Klingspor [Klinckspor, Klingsparr, „Klingberg“], Johann Gustaf

Klingspor [Klinckspor, Klingsparr, „Klingberg“], Johann Gustaf; Major [ -? .7.1636 Werben] Klingspor stand 1636 als Major[1] in schwedischen Diensten.[2]

Am 30.1.1636 schrieb Fürst August[3] aus Plötzkau[4] an Johan Banér:[5] „Wir laßen dem Herrn hiermit vnverhalten sein, welcher gestalt etzliche tage her, des Herrn auf vnser Residenz vns ertheilte salvaguarden[6] von der Soldatesca respectiret worden, biß gestrigs nachmittage 8 Comp. vnter dem Commando des Obristen Leutenants[7] .. go[8] vnd Major[9] Klingberges hieher gelanget, vnd weill gemeldte beyde officirer in etwas Zurückblieben, durch die Ritmeister,[10] vnangesehen wir Ihnen des Herrn Schutzbrieff vnd Versicherung, daß wir in vnserm Residenzortt für dergleichen einquartierung[11] befreyet wehren, vorzeigen vndt remonstriren,[12] auch Ihnen auf daß negste Dorff futter vnd mahl Zu schicken, versprechen laßen, dennoch mit gewalt der Vorhoff an vnserm Hause eröfnet, vnd die schläge[13] aufgeschlagen worden, da wir dann entlich mit mühe Sie von vnserm Hause gebracht, vnd sich alle 8 Comp.[14] in die 2 Adeliche Höfe[15] so alhier seind sambt den wenigen Heusern eingelegett, was an Pferden vnd andern mobilien darin gewesen mehrentheils hinweggenommen vnd die Kirche eröfnet, vnd ob wohl nachgehends beyde obbemelte officirer hernach kommen, vnd wir Ihnen die notturfft anzeigen laßen, haben Sie sich doch damit entschuliget, daß Sie ihren vntterofficirern alhier quartier Zu machen nicht befohlen, Inmittelst seind wir sambt den vnserigen in höchster gefahr geseßen, vnd stündlicher Plünderung[16] vns befürchten müßen, Sintemaln die Molkischen[17] Tragoner[18] ganz nichts geachtet worden: Wie wir nun versichert seind daß der Herr General hierob keinen gefallen tragen wirdt, So haben wir nicht vnterlaßen können, Ihn Zu ersuchen, Er wolte die brechung seiner Salvaguardien gebührlich ahnden vnd ernste Verfügung thun, daß aufs wenigste die restitution der Pferde (über 60 Stück) erfolgen müße, vnd weill wir dergestalt an diesem schlechten vnd offenen ortt in höchster gefahr sambt den vnserigen seyen, vnd vns auf des Herrn wort der sicherung halber allein verlaßen, So haben wir Zugleich nicht umbhin gekont, den Herrn ferner Zu ersuchen, Er wolte vns einen Ober Officirer Zu vnser vnd der Vnserigen beschützung so balden als möglich hieher verordnen, damit vns nicht dergleichen fernere vergewaltigung auch wohl hohere beschimpfung wiederfahren vnd begegnen möchte“.[19]

In einem vergleichsweise gnädigen Schreiben wandte sich Axel Lille[20] am 4.2.1636 aus Bernburg[21] an seinen Untergebenen Klingspor: „Ich füge ihme hiermit Zu wissen, nach dem in vnsern jüngsten anhero marchen sich die seinigen Reuter ohne seinen willen haben in I. F. Gn. Residenzortt alß Plötzkaw gequartiret, weiln aber vorgedachte Ifgn. Daselbst Ihr Excellenz FeldMarschall Herr Johan Baniers Salva guardia gehabt, hat er doch des ohn angesehen nicht ein Nachtlager wollen verweigern, Sondern ihnen allen willen nach gepür gelaßen, Indessen aber sein IFGn. vnd 2 von Adel daselbst, auch andern leuthen, ihre Pferde abgehendet, welches vorgedachter Salva Guardia Zu wider ist, Derowegen nun aber Ihre Fgn. seinen HoffJunkherrn Zeiger[22] dieses ausgeschickt Zu visitiren, ob gedachte Pferde etwa wieder Zu finden sein möchten, Ist derowegen hiemit mein begehren, vorgedachtem Ausgeschickten behülfflich Zu sein, wan er solche genommene Pferde erfünden möchte, daß sie ihm ohn alles widersprechen möchten erfolget werden, Damit S. Excell. FeldMarschall Salva Guardi möchte gepürlichen respectiret werden, vnd hinfüro keine beschwerniße dorüber vom Herrn FeldMarschall möchte gebracht werden“.[23]

Unter dem 11.2.1636 berichtete der anhaltische Beauftragte Heinrich Signitz,[24] Amtmann zu Nienburg,[25] dem anhaltischen Hof- und Kammerrat Wieß,[26] über eine Unterredung mit Lille und dessen groben Äußerungen: „Darauff habe Ich beim Herrn General Majorn audientz geworben, hochermelt Ihr. Fürstl. Gn.[27] schreiben praemissis curialib.[28] Überreicht vnd des Herrn Praesidenten[29] Information nach, die sache nach meiner einfalt anbracht, Ob Er mich Zwart nottürftigk gehöret vnd pro et contra mit sich reden laßen, dennoch eine Zimblich harte resolution erlanget, darüber Ich wol bedengken haben solte die verbotenus Zu exprimiren,[30] wan nicht bey mir die beisorge entstünde, das durch mein verschweigen Ihr. Fürstl. Gn. vnd der gantzen Stadt Köhten vnertregliche mala vndt incoonvenientia[31] endtstehen dürffen, Den Herrn Ampts Raht aber bitte Ich vnterdienstl. Illustr. allein seiner beiwohnenden discretion nach von den contentis[32] etzlichermaßen meldung Zu thun, vnd dero diß mein schreiben nicht Zu Zeigen, damit Ihr. F. Gn. nicht etwa bewogen werden über mich der Kühnheit wegen die Ich doch Pflichts wegen nicht verhölen können vngnediges mißfall Zu schöpfen.

Die andtwort aber lautet also, Es nehme Ihm nicht wenig wunder, das man Ihn so vmbzuführen vermeinete, do man sich schon vorhero genugsamb erbothen vnd nun allererst ahn ein verwüstetes vnd ruinirtes Ampt (Alß Nienburgk) weisen wolte. Ihr. Fürstl. Gn. sollten verordnung machen, daß dem Major Zu Calbe[33] Bier vnd Brot vnd fourage,[34] Allermaßen es sonst gnugsamn geschrieben, ohne allen langen verzugk, geschafft würde, Sonsten solte Ihn der Teuffel holen, wolte er den Reutern solchen nachlaß thun, das Sie weder Ihr Fstl. Gnaden noch dero Gemahlin[35] schonen würden, vndt würde man solche procedur fürnehmen, die Ihr gewiß gereuen würden, Und weil auch der Major von Kalbe Ihm gleich itzo Zugeschrieben, vngeachtet das Er eine trop von 100 Pferden vor Köhten[36] gehabt, dennoch weder kaldt noch warme erclerung erlanget, hatte Er bereits befohlen, die Reuther vff maß wie sie könten es holen solten, Er der Gen. Major hette genugsamb geschrieben, vndt gegenwertig sehe aber, daß ganz nichts helffen wolte, vnd mehres nicht alß complimenta erfolgeten, wolte es bey meniglichen, es geschehe auch wo es wollte vermittelst seiner gethanen schreiben wohl verandtworten, Die andern Printzen hetten nach mügligkeit das Ihrige gethan, vndt hier wolte man sich gar nicht rüsten, Ob Ichs wohl nach bestem[37] glimpf entschuldigen wollen mit fürgeben, das die Einquartirungen Ihr Fürstl. Gn. am härtesten treffen, Sintemahl Ihr Fürstl. Gn. alle ihre Aempter ruiniret werden vndt auß was vrsachen bißher nichts würckliches erfolgen können ercleret, hatt es doch wenig attendiret[38] werden wollen, sondern Er ist vff seinem gefasten vnmuht verharret mit wiedermaliger meldung, Er für seine Person würde zur Armée, hette bißhero gnugk Zu thun die R … ?[39] in Zaum Zu halten, Man würde sehen was nach seinem abzugk angerichtet, vndt Ich solte nurt allein vnd iedes Ihr. Fürst. Gnaden berichten,

Als ich nun dem Herrn Praesidenten darvon etzlichermaßen referiret ist Er darüber erschrocken vndt treulich gerahten, Ich sollte occasion suchen noch einsten fürzukommen vndt mich stracks erbiethen Morgen Zum Major nach Kalbe Zu verfügen, vndt Ihm anweisung vff Ein 10 Wispel[40] vndt so viel Heckerling[41] Zu thun, verhoffen auch Ihr Fürstl. Gn. würden sich im übrigen was Dero müglich, gn. bezeigen. Darauff bin Ich wieder vorkommen vnd vf solche maß das erbiethen gethan, hatt der General Major geantwortet, Ich möchte wohl hinziehen vndt mich mit dem Major Zu Kalbe vergleichen, wo Ich anders meines Herrn ruin verhüten wolte, Wan man nurt mit dem treschen so geschwinde aufkommen könnte; Von Stammern hoffe Ich ein mehrers Zu erlangen, wo Er nurt versichert würde das Ers künfftigk wieder haben solte, vndt Er kann so hart vor dißmal nicht gedrungen werden, weil der Major Zu Calbe Ihn vnd Wißpitz,[42] also auch Fincken, vndt Dorff Wedlitz[43] in geldtcontribution[44] gezogen, darauf Sie auch heut eine lehnung[45] entrichten müßen, Ich will mich beym Major umb cassation aufs eußerste bemühen, vndt anzeigen, daß solche ohrt immediate[46] Zum Ambt gehörig, gehörig, vndt daher das getreidt mit erhoben werden müßen“.[47]

Am 13.2.1636 hatte sich August persönlich aus Köthen an Klingspor gewandt: „Edler Gestrenger lieber besonder, wir haben des Herrn schreiben empfangen, vnd daraus sein begehren wegen etzlichen proviants vnd fourage wohl vernommen. Dieweil wir uns dann gegen den Herrn General Major Axell Lillien Zu möglicher willfahrung erklehret auch vnserm Ambtman Zu Nienburg vnd lieben getrewen, Heinrich Signitz, anbefohlen, dem Herrn von allem deme so eußerst vfzubringen sein wird, Zur Hand Zu gehen, vnd nicht Zweifeln, er werde Zum anfang mit einer Zimblichen lieferung gefast sein, wie er vns dann darvnter relation gethan, vnd allein über den mangel der fuhren geklagtt hatt: Als ersuchen wir den Herrn gnädig, er wolle mit dieser wirklichen bezeigung, so nach mögligkeit continuirt werden solle, Zufrieden sein, vnd weil es dem Ambtman bey so großem verderb des gantzen landes, ahn fuhren ermangeln will, ihme darzu in etwas erforderlichen erscheinen, wie wir dann demselben so wohl Zu vfbringung der fuhren, als der fernern notturfft, so weit die mögligkeit sich erstrecken will, abermahligen befehl gethan; wobei der Herr sich versichert halten wolle, daß wir ihme ahn einem vnd andern lengst von hinnen so schlecht, trübselig, vnd dürftig auch vnsere gelegenheit dis orts beschaffen, gerne etwas gegönnet, wo nurt eusserst möglich gewesen, darmit fort Zu kommen, welches der Herr seinem begabten verstande nach, selbsten leichtlich ermessen kann vnd vns des verzugs halben vmb so viel mehr entschuldigt halten wird, inmaßen wir ihn darumb vnd daß er gegen obgedachte vnsere bezeigung, so bei kundbare verderb vnserer vnterthanen insgemein, allein von vnserm wenigen Samrest[48] genommen werden müssen, vnser vnd der vnserigen Zu allem besten vnd guter sicherheit eingedenk sein wolle, in gnaden ersuchen“.[49]

Am 15.2.1636 schrieb Signitz aus Nienburg wieder an Wieß: „Alß Ich diesen morgen gleich in procinctu[50] gewesen naher Kalbe Zum Herrn Major mich Zu erheben vndt mich mit Ihm schließlich Zu vergleichen, kömpt gleich Zeiger vndt bringet mir anderweit ein Packeth brieffe, Undt weill Ich gestern abendt vom Herrn Obristen Lieutenandt Gado[51] vernommen daß der Herr General Major Axel Lillie Zurück nach Bernburg kommen, habe ich mich stracks dahin gemachet vnd Ihr. Fürstl. Gn. Schreiben praesentiren wollen,

Der Herr Praesident aber hat solches widerrahten vndt vermeldet daß er heudt sehr moross[52] gewesen, also daß Niemandts mit Ihm umbgehen können hielte darfür weill Ich nicht mit real praesent, gefast, es der sache mehr schaden alß frommen würde, würde allein daran haften, daß Ich mich dem Major zur Kalbe verglichen, hafften, Solchem seinem raht habe ich gefolgett vnd hochermelter Ihr Fstl. Gn. schreiben Zurück behalten, Illustr. gnediges Andtwort schreiben alß auch das andere von Wuttenawen[53] habe Ich dem Herrn Major diesen Morgen nach Kalbe geschickt vnd mich erboten morgen Zu Ihm dahin Zukommen, Undt weil Er sich solches gefallen vndt meiner morgen Zu erwarten mir Zurück entbiethen laßen,

So will Ich versuchen wie weit die Sachen Zu bringen vnd eußerst dahin militiren,[54] obs vff eine erträglichkeit Zu richten, vndt davon mit ehesten vnterth. relation einschicken, Nichts fellet so schwer, dan Pferde, wagen vnd Säcke Zu verschaffen, Die wenigen lahmen Pferde, so die Schlangischen[55] in hiesigem Städtlein stehen laßen vndt elendt wagengeschirr, wollen die Officier auß Ihren Quartieren durchaus nicht folgen laßen, darin Ihnen der Herr Obriste Leutenandt[56] Gado[57] beyfall giebt, Welches Ich morgen gnugsamb anziehen will“.[58]

Im Schreiben Ludwigs an den Amtmann zu Nienburg vom 18.2.1636 aus Köthen hieß es: „Wir haben aus deiner relation verstanden, was du bei dem Herrn Major Klingsporn (Klingsparr) Zu Calbe verrichtet,

Dieweil wir dann sehen, daß es an der Lieferung ermangelt, dieser orten aber darzu Zu gelangen oder behilfflich Zu sein, eine offenbahre ohnmögligkeit ist, wie du gar leicht Zu erachten, als befehlen wir dir in gnaden vnd mit ernst, daß du in der Stadt Nienburg vnd uf dem Lande ohne vnterschied die fuhren, so wenig oder viel deren Zu erlangen Zusammen bringest, auch den Herrn Major Zu gleichmäßiger beförderung ersuchest, vnd mit der lieferung nicht allein einen anfang machest, sondern auch von woche Zu woche, so lang möglich, vnd die notturfft immer Zureichen will, damit continuirest, darbei aber nicht allein vnsere vorwercker, sondern auch alle alle vnderthanen, adel oder ohnadel, Zu abfolgung der notturfft anhaltest, vnd Zu dem ende alle scheunen vnd böden Zu Nienburg vnd vf dem lande visitirest, Zumahl sich gebühret in solchen fällen allenthalben der herrschafft güter Zu verschonen, welches wir aber bei diesem nothfall (sonderlich da wir ohne das von diess- vnd iehnseit der Sahle all das vnsrige, vnd also weit mehr als andere Fürstl. antheile albereit verwendet) nicht Zu attentiren[59] begehren; Wir Zweifeln nicht, du werdest durch getrewe fleißige einwendung das werck Zu billichen vergleich richten vnd davon ferner referiren“.[60]

Am 17.2.1636 wandte sich Signitz erneut aus Nienburg an Wieß: „Was 2) die Kalbische verrichtung mit dem Herrn Major Klingsspohren antrifft, hatt sich derselbe anfenglich gantz nicht weisen laßen wollen vndt hatt hart vff seine erste ordre gedrungen, vermöge welcher Er 12 Wspl. Getreidt vndt so viel Heckerling haben wollen vndt solches vom 30 Januarii bis 13 Februarii mit großem eiffer gefordert. Vom 13. Febr. aber müste Ihm inhalts der Newen Ordre welche originaliter übersendet wirdt, vndt der Herr remittiren[61] wirdt, wöchentlich 15 Wsp. Getraidt vnd 20 Wsp. Heckerling gelieffert werden, Endtlich aber habe Ich Ihn durch viel Zugemüthführungen vndt motiven dahin bewogen das vor die am 13. Februar. fällige 24 Wsp. Gersten vndt Heckerling Er sich mit 100 thlr. contentiren laßen will, vndt so baldt Ich Ihm selbige praesentiren würde, wolte Er mich vff 24 Wispel Gersten vndt Heckerling quittiren, Uff die newe ordre der 15 Wspl. Gersten habe Ich mit Ihm also accordiret, das Ihm die Geldtcontribution von Wedlitz, Adel vndt Unadel, also auch Wispitz, so Zusammen 40 thlr. thut, pleiben sollen, Dagegen will Er sich wochendtlich 5 Wspl. Gersten kürtzen laßen vnd darüber quitiren, Zur Erfüllung soll Ich Ihm 10 Wspl. vndt ahn Heckerling was müglich nach Kalbe lieffern, Undt ob Ich wohl der fuhren wegen bey Ihm instendigk angehalten, hatt Er sich darzu gantz nicht verstehen wollen, Derowegen bin Ich mit Ihm einigk worden, wo mirs nur möglich, etwan Zwey lose gespan aufzubringen vnd teglich die mügligkeit anzuführen, wormit Er auch Zufrieden gewesen, von bier vnd brot ist nichts fürgelauffen, so keine bedeutung haben wirdt.

Der Herr Ambtsrath wolle bedencken ob die 100 Rthl. etwan ahn Ducaten Zu senden, gemachet vnd stracks die kommende nacht mit überschickt würden, Es hat sich im übrigen der Herr Major dahin erbothen, Ihr. Fürstl. Gn. Stadt Köhten vndt andern Zu allem besten vnd guter sicherheit gerne eingedenk Zu sein, darumb Ich specialiter angehalten, Sonst hat Er der Major mich gebethen, an Ihr. Fürstl. Gn. in vnterthenigkeit Zu bringen, das Er das Zu Wulffen[62] abgenommene Vieh gern wiederumb herbey schaffen laßen wolte, hette aber nicht ein einziges haupt angetroffen vndt weill die noht hiesiger Kalbischer Guarnison, müste es geschlachtet vndt beyseits gebracht sein, betewre gar hoch das es mit seinem befehlich nicht geschehen vndt wan es sein eigen were wüste Er Zur wiedererlangung nunmehro nicht Zu rahten, bete Ihr Fürstl. Gnaden wolte Ihn gn. entschuldigt nehmen“.[63]

In einem weiteren Schreiben von Signitz an Wieß aus Nienburg vom 23.2.1636 hieß es: „Die 50 Ducaten habe dem Herrn Major Klingspohren Ich negst praesentirt, wie die Quittung besaget, An der fourage aber hatt Er mehres nicht fallren laßen wollen vndt ist der meinung gewesen, daß er doch schon mehr alß Zu viel gethan hette, vndt billig mit mehrerm Zu verschonen were, Zu der Restitution des Wulffenschen Viehes wüste Er gantz nicht Zu gelangen, wie gern er es auch den armen Leuten gönnen möchte, Ich hette gemeint, weil Er der Major marchiret, Es würde die fourage gefallen sein, So hatt Er doch gestern spat einen Reuther Zurück vndt ahn mich geschickt, mit liefferung des getraidts Zu continuiren, oder Er wolte mich abholen laßen vndt darzu wohl bringen, Solcher harten Bedrohungen habe Ich nun vnzehlich erdulden müßen vndt hat man gantz keinen respect, Ich will noch ein wenig ahn mich halten vnd sehen wo es hinaus will“.[64]

Aus Staßfurt[65] wird berichtet: „Den 15. Januar nahm ein Schwedisches Regiment[66] zu Roß, aus Süd- und Ostgothländern bestehend, das des Oberst-Lieutenant Gado, hierselbst Quartier. Sie nahmen an achtzig Pferde, theils fremden Leuten vom Gespanne und andern die hieher geflüchtet waren, theils den Unsrigen weg und verschonten selbst 2 der beßten Kunstpferde,[67] die zum Sooletreiben[68] gebraucht wurden, nicht – deßgleichen noch nie geschehen war. Unter anderm war der Major Klinckspor ein gräulicher Mensch. Dieser hat dem Bürgermeister Bernh. von Werdensleben unters Gesicht gesagt: Er wollte ihn gebunden neben dem Pferde mit sich führen, wenn er in der gesetzten Zeit die 500 Rtlr. nicht aufbrächte, welche die Stadt für die Verschonung von der Plünderung geben mußte. Es wäre unmöglich gewesen, diese Summe aufzubringen, wenn man nicht das Lth.[69] Silber für ggl. u. überguldetes für 15 Gl. angenommen hätte. Die geraubten Pferde wurden auf 2000 Thl. geschätzt. Es waren unter diesem Regimente auch 4 oder 5 Feldprediger,[70] aber recht schlechte Menschen. Sie haben dem Pfarrer Möser[71] 4 und dem Diaconus Wunder 2 Rtlt. abgenommen. Möser führt an: dieser Klinckspor sey bald darauf im Sommer, als Banner seinen Namenstag gefeyert[72] und eine blinde Charge[73] habe anstellen lassen, von einem, der ihm nicht gut gewesen und scharf geladen hatte, durch den Hals geschossen: er habe nicht essen können, habe große Schmerzen ausstehen müssen und sei endlich in der Schanze[74] zu Werben[75] gestorben. Dies sei sein schon längst verdienter Lohn gewesen“.[76]

[1] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] August Fürst v. Anhalt-Plötzkau [14.7.1575 Dessau-22.8.1653 Plötzkau], seit 1630 führte er als Senior des Hauses deshalb wie hausgesetzlich festgelegt die Gesamtangelegenheiten des anhaltischen Hauses.

[4] Plötzkau [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 367f.

[5] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[6] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.

[7] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[8] Kaspar Gadow [Gado] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[9] Major (schwed. Major): Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[10] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – ,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[11] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[12] remonstrieren: darlegen, aufzeigen.

[13] Schlag: Tür, Tor.

[14] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann, zum Teil allerdings auch nur ca. 30 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[15] Adelshof: ein einem adligen Geschlecht zugehöriges, meist von Abgaben befreites Anwesen in der Stadt.

[16] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[17] Joachim v. Molck [Molcke, Molk, Mulk] [ – ], schwedischer Obrist.

[18] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[19] KRAUSE, Urkunden, S. 497f.

[20] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[21] Bernburg [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 37ff.

[22] N Zeiger [ – ], anhaltischer Hofjunker.

[23] KRAUSE, Urkunden 3. Bd., S. 500f.

[24] Heinrich Signitz [ – ], anhaltischer Amtmann.

[25] Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 350f.

[26] Johann David Wieß [1594-1643 Worms], anhaltischer Amtsrat (1633), Hof- u. Kammerrat (1635).

[27] August Fürst v. Anhalt-Plötzkau [14.7.1575 Dessau-22.8.1653 Plötzkau], seit 1630 führte er als Senior des Hauses deshalb wie hausgesetzlich festgelegt die Gesamtangelegenheiten des anhaltischen Hauses.

[28] praemissis curialibus: mit den vorausgeschickten Höflichkeiten.

[29] Heinrich v. Börstel [1581-26.3.1647], anhaltischer Geheimrat, Präsident zu Bernburg, Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft. Vgl. VD17 23:684966X: STUBENRAUCH, Rudolph, Davids des Königlichen Propheten Exempel Wie man Des Menschlichen Elendes sich erinnern … solle : Bey … Leichbestattung Des … Heinrich von Börstell / Fürstlicher Anhaldischer gesampter Herrschaft Geheimbten Rathes und Praesidenten zu Bernburgk / uff Güsten / Plötzkaw und Ilberstedt Erbgesässen; Dessen Seele der Gott aller Gnaden verwichenen 26.ten Mertz Monats Tage … abgefordert. Der verblichene Cörper aber am 23.ten Aprilis … beygesetzet worden / In der Schloß Kirchen daselbst Einfältig fürgestellet / Von Rudolpho Stubenrauchen / Dienern am Wort Gottes zu Plötzkaw. Zerbst 1647.

[30] exprimieren: deutlich ausdrücken.

[31] mala vndt inconvenientia: Übel und Misshelligkeiten, Frechheiten.

[32] Contentis: Inhalten.

[33] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff. Vgl. HERTEL, Geschichte der Stadt Calbe.

[34] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[35] Sibylle [1590-1659], Tochter des Grafen Johann Georg zu Solms-Laubach.

[36] Köthen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 253ff.

[37] Glimpf: angemessenes Benehmen.

[38] attendieren: beachten.

[39] Sinnvoll wäre hier: Reuter.

[40] Wispel: 1 Wispel (Altona) = 1099.2-1648.8 Liter; 1 Wispel (Beeskow bei Frankfurt an der Oder) = 1329 Liter; 1 Wispel (Boitzenburg/Elbe) = 1294.2 Liter; 1 Wispel (Brandenburg) = 1262-1319.07 Liter; 1 Wispel (Braunschweig) = 1245.8 Liter; 1 Wispel (Celle) = 1091 Liter; 1 Wispel (Dresden) = 2492 Liter; 1 Wispel (Eberswalde) = 1299 Liter; 1 Wispel (Fürstenwalde) = 1299 Liter; 1 Wispel (Gardelegen) = 1196 Liter; 1 Wispel (Greiz) = 3765.9 Liter; 1 Wispel (Hamburg) = 1099.2 – 1648.8 Liter; 1 Wispel (Havelberg) = 1237 Liter; 1 Wispel (Kyritz) = 1216 Liter; 1 Wispel (Bad Langensalza) = 1319.07 Liter; 1 Wispel (Leipzig) = 1297.9 – 2492 Liter; 1 Wispel (Lenzen/Elbe) = 1288 Liter; 1 Wispel (Lüneburg) = 1596 Liter; 1 Wispel (Mecklenburg/Schwerin) = 813.6-1292.4 Liter; 1 Wispel (Mecklenburg/Strelitz) = 1368.2 Liter; 1 Wispel (Müncheberg) = 1299 Liter; 1 Wispel (Neuruppin) =  1299 Liter; 1 Wispel (Perleberg) = 1196 Liter; 1 Wispel (Prenzlau) = 1206 Liter; 1 Wispel (Preußen) = 1313.5-1429 Liter; 1 Wispel (Pritzwalk) = 1196 Liter; 1 Wispel (Sachsen) = 2523.4 Liter; 1 Wispel (Salzwedel) = 1155 Liter; 1 Wispel (Schleiz) = 4616.8 Liter; 1 Wispel (Stendal) = 1113 Liter; 1 Wispel (Tangermünde) = 1075 Liter.

[41] Häckerling: kurz geschnittenes Heu, Stroh und grobstengeliges Grünfutter.

[42] Wispitz , heute Ortsteil von Wedlitz, heute Ortsteil von Nienburg (Saale) [Salzlandkreis].

[43] Wedlitz, heute Ortsteil von Nienburg (Saale) [Salzlandkreis].

[44] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[45] „Lehnung“: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f.

[46] immediate: unmittelbar.

[47] KRAUSE, Urkunden 3. Bd., S. 507ff.

[48] Samenrest

[49] KRAUSE, Urkunden, S. 513f.

[50] in procinctu: kampfbereit.

[51] Kaspar Gadow [Gado] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[52] moros: mürrisch, eigensinnig, pedantisch.

[53] Heinrich v. Wutheow [ -29.4.1653] ?

[54] militieren: Dienste tun, dienen.

[55] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[56] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[57] Kaspar Gadow [Gado] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[58] KRAUSE, Urkunden, S. 515f.

[59] attentieren: versuchen; in fremde Rechte eingreifen.

[60] KRAUSE, Urkunden 3. Bd., S. 511f.

[61] remittieren: zurücksenden.

[62] Wulfen, heute Ortsteil der Einheitsgemeinde Osternienburger Land [LK Anhalt-Bitterfeld].

[63] KRAUSE, Urkunden, S. 519.

[64] KRAUSE, S. 522.

[65] Staßfurt [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 443ff.

[66] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[67] Kunstpferd: Schulpferd.

[68] Sooletreiben: unbekannter Begriff.

[69] Lot: 14, 6-16, 6 g.

[70] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in den anderen Armeen gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. Vgl. dazu auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit.

[71] Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644] in Staßfurt; vgl. Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.

[72] 3.7.1636.

[73] blinde Charge: Schaukampf mit Platzpatronen.

[74] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[75] Werben (Elbe) [LK Stendal].

[76] GEIß, Chronik, S. 102.

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