Hochstetter, Michael

Hochstetter, Michael; Proviantmeisterleutnant [ – ] Michael Hochstetter [ – ] stand 1632 als Proviantmeisterleutnant[1] in den Diensten des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar.

In den Aufzeichnungen des Benefiziaten[2] Franz Andreas Rogg [1712-1777] aus der Reichsstadt Pfullendorf[3] heißt es unter unter dem 12.7.1632: „Dis Tags ist Michael Hochstetter, fürstl. Sächsischer Proviantmeister-Leutenant, allhier vor einem Ehrsammen Rath erschinnen miit Vorweisung einer schrüfftlichen Instruction unter Ihr Fürstl. gnaden Herrzog [S. 426] Bernhard von Sachsen-Weinmar Sigill, darin beschriben würdt, das er bey Salmmenschweiler,[4] heiligenberg[5] und der Statt pfullendorff von jedem orth gleich 36 centner brodt und Haaber begehren, auch, was von den Unterthanen an gebachenem Brodt gesamblet und zuesammen getragen werden kenne, sogleich in das Laager zue führen. Antwort: der Proviantierung halber seye unmöglich und unerschwinglich, das man mit einer solchen starckhen Begehren aufkommen möge in Bedenckhung, die Statt also ersogen und erschöpft, das der 10. Burger das liebe Brodt nit mehr in seinem hauß habe, und allererst von des Kayserlichen Volkhs einquatierung erlediget worden, jüngst aber durch des ober-Leutenants[6] Rählingeren[7] Volkh umb alle Pferdt kommen, man wolle aber lassen samblen und auf das Rathhaus zuesammentragen, so viel immer sein könne. Von haaber seye gar nichts vorhanden. Ist ohngefehr 10 oder 12 Centner geliferet worden“.[8]

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[1] Proviantmeister-Leutnant: Der Proviantmeister-Leutnant war dem Proviantmeister zugeordnet und wie dieser für die Truppenversorgung sowie die Fouriere und Marketender/Innen zuständig.

[2] Benefiziat: geistlicher Inhaber eines Benefiziats (Pfründe).

[3] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[4] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[5] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.

[6] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[7] Marx v. Rehlingen [Rehling, Rählingen] [1606-26.1.1633 Gera], schwedischer Obristleutnant.

[8] GRONER, Die Chroniken von Pfullendorf, S. 424, 426.

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