Damitz, N

Damitz, N; Rittmeister [ – ] Damitz stand als Rittmeister in dänischen Diensten und war 1627 Kommandant von Fürstenau.[1]

„Die Dänen wurden mehr und mehr von der Weser abgedrängt; doch hielt Rittmeister Damitz noch Fürstenau und Oberst Limbach Nienburg[2] besetzt. Da traf im Spätherbst die Nachricht ein, daß Limbach kapituliert und zugleich die Räumung Fürstenaus versprochen habe. Damitz aber verweigerte die Uebergabe Fürstenaus; daher stand zu befürchten, daß das Belagerungsheer sich von Nienburg gegen Fürstenau und Osnabrück[3] wenden werde. Dazu hatte Bischof Franz Wilhelm [von Wartenberg; BW] das Regiment des Grafen Werner Tilly [Montigny; BW], eines Neffen des berühmten Oberfeldherrn Grafen Johann Tserklaes Tilly, in Dienst genommen. Damitz machte sich daher auf eine Belagerung Fürstenaus gefaßt und kam nach Osnabrück, um Bier und Brot einzukaufen, benutzte aber auch die Gelegenheit, mit mehreren Mitgliedern der Ritterschaft im Hause des Syndikus Dr. Gildemeister zu verhandeln. Sowie der Bischof dies erfuhr, befahl er der Stadt, Damitz gefangen zu nehmen. Der Rat geriet dadurch in eine peinliche Lage; er hatte sich stets auf die Neutralität der Stadt berufen und sollte sie jetzt selber verletzen, dazu noch auf Befehl des Bischofs ! Aber schließlich siegte doch die Furcht vor Franz Wilhelm: Der Rat gehorchte. Werner Tilly stand bereit, die Belagerung Fürstenaus zu beginnen; auf Entsatz konnte die Festung nicht rechnen, dazu saß ihr Kommandant gefangen. Daher kapitulierte sie, wahrscheinlich unter Damitz‘ Zustimmung. Damit hatten die Dänen ihren letzten Stützpunkt auf dem linken Weserufer verloren; ihren Gegnern fehlte westlich von der Elbe nur noch der Besitz der Städte Bremen,[4] Braunschweig,[5] Magdeburg[6] und Osnabrück“.[7]

Wahrscheinlich ist er identisch mit jenen Damitz, der im November 1631 als Obristleutnant beim Einzug Gustav II. Adolfs in Frankfurt[8] zwei Regimenter führte.

[1] Fürstenau [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 156f.

[2] Nienburg/Weser; HHSD II, S. 346f.

[3] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[4] Bremen; HHSD II, S. 69ff.

[5] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.

[6] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[7] HOFFMEYER, Osnabrück, S. 118f.

[8] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

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