Emden und Ostfriesland, Christoph Graf von

Emden und Ostfriesland, Christoph Graf von; Statthalter von Luxemburg [ – ]

Der kaiserliche Kommandierende Matthias Gallas hatte am 3.11.1635 Piccolomini informiert: Er sehe die Berechtigung seiner Forderung nach ordentlichen Winterquartieren, die den Feind an Werbungen im Weser- und Emsgebiet hindern und andererseits Werbungen für die kaiserliche Armee ermöglichen würden, ein. Er selbst verhandle auch über Einquartierungsmöglichkeiten in Luxemburg und Burgund, doch hätten die königlichen Minister noch immer viele Einwände. Es würden 7.000 Polen erwartet, die Gallas Piccolomini anbiete, da er keine Quartiere für sie habe – was jedoch eine Ausrede war, die Gründe lagen in der Unkontrollierbarkeit dieser Söldner – . Der von ihm zu Piccolomini entsandte Obrist Enckevort werde letzterem einen Überblick über die strategische Lage der kaiserlichen und der feindlichen Armee vorlegen. Nach Ankunft von 4 000 Schweizern verfüge der Feind insgesamt über 25 000 Mann zu Fuß und 12 000 Reiter – ausgezeichnete französische Reiter, die die Saar bereits überschritten hätten und nach Metz vorrückten, wo sie Quartiere suchten. Ihnen setzten die Kroaten nach, aber andere, die mit der Losung „Besser Leben als Tod“ setzten den Franzosen keinen Widerstand entgegen, und er, Gallas, glaube, auch Lamboy sei dieser Meinung.[1] Enckevort selbst schrieb am 4.11. aus Luxemburg an Gallas: Glücklich hier angekommen, sei er vom Provinzverwalter Graf von Emden freundlich und mit dem Bescheid empfangen worden, dass er, von Emden, von Ferdinand von Ungarn den Befehl habe, ihm, Gallas, behilflich zu sein. Der Graf habe ihm geraten, über Brüssel nach Breda[2] zu reisen, da dieser Weg weniger gefährlich sei als der über Köln,[3] und auch deshalb, weil es nicht sicher sei, ob Piccolomini nicht schon fortgezogen sei; somit halte er diesen Weg für den besten, umso mehr, als der Weg über Namur[4] nicht ohne Geleit möglich sei.[5]

In der Instruktion Gallas‘ für den kaiserlichen Obristen Sebastian Pilgram Zweyer von Evibach für dessen Verhandlungen mit dem Kardinal-Infanten vom 9.11. aus Mezières[6] hieß es: „1. Solle hochermelter I. Dt er nach abgelegten Curialien und Complimenten, so zu seiner Discretion anheimgestelt werden, aufs allerbeweglichste remonstriren, welchergestalt der König in Frankreich mit seiner grössesten auf den Beinen habenden Macht ich gegen I. Mt dahiesige nun in den achten Monat bei notorischem Mangel aller bedürftigen Notdurften im Feld stehenden Armada campiret.

2. Sie, die Franzosen, seien noch einmal so stark als I. Mt. Volk, hätten ihr volles Königreich im Rucken, die besten Pläze in Lottringen zum Favor und nehme[n] von Tag zu Tag an Volk, Proviant und anderen Vorschub zu, hingegen müste I. Mt. Soldatesca aus durchgehendem Mangel aller Lebensmittel sich übereinander consumiren, und seie alle die Gegend von hier bis an Rheinstrom dergestalt erödet, dass nicht einiges Stuk Brod jezo oder inskünftig für dieselbe zu finden oder zu hoffen.

§. In Summa es seien die Sachen in einem solchen Zustand begriffen, dass, wenn I. F. Dt dieser Armata nicht beispringen wollten, dieselbe unfelbar zu scheitern gehen müste, welches, wie hoch es I. Dt selbsten sowol als dem gemeinem Wesen importiren würde, sie dero höchsterlauchtem Verstand nach gnädigst zu consideriren hätte und täte der Herr Generalleutenant Kürze halber sich diesfals auf die dem Herrn Obristen Freiherrn von Enkefurt mitgegebene Instruction remittiren.

4. Einem solchen hernach unremedirlichen Extremo vorzukommen, erfordere es die höchste unumbgängliche Notdurft, dass I. H. Dt ihro gnädigst belieben liessen, die Grafschaft Burgund zu Einlogir- und Unterhaltung dieser Soldatesca zu verwilligen, weiln anderwärtig dieselbe unterzubringen allerdings unmöglich.

5. Zu diesem Remedio aber (wie man dessen auf keinerlei Weise wird entraten können), seie ohnedas ganze Hauptwerk in Compromess zu stellen, zu gelangen und diese Armata zu moviren nicht möglich, es wäre dann, das von Seiten I. H. Dt entweder eine starke Diversion in Frankreich gemacht, und dadurch der Feinde Forzen von hinnen gar oder zum Teil distrahiret, oder dieser Armata, bis sie Posto und Quartir genommen, durch eine eilfertige Coniunction assistiret würde.

6. Und obzwar I. H. Dt zu solchem Intent ihro gnädigst gefallen lassen, drei tausend Pferd zu dem Herrn Grafen von Ost-friessland, Gubernatorn zu Lüzemburg, umb alles, was der herr Generalleutenant darmit vorzunehmen begehren würde, sich zu bequemen, incaminiren zu lassen, so seien doch dieselbe nach jetzt gestalten Coniuncturen bei so starken Verfassungen und Resolutionen der Franzosen weder einen noch den andern obgesetzten Effect diversions- oder coniunctionsweise zu erreichen bestand.

7. Dahero wäre seiner, des Herrn Generalleutenant, untertänigste Bitte, umb diesem so hoch importirendem Werk ausm Fundament zu helfen, über obgedachte Anzahl der 3 tausend Pferd noch andere drei oder zum wenigsten zwei tausend in Lüzem-burg avanziren zu lassen.

8. Welchen von ihme Herrn Generalleutenanten ihres weiteren Verhaltens halber Herrn Generalleutenanten ihres weiteren Verhaltens halber zeitig Ordinanz entgegengeschikt und durch dieselbe entweder vermittelst einer Diversion oder Coniunction alle Sachen dermassen versicher[t] würden, dass diese Armata ohne Risigo Posto und Quartier nehmen und besagte Reuterei gleichergestalt die Ihrige ohne einzige Verhinderung wiederumb beziehen könne.

9. Solches alles er Herr Abgeordneter seiner bekanten Discretion nach eusserstes Fleisses zu negotiren sich der Hochwichti[g]keit dieser Sachen halber und wie weit in specie I. H. Dt Interesse darunter versire, auf die durch obbemeldten Herrn Obristen Freiherrn von Enkefurtt bereits remonstrirte Umbstände und Considerationes zu refireren, insonderheit den Herrn Grafen Picolomini zu schleunigster Maturirung alles dessen zu disponiren und nach erlangter Resolution seine Zurukreise aufs allerförderlichste fortzustellen wissen würde“.[7] Zweyer schrieb am 12.11. aus Luxemburg an Gallas: Gleich nach seiner Ankunft am heutigen Nachmittag habe ihn Graf Emden zur Audienz empfangen. Er habe Gallas‘ Auftrag ausgerichtet und der Graf habe ihm mitgeteilt, dass jene 3.000 Reiter noch nicht in Luxemburg eingetroffen seien und dass man befürchten müsse, die Infanterieregimenter würden ähnlich ruiniert sein wie die Reiterei. Wie Gallas selbst sehen werde, können die spanischen Truppen zu keiner Diversion benutzt werden; wollte er sie zu sich rufen, müsste er dies vorher bekannt gaben, da jene Truppen nicht konzentriert seien. Dem Herzog von Lothringen biete von Emden allseitige Unterstützung an; er, z., habe den Eindruck, dass er dem Herzog nur ungern die spanischen Truppen, da jener mit seinen Soldaten angeblich unvorsichtig umgehe, worüber sich besonders seine eigenen Adligen beklagten. Im übrigen teile der Graf Gallas‘ Ansicht, dass die Spanier noch nie zuvor eine so gute Chance hatten, den Franzosen Schaden zuzufügen, wie jetzt, dass jedoch Gallas‘ Diversion notwendig sei. Der Graf werde ihm selbst schreiben. Der Pest wegen werde sich der Kardinal-Infant nicht in Brüssel, sondern entweder in Antwerpen oder zwischen Brüssel und Löwen aufhalten.[8] Enckevort selbst teilte Gallas am 14.11. aus Brüssel mit, in seiner Audienz beim Kardinal-Infanten in Antwerpen am 12.11. sei dieser sehr gnädig gewesen und habe versprochen, ihn so bald wie möglich nach Brüssel zu schicken. Piccolomini konnte er noch nicht aufsuchen, da sich dieser noch in Jülich[9] befinde; er habe es für besser gehalten, zuerst hiesige Angelegenheiten zu erledigen und dann zu Piccolomini zu gehen. Martin de Axpe sei sehr liebenswürdig. Der Kardinal-Infant sei am 13.11. in Brüssel eingetroffen.[10]

[1] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 134.

[2] Breda [Niederlande, Prov. Nord-Brabant].

[3] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[4] Namur [Span. Niederlande, h. Belgien].

[5] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 135.

[6] Mézières [Frankreich, Dép. Ardennes].

[7] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 141.

[8] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 143.

[9] Jülich [LK Jülich]; HHSD III, S. 367ff.

[10] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 144.

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