Dorth, Johann von

Dorth, Johann von; Obrist [ – ] Dorth stand als Obrist 1622 in den Diensten Ernst von Mansfelds.

Als Dorth nach Wildeshausen[1] kam, hatte ihm das Kapitel 50 Taler verehrt,[2] um ihn günstig zu stimmen.

„Im April und Mai [1622] schwebten Verhandlungen, daß eine Kompagnie des Obersten Johann von Dorth unter dem Hauptmann Reiner de Rode von Heckern ihren Laufplatz im Amte Wildeshausen nehmen sollte. Nachdrücklich verlangten da die Beamten der beiden Städte Vechta[3] und Wildeshausen Schutz bei Münster.[4] Die münsterschen Räte verwahrten sich dagegen, daß aus Wildeshausen ein Werbeplatz gemacht würde. Sie wiesen auf zwei Abmachungen hin, einmal, daß am 2/12. Mai Christian von Braunschweig versprochen habe, das Stift Münster mit Durchzügen und Einquartierungen zu verschonen und dann auch auf die von dem Obersten von Dorth gegebene Zusage, seine Truppen jenseits der Weser zu halten und dem Stift Münster fernzubleiben. Mansfeld rückte im November 1622 in das Niederstift ein und besetzte nacheinander die Städte Meppen,[5] Kloppenburg[6] und Vechta; er hielt seine Sache für so sicher, daß er bereits mit dem Plane umging, aus dem größten Teil von Ostfriesland und den vier münsterschen Ämtern: Meppen, Kloppenburg, Wildeshausen und Vechta ein neues Hoheitsgebiet unter dem Schutze Frankreichs und im engen Bündnis mit den Generalstaaten zu machen. Mansfeld faßte diesen Plan, bevor er nach Wildeshausen eine Besatzung gelegt hatte. Nach Zahlung der Mansfeldschen Kontribution wurde Mitte Dezember Wildeshausen von Aurich[7] aus aufgefordert, eine Besatzung, womöglich 300 Reiter von Dorths, aufzunehmen. Es wurde bei der Forderung darauf hingewiesen, es geschehe nur, damit sich die Spanier nicht in Wildeshausen festsetzten – und es wurde versprochen, daß der Anteil Wildeshausens an der von den Ämtern Vechta, Kloppenburg und Wildeshausen gezahlten 1000 Taler zurückerstattet werden sollte. Da die Stadt Wildeshausen wegen ihrer verfallenen Befestigungen keinen Widerstand leisten konnte, erklärte sie sich bereit, vierzig Soldaten aufzunehmen. Auf diese Abmachung hin kam von Dorth am letzten Tage des Jahres mit 17 Männern, darunter Oberstleutnant Kolbach, und mit einer ‚Weibsperson‘ vor Wildeshausen an. Als von Dorth eingelassen zu werden begehrte, ging man darüber nicht lange zu Rate, sondern der Oberst wurde mit seiner Schar ’solenni occursus inauguratione‘, also feierlich durch die Pforte eingeführt – und als er am folgenden Tage es verlangte, wurde ihm Wildeshausen ‚leichtfertig‘ – wie das Kapitel nachher meinte – zur Garnison eingeräumt. Es ist verständlich, daß das Kapitel zu dem Urteil kam, denn der Oberstleutnant Kolbach, der so etwas wie Ortskommandant wurde, verschonte auch nicht die Geistlichen. Sie wurden gleich mit zur Kontribution ‚angefrischet‘ – und als nach kurzer Zeit die Besatzung Wildeshausens verstärkt wurde, wurde den sieben Kapitularen die stärkste Kompagnie des Rittmeisters Nolte zu unterhalten auferlegt. Diese Kompagnie wurde für die Kapitulare eine so große Plage, daß, als nach acht Tagen die Besatzung wieder verändert werden sollte und die Kompagnie wieder abzog, die Geistlichen so geplündert waren, daß sie kurz entschlossen flohen und dadurch eigentlich erst recht zu Schaden kamen. Nicht allein die Soldaten, auch die Bürger plünderten und zerstörten die geistlichen Wohnungen und Speicher und legten verschiedene Gebäude in Asche. In der Kirche selbst wurde zu der Zeit die 1516 erbaute Orgel und von dem halberstädtischen Oberst Spee und dessen Oberstleutnant Erlach, die sich mit Fußtruppen fünf Wochen in Wildeshausen aufhielten, die schon 1616 ganz baufällige Heiligengeistkapelle vor dem Huntetor und das Siechenhaus zerstört. Eine gewaltsame Eroberung Wildeshausens aber durch von Dorth widerspricht den oben mitgeteilten Tatsachen und es fehlen Belege für spätere Berichte, von Dorth habe seine Soldaten in Wildeshausen zwei Stunden lang plündern und aus taktischen Gründen ein Viertel der Stadt niederbrennen lassen. Dadurch wären die Soldaten ja nur um die Quartiere gekommen. Zudem hatte von Dorth anderes zu tun. Die Werbungen für Mansfeld und Christian nahmen solchen Umfang an, daß der Kaiser im Januar 1623 an die niedersächsischen und westfälischen Stände einen Aufruf erließ, feindliche Werbungen zu verbieten. Das kaiserliche Mandant sollte sogar – wenn möglich – selbst in vom Feind besetzten Orten, in Wildeshausen, Kloppenburg und Meppen und auch in Ostfriesland bekannt gemacht werden“.[8]

[1] Wildeshausen [Kr. Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.

[2] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 22.

[3] Vechta [Kr. Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[4] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[5] Meppen; HHSD II, S. 327f.

[6] Cloppenburg [Kr. Cloppenburg]; HHSD II, S. 100f.

[7] Aurich; HHSD II, 23ff.

[8] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 7ff.

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