Ensé, Karl Alexander von, Herr von Mandelberg

Ensé, Karl Alexander von, Herr von Mandelberg; Rittmeister [ – ] Ensé stand 1627 als Rittmeister im kaiserlichen Regiment Adam Wilhelm Schellart [Schelhard, Schellroth, Schelbrod, Schalbroth] v. Dorenwert. „Bei allen Bedrückungen, unter denen das Land unter Oberst Görzenich[1] zu seufzen hatte, wurde der junge Graf Johannes (Hans),[2] zweiter Sohn des Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken,[3] der sich gewöhnlich zu Idstein[4] aufhielt, noch in eine Duellsache verwickelt, die wir als einen kleinen Beitrag zur sittlichen Würdigung jener Zeit nicht unerwähnt lassen wollen.

Die ungeheuren Gewaltthätigkeiten, die sich Oberst Görzenich gegen die Bewohner Nassau’s erlaubte, hatten den jungen Grafen mit großem Unwillen erfüllt und er hatte sich mit gerechter Indignation über des Obersten mordbrennerisches, räuberisches Betragen an dem Hofe des Kurfürsten von Mainz[5] bei der Tafel geäußert, wo noch andere Officiere von dem Friedländischen[6] Heere speisten. Dies wurde alsbald dem Obersten Görzenich hinterbracht, aber er war zu klug, für sich selbst in die Schranken zu treten, da er wohl wußte, daß ein unglücklicher Ausgang eines Zweikampfes mit dem Sohn eines angesehenen Reichsstands ihm am verderblichsten werden würde. Dafür hatte er aber in seinen Regimentern Officire genug, die für ihn in die Schranken treten konnten. Wirklich bekam auch Graf Johannes nach einigen Tagen von dem Rittmeister Karl Alexander von Ensé, Herr von Mandelberg, des deutschen Ordens Ritter, welcher zu Westerfeld,[7] im Amte Usingen,[8] im Quartier lag, in aller Form eine Forderung, indem sich über jene gethane Forderung als der beleidigte Theil stellte. Der Graf nahm die Forderung an und bestimmte, daß das Duell jenseits des Rheins, in der Nähe von Kreuznach[9] am 19. Mai 1627, Morgens um 9 Uhr vor sich gehen sollte, weil ‚Oberst Görzenich diesseits des Rheins mit seinem Volke liege, das sich noch von Tag zu Tag vermehre’. Es wurde festgesetzt, daß der Zweikampf zu Pferd, ohne Wams im bloßen Hemde, ohne Pistol, mit dem Säbel vor sich gehen solle und wurden die beiden Rheingrafen von Johannes zu seinen Secundanten eingeladen. Wirklich verfügte sich auch der Graf mit seinen Secundanten nach Kreuznach, um die Sache abzumachen, aber der Streit hatte eine ganz andere Lösung gefunden. Bei den Idsteiner Räthen erweckte diese Duellsache große Bedenken, denn sie mochte ausgehen, wie sie wollte, immer mußte sie für das Gräfliche Haus und das Land unglücklich ausfallen. Würde nämlich der Graf bleiben, so war die Hoffnung des Landes dahin, denn derselbe wurde als eine Hauptstütze der künftigen Landeswohlfahrt betrachtet; würde aber ein Officier aus dem Friedländischen Heere bleiben, so werde das Land dieses sehr zu empfinden habe. Dieses Bedenken veranlaßte die Idsteiner Räthe, sich insgeheim an den Kurfürsten von Mainz zu wenden, der seiner Stellung nach eine sehr gewichtvolle Stimme in allen Reichsangelegenheiten hatte, und ihn um seine Vermittlung zu bitten. Derselbe fand sich auch dazu bereit und schrieb eigenhändig unter dem 17. Mai an den Obersten Görzenich, ‚dass das Nassauische Haus schon Jahre lang das Land voller Truppen habe und der Graf so viel habe leiden müssen. Wenn man sich aber nun erlaube, seine Söhne anzugreifen und die Sache mit der Faust und dem Duell auszumachen, insofern sie nicht Jedem ihren Willen thun wollten, so werde dies Kaiserliche Majestät nicht gerne sehen. Zudem auch zu besorgen sei, der Ausgang falle aus, wie er wolle, daß daraus nicht geringe Unzuträglichkeiten erfolgen dürften, so werde Oberst Görzenich ersucht, dem Handel ohne große Weitläufigkeiten zuvorzukommen’.

Graf Johannes, über diese Verhandlungen unkundig, war indessen mit den Rheingrafen auf dem Wahlplatz erschienen, aber es fand sich Niemand ein, und so blieb die Forderung ohne Erfolg. Oberst Görzenich durfte auch auf keine Weise seine nicht ungefährliche Stellung noch verschlimmern und es war ihm leicht, da die Quartiere der Soldaten aus dem Amt Usingen verlegt wurden, den Rittmeister von Ense zu dislociren, so daß er mit dem Grafen in keine weitere Berührung mehr kommen konnte“.[10]

[1] => Schellart [Schelhard, Schellroth, Schelbrod, Schalbroth] v. Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich [Goerzenich, Gorzenich].

[2] Johann v. Nassau-Idstein [24.11.1603 Saarbrücken – 23.5.1677 Idstein].

[3] Ludwig II. v. Nassau-Weilburg [9.8.1565 Weilburg – 8.11.1627 Saarbrücken].

[4] Idstein [Untertanuskr.]; HHSD IV, S. 241f.

[5] Georg Friedrich v. Greiffenklau.

[6] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein (ab Februar 2012 auch in dt. Übersetzung).

[7] Westerfeld, heute Stadtteil von Neu-Anspach [Hochtaunuskreis].

[8] Usingen [Kr. Usingen]; HHSD IV, S. 437.

[9] (Bad) Kreuznach; HHSD V, S. 24ff.

[10] KELLER, Drangsale, S. 75f.

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