca tabula merkwürdig ist, indem er eine sehr ungeschickte buchstäbliche Übersetzung des Oberdeutschen Nahmens Drucktafel ist. S. dieses Wort. Übrigens findet man dieses Spiel heut zu Tage nur noch auf den Dörfern“. zeno.org/Adelung-1793/A/Beilketafel,+die.

Beinhaus [Ossarium oder Ossuarium (lateinisch os = Knochen)]: überdachter Raum, der zur Aufbewahrung v. Gebeinen bestimmt ist. Der Begriff Karner, auch Gerner, bezeichnet eine auch als Beinhaus genutzte Kapelle. Mancherorts hat die Anlage zwei Ebenen, die obere als Andachtsraum, die untere als Beinkeller. Die Anlage von Ossuarien hat verschiedene Gründe. Teils handelt es sich um Sammelstellen für die Gebeine aus Friedhöfen, auf denen Platz für weitere Bestattungen geschaffen werden musste, wozu bestehende Grabfelder neu belegt wurden. Ein Zuwachs in der europäischen Bevölkerung machte die Einführung der Beinhäuser im 11. u. 12. Jahrhundert notwendig [nach WIKIPEDIA].

Beintasche: am Bauchreifen der Harnischbrust angehängte Schutzplatten für Unterleib u. Oberschenkel.

Beisasse: (vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert) Einwohner ohne oder mit geringerem Bürgerrecht; Häusler. Beisassen waren ursprünglich die niedrigste soziale Schicht eines Dorfes. Sie waren in der Gemeinde nur geduldet. Fielen sie irgendwie zur Last, mussten sie wegziehen. Vollwertiger Bürger einer Stadt konnte in der Regel nur werden, wer Sohn eines Bürgers war oder über ein bestimmtes Vermögen verfügte. Oft waren auch nur Angehörige bestimmter Berufe, zum Beispiel zunftfähige Handwerker, u. bestimmter Konfessionen zum Bürgerrecht zugelassen. In Augsburg beispielsweise durften Beisitzer keinen Grundbesitz erwerben u. kein zünftisches Gewerbe ausüben, da die Aufnahme in eine Handwerkskorporation, aber auch in die Herren- oder die Kaufleutestube den Besitz des Bürgerrechts voraussetzte. Mit dem Bürgerrecht verbunden war die Bürgerpflicht, beispielsweise Steuer- u. Dienstpflichten, sowie die Ableistung eines Bürgereides. Ein Beisasse unterstand ebenfalls dem Schutz des Stadtrechtes, musste für „Schutz u. Schirm“ aber ein Beisitzgeld bezahlen. Beisassen unterstanden im Regelfall der städtischen Jurisdiktion, blieben aber v. wesentlichen politischen Rechten, beispielsweise der Vertretung im Rat, ausgeschlossen. Der Inbegriff der ihnen gewährten Rechte ist das Beisassenrecht, ihre Verfassungsurkunde die Beisassenordnung, die zu entrichtende Abgabe das Beisassengeld. Als Unterpfand für die Einhaltung seiner Obliegenheiten leistete der Beisasse früher den Beisasseneid.

Beisel: Beitel, Spaltwerkzeug.

Beisitzer (Hintersassen): Bewohner mit minderem Bürgerrecht (mehr oder weniger Besitzlose).

beke: Bach.

Belagerung: Dass selbst bei regelrechten Belagerungen der Alltag weiterging, zeigt der Bericht des Jesuiten Turk über die Beschießung Paderborns am 14.5.1646, die sich einen Tag später ergeben musste; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 86f.: „Der Graf [Arvid; BW] von Wittenberg, der sich heimlicherweise im hessischen Militär befand, war tags zuvor in die Stadt gekommen und sicher im Jesuitenkollegium mit komplettem Troß versteckt; dessen, ich nenne ihn mal, Kanzleichef, ein Franzose und Mann von, sagen wir, weitreichender Erfahrung, sagte, er könne sich über gewisse Begebenheiten während der Belagerung gar nicht genug wundern: Zum einen hätte es zu dem Zeitpunkt, als die Stadt heftigst bestürmt wurde und alles erfüllt war vom Tumult zwischen den Soldaten, als Kugeln umherflogen und das Geschrei Angst und Schrecken verbreitete, die Studenten auf den Schulplatz gezogen, mit Mänteln und Büchern; die übrigen Schüler gingen in gleicher Weise, als wenn Frieden wäre, zur Schule. Dann strömten Bürger und sogar Frauen auf die Straßen, unterhielten sich, lachten und standen sorglos umher, als wären sie Teil einer Hochzeitsgesellschaft oder auf dem Jahrmarkt. Solches hatte er noch in keinem Land, bei keinem Volk beobachten können, und derer hatte er schon sehr viele gesehen. So kann man lernen, wieviel Mut und Vertrauen die reine Gewöhnung an Krieg den Einwohnern verliehen hat“. Üblich war, dass man während der Belagerung Bettler, fahrendes Volk, Flüchtlinge anderer Konfession aus der Stadt schaffen ließ, um über genügend Lebensmittel für die Verteidiger zu verfügen (z. B. Krembs 1646; CHEMNITZ, Geschichte, 4. Teil, 6. Buch, 29. Kap., S. 188.

belast: beauftragt, befohlen.

Belastungssyndrom, posttraumatisches: Der Söldner Robert Monro berichtet (1632); MAHR, Monro, S. 191: „Als wir einst mit dem Weißen Regiment als Vorhut durch einen Wald auf Frankfurt an der Oder zumarschierten, war da ein von Natur aus Verrückter, der immer vorausmarschierte. Er ging in die Büsche, warf seine Kleider ab, kam nackt wieder heraus und rief, er habe den Feind gesehen. Da warfen die Soldaten dieser Brigade ihre Waffen weg und rannten zur nächsten Brigade zurück, die aus Schweden bestand. Die rannten auch weg, bis sie von unserer, an der dritten Stelle marschierenden Schottenbrigade, die nun stehengeblieben war, mit gefällten Piken aufgehalten wurden. Als sich am Ende herausstellte, daß es blinder Alarm gewesen war, wurde der arme Irre stellvertretend für die angsterfüllten Soldaten von den Offizieren erbärmlich in Stücke gehauen, was eine armselige Rache war für ihre eigene Feigheit“. CHALINE, Die Schlacht am Weißen Berg, S. 98: „An diesem Tag [9.11.1620; BW] sah ein Bürgersmann, wie ein Kavallerist schreiend und nackt, aber bewaffnet und mit Mütze durch die Altstadt lief, ein lebendes Bild des Wahnsinns, ein Zeuge des erbarmungslosen Grauens auf dem Schlachtfeld“. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens der Verwundeten nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) sogar um seinen Abschied gebeten haben; AOSB II/9, S. 592. Das galt natürlich auch für lange Belagerungen; vgl. PARKER, Soldat, S. 57, anlässlich der Belagerung Bredas: „ ‚Von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen konnte man Soldaten beobachten, die ihre Zelte verließen, wie die Hasen aus ihren Löchern heraus, hinter Hecken, aus dem Dickicht und den Gräben, wo sie sich versteckt hatten, hervorkrochen, um atemlos zur Stadt zu laufen‘. In einem beinahe unglaublichen Fall streckte eine Gruppe von Angreifern inmitten des Angriffs die Waffen nieder und lief auf die Gegenseite über, um sich zu retten. Einige der Deserteure waren soeben in den Niederlanden angekommene Italiener; alles, worum sie in Bergen baten, war ‚ein kleines Stück Brot und ein wenig Geld‘ und – wenn möglich – einen Schutzbrief, um nach Hause gehen zu können. Einer von ihnen vermittelte einen vielsagenden Eindruck über die Zustände auf seiten der Belagerer: ‚Woher kommst du ?‘ fragten die Wachen. ‚Aus der Hölle‘, antwortete er“. BURKE, Chronikeintragungen, S. 190: Nach der Chronik v. Enkhausen des Pfarrers Homberg: „Im Anfang Juli 1625 ist der Junker Hanswulf von Reigern, Capitain Lieutenant, von Breda wieder nach Hause gekommen, aber verstandeslos, welchen er jedoch nach einiger Zeit wiedererhalten“. Hier wäre auch einmal das Auftreten des sogenannten Posttraumatischen Belastungssyndrom, wie es in den modernen Armeen auftaucht, zu untersuchen. Dessen typischen Symptome lassen sich in u. nach den kommenden Schlachten in zeitgenössischen Berichten erkennen: 1. Angst, die zu Schweißausbrüchen, erhöhtem Adrenalinspiegel u. Erschlaffung der Darmmuskulatur führt; 2. Panik, die sich als Fluchtreflex oder in völliger Lähmung äußert; 2. das Auftreten schnell wechselnder Emotionen v. rasender Wut bis zur totalen Apathie; 4. die Abschottung v. der Außenwelt u. die Unfähigkeit zur Erinnerung des Traumas; 5. sogenannte Flashbacks; 6. schwere Depressionen u. 7. Hilflosigkeit.

beleefftheit: Höflichkeit, Anstand, Freundlichkeit.

belemmeren: behindern, ablenken.

beletten: hindern, verhindern, abhalten.

beletzen: behindern.

Belial: im AT Inbegriff des Bösen, im NT Bezeichnung für Satan.

Belohnungen: HEILMANN, Kriegsgeschichte von Bayern II/2, S. 1045: „Am 11. April 1634 erhielten der Oberstlieutenant Johann von Wendt und die Hauptleute Christoph und von der Steig, die sich bei der Eroberung von Rain ausgezeichnet, goldene Ketten und zwar Wendt eine solche von 80-100 Gulden, und die Hauptleute von 40-59 fl. Werth“. HEILMANN, Kriegsgeschichte von Bayern II/2, S. 1045: „Im Jahre 1643 erhielt ein Rittmeister vom truckmüller‘schen Croatenregiment 1 goldene Kette, welche um 250 fl. erhandelt worden, sammt 1 glatten Gnadenpfennig. Am 15. Mai 1645 wurde dem Obersten Hans Jakob Kolb ‚welcher S. Kurfst. Durchl. wegen der wider die weimarischen und französischen Armada erhaltenen Victori Relation gethan und bei solchem Treffen sonderbar gute Dienste erwiesen‘ verehret: 1 goldene Kette, 500 fl. werth, sammt 1 kurfürstlichen Bildnißpfennig mit Engelsköpfen, dann 1500 fl. in Dukaten“.

bemüßigen: sich einer Sache (eigentlich unnötigerweise) bedienen.

Bender: Fassbinder, Küfer.

Benediktiner: Von Benedikt v. Nursia [um 480-21.3.547] gegründeter Orden. Die 73 Kapitel umfassende „Regula“ Benedikts ist geprägt v. Mäßigung u. Anpassungsfähigkeit. Er ordnete das äußere u. innere Leben einer Klostergemeinschaft unter der stabilitas loci (Ortsverbundenheit), conservatio morum suorum (sittenreiner Wandel) u. oboedientia (Gehorsam). Wichtige Grundsätze der Regel sind das Prinzip v. Beten u. Arbeiten u. der Ordnung des Gottesdienstes, dem nichts vorgezogen werden darf.

Benefactor: Wohltäter.

beneficiren: Wohltaten erweisen.

Benefiziat: geistlicher Inhaber eines Benefiziats (Pfründe).

beneficium (lat. Wohltat): ein Begriff des Römischen Rechts: Pfründe, Besitz, Lehen, Gnadenerweis, Amtsverleihung.

Benfeld [Elsass, Dép. Bas-Rhin; Frankreich]. MERIAN; ZEILLER, Topographia Alsatiae, S. 3: „Festung / als sie der Schwedische Feld-Marschall Gustav Horn vom 10. Septembr. biß auff den 30. Octobr. Anno 1632. belagert / und endlich mit Accord erobert / regular Fünffeck / und duppelte Wassergräben / mit darin gemachten Pallisaden / wie auch mit hohen Wällen und Pasteyen realiter und wol verwahret / wie nicht weniger mit Stücken / Munition / drey Compagnien von 800. Mann und 2. Compagnien Reuter in 140. starck neben etliche hundert Mann Außschuß wol versehen“. Benfeld wurde ab dem 20.9.1632 belagert u. am 28.10. erobert.

benouwen: verängstigen, bedrängen.

bensel: Schwein.

Bereiter: Berittener, dem ein Landesherr ein Stück Land zur regelmäßigen Aufsicht überlassen hat.

Bergamt: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bergaemter: „Im Laufe der Zeit kam weiteres fachkundiges Personal hinzu, so dass neben dem Bergrichter die Berggeschworenen, und für den technischen Betrieb und die Verwaltung der Bergmeister, der Bergschreiber, der Berggegenschreiber, der Zehnter und der Markscheider tätig waren. Sie leiteten als untere Verwaltungseinheiten im Sinne des Direktionsprinzips alle technischen und finanziellen Bergwerksangelegenheiten, übten die niedere Gerichtsbarkeit über die Bergleute, verwalteten das landesherrliche Berg- und Salzregal, führten die polizeiliche, technische und wirtschaftliche Aufsicht über sämtliche in ihrem Bereich betriebenen Bergwerksunternehmungen (auch der privat betriebenen, meist gewerkschaftlich organisierten Unternehmungen) und leiteten die auf Rechnung des Landesherrn arbeitenden Betriebe. Mit der Größe und Bedeutung dieser Einrichtungen und der Benennung von Bergrichtern für ganze Landschaften mag es zusammenhängen, dass diese Einrichtungen schließlich nur noch als „Bergämter“ bezeichnet wurden“.

Berghauptmann, Oberberghauptmann: Bergbeamter, zuständig für die Leitung des Bergbaubetriebs, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute u. Hüttenleute. Er vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen. Dem Berghauptmann unterstanden alle Bergmeister, Bergvögte u. alle anderen Bergbeamten. Er hatte alle ihm unterstellten Beamten zu beaufsichtigen, die ihm zum Gehorsam verpflichtet waren. Er war dazu angehalten, bei Betrug oder Untreue unverzüglich Sanktionen zu verhängen. Deshalb war er auch befugt, die höheren Bergbeamten zu rügen oder Strafen gegen sie zu verhängen. Zudem hatte er alles zur Verbesserung des Bergbaus zu unternehmen u. für Ruhe u. Ordnung sorgen.

Bergstadt: Siedlung in der Nähe v. Rohstofflagerstätten, welche, vor allem zum Zwecke der raschen Ansiedlung v. Arbeitskräften u. Unternehmen, mit besonderen Rechten, Steuerbefreiungen oder -erlass u. Ähnlichem ausgestattet wurde („Freie Bergstadt“). In den Zeiten des Niedergangs des Bergbaus wurde die Bezeichnung v. der Landesherrschaft auch ausdrücklich verliehen, um damit private Investitionen zu fördern. Diese Bezeichnung wurde auch solchen Städten verliehen, v. denen man sich dadurch erst eine größere bergbauliche Entfaltung erhoffte. Bei einer Bergstadt handelte es sich um eine Stadt, die außer dem Stadtrecht auch weitreichende bergrechtliche Privilegien besaß. Viele Bergstädte waren zumindest zeitweise Sitz eines Bergamtes mit eigenem Bergmeister, oft auch eigener Berggerichtsbarkeit. Steuerliche Vergünstigungen sollten die Konjunktur ankurbeln. In Sachsen waren viele Gemeinden, nicht nur Bergstädte, v. der halben Land- u. Tranksteuer befreit, mussten diese aber nachweislich in eigene Bergwerke, die Kommungruben, investieren. Allerdings kamen sie dieser lästigen Pflicht oft nur mit der geringstmöglichen Belegschaft nach, privatisierten das Bergwerk aber, wenn es Ausbeute abwarf. Die Zoll- u. Geleitsfreiheit sollte einen freien Zugang zur Stadt u. die Versorgung der Bergstädte mit Waren ermöglichen, da in vielen, schnell gewachsenen Bergstädten, zumindest in den Anfangsjahren, der Anteil Bergbau-ferner Berufe für eine ausgewogene Gewerbestruktur zu gering war. Juden, die anfangs noch eine große Bedeutung für das Aufleben der Bergstädte hatten, wurde schon bald der Zugang verwehrt. Sie durften sich auch nicht in der näheren Umgebung niederlassen. Entweder durften sie die Bergstadt gar nicht passieren oder mussten diese vor Einbruch der Nacht wieder verlassen. Allerdings wurden derartige Vergünstigungen teilweise auch an unbedeutendere Bergbausiedlungen vergeben. Erst die städtischen Insignien, wie Siegel, Wappen, Marktgerechtigkeit, Braugerechtigkeit, Meilenrecht etc., machten sie zu einer Bergstadt oder, falls nicht so bedeutend, zu einem Bergstädtchen bzw. Bergstädtlein. Bergflecken hatten nur die Marktgerechtigkeit (Marktflecken) u. zählten nicht zu den „echten“ Bergstädten.

Bergvogt: Verwalter der Bergwerke in den Bergwerksregionen der jeweiligen Länder. Als Bergvogt wurden in der Regel Menschen aus dem niederen Adel von ihrem Lehnsherrn, dem Grafen oder Herzog, eingesetzt. Bei der Verwaltung v. Bergwerken, Eisenhütten u. Zinkhütten unterstanden ihm weitere Beamte. In vielen Bergbauregionen gab es an Stelle des Bergvogts einen Bergmeister [WIKIPEDIA].

berichten, jemanden: jemanden die Beichte abnehmen.

berig: kaum.

Berkenmey: Birkenzweige.

bern: Steuer, Abgabe.

berneholz: Brennholz, v. ndt. bernen = brennen.

Bernhüter: Bärenhäuter: Reitknecht, Tagedieb, Faulpelz, Tölpel.

beroepen: berufen, appellieren.

beroringe: Schlaganfall.

berortz: Tumult, Empörung, Aufruhr.

berücken: betrügen.

Berührungsreliquie [Reliquie zweiter Klasse]: „Die Kostbarkeit der vor allem im frühen Mittelalter nördlich der Alpen seltenen primären Reliquien führte zum vermehrten Gebrauch so genannter Berührungsreliquie. Als solche gelten etwa Partikel von Gegenständen, z. B. Textilien mit denen der Heilige zu Lebzeiten oder nach seinem Tod in direkte Berührung gekommen war. Hoch begehrt waren Erde, Staub oder Flüssigkeit (vgl. hl. Walburga in Eichstätt) aus dem Grab eines Heiligen. Dazu kamen Gegenstände, mit denen das Grab des Heiligen oder seine primäre Reliquien berührt worden waren. Sogar Reste von Kerzenwachs oder Lampenöl, das am Grab eines Heiligen entzündet worden war, galten als Reliquien“. Online unter: datenmatrix.de/cgi-local/hdbg-glossar. Große und kleine Pfeile des heiligen Sebastian, der auch als Pestheiliger galt, die man in Ebersberg [Ebersberg]; HHSD VII, S. 153f.] erwerben konnte, wurden z. B. an Freunde und Gönner verschenkt.

besacken: beladen, bepacken.

beschatzen: Kontributionen erheben.

Bescheid tun: jmds. Zutrunk erwidern. => zutrinken, zubringen, auf die Gesundheit trinken: Der Betreffende war nach dem gültigen Ehrenkodex verpflichtet, dem Anderen wiederum zuzutrinken, was zu den üblichen Saufgelagen führen musste, wurde die Prozedur nicht vom Gastgeber abgebrochen. Im Wallenstein’schen Reiterrecht wurde kritisiert, „dass unter den Kriegsleuten absonderlich den Deutschen das lästerliche viehische Vollsaufen schier die meiste Uebung ist, daraus der ganzen Nation viel Verkleinerung, Unehre, Nachteil und Spott entstehet“. LOEWE, Organisation, S. 87, Anm. 4. Das „Theatrum Europaeum“ berichtete zu 1641; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 614: „Es war bey S. Gn. ein paar Tag zuvorn / der Chur-Brandenb. Rath / Herr von Zastrow / in Verrichtung gewesen / welcher deß Herrn Statthalters Cammer-Junkern N. von Lehendorff Preussischē Geschlechts / ein Glaß Wein / bescheyd thun sollen / dessen er sich entschuldiget hat / aber darüber von ihm zu todt gestochen / vnd der Cammer Juncker deßwegen in Verhafft genommen worden: Welches etliche für ein vorherlauffendes böses Omen vnd Schrecken / so am Schlag was verursachet habe / angezogen. Doch ist der Thäter / deß Tags nach Herren Statthalters Ableiben in einem Kasten auß der Verwahrung vnd Vestung getragen / entkommen / darzu ihm deß Obristen Leut. Goldackers Laggey geholffen / dene man eine Zeitlang an deß Entwichenen Stelle gesetzet“. Der Höfling QUETZ, Kurtze Erzehlung, berichtete immer wieder v. Trinkgelagen an den v. ihm aufgesuchten Höfen bis hin zu ernsthaften Erkrankungen. Eine Verweigerung konnte üble Folgen haben (HALLE 1630); „Außführlicher vnd Gründlicher Bericht / der Vor drey Monaten hero / bey der Belager- vnd Einnemung der Ertzbischofflichen Stadt Hall / in Ober-Sachsen / vnterschiedlich vervbten Gewaltthaten“, S. 6: „ selbigen Esel / als ein Ertz Bösewicht / so selbe Nacht 26. Maß Wein / sein Wirth geben müssen / vnd die Wirthin in Herrn Cantzlers Behausung logirt gewesen / da sie jhn nicht eines bescheid thun wollen / was anders / salva reverentia drein lauffen lassen / vnnd zutrincken vorgesetzt / 24. Stunden / so aber kaum 2. Stund gewesen / per posta reiten müssen“.

bescheinen: sehen lassen, zeigen.

Beschlagen der Orgel: Orgel spielen.

beschlossene Zeit: Die Zeit vom 1. Advent bis Weihnachten und vom Aschermittwoch bis zur Auferstehungsfeier an Ostern gilt in der katholischen Kirche als stille Zeit bzw. Fastenzeit, in der laute Feiern, z. B. Hochzeiten, nach Möglichkeit nicht stattfinden sollten.

beschossen: kriegserfahren, schlachtenerprobt, erfahren im Umgang mit Waffen; keinesfalls verwundet, wie manchmal zu lesen !

„beschossener Knecht“: ein „beschossener“ bzw. „versuchter“ Knecht, der bereits in Schlachten u. Belagerungen erprobt war, erhielt 1632 5 fl. Monatssold.

beschreiben: zu sich kommen lassen, schriftlich auffordern zu kommen.

Beschreibung: Einberufung.

beschreit: berühmt, auch: berüchtigt.

beschüttet: beschirmt, geschützt.

beschwatzt: verleumderisch, betrügerisch.

beschwymlung: Ohnmacht.

Beseher: Aufseher.

bespeiden: beobachten.

Besserung: Düngung des Ackers.

Best: veraltet für das Ärgste, Schlimmste.

Bestallung: Anstellung (eines Dieners oder Beamten) in der Regel schriftlich in Form eines Vertrages, der die Amtspflichten u. die Besoldung festgelegt waren; (Kriegs-) Dienst; Sold, Lohn, Einkommen: (1630) kaiserlicher Obrist der Kavallerie monatlich 600 fl. (zu Fuß 500), Obristleutnant 150 (120), Hauptmann 160 (160), Leutnant 60 (60) Obristwachtmeister 50 ( – ), Fähnrich 50 (50), Quartiermeister 50 (40), Schultheiß (Auditor) 30 (40), Kaplan 30 (24), Profos 30 (60), Wagenmeister 30 (24), Feldwebel 21 (21), Freimann (Henker) 12 (12), Korporal 12 (12), Stockmeister 8 ( – ), Steckenknecht 8 ( – ), Gefreiter 7, 30 ( – ), Spielmann – (7, 30 kr.), Fußknecht 6, 40  (6, 40). Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Sold (1639): Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35, Feldscher 16, gemeiner Soldat 6; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150, Leutnant 60, Kornett 50, gemeinen Reiter 15; bei der Artillerie für einen Obristen 800, Oberhauptmann 200, Adjutanten 100, Quartiermeister 60, Feldschergesellen 25, Kommissbäcker 12, gemeinen Kroaten 9, Artilleristen 7. LANGER, Hortus, S. 159;  SCHMIDT, Herzogtum Sachsen-Weimar, S. 54f. Allerdings war der Sold von der Konfessionszugehörigkeit abhängig. So erhielt ein kaiserlicher reformierter Leutnant wöchentlich 8 Rt. u. Fütterung für 3 Dienst- u. 4 Bagagepferde, ein katholischer dagegen 20 Rt. und Fütterung für 6 Dienst- u. 4 Bagagepferde. Bereits 1631 schrieb Gustav II. Adolf an Oxenstierna: „Die Armee hat seit 16 Wochen keinen Pfennig mehr bekommen. Jedermann ist es bekannt, dass wir von euch Bezahlung erwartet; darauf haben sowohl Offiziere als Gemeine ihr Vertrauen gesetzt. Nebst dieser Hoffnung haben wir nur Kommisbrot zu ihrem Unterhalte gehabt, was wir von den Städten erpresst; allein nun hat auch das ein Ende. Mit den Reitern, die sich nicht damit begnügen wollten, hat man keine Ordnung halten können; sie leben bloss von unordentlichem und ungebührlichem Plündern. Einer hat dadurch den andern ruinirt, so dass nichts mehr zu fangen ist, weder für sie noch die Soldaten in den Städten oder auf dem Lande“. LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 23. Deshalb wurde z. T. das Marschtempo verschleppt, indem man nur etwa 10 km marschierte, denn ein Major „erhielt“ bzw. forderte in jedem Quartier 100 Rt. KELLER, Drangsale, S. 100. Daneben gab es z. B. auch das sogenannte Schlacht- oder Sturmgeld. Insgesamt hatten die tatsächlichen Soldzahlungen etwa 1635-1648/49 nur einen Anteil von 4, 43/1, 30 % bzw. 4, 15/0, 38 % an den erfassten Ausgaben; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 283f. Höhere Offiziere wurden mit einem unterschiedlichen Prozentsatz ihrer eigentlichen Ansprüche oder durch Übereignung von Besitztümern abgefunden. Nach DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 39, erhielt der höchstbezahlte Geheime Rat 1648 jährlich 6.000 fl., was allerdings nur Johann v. Hohenzollern als Obersthofmeister u. Obersthofkämmerer bezogen hatte. Werth wurde mit 1.200 fl. monatlich besoldet, während der Protestant Holtz 700 fl. bezog. Die Bezahlung richtete sich jedoch nicht nach der Rangfolge. So stand selbst Tilly als Generalleutnant im Rang hinter dem Obersten Landeshofmeister; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 1105; Schäffer, am 22.6.1647 zum wirklichen Generalkommissar ernannt (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2463, fol. 295), erhielt 1.000 (Kurbayern Älteres Archiv 3023, fol. 71-74′: Winterverpflegungsordnung für den Generalstab 1649, die Generalwachtmeister La Pierre, Ulrich v. Württemberg, Fleckenstein u. Fugger hatten Anspruch auf 700 fl.

Bestand: Pacht, Miete.

Beständner, Beständer: Pächter, Mieter.

bestialien: Tiere.

„bestialitas“: Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (12.6.1635); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 309: „Zuo Möglingen ist ein Reutter Corporal mit seinem pferd propter Sodomiam ufm freyen feld verbrent worden“. Teilweise wurde der Täter aber auch nur ausgestrichen u. der Stadt verwiesen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war diese sexuelle Devianz angeblich alltäglich u. weitverbreitet. Gerade die „italienischen“ Truppen genossen einen schlechten Ruf. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten /ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116 [CCC, S. 33]: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. Aus Erfurt wird berichtet; KRAFFT, mdsz-thulb.uni-jena.de, fol 156 v: „Anno 1643. So hat der Commandant Caspar Ermeß lassen einen den Kopf lassen abhauen und darnach verbrennen mitsamt einer Kuh, dieweil er bei ihr geschlafen“. Im März 1625 wurde ein 80jähriger Greis in Memmingen wegen Sodomie geköpft u. verbrannt; SCHORER, Memminger Chronick, S. 130, bzw. S. 138 (1632). Der Stadtrichter u. Chronist Matthias Herbst [8.4.1623-nach 1679] aus Greiffenberg berichtet unter 1631; LUGE, Chronik, S. 14: „Den 26. July ist Joachim Lauiber von Hennersdorf selber angegeben, das er mit 3 Pferden; und 2 Kühen Unzucht getrieben, gefänglich eingezogen, nachmahls herauf gehohlet und mit dem Schwerdte zugerichtet, nochmals aufs Holtz geleget, und verbrennet worden“.

bestricken: fesseln, aber auch gefangen nehmen, gefangen legen, in die Stube einschließen, ohne dass Stricke dabei vorkommen.

betagter zins: unbezahlter Zins.

Bethlemitisches Volk: Truppen Bethlen Gábors.

betomen: bezähmen.

betreppen: erwischen.

betreten: antreffen.

Betrügereien der Soldaten: Historienbuch oder neubearbeitete Chronik von Erfurt, 4. Heft, S. 411f.: „Man erzählt von einem Soldaten, der Gelbrock genannt wurde, daß dieser einen aus seinem Quartiere gestohlenen Sack Mehl auf dem Markte um 3 gGr. [gute Groschen; BW] verkauft habe. Sobald aber der Käufer den Sack heimtragen wollte, sei ein anderer Soldat herzugesprungen und habe den Sack hinweggerissen, unter dem Vorgeben, er sei aus seinem Quartiere gestohlen. Der Sack wurde dann abermals verkauft und dasselbe Manöver wiederholt, so daß der Gelbrock und seine Genossen 4 Thlr.gelöst hatten und doch den Sack wieder in ihrem Quartiere abliefern konnten“. [in Bearbeitung]

bettefahrt: Betfahrt, Wallfahrt.

„Bettelsack“: Brandgeschoss: WEINRICH, Die Aufhebung, S. 58, Anm. *** (anlässlich der Belagerung Hanaus 1636): „Letztere bestanden aus gepichten und zusammengeflochtenen Seilen, inwendig mit Eisen, Pulver und Kugeln gefüllt, welche unter dem Brennen nach und nach losgingen. Noch bis gegen den Ausgang des vorigen Jahrhunderts wurde ein solcher Bettelsack auf dem Althanauer Rathhause aufbewahrt. Daß dieses Zerstörungsmittel noch später in Anwendung gebracht worden, erhellt sich daraus: daß bei der Belagerung von Stettin im Jahr 1659, durch den kaiserlichen Generalfeldzeugmeister de Souches, diese Stadt unter andern auch mit Bettelsäcken beschossen wurde, wovon ein Augenzeuge berichtet, sie seyen angefüllt gewesen, ‚mit barbarischen Partheken und allerhand Pracherei, welche man Heiden und Türken, und keinen Christen hätte sollen zuwerfen, deren Erfinder und Beförderer unzweifelich das höllische Feuer an dem Ort, der von Pech und Schwefel brennt, woselbst auch Stroh und Holz genug ist, wird verdient haben‘ “.  KURZ, Das Leben, S. 130. Vgl. THIEDE, Chronik der Stadt Stettin, S. 719 (Belagerung 1659): „Den größten Schrecken erregten aber die »Pechkränze, Drathkugeln, Bettelsäcke und Maulkörbe«, welche länglich von Drath geflochten und mit allerlei brennbaren Stoffen gefüllt waren, um die Häuser in Brand zu stecken. Diese furchtbaren Geschosse kamen mit »langem Schwanz, wie ein Drache«, sausend durch die Luft geflogen, schlugen durch die Dächer und brannten hell auf, während der darin befindliche Pulversatz in Zwischenräumen 12 bis 30 Schläge gab“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 383 (Belagerung v. Stettin 1659): „Am 22. Oct. fiel ein Bettelsack mit drei Granaten gefüllt auf St. Jakobs-Kirchhof, und that drei gewaltige Schläge, ohne Schaden zu verursachen“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 384 (Belagerung v. Stettin 1659): „Den 5. Nov. ging (brannte) ein Bettelsack in der Luft an, der zehn, zwölf, auch wohl mehr Schläge ab“.

Bettelvogt: Titel der Beamten im 16. und 17. Jahrhundert, die für die Überprüfung v. Bettlern u. Armen zuständig waren. Andere Bezeichnungen waren Prachervogt (als „Pracher“ wurden besonders hartnäckige Bettler bezeichnet) oder Gassenvogt. Der Armenvogt war ein von der Obrigkeit angestellter niederer Beamter, der vielfältige Kontrollfunktionen, jedoch keine helfende Funktion innehatte. Armenvögte überprüften die Einhaltung der strengen Auflagen des Almosengesetzes. Reproduktionsfähige Bettler u. Arme wurden strenger überprüft als Witwen, Waisen oder Krüppel. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 208ff. => Bettler.

Betten: Lagerstätten für Soldaten.

bettespene: Bettvorhänge.

Bettler, betteln: Zahlreiche landespolizeiliche Verordnungen sollten das Betteln eindämmen. Eine ähnliche Funktion hatte die Verpflichtung der Bettler zum schweren u. verhassten Festungs- bzw. Schanzenbau. Brandbettelbriefe waren amtliche Schreiben, das sogenannten Abgebrannten, also Menschen, die ihren Besitz durch einen Brand verloren hatten, als Erlaubnis zum Betteln, die örtlich zum Teil streng verboten war, ausgegeben wurde. Die Kontrolle über das während des Krieges stetig anwachsende Heer der Bettler hatte der Bettelvogt. Andere Bezeichnungen waren Prachervogt (als „Pracher“ wurden besonders hartnäckige Bettler bezeichnet) oder Gassenvogt. Der Armenvogt war ein v. der Obrigkeit angestellter niederer Beamter, der vielfältige Kontrollfunktionen, jedoch keine helfende Funktion innehatte. Armenvögte überprüften die Einhaltung der strengen Auflagen des Almosengesetzes. Reproduktionsfähige Bettler und Arme wurden strenger überprüft als Witwen, Waisen oder Krüppel, die „nach dem lieben Brot gingen“. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 265: „Ob sie woll sagenn, ihre eygen hörig seinn verdorben, pferde, kuhe, schafe und schwein beraubet, ihr getreide imgleichen, das ander ist aufm lande verdorbenn. Ihr nachstendige vieh, so sie, die armen hausleute, noch inn der stad hetten, ist verschmachtet, haben kein futter gehabt, das man hin und wider auf den gaßenn schweine und schafe & hat tod gefunden. Und ist so einn elend und jammer bey den armen haußleuten gewesenn, das etliche der furnembsten meyers bey unser stad auch ihr kinder an frembden orten haben panem propter Deum gangen [um das Brot um Gotteswillen gegangen; BW]. Etlich seinn auch fast von hunger und betrubniß mit tod abgangen. Item viel manß, frauen, knaben und mägdlein sein von morgen biß auf den abend auf den gaßenn gesehen und mit großen wehklagen fur den burgern heusern ihr teglichenn notturft wahrgenommen“.

bettwochen: Bitttage (Mo, Di, Mi), die nach Bedarf u. im Notfall erweitert wurden.

bettziechen (mundartlich): Bettbezüge, Bettzeug.

Beunde [Baindte, Beundte, Peunt]: Privatgrundstück, eingezäuntes Grundstück, im Gegensatz zur Gemeinweide (Allmende).

Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff.; DAMBOER, Krise, S. 41ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichende Gr4ünde für einen Krieg; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer UB; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. Vgl. auch die Gelder, die der kaiserliche Kroatenrittmeister Moriaan [s. „Miniaturen“] im August 1631 bei einem Leipziger Rechtsanwalt hinterlegen konnte. RUDERT, Kämpfe, S. 41. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „… aber ich muß erst Beute machen“. Da Pappenheim im Akkord von Hildesheim 150.000 Rt. gefordert hatte, musste notgedrungen ein Teil dieser Summe in Waren aller Art aufgebracht werden, wie der Arzt Dr. Jordan 1632 notiert: „Eodem [die; BW] ward jedem Bürger in Specie by seinem Eide alles baare Geld und Silber-Geschirr aufs Rathaus zu bringen vom Erw. Rath alhie befohlen wegen des veraccordirten Geld-Postes. Und weil das Geld in der Eil nicht uff zu bringen, ward uff einständiges bedrewliches Andeuten des Gral.-Zeugmeisters Grafen von Gronßfelde [Jost Maximilian von Gronsfeld; BW], den Bürgern nochmals angesagt, alles, was Gelt gelten könnte, von Kramer-Wahren und Gewand ufs Rathhaus zue bringen, namen noch ansehnliche deposita mit fort. Was hiebey Anfangs und die Zeit, worin der Bappenheims Verbleibung von einem und andern exorbitantien verübt, ist nicht genueg zue beschreiben. Worüber den viel vornehme Leut nebest dem Ihrigen, den Außbruch namen, theils noch ihre Bürger-Recht resignirten, welches ihnen viel kostete an Paßgelde. Etzliche Maltz-Säcke wurden voll Silber-Geschirr geschlagen, Perlen Halsschnurn, Vorbügels, Golden Ringe mit Edelgesteinen, endlich die Ringe bloß ohne die Edelgesteine namen sie an Bezahlung. Was von Golden Ketten überblieben, bekam der letzte Commendant âo 1634 vor dem Auszuge mit, der es in gantze lange Stäbe gießen und selbe schwärtzen und unter die Caret binden ließ. 9.[10.; BW] Ward die Bürgergeschafft disarmirt, und diesen nachfolgende Tage alles Silber und gulden Geschirr, guldene und Silberne Cleinodien, Perlen, Leinen und Wollen-Tuch in Maltz Säcke ein und auf gepacket“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandschiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

Beutekunst: Die 1626 erbaute Kirche v. Vörå ist die älteste noch in Gebrauch befindliche Holzkirche Finnlands. Ihr Kruzifix u. das Altarschränkchen stammen aus dem 14. bzw. 15. Jahrhundert u. wurden vermutlich in Lübeck geschnitzt; sie kamen wohl als Siegesbeute finnischer Söldner im Dreißigjährigen Krieg nach Finnland. [WIKIPEDIA], vermutlich durch den finnischen Generalmajor Jöran Paykull, der 1651 zum Freiherrn erhoben u. mit dem Kirchspiel Vörå begabt wurde. Ein spätromanischer Kelch wanderte aus dem Osnabrücker Domschatz zunächst in die engere Heimat des finnischen Generalkommissars Trana, in die Kathedralkirche von Viborg u. später nach Porvoo, finn. Borgå, wo er sich noch heute befindet. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Warburg war am 12.12.1636 durch ein schwedisch-hessisches Heer unter James King erstürmt worden. Für die Verschonung vor Raub u. Brandschatzung mussten die Warburger 2.500 Rt. an King zahlen, SAGEL, Warburg, S. 67. Ein großer vergoldeter Kelch mit dem Hostienteller war dabei an King gegangen. NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 463. Die v. Stålhandske in Dänemark beschlagnahmte Bibliothek des Århuser Bischofs Morten Madsen [1596-1643] mit 898 Bänden, die 1646 der Universität Turku übergeben wurden, dienten als Grundstock der neuen Universitätsbibliothek. SYRJÖ, Stålhandske; HOFBERG 2. Bd., S. 558f.

Beutner (Biener): kleinster Siedler, der Honig bei den Waldbienen sammelt.

bevolthane: anbefohlene.

Bewaffnung der Bürger: KRAH, Südthüringen, S. 100.„Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“.

bewarder: Bewahrer.

beweghreden: Beweggründe.

(be)werfen: sich berufen.

bezirken: umgeben.

Bezoar, Bezoarsteine: eines der teuersten Medikamente überhaupt (10 g kosteten 1 Rt.), auch „Schlangengift“ genannt, das aus zu Pulver gemahlenen Bezoarsteinen bestand. Diese Steine finden sich im Magen v. Tieren; sie entstehen aus verschluckten Haaren u. Kalksalzen u. sind mit einer harten Kruste überzogen. Es diente vor allem der Fieberbekämpfung. Z. T. glaubte man damit auch das Entgiften vergifteter Getränke erreichen zu können, indem man den Bezoarstein an einer Kette in das Getränk hielt.

bezogen: überzogen; angeschmiert, betrogen.

bibend: zitternd.

Bicchinieri: die mit einer zweischneidigen Axt (Doppelaxt) bewaffneten Pioniere.

Bidetpferd: franz. Bidet: kleines Pferd.

bien: Bienenstock.

Biereige: vererbbares Privatrecht auf Bierbrauen und Ausschank; ist kein Erbe vorhanden, fällt das Recht an den Rat zurück, der es ausschließlich an nicht zünftisch organisierte Bürger weitergibt. Der Biereige musste vom Rat und den Stadtviertelsvormunden der Biereigen-Genossenschaft bestätigt werden musste. Nach Zahlung des jährlichen Braugeldes – der sogenannten „Bierwette“ – , durfte er zu einem nach Los festgelegten Termin, ein Bier brauen und ausschenken.

Bierhof: städtisches Wohnhaus, an dessen Besitz das Braurecht gebunden war. Das bedeutet, die Berechtigung Bier zu brauen war nicht an eine Person, sondern an ein Grundstück gebunden, sogenanntes Realrecht. Dadurch bekam das Grundstück einen hohen Wert. Die Zahl der Bierhöfe war in den meisten Städten begrenzt, so dass ihren Inhabern das Bierbrauen sichere und nicht selten hohe Einkünfte bescherte. Dafür sorgten auch die städtischen Bierordnungen, die eine gegenseitige Konkurrenz des Bierhöfe untereinander weitgehend ausschlossen. Dort war nämlich für das ganze Jahr festgelegt, welcher Bierhof wann wie viele Biere brauen durfte. Ein Bier bedeutete dabei eine größere Menge, in der Regel mehrere große Fässer. Häufig lagen auf den Bierhöfen einer Stadt unterschiedliche Braurechte, das heißt, es gab welche mit vier, acht, zwölf oder mehr Bieren. Die Bierhöfe waren zumeist nicht die eigentliche Braustätte. Viele Kommunen hatten gemeinschaftliche Sud- und Malzhäuser, sogenannte Kommunbrauhäuser. Auch die in der Anschaffung teure Braupfanne gehörte der Stadt. In vielen Städten gehörten die Besitzer der Bierhöfe zu den städtischen Oberschichten. Immer waren sie voll berechtigte Bürger, nicht selten gehörten sie sogar zu den ratsfähigen Geschlechtern [wikipedia].

Bier-Kuppe (Bierkufe): Bottich, in dem Bier gebraut wird.

Bierzöge: Bierzapfer ? Um Hinweise wird gebeten !

biesen-zuckher: Rohrzucker.

Biet: 1. Keltertenne, Kelterboden, 2. der auf der Tenne ausgepresste Traubensaft.

Bifang: 1. Rodungsbezirk, 2. exemter grundherrlicher Jurisdiktionsbezirk. => Beifang.

Bigamie: Der Zeitzeuge Ludolf v. Münchhausen [28.4.1570-21.9.1640 Hessisch Oldendorf] hält in seinen Aufzeichnungen unter 1633 fest; BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 51: „4. ejusdem [März; BW] wart ein Soldat zu Oldendorff auff dem Marckte gerichtet wegen das er zwey Weyber genohmen“. Aus Erfurt wird berichtet; KRAFFT 156 r-156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „Anno 1643 hat der Commandant eine Frau [hinrichten lassen], die einen anderen Mann gefreit hat und deren erster Mann noch lebte. Als der erste Mann wieder gekommen ist, hat sie ihn wieder nehmen sollen. Sie hat gesagt, sie wolle lieber sterben mit dem anderen Mann, als dass sie den 1. Mann wieder nehmen wollte. So sind sie alle beide hingerichtet worden“.

Billet (Bolett, Balet, Pallette): meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) u. gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte. Das Zerreißen dieser Einquartierungsanweisungen durch aufgebrachte Bürger wurde z. T. mit dem Turm bestraft; HELLER, Rothenburg, S. 346.

Billetherren: Die von der Armee oder auch der Stadt Beauftragten, die über die Billettzettel (Einquartierungszettel) u. somit über entsprechende Erpressungsmöglichkeiten verfügten.

Bilettirer: zuständig für die Einquartierung v. Soldaten bei Bürgern u. Bauern.

billig, billich: recht, gerecht, zu Recht, rechtens, => aequitas: Billigkeit, natürliche Gerechtigkeit.

bilwitzkind: Kind des Teufels.

Binde: Leinwand.

Birgittenorden: Doppelorden für Nonnen und Mönche, wurde 1346 von der 1391 heilig gesprochenen Schwedin Birgitta Birgersdotter [1303-1373] gegründet. Die Klostergemeinschaft lebt nach der Regel des heiligen Augustinus u. besteht überwiegend aus Nonnen. Dem Konvent steht eine Äbtissin vor. Die nicht mehr als 60 Nonnen wurden ursprünglich v. bis zu 13 Priestermönchen seelsorgerisch betreut, außerdem konnten noch einige Hilfspriester u. Laienbrüder im Kloster leben. Priester u. Laienbrüder lebten jedoch von den Klosterfrauen getrennt.

Birsch Rohr: Pirschrohr, leichtes auf der Pirsch mitgeführtes Jagdgewehr des 16.-18. Jahrhunderts. „Gegen Ende des 16. Jahrhunderts war das Interesse am Vogelschießen so gering, dass Graf Wolf Ernst auf Vorschlag des Rats der Stadt  im Jahre 1603 das „unnütze Vogelschießen“ abschaffte und das Büchsenschießen mit Pirschrohren allgemein einführte, „damit die Bürger im Fall von Krieg und Fehde zu Folge und Aufgebot gerüstet und geübt seien’ “. Zit. bei: http://sg-wernigerode.de/index.php?page=92.

Biscotte, biscottenbrot: Zwieback.

Bitter: Nach den jeweiligen Hochzeits- und Begräbnisordnungen lud der Bitter je nach Stand der Brautleute eine festgelegte Anzahl v. Bürgern zur Hochzeit oder zum Begräbnis ein.

Bitttage: (Mo, Di, Mi) vor Himmelfahrt, die „feriae rogationum“.

Blachet, erstes => Prima plana: das erste Blatt der Musterrolle, auf dem die Personen verzeichnet waren, die zum Kompaniebefehl gehörten: Hauptmann, Rittmeister, Leutnants, Fähnriche, Kornett (als Oberoffiziere der Prima plana), Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer (Unteroffiziere der Prima plana). Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

Blankenburg, Grafschaft: Nach dem Tode v. Johann Ernst, des letzten Grafen v. Blankenburg, dessen Besitz als apertes (= eröffnetes) Lehen 1599 an Heinrich Julius v. Braunschweig-Wolfenbüttel, der zugleich als postulierter Bischof Administrator des Hochstifts Halberstadt war. Er gab die Lehngüter, soweit sie halberstädtisches Lehen waren, sogleich wieder aus, u. zwar an seinen Sohn Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg, der sie dann an seinen Bruder, Herzog Christian, dem „tollen Halberstädter“, weitergab. Wenige Jahre nach Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1624) kam die Grafschaft Blankenburg – ohne den Regenstein – als kaiserliches Pfand an Max v. Waldstein, der sie 1629 dem kaiserlichen Feldherrn Jean II., Grafen de Mérode überließ. Nachdem das Kriegsglück sich gewendet hatte, nahm Friedrich Ulrich die Grafschaft 1631 (gegen eine Abfindung an Mérode) wieder in Besitz u. vererbte sie 1634. Christian Wilhelm v. Brandenburg gab als Administrator des Bistums das Lehen über die Burg Regenstein 1626 an die Grafen v. Tattenbach. 1642 wurde Wilhelm Leopold Graf v. Tattenbach-Reinstein auch mit dem Rest der Grafschaft Blankenburg, nämlich den braunschweigischen Anteilen, belehnt.

Blankett, Blanquet: bereits unterschriebenes, noch nicht [vollständig] ausgefülltes Schriftstück, das der Empfänger absprachegemäß ausfüllen soll; Blanko-Vollmacht.

Blase: 1. allgemein: Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeit, zum Verdampfen oder Destillation verwendet; 2. Ofenblase: blasenähnliches, in den Stubenofen oder dessen Brandmauer eingesetztes Metallgefäß zur Erwärmung von Wasser.

Blashütte: Schmelzhütte für Eisen, in der mit Wasserkraft angetriebene Blasebälge für die Frischluftzufuhr der Schmelzöfen sorgten; bei Überfällen wurden diese Blasebälge absichtlich zerschnitten.

blasme: Vorwurf, Tadel.

Blasphemie: Gotteslästerung war eine bereits im Römischen Recht mit der Todesstrafe bedrohte u. seit 1495 im Reich strafbare verletzende öffentliche Kundgebung der Missachtung Gottes. In den Kriegsartikeln aller Armeen war sie verboten. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 100: „Zum Andern vnd zwar vor allen dingen soll ain Jed Kriegsman sich Gottloser wortt vnd werkh, sonderlich deß so leichtfertigen erschrecklichen fluchens und Gottlestern endthalten vnd den Sieg wider den feundt von ober herab von herzen bitten so offt auch zue dem Gottesdienst oder der Predig verfüegen, vnd dieselbe ohne ehrhaffte vrsache khainesweegs versaumben, würdet sich aber ainer oder mehr mit Gottslesterlichen wortten oder werkhen vergreiffen vnd erzaigen, der oder dieselben sollen an leib und leben gestrafft werden, nach erkhandnuß des Obristen vnd Rechtens, wer auch zue Zeitten der Predig vnd Gottesdienst in den Weinkhellern vnd gelöchern oder sonsten an leichtfertigen orrten betreffen würdet, dem solle der Pouoß macht haben in Eysen zu schlagen vnd nach erkhandnuß des obristen zu straffen, vnd soll auch vnder wehrundten Gottesdienst vnd Predig, so woll auch zue andern verpotenen Zeit, khain wein, Bier, od dergleich durch die Marcatanter außgezapfft und verkaufft werden“. Der Benediktiner-Abt Georg Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 505f. (Sept. 1633): „Unter den Gefallenen beim St. Georgstor war einer noch am Leben, der nur noch schwach atmete mit so entkräftetem Körper, daß er dessen oberen Teil kaum ein wenig heben konnte. Diesen, der Bretten als seine Heimat angab, erledigte ein Stellmacher aus derselben Gegend, ein gewisser Adam, früher Kalvinianer, indem er ihm einigemale einen mächtigen Stock auf den Kopf schlug und ihm zuletzt die Kehle durchschnitt. Das Gerücht hatte dann – und dies mag auch hier vermerkt sein – verbreitet, dieser habe, als er zum Angriff auf die Mauern mit den andern heraneilte, mit dem Schwerte ein in der Nähe stehendes Kreuz, nachdem er es freventlich ins Wanken gebracht hatte, angegriffen und sei deswegen so bestraft worden”. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten […] in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern”.Vgl. auch SCHWERHOFF, Gott und die Welt herausfordern; SCHWERHOFF, Zungen wie Schwerter. Der Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, hatte, gestützt auf das Alte und Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert für Blasphemie (Gotteslästerung durch Worte) u. Sacrilegium (Lästerung Gottes durch eine Handlung) gefordert; WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f. In Schweinfurt hatte der schwedische Stadtkommandant Steinecker einen Soldaten, weil er gotteslästerliche Reden geführt und „vom heiligen Abendmahle häßlich geredet“ hatte, auf dem Marktplatz am 28.8.1648 köpfen lassen. Dass für Blasphemie, für die auch die CCC die Strafe an Leib, Leben und Gliedern vorsah, die im schwedischen Militärstrafrecht festgelegte Todesstrafe fast nie verhängt wurde, stimmt so nicht. So wird z. B. aus Halle/Saale [Abb. Stein13] unter 1641 berichtet; OLEARIUS, Halygraphia, S. 415: „Den 22. April [2.5.; BW] liessen die Schwedischen Officirer allhier auff dem Marckte einem Soldaten wegen Gottes-Lästerung die Zung ausschneiden / und ihn an Galgen hencken“.

Blast: Schwellung.

Blattern: bösartige Erkrankung, die sich vor allem in blauen und schwarzen Pocken u. in einem heftigen Fieber zeigte, das neben Durst u. Hitzewellen zu Angstzuständen, Phantasien u. Schlaflosigkeit, in langwierigen Fällen darüber hinaus zu einem Ziehen in den Gliedern führte. Über die Ursachen waren sich die zeitgenössischen Mediziner im Unklaren, allein bei epidemischem Auftreten wurden die Blattern auf ‚böse Luft’ zurückgeführt. Unter „Kinderblattern“ verstand man Masern, weil insbesondere Kinder ihnen ausgesetzt waren. Aus Borken wird 1641 berichtet, viele junge starke Männer daran gestorben seien. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 50.

(Altes) Blaues Regiment: „Till 1624 bildas Hans (Johan) Georg von Arnims regemente (tyskt, SL, s 423). Denne var från 1625 chef för Blå regementet vilket måste vara samma regemente (så enligt register till SL). Maximilian Teuffel blev chef 6/11 1625 efter att ha tillhört regementet sedan dess bildande 1624 (SL, s 451, n1, korrigering av äldre uppgifter). Teuffel blev i slutet av oktober 1627 chef för Gula Regementet och efterträddes av Hans von der Noth, tidigare övlj vid regementet (SK III, reg). Hans Georg aus dem Winckel (tidigare övlj Gula Regementet, tidigare Röda regementet, 1624-25 kn i Gula, SL, s 530) blev chef för Blå när detta och Gula flyttades till Tyskland (SL, s 620) vilket var i början av juli (10/7). Chef ännu 6/11 1632“. http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. „Das blaue Regiment ist im Jahre 1624 während des polnisch-schwedischen Krieges um Livonia (ein Gebiet des heutigen Lettlands und Südestlands) aus schwedischen Söldnertruppen entstanden. Seit 1632, in der Schlacht bei Lützen, wurde dieses Regiment schon als das Alte blaue Regiment bezeichnet (Altblau Regiment), aber offiziell wurde es in dieser Art angeblich erst 1634 benannt. Als es 1635 zur Auflösung von drei von vier der ältesten schwedischen „bunten“ Regimenter kam (des Grünnen, Roten und Gelben, die fortlaufend im Zeitraum von 1613 bis 1627 entstanden), blieb als letztes das Altblaue übrig. In der Zeit um 1629 wurden noch andere „bunte“ schwedische Regimenter aufgebaut (z.B. das Orange, Weiße, Braune und einige Schwarze), die jedoch in der Zeit bis 1638 aufgerieben wurden. Im Jahre 1650 wurde auch das Altblaue Regiment aufgelöst“. http://www.altblau.cz/de/11-Historisches-Regiment/.

Blaufärber: Im 14. Jahrhundert bildeten die Färber, die bisher zu Tuchscherern u. Webern gehörten, eigene Zünfte. Sie gehörten in Erfurt zu den neun kleineren Zünften. Aus ihnen entstanden dann die spezialisierten Bleicher. Langes Bleichen, Walken u. Mangeln der Leinwand war zunächst erforderlich, bis das Waschen, Beizen, Spülen u. Färben erfolgen konnte.  Als Beizmittel wurden Alaun, Asche, Kalk, Urin u. Zinn verwendet. Eisensalze, Farbhölzer, Indigo, Kupferwasser, Gallus, getrocknete u. zu Pulver zermahlene Waidblätter u. Färberkraut lieferten die Farben für Leinen, Wolle oder Seidenstoffe.

Bleiche: Bleichplatz, Bleichrasen zum Ausbreiten der gewaschenen Leinwand.

Bleichhaus: das zur Bleiche (Bleichplatz) gehörige Haus.

Blekinge: historische Provinz (schwedisch landskap) in Südschweden.

blenckende imperiales: blinkende Reichstaler = „gute“ Taler.

Blenden, Blendwerk: vorgeschobene Anlagen zur Verdeckung einer dahinter liegenden Befestigung u. zum Schutz v. Musketieren.

„blinde Bilette“, „blinde Balette“: PLEISS, Bodenständige Bevölkerung, S. 22: „Die Soldaten bekamen eine Eintrittskarte (‚Polett‘, ‚Palet‘, Ballette‘), die ihnen ein Dach über dem Kopf und gleichzeitig die Versorgung mit Lebensmitteln verhieß. Auf diese Weise wurden die meisten Wohnhäuser der Stadt zu Wirtshäusern. Der Hauswirt war verpflichtet zum ‚Servis‘ (Lagerstatt, Licht, Wärme) und zum ‚Unterhalt‘ (Essen, Trinken, Taschengeld). Auf dem Papier der Verträge war meistens ein Wahlrecht für den Wirt vereinbart, ob er seine Soldaten mit Naturalien unterhalten oder ihnen Geld zur Selbstversorgung geben wollte. In der Praxis bürgerte es sich bald ein, daß die Soldaten beides forderten. Darüber hinaus hatte der Wirt oftmals den Soldaten zu ‚remunerieren‘, d. h. Für Kleidung und Ausrüstung zu sorgen, sogar Pferde zu beschaffen. Die Lasten, die auf so einer Einquartierungs-‘Bollette‘ lagen, waren jedenfalls vielfältig und nicht geringfügig. Die Offiziere pflegten außerdem noch ‚Blindbolletten‘ zu fordern, mit denen sie Freunde, Besucher und nicht enrollierte Dienstboten unterbrachten – oder aber Geschäfte machten. Nicht alle Quartiere wurden wirklich von Soldaten bewohnt. Es gab auch ‚Hülfsquartiere‘, die den wirklich belegten Nachbarn mit Naturalien oder Geld beistehen mußten. Die Zeit, die ein Soldat und seine Angehörigen in ein- und demselben Quartier verbrachten, schwankte zwischen einer Nacht und mehreren Jahren“.

blinde Charge: Schaukampf mit Platzpatronen.

„Blinde Namen“: Fälschungen bei Einquartierungen. Vgl. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.

Blinde“ Soldaten: „blinde soldaten, welche auf ein stund oder etliche zwar mit durch die musterung, inzwischen aber hernach in der officier beutel und taschen hinein gehen“ [DWb]. Dazu gehörten auch nicht existente Soldaten, die in den Soldlisten geführt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Nach einer Aufstellung von 1644 machten diese „Blinden“ 25 % der Kosten für die fränkischen Kreisstände aus; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 594. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold dem Kommandeur zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste.

blindes Schießen: das mutwillige Schießen, oft unter Alkoholeinfluss, auf die Fenster u. sich zeigende Bürger, auch beim Abzug der Soldaten praktiziert, zum Teil mit Kollateralschäden unter den Bürgern verbunden.

blindes Kornett: Kornett ohne aufgestickte Zeichen.

blinde Standarte: Standarte ohne aufgestickte Zeichen.

blischap: Freude.

blixem: Blitz.

Bloch: Stein.

Blockade [blocquade, plocquade]: Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade u. Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Vgl. die Äußerungen des Grafen Philipp Moritz v. Hanau-Münzenberg von 1630 gegenüber Ferdinand II. über Ausschreitungen kaiserlicher Blockadetruppen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 8f.: „Ihre Keyserl. May. könte er bey seinen Ehren versichern / daß die [S. 9] wenige Zeit vber dieser seiner Statt Blocquirung / jhn vnd seinen armen Vnderthanen / jn seinen herumb gelegenen Höfen vnd Dörffern / an Früchten / Häusern / Cisternen / Oefen / Fenstern vnd anderm fast mehr Schaden beschehen / als all die vorigen Jahre dieses leydigen Kriegswesens / ja es were auch schon so weit kom̃en / daß vnterschiedliche Kirchen in seinen Dörffern beraubet / vñ die Glocken darauß weggenommen vnnd zerschlagen / gantze Dörffer geplündert / die arme Vnderthanen / so nur für ihr Vieh etwas Fütterung holen wollen / nackend außgezogen / geschlagen vnd verwundet / gantze Heerd Vieh weggetrieben / vnd was sein arme Leuth in dz benachbarte Erzstifft Mayntz geflehet / abgenommen worden. Ja es weren diese blocquirende Soldaten so vbermüthig / frech vnd verwegen / daß sie auch der armen siechen Leuth nicht verschonet / sondern dieselbe nackend außgezogen / beraubt / endlich gar auß jhrem Siechenhause gejagt / vnd sich darein logirt / da doch dergleichen Häuser in allen Feldzügen bey Leib vnd Lebensstraff höchlich befreyet /sie hetten auch etliche vnbarmhertziger Weiß / so an der Seuch kranck gelegen / auß jhren Betten gerissen / sich darein gelegt / dahero solche Contagion vnder sich vnnd das Regiment selbst gebracht“. Der Salemer Zisterziensermönch Sebastian Bürster [?-1649] berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, daß man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen v. Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens v. Nasen u. Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

blocken: in den Block setzen, gefangen setzen.

Blockhaus: kleiner Schutzbau aus Stein oder Holz, der an strategisch wichtigen Stellen errichtet wird, um feindliche Vorstöße aufzuhalten oder auch als Aufenthalt der Stadtwache am Tor zu dienen. Es ist zur Verteidigung oft auch mit Schießscharten versehen oder sogar mit Kanonen u. Gewehren ausgestattet [nach WIKIPEDIA].

Blockmörser: Mörser, der statt auf einer Lafette mit Wänden, auf einem aus Pfosten zusammengefügten oder auch massiven Blocke ruhte, in welchem eine Aushöhlung zur Aufnahme des Bodenstückes angebracht war.

Blockschiff: altes ausgemustertes Schiff, das allein oder zusammen mit weiteren in einer Fahrwasserrinne oder vor einer Hafeneinfahrt versenkt wird, um die Durchfahrt zu verhindern.

Blockwagen: Lastwagen mit großen Rädern.

Blootstortig: Blutzoll.

Blumen: unbekannter Begriff der Artillerie. Um Hinweise wird gebeten !

Blunder: Gepäck des Soldaten, Last, Bürde.

Blutacker: (hebräisch: Akeldamach, Hakeldama; auch Töpfersacker) antiker Friedhof bei Jerusalem, auf dem Judas Ischariot beerdigt sein soll. Der Gottesacker wurde v. den 30 Denaren (Judas-Silberlinge) des Judas Ischariot gekauft. Judas hatte das Geld von den Hohepriestern für seinen Verrat an Jesus erhalten. Judas warf sie jedoch später in den Tempel hinein. Der Blutacker beinhaltet verschiedene Attribute, so ist der Acker vom Blut eines Verräters durchtränkt u. ein aus christlicher Sicht verachtenswerter Ort. Die Silberlinge nahmen die Hohenpriestern u. Ältesten an sich, um den Acker davon zu kaufen, weil sie das blutgetränkte Geld nicht in ihrem Vermögen haben wollten [nach WIKIPEDIA].

Blutbann: die peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren. Dies waren vor allem Straftaten wie Raub, Mord, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, homosexueller Geschlechtsverkehr, Hexerei oder Zauberei u. Kindesmord [nach WIKIPEDIA].

Blutfahne: Als Blutfahne bezeichneten auch die Landsknechte im ausgehenden Mittelalter das Feldzeichen, unter dem der verlorene Haufen eines Regiments kämpfte.

Blutschelm: Steigerungsform v. Schelm als „arger Schelm“: Im Mittelhochdeutschen noch „Pest, Seuche, Leichnam“. „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen u. der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

Blutsfreundin: Verwandte.

Bock: Streit, Kampf, Kriegsgetümmel.

Bock: andere Bezeichung für Teufel, da der Teufel in Bocksgestalt u. gehörnt gedacht wurde [DWB].

Bock, in den Bock spannen: a) „Art der Folter, welche mit einer Beugung des Rückens des Inquisiten verbunden ist, und im Deutschen überhaupt ein Bock genannt wird. Jemanden in den Bock spannen. Zuweilen hat dieses Werkzeug zugleich Schrauben zu den Zehen und Daumen, und alsdann wird es auch der Spanische Bock, oder das Mecklenburgische Instrument genannt. Wenn der Inquisit mit diesem Werkzeuge unter den Waden gespannet wird, so heißt es der Pohlnische Bock. Der Sprenger und der Bambergische Bock sind wieder andere Arten dieser Folter“. http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Bock+%284%29,+der. b) „Gemeint ist damit eine bis ins 19. Jahrhundert geübte Art der Bestrafung und Folterung, wobei dem Sträfling die Hände zwischen den Beinen durchgezogen und an einem unter den Kniekehlen durchgezogenen Stock befestigt wurden, so daß er weder richtig stehen noch sitzen konnte“. http://idiome.deacademic.com/367/Bock.

Bockaas: Lockspeise des Teufels [DWB].

Bockbrücke: Gemeint ist wahrscheinlich eine „Jochbrücke, auch Pfahljochbrücke oder Pfahlbrücke, ist eine Brücke, bei der die Fahrbahn auf Pfahljochen ruht. Das sind quer zur Brücke in die Flusssohle gerammte Pfahlpaare mit über den Pfählen verlegten Balken“ [WIKIPEDIA].

Bockelruck: Bocksfuß.

Böhmische Brüder [auch Mährische Brüder, tschechisch: Jednota bratrská; lateinisch: Unitas fratrum, hieraus eingedeutscht auch Brüder-Unität]: eine religiöse Gemeinschaft, die im 15. u. 16. Jahrhundert insbesondere in Böhmen auftrat und sich aus Mitgliedern der Taboriten und Waldenser bildete. Kennzeichen der Böhmischen Brüder in Lehre und Lebensweise waren eine am Urchristentum orientierte religiöse Auffassung, Kirchenzucht, die Verweigerung der Leistung v. Kriegsdienst u. Eid sowie die Ablehnung, öffentliche Ämter zu bekleiden. Während des Dreißigjährigen Krieges wurden die Brüder in Böhmen fast vollständig vernichtet, sie konnten sich nur noch heimlich versammeln. Ihr Bischof Johann Amos Comenius musste 1628 seine Heimat verlassen. [nach WIKIPEDIA].

boscage: Wäldchen, Waldung.

Blockwagen: Lastwagen mit starken Rädern zum Transport von Geschützrohren und Zubehör.

blöde: schwach, abgenutzt, verbraucht.

Blootstortig: Blutzoll.

Blutacker: (hebräisch: Akeldamach, Hakeldama; auch Töpfersacker) antiker Friedhof bei Jerusalem, auf dem Judas Ischariot beerdigt sein soll. Der Gottesacker wurde von den 30 Denaren (Judas-Silberlinge) des Judas Ischariot gekauft. Judas hatte das Geld von den Hohepriestern für seinen Verrat an Jesus erhalten. Judas warf sie jedoch später in den Tempel hinein. Der Blutacker beinhaltet verschiedene Attribute, so ist der Acker vom Blut eines Verräters durchtränkt u. ein aus christlicher Sicht verachtenswerter Ort. Die Silberlinge nahmen die Hohenpriestern u. Ältesten an sich, um den Acker davon zu kaufen, weil sie das blutgetränkte Geld nicht in ihrem Vermögen haben wollten. [nach WIKIPEDIA]

Blutgang: blutige Ruhr: Ruhr, die im Gegensatz zur weißen Ruhr mit der Ausscheidung von Blut einhergeht. Die Rote Ruhr galt in den Feldlagern als die Kriegskrankheit schlechthin. Die Infektion erfolgte über kontaminierte Lebensmittel und Getränke wie Wasser und Milch sowie über die Hände. Die Inkubationszeit betrug zwischen einem und sieben Tagen. Die bakterielle Ruhr infolge der Entzündung der Dickdarmschleimhaut führte zu akuten Durchfällen, Koliken und ständigem schmerzhaftem Stuhlgang. Die Dauer der Erkrankung betrug, von chronischen Verläufen abgesehen, in der Regel nicht mehr als 14 Tage.

Blutigel: http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834/A/Blutigel: „Blutigel, sind die in stehenden Wässern und Sümpfen zahlreich lebende Gattung von Würmern, welche mit vielen andern Thieren die Eigenschaft gemein haben, an den Wirbelthieren sich anzusaugen und von deren Blute zu leben; sie können aber auch von den Säften der Weichthiere sich nähren. Seit Themison von Laodicea sind sie um dieser blutentziehenden Eigenschaft willen als Heilmittel in verschiedenen Krankheiten, besonders Entzündungen, gebraucht worden, und eins der vortrefflichsten Mittel, welche [109] die Natur dem Menschen zur Linderung seiner Leiden darbietet. Der gewöhnlich benutzte Blutigel ist der medicinische oder officinelle. Er zeichnet sich durch zwei gelbliche Längenstreifen aus, und beißt sich mit einem gezahnten, dreieckigen Munde, mit drei kleinen Kinnladen in die Haut fest, und saugt mittelst des vordern Saugnapfes das Blut derselben. Er pflanzt sich durch Cocons fort und wird in künstlichen Anlagen gehegt“.

Blutregen: rotgefärbte Bestandteile des Aërosols, die durch Niederschlag wieder gefällt werden. Blutregen galt als Prodigium, als Zeichen für Pest, Krieg und bevorstehende Schlachten. Vgl. die zeitgenössischen Beobachtungen bei SCHWELLIN, Würtembergische kleine Chronica: Im Brachmonat [Juni] dises Jahrs [1623] sein gar viel der braunen Weyfalter [Distelfalter; BW] geflogen / welche das gantze Land mit schwartzen Raupen erfüllt / die nit allein das Cappis= und Rübenkraut / sondern auch die rauhe Distel abgefressen haben; Endlich haben sie sich bey Eßlingen in der Lufft versamblet / und wurden ihrer so viel / daß sie den Sonnenschein auffhielten / thäten gleichsamb ein Treffen oder Schlacht miteinander / kamen viel umb / fiehlen herab / und bedeckten den Boden / daß er gantz schwartz auß gesehen“. „Den 16. Julii dises 1623. Jahres hat es zu Herbrechtingen und Hermeringen / deßgleichen zu Giengen / Gundelfingen und selbiger Refier Blut geregnet / welches den Leuten in ihrem Arbeiten / auf die Händ und Kleider / sonderlich einem Weib zu berührtem [=erwähntem] Herbrechtingen / so nach der Wäsch ihr Geräth auffgehenckt / darauff gefallen / daß es gleichsam gantz blutig worden / und ob sie gleich wol selbiges vermeinet zu säubern / gewaschen und geriben / seynd doch die Blutstropffen wie zuvor darinn geblieben / es hat auch nit allein an berührten: sondern an vielen unterschidlichen Orten im Reich Blutregen und Blutzeichen gegeben / welche auff den Steinen / und an den Früchten gesehen worden / […]“. Zit. unter http://www.lepiforum.de/cgi-bin/2_forum.pl?noframes;read=46500. Vgl. WERNER, Roter Schnee, S. 15ff. Vgl. die Aufzeichnungen Sturnbrichs, TRINKS, Kriegsereignisse, S. 16f.: „Hat sich Ihre Erz Hochf. Durchl. haben nebenst allerley vielen Ordens-Leuten in der Person befunden und hat dazumal im Kayserl. Lager so wol aufm Nicolaus Kirchhof (woselbst das Tieffenbachische Rgt. zu Fuß in der Stadt gelegen) der Soldaten eigenen Bericht nach gegen Abend Blut geregnet, welches auch vielen auf die Hände, Hüte, Goller und Gezelte gefallen und mit vielen Augen gesehen worden. Welches dann von den Lutherischen Soldaten sehr beherziget worden und solches für ein böß Omen und zeichen auf der Kayserl. Seiten gehalten: dahero auch der Erz Herzog neben dem Picolomini selbst in den Gedanken gestanden, es würde zu Saalfeld ein blutiges Treffen geschehen. Die meisten Catholischen aber haben das nicht groß geachtet, sondern es auf der Schwedischen Untergang gedeutet, mit oftmaliger Verwunderung, daß die Kayserl. die gewünzschte Victoria schon in Händen und wolten selbe die Schwedischen noch mit Prügeln zu todte schlagen. Zum Zeugnüß haben viel lutherische Soldaten, die es mit den Catholischen nicht hielten, das geregnete Blut aus ihren Zelten und andern mehr schneiten lassen und verwahret behalten“.

Blutruhr: Darmmilzbrand durch Verzehr von Fleisch verendeter Tiere. WINKLE, Seuchen, S. 62f.

Blutschuld: Kapitalverbrechen, Mord.

Blutschwäre: andere Bezeichnung für Furunkel: eitrige Entzündung eines Haarbalgs u. seiner Talgdrüse. Der Eiterpfropf kann die Hautoberfläche durchbrechen u. sich somit entleeren. Furunkeln sind oft schmerzhaft u. können auch zur Narbenbildung führen.

Blutsfreundin: Verwandte.

Böcken: Bekleidung aus Bocksleder.

bobern: beben, erzittern.

in den Bock spannen: a) „Art der Folter, welche mit einer Beugung des Rückens des Inquisiten verbunden ist, und im Deutschen überhaupt ein Bock genannt wird. Jemanden in den Bock spannen. Zuweilen hat dieses Werkzeug zugleich Schrauben zu den Zehen und Daumen, und alsdann wird es auch der Spanische Bock, oder das Mecklenburgische Instrument genannt. Wenn der Inquisit mit diesem Werkzeuge unter den Waden gespannet wird, so heißt es der Pohlnische Bock. Der Sprenger und der Bambergische Bock sind wieder andere Arten dieser Folter“. http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Bock+%284%29,+der. b) „Gemeint ist damit eine bis ins 19. Jahrhundert geübte Art der Bestrafung und Folterung, wobei dem Sträfling die Hände zwischen den Beinen durchgezogen und an einem unter den Kniekehlen durchgezogenen Stock befestigt wurden, so daß er weder richtig stehen noch sitzen konnte“. http://idiome.deacademic.com/367/Bock.

Bockbrücke: Gemeint ist wahrscheinlich eine „Jochbrücke, auch Pfahljochbrücke oder Pfahlbrücke, ist eine Brücke, bei der die Fahrbahn auf Pfahljochen ruht. Das sind quer zur Brücke in die Flusssohle gerammte Pfahlpaare mit über den Pfählen verlegten Balken“ [Wikipedia].

Bock, geht der B. an: geht der Streit, Kampf, das Kampfgetümmel an.

Bockstück: „ein kleines Geschütz, welches höchstens drey Pfund schießet, und statt der Lavette auf einem Bocke, d. i. auf zwey mit Rädern versehenen Füßen, ruhet“ [ADELUNG].

Bode [Bude]: linker Nebenfluss der Saale in Sachsen-Anhalt. Sie entspringt mit zwei Quellflüssen im Hochharz u. entwässert diesen in nordöstlicher Richtung. Nach 169 km mündet sie bei Nienburg in die Saale.

Bodeker: Böttcher.

Boden: a) Speicher, b) Grund.

Bodengeld: Steuer, die nach Verkauf von Wein erlegt werden musste.

bodriff: Betreiben, Handlung, Tat.

Bogenschuss: ELGGEN, Die Kriegsfeuerwaffen, S. 32. „Der Bogenschuß und Wurf. Der Bogenschuß und Wurf wird angewendet, um ein Ziel, welches dem directen Schuß entzogen ist, zu erreichen. Bei dem Bogenschuß wird die Kugel aus der Kanone mit der gewöhnlichen Pulverladung nach einem weit entfernten Ziele geschossen. Bei dem Wurf wird sie mit verhältnißmäßig schwacher Ladung (meist aus einer Haubitze oder einem Mörser) geworfen. Die Flugbahn des Geschosses beschreibt daher beim Bogenschuß einen weiten und verhältnißmäßig flachen, bei dem Wurf einen kürzern, aber höhern Bogen. Die größte Bogenschuß- zund Wurfweite erhält man bei einem bestimmten Geschütz (von gleicher Metallstärke) bei bestimmter Pulverladung bei 45 Grad Elevation; bei nach vorn verjüngten Geschützen bei Anwendung einer etwas geringern“. PIERER, Universal-Lexikon Bd. 3, S. 7: „jeder Schuß aus einem Geschütz od. Gewehr, dessen Lauf sich gegen die Mündung dem äußeren Umfange nach verjüngt, so daß also die Achse der Seele die horizontale Richtungslinie in der Verlängerung schneidet, die Kugel demgemäß sich in einem Bogen über der Richtungslinie erhebt u. dieselbe an der Stelle zum zweiten Man schneidet, wo das Ziel für den Kernschuß liegt“. http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Bogenschuß.

Böhmische Brüder [auch Mährische Brüder, tschechisch: Jednota bratrská; lateinisch: Unitas fratrum, hieraus eingedeutscht auch Brüder-Unität]: eine religiöse Gemeinschaft, die im 15. und 16. Jahrhundert insbesondere in Böhmen auftrat und sich aus Mitgliedern der Taboriten und Waldenser bildete. Kennzeichen der Böhmischen Brüder in Lehre und Lebensweise waren eine am Urchristentum orientierte religiöse Auffassung, Kirchenzucht, die Verweigerung der Leistung von Kriegsdienst und Eid sowie die Ablehnung, öffentliche Ämter zu bekleiden. Während des Dreißigjährigen Krieges wurden die Brüder in Böhmen fast vollständig vernichtet, sie konnten sich nur noch heimlich versammeln. Ihr Bischof Johann Amos Comenius musste 1628 seine Heimat verlassen. [nach Wikipedia].

böhmischer Ohrlöffel: Partisane: „spießartige, vom 15.-18. Jahrh. gebräuchliche Stoßwaffe mit breiter, zweischneidiger Hauptspitze und zwei geraden oder wenig gekrümmten Nebenspitzen, im Gegensatz zur Korseke, deren Nebenspitzen stark gekrümmt sind“. [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Partisane] „Die böhmischen Bauern trugen früher starke Prügel, die unten einen dicken Knorren hatten, und wegen ihrer Gestalt mit einem Ohrlöffel verglichen werden konnten“. [http://www.zeno.org/Wander-1867/A/Ohrloeffel]. Bei der Belagerung der von Schweden besetzten Stadt Magdeburg (1636) sollen sie statt Musketen eingesetzt worden sein; RATHMANN, Geschichte der Stadt Magdeburg, S. 105.

Boi, Boy: Wolldecke.

Bolet: Einlass, abesprochenes Zeichen.

Böller: DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.

Bolleten, Bolleden: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

Bolletenschreiber: auch Billetierer: Die von der Armee oder auch der Stadt Beauftragten, die über die Billettzettel (Bolletten: Einquartierungszettel) u. somit über entsprechende Erpressungsmöglichkeiten verfügten. Billett war ein meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) u. gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

bolletino: Meldung, Bekanntmachung, Rundschreiben.

Bollwerk: Zweck eines Bollwerks war es, den Raum unmittelbar vor dem Wall, den die Verteidiger v. der Brustwehr aus nicht einsehen können, seitlich bestreichen zu können. Bollwerke sind also der flankierende Teil eines Festungswalls u. besitzen in einer neuzeitlichen Festung somit die gleiche Funktion wie die Türme einer antiken oder mittelalterlichen Stadtmauer. Der Ausdruck Bollwerk war in der Fachterminologie des (deutschen) Festungsbaus nicht an eine ganz bestimmte Bauform gebunden, sondern konnte als Synonym zu Bastion, Bastei oder Rundell (Rondell) oder einem anderen flankierenden Bauwerk gebraucht werden [Wikipedia].

Bolzen, Boltzen: (Fuß-)Block.

Bombarde: Die Bombarde war nach der Erfindung des Schießpulvers in Italien die Bezeichnung eines jeden Pulvergeschützes. In Deutschland verstand man darunter ein kurzes Geschütz großen Kalibers mit kegelförmiger Seele (Wurfkessel), aus dem steinerne Kugeln von verschiedener Größe geworfen werden konnten. Ursprünglich wurden diese ersten Kanonen von den Arabern benutzt, um feindliche Verschanzungen mit Steinen und anderen Wurfgeschossen zu bombardieren und zu zerstören. Im 13. Jahrhundert wurden diese Geschütze auch in Europa bekannt und waren 100 Jahre später in allen Ländern des Kontinents gebräuchlich. Sie wurden nicht nur im Festungskrieg, sondern auch in offener Feldschlacht eingesetzt. Die ersten Bombarden waren Kammergeschütze. Die Kammer oder Büchse, die das Pulver enthielt, war von dem Geschützrohr trennbar und wurde erst geladen mit ihm zusammengefügt; später stellte man alles aus einem Stück her. Kanonenrohre bzw. Wurfkessel waren zuerst aus Kupfer und lagen in einem hölzernen Unterbau; später bestanden sie aus Gusseisen und waren auf eine Art Lafette montiert. Der Unterbau der mittelalterlichen Geschütze wurde halb in die Erde eingegraben oder auf andere Weise fest verankert. Die Mündung war durch einen aufklappbaren Bretterschirm, den man vor der Zündung des Pulvers aufzog, vor feindlichem Beschuss geschützt. Die Verwendung von Kugeln aus Stein hatte gute Gründe. Eisenkugeln wären bis zu viermal schwerer gewesen und hätten zuviel Pulver gebraucht; außerdem reichte die Standfestigkeit des Kessels bzw. der Rohre dazu nicht aus. Bei den deutschen Geschützen wogen die Steinkugeln bis zu 130 kg; die im französischen Harfleur gefundenen hatten Durchmesser von 13 bis 55 cm und wogen zwischen 3 und 200 kg [Wikipedia].

Bombe (Sprengkugel): „Tranchée- oder Spreng-Kugel […] ist ein höltzerner unten und an den Seiten runder, inwendig hohler und oben mit einem Deckel verwahrter Cörper, welcher mit einem Pulver-Schlag und darauf mit Hand-Granaten geladen wird. Den Raum aber darzwischen füllet man mit verdorbenem Pulver oder Kohlen-Staub, Kugel, Nägeln, u. d. m. aus. Hernach wird der Cörper zugeschlossen, unten ein Loch bis auf den Schlag gebohret, ein Brand hinein gestecket, und sonst wie eine Carcasse überwunden, nachmals aber in die Tranchée geworfen, um die Arbeiter zu incommodiren, und aus einander zu jagen“. FÄSCH, Kriegs-Ingenieur-Artillerie- und See-Lexicon, S. 470f.

bona fides: in gutem Glauben.

bona venia: mit Verlaub zu sagen.

Bonhomie: Einfalt, Biederkeit.

Bonne: DWb 2. Bd., Sp. 509, 22: „bühne, der dachboden, söller, oberste raum des hauses, wie er unmittelbar unter den sparren oder latten des daches liegt, wo man mancherlei hausgerät und vorrat aufbewahrt“.

bönter: hinter ?

bontgenohten: Betreiben, Handlung, Tat.

Börde: steuerlicher Verwaltungsbezirk eines Kirchspiels.

borlaube: Kirchenempore.

Bornefeld, Amt: Das Amt Bornefeld bestand bereits bei der Übertragung des Amtes Blankenberg an das Herzogtum Berg im Jahr 1363. Ein Gerichtsbezirk Bornefeld unter der Bezeichnung „in judicio sine officio de Burlevelt“ wurde schon 1270 beurkundet. Das Amt umfasste das Umland der heutigen Stadt Wermelskirchen, das Kirchspiel Lüttringhausen (bis 1407), Hückeswagen (ab 1555), Dhünn, Remscheid u. Dabringhausen. Der Ort Lennep besaß bereits die Stadtrechte u. eine eigene Gerichtsbarkeit, war also nicht Teil des Amtes. Südlich grenzte das Amt Steinbach an, westlich das Amt Miselohe u. das Amt Solingen, später im Nordosten ab ca. 1380 das Amt Beyenburg, in das Lüttringhausen überführt wurde, u. schließlich im Nordwesten das Amt Elberfeld. Amtssitz soll zunächst Lennep, später das heutige Bergisch Born, gewesen sein. Das in zentraler Lage gelegene Bornefeld ist daher vermutlich auch Sitz des 1270 erstmals erwähnten Gerichtsbezirkes, auch Vest genannt, aus dem das Amt hervorging. Aus Urkunden geht hervor, dass der administrative Sitz des Amtes sich im 15. Jahrhundert nach Wermelskirchen verlagerte, wo nachweislich bis 1789 der Galgenplatz lag. Im Jahr 1555 wurde es administrativ mit dem Amt Hückeswagen vereinigt u. hieß seitdem Amt Bornefeld-Hückeswagen. Haus Nagelsgaul bei Wipperfürth war über mehrere Generationen Wohnsitz der adeligen Amtmänner aus der Familie von Nagel. Der Sitz des Richters war zuletzt bis 1812 Schloss Hückeswagen. Der Sitz der Amtsverwalter, zuletzt bis 1812 versehen durch Carl Philipp v. Schatte, war Wermelskirchen [nach WIKIPEDIA].

Bornfeger: Brunnenreiniger.

Borstbisch, auch Porstbisch: sächs. kleiner Besen.

boscage: Wäldchen, Waldung, Dickicht, Unterholz.

böse Blattern: Pocken („Variola“), eine sehr ansteckende, akute, sowohl endemisch als episch auftretende Infektionskrankheit. Hier sind entweder die schwersten Formen der Pocken, die „Schwarzen Blattern“ („Variola haemorrhargica“) mit Blutungen in den Pusteln, oder die „Purpura variolosa“, bei der das Ansteckungsstadium nur 6 bis 10 Tage betrug, gemeint. Im letzten Fall kam es zu ausgedehnten Hautblutungen bzw. Blutungen in die Schleimhäute und inneren Organe. Ihre Letalität lag bei bis zu 90 %, sie wurde im Mittelalter oft mit der „Schwarzen Pest“ verwechselt. Vgl. WINKLE, Kulturgeschichte, S. 831ff. syphilitischer Ausschlag => Syphilis.

böser Feind: Synonym für Teufel.

„böser Hals“: Diphtherie.

böse Sieben: die (böse) Sieben als euphemistische Bezeichnung des Teufels.

böses Phlegma: Schleimbildung bei infektiösen Krankheiten.

bosseln: kegeln.

Boten: bisher unbekannter Begriff.

Botengänger: Botengängern, die Nachrichten in eine belagerte Stadt oder Festung schmuggelten, wurden damit bestraft, dass man ihnen die Zunge herausschnitt und erhängte. STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 35.

Botteker holtz: Bötticherholz.

bottiren, zu: zum Nachrichtendienst.

bouhuiss: Bauhaus, Scheune.

butasella [boute-selle]: Trompetensignal der Kavallerie zum Satteln des Pferdes u. zum Aufsitzen.

bouv: Ernte.

Boyer: Ein Bojer (auch Boj, Boier, Boeijer, Boeyjer oder Booyer genannt) ist ein aus Holland stammendes, rundgebautes, flachgehendes kleines Watt- und Küsten-Segelschiff. Ein Bojer besitzt einen flachen Boden und breite Seitenschwerter. Hauptaufgabe war das Legen von Bojen und der Frachttransport. Anfänglich einmastig, nur mit Mast- und Sprietsegel versehen, wurde es zum „Anderthalbmaster“ mit Spriet- und Lateinsegel weiterentwickelt. Als Anderthalbmaster zählte der Bojer zu den bekanntesten Küstenseglern in nordeuropäischen Gewässern im 16. Jahrhundert. Dieser größere, seegehende Bojer-Typ war durch einen weniger flachen Schiffsboden, den Wegfall der Seitenschwerter, ein plattes Spiegelheck und eine kleine Hütte gekennzeichnet. Später wurde am Großmast zusätzlich ein kleines Topprahsegel gefahren, der kleine Besanmast behielt das Lateinsegel und am Bugspriet befand sich eine Blinde, ein Rahsegel. Anfang des 17. Jahrhunderts wurde das Sprietsegel durch ein Gaffelsegel ersetzt. Die breite, füllige Form der Bojer beeinflusste sichtbar nachfolgende Schiffstypen wie Kuff, Tjalk und Galiot. [WIKIPEDIA]

Brabant, Herzogtum: 1477/82 über Maria v. Burgund an Habsburg gelangt mit Brüssel als Residenz der spanischen StatthalterInnen. Vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 74f.

brachen: das Feld aufbrechen, umgraben.

Brachmonat: Juni.

braken: brechen.

braken: Zweige von wuchernden Sträuchern.

Braken: Quellegebiet mehrerer Bäche.

Bramarbas: Prahlhans, Aufschneider, Angeber.

Brame: => Prahme: eine flache Fähre (Prahmfähre) zum Übersetzen von Menschen, Vieh u. Wagen. Er war eines der kleinsten Schiffe, das Waren transportierte, u. besaß, im Gegensatz zu den üblichen bäuchigen Transportschiffen, einen schnittigen Rumpf u. ähnelte den schmalen Schiffen der Wikinger. Die Prahme waren meistens auf die Handelsgüter Holz u. Salz spezialisiert und nahmen dadurch eine Außenseiterrolle im Transportwesen ein [WIKIPEDIA].

Brand: Getreide-Brand (auch Ruß, Brenner): bräunlich-schwarze Färbung von Saat, Halmen und Ähren (zumeist bei Weizen und Hirse), die Brechreiz, Blattern und Geschwüre verursachte. Der Brand wurde vielfach auf giftigen Mehltau zurückgeführt. Darüber hinaus könnte mit Brand auch Mutterkorn gemeint sein.

Brand, kalter, Gangrän (Gangraena): „der örtliche Tod eines Körperteils. Diesem folgt entweder 1) Fäulnisprozess: feuchter, heißer oder umschriebener B. (G. humĭda), wobei Brandjauche abfließt, Blasen sich erheben und unter Fiebererscheinungen (Brandfieber) gewöhnlich eine Entzündung auf dem angrenzenden gesunden Teil sich bildet, während der kalte B. (Sphacelus) keine Grenze gegen das gesunde Gewebe hin hat, deshalb auch gefährlicher ist; oder 2) Munifikation: trockner B. (G. sicca), Alters- oder Greisen-B. (G. senīlis), wobei die Körperteile (z.B. Zehen) zu einer trocknen bräunlichen oder schwärzlichen festen Masse (Brandschorf) einschrumpfen. Die Ursache des B. ist gewöhnlich eine dauernde Unterbrechung der Blutzufuhr und damit der Ernährung“ [ZENO].

Brandbrief: Erlaubnisschein der Obrigkeit, für Abgebrannte Geld sammeln zu dürfen. Oft waren gefälschte Brandbriefe in Umlauf.

Brandbrief: „brand-briefe sind diejenigen schreiben, welche in des feindes land, so noch nicht eingenommen ist, ausgeschrieben … und angeschlagen, darinnen gedrohet wird, daß woferne das land, oder die stadt, binnen gewisse zeit die verlangte contribution nicht einbringet … sie mit feuer und schwerd heimgesucht werden solle“; ZEDLER 4. Bd., S. 1029. Teilweise sollen sie, um den Ganzen noch mehr Nachdruck zu verleihen, an allen vier Enden angebrandt worden sein.

Brandbrief: Der Begriff wird für dringliche Hilfeersuchen etwa bei Brandschaden durch Armeeangehörige für offizielle Schreiben für Geschädigte verwendet, die damit um finanzielle Beihilfen bitten durften.

Brander: altes, mit brennbaren Materialien oder Explosivstoffen beladenes Kriegsschiff, das auf feindliche Schiffe getrieben oder gesegelt u. dann angezündet wurde, um diese ebenfalls in Brand zu setzen. Die Wirkung v. Brandschiffen konnte verheerender als Geschützfeuer sein, da die Takelage, Segel u. die Rümpfe der hölzernen Segler oft knochentrocken u. zudem mit Teer gegen Feuchtigkeit abgedichtet waren. Völlig unversehrte Schiffe konnten somit in wenigen Minuten fast vollständig in Flammen stehen u. mussten aufgegeben werden.

Brandkugel: eine mit starken Lappen umwundene, verpichte und mit Pulver, Schwefel, Salpeter u. Speck versehene Kugel. „Die Brandkugel (auch Feuerkugel genannt) besteht aus einem starken Eisendraht, der ähnlich der Karkasse mit Salpeter, Schwefel, Mehlpulver, Kolophonium, Pech (siehe Brandsatz) gefüllt wurde. Man überzog diesen dann mit Stoff, meist Drillich, nähte das Ganze zu und tauchte es in flüssiges Pech. Diese Brandkugeln wurden aus kleineren Mörsern aus geringeren Entfernungen geworfen“ [WIKIPEDIA]. => Feuerkugel: mit Brandsatz versehenes, aus Mörsern abgefeuertes Geschoss mit Spreng-, Brand- u. Leuchtwirkung, das v. Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.

Brandmarkung: Vgl. auch GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 259 (1638): „In diesem Jahr ist auch einem Soldaten, so Diebstahl begangen, auff öffentlichem Marckt, von dem Scharfrichter mit einem glüenden Eisen ein Galgen auff die Stirn gebrannt worden“.

Brandmeister: Offizier im Regimentsstab schon der Landsknechtheere, Spezialist im Feuerlegen. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung u. Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen [WIKIPEDIA]. DILICH, Krieges-Schule, S. 33: „Uber das war in einem grossen Feldzuge auch gewöhnlich bestellet ein Brandmeister oder Incendiorum Magister, der hatte eine besondere Fahne / welche allein / wann er Befehl zu brennen gehabt / fliegen müssen. Er forderte die Brandschatzungen / und hatte bey Vermeidung grosser Straffe ohne ihn niemand Macht zu brennen“.

brandschatzen: plündern, rauben (unter Androhung des Brandlegens). Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

Brandmeister: Offizier im Regimentsstab schon der Landsknechtheere, Spezialist im Feuerlegen. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen [WIKIPEDIA]. DILICH, Krieges-Schule, S. 33: „Uber das war in einem grossen Feldzuge auch gewöhnlich bestellet ein Brandmeister oder Incendiorum Magister, der hatte eine besondere Fahne / welche allein / wann er Befehl zu brennen gehabt / fliegen müssen. Er forderte die Brandschatzungen / und hatte bey Vermeidung grosser Straffe ohne ihn niemand Macht zu brennen“.

Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die v. den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die v. ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhindern“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

Brandstädte: Brandstätte, Wohnhaus mit Kamin.

Brandstiftung: Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 34] von 1532 die Strafe durch Verbrennung. Zum Teil reichte aber auch schon die Androhung für eine Hinrichtung. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Hinrichtung eines Brandstifters, der Villinger Mühlen im Juli 1633 für die Schweden angezündet hatte; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 416f.: „Der junge Brandstifter wurde um 11 Uhr vor dem Franziskanertor lebendig verbrannt. Er stammte aus Württemberg, war ungefähr 15 Jahre alt und ertrug die allerdings harte Todesstrafe mit eher verstocktem als tapferem Sinne. Als er auf das Feuer gelegt und vom Geistlichen zum Beten ermahnt wurde, antwortete er nichts, und als bei bereits gerösteten Beinen die Flamme noch nicht die oberen Körperteile erfasste, gab er nur ganz geringe Zeichen von Unwillen von sich, nur die Klagelaute, ‚o we, o we’ hörte man, ohne alle Scheltworte. Als das Holz und die oberen Bündel langsam Feuer fassten und die Umstehenden fragten, ob ihm selbst etwa sein Brandgeschäft so glücklich von statten gegangen sei, antwortete er, sein Zunder sei mit Harz, Pulver und Erdpech besser zugerichtet gewesen. Fast nur diese einzige Äußerung war von ihm zu hören, sonst erlitt er den Tod wie ein Stummer gut, wenn er wegen gerechter Sache starb“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 556f.:  „Gleich am heiligen Oster-Fest [1634; BW] musten die Churfl. Sächs. Fuß-Völcker / unter dem Obristen Carol Bosen auffbrechen / und sich zu der Churfl. Haupt-Armee / uff Laußnitz und Schlesien / sich von Zwickau begeben. Es hatte aber der Herr Obriste [Karl v. Bose; BW] damals einen Gefangenen / welcher aus Böhmen / Zwickau und etliche andere Oerter anzuzünden / war geschicket worden; denselben ließ er bey dem Auffbruch / nechst an der Bier-Brücken / an einem Birn-Baum hängen / und die Ursach seines Todes / auff einen Zettel geschrieben / ihm auff die Brust machen“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Ein alter Bürger, Namens Stephan Sauerbrey, sonst auch Schiftevs Stephan genannt, hatte als Zeugwärter viel Pulver, Bley und andere Sachen aus dem Zeughause entwendet und verkauft. Sauerbrey, der wohl einsahe, dass er der Strafe nicht entgehen konnte, weil sein Diebstahl über kurz oder lang doch einmal an den Tag kommen würde, faßte den Entschluß, oder wie er sich hernach vor Gericht ausdrückte: ‚der leidige Satan habe es ihm eingeben, ‚das Zeughaus in die Luft zu sprengen. Zu dem Ende hing er glühende Lunte durch einen Fensterladen, den er geöffnet hatte, über das darin stehende Pulver. Zum Glücke wurde man diesen verruchten Anschlag sogleich gewahr und kam dem Unglücke zuvor; sonst würde ein großer Schade unter den Bürgern angerichtet worden seyn; weil viele Tonnen Pulver und geladene Kanonen sich im Zeughaus befanden. Dieser böse Mensch wurde am 10 December auf der Haardt verbrannt“.

Brantreitelen: Brandreiter, Feuerböcke; Gestelle aus zwei durch eine Kette oder eine Querstange verbundenen Füßen oder Böcken, die vor dem Kamin zum Auflegen des Holzes dienten.

Branntwein: Branntwein wurde auch als Arznei verwendet, besonders gegen die Pest, später war es allgemein das billige Getränk des armen Mannes, mit Wasser gemischt, um dieses teilweise zu desinfizieren, wurde dann durch Bier weitestgehend abgelöst. Branntwein hatte eine lange Lagerfähigkeit u. half, Ernteüberschüsse (Obst u. Getreide) abzubauen, zumal auch schlechtere Qualitäten verwendbar waren u. die Abfälle als Viehfutter verwertet werden konnten. Vor Angriffen oder bei Ausfällen wurden den Soldaten, um ihnen Mut zu machen, regelmäßig Branntwein ausgeschenkt. Der Kriegspraktiker Lavater empfahl in seinem KRIEGSBüchlein, S. 66: „Item / ein Soldat sol insonderheit mit einem Fläschlein foll Brantenwein versehen seyn / und löschet eine Nußschale foll desselben oft besser den durst alß eine halbe maaß Wasser“.

Branntweinmann: Betreiber einer Branntweinschenke.

Brassaden: Armschienen.

Brast: Gebrechen, körperlicher Mangel.

Bratkachel: irdene Bratröhre; vgl. die ausführliche Beschreibung bei LESSEK, Kluger und vorsichtiger Förster, S. 51f.

braudlachts bitters: Hochzeitsbitter, Hochzeitslader.

braudt proven: Brautgabe.

Brauerbe: Besitzer einer Realgerechtigkeit, Bier zu brauen.

Braugang: Vgl. MITHOFF, Rodenberg, S. 264: „Dieser Einrichtung nach erhielt ein jeder Braubürger, welcher der Stadt 100 oder 200 Taler in einer Summe vorstreckte, die Berechtigung, alljährlich bis zur Rückzahlung des Darlehns, außer den ihm durch die Braurege zustehenden Gebräue, ein Halbbräu bzw. ein Vollbräu Kinkeldey oder Broihan brauen zu können. Der Reingewinn dieser Zinsbräue, welcher aber dirch die unruhigen Kriegszeiten oftmals sehr beeinträchtigt wurde, hatten die Darleiher als Ersatz für die ihnen zukommenden Zinsen zu betrachten“.ARNOLD, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, S. 80: „In Rinteln wurde Braun- oder Bitterbier und Weiß- oder Süßbier in drei Gemeinde-Brauhäusern gebraut. Durchschnittlich kam man jährlich auf 107 Gebräue Braunbier und 31 Gebräue Weißbier. Jeder Inhaber eines Brauloses – es gab etwa 150 Braulose – durfte in Abständen von 1 ½ Jahren Braunbier und nach jeweils 6 bis 7 Jahren Weißbier brauen. Da nur die Inhaber der Braulose brauen durften, standen diese Lose hoch im Kurs; man zahlte 100 bis 150 Taler dafür. Die Herstellungskosten für ein Gebräu Braunbier beliefen sich auf rund 45 Taler; der Verkaufswert lag bei 60 bis 63 Talern. Ein Weißbier-Gebräu brachte dagegen nur 9 bis 10 Taler Gewinn“. MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 129: „Die Brauberechtigung war in der Weise unter die Braubürger verteilt, daß für einen jeden Braugang (Herstellung von 70 Gebräue) den 12 Freibraubürgern je 4 Halbgebräue, demnach im ganzen 24 Gebräue und den 46 Regebraubürgern je ein ganzes Gebräu zugestanden. Unter einem Gebräu verstand man die Herstellung von 40 Tonnen, nach unserm heutigen Gemäß 46 bis 47 Hektoliter“. Der Rodenberger Braubetrieb war fest geregelt. Anfang Februar begann das Brauen, indem der erste Braugang eröffnet wurde. MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 130: „In einer bestimmten Reihenfolge brauten sodann die Regebrauer ein jeder sein Gebräu, und da in den beiden Regebrauhäusern 6 Braupfannen sich befanden, so konnten immer 6 Bürger zu gleicher Zeit brauen. Auf diese Weise war es möglich, daß im Verlauf von 8 bis 9 Wochen alle 46 Regebräuer ihre Gebräue abgebraut hatten“. „Während dieser Zeit brauten die 12 Freibrauer in ihren eigenen Brauküchen je nach Bedarf weiteres Bier. Dann begann der nächste Braugang, bis zu Ende Dezember der letzte Braugang und damit das Braujahr abgeschlossen war“.

Braugerechtigkeit: Recht zum Betreiben des Braugewerbes: das Recht Bier zu brauen, das entweder auf den Personen oder auf den Häusern haftet, das Braurecht. Wer dieses Recht besitzt, wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten hieß die Braugerechtigkeit auch Brauurbar.

Brauhaus: Haus mit Braugerechtigkeit: Recht zum Betreiben des Braugewerbes: das Recht Bier zu brauen, das entweder auf den Personen oder auf den Häusern haftet, das Braurecht. Wer dieses Recht besitzt, wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten hieß die Braugerechtigkeit auch Brauurbar.

Braunbier: Früher war das heutige Braunbier aufgrund der Farbe auch als „rotes Bier“ oder Altbier bekannt. Weißbier und Braunbier unterschieden sich in erster Linie in den Zutaten: Nach dem Reinheitsgebot von 1516 durften die Brauer in Bayern nur Gerste für ihr Bier verwenden. Daraus ergab sich die Bezeichnung Braunbier. In dieser Zeit war Braunbier im ganzen süddeutschen Raum sehr beliebt, wurde aber ab dem 17. Jahrhundert immer mehr vom Weißbier verdrängt [nach WIKIPEDIA: „Braunbier“].

Bräune: a) Diphtherie, b. Halslokalisation des Milzbrandes, c) Atemnot auf Grund anderer Infektionen, d) auch Mumps; METZKE, Lexikon, S. 40.

Bräune, Bräunung: lat. Angina; gefährliche oder ungefährliche Entzündung der Muskeln der Luftröhre, des Schlundes und des Halses. Die Bräune wurde entweder als eigene Krankheit betrachtet oder aber als Symptom eines hitzigen Fiebers (wie etwa der Ungarischen Krankheit). Die Ursachen sahen zeitgenössische Mediziner in der verhinderten Bewegung des Geblüts im Hals, die ihre Möglichkeitsbedingungen etwa in Vollblütigkeit, Schärfe des Geblüts, Kälte, Ausbleiben der monatlichen Reinigung und in übermäßigen Gemütsbewegungen hatte.

Braupfanne:  Braupfannen waren ein beliebtes Beutegut. Dabei soll eine große Braupfanne an Kupfer etwa 12 Ztr. gewogen und einen Wert v. etwa 480 Rt. gehabt haben. Kleine Braupfannen wogen etwas über 6 Ztr., ihr Wert belief sich auf ca. 480 Rt. MITHOFF, Chronik, S. 272. Entweder wurden diese ausgelöst oder zusammengeschlagen u. als Kupferplatten verkauft. „Der Brauofen, durch welchen das Bier beim Kochen Hitze erhält, muß eine große Menge Wasser schnell wärmen u. wird am zweckmäßigsten so construirt, daß eine Röhre die heiße Feuerluft zur Erwärmung der Darre in die Wärmröhren unter derselben leitet. In den Ofen eingesetzt ist die Braupfanne, ein großes viereckiges, od. ein Braukessel, ein rundes Gefäß von starkem Kupferblech, in welchem das Wasser zum Biere u. das Bier selbst gekocht wird. In englischen Brauereien werden fast nur geschlossene, beinahe kugelförmige Kessel mit convexem Boden gebraucht. Durch den cylindrischen, dampfdicht verschlossenen Hals des Kessels geht eine Welle, welche unten mit einer Kette zum Schleifen, oben mit einer Drehvorrichtung versehen ist, u. zur Verhütung des Anbrennens in Bewegung gesetzt wird. Der obere Theil des Kessels, so weit er aus dem Mauerwerk hervorragt, bildet den Boden einer offenen Braupfanne, welche als Vorwärmer dient. Ein Hahn gibt der Flüssigkeit aus dem Vorwärmer Einlaß in den Kessel, ein anderer dient zum Ablassen der Würze aus dem Kessel. Die Größe der Braupfanne wird am besten so angenommen, daß sie die ganze Würze aus einer Maische aufzunehmen vermag“ [PIERER].

Brautkumpen: kumpe, ältere Form v. Kumpan, hier „Brautjungfer“.

Brautlacht: Hochzeitsfeier.

Brautstuhl: Sessel der Braut am Hochzeitstag.

Brauurbar: Braugerechtigkeit, das (meist den Städten vorbehaltene) Recht, Bier zu brauen u. zu verkaufen.

bravade: (ital. bravata, -e): Angeberei, Prahlerei, Trotz, Verachtung, militärische Schaustellung.

brävern: trotzen, drohen.

braviren [franz. braver]: sich zur Schau stellen, sich trotzig gebärden, trotzen, Trotz bieten, einherstolzieren. => Bravade [ital. bravata, -e]: Angeberei, Prahlerei, Trotz, Drohung, Verachtung, militärische Schaustellung.

bravierlich: großsprecherisch, prahlerisch.

Braw Nahrung: Braugewerbe.

Brechhaus: Haus zum Flachsbrechen. Jede größere Ortschaft besaß ein eigenes, der Gemeinde gehöriges Brechhaus, in dem sich auch ein Ofen zum Flachsdörren befand, da das Flachsbrechen in den Scheunen wegen der Feuergefährlichkeit streng verboten war [http://www.boari.de/flurnamen/ochsenfeld/brechhaus.htm].

Brechschau: Arztvisite ?

breit machen: ausbreiten, verwüsten.

Breittuch: breites Tuch aus Flachs.

brenckeln: peinigen, quälen.

brennende Lunten, Kugeln im Mund: Außer Sack und Pack und klingendem Spiel wurden auch brennende Lunten und Kugeln im Mund gestattet; HELLER, Rothenburg, S. 180 ***): „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer anziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an  b e i d e n  Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, Später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“.

brenner: Pilzkrankheit; DWB Bd. 2, Sp. 369, 58: „der brenner oder brand ist ein trockner dampf, mit welchem bei stillem wetter unvermerkt das gras, saat und weinberge öfters befallen und verbrannt werden“. => Brand.

Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

Bresse: natürliche Landschaft u. ehemalige Provinz in Ostfrankreich v. fast 4000 km2, die sich v. den Dombes im Süden bis zum Fluss Doubs im Norden u. v. der Saône im Westen bis zum Jura im Osten erstreckt. Die Bresse bourgignonne gehörte zum Herzogtum Burgund, war aber auch Grenzgebiet zur Freigrafschaft Burgund. Die Gegend litt unter den kriegerischen Auseinandersetzungen u. blieb eine arme Region mit kleinbäuerlicher Bevölkerung. Lediglich Louhans brachte es als Freistadt zu einigem Wohlstand. Am 17.1.1601 wurde das Gebiet, das wegen der flachen Topografie nur schwer zu verteidigen war, im Vertrag v. Lyon an Frankreich abgetreten, worauf es zusammen mit der Provinz Bugey ein separates Verwaltungsgebiet bildete. Heute ist die Landschaft Bresse zur Hauptsache Bestandteil der Region Burgund und einige östliche Gebiete des Départements Jura [nach WIKIPEDIA].

Breßkammer: Sakristei.

Bretklotz: „ein Klotz, d. i. Theil eines Bretbaumes, in der Länge, als die Breter haben sollen“ [ADELUNG].

bretmühle, Brettmühle: auch Brettsäge genannt, dient der Aufarbeitung des angelieferten Rundholzes zu Brettern, Kanthölzern u. Balken.

Brettstuhl: einfacher Holzstuhl.

Bricke, Pricke: Flussneunauge.

Briefe mit sonderlichen Charakteren: Briefe mit besondern Schriftzügen, anscheinend sogenannte magische Festmachzettel, die vor Schüssen schützen sollten.

Brieg: Brühe.

Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann u. 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann u. 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere u. 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

Brinkkötter/Brinksitzer: Brinksitzer oder auch Brinklieger gehörten einer jüngeren Bauernschicht an. Ihre Häuser lagen am Dorf- oder Eschrand u. sie hatten keinen oder nur geringen Landbesitz. Sie hatten auch keine oder nur eingeschränkte Rechte in der Dorfmark (Mark). Zusätzlich mussten sie meist ein Handwerk oder einen anderen Nebenerwerb betreiben, um sich ernähren zu können.

Brödung: Ernährung, Brotbacken, das tägliche Brot.

Brochken, Brogken: Bruch, feuchter Wiesengrund, der beweidet u. betreten werden kann.

Brot: Als Ration für Soldaten galt mindestens ein 2 Pfd.-Laib für 8 Pfennig pro Tag, falls überhaupt eine Bezahlung erfolgte, als unbedingt erforderlich. Von den Bürgern wurde das sogenannte „hausbackene Brot“ bzw. Schwarzbrot für die Soldaten geliefert, dagegen galt das feinere u. teuere Weißbrot (oder weißes Semmelbrot) als eingeforderte Herrenspeise bei den Offizieren. Für die ärmeren Schichten war nur das dunkle Brot erschwinglich. In Hungerkrisen wurde Brot gestreckt. Dem Getreidemehl wurde Bohnen-, Erbsen-, Kartoffel-, Eichelmehl, Hanfkörner u. Kleie beigemischt. Auch aus Hafer („eine Delikatesse der Unvermöglicheren“, so MATHÄSER, Friesenegger, S. 44) wurde Brot gebacken. Selbst Mühlenstaub (vgl. DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321) u. Sägespäne wurden beigegeben. Nach HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 34, mussten 1628 „viele arme Bauersleute Brod mit Spreu, Knospen, Wurzeln ja auch Kalk und Erden gemischet, essen“. Unter „Schwarzgut“ verstand man minderwertiges Brot, z. T. mit unausgemahlenem Getreide versetzt. Dazu gehörte neben Brot aus Kleie, Wicken, Baumrinde auch Eichelbrot: Dafür nahm man die im Oktober gesammelten großen u. gesunden Früchte, die in einem trockenen, ungeheizten Vorratsraum aufbewahrt wurden. Im Frühjahr keimten die Eicheln. Die Keime wurden nicht entfernt, da sie wegen ihres hohen Vitaminsgehalts besonders wertvoll waren. Das daraus produzierte Eichelmehl hatte nur einen geringen Nährwert, außer Brot herzustellen, streckte man damit in Notzeiten auch andere Lebensmittel, um den Magen zu füllen. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“.

Brotgesinde: Dienerschaft, die in Brot steht.

„Brotwacken“: Brotwecken: im österreichischen Sprachgebrauch längliches Brot v. 1-2 Pfund Gewicht, auch: grobes Brot (lat. colyra).

Broyhan: im Niedersächsischen gebrautes „weißes“ Bier (Malz u. mindestens 1/3 Weizen); Weißbier mit weinähnlichem Geschmack.

Bruch: feuchter Wiesengrund, der beweidet u. betreten werden kann [DWB].

bruch: Windbruch.

bruche, bruchte, brüchte: Strafgelder für leichtere Vergehen.

Bruchken von Beysen: aus Weiden- oder Haselnußgerten geflochtener Laufsteg.

Bruchschneider: Chirurg für Unterleibsbrüche.

Brüchtengelder: Strafgelder für leichtere Vergehen.

Brüchtengericht: Das Brüchtengericht tagte in den einzelnen Ämtern unter Einbeziehung des Gogerichts einmal im Jahr. Hier wurde man etwa wegen Körperverletzung, Übertretungen der Polizeiordnungen u. Nutzung falscher Gewichte zu verantworten. Die verhängten Brüchtengelder (Strafgelder) wurden durch die Vögte beigetrieben.

Brüchtenmeister: Ihm oblag das Eintreiben der vom Gericht festgelegten Bußgelder.

„brüchtfellige sachen“: strafbare Handlungen, die vor dem Brüchtengericht verhandelt wurden.

Bruder communis: der gemeine Mann.

Bruderschaft: Gebunden an eine bestimmte Kirche und wahrscheinlich aus Handwerkerinnungen entstanden schon vor der Reformation Bruderschaften zum Zweck des gemeinsamen Fürbitt-Gebets nach dem Tode eines Mitglieds, der Sorge für ein ehrenvolles Begräbnis u. eines gemeinsamen Festmahls, das in der Regel mit Memorien verbunden war. Daneben gab es auch Bruderschaften mit rein karitativem Zweck.

Brühl: feuchte, sumpfige Wiese, Feuchtwiese.

Brui, ob dem B. ertappen: Gebräu, auf der Tat ertappen.

brummen: murren, nörgeln.

Brunnenstube: Brunnenverschlag.

Brunnenvergiftung: Ein häufig eingesetztes Kampfmittel bei Belagerungen war die Vergiftung der Brunnen. Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 69: „Item nimb Bilsenkraut mit Wurzel vnd allem / das seud in Wasser / darnach druck es wol auß / vnd werffs hinweg / vnd in dasselbig Wasser thue Hüttrauch vnd Kühegallen / eins als vil als deß andern / vnnd laß wider vntereinander sieden / solches Wasser geuß in Brunnen / still stehend Wasser / hew oder Habern / was davon isset oder trinckt das muß sterben“. Historisch bezeichnet man als „Hüttenrauch“ ausschließlich das in langen, abkühlenden und auf diese Weise den Niederschlag begünstigenden Kanälen als weißes Pulver gewonnene Arsenik oder Arsentrioxid [Wikipedia]. Zudem wurde gelbes Arsen eingesetzt. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (26.11. a. St.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 228: „Selbige Nacht haben die kaiserischen Reutter in 3. Trouppen starckh umb den Berg gehawen, und sich an den Stangenbronnen gemacht, darüber lermen gemacht, und auß Musqueten fewr uf sie geben worden. 26. Am morgens, als man den Bronnen besichtiget, hat man befunden, daß Sie den Bronnen vergifftet haben, derowegen hat man ihne alsbald anfahen außzuschöpffen, und darinnen ein Schächtelin gefunden, in welchen noch vil gelben Arsenici gewesen, dessgleichen auch vil am bopden des Bronnen gefunden worden. Bey dieser außschöpffung hat sich morgens im Nebel ein ein poß zugetragen, in dem etliche Reutter von den Unsern auß dem dorff herauff dem Brunnen zu geritten, bey welchem der herr Commendant neben andern Officieren gestanden, haben sie vermeint, Es seyen Kaiserische Reutter, derwegen sie eilends in zimlicher Confusion den Berg hinauff gestigen. Also haben die kaiserische alle Bronnen umb die Vestung herumb verderbt, etliche mit Stein außgefült, in ander Todte Roß geworffen, und diesen Stangenbronnen zum andern mahl wohl vergifftet, welches dann ritterliche Thaten gewesen“.

Brusttäfer: Wandtäfelung.

Brustwehr: einfache Feldbefestigung zur Verteidigung v. Geländeabschnitten: Erdwall oder Aufwurf, der die Verteidiger vor Beschuss schützte, ihnen aber gleichzeitig erlaubte, darüber hinweg zu schießen.

Brutschen: Klapper der Clowns.

buben: ein Verbrechen begehen.

Bubenstück: kleine Kartaune. Möglicherweise ist eine Viertelkartaune gemeint.

Buch (buich): Ein Buch Schreibpapier hat 24 Bogen, ein Buch Druckpapier 25 Bogen. Da gutes Schreibpapier teuer war, wurde es auch als => „Verehrung“ an einziehende Offiziere gegeben.

Buchführer: Buchhändler u. –binder.

Bücherverbrennung: Am 19.1.1631 fiel man v. Gerolzhofen [Hochstift Würzburg] aus im lutherischen Zeilitzheim ein, nahm die Kirche in Besitz, wo man „durch den Stadtpfarrer nach gelesener Messe predigen ließ, und dadurch die katholische Religion wieder gegründet zu haben hoffte; obgleich auch Zeulitzheim nach, wie vorher, lutherisch blieb. Und wer sollte glauben, daß bey allen diesen Vorgängen, selbst in Geroldshofen noch viele Gemüther der lutherischen Lehre zugetan blieben, und in ihren Häusern Luthers Bibel und Gebethbücher verwahrten ? Dennoch verhielt es sich also. Aber man bemühte sich bald, diesem Übel zu steuern. Der Stadtpfarrer erhielt am 6. Februar 1631 den Auftrag, alle Häuser zu durchsuchen, und alle lutherische Bibel und Bücher zu sammeln, und da dieses pünktlich erfüllt war, führte man Mittag 12 Uhr diese leblosen Weesen aber auf den Wasen hin, wo vor einigen Jahren die Flammen mit den unglücklichen Hexen spielten, warf sie in das hieselbst aufgeschürte Feuer, und überlieferte sie dadurch ihrer Zernichtung“. JÄGER, Geroldshofen, S. 157. Über den kaiserlichen Obristen Duarte de Bragança heißt es; ALBRECHT, Dom Duarte de Bragança, S. 23: „Das einzige Unrecht, das er verübte, bestand darin, dass er die Protestanten ihrer Bibeln beraubte, die er verbrennen ließ“.

Büchse: Gewehr aus eisernem Lauf, hölzernem Schaft u. Feuerschloss. Die Büchse wurde geladen mit Schießpulver, Papier bzw. Haar, Kugel u. Schrot. Gezündet wurde sie mit Hilfe v. auf der Zündpfanne platziertem Zündpulver (Kraut), das durch das Schnappen des Hahns Feuer fängt. Die Zündpfanne stellte eine technische Verbesserung gegenüber der Zündung mit freier Lunte dar. Hakenbüchsen: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken u. halbe Haken. Vgl. ENGERISSER, Frühe Neuzeit, online verfügbar unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

Büchse, lange: hier wohl: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten.

büchsen: niederschießen.

Büchsenmeister: Der Büchsenmeister (auch: Büchsenschütz) war Ende des Mittelalters ein wandernder Kriegshandwerker der damals noch zünftisch organisierten Artillerie: Er stellte für die schweren Festungs- u. Belagerungsgeschütze Rohre u. Geschosse her, beherrschte das Richten u. Laden, die Instandhaltung u. Reparatur. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Büchsenmeister waren v. Landesherren u. Städten umworben, nahmen als Artilleristen an Kriegszügen teil u. organisierten sich in eigenen Zünften, die Schmieden, Glockengießern u. Schlossern nahestanden. Büchsenmeister unterstanden fachlich dem Zeugmeister, von dem sie auch angestellt wurden, im Gefecht hatte der Feldzeugmeister, ein Offizier, den Befehl. Dem Büchsenmeister entsprach für die damaligen Feldgeschütze, die Feldschlangen, der nach ihnen benannte Schlangenschütze. Später wurden Büchsenmeister u. Schlangenschützen als Konstabler vereint [WIKIPEDIA]. => Konstabel.

Büchsenspanner: „Diener, welcher herrschaftlich Gewehr ladet. Diese Function oder Charge und Hofbedienung besorget ein ansehnlicher, höflicher, vernünftiger und bescheidener Jagdbediente und Jäger. Es brauchen solche große Herren, deren Leibgewehr sauber und reinlich zu halten, das dazu erkaufte Pulver, Blei und Steine zu verwahren, Kugeln zu jeder Büchse zu gießen, und das schadhafte repariren zu laßen; daher selbige billig einige Wissenschaft sowohl von eines Büchsenmachers als Büchsenschäfters gehörigen Arbeitsstücken haben sollen. Beim Scheiben oder Abschießen auf den Jagden, oder wo es sey, haben sie das abgeschossene Gewehr hurtig zu reinigen, zu laden, und solches, auf Verlangen ihrer Herrschaft, gleich zu überreichen“ [KRÜNITZ].

Bude: Besitz des Büdners.

Buder: Schlag, Streich.

Buede: Fass.

Büdner: Besitzer einer Bude, später als Fünftelbauer gerechnet.

Bühel: Hügel.

Bühne: Lagerboden.

buit: => Beute.

Bulle: entstellt aus ampulla, Flasche: Branntweinbulle, Schnapsbulle.

bummen (pommen): Bomben.

Bund: 1 Bund (Heu) = 12 Pfund (Wernigerode).

Bund Sroh (Prenzlau): 1 Bund Stroh = 39, 16 kg.

Bürde: Bündel.

Bürde: Anklage.

burdin: Bündel.

buren: Bauern.

Burgdienst: Verpflichtung zu Festungsarbeiten.

Bürgerfahne: das städtische Aufgebot an waffenfähigen Bürgern bzw. der „Junggesellen“ aus den einzelnen Stadtvierteln mit ihrem jeweiligen Anführer, örtlich auch => „Rotten“ genannt.

Burgericht: bäuerliches Gericht mit beschränkter Zuständigkeit.

Bürgermöhn: städtisches Fuhrwesen.

Bürgerpflicht leisten: der Obrigkeit Treue u. Gehorsam schwören.

Bürgerrecht: kostenpflichtiges Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zuteil wurde. Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte durch Aufnahme in die Bürgerrolle u. die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (bestimmtes Einkommen oder Vermögen, Leumund, Bürgereid u. a.). Für die Aufgabe des Bürgerrechts u. den Wegzug musste in der Regel ein Passgeld entrichtet werden. Im Bürgerbuch der Stadt Neuenhaus(Grafschaft Bentheim) findet sich für das Jahr 1650 ein bemerkenswerter Eintrag, der zeigt, dass hier schwedische Soldaten wegen ihres Wohlverhaltens in der Garnisonszeit das Bürgerrecht erhielten; STEINWASCHER, Krieg – Konfessionalisierung – Westfälischer Frieden, S. 129.

Burgfrieden: seit dem Mittelalter der Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen v. Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren [WIKIPEDIA].

Burggraf: Der Amtsbezirk war kleiner als der eines Grafen u. an einen festen Ort gebunden. Der Burggrafentitel wurde bald erblich, auch für landesherrliche Burgvögte benutzt u. war bald nur noch reiner Titel (Grafschaft Stolberg), der Verwalter bedeutete. „Der Begriff Burggraf kann sehr unterschiedliche Aspekte umfassen. Burggrafen konnten entweder dem König, einem Bischof oder einem Landesherren unterstehen, wobei sie administrative, militärische und/oder jurisdiktionelle Aufgaben wahrnahmen. Die Spannbreite reicht von Burggrafen, die tatsächlich nur das militärische Kommando über eine Burg innehatten und sich um deren Unterhaltung und Sicherung zu sorgen hatten, bis zu Burggrafen, die ihre Herrschaft über ein größeres Territorium ausdehnen konnten.In Österreich wurde der Begriff Burggraf erst ab dem Ende des Mittelalters verwendet. Parallel wurde auch dazu der gleichbedeutende Ausdruck Burghauptmann verwendet, den es bis heute gibt“ [nach WIKIPEDIA]. Im 17. Jahrhundert war er faktisch nur Verwalter v. Domänen.

Burgmann: GRATHOFF, Stefan; http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet/b/burgmannen. html: „Seit dem 13. Jahrhundert bestellten die Burgherren adlige Burgmannen, die für die Bewachung (Burghut) und Verteidigung verpflichtet wurden. Im 12. Jahrhundert wurden die ersten Burgmannen wohl noch „per Handschlag“ verpflichtet, denn schriftliche Burgmannenverträge sind erst seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In den Verträgen wurde vor allem festgelegt: der Einsatzort, die Zeiten ihrer Anwesenheit (Residenzpflicht), zuweilen auch die erforderliche Bewaffnung und Ausrüstung. In manchen Verträgen wurde vereinbart, daß sie im Verteidigungsfall noch weitere gut gerüstete Helfer mitbringen mußten. Für die Burgmannen galt Lehnsrecht. Alle Rechtsstreitigkeiten auf der Burg wurden vom Burggrafen als Vorsitzendem des herrschaftlichen Lehnsgericht verhandelt. Der Pflichtenkatalog der Burgmannen führte dazu, dass sie sich im Laufe der Zeit zu einer Burgmannschaft zusammenschlossen, die ein Siegel führte und nach Burgmannenrecht lebten. Dieses Burgmannenrecht war nicht einheitlich, sondern von Burg zu Burg verschieden. Die speziellen Wachdienste am Tor, auf dem Bergfried und den Burgmauern übernahm überwiegend das nichtadlige Burgpersonal. Der Herr konnte von seinen Burgmannen auch verlangen, ihn bei seinen militärischen Unternehmungen außerhalb der Burg zu begleiten. Sie unterstanden dem Befehl des Burgherrn oder des herrschaftlichen Burgkommandanten, eines Burggrafen oder Amtmannes. Burgmannen hatten in der Regel auf der Burg bzw. in ihrer Nähe zu wohnen (Residenzpflicht). Burgmannen wurden für ihre Dienste mit einem Burglehen bezahlt, das ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen sollte. Ursprünglich wurden die Burgmannen mit Naturalien entlohnt. Im Laufe des Mittelalters gingen die Burgherren dazu über, ihnen Grundstücke in der Nähe der Burg als Lehen zu überlassen, die sie selbst bebauen und von deren Erträgen und Einkünften sie leben konnten. Schon seit dem späten 13. Jahrhundert zahlte man den Burgmannen auch Bargeld (Renten). Die Geldrenten ebneten den Weg vom Lehnsmann zum Söldner. Der Burgmannendienst war in erster Linie nicht aus finanziellen Gründen begehrt. Wichtig für den Burgmannen war vor allem der Rechtsschutz durch den Herrn sowie die Möglichkeit auf einer Burg zu wohnen und wie ein Adliger zu leben. Manche Burgherren nutzten die Gelegenheit, um mit der Bestallung eines Burgmannen ihren Lehensbesitz zu vergrößern, denn der neue Burgmann musste häufig seinem Herrn ein Stück Eigengut in der unmittelbaren Nähe der Burg schenken, das er als Burglehen zurückbekam (Belegpflicht). Der Statusgewinn als Burgmann wurde wohl höher eingeschätzt als das Eigentum eines Grundstücks. Mit der Einführung nichtadliger Burgbesatzungen und der Wandlung der Burgen zur Festung kam das Burgmannensystem zum Erliegen. Die Burghut wurde jetzt von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen“.

Burgund: Das Herzogtum Burgund wurde 1032-1361 v. einer Seitenlinie des französischen Königshauses, den Kapetingern, regiert (Älteres Haus Burgund). Es ging 1363 an Philipp v. Valois über, der das Haus Burgund als Seitenlinie des französischen Königshauses der Valois begründete. Dieses Haus Burgund setzte auf eine umfangreiche territoriale Ausdehnung, die zur Bildung eines Zwischenreichs zwischen Frankreich u. Heiligem Römischem Reich führte, dessen südlicher Teil das alte Herzogtum Burgund sowie zeitweise die Freigrafschaft u. dessen nördlicher Teil die Niederlande waren. Nach dem Tod des letzten männlichen Herzogs aus dem Haus Valois, Karls des Kühnen, in den Burgunderkriegen (1477) wurde dieser Herrschaftskomplex aufgeteilt. Das Haus Habsburg sicherte durch die Heirat Maximilians mit der Erbtochter Karls des Kühnen, Maria v. Burgund, die (wirtschaftlich) bedeutendsten Teile des Reiches, namentlich Flandern u. die Freigrafschaft. Das Herzogtum selbst hingegen, also der westliche Teil des burgundischen Kerngebiets, wurde v. der französischen Krone als Mannlehen wieder eingezogen, da die Herzogswürde an die Tochter Karls des Kühnen, Maria v. Burgund, gefallen war. Das Herzogtum wurde während des gesamten Ancien régime nicht wieder verliehen, sondern gehörte zur Eigenherrschaft der französischen Krone. Es wurde jedoch nicht Teil der Domaine royal, sondern blieb als Provinz mit eigenem Parlement selbstverwaltet [nach WIKIPEDIA].

burla [ital.]: Spott.

Bursarius, Bursierer, Bursner: 1. Einnehmer eines Klosters, 2. Beutelmacher.

Burschaft: Bauerschaft: In Westfalen u. am Niederrhein verbreitete Organisationsform ländlicher Siedlungen (Kleingemeinde).

Bürschrohr: Jagdflinte mit gezogenem Lauf. Nach dem „Kriegsbüchlein“ von Hans Conrad Lavater (65) hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinen Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“.

burß: Rentkammer, Rentamt.

Burst: Bursche.

busch undt streuchlenbere: Strauchdiebe.

Buschklepper: Strauchdieb. Zur Etymologie: Räuber verbergen sich in den Büschen oder sie „klopfen“, wie Vogelsteller und Jäger, „auf den Busch“. Eine andere Ableitung versteht kleppen als „schnell (weg)laufen“: Der Buschklepper ist ein schnell durch den Wald laufender bzw. fliehender Räuber. Mit dieser Bezeichnung stellt z. B. der Protestant HAPPE [vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de] die aus dem katholischen Eichsfeld kommenden marodierenden Truppenteile u. Einwohner, die von Plünderung auf Bestellung anderer Bürger lebten, besonders negativ dar [MDSZ]. Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 11.1.1631; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm, Bl.224v: „heütte haben vnß auch bey ein 10 puschklepper auf der seytte, begegnet, haben vns aber nicht, angreiffen dörfen, wiewol sie gute lust darzu gehabtt. Die Chur Sächsischen außreütter, vndt lehenroß werden zwar auf sie außgeschicktt, dörfen aber [Bl. 225r] nicht allemal wol anbeißen, dann die puschklepper, zu 20[,] zu 30 starck reitten sollen, vndt meistentheilß, auf die Kayßerlichen soldaten, aber bißweilen auch, auf die iehnigen, von denen sie meynen geldt zu eriagen“. Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 31.12.1638: „Es soll vmb Prag herumb, der puschklepper halben, zimlich vnsicher sein, wie sich dann ezliche Prager kinder selber zusammen geschlagen haben sollen, vndt albereitt viel geldt gebeüttet“.

Buschläufer: Waldhüter.

Buschreiter: Strauchdieb.

Busican, Buszikan: (ungar. busigan) Streithammer, Streitkolben.

Buß-, Bett- und Fasttage: Es gab zweierlei Bußtage: Die einen wurden bei Bedarf wie hier in Kriegszeiten von der Obrigkeit angeordnet, die anderen, die Quatembertage z. B., ergaben sich aus der kirchlichen Ordnung. JORDAN, Mühlhausen, S. 94f.: „Den 5. October wurde von dem neuen Superintendenten Liborius Gallus mit Bewilligung E.[ines] E.[hrbaren] Rathes und E. [ines] E.[hrwürdigen] Ministerii allhier in Mühlhausen ein großer Bußtag angeordnet auf jeden Dienstag eine neu angehenden Monats. Publication so den Sonntag von den Kanzeln verlesen: ‚Demnach die Noth unsers armen, betrübten Vaterlandes bei gegenwärtigem, im ganzen Reiche Teutscher Nation in vollem Schwange gehenden Unheil und mehr denn lichterloh brennender Kriegsflamme je länger je mehr zu und überhand nimmt, also daß von menschlichen Augen und Vernunft weder Trost noch Rettung zu finden, und es leider das Ansehen hat, als wenn der liebe Gott nach seinem gerechten Eifer und Willen verhängen wolle, daß alles, so in dem bisherigen wüsten, wilden, landesverderblichen Zustande noch über blieben, folgends in Eile consumirt, verwüstet und verderbet werden solle, so erfordert die äußerste Nothdurft und unsere Schuldigkeit, daß wir sammt und sonders, Ober- und Unterthanen, Arme und Reiche wegen unserer begangenen Sünde uns vor der allgewaltigen Hand Gottes demüthigen und in wahrer Reue und Leid mit brünstigem Gebet vor seinem ausgestreckten Arm und scharfen Ruthen niederfallen und um Gnade und Barmherzigkeit von Grund des Herzens bitten und anhalten. Dieweil denn im benachbarten Chur- und Fürstenthum die löbliche Anstalt gemacht, daß in öffentlicher Kirchenversammlung jedes Monats zu bestimmter Zeit ein allgemeiner, großer Buß-, Bet- und Fasttag angestellt worden, als will wohlgedachter Rath hiermit und kraft dieses, daß dergleichen Bet-, Fast- und Bußtage über die bisherigen Betstunden, welche nichts desto weniger bleiben und mit desto größerem Eifer fortgesetzt werden sollen, hinfüro jeden Monats, besonders der erste Dienstag, destiniret und also auf nächsten Dienstag, wird sein der 5. Tag dieses Monats, im Namen Gottes der Anfang gemacht werden soll. Gebeut, befehlet und gemahnet derowegen jetzt gemelter Rath ernstlich, daß sich jedermann dazu in wahrer Gottesfurcht und demüthigem, bußfertigem und zerschlagenem Herzen bequeme, seine Sünde herzlich bereue, alle Affecten, Privatconsiderationen und Widerwillen aus christlicher Liebe und Einigkeit bei Seite setzen, von aller Arbeit und Geschäften den Tag ablassen, und sobald als man mit allen Glocken läuten wird, bei der allgemeinen Versammlung der Pfarrkirchen in Stadt und Vorstädten und Dorfschaften mit Weib, Kindern, Gesinde und Hausgenossen und Angehörigen sich unausbleibend einfinden und sich dies hochwichtigen Werkes mit rechtem Ernst und inbrünstiger Andacht von Herzensgrunde angelegen sein lassen (wird). Daferne auch jemand in der christlichen Gemeinde wäre, welcher um Leibes Schwachheit oder anderer erheblicher Ursachen willen die Kirche nicht besuchen könnte, der wolle sich hiermit und durch die Seinigen vermahnen lassen, zu bestimmter Zeit, er sei im Hause oder auf dem Felde, wenn mit dem Geläute das Zeichen gegeben wird, auf die Kniee zu fallen und mit der christlichen Gemeine sein Gebet zu Gott zu erheben und um Abwendung der großen Landplage zu bitten. Damit sich auch männiglichen zu rechtschaffener Buße vorbereite, gebeut und will E.[in] E.[hrbarer] Rath, daß sich ein jeder sich des vermaledeiten Fluchens, Schwören und Gotteslästerung äußere, alles Gezänk, Uneinigkeit, Schmachreden und Verläumdung wider die Obrigkeit und seinen Nächsten, desgleichen alle Üppigkeit, Mißbrauch in Essen und Trinken, Kleidungen und dergleichen meide, des schändlichen Zechens, Schlägerei, Nachtgeschrei, besonders der Branntweins- und Biertabernen sich enthalte, wie sie dann diesen Tag geschlossen und gesperrt sein und niemand nicht was folgen lassen sollen, und hingegen mit einem sittsamen, stillen, keuschen, nüchternen und einzogenen Leben und Wandel in der That beweisen, daß er ein Christ sei und Gott den Herrn, Christliche Vermahnung und der Obrigkeit Befehl respectire und bei sich gelten lasse. Dieses alles geschiehet zur Ehre Gottes, erfordert’s, wie im Anfange gedacht und leider öffentlich vor Augen, die äußerste Nothdurft, und E.[in] E.[hrbarer] Rath thut sich solches um desto viel mehr gegen jedermänniglichen versehen, auch gegen die muthwilligen Verächter und Übertreter alle ernstlich gebührende Animadversion und unausbleibliche Strafe vorbehalten. Publicatum den 30. October 1641. Mühlhausen. Der Rath daselbst‘ „.

buten, butten: außerhalb.

buten-wacht: Außenwacht, Patrouillendienst.

Butte: Gerät, das, sowohl stehend als auch liegend gebraucht, auch auf dem Rücken getragen wird.

Büttel: Der Büttel hatte Botendienste für das Gericht oder den Rat zu erledigen. Im Dienst des Gerichts musste er Verbrechern nachjagen, diese (u. auch die geladenen Zeugen) vor die Richterbank führen. Die Verurteilten waren in das Gefängnis einzuschließen oder bei Verhängung der Todesstrafe an den Henker auszuliefern. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 26ff.

Büttelei: Haus des Büttels, Gefängnis. Der Büttel hatte Botendienste für das Gericht oder den Rat zu erledigen. Im Dienst des Gerichts musste er Verbrechern nachjagen, diese (u. auch die geladenen Zeugen) vor die Richterbank führen. Die Verurteilten waren in das Gefängnis einzuschließen oder bei Verhängung der Todesstrafe an den Henker auszuliefern. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 26ff.

butzen: übel mitnehmen, übel behandeln, reinigen, säubern.

bykans: fast.

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