Baden-Durlach, Friedrich V. Markgraf von [6.7.1594 Sulzburg-8.9.1659 Durlach] Friedrich V. von Baden-Durlach,[1] ab 1622 Markgraf,[2] war verheiratet mit Barbara v. Württemberg (1593-1627). Seine Tochter Johannette Margarethe heiratete 1640 Johan Banér.[3]
„Im August und September 1627 war für einige Wochen die Reiterei des kaiserlichen Obristen[4] Kratz von Scharfenstein[5] im Kraichgau[6] einquartiert. Eine Beschwerde der Kraichgauer Ritterschaft deswegen beim bayerischen Kurfürsten wurde auch von der Heidelberger[7] Regierung unterstützt, die zu bedenken gab, daß durch diese Einquartierungen auch pfälzische Untertanen geschädigt wurden, weil sie mit den ritterschaftlichen vermischt wohnten. Kein einziger Bauer durfte sich im Kraichgau mit einem Pferd auf dem Feld sehen lassen, weil es ihm von den kaiserlichen Reitern sofort ausgespannt worden wäre. Garnisonssoldaten, die die Regierung zum Schutz der Untertanen in die Dörfer legte, wurden von den Reitern überwältigt und entwaffnet.
Auch die Markgrafschaft Durlach wurde hiervon in Mitleidenschaft gezogen. Nach dem Abmarsch der Kompanien Metternich[8] und Stein-Kallenfels[9] zur Liga-Armee Ende Juli 1627 hatte Markgraf Friedrich von bayerischen Kurfürsten gebeten, auch die 160 Garnisonssoldaten des Heidelberger Statthalters aus seinem Land abzuziehen. Die Heidelberger Regierung riet dem Kurfürsten jedoch am 7.9. von einem Abzug der Garnisonen[10] aus der Markgrafschaft dringend ab. Inzwischen hatten die kratzischen Reiter dort mit Gewalt Quartiere genommen, obwohl Metternich sich dem heftig widersetzt hatte, weil das Land schon die bayerischen Garnisonen unterhalten mußte. Die kaiserlichen Reiter versuchten sogar, die bayerischen Soldaten gewaltsam zu vertreiben und vom Unterhalt abzuschneiden. Bei einem Abzug der Garnisonen aus der Markgrafschaft mußte man den Einfall der Reiter in die pfälzischen Ämter Bretten[11] und Heidelberg sowie ins Bistum Speyer befürchten. Bei Markgraf Friedrich hatte die Anwesenheit der kratzischen Reiter in seinem Land einen Sinneswandel ausgelöst: er erklärte jetzt, die bayerischen Garnisonen noch länger unterhalten zu wollen, wofern er vor anderen Einquartierungen in Zukunft beschützt würde“.[12]
Die Niederlage der Ligisten in der Schlacht bei Breitenfeld[13] führten zu einer erneuten Umkehrung der Herrschaftsverhältnisse in der Grafschaft, als auf dem Heilbronner Konvent Friedrich V., der im Januar 1632 mit Deckung durch seine Württemberger Verwandtschaft und im Auftrag Gustav Adolfs während der schwedischen Dominanzphase in Südwestdeutschland gegen die Klöster losgeschlagen hatte,[14] am 13.4.1633 die Lande seines baden-badischen Vetters gegen hohe „Dankgelder“ von 200.000 Rt. von Schweden übertragen wurden[15] – im Juli wurden Geistliche und Ordensangehörige aus der Markgrafschaft deportiert[16] – und Johann Jakob II. von Eberstein, bei der Schlacht an der Alten Veste[17] bei Zirndorf verwundet, alle Allodialen durch Oxenstierna[18] als reichsrechtlich nicht anerkannte „schwedische Donation“[19] zurückerhielt.[20]
Die Schlacht bei Nördlingen[21] hatte Friedrich V. und Johann Jakob II. von Eberstein zur Flucht nach Strassburg[22] gezwungen.
Am 25.6.1636 wandte sich Ferdinand von Ungarn[23] aus Donauwörth[24] an den Generalleutnant Gallas und sprach seinen Verdacht aus, dass gewisse Räte, Hauptleute und Offiziere insgeheim mit Markgraf Friedrich V. von Baden paktierten und sich niemals den Friedensverhandlungen anschließen würden. Begründet war für ihn der Verdacht durch ein Schreiben der Erzherzogin Claudia von Tirol[25] vom 26.5.1636 aus Innsbruck:[26] „E. K. Mt. soll ich gehorsambst unangefüget nicht lassen, wassmassen kurz verwichener Zeit nach Eroberung des Schlosses Yochberg[27] nach zweijähriger Belagerung durch die Kaiserlichen eingenommen – sich selbiger Markgrafschaft [Durlach; BW] ausgetretene Undertanen bis in 500 wider angestalt und meinen Subdelegirten die Huldigung geleistet, welches auch von denen nach täglich ankombenden gleichmässig beschieht.
Demnach aber ich berichtet worden, dass bei solcher Occassion sich auch etliche verdechtige, mit dem Margrafen Fridrichen von Baden abgewichene, bei demselben bis dato aufgehaltene und mit Feind practicierte Räte, Haubtleute und Offizieren, so sich zwischen E. K. Mt und Chur Sachsen L. getroffen Friedenshandlung niemalen teilhaftig zu machen begehrt haben bei ihren eingehabten Gütern wieder einzuschleichen anmassen, welches jedoch aber bei solcher Bewandnuss und nachweiligen Stand des Reichs, ich keineswegs geschehen lassen, noch ratsamb zu sein befinden kann, ein Bedenken dergleichen Leut auf jedeseits begebende Gelegenheit die Undertanen widerumb rottiren, hochschätliche Prakticken anstiften, und mit ihm mehr Schaden als Nützen pflanzen würden. Hab ich die Verordnung getan dass Ihnen von dem Commendanten zur Preysach[28] einiger Passzettel nit erteilet werden solle.
Dieweilen sich aber selbige, under welchen die Zeit Haubtman Johann Ludwig von Stein, Kallenfels [Stein-Kallenfels; BW] und Dr. Mahler begriffen, zweifelsohne auf Anweisung bei E. K. Mt umb deren Verstattung und Perdonerteilung anmelden möchten, als hab ich ein unumbgenglicher Noturf zu sein erachtet, E. K. Mt wie hiemit gehorsambst zu ersuchen, ihnen und anderen margrafischen Beambten und Offizieren derzeit noch keine Begnadigung zu erteilen und bis zu erhoffenden Universalfriden abzuweissen oder noch zuvor mit meinem gehorsambsten Bericht gnedigst zu vernehmen“.[29]
Nach dem Tode Bernhards von Sachsen-Weimar[30] schrieb Reichskanzler Oxenstierna unter dem 25.8.1639 an Johann Kasimir zu Pfalz-Zweibrücken:[31] „Es meinen auch einige, das die Hertzugen von Weimar[32] sich der sachen annehmen werden, und bekenne ich zwar, das keiner teutscher Fürst beßer recht undt fueg darzu habe, wan mihr nicht der ubrigen naturel undt qualiteten bekannt were. An den Hern Marggraffuen von Baden Tuhrlach habe ich wohl gedachtt, zweiffle aber, ob sie es annehmen undt ob die armee ihr parieren würde“.[33]
[1] Vgl. KLEINSCHMIDT, Friedrich V.
[2] Vgl. HARRACH, DIARIEN.
[3] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[4] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[5] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], schwedischer, dann kaiserlicher Feldmarschall.
[6] Kraichgau; HHSD VI, S. 427f.
[7] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[8] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.
[9] Johann Ludwig v. Stein-Kallenfels [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[10] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[11] Bretten [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 116.
[12] MAIER, Unterpfalz, S. 82f.
[13] Breitenfeld [Kr. Leipzig]; HHSD VIII, S. 38f.
[14] So ließ er Gottesaue angeblich im Auftrag Gustav Adolfs besetzen u. plündern. In Herrenalb wurden die Mönche misshandelt u. vertrieben; da die Klöster als formell verlassen betrachtet wurden, standen sie nun unter württembergischem Schutz (!). In Württemberg hatten die Vögte die Bauern mit Waffen ausgestattet u. gezielt Jagd auf Mönche machen lassen; SEIBRICH, Gegenreformation, S. 498. Vgl. STEIFF; MEHRING, Geschichtliche Lieder, S. 532ff.: „Ein newes lied von der münchischen nacht=raben fluchtflug aus dem löblichen herzogtumb Würtenberg und insonderheit aus dem schönen kloster zu Blauwbeyren“. Im August 1632 erhielt Baden-Baden eine schwedische Besatzung unter Schaffalitzki. Auch sein Nachfolger Ernst v. Drautschwitz verfolgte den Orden gegenüber eine vergleichsweise moderate Politik.
[15] VIERORDT, Geschichte Bd. 2, S. 200f.; EISENLOHR, Kirchliche Geschichte IV, S. 29. Die Wiedereinsetzung in seine Güter hatte Friedrich V. immerhin 200.000 Rt. „Dankgelder“ an Schweden gekostet;
[16] KÖHLER, Konfessionsänderung, S. 37.
[17] Alte Veste [Gem. Zirndorf, LK Fürth]; HHSD VII, S. 14.
[18] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[19] Donation: Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der „Schenkung“ von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe wegen rückständigen Solds etc. war jedoch nicht kostenlos. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das „Herzogtum Franken“ verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde Reichskanzler Oxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das „Herzogtum Franken“ bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bamberg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. Vgl. DEINERT, Die Schwedische Epoche; SCHAROLD, Geschichte.
[20] KÖHLER, Konfessionsänderung, S. 103f. Im Reichshofratsgutachten, 1635 III 01, hieß es, dass ihm durch Oxenstierna Eberstein als „eine vermainte nichtige donation“ übergeben worden sei. Trotz des „crimen rebellionis“ wurde eine Entscheidung (im Hinblick auf Württemberg u. den Prager Frieden) aufgeschoben. Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichshofrat Antiqua 1139.
[21] Zur Wiedereinführung des Katholizismus nach der Schlacht vgl. WEECH, Bad. Gesch., S. 169f.; KÖHLER, Konfessionsänderung, S. 104ff.
[22] Strasbourg [Dép. Haut-Rhin].
[23] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[24] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[25] Claudia de’ Medici [4.6.1604 Florenz-25.12.1648 Innsbruck], Erzherzogin v. Österreich u. Landesfürstin v. Tirol. WEISS, Claudia de’ Medici.
[26] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.
[27] Hochburg, Burg [Gem. Sexau, LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 344f.
[28] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[29] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 237.
[30] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[31] Johann Kasimir v. Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg [20.4.1589 Zweibrücken-1652], Schwager Gustav II. Adolfs.
[32] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.
[33] BACKHAUS, Brev I, S. 280.