Walderdorf, Johann Adam von

Walderdorf, Johann Adam von; Hauptmann, Oberamtmann [ – ] Walderdorf hatte in spanischen und kaiserlichen Diensten gestanden, bevor er würzburgischer Oberamtmann im Amt Jagstberg[1] wurde.[2]

Walderdorf stand 1626 als Hauptmann[3] im spanischen Regiment[4] Karl [d. J.] Graf v. Mansfeld.[5] In diesem Jahr tötete Comargo,[6] Obristleutnant[7] des Regiments, während seines Aufenthaltes in Gallarate[8] [Herzogtum Mailand] seine leichtlebige Gattin wegen deren Untreue, wurde aber letztlich nach eingehender Untersuchung freigesprochen.[9] Walderdorf saß dabei im Kriegsgericht.

Er war 1632 an der Gefangennahme des Ludwig Eberhard Graf zu Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach u. Gleichen[10] beteiligt.

„Als nachhaltig schädigend erwies sich für Graf Ludwig Eberhard von Hohenlohe-Pfedelbach seine Gefangennahme durch kaiserliche Soldaten im Jahre 1632. Wie erwähnt, war dem Grafen von den Schweden die Reichsabtei Marchtal[11] geschenkt worden, woraufhin dieser dorthin reiste, um die Huldigung seiner neuen Untertanen entgegenzunehmen. Nachdem dieses am Pfingstmontag, dem 21. Mai des genannten Jahres geschehen war, haben angeblich drei kaiserliche Reiterkompanien[12] das Kloster überfallen sowie nach erfolgloser Gegenwehr den Pfedelbacher Grafen gefangennehmen und nach Lindau[13] verschleppen können. Dessen in seiner Residenz zurückgebliebene Beamte versuchten nun mit Hinweisen auf die Erbeinung von 1511, die Unterstützung der übrigen Grafen von Hohenlohe für die Freilassung ihres Bruders und Vetters zu gewinnen. Die aus dem Hause Erbach stammende Gattin des Gefangenen, Gräfin Dorothea (1593-1643), zeigte sich angesichts der mißlichen Lage untröstlich und wohl nicht hilfreich bei der Suche nach angemessenen Reaktionen.

Während sich etwa die Langenburger[14] Herrschaft auf eine geistliche Unterstützung des Grafen beschränkte, indem der Hofprediger angewiesen wurde, den Gefangenen in den Pfarrkirchen in das Gebet einschließen zu lassen, bemühten sich seine Brüder aus der Waldenburger[15] Linie des Hauses Hohenlohe um eine Freilassung, die sie freilich erst im April 1633 erlangen konnten. Dabei standen vor allem erhebliche finanzielle Engpässe im Wege, die mit Hilfe der Neuensteiner[16] Vettern umgangen werden sollten. Denn die Entlassung des Pfedelbacher Grafen aus der Gefangenschaft erforderte den Einsatz hoher Geldsummen, zumal mit den verschiedenen Kriegsparteien umständlich ein Gefangenenaustausch verabredet werden mußte. Erst im August 1633 ließ der Langenburger Kanzleidirektor Assum im Namen der Regentin Anna Maria ein Schreiben entwerfen, in dem Graf Ludwig Eberhard zu seiner Heimkehr gratuliert wurde.

Die hohen Geldsummen, welche die Freilassung verschlangen, stellten für die Herrschaft Hohenlohe-Pfedelbach eine zusätzliche Belastung dar. Ohnehin war Graf Ludwig Eberhard im Frühjahr des Jahres 1641 gezwungen, mit dem Langenburger Kanzleidirektor Kontakt aufzunehmen, damit wir mit einander ein freundliche Conversation pflegen möchten. Anläßlich dieser Einladung erfuhr Assum, daß der Graf in so großem Elendt und Noth steckhe, das [er s]ich anbderst nit dan durch guetter Freund Rahtt und Hülffe weiß auszuwickeln, dan [es ihm] ad extrema gehet, das [er] weder Frucht, Wein oder Geltt habe, das [er s]eine Haushaltung khan hinausführen. Bemerkenswerterweise suchte Graf Ludwig Eberhard in dieser Situation den Rat eines als guten Freund bezeichneten bürgerlichen Beamten seines verstorbenen Vaters, und hoffte auf dessen Hilfe.

Graf Ludwig Eberhard hatte in seiner Not den – zunächst geheim zu haltenden – Plan gefaßt, seine Anteile an der Stadt Öhringen[17] und am sogenannten Steinhaus, dem Amtssitz der waldenburgischen Linie in der gemeinsamen Stadt, den übrigen hohenlohischen Grafen zu verkaufen. Ein entsprechendes Angebot wollte er zwar zunächst in Waldenburg und Schillingsfürst[18] unterbreiten, ging jedoch nicht davon aus, daß dort genug Geld zur Übernahme seines Sechstels an Öhringen zur Verfügung stand. Deswegen benötigte er den Langenburger Kanzleidirektor, den er durch sein devotes Auftreten dazu bringen wollte, bei dem Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe-Weikersheim und Joachim Albrecht von Hohenlohe-Langenburg sein Fürsprecher zu sein. Immerhin hatte Graf Ludwig Eberhard noch genug Geld, Johann Christoph Assum für seine Dienste 1000 fl. anzubieten.

Diese Pfedelbacher Pläne sind indes nie in die Tat umgesetzt worden, zeigen jedoch die verzweifelte Finanzlage, in der sich auch Graf Ludwig Eberhard befand. Sie sind zudem ein weiterer Hinweis darauf, daß die finanzielle Situation in den Herrschaften der Waldenburger Linie des Hauses Hohenlohe während des Dreißigjährigen Krieges dramatisch ungünstiger war als in Weikersheim,[19] Langenburg und wohl auch in Neuenstein. Das hatte schon das Beispiel der Gräfin Dorothea Sophie von Hohenlohe-Schillingsfürst gezeigt, die zur Geldbeschaffung beispielsweise auch ein Darlehen bei der Langenburger Herrschaft aufnahm und zur Rückzahlung die Steuereinkünfte aus mehreren Dörfern abtrat.

Zu allem Übel erreichten den Pfedelbacher Grafen im Winter der Jahre 1641 und 1642 zum wiederholten Male Geldforderungen aus der Zeit seiner Gefangenschaft, in die er nahezu ein Jahrzehnt zuvor geraten war. Mit diesen überzog ihn Johann Adam von Walderdorf, einer der Kommandanten der Reiterkompanien, die ihn in der Reichsabtei gefangen hatten, und deme [er] damahls inn Schreckhen unnd perplexirter Sorge für [s]ein Leben 1000 Ducaten zubezahlen versprochen. Diese nicht in Abrede gestellte Zusage war Gegenstand eines langen, erbitterten Briefwechsels, in dem es vorwiegend um die vom Fordernden bezweifelte Zahlungsunfähigkeit des ehemals Gefangenen ging. Es war nicht ohne Pikanterie, daß Walderdorf zeitweilig Oberamtmann im vom hohenlohischen Territorium nahezu umschlossenen Amt Jagstberg war.

Hartnäckig beteuerte Graf Ludwig Eberhard von Hohenlohe-Pfedelbach, bey [s]einem verderbten statu, da [er] nit allein durch die Capter [Gefangenschaft] in vil 1000 fl. Schaden gerathen, sondern auch nach der Nördlinger Schlacht[20] umb [s]eine Herrschafts[-] unndt in den gefolgten Exilio umb alle [s]eine übrige Mittel vollendts kommen, nicht zahlen zu können. Er konnte Walderdorf, der schon nach seiner Gefangennahme alle seine Pferde und zusätzlich Geld erhalten hatte, freilich nicht zum Forderungsverzicht überreden, mußte im Gegenteil anerkennen, daß ihn die Reiter zwar ihrem Befehl gemäß, aber letztlich doch Dank der Durchsetzungsfähigkeit des Offiziers, nur gefangen und nicht niedergemacht hätten. In Walderdorfs nachhaltigen Forderungen erblickte der Graf aus dem Hause Hohenlohe folglich vor allem eine erhebliche Schmälerung seiner Reputation.

Graf Ludwig Eberhard konnte sich allein nicht, aber auch nicht mit Unterstützung seiner Verwandten aus der Waldenburger Linie helfen und mußte schließlich erneut in Langenburg Hilfe suchen, was erfolglos blieb. So führt die Gefangennahme dieses Grafen aus der Waldenburger Linie des Hauses Hohenlohe vor Augen, wie wenig nützlich die schwedischen Schenkungen den hohenlohischen Herrschaften gewesen sind“.[21]



[1] Jagstberg [Gem. Mulfingen, Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 380.

[2] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 384, N 13 a.

[3] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[5] Karl [d. J.] Graf v. Mansfeld [1588/1590-1654/61], vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S 31, Anm. 41.

[6] Theodor Freiherr de Comargo [Camario, Cammerario; „Carnay”] [ – nach 16.11.1632], ligistischer Obrist.

[7] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[8] Gallarete [Prov. Varese, Lombardei].

[9] WEBER, Aus vier Jahrhunderten, 1. Bd., S. 28-41.

[10] Ludwig Eberhard Graf zu Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach u. Gleichen [Waldenburg 19.1.1590-Pfedelbach 1.11.1650].

[11] Obermarchtal [Alb-Donau-Kr.]; HHSD VI, S. 592f.

[12] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[13] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[14] Langenburg [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 448f.

[15] Waldenburg [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 845f.

[16] Neuenstein [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 564.

[17] Öhringen [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 612ff.

[18] Schillingsfürst, unter Kupferzell [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 436.

[19] Weikersheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 860ff.

[20] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[21] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 259ff.

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