Ruiz [Ruis], Daniel de

Ruiz [Ruis], Daniel de; Obrist [ – ] Daniel de Ruiz [Ruis] [ – ] stand 1626 als Obrist[1] in den Diensten Mansfelds.[2]

„Anfang Februar [1626; BW] brach Mansfeld aus seinem Winterlager im Lauenburgischen auf und marschierte durch das Mecklenburgische in die Prignitz.[3] Hier machte das Gros seiner Armee halt. 600 bis 700 Reiter aber gingen als Stoßtrupp unter Führung des Obristen Daniel de Ruis[4] gegen das nördliche Havelland vor. Gleichzeitig rückten des Administrators von Magdeburg[5] Soldaten gegen die untere Havel und des dänischen Generals Fuchs[6] Soldaten in die Altmark.[7] Fast im gleichen Augenblick, da der mansfeldische Stoßtrupp den Rhinpaß Fehrbellin[8] überfiel und nahm, erfolgte von seiten der Magdeburger ein erfolgreicher Angriff auf den Havelpaß Plaue.[9] Die in aller Eile aufgebotene Miliz hatte das nicht verhindern können.

Wallenstein[10] hatte auf die Kunde von diesen Geschehnissen hin schnell einige Truppen über die Elbe gegen die Magdeburger geworfen. Ohne den andringenden Wallensteinern Widerstand entgegenzusetzen, räumten die Magdeburger das von ihnen besetzte Land und zogen sich in Richtung Prignitz[11] zurück. Wallenstein hütete sich wohl, sie verfolgen zu lassen. Zu groß wäre im Falle einer Verfolgung die Gefahr eines Angriffs auf die Flanke der verfolgenden Soldaten durch Fuchs gewesen. Alle glaubten nun, daß sich Wallenstein gegen das Havelland wenden würde. Die Brandenburger forderten daher von Regierung den Abbruch der Plauer Havelbrücke und der Versenkung der Pritzerber[12] Fähre. Nichts von dem geschah. Wallenstein zog seine Truppen wieder über die Elbe zurück.

Inzwischen war der mansfeldische Stoßtrupp unter de Ruis nach hinreichender Sicherung und Besetzung des Rhinpasses Fehrbellin weiter ins Innere des Havellandes vorgedrungen. Gegen Mittag des 6. Februar 1626 zogen die mansfeldischen Reiter bereits durch Nauen,[13] um in den gegen Rathenow[14] gelegenen Dörfern Berge,[15] Ribbeck,[16] Selbelang,[17] Retzow,[18] Pessin[19] Quartier zu nehmen. Die Mansfelder nahmen den Havelländern die Pferde; auch wollten sie Wein und Bier gnug und sonsten gute Tractation haben. Da half kein Bitten und kein Flehen. Das Havelland war Kriegsschauplatz geworden. Bereits am 8. Februar sollten weitere 1000 mansfeldische Reiter in Nauen anlangen, die angeblich nach Potsdam[20] marschieren wollten. Um eine Besetzung des Potsdamer Passes durch die Mansfelder zu verhindern, alarmierte der Hauptmann von Potsdam schnell alle kriegstüchtigen Leute der ihm unterstellten Ämter Potsdam und Saarmund[21] und ließ sie durch den gefährdeten Paß besetzen. Wenig später hieß es, die mansfeldischen Völker sollten nicht nach Potsdam, sondern durch das westliche Havelland in das Erzstift Magdeburg geführt werden. Diesem Gerücht folgten viele Mansfelder, angeblich 1000, auf dem Fuße, die sich in Nauen und den Dörfern Markee[22] und Bredow[23] einquartierten“.[24]

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[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg- 30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[3] Prignitz: Landschaft im Nordwesten des Landes Brandenburg. Kleine Teile der historischen Region Prignitz gehören heute zu Mecklenburg-Vorpommern (bei Ludwigslust/Parchim) und Sachsen-Anhalt (bei Havelberg). Im Wesentlichen erstreckt sie sich aber über den Landkreis Prignitz und Teile des Landkreises Ostprignitz-Ruppin [wikipedia].

[4] Daniel de Ruiz [ – ], mansfeldischer Obrist.

[5] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna], Administrator. Vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.

[6] Johann Philipp Freiherr Fuchs v. Bimbach zu Möhren [1567-27.8.1626 Lutter am Barenberge], dänischer General.

[7] Altmark: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Die historische Kulturlandschaft erstreckt sich vom Drawehn im Westen bis an die Elbe im Osten, grenzt südlich an die Magdeburger Börde und nördlich an das Wendland. Der Name Altmark erscheint erstmals 1304 – Antiqua Marchia (Alte Mark) – und bezieht sich auf ihre Bedeutung als westelbisches Ausgangsgebiet bei der Einrichtung der Mark Brandenburg. Darauf beziehen sich auch blumige Charakterisierungen als „Wiege Brandenburgs“ oder gar „Wiege Preußens“. Als Ganzes gehörte sie seit der Gründung der Mark Brandenburg zu dieser Markgrafschaft und dem daraus hervorgegangenen preußischen Staat. Die Altmark wird heute in den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal untergliedert. Erst seit der Landkreis Stendal auch östlich der Elbe gelegene Gebiete umfasst, werden diese, historisch zu Jerichower Land und Prignitz gehörend, gelegentlich mit zur Altmark gezählt [nach Wikipedia].

[8] Fehrbellin [LK Ostprignitz-Ruppin]; HHSD X, S. 172.

[9] Plaue, heute Stadtteil von Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.

[10] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[11] Prignitz; HHSD X, S. 325f.

[12] Pritzerbe, heute Stadtteil von Havelsee [LK Potsdam-Mittelmark].

[13] Nauen [LK Havelland].

[14] Rathenow [LK Havelland]; HHSD X, S. 333f.

[15] Berge, heute Ortsteil von Nauen [LK Havelland].

[16] Ribbeck, Ortsteil von Nauen [LK Havelland].

[17] Selbelang, heute Ortsteil von Paulinenaue [LK Havelland].

[18] Retzow [LK Havelland].

[19] Pessin [LK Havelland].

[20] Potsdam [ LK Brandenburg], HHSD X, S. 313ff.

[21] Saarmund, heute Ortsteil von Nuthetal [LK Potsdam-Mittelmark].

[22] Markee, heute Ortsteil von Nauen [LK Havelland].

[23] Bredow, heute Ortsteil von Brieselang [LK Havelland].

[24] SCHRÖER, Havelland, S. 20f.

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