Meyer, Theodor

Meyer, Theodor; Obristwachtmeister [ – ] Meyer stand als Hauptmann der Stadtsoldaten bzw. Obristwachtmeister in braunschweig-lüneburgischen Diensten. Der Hildesheimer[1] Arzt und Chronist Dr. Jordan hält in seinem Tagebuch fest unter dem 9./19.11.1643 fest: „Unsere geworbene fast 450 Soldaten wurden uf den Markt gestellt und Theodorus Meyer ufen Rathhause vor ein Majeur bestellt, musste auch für den Musterherren seinen Eyd ablegen. Seine Bestallung uf 400 Thl verbesßert. Nach solchem ward die newe Fahne mit der Stadt Wappen herunter durch einen Gefreiten vom Rathhause Solenni modo gelanget, und mußte der Luitnand dem Hauptmann hernach den Fähndrig auch dem Hauptman, der ihnen die Fahnen gab, hernach die ganze Soldatesca dem Hauptmann schwören. Darauf ward ihnen sämtlich der articulus Brief folgends der Eyd von Dieß (und) Dannenberg vorgelegen, mussten solchen sämtlich beschwören“. [2]

Unter dem 7./17.11.1645 hält Dr. Jordan fest: „Diesen Abendt umb 5 Uhr wardt ein Soldat auf der Ketlerstraßen in der Newstadt erstochen. Ich wardt nebest M. Jacob, Stadtchyrurgo, und Marten Boden, Henricus-Julius Behmers als Commissarien dahin more c(on)sueto zu besichtigen geschickt. Die Newstätter ließen wieder das Herkomen dakegen protestirn, wir aber führen nichts desto weiniger fort. Inmittelst kömpt auch unser Obristwachtmeister dazu und wie wir unsern Abschied genommen, läßet er den gefangenen Soldaten, so im selben Hause verwahret war, wegnemen nach der Alten Stadt. Da wardt Himmel und Erden angezündet, und wollten sie mehreß den Altstättern nicht nachgeben, und musten sie, die Neapolitaner,[3] alte böse Gebräuche abschafen. Summa die Newstätter wollten keine Verträge mehr halten & selbst alles regirn.

12. Diesen Abend ließen Cantzler und Räthe ein Mandatum sine clausula hiesigen Rath der Alten Stadt und gleiches Landes unserm Obrist-Wachtmeister Theodoro Meyer insinuiren bey Poen 300 Goltgülden, halb dem Fisco und halb den Neustättern zu geben, die inspectionem durch mich und Rathscommissarien, welches niemals in dubium vocirt, nicht allein verrichten lassen, sondern auß fremder unbefuegter Botmäßigkeit den Todtschläger weggenommen“.[4]

Unter dem Dezember 1648 heißt es: „Als Eberd B. H. Meyßers Sohn Diener ein bubichen Kohl vom garten geholet, immittelst die Pforte verschloßen, ersteiget dieser das Rävelin vfm Gothards Campe kegen dem Lusthause, vnnd weil man erfuhr, das der Newstätter Wachmeister Tag und Nacht den Schlüßel zue dem Pfort bey sich trage, muste der Bube, mit Soldaten verwahret, darinnen bleiben. Darauf hielten die Newstätter den Ort verschloßen, deßwegen die Altstätter zur Kegenschantz ihnen die Thor hinwieder verschließen ließen. Intzwischen schicke der Domprobst Matthias Koch vnnd den Großvoigt Soding an E. E. Raht, protestirt dakegen, vnnd das man die Thore wieder eröfnen sollte; sie, die Newstäter, thadten deßgleichen, vnnd daß man in ihre Hoheit nicht greifen vnnd Jurisdiktion nicht violirn sollte. Endlich dar man ihnen sagte vnnd beederseitz sagen ließe, dies gehörte vor den Krieges-Rath, so von beeden Städten bestelt, ließ der Obristwachmeister D. Meyer ihn, den Buben den 5. kegen abends, da die Thür durch den Kleinschmet Hanßen Dorrien eröfnet, sampt den Soldaten herauß langen, vnnd nach dem Nebenthor über die Wälle in das Corpo de Guarde der Alten Stadt führen, schlugen das Schloß ab, legten ein newes dafür vnnd brachten den Schlüßel Regenti B. Justo Henningo Storren. Die Newstäter, so sich auch weigert, kemen Rechnung mehr zu legen, vmb das man ihren Syncii den Tittel bey abgelegter voriger Rechnung nicht passirn laßen wollen, sondern durchgestrichen, haben vf abgelegte Rechnung der alten Stadt ihre Rechnung den 7. abgelegt. Inmittelst blieben die Thore noch zue. Hierauf hielten die Newstätter einstendig an, vmb Vergleichung der entstandenen Missfälligkeiten beeder Städte. Nachdem ihn den 9. die Thore wieder eröfnet, ist man den 13. Vf der Apotheck durch beederseitz Deputirte zusambkomen, die Handlung abereinst fürgenomen“.[5]

[1] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[2] SCHLOTTER, Acta, S. 417.

[3] Neustädter

[4] SCHLOTTER, Acta, S. 454f.

[5] SCHLOTTER, Acta, S. 493f.

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