Macmeyer, N; Soldat [ – 1627 hingerichtet] Schottischer Soldat.
Der schottische Kriegsteilnehmer Monro erinnerte sich; MAHR, Monro, S. 56f.: „Als wir durch Langeland marschierten und dort in einem Ort Nachtquartier bezogen, kam es zu einer schlimmen Beschwerde über einen Soldaten namens Macmeyer von Monros Kompanie, der die Tochter des Bauern, bei dem er im Quartier lag, vergewaltigt hatte. Die Bauern beschwerten sich bei den Kriegskommissaren, und diese beschwerten sich bei mir. Um dem Recht Genüge zu tun, berief ich einen Kriegsrat der Offiziere des Regiments ein, da wir auch einen Untersuchungsrichter bei uns hatten. Nachdem der Fall genau untersucht worden war, wurde der Soldat aufgrund der Kriegsartikel S. M. zum Tode durch Erschießen an einem Pfahl verurteilt, damit die anderen durch dieses Exempel abgeschreckt wurden, eine ähnlich schlimme Tat zu begehen. Der Soldat erhielt Zeit, sich in der Nacht auf seinen Tod vorzubereiten, und der Geistliche unterrichtete ihn in seiner Christenpflicht. Am nächsten Morgen wurden die Kompanien zu den Waffen gerufen, die Wache erhielt den Befehl, die Hinrichtung vorzunehmen. Der Soldat, der sich tapfer und christlich gefaßt zeigte, wurde an einen Pfahl gebunden und von seinen eigenen Kameraden erschossen, die ohne Zögern das Kommando ausführten, das der Übeltäter selbst gab. Sein Leib wurde sofort begraben“.