„Langer Jacob“ [R. Jacob]

„Langer Jacob“ [R. Jacob]; Soldat [ – 21.7.1634 Meiningen] Der „lange Jacob“ stand 1634 in kursächsischen Diensten.[1] Wegen seiner in betrunkenem Zustand begangenen Taten und Lästerungen wurde an ihm eine durchaus übliche Kummulation von Strafen vollzogen.

Aus Meiningen[2] wird unter 1634 berichtet: „Den 21. Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments,[3] Hertzog Wilhelms zu Sachsen,[4] unter dem Commando dero Obristen Lieutenants,[5] Rudolph Georg von Wolfframsdorff,[6] so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen[7] zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen[8] gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim,[9] da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock,[10] an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“.[11]

[1] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Juni ? 2013).

[2] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[3] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[4] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.

[5] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[6] Rudolf Georg v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolffersdorf] [ – ], kursächsischer u. kaiserlicher Obrist.

[7] Angeblich handelte es sich dabei um einen Schnellgalgen: „Der Schnêllgalgen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, ein Galgen in Gestalt eines Griechischen Γ, welchen man ehedem besonders als eine Strafe für ausgerissene Soldaten gebrauchte, indem man sie mit rückwärts gebundenen Händen daran in die Höhe schnellte, d. i. vermittelst eines Seiles schnell in die Höhe zog, und sie eben so schnell wieder fallen ließ, um ihnen dadurch die Arme zu verrenken; der Wippgalgen. 2) Da diese Strafe nunmehr veraltet ist, so wird in weiterer Bedeutung ein Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu henken pflegt, noch ein Schnellgalgen genannt“ [ADELUNG, Bd. 3, S. 1002]. „Man pflegt auch noch jetzt in weiterer Bedeutung einen Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu hänken pflegt, einen Schnellgalgen zu nennen“ [KRÜNITZ].

[8] aufgepasstes Rohr: gespanntes, schussbereites Gewehr, Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss).

[9] Kaltennordheim [Wartburgkr.]; HHSD IX, S. 229f.

[10] Stock: „Besonders ist der Stock ein solcher Klotz, woran die Gefangenen in den Gefängnissen befestiget werden, oft auch ein ausgehöhlter Klotz, worein sie mit den Füßen geschlossen werden“ [ADELUNG].

[11] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.

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