Alber [Albrecht, Albers], Stephan von

Alber [Albrecht, Albers], Stephan von; Obrist [ -9.8.1638 bei Wittenweier] Stephan von Alber [Albrecht, Albers] [ -9.8.1638 bei Wittenweier] war zunächst ligistischer Hauptmann,[1] später Obristleutnant[2] im kurbayerischen Regiment[3] Haimhausen,[4] dann im Regiment „Jung-Tilly“, das ihm am 20.6.1633 offiziell übertragen wurde. Er war Stadtkommandant von Osnabrück[5] und maßgeblich an der Planung und dem Bau der „Petersburg“, der Zwingburg Franz Wilhelms von Wartenberg[6] zur Kontrolle der aufsässigen Osnabrücker[7] Bürger, beteiligt. Ab dem Frühjahr 1631 amtierte er als Kommandant von Minden[8] und dann von Nienburg.[9]

Trotz der Besetzung der Grafschaft Pyrmont[10] wurden 1623 in die Grafschaft Lippe 5 Kompanien[11] des Regiments Haimhausen unter Alber verlegt. 2 Kompanien sollten in Lemgo,[12] die drei anderen auf die übrigen Orte verteilt werden. „Lemgo war, wie bereits erwähnt, wegen seiner Privilegien von Einquartierung verschont geblieben und auch zur Lieferung von Kontributionen[13] nur schwer zu bewegen gewesen. Oberst Lindloe,[14] der Kommandeur der früher in Lippe einquartierten Truppen, hatte im Frühjahr wegen Erschöpfung des übrigen Landes einen Zuschuß von Lemgo verlangt, zumal da Lemgo keine kaiserliche Freistadt, sondern nur eine Landstadt sei und auch Freistädte wie Speyer,[15] Worms[16] u. a. hätten kontribuieren müssen. Als Graf Simon[17] sich diesem Verlangen anschloß, behaupteten die Lemgoer, daß sie sich auf seine Veranlassung wegen der bestehenden Kriegswirren zum Schutze der Stadt mit Offizieren, Soldaten und Munition versehen, auch bei den Truppendurchzügen große Lieferungen hätten machen müssen, wodurch ihnen nicht geringe Kosten erwachsen wären; ihre Kasse sei daher erschöpft, auch sei es ihnen, obwohl sie sich in Braunschweig,[18] Minden, Osnabrück, Corvey,[19] Goslar[20] u. a. O. umgehört, nicht möglich Geld auszuleihen usw. Gegen die Einquartierung, die ihnen jetzt zugemutet wurde, protestierten sie natürlich erst recht; allein Tilly[21] bestand darauf, denn es war ihm viel daran gelegen, diesen festen Platz in seine Gewalt zu bekommen, da er bei der offenkundigen Feindschaft der Lemgoer gegen die Katholiken befürchten mußte, daß die Stadt bei einem neuen Einfall seiner Gegner diesen ausgeliefert werden und ihnen als Stützpunkt dienen könnte. Graf Simon mochte wohl auch gegen die Besetzung Lemgos nicht allzuviel einzuwenden haben, da diese Stadt nicht lange vorher sich vielfach widerspenstig gegen ihn gezeigt hatte und er ihr schon deswegen keinen Vorzug vor den andern gönnen mochte.

Am 1. Oktober fand in Cappel[22] eine Beratung des Grafen Simon mit dem Hofrichter Schwarz, Levin und Philipp v. Donop und dem Kanzler Deichmann über den Protest von Lemgo statt. Am folgenden Tage erschien dazu auch der kaiserliche Kommissarius, und am 3. Oktober wurde vereinbart, daß Lemgo wenigstens eine Kompagnie einnehmen und unterhalten, aber sonst in seinen Rechten nicht eingeschränkt werden sollte. Die Lemgoer schenkten einer solchen Zusage nicht mit Unrecht kein allzugroßes Vertrauen, schrieben aber am 7. Oktober an den Grafen Simon, die Kompagnie möge in Gottes Namen einziehen; es sei nur zu befürchten, daß ihnen vom Oberstleutnant die Torschlüssel genommen würden und daraus eine große Gefahr für die Stadt und den Grafen entstehen möchte. Dieses Schreiben mochte aber wohl nicht mit Zustimmung aller Bürger zustande gekommen sein, und als der Oberstleutnant seine Kompagnie ‚mit brennenden Lunten‘ einziehen lassen wollte, verweigerte ihm die nicht damit einverstandene Partei den Einlaß und leistete sogar tätlichen Widerstand. Die Kompagnie mußte zunächst wieder abziehen, und Bürgermeister und Rat wandten sich nochmals an die Grafen Simon und Otto[23] mit der Bitte zu intervenieren. Als die Lemgoer schließlich doch zur Aufnahme der Kompagnie genötigt waren, klagten sie eine Tage darauf, man hätte gemeint, daß Bürgermeister und Rat Schlüssel, Wort, Ronde,[24] Schildwacht und anderes behalten sollten, jetzt aber behalte der Oberstleutnant das ‚Wort‘ für sich, auch wolle er die Wachen an den Toren und auf den Wällen mit gleicher Anzahl wie sie selbst besetzen und niemand dürfe ohne sein Vorwissen ein- und ausgehen; dies wäre gegen die Abrede und die Bürger weigerten sich mit den Soldaten zusammen Wache zu tun. Außerdem liefen noch manche andere Beschwerden beim Grafen ein, z. B. darüber, daß ein Bürger Adolf zu Büxten von einem Soldaten aus Haß wegen Beleidigung des Kaisers denunciert worden war. Graf Simon konnte wohl nicht viel dagegen tun und suchte nur auf alle Weise zu beruhigen“.[25]

Noch in der Nacht vor der Schlacht bei Lutter am Barenberge[26] 1626 schickte Tilly zwei Melder des Gronsfeld’schen[27] Regiments zu Alber, der das 10 Kompanien umfassende Regiment Werner Graf Tilly [Montigny; BW] kommandierte,[28] mit dem Befehl, mit sechshundert Musketieren[29] den Wald hinter dem Schloss Lutter zu besetzen, den Christian IV. von Dänemark[30] mit seinen Truppen[31] auf jeden Fall passieren musste. Wenn Tilly den Angriffsbefehl erteilte, sollten diese den Gegner im Rücken beschäftigen, was ihnen gelang.[32] So trug auch Alber seinen Teil zum Sieg Tillys über Christian IV. bei.

Der Hildesheimer[33] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], der Albers von Bokenem her kannte, wo Dr. Jordan Tilly behandelt hatte und dann durch Albers wieder nach Hildesheim zurückgebracht wurde, hält in seinem Tagebuch unter dem 17./27.8.1626 dazu fest: „Der König bis Lutter am Bakenberg zue weichen bedrogen, da es zue ofnen Feldschlacht gedingen.

Es schickte der Tilli diesen Morgen 2 ordinantz Reuter nach Bokenem an dohmahligen Commendanten Obristleutnand Scheffel[34] Albrecht mit Befehl. Er, Albrecht, als bald (mit) 300 Mußquetirer nach Herhausen[35] an den Paß lagen,[36] und uffs des Königs bagage[37] Lerm zue machen, diese aber kamen zue spät, und wie Anfangs der König mit 800 aus commandirten Pferden zu Bernt Christ: geführt nebest dem Könige die ganze Tillische Armee in Confusion und über den Paß Herhausen[38] nach dem Seeseschen[39] Vorwerk getrieben, wo selbst Tilli das Anhaltische[40] [Anholt; BW] und sein Leib Regiment speißen ließ, diese Regimenter trieben den Könige wieder zurück, und weilen sich der König, des aus Bokenem commendirten Mußquetirer nicht versah, gehen die ihm in den Rücken, treiben den König in den Morast, das darüber zwischen 11 und 12 Uhren das Treffen anging, und über eine halbe Stund nicht gewehret, den der Ort übel dazue aptirt,[41] das also der König mit Hinterlaßung des Geschützes das Feld dem Tilli laßen müßen“.[42]

Dr. Jordan hält weiter unter dem 4.2.1627 fest: „Steffen Albrecht, Commendant, zieht mit seiner Compagnie aus Bokenem, nach Newstadt am Rübeberge“.[43]

„In diesem Jahr lagen wieder kaiserliche[44] Truppen unter dem bayerischen Oberstleutnant Stephan Albrecht und dem Kapitän Wilstrup[45] in Dissen.[46] Bei ihren Räubereien gingen dort u. a. der Meierhof[47] mit allem Inventar in Flammen auf“.[48]

Alber war bei der Belagerung Stades[49] 1627/28 durch ligistische Truppen anwesend. In seinem Bericht, den Kurfürst Ferdinand von Köln[50] von dem Osnabrücker Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg erhielt, hieß es über den englischen Kommandanten: „[Charles; BW] Morgan[51] ist mit dem König übel zufrieden, daß er ihne wider alle vertrestung also verlassen, begert ime nit mer zu dienen, hat in Stade ganz aufgezert, nicht mehr von victualien als bier und brot gehabt, pulver auch nur 11 tonnen hinterlassen“.[52]

Alber blieb auch weiterhin der Vertrauensmann Wartenbergs. „Nach seiner Wahl vom 27. Oktober 1625 traf endlich am 5. Januar [1628; BW] Franz Wilhelm von Wartenberg in Iburg[53] ein. Er war der evangelischen Stadt Osnabrück nicht gut gesonnen. Die bisherige Verfassung wurde außer Kraft gesetzt, und der Fürstbischof regierte eigenmächtig und zum Teil sogar mit Gewalt. Das Domkapitel[54] – einer der früheren Stände – war nur noch der Ausführungsgehilfe des Fürsten. Auf Verlangen von Franz Wilhelm schickte Tilly bayerische Truppen unter Stephan Albrecht nach Osnabrück. Sie belagerten die Stadt. Da nun die Zufuhr gänzlich abgeschnitten war, mußten die Dänen die Stadt verlassen. Stephan Albrecht zog mit sechs Regimentern in die Stadt ein, und sie nahmen hier Quartier. Somit war am 20. Januar Franz Wilhelm auch wieder Herrscher über Osnabrück“.[55]

Alber hatte die Kölner Gesandtschaft 1628 nach Lübeck[56] zum Hansetag begleitet.[57] Ab dem Frühjahr 1631 war er Kommandant in Minden.[58]

Augenscheinlich brachte Jost Maximilian von Gronsfeld, Pappenheims[59] Stellvertreter im Weser-Bereich, seine Kritik an dessen Kriegsführung auch persönlich Pappenheim gegenüber zum Ausdruck; Ende Februar 1632 waren die Differenzen zwischen beiden bereits soweit gediehen, dass man sich gegenseitig anschrie, Gronsfeld die weitere Mitarbeit kurzerhand einstellte und nicht mehr zum Dienst erschien.[60]

„Am Nachmittag gab Stephan Albers [Anfang 1632; BW] den Lemgoern[61] an die Hand, daß sie Pappenheim durch Zahlung von 50, 40 oder 30 Tausend Talern günstiger stimmen möchten. Als sie sich dazu nicht imstande erklärten, sprach er von 20 000 Tlrn., und als sie sich auch dazu nicht verstehen wollten, ließ er noch 5000 Tlr. nach mit der Versicherung, daß Pappenheim darauf fest bestände. Endlich aber wurde auf Fürsprache des Grafen Simon Ludwig[62] die Kontribution doch noch auf 8500 Tlr. herabgesetzt, die ‚neben etlichem wenigen baren Gelde in Wand und Schuhen und sonsten abgetragen wurden‘. Die Kaiserlichen beschwerten sich freilich hinterher, daß das für 1300 Tlr. berechnete Tuch nur 900 Tlr. wert gewesen wäre, und verlangten Nachzahlung der Differenz“.[63]

Nach einem kurzen Aufenthalt in Hameln,[64] Minden und Wolfenbüttel[65] schlug Gronsfeld sein Hauptquartier in dem als Winterquartier vorgesehenen Hildesheim[66] auf, nicht ohne nach Aussage seines Sekretärs aus der „Fr. Hauptresidentz [in Wolfenbüttel] an die 50.000 Thl. werth verguldeter und mit Perlen bestickter Tapezirey […] mit sich daweggenomen“ zu haben.[67] Das geschah wahrscheinlich auf Wunsch Pappenheims, der schon vor der Einnahme Wolfenbüttels 1627 bei Friedrich Ulrich von Braunschweig-Lüneburg[68] u. a. Tapisserien (d. h. gobelinartige Wandverkleidungen) für drei Zimmer und einen Spiegel „bestellt“,[69] aber nur den Spiegel und eine Uhr erhalten hatte.[70] Ähnliches hatte sich im März ereignet, als Gronsfelds Vertrauter, Alber, den Auftrag erhalten hatte, um Christian von Braunschweig-Lüneburg für seine nicht eingehaltenen Versprechungen zu züchtigen, u. a. die Residenz Petershagen[71] und andere Schlösser zu besetzen, um „Inventur“ zu machen, wie diese Kunstraubzüge – die auch Maximilian I. durch seinen Generalkriegskommissar Lerchenfeld[72] betreiben ließ – euphemistisch umschrieben wurden. Alber führte den Auftrag aber nicht aus, sicherlich mit Rückendeckung Gronsfelds, da er den Eindruck hatte, der Feldmarschall habe es einzig und allein auf die Tapisserien abgesehen.[73] Ende Juni diesen Jahres verfügte aber Maximilian I., daß man Alber das Regiment Jung-Tilly ganz übergeben sollte.[74]

Im Dezember 1634 ist Alber als Kommandant der Garnison in Nienburg nachgewiesen.[75]

Der Celler Herzog August der Ältere[76] wollte 1635 Alber als kaiserlichen Kommandanten von Nienburg mit 6.000 Talern bestechen, damit dieser Nienburg als Standort aufgab und abzog, was auch gelang. Dann sollten die Wälle und Festungsanlagen der Stadt geschleift werden. Herzog Georg[77] dagegen wollte die Schleifung verhindern und ließ die Stadt 1635 durch Obrist Wurmb[78] handstreichartig besetzen. Daraufhin übernahm Obrist von Stralendorf[79] das Kommando bis zum Eintreffen der Schweden.[80]

Der kurbayerische Obrist und spätere Kommandant von Weiden,[81] Augustin von Fritsch[82] auf Moos [1599-23.4.1662],[83] erwähnt ihn in seinem „Tagbuch“ bei der Belagerung Warburgs 1636[84] und bei den Kämpfen gegen Bernhard von Sachsen-Weimar:[85] […] „von Offenburg[86] auß, sein wür vf Schuttern[87] welches ein Closter, zuemarchirt, dorten die nacht yber der Schutter, welches ein khleines wasser, logirt, den morgen ist herzog Bernhardt gegen einen langen Dorf, nechst Schuttern vom Städtlein Lohr[88] herwerz marchirt khommen, da alsdann 1000. Mußquetierer mit 10. haubtleutten, darunter auch ich, mein Obristl. Zint[89] mit gewesen, vnnd sein vf iede Brückhen in dem Dorf, hundert man mit einen haubtman Commendirt worden, da michs dann vf die untter brückhen deß Dorfs, alwo die rechte Landtstrassen durchgangen, getroffen, von Ir Excell. Herrn Veldtmarschalckh Regiment ist herr haubtmann von Starzhausen[90] vf die nechste Brückhen khommen, mein Obristl. aber hat mir befolchen, ich solte die brückhen mit etwas holz verlegen, welches ich zwar gethan, wenn aber ein gewalt were khommen, hette es wenig zu der sachen gedaugt, hann habe ichs bald hingelegt, vnd verbaut, hettens andere eben sobalden wider weckh werffen khönnen, ich aber habe, damit ich nit von meinen Possten mit spot möchte verjagt werden, einen bössern fundt[91] erdacht, habe einen Corpraln[92] mit 15. Mann mit mir genommen, binn neben der Brückhen yber daß khlaine Brückhl, aber ein greulicher dieffer graben gewesen, hindurch vnd durch daß eine Würthshauß, da zwey grosse gegeneinander ybergestanden, gangen, den Corpraln in selbigen gartten hinder dem Würthshauß in daß eckh am endt deß garttens gefürth, selbigen befolchen, sobalden deß Feindts völckher, welche aller nechst ein Virtlstundt von disem Dorf am Weingebürg gestanden, sich mouirn werden, mir solches durch ein Mußquetier zu wissen thun, er aber solle mit der Mannschaft so lang haltent verbleiben, biß selbige vf einen Mußqueten-schuß[93] zu Ihn khommen, soll alsdann feuer vnder sie geben, vnd sich vf mich wider ins Dorf reterirn, sobalden nun der Feindt angefangen zue machirn, hat mirs der Corpral zu wissen gethan, vnd darbey sagen lassen, daß 2. Regiment zu Fueß vnnd eines zu pferdt, vf meiner strassen herwerts, die andern aber giengen gegen dem Berg, Oberhalb deß Dorfs, alwo der Obrist Güntter[94] mit seinen Regiment gestanden, zue, sobalden ich solches vernommen, daß die 3. Regimenter vf mich zugehen, hab ich mir wol einbilden khönnen, daßich nicht Bastant bin, mit meiner wenigen Manschafft Ihnen ohne Vortl zu resistirn, beuorab, wann sie die 2. grossen vnd hochen würthsheuser hetten eingenommen, hette ich mich nichts blickhen lassen, dörfen, alß hab ich mich geschwindt resoluirt, darmit ich nicht etwann spöttlicher weiß reterirn vnd zurück weichen dörffen, auß zwey bösen daß bösste zu erwählen vnnd meinen Forir[95] sambt seinen Forirschüzen[96] yber den Tiefen graben geschickht, die zwey hohen Würthsheuser in aller eyl ansteckhen lassen, da dann balt hernach mein Corpral Feuer geben, dahero dann Zeit gewesen, daß die beeden heuser Wackher gebränd, ich aber binn mit meiner Mannschafft an der Brückhen gestanden, sobalden nun der Feindt zwischen den Gärten hereingangen, habe ich allgemach meine Soldaten von 5 zue 5 feuer von meiner Brückhen geben lassen, alß nun der feindt gesehen, daß er wegen deß Feuers, weiln es von mehrgedachten Würthsheusern zusammen geschlagen, sein sie wider zurückh vnd hinder den Gärtten vf die nechste Brückhen, allwo der haubtman Starzhausen sein Possten gehabt, haben sie In alsobalden von seiner Brückhen verjagt, vnnd ist er gleich durch den Kopf geschossen worden worden, hette der guete Gaualier gleich mir gethan, wer er villeicht wohl daruon khommen, vnnd ob der Feindt wohl weitter durchs Dorf zugehen resoluirt gewesen, ist doch die Armee vnder disen hinder dem Dorf ankhommen, vnnd sein gleich 1000. Mußquetirer vnder dem Commando deß Obristen Steffan Albrechts, vf diese völckher loßgangen, selbige wider zurückh durch daß Dorf gejagt, so hat sich auch herr Obrist Güntter mit seinem Regiment vnnd 4. Stückhen vf seinen Berg sowohl verhalten, daß der Feindt, ob er wohl doch sich mit grossen verlust reterirn miessen, vnnd ist also der Feindt in grösster Confusion zurückh gegen den Stättlein Lohr gangen“.[97]

Am 9.8.1638 wurde Johann von Götz[98] bei Wittenweier[99] von Bernhard von Sachsen-Weimars Truppen so vernichtend geschlagen, dass von seinen 12.000 Soldaten nach der Schlacht nur noch 3.000 bis 3.500 unter die kaiserlichen Fahnen zurückkehrten.

In der „Relation Oder gründlichen Erzehlung“ über diese Schlacht heißt es: „Als Ihre Fürstl. Gn. Herr Bernhardt Herzog von Sachsen[100] / etc. den 27 Julii (6 Augusti) zu Langendenzlingen[101] ohnfern Freyburg[102] im Preyßgaw / general Randevous gehalten / vnd folgenden Tags ihren Zug auff Kenzingen[103] gerichtet / sich auch nahe bey solchem Städtlein gelägert / vnd aber von den vorauß gehabten Partheyen Kundschafft erlangt / daß die Keyserisch- vnd Bäyrische Armeen mit einer grossen menge Wägen von Früchten / Meel / vnd andern Vivers beladen / nahe bey dem Kloster Schuttern / angelangt seyen / so seyn Ihre Fürstl. Gn. noch selbigen Abend mit ihrer Armee wider auffgebrochen / vnd jenen entgegen / die ganze Nacht durch / biß an den Tag / marchirt / da sie dann Sontag Morgens / den 29 Julii (8 Augusti) die beede Herren General Feldmarschallen[104] / als den Signor Duca Savello,[105] vnd Herrn Graf Johan von Götzen / mit ihrer ganzen Macht / nahend gedachtem Closter / bey dem Dorff Friesenheim[106] angetroffen / die vorauß gesetzte Reuterwacht alsbald angesprengt / den Leutenant[107] so dabey / neben noch 8 Reutern gefangen / vnd etliche nidergemacht / den Rest aber biß vnter die Armee verfolgt / zugleich auch vermittelst etlicher Com̃andirter Troupen zu fuß / sonderlich von Franzosen / zween besetzte Posten erobert / vnd biß in 60 Mann dariñ erschlagen; Deßwegen dañ die Keyserische gut befunden / gemeltes Dorff / zu verhinderung mehrern nachsetzens / an vnterschiedlichen Orten in brand zustecken / weiln hochernanter beeder Herren Feldmarschallen Excell. Excell. ohne das / so bald sie der ohnversehenen Ankunfft Ihr Fürstl. Gn. vnd gleich erfolgten ansprengens / verständigt worden / sich mit der ganzen Armada / der Artilleri[108] vnd allem / auff ein hohen sehr Vortheilhafftigen Berg / nechst dabey / mit guter manier zuziehen / vnd von dar / auff Ihr Fürstl. Gn. Volck / mit Stücken[109] gar starck vnd ohnablässig / jedoch weil dieselbe fast alle zuhoch gegangen / ohne sondern effect vnd schaden / zuspielen[110] angefangen; Denen nun ist von Ihr Fürstl. Gn. Stücken / vnterschiedlich / wiewol so starck vnd offtmals nicht / jedoch mit mehrem effect geantwortet / auch sonst durch die Mußquetirs gegen einander scharmüzirt[111] worden / also daß solchen Vormittag an Keyserisch: vnd Bäyrischer seyten / ihrer selbstbekantnuß nach / gleichwol über 120 Mann todt geblieben / von Ihr Fürstl. Gn. Volck aber / 20. erschossen / vnd bey 30. gequetscht[112] worden; Obwol nun die zugegen gewesene Französische Trouppen / weil es ihnen anfangs wol geglückt / gar den Berg / vnd das Läger darauf / zu stürmen angewolt / so haben doch Ihre Fürstl. Gn. Herzog Bernhard / schon recognoscirt gehabt / daß allda / sonder grosse gfahr vnd schaden / nichts außzurichten war / vnd deßwegen rathsamer befunden / sich in das freye platte Feld dabey / vnd in ein rechte SchlachtOrdnung zustellen / der hoffnung / obgemelter Herren Feldmarschallen Excell. Excell. sich auch eins andern entschliessen / vnd auff Seine Fürstl. Gn. ankom̃en würden. Vorab / weil vermög aller ein zeither spargirter[113] Zeitungen / vnd von Herrn Graf Götzen selbst geführter discours, Ihr Excell. nichts anders / als dergleichen Gelegenheit sollen gewünscht haben. Weil aber beede Herren auß ihrem inhabenden Vortheil weiters vorzubrechen Bedenckens gehabt / vnd also / ausser was mit Canoniren vnd geringẽ scharmuzieren[114] / gemelter massen vorgegangen / an Ihre Fürstl. Gn. ferner nicht gesetzt / haben dieselben sich vmb den Mittag wider etwas zurück nach Mohlburg[115] gezogen / vnd damit den beeden Herren Feldmarschallen desto mehr vrsach gelassen / von dem ingehabten Berg sich ebenmessig zuerheben. Die Nacht darauff / ward beederseyts ohne Alarm zugebracht / vnd liessen Ihre Fürstl. Gn. den folgenden Morgen / war der 30 Julii (9 Augusti) den Gottesdienst vnd die Predigt von den Threnen Christi über Jerusalem[116] / so wegen deß Verlauffs den Tag zuvor eingestelt verblieben / ordentlich verrichten; vnd als zum beschluß derselben / bewegliche außführung geschehen / wie der langmüthige Gott die Verächter vnd Verfolger seines heiligen Worts / wann sie sich schon eine Zeit lang mächtig vnd schröcklich seyen / doch zuletzt stürzen lasse: Haben Ihre Fürstl. Gn. die endliche resolution gefast / auch hernach den vmbstehenden Cavallirn[117] gleich gesagt / daß Sie ohne fernern Verzug an den Feind zugehen / entschlossen werẽ / mit versicherung / daß ihnen Gott noch denselben Tag Heyl verleyhen werde; haben darauff als gleich der ganzen Armee auffbruch befördern lassen / vnd seyn / so bald Sie was wenigs speiß zu sich genommen / stracks zu Pferdt gesessen / auch weiln Sie Kundschafft erlangt hatten / daß offtermelte beede Herrn FeldMarschallen mit all ihren Völckern vnd Proviant-Wägen vnten am Rhein auffwarts zugehen allbereit begriffen seyen / haben Ihre Fürstl. Gn. damit sie nicht vorbey kommen / noch ihr intention mit Proviantierung der Veste Preysach[118] / erlangen möchten / ihnen vorzubiegen / destomehr geeylet. Seyn darauff bald nach 12 Vhren Mittags / nahend Wittenweyher (allda Ihre Fürstl. Gn. nechst verwichenen Jahrs dero Schiffbrück vnd Schanzen[119] gehabt) an sie kommen; Es hatten aber Ihre Excellentien sich dessen schon versehen / vnd derenthalb das Feld mit der schönen SchlachtOrdnung / darein sie sich bald gestellt / wol in acht genommen. Dagegen Ihren Fürstl. Gn. beschwerlich gefallen / durch ein zimlichen Wald / über ein Werte vnd Brucken zwischen zweyen tieffen / vnd mit dicken Hecken überwachsenen Gräben zu filiren,[120] welches dann vermittelst etlicher 100 Mann von der Gegenpart / wo nicht gar verwehrt / jedoch ein geraume zeit hätte disputirt werden können; Weil aber Ihren Fürstl. Gn. darinn kein widersetzligkeit anbegegnet / haben sie dero übergebrachte Trouppen sampt der Artolleri noch vor dem außgang deß gemelten Walds gesetzt / vnd wol enge zusammen gehalten / biß sie zugleich außbrechen / vnd mit rechter Ordnung den angriff thun können; da dañ das Canoniren von beederseyt / bald angangen / mit grossem eyfer stätig continuirt / auch Ihr Fürstl. Gn. rechter flügel (so der Herr General Major[121] Tupadel[122] geführt), weil der Keyserisch vnd Bayrische lincke flügel / von derselben stärckstem Volck / als nemblich den Curaßiern[123] vnd andern besten Regimentern erlesen gewest / gewaltiglich zurück getriben / vnd sich biß auff die reserve / welche der Obrist Kanoffsky[124] gehalten / zu retiriren getrungen worden. Weil nun derselbe noch etwas fern zuruck gestanden / so seyn die Keyserische an solcher seyt / in hoffnung gerahten / schon viel gewonnen zu haben; aber es hat nicht lang gewärt. Dann so bald besagter Herr General Major gemelten Herrn Obristen erlangt / seyn sie in all müglicher eyl wider auff vorerwehnten linckẽ flügel ankommen / vnd haben demselben / so ernstlich zugesetzt / daß er sich nicht weniger als jene zuvorn / nach secundirung vmbsehen müssen. Vnter dessen hat der Obrist Rosa[125] so neben dem Herrn Grafen von Nassaw[126] vnd Freyherrn von Puttbuß[127] / deß Herzogen lincke seyten gehalten / den Savellischen vnd Götzischen rechten Flügel / sonder grosse resistenz über Kopff vnd Halß / in ihr eygen Fußvolck gejagt / vnd biß dahin verfolgt / da dann die Keyßerliche Parthei grossen schaden gelidten / vnd alsbald ein theil derselben Infanteri / außzureissen angefangen. Inmittelst aber / seyn die andere Brigaden[128] gar nahe auff einander kom̃en / vnd haben doch die Keyserische Mußquetirs nicht eh Fewer geben wollen / biß der Herzog etlich keine Trouppen auß den seinigen gezogen / solche hart an sie geschickt / vnd das Kugelwechseln anfangen lassen / warüber die grosse hauffen aneinander kommen / vnd bald dieser: bald jener theil / von der Reuterey angesprengt / auch hingegen widerumb entsetzt worden. In welcher vermengung es so weit gelangt / daß sie endlich gar die Mußqueten[129] einander vmb die Köpff geschmissen / die Götzische von deß Herzogs Artolleri 3. zwölfpfündige[130] / vnd 4. der kleinen Regiments Stücklein[131] bekommen / hingegen Ihre Fürstl. Gn. all deß gegentheils Canon sampt darzu gehörigen Kugeln / in ihren gewalt gebracht / da sich dañ ein ieder theil / solcher seines Feinds Stücken nach vermögen: allein mit dieser mercklichen ohngleicheit / bedient / daß die Götzische / weil sie zu den erlangten 7. Stücken / mit tauglichen Kugeln nicht versehen / gar schlechten Vortheil davon gehabt / hingegen aber die Weymarische stetigs fort / vnd mit mercklichem effect schiessen können. Weil es nun zu lang gewärt / vnd das Artolleri Volck ganz darüber erlegen / so seynd theils von deß Herzogs Reutern abgesessen / haben der ermüdeten Constables[132] vnd Handlangere[133] Ampt versehen / vnd das Lob davon getragen / daß sie trefflich wol geschossen. Dessen aber ohnerachtet / weil die Keyserische immer mit mehrerm Volck nachsetzen können / lauter Alte / deß Handels verständige vnd wolgeübte Soldaten von beederseyt / mit einander zuthun gehabt / vnd bald nicht ein Squadron,[134] Er sey dann eusserst bemüssigt worden / das feldt raumen wollen / sondern sie sich so herzhafft mit einander herumb geschlagen / daß ein jeder theil zum zweyten mal auff deß andern vorige stell / zu stehen kommen / vnd also die Victori biß in die fünffte Stund wanckelmütig geblieben; So haben sie endlich nur Squadron: vnd Regimenter weiß auffeinander getroffen / vnd hat dern fast ein jedes absonderlich / auß dem Feld getrungen werden müssen / da dañ in der letzte die Götzische: vnd Savellische mit hauffen durchgegangen / einander nach in ihr eygen Bagage[135] gefallen / vnd solches selbst zu plündern angefangen / die Schwedische es ihnen aber nit gönnen wollen / sondern sie davon gejagt / vñ die guten Beuten[136] lieber vnter sich getheilt, damit aber sich also von einander gethan vnd getrennet / daß der Herzog auff sein meiste cavalleri kein Staat mehr machen können / sondern allein mit der Infanteri vnd etlich wenig Reutern stehen geblieben / vnd an dem Feld / auch all den andern Siegzeichen / so Gott ihren Fürstlichen Gn. zuerhalten gegönt / sich wol vnd Danckbarlich begnügt. Als es nun dahin gelangt / vnd Ihren Fürstl. Gn. die ihrige schon derenthalb glück zu wünschen angefangen / hat den Herrn General Major Tupadeln der eyfer getrieben / den Flüchtigen mit etlich wenig der seinigen ferner nachzuhawen / da Er dann seine Auffwärter vnd Diener hin vnd wider von sich geschickt / vnd als Er solcher gestalt allein wider zu rück gekehrt / in meynung / daß von den Kayserischen oder Bayerischen ganz niemand mehr zu gegen sey / ist Er von einer Troupp / so sich wider zusammen gefunden / ohngefähr angetroffen / vnd also gefangen mitgenommen worden: Wie sich dann auch auff der Wahlstatt / an einem Graben vñ Vortheilhafften Paß / noch endlich 5. Squadrons zu Pferd vnd 4. zu Fuß / widerumb befunden / welche sich ferner zu wehren zwar ansehen lasse / aber so bald die beynahende Nacht ihnen zu statten kommen / vnd ein wenig blinder alarm gemacht wurde/ in grosser dissordre durch: vnd auff Offenburg[137] gegangen / Allda Ihr Excell. Herr Graf Götz selbsten / nicht über ein halbe Stund geblieben / sondern mit 6 / seiner BagagiWägen / die Er von aller menge daselbst hinderlassen hatte / vnd von all den zusamen gefundnen Trouppen / sich noch dieselbe Nacht / beneben dem Herrn Gener. Wachtmeister[138] Schnettern[139] / Herr Obrist. Geyling[140] / Truckenmüllern[141] vnd Reynach[142] / auff Oberkirch[143] nach demselben Thal reterirt / allda Seine Excell. folgends etlich vnterschiedliche hohe Officirs / so todt auß der Schlacht mit abgeführt waren / oder doch vnterwegs noch / den Geist auffgeben / begraben: Inmittelst die verhawene Wege vber das hohe Gebürg / der Kniebis[144] genandt / durch das Landvolck eröffnen / den Rest Seiner Excell vnd deß Herrn Duca Savello Volcks / als biß in 1400. Reuter vnd 900. Mañ zu Fuß / doch alles in mercklicher confusion / darüber nach dem Würtenbergischen Land gehen / vñ besagte Weg gleich wider hinder sich stärcker als zuvor vergraben vñ verhauen lassen. I. F. G. Herzog Bernhart haben sich dagegen auff der Walstatt vnd eben an dem Orth / wo der Feind anfangs der Schlacht gestanden / vnter den Todten vnd gequetschten gelägert / vnd von dero denselben Tag gehabtẽ überauß grossen müh / mit frewden geruhet / dann Sie nahend alle Squadrons vnd Brigaden selbst angeführt / vnd sich zu mehrmaln mitten vnder der Feinde Trouppen befunden hatten / auch von theils derselben Officirs gekandt / vnd vmb ertheilung Quartiers mit namen angeruffen vnd gebetten worden. Aber der Allmächtige hat I. F. Gn. dermassen beschirmet / daß Sie ganz ohnverletzt geblieben / vnd allein auff dero Waffen 2. Schuß bekommen. Ihr Feldgeschrey in solch hitziger Schlacht / war abermalen / GOTT MIT VNS / aber bey den Franzos: vñ andern beywesenden Nationen / welche das Teutsche nicht wohl aussprechen kunden / Emanuel. Vnter der Götzischen vnd Savellischen aber / rufften sie / FERNANDUS.

Vnd ist im vbrigen der vollkom̃ene Sieg in deme bestanden I. Daß Ihre Fürstl. Gn. nicht allein dero von den Kays. in wehrendẽ Treffen / an sich gebrachte Stück / alle wider erlangt / sondern auch ihnen die ihrige / so viel sie gehabt / als nemlichen 2 halbe Carthaunen[145] / 2 schöne Böhler[146] auff 125. Pfund schiessend / 3 Falckonen[147] / 2 Falckonerlein[148] / vnd 4 Regiments stück / neben aller zugehör / von Kugeln / Granaten / Pulver vnnd Lundten in grosser anzahl / auch viel Wägen mit materialien / 2 Feld Schmitten / vnd aller nothwendigkeit eines wohlbestelten Artolleri Staats / sampt den darzu gehörigen Officiers vnnd anderm Volck / abgewonnen vnd erhalten. II. Daß Ihre Fürstl. Gn. all die Proviant vnd andere namhaffte Vivers / damit Preysach versorgt werden sollen / sampt darzu behörigen Wägen / deren in allem biß in 1000. gewest / erobert. III. Daß Sie neben deme / ihnen den Götzischen vnd Savellischen auch all ihr Bagage / so biß in 2000. Wägen vnd Kärch / vnd darunter viel hübsche Carotschen / mit manch guter Beut / Insonderheit aber der beeden / Herrn Generalen Canzleyen vnd Brieffe mit begriffen / aberhalten. IV. Daß Ihre Fürstl. Gn. ihnen 80 Cornet[149] vnnd Fähnlein[150] genommen / darunter allein von deß Herrn Feldmarschalckẽ Graf Götzens LeibRegiment[151] Curasiers / 7 schöne von Silber vnd Gold gestückte / von andern Regimentern Curasiers aber: auch etlich Cornet / sich befunden. V. Daß von den Keyserisch: vnd Ligistischen nicht allein über 1500 Mann auff dem Platz erschlagen / sondern ihrer auch ein grosse anzahl in den Rhein gejagt vnd ersäufft / viel zu Gnaden vnnd in Dienst auffgenommen / andere gefangen / vnd in Summa solch ansehnliches Corpus von lauter den ältesten Regimentern / zum wenigsten 12000 Mañ effectivè starck / also verringert vñ zerstrewet worden / daß wie obgesagt / dern nicht dritthalb Tausend mehr / zu Roß vnnd Fuß / bey ihrem General sich versamblet / Wie viel aber gequetschte / darunter seyn mögen / das weiß man noch nicht. Der Kayserisch Herr Feldmarschall Duca Savello ist in den Rucken geschossen / kümmerlich davon kommen. Herr Obrist Seneschal[152] ist gefangen / Herr Obrist Meusel[153] / Obrist Hagshausen[154] / Obrist Soles[155] / so das Prisigellisch:[156] Obr. Stefan Alber[157] / so das Tyllisch: vnd Obrist du Puis,[158] der das Eppische[159] Regiment hatte / deßgleichen der Obr. Limpach[160] / vnd wie man gewiß darvor hält / auch Herr Obr. Edelstett[161] / seyn Tod / 5 Obriste Leutenant seyn gefangen / vnd deren zum wenigsten 6. oder 7. gleichfals Todt. Von Obrist Wachtmeistern[162] seyn nur 3 gefangen / wie viel aber derselben / so dann auch von Rittmeistern[163] / Capitains[164] / Leutenanten[165] / Cornets[166] / Fenderichen[167] / vñ geringern Officirs eigentlich Todt geblieben / hat man noch der zeit nit allerdings wissen köñen / wiewol deren ein zimliche anzahl bekandt / vnd es auß obigem wohl abzunehmen ist. Obrist Wachtmeister Vivario,[168] ist neben andern zu Oberkirch erst begraben worden: Vnd seynd sonst von erstbenanten Officiers sehr viel: vnd allein bey dem Rosischen Regiment /über 100 gefangen / darunter die geringste / Quartiermeisters[169] seyn / daß man aber die gesampte anzahl von allen Regimentern / nicht zusammentragen tragen vnd hier benambsen können / ist die vrsach; weil die regimenter nicht mehr als einen ganzen Tag zu hauff geblieben / sondern von Ihrn Fürstl. Gn. theils vmb den Feind weiter zufolgen / mehrentheils aber vmb die Fütterung besser zu haben / hin vñ wider Commandirt: vnd auß einander gezogen worden. Gegen all oberzehltem haben Ihre Fürstl. Gn. in dem grossen vnnd ernsten gemenge ihr seyts verlohren / 14. Fähnlein vnd 8 Cornet / 2 Majors / als nemlich Major Weyerheim[170] von den Tupadelischen zu Pferdt / vnnd Major Vizdumb[171] von den Hattsteinischen[172] Regiment zu Fuß / beneben 8. oder 9 Rittmeistern vnd Capitains in allem / vnd etlich geringern Officirs / auch nicht über 500. gemeine Reuter vnd Knecht[173] / deren Zahl doch allgleich so reichlich ersetzt worden / daß (wie beweißlich) der grösser Theil Ihrer Fürstl. Gn. Regimenter zu Fuß / vmb etlich 100. Mann stärcker / ab: dann auff die Walstatt[174] gezogen: die gefangene gemeine Soldaten / so sich nicht alsbald gutwillig vntergestellt / vnd dern auch etlich viel 100 seyn / damit nicht eingezehlt. Sonsten aber / so seyn Ihren Fürstl. Gn. abgefangen / vnd in der retirada mit fortgebracht wordẽ / der General Major Tupadel / wie oberzelt / Obrist Leutenant Ruht[175] von dem Vorbußischen[176] Regiment / 4. Rittmeister / vnd 3. oder 4. Capitains / beneben etlich Leutenant / Cornets vnd Fendrichen / welche dann nechster Tagen sollen wider eingetauscht werden. Vnd seyn bey dieser ernsten occassion, Ihr Fürstl. Gn. seyts / am gefährlichsten gequetscht worden / Herr Obrist Rotenhan[177] / Herr Obrist Leutenant Rheingraf Johann Ludwig[178] / Obrist Leutenant Fleckenstein[179] / Major Rosa[180] / vnd Major Prestin[181] / aber nunmehr alle ausser lebensgefahr. Herr Obrist Rosa / vnd Herr Obrist Graf Wilhelm Otto von Nassaw seyn zwar gleichfalls vom schiessen beschädigt / haben doch einen Weg als den andern / immer mit fortzureiten / vnd ihre Dienst zuthun nicht vnterlassen. Dienstags den 31 Julii hernach / haben Ihre Fürstl. Gn. forderst die von dero Armee gebliebene Soldaten samptlich / vnd was man auch vom Feind für vorneme Officirs erkennen mögen / lassen ordentlich begrabẽ / weil auß mangl deß Volcks solches überal ins Werck zubringen / nicht möglich war, Ingleichem haben Seine Fürstl. Gn. Vorsehung gethan / daß die gequetschte versorgt / vnd hin vnd wider außgetheilt worden / hernach der Soldatesca zur ergetzlichkeit / die eroberte ProviantWägen / sampt allen Vivers[182] so darauff / zum besten gegeben / vnd zumahln dero Bagage von Mohlburg zu sich auf die Wahlstatt kommen lassen. Mitwochs den 1 (11) Augusti / frühe / ward zu Ehren deß Allmächtigen Gottes / welcher so ein reichen Sieg verliehen hatte / bey der ganzen Armee ein solenn Danckfest gehalten / da dann der Lobgesang / Gebet vnd Verkündigung der Wolthaten deß Allerhöchsten / bey jedem Regiment absonderlich / in dem ganzen Feld vmbher / erschallet / bey Ihren Fürstl. Gn. aber / sich alle Obristen vnd Vornehmbste Officiers befunden / vnd sampt denselben / Erstlichen den 124 Psalmen / Wer Gott nicht mit vns diese Zeit / etc. von Herzen gesungen / hernach auff anhörung der Predigt Göttlichen Worts sich vnter dem freyen Himmel vmbher / auf ihre Knie gelegt / vnd Gott durch sonderbahre Gebet / inniglich gedanckt / So dann auch das Te Deum Laudamus[183] etc. mit frewden intonirt, Vnnd hierauff so sein Ihren Fürstl. Gn. von dero Regimentern nacheinander / die eroberte Cornet vnd Fähnlein / vnterthäniglich præsentirt / vnd von dero Zelt plantirt[184] oder auffgesteckt worden / welches dann (weil sonderlich viel schön erneuerte Standarten vnd Fahnen darunter) sehr prächtig vnd magnifi. anzusehen gewest. Nach diesem haben Ihr Fürstl. Gn. erstlich so wol auß dero vorigen / als denen vom Feind new eroberten Stücken / hernach von der gesampten Cavallerie / vnnd so dann von den Mußquetirs zum zweyten mal / in hüpscher Ordnung Salve schiessen vnd also diß allgemeine Frewdenfest beschliessen lassen“.[185] Die Angaben des Historiographen und Habsburg-Anhänger Wassenberg[186] in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ bestätigen, dass Alber in dieser Schlacht gefallen ist.[187]

[1] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Theodor Viepeckh v. u. zu Haimhausen [1554-12.11.1626 Haimhausen], ligistischer Obrist, Geheimer Rat, Hofkammerpräsident, Generalkriegskommissar u. Gesandter.

[5] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[6] Franz Wilhelm Graf v. Wartenberg [1.3.1593 München-1.12.1661 Regensburg], Bischof von Osnabrück, Minden, Verden u. Regensburg, Kardinal. Vgl. GOLDSCHMIDT, Lebensgeschichte des Kardinalpriesters Franz Wilhelm Grafen zu Wartenberg.

[7] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[8] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[9] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.

[10] Bad Pyrmont [Kr. Hameln-Pyrmont], HHSD II, S. 29f.

[11] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[12] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[13] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[14] Timon [Thimon, Timas, Tyman, Tilmann, Thiemann, „Timor“] v. Lintelo [Lindeloo, Lindlo, Lintlo, Lindtloe, Lindloe] [1568-22.4.1650], ligistischer Obrist.

[15] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[16] Worms; HHSD V, S. 410ff.

[17] Simon VII. Graf zur Lippe-Detmold [30.12.1587 Schloss Brake-26.3.1627 Detmold].

[18] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.

[19] Corvey [Stadt Höxter]; HHSD III, S. 146ff.

[20] Goslar; HHSD II, S. 174ff.

[21] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[22] Cappel [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 141.

[23] Otto IV. Graf zur Lippe-Brake [21.12.1589 -21.9.1589 ?-18.11.1657 Blomberg].

[24] Ronde: Runde, Rundgang; Wachen u. Posten kontrollierender Offiziere.

[25] STEGMANN, Lippe, S. 32ff.

[26] Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter König Christian IV. und seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge von Mecklenburg von ihm abfielen. Die Dänen verloren etwa 6.000 Mann, 2.500 gerieten in Gefangenschaft. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote und Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen und Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. LAHRKAMPS Angaben, Bönninghausen, S. 246 (8.000 Tote), liegen eindeutig zu hoch. Das zeitgenössischen Flugblatt »Kurtze[r] vnd einfältige[r] […] Bericht« spricht von 6.000 Toten und 2.000 Gefangenen. Tillys Verluste lagen wohl deutlich unter 1.000 Mann. MELZNER, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Neue Beiträge, Chronik; KLAY, 27./17. August.

[27] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].

[28] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2398, fol. 533f.: »Volgt, waß für örther«.

[29] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[30] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; FINDEISEN. Christian IV.

[31] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

[32] WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript], S. 339f.

[33] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[34] Einer der zahlreichen Transkriptionsfehler in dieser Edition.

[35] Hahausen, heute Gemeinde in der Samtgemeinde Lutter am Barenberge [LK Goslar].

[36] muss heißen: legen.

[37] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[38] Herrhausen, heute Ortsteil von Seesen [LK Goslar].

[39] Seesen [LK Gandersheim]; HHSD II, S. 425f.

[40] Johann Jakob Freiherr v. Bronkhorst-Batenburg, Graf v. Anholt [Anhalt] [12.2.1582 Anholt-19.10.1630 Freiburg im Breisgau], ligistischer Generalwachtmeister, 1622 Feldmarschall u. Stellvertreter Tillys.

[41] angepasst, passend.

[42] SCHLOTTER, Acta, S. 14.

[43] SCHLOTTER, Acta, S. 18; Neustadt am Rübenberge [Region Hannover]; HHSD II, S. 343ff.

[44] Genau gesagt waren es aber Ligistische, die sich wegen der ständig einlaufenden Klagen gern und auch auf Weisung Maximilians I. von Bayern als Kaiserliche ausgaben.

[45] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[46] Dissen am Teutoburger Wald [LK Osnabrück].

[47] Meierhof: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

[48] VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 37.

[49] Stade; HHSD II, S. 432ff.

[50] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[51] Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade. Vgl. DODD, Arthur Herbert, Morgan, Sir Charles, unter: http://wbo.llgc.org.uk/en/s-MORG-CHA-1575.html.

[52] FORST, Korrespondenz, Nr. 251, S. 246: F. W. v. Wartenberg an Kurfürst Ferdinand, Iburg, 1628 V 24.

[53] Bad Iburg [LK Osnabrück]; HHSD III, S. 358f.

[54] Domkapitel: kollegial verfasste geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürti-gen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrenstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.

[55] VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 17.

[56] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[57] Vgl. Kaiser, Michael, Der Hansetag von 1628 – ein Kölner Reisebericht, III, in: http://dkblog.hypotheses.org/651#more-651, bzw. ders., Der Hansetag von 1628 – ein Kölner Reisebericht, II, in: http://dkblog.hypotheses.org/649; ders., Der Hansetag von 1628 – ein Kölner Reisebericht, Ihttp://dkblog.hypotheses.org/647.

[58] Vgl. die Erwähnungen bei STADLER, Pappenheim.

[59] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.

Vgl. STADLER, Pappenheim.

[60] Staatsarchiv Osnabrück Rep. 100 Abs. 4 Nr. 7, fol. 59f. (Ausfertigung): Stephan v. Alber an F. W. v. Wartenberg, Minden, 1632 III 18.

[61] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.

[62] Simon Ludwig Graf zur Lippe [14.3.1610 Brake-8.8.1636 Detmold].

[63] STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 82.

[64] Hameln; HHSD II, S. 192ff.

[65] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.

[66] Nach Pappenheims Bericht, Hildesheim, 1632 X 10, hatte er „96 Stück Metall und einen schönen Vorrat Proviant und Munition erobert, daß also Graf Gronsfelt mit seinem Volke ein stattlich Winterquartier haben kann; die Städte Hannover und Braunschweig vermeine ich auch wol mit Gottes Hülf innerhalb wenig Tagen zu gewinnen“. FISCHER, Hildesheim, S. 51f.; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 961, fol. 314f. (Abschrift): Pappenheim an Kurfürst Ferdinand, Hildesheim, 1632 X 10; ferner Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 289, fol. 78f. (Abschrift): Pappenheim an Maximilian I., Hildesheim, 1632 X 11; Österreichisches Staatsarchiv Wien Alte Feldakten 1632/10/121 (Ausfertigung): Pappenheim an Wallenstein, Hildesheim, 1632 X 13.

[67] SCHLOTTER, Acta, S. 56.

[68] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].

[69] Staatsarchiv Hannover Cal. Br. 21/2647, fol. 20-23 (Abschrift): Instruktion Friedrich Ulrichs, Braunschweig, 1627 X 29.

[70] Staatsarchiv Nürnberg HP 2484 A (Feldrechnung 1627/28), 40; STADLER, Pappenheim, S. 859.

[71] Petershagen [LK Minden]; HHSD III, S. 609f.; SOENKE, Schloss Petershagen.

[72] Christoph Freiherr v. Lerchenfeld [ -1649], bayerischer Generalkriegskommissar.

[73] Staatsarchiv Osnabrück Rep. 100 Abs. 4 Nr. 7, fol. 59f. (Ausfertigung): St. Alber an F. W. v. Wartenberg, Minden, 1632 III 18.

[74] BIERTHER, Kathrin (Bearb.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651. Teil 2. Bd. 8. Januar 1633-Mai 1634. München 1982, S. 184 f.

[75] BIERTHER, Kathrin (Bearb.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651. München 1986. Teil 2. Bd. 9. Juni 1634-Mai 1635, S. 655.

[76] August der Ältere Herzog v. Braunschweig-Celle [1568-1.10.1636].

[77] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.

[78] Georg Ernst Wurmb [Wurm, Worm] [24.08.1590 Nordhausen-13.12.1645] braunschweig-lüneburgischer Obrist.

[79] Lüder [Lydert] [Wulf ?] v. Stralendorf [Stralendorff, Strallendorff] [ – ], schwedischer Obrist.

[80] FEUERLE, Nienburg, S. 283 und 284

[81] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.

[82] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.

[83] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.

[84] Warburg [LK Warburg]; HHSD III, S. 752ff.; FRITSCH, Tagbuch, S. 159.

[85] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[86] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[87] Schuttern [Gem. Friesenheim, Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[88] Lahr [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 441ff.

[89] N Zündt [Zint] (v. Kenzingen ?) [ – ], kurbayerischer Obristleutnant.

[90] N Starzhausen [ -1638], kurbayerischer Hauptmann.

[91] Fundt: Finte, Täuschung, List.

[92] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[93] Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.

[94] Johann Günther [ – ], kurbayerischer Obrist.

[95] Fourier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Sie erhielten in der Regel 15 fl. monatlich.

[96] Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion und Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung.

[97] FRITSCH, Tagbuch, S. 163ff. Eine „Nacherzählung“ des Tagebuchtextes mit z. T. falscher oder unzureichender Nennung der Personen u. auch falschen Definitionen findet sich bei RUDNIK (Hg.), Tagbuch des Augustin von Fritsch.

[98] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[99] Wittenweier [Kr. Lahr].

[100] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[101] Denzlingen [LK Emmendingen].

[102] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.

[103] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.

[104] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[105] Federigo Duca di Savelli, Signore di Poggio, Principe d’Albano, (auch Friedrich Herzog v. Savelli) [Rom vor 1600-19.12.1649], kaiserlicher Feldmarschall.

[106] Friesenheim [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[107] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[108] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff.

[109] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[110] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[111] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[112] gequetscht: durch Hieb verwundet.

[113] spargiert: verbreitet.

[114] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[115] Mahlberg [Ortenau-Kr.]; HHSD VI, S. 496f.

[116] Lukas 19, 41-44.

[117] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.

[118] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[119] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“.

[120] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.

[121] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[122] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[123] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[124] Friedrich Ludwig Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] v. Langendorf [2.2.1592 Heidelberg-24.11.1645 Strasbourg], schwedisch-weimarischer Obrist.

[125] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.

[126] Wilhelm Graf v. Nassau-Siegen [13.8.1592 Dillenburg-18.7.1642 Orsoy], kaiserlicher Feldmarschall.

[127] N [Moritz ?] Freiherr v. Putbus [Puttbuß] [ – ], weimarischer Obrist.

[128] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[129] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[130] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB].

[131] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[132] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.

[133] Handlanger („handlangere“): Bezeichnung für den Assistenten des Geschützmeisters („konstapel“) in der schwedischen Armee.

[134] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[135] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[136] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

[137] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[138] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[139] Caspar Freiherr v. Schnetter [Schmetter, Schnitter, Schneder] [ -Oktober ? 1644], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

[140] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604-20.12.1654], kurbayerischer General.

[141] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.

[142] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.

[143] Oberkirch [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 587f.

[144] Kniebis [LK Freudenstadt]; HHSD VI, S. 412.

[145] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[146] Böller: kleiner Mörser; GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.

[147] Falkone: vergleichbar mit der halben Schlange, hatte ein 30faches Kaliber und daher auch ein leichteres Rohr von ca. 14-20 Zentnern und ein Gesamtgewicht von 22-30 Zentnern. Als Vorspann benötigte man 6-8 Pferde.

[148] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.

[149] Cornet: Fahne der kleinsten Einheit der Reiterei: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [DWB].

[150] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[151] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[152] Johann [Jan] Seneschal [„Schönschal“] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[153] N Meusel [ -9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obrist.

[154] Moritz v. Haxthausen [ –9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obrist.

[155] Gottfried v. Salis [Sales] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obristleutnant.

[156] Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr v. Brisigello [Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell] [ca. 1600-1652], kaiserlicher Obrist.

[157] Stephan v. Alber [Albrecht, Albers] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], ligistischer Obrist.

[158] [Johann] Ferdinand Freiherr von Puech [du Puich (Puck), du Puis, Pucher, Pais; Obrist [zwischen 1610 und 1612-19.11.1685], kurbayerischer Obrist.

[159] Ferdinand v. Oepp [Opp, Oeppe, Oep] [ -Juni 1637], ligistischer, dann kaiserlicher Obrist.

[160] Carl Freiherr v. Limbach [Limpach] [ – 9.8.1638 bei Wittenweier gefallen], kaiserlicher Obrist.

[161] Hans Jakob v. Edelstetten [Edlinstetten, Edlinstett] [ -23.2.1647 Memmingen], kurbayerischer Obrist.

[162] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[163] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[164] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[165] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[166] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[167] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[168] N Vivario [ -9.8.1638 bei Wittenweier gefallen] kaiserlicher Obristwachtmeister.

[169] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

[170] N Weyerheim [ -9.8.1638 bei Wittenweier gefallen], schwedischer Major.

[171] N Vitzthum v. Eckstädt [ – ], weimarischer Hauptmann.

[172] Philipp Eustachius Freiherr v. u. zu Hattstein [Hatstein, Hatzstein, Hedtstein] [ -3.8.1644], weimarischer Obrist.

[173] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[174] Walstatt: ursprünglich „von Leichen bedecktes Schlachtfeld‘ oder überhaupt ‚Ort, wo gekämpft worden ist‘; Schlachtfeld, Kampfplatz.

[175] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt – 3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.

[176] John Forbus [um 1600- ], weimarischer Obrist ?

[177] Hans Georg v. Rotenhan [1595-1638 Strassburg], weimarischer Obrist.

[178] Johann Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm-Kyrburg [1611- 24.5.1641 bei Quedlinburg gefallen], weimarischer Obristleutnant, nach Bernhards v. Weimar Tod unter Taupadel. Vgl. http://www.portraitindex.de/documents/obj/34800079.

[179] Friedrich Wolfgang v. Fleck[h]enstein [ -15.6.1674], französischer Generalmajor.

[180] Johann v. Rosen, genannt der „Lahme“ [ -15.12.1650], schwedisch-französischer Obristleutnant, Obrist.

[181] N Prestin [ – ], weimarischer Major.

[182] Vivers: Lebensmittel.

[183] Te Deum laudamus: Ambrosianische Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“.

[184] plantiert: aufgepflanzt.

[185] Relation oder gründliche Erzehlung / Wie die Ernstliche Feldt=Schlacht / so den 30 Julii Alten Calenders / dieses 1638 Jahrs / nahend dem Dorff Wittenweyher in dem Preißgaw am Rheinstrom / vorgegangen / sich Erstlich zugetragen / vnd endlich nach Gottes Willen geendet. Gedruckt im Jahr 1638 [Stadtbibliothek Ulm 1880].

[186] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[187] WASSENBERG, Florus, S. 428; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 600.

 

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