Horch, N

Horch, N; Kapitän, Rittmeister [ – ] Horch stand als Kapitän im würzburgischen Regiment Franz von Herzelles und nahm an dem Treffen gegen Ernst von Mansfeld[1] bei Wiesloch[2] teil.

Horch stand 1627 als Rittmeister im kaiserlichen Regiment Otto Friedrich v. Schönburg.

Der Rudolstädter[1] Landrichter Michael Heubel [1605 – 1684][2] schreibt in seinen Anmerkungen zu 1627: „Ist Herr Obriste von Schönburg mit seinem Regiment von Saalfeldt[3] bey Stadt Illmen[4] vorbey. Ihro hochgräfliche Gnaden, Mein gnädiger Herr, sind derselben bis Kleinen Liebringen[5] entgegen gefahren und zue Tafel behalten, auch weiln sie miteinander in Eng- und Schottland bekannt gewesen, haben sie große Freundschaft gegen einander bezeuget, umb deswillen auch der March von dem Ambt Illmen gantz abgewendet worden. Sie marchirten gegen Mühlhausen[6] und hinterließen Herrn Rittmeister Horchen mit der Compagnie in Mühlberg,[7] woselbst sie bis in das 5te Jahr logiret und die Straße uf Gotha,[8] Ordorff[9] und Erffurth[10] sehr unsicher machten. Es wahren aber zue der Zeit 3 Brüder in Arnstadt,[11] welche man die Weißgerber nande, welche ich wohlgekent. Diese 3 Brüder werden von den Kahrleuthen zwischen Illmenau,[12] Plau[13] und Arnstadt, umb sie zue convoiiren , angesprochen und wardt ihnen von hochgräflicher Herrschaft p solches zue thun gnädig erlaubt. Darauf wollen 12 oder mehr Karrn nacher Erffurth fahren, mit welchen sie gingen. Unter Ichtershausen kommen 13 Schönburgische Reiter, begehrten die Pferde ausgespand oder 30 thlr Rantzion zue haben. Die Weißgerber sagten, Ihr Herrn, gemach, lasset mit Euch handeln und brachten die Karrn inzwischen zuesammen, und schoss darauf einer los, dass ein Reiter vom Pferde stürzte, dergleichen noch einen widerfahren, die Fuhrleuthe, darvon einer verwundet, thaten auch Fleiß, und verfolgten diese Raubparthey mit Hinterlassung der Persohnen, welche, nach dem sie selbe abgekleidet, in das Wasser geworfen. Pferde und Mundierung haben die Weißgerber behalten, die übrigen Reiter betroheten stärker [wieder] zue kommen. Rittmeister Horch begehrte inzwischen von Herrn Graf Günthers Hochgräflichen Gnaden zu Arnstadt für die 3 Reiter Satisfaction, es wahr ihm aber zur Antwort geben, dass seine Reiter die Straßen unsicher gehalten, viel Pferde ausgespannet, Geldt genommen. Wann er das, wie er schuldig, ersetzen würde, so solte ihme Resolution geben werden, unterdessen den Convoyern und Unterthanen befohlen werden, Gewaldt mit Gegengewaldt zue vertreiben, so auch geschehen. Indem wieder in 20 Geschirr uf Erffurth gehen, haben die 3 Brüder noch 2 ihresgleichen zue sich genommen und die Fuhrleuthe hatten sich auch wohl bewehret, und unferne Eischleben[14] kombt eine starke Parthey, ungefehr 25 Pferde, an sie und uf die Convoyer, so vorangestanden, Feuer geben, hat aber nichts gehafftet. Mittelst vertoppelten die Fuhrleuthe das Geschirr, schießen tapfer uf die Parthey, erlegen 5, nahmen diese Pferde und ihre Pferde und verfolgten die Parthey über ½ Meile. Lange Zeit hernach hat sich keiner mehr sehen lassen, und welche in Erffurth wahren, sind sie diesen so genannten Weißgebern ausgewichen. Sie seind aber endlichen uf Herrn General Tilli Befehl unversehens in Erffurth in halben Mond gefangen, nacher Halberstadt[15] gebracht und daselbst gespießet[16] worden“.[17]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[18] erwähnt Horch in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 2. Januar [12.1.1630; BW] ist ein italienischer Graf, von Geschlecht der Marchesa, von etzlichen Reutern bey Erfurt auf der Straßen beraubet und übel verwundet worden. Das sollen ätzliche | keyserliche| Reuter von Rittmeister Horchen Compagnia gethan haben, will also nun ein Soldat den andern antasten, weil die armen Landleuthe nichts mehr haben“.[19]

 

 



[1] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[2] Wiesloch [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 886f. 27.4.1622: Ernst von Mansfeld schlägt die Vorhut der ligistischen Armee Tillys in der Nähe von Mingolsheim.

[1] Rudolstadt [Kreis Saalfeld-Rudolstadt].

[2] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118.

[3] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[4] Stadtilm [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 413ff.

[5] Kleinliebringen [Ilm-Kreis].

[6] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis].

[7] Mühlberg [Kreis Gotha].

[8] Gotha [Kreis Gotha].

[9] Ohrdruff [Kreis Gotha].

[10] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[11] Arnstadt [Ilm-Kreis].

[12] Ilmenau [Ilm-Kreis].

[13] Plaue [Ilm-Kreis].

[14] Eischleben [Ilm-Kreis].

[15] Halberstadt [Kreis Harz].

[16] als soldatische Todesstrafe „spießen, durch die Spieße jagen“ aus der Zeit der Landsknechte. LIEBE, Soldat, S. 40: „In peinlichen Fällen tritt das Recht der langen Spieße ein, das den Profoß zum öffentlichen Ankläger macht, die kriegerische Gemeinde zum Richter und Vollstrecker. Vor die Gasse der in zweien Reihen gegen einander gefällten Spieße, an deren Ende die Fähnriche stehen, wird der Verurteilte geführt. Hat er, wie sich gebührte, den Knechten seinen Tod verziehen, so wird er vom Profoß nach drei Schlägen auf die Achsel in die Gasse gestoßen“. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 64ff. BENEKE, Hamburgische Geschichten, S. 98f. Allerdings wurde der Schwedentrunk auch von Bauern an gefangenen (hier ungarischen) Soldaten wie in Zeitz angewandt; BOTHE, Zeitz, S. 352.  In Halberstadt kommandierte  Pecker von Beck[h]ern, Johann David, Freiherr von der Ehr zu Braunsdorf [ – ]. Pecker entstammte einer mährischen Soldatenfamilie mit dem urspünglichen Namen Peckh/Beck aus Znaim [Znojmo]. Er war kaiserlicher Obrist und Kommandant zu Halberstadt. Bekannt wurde er durch seine unbarmherzige Verfolgung der sogenannten „Harzschützen“, einer bäuerlichen Widerstandsbewegung gegen die Kaiserlich-Ligistischen im Niedersächsisch-Dänischen Krieg und durch die Grausamkeit seiner Foltermethoden und Hinrichtungen. ABEL, Sammlung, S. 442: „der Commendant Becker verschiedene gefangene Hartzbauern gar erbärmlich zu Halberstaat hinrichten, rädern, spiessen, mit glühenden Zangen ziehen, auch zum theil Riemen ausschneiden, andre aber köpffen oder hängen lassen“. Becker wurde 1627 geadelt, wahrscheinlich in Anerkennung seiner Verdienste um die Niederschlagung der Bewegung. Vgl. BOBLENZ, Aktionen, S. 103f., 115ff.; PROCHÁZKA, Genealogisches Handbuch, S. 220.

[17] HEUBEL, Bl. 49-53; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[18] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[19] HAPPE I 183 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

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