Wenzel [Wentzel], Michael [Micel, MikleMilcke die]
Wenzel [Wentzel], Michael [Michel, Mikle, Milcke die]; Obristleutnant [ -nach 1648 ] Michael [Michel, Mikle, Milcke die] Wenzel [Wentzel] [ -nach 1648] lag 1640 noch als Obristwachtmeister[1] in Zittau.[2]
Aus Zittau wird berichtet: „Jetzt ward diese [sächsische; BW] Besatzung am 19. Aug., durch Infanterie unter dem Oberst-Lieutenant[3] Detlev v. Wedelbusch[4] ersetzt. Dieser ließ wieder, besonders in der Gegend des Weberthores, wo auch Häuser und Planken abgebrochen wurden, viel schanzen[5] und zwar so, daß die Bürgerschaft viertelweise diese Arbeit verrichten mußte. Er war streng, auch in Bestrafung von Bürgern. So ließ er am 11. Aug. den Stadtzimmermeister, Cph. Schramm, auf dem Markte an die Säule[6] schließen. Bedeutend waren auch die Geldforderungen dieses Commandanten, der übrigens gern in Ullersdorf[7] am Tanz sich erlustigte. Die Erpressungen wurden durch Execution[8] und Wegnahme von Tuch (am Jahrmarkt-Montage, 400 Thaler an Werth) und Leinwand desto drückender. Bis in den Sommer dauerte seine Commandantschaft. In dieser Zeit streifte Wanke,[9] 18. Mai u. 2. Juni, wieder hier vorbei, nahm den Landleuten das Vieh hinweg und bemächtigte sich einiger Bürger unserer Stadt, die er als Geißeln mit nach Görlitz[10] nahm und erst dann losließ, bis ihm Zittau 800 Thlr. bezahlte, die er noch zu fordern zu haben behauptete. Seiner Streifereien wegen ward das böhmische Thor geschlossen und eine Reiterschaar von 400 Mann, unter dem Oberst-Wachtmeister Wenzel, am 2. Juli, hergelegt. Im Dec. machten auch Croaten,[11] die gefürchtesten Gäste, die Gegend unsicher. In diesem Jahre 1640, waren vor den Thoren oftmals Duelle[12] zwischen Offizieren. Georg v. Löben auf Hörnitz schlug sich dreimal mit fremden Offizieren.
Bei der harten Belagerung von Görlitz, 1641, welches von Schweden, unter Wanke und Schulmann,[13] tapfer vertheidigt und vom General[14] Golz[15] und dem Kurfürsten von Sachsen,[16] der seit dem 6. Aug. persönlich mit dem Arnheimschen[17] Regimente[18] zugegen war, eingeschlossen wurde, hatte unsere Stadt auch schwere Leistungen zu gewehren, denn sie musste die Verpflegung[19] von fünf Regimentern vor Görlitz übernehmen, wöchentlich 1200 Thaler dazu zusammenschießen, viele Lebensmittel in das Lager liefern (weshalb Wedelbusch die Getraideböden streng untersuchen ließ) auch für die kurfürstliche Tafel das Wildpret, die Fische, das Bier und den Wein schaffen, und die vor Görlitz Verwundeten[20] hernehmen. Die Kosten von der Einquartierung unter Wedelbusch rechnete man, ohne die Lieferungen, auf 12,759 Thaler“.[21]
Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[22] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ über die Einnahme von Schweidnitz[23] am 21.5.1642 durch die Truppen Torstenssons:[24] „Mit diesem allen sind die Schwedischen noch nicht begnüget vnd ersättiget worden / sondern haben nach fettern Beuten[25] getrachtet / vnd sich vnterstanden die Statt Schweinitz auch vnter ihren gewalt zu bringen / wie sie dann ohne längern verzug ihren March darauff genommen. Als nun der Schweden intent auff Schweinitz / I. F. G. Hertzog Frantz Albrecht von Saxen-Lawenburg[26] / als Keyserl. General notificirt worden / hat er sich eilends in person mit 7000. Mann starck auch dahin begeben / deß gäntzlichen vorhabens die Statt mit 300. Musquetierern[27] zu verstärcken / vnd der Schweden vorhaben zu verhindern / hat I. F. Gn. alsbald den General Major Königsmarck[28] / welcher den fortrab geführet / angetroffen / mit demselben chargiret,[29] vnd endlichen / weil er sich zu schwach befunden / zu rück zu weichen gezwungen.
Als solches nun dem General Torstensohn / welcher mit der gantzen Armee nicht gar ein Meil weges dahinden gewesen / verkundtschaftet worden / daß die Königsmarckische zu weichen gezwungen worden / hat er sich nicht lang gesäumet / sondern ist eilends mit der Cavallery in person auff die Keyserische zugangen / vnter dessen in guter Ordre das Fußvolck vnd Stücke[30] auffs schläunigst folgen lassen / dieselbe mit der gantzen Cavallery / vnd zu rück gebrachten Königsmärckischen / ringsum vmbgeben dermassen chargirt vnd tapffer angegriffen / daß die Keyserische also in verwirr gebracht / auch gäntzlich ruinirt vnd geschlagen worden. In diesem harten Treffen ist Ihr Fürstliche Gnaden Hertzog von Saxen-Lawenburg tödlich verwundet vnd gefangen / an welcher empfangenen Wunden er dann am dritten Pfingsttage zu Schweinitz todes verfahren / General Major Hanaw[31] / Obrister Warloffsky[32] / Obrister Knoch[33] / Wachtmeister Milcke die Wentzel / auch viel hohe vnd andere Officirer / wie ingleichen 2000. Reutter gefangen[34] / die nach erobertem Schweinitz sich vnterstellen[35] müssen: Bei dieser herrlichen Victori haben die Schweden 38. Standarden / 4. Feldstücklein[36] vnd sehr stattliche Beute überkommen“.[37]
Wenzel war 1645 zum Obristleutnant des Regiments Gersdorf[38] avanciert. Er geriet in der Schlacht bei Jankau[39] in Gefangenschaft[40] und wird in einer Liste der kaiserlichen Gefangenen aufgeführt, wobei für einen Obristleutnant 500 Rt. Ranzion[41] gefordert wurden.[42]
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[1] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[2] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.
[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[4] Detlev [Dietloff] v. Wedelbusch [1604-24.12.1670], kursächsischer Obristleutnant, Obrist.
[5] schanzen: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale.
Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der so genannte Schanzmeister.
[6] Pranger: entweder Halseisen an einem öffentlichen Gebäude, als Holzpfahl mit Halseisen oder Sitzpranger bzw. Schandesel und Käfig, ein weit verbreitetes Strafwerkzeug zur öffentlichen Zurschaustellung, ab dem 13. Jahrhundert zur Vollstreckung von Ehrenstrafen benutzt. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, die teilweise ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder zumindest erschwerte. Zudem war der Bestrafte Schmähungen ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Das Bewerfen der Angebundenen mit Gegenständen und das Prügeln waren üblich, in manchen Städten jedoch untersagt. Vgl. SCHILD, Gerichtsbarkeit, S. 214ff.
[7] Ullersdorf, heute Ortsteil von Radeberg [LK Bautzen].
[8] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[9] Jacob Wancke [Wanke, Wank, Weerke, Weynecke, Wanek] [ – ], schwedischer Dragoner-Obristleutnant, Obrist.
[10] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.
[11] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Dieser ließ gefangene Kroaten auch nach Schweden in die Kupferbergwerke bringen; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“.Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[12] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[13] N Werner, gen. Schulmann [ -28.7.1643], schwedischer Obrist.
[14] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[15] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. der Kron, v. Kranz ?; Golz, Goltzke, Golonitz] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[16] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[17] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
Wolf Christoph I. v. Arnim [Arnheim] auf Pretzsch [19.12.1607 Lindow -21.3.1668 Pretzsch], kursächsischer Obrist, Generalleutnant, Kammerherr, Geheimer Rat u. Kriegsrat, Obrist u. Oberkommandant der Festungen Pleißenburg u. Wittenberg, Amtshauptmann zu Leipzig u. Grimma, zum Generalleutnant. aufgestiegen und zusätzlich zu Döben, das er schon besaß, 1647 auch mit Pretzsch an der Elbe belehnt worden.
[18] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[19] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365.Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[20] Krankenversorgung: Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Johann Ernst von Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“.
[21] PESCHECK, Handbuch der Geschichte von Zittau Bd. 2, S. 586f.
[22] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[23] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[24] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[25] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[26] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[27] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[28] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten.
[29] chargiert: gekämpft.
[30] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[31] Augustin v. Hanau [10.8.1591-24.8.1661 Gamig], kursächsischer, kaiserlicher Obrist u. Generalwachtmeister.
[32] Peter v. Warlowski [Warloffsky, Werlowski] v. Warlow [ – ], kaiserlicher Obrist.
[33] Christian Ernst v. Knoch [Knoche] [ – ], kursächsischer Obristleutnant, Obrist.
[34] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.
[35] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „Unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[36] Feldstück: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Wahrscheinlich ist hier oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[37] WASSENBERG, Florus, S. 480ff.
[38] Hans Abraham v. Gersdorf [Gersdorff] [22.1.1609 Kay-4.9.1678 Torgau], kursächsischer Obrist.
[39] Schlacht bei Jankau am 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.
[40] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 5. Buch, 9. Kap., S. 43.
[41] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[42] GANTZER, Archivalische Quellen, S. 36, 40.
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