Twistern, Rinovius

Twistern, Rinovius; Obristleutnant [1582- 30.10./9.11.1642 Leipzig] Der aus Bremen[1] stammende Rinovius Twistern [1582- 30.10./9.11.1642 Leipzig] stand 1642 als Obristleutnant[2] in schwedischen Diensten.[3]

In der Pauliner-Kirche[4] in Leipzig[5] fand sich diese Inschrift zu dem mit ritterlichen Zeichen[6] dort beigesetzten[7] Rinovius Twistern: „An. 1642. d. 30. Oct. ist der WohlEdle / Veste und Mannhafte RINOVIUS TWISTERN, aus Bremen bürtig / unter Ihrer Kön. Maj. in Schweden / von des Herrn GeneralMajors[8] Axel Lilien[9] Teutschen Regim.[10] zu Fuß / best. Obristerleut. vor Leipzig in der Schlacht[11] geblieben / seines Alters 60. Jahr / dessen Seele Gott der Herr am Jüngsten Tage zu frölicher Auferstehung erwecken wird“.[12]

[1] Bremen; HHSD II, S. 69ff.

[2] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Pauliner-Kirche: protestantische Universitätskirche in Leipzig.

[5] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[6] ritterliche Zeichen: Dazu gehörte das Totenschild: eine recht kostenaufwendige „Totengedenktafel für einen männlichen Verstorbenen aus dem Adel oder dem ratsfähigen Bürgertum. In einer Kirche oder Kapelle aufgehängt, erinnert sie in heraldischen Formen durch Wappen und Inschrift an den Toten. Der Brauch hatte seine Blütezeit im 16. Jahrhundert und verlor sich allmählich in den folgenden zweihundert Jahren. Das Epitaph, ein Grabdenkmal aus Holz oder Stein, übernahm seine Funktion“ [wikipedia]. Weiter wurden bei Offizieren Fahnen, Degen und Sporen in der Kirche aufgehängt.

[7] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); BELLINCKHAUSEN, TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“. Zum Teil wurden aus Kostengründen auch 3 Offiziere in ein Grab gelegt; BECK, Chronik Bd. 1, S. 77.

[8] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[9] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[10] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[11] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; Rudert, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.

[12] STEPNER, Inscriptiones, Nr. 357, S. 99.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.