Didemann [Diedemann, Dietemann, Tiedemann, Tidenman(n)], Joachim

Didemann [Diedemann, Dietemann, Tiedemann, Tidenman(n)], Joachim; Obrist [ -22.8.1647 bei Triebel] Joachim Didemann stand als Obrist[1] in schwedischen[2] Diensten.

Der Schmalkaldener[6] Chronist Johann Georg Pforr [1612  – 1687] berichtet: „Den 25. Junii [1639; BW] ist der Schwedische Generalkrigscommissarius[7] Caroll Gregersohn [Andeflycht; BW] mit 60 reutter<n> zu Schmalkald[en ankommen. Und alß er mit 10 pferd in die statt eingelaßen, den ubrigen reutter<n> aber bier und brod ins feld geschickt worden, hat er, der commissari[us, daruff von der statt 30000 lb: brod und 59 faß[8] bier uff die durch den Werrgrund marchirente 5 Schwedische regiment[9] reutter begehret, an welchem proviand etwaß geliefert word[en. Über dießes hat er von der statt 40000: thlr auch an gelt gefordert. Weil aber eine solche starcke forderung an dießen geringen ortt niemalß uff einmahl begehrt word[en und ihme dan die unmügklichkeit vorgebracht und 1000 thlr zu geben angebotten, hat er sich darüber hefftig erzürnet, die zu ihne geschickt<en> rahtsverwanthen von sich gejaget und mit großen trewwortten uff dießen tag wieder darvongeritten. Weil man sich dan für allerhand unfall dißfalls befürchtet, hat man ihme, Gregorsohn, 2 bürger mit einer von der F[ürstlichen Heßisch[en krigscantzley zu Caßell[10] vor dieße statt gethane intercessionschrifft[11] uff Meinungen[12] nachgeschicket, welche es durch große bitte soweit gebracht, daß die statt ihme vor seine gantze forderung 3000 thlr außzahlen sollen.

Weil aber nach geschloßenem accord[13] von den Schwedischen, so zu Saltzung[en[14] hinterplieben, ein schreiben intercipirt[15] worden, welches der Rendmeister[16] Küchler und Capitän[17] Schönfeld alhier uff Gießen[18] schicken wollen, worin sie die Schwedischen mit schimpflich[en wortten angegriffen, aß ihme nun, dem Gregersohn, bemeldes schreiben zu handen kommen, hat er den mit ihme getroffenen accord geendert. Und weil eben die in Francken gegangene 5 regiment reutter wieder zurückmarchirt, sint selbe den 2. Jul: unterm commando des Obristen Königsmarcks alhier angelangt, daruff sich der Commissari[us Kregersohn mit den 5 obristen, alß Königsmarck, Braun, Dieteman, Birckenfeld [Jobst Rudolf v. Berkefeld; BW]  und Dörfling [Georg Derflinger; BW], in die statt, die völcker aber in die vorstäd geleget, worauff die preßuren[19] alßobalden angangen, indem bemelder Com: Gregersohn /: welcher ein grimmig[er und unbarmhertziger mann geweßen, bey welchem weder von geistlich[en noch weltlichen nichts zu erbitten geweßen :/ von der statt ohnverzügklich 12000 thlr ohne einige wiederred begehrt und haben wollen. Weil aber die bürgermeister ein solche große summa gelt von den bürgern heraußzubringen nicht gewust, hat der Gregersohn sein secretarium, Mörder, zu den bürgermeister<n> uff das rahthauß gesetzet und von den armen bürgern in der ringkmawr von hundert capital 15 thlr erheben und durch die unbarmhertzige soldaten heraußpreßen laßen, alßo daß er in wenig stunden 6000 thlr an gelt und silbergeschmeidt /: das lot vor 1 ½ kopst[20] :/ bekom[m]en, worbey mancher bürger an haußraht zimlich eingebüßet. Weil dan 6000 thlr zurückgeplieben und berürte völcker den 4. Jul: auffbrechen müßen, hat er, Gregersohn, zwey des rahts und 4 bürger dießes rests halber gefengklich mittgenommen [welche endlich mit 1000 thlr sind gelöst worden.] Dieße last hat die statt allein getragen. Es haben dieße völcker die vorstädt sehr ruinirt, großen schaden an der feldfrücht gethan, alle teich umb die statt abgestochen und gefischet, in der statt vier metallene stück geschütz, so uber 400 thlr gekostet und bißhero bey dem gantzen krieg erhalten worden, sambt etzlichen federbett, so der F[ürstlichen herschafft ufm schloß zugestanden, und 4 kutschen mit wechgenommen, deren kutsche eine dem Rentmeist[er Küchler geweßen und 150 thlr gekostet“.[21]

Im Januar 1640 war Didemann in Eisenach[22] einquartiert.[23]

„Als schlimmstes Kriegsjahr nach 1640 müssen die Pößnecker[24] das Jahr 1642 erlebt haben. Drei schwedische Regimenter waren dort vom 17. Februar bis zum 6. April einquartiert[25] und haben Stadt und Bürgerschaft sehr geängstigt. Soldaten schoßen in den Straßen herum. Die Frau des Schlossers und Büchsenschmiedes Georg Wohlfahrt stand gerade in ihrer Haustür und wurde von ihnen tödlich getroffen. Die Gesamtkosten dieser Einquartierung beliefen sich auf 5992 Taler und 3 Groschen. Ferner waren 11 Häuser eingerissen und das Holz von den Soldaten verfeuert worden. Über die Anführer der drei Regimenter dichtete man in den Gassen:

‚Der Oberst Wank macht die Bürger krank,

Der Oberst Kettler macht die Bürger zum Bettler.

Der Oberst Tiedemann jagt die Bürger gar davon’.

Es ist begreiflich, dass unter diesen traurigen Umständen manche Einwohner die Stadt verließen, um den Drangsalierungen der rohen Soldaten zu entgehen, denn Hab und Gut hatten sie ja schon verloren. Durch Betteln und Diebstahl suchten viele ihr Leben zu fristen“.[26]

Der Hofer[27] Chronist und Organist Jobst Christoph Rüthner [1598 – 1648] hält fest: „Den 23. December[28] [1643 a. St.] ist der aufbruch der ganzen armee nach Freyburg[29] geschehen, und haben sie alle fähnlein fliegend geführet, so weit man sie hat sehen können, und ist die stadt Leipzig[30] von generalmajor Liliens [Lille; BW] als commendanten mit 2 regiementern besezt worden. Die stadt Freyberg[31] aber, 4 meilen von Dreßden[32] liegend, ist von der ganzen schwedischen armee vom 27. december, als am 3. Weynachtfeyertag, an erstlich durch den obrist Diedemann anfänglich mit etlichen commendirten reutern berennet, den dritten tag hernach aber mit der infanterie und ganzem corpore beschloßen[33] worden, bis auf den 17. februarii des anno. 1643. jahres, folglich ganzer 7 wochen belägert und hart bedränget worden, maßen dan[n] derselben mit schießen, brennen, feuerkugeln,[34] handgranaten,[35] minenspringen[36] und steinwerfen sehr hart zugesezt, also dass sich sehr zu verwundern war, wie vor einer so großen armee und bey so scharpfem ernst eine berg- und landstadt sich so lange halten und wöhren können, welches sie aber mit ruhm und dermaßen ritterlich gethan, bis sie am gedachten 17. februarii von dem general Broy [Bruay; BW] avantquarde und folgenden tages vom römisch kayserlichen generalfeldmarschall,[37] dem durchlauchtigten hochgebohrnen fürsten und herrn, herrn Octavio Picolimini-Arragona,[38] Herzogen zu Malfy, völlig ensezt und erlöset worden. Die mauen und thürme sind zum öftern niedergeschossen und eingeworfen, von denen belägerten aber jederzeit bald möglichst reparirt und ausgeflickt, zuletzt aber dannoch also durchlöchert worden, dass, als gedachter entsaz für die stadt kommen, so haben die officiers alles besichtiget und theils wegen des feindes verübten wuth und bezeugten grosen ernst, theils auch wegen derer entgegengesetzten wercke und wöhren sich sehr verwundert. Unter andern hat einer begehret ihm zu vergönnen, dass er mit dem pferdt über die breche[39] in die stadt reuten dorfte, darmit er davon hernach sagen könne, welches auch, nachdem ihm solches vergönstiget und zugelassen worden, würcklich geschehen ist. Sowohl seiner kayserlichen mayestaet[40] als auch ihro churfürstlichen durchlaucht zu Sachsen haben diese der stadt Freyberg standhaftigkeit und des herrn commendantens, herrn Georg Hermann von Schweidnitz auf Rommitz, des hochlöblichen arnimbschen regiment zu fuß wolbestalten obristlieutenant, mannlichkeit wie auch des darinnen regierenden burgermeisters und gesamter burgerschaft guter, getreuer hülfe und fürsorge, auch sämtliches bezeugen, allergnädigst erkandt und gerühmet,  auch nach erlösung der stadt ihnen allen allergnädigst zugeschrieben, mit vielen verehrungen und schenckungen begabet und begnadiget. Auch haben die leute gute einigkeit und correspondence miteinander gepflogen und ist zeit wehrender belägerung ganz nichts theur worden“.[41]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611 – 11.12.1688][42] berichtet dazu: „In Freyberg lagen nur 290 Mann geworben Volck. Alß (man) der Schwedische General Torstenson Leipzig[43] wieder befestigt und besezt hatte, brach er den 27. December [mit] der Armee vor Leipzig auf, schickte den Obristen Dietemann mit 800 Pferden vorran und ließ am dritten Feyertag in Weinachten die statt frühe umb 7 Uhr berennen, Er folgte selbst mit 20 Brigaden zue fuß und der gantzen Armee, ginge gerade uff Born,[44] Rochlitz[45] vor Freyberg, belagerte die Stad ernstlich und brauchte darfür die hochste gewalt 54 tage lang, fast 8 wochen, durch Januarium und Februarium in hartten winder, bey harten Winder und ungestummen Schnee- und Stöber-Wetter. Den 30. December schneiete und stoberte es, daß mann kein auge kunte aufthun. Das hielte an durch den Januarium. 3. Januar wahr ein grausamer Wind. Den 8., 9., 10. schneiete es aneinander, und musten doch die Soldaten schantzen[46] und in laufgraben[47] liegen in großer kelde. Der Himmel warnete Sie, die Schweden. Den 21. Januar wahr ein großer Wind, drauf folgete ein regen, daß die Musquetirer[48] mit ihren gewehr musten in Waßer stehen die halbe knie tief und löcher in die abseiten machen, das feuer zu erhalten und darbey sich zue wermen. Frühe umb 2 Uhr hörte mann ein brausen in Wolcken, alß donnerte und erdbebete es, es Plizte und gab einen grosen Donnerschlag, und fielen 2 große klumpfen feuer vom himmel. Den 23. Januar war des Nachts abermahl ein Unnatürlicher Wind und Wetter, donnern und Plitzen, und sahe man wieder fallen. Den 24. Januar wahr ein schneien und stöbern, des abendts um 7 sahe Mann uber der Stad 2 feurige kegeln stehen wie waßer Monden, die uff beyden Seiten strahlen warffen. Den 25. Januar war eitel unstet Wetter, schneestöbern und regen Wetter drin. Den 28. Januar stunde ein Schwarz Creutz am himmel, und regnete in Schwedischen lager blut und feuer, daß den Pferden die Mehnen hat verbrand. Alda hatten Sie schon 1500 Mann verlohren und eingebüst. Es wahr continuirliche kelde biß in Meyen. Die Pircken wahren noch nicht ausgeschlagen. Die Soldaten trugen Fichten ein. Ungeacht die Schweden schon das Thor und thurm, den Zwinger und Stadgraben innen und die Mauer 20 ellen lang niedergefellet hatten, daß Man uber die Breche reiten und lauffen können, Muste Torsten-Sohn doch Gott und dem Succurs der keyßerlichen, die sich bey Pilsen[49] mit den Hatzfeldischen Corps conjungiret hatten und sich ans gebirg Nach Brix[50] gezogen hatten,[51] endlichen weichen, do sie uber 3000 vor der Stadt verlohren hatten, die Sie nur die Hexenstadt hießen. Merian sagt, daß binnen wehrender belagerung 5399 schöße aus Canonen, 112 feuerballen,[52] 200 handtgranaten, unzehlig steine, auch Centnergewichte, Amboß hineingetan und geworfen, 14 Minen gesprenget, etliche mahl gestürmet,[53] und die mauer viel lachter[54] lang niedergeworfen worden, wie ihre eigene Chronic bezeuget. Untter solcher belägerung haben die Ober-Ertzgebirgischen nicht allein viel 1000 pfund brod und allerhandt Victualien an fleisch, bier, haber, schmalz wöchentlich zueführen müßen, sondern auch Salvaguarden[55] einnehmen und kostbarlich untterhalten, nicht nur einzelne partien, sondern ganze regiementer verpflegen, die alles in gebirg verderbet, die leute geprügelt, gerädelt,[56] außgezogen, verwundet, zur ranzion[57] gezwungen, mitgeschleppet, daß sich kein Mensch auf den lande durfen sehen laßen. Es ist keiner kirche noch Pfarrhauses verschonet worden, oft Sindt sie mit 30, 40 wagen kommen, das gedreit ausgedroschen, aufgeladen, viehe, Pferde, futter, bier und mobilien und, was sie angetroffen, weggeführet. Do haben keine Salvaguarden, gelt noch vorbitte geholffen, und darmit er vor Freyberg sicher lege vor den uberfall der keyßerlichen in Böhmen, hat Torsten-Sohn gantze regiementer ins gebirg nach Marien[58]- und Annenberg,[59] nach Wolckenstein[60] gelegt, die Stett an Böhmischen Wald geparteiet und alle winckel unsicher gemacht; es ging alles untter einander, und wuste niemandt, wer sie wahren, ohne wen Sie sich in ämptern und Städten angeben, Commiß,[61] contribution,[62] discretion[63] und verpflegung haben wollten“.[64] „Nach deme nun der Schwedische General Torsten-Sohn mitten in winder und untter seinen podagrischen[65] schmertzen alle gewalt vor Freyberg angelegt und doch nichts außgerichtet hatte, sonderlich weil der keyßerliche Succurs[66] von 16 000 Mann unter dem Commando Herrn Octavii Piccolomini nahe herbey kommen wahr und sein Haupt-Quartir zue Dippoldswalde[67] nur 2 meil von Freyberg hatte, und nunmmehr die regiementer schon hart uff einander traffen, ist der General mit der Armee frühe binnen fünf stunden den 18. Februar in gutter ordnung mit allen stücken aufgebrochen, seinen March auf Döbeln,[68] Lumnitzsch[69] an die Elbe nach Streele[70] genommen“.[71]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[72] nennt in seinem „Florus“ von 1647 die Gründe, weshalb die Schweden die Belagerung Freibergs aufgehoben haben: „Als die Belägerung der Statt Freyburg [Freiberg; BW] / wie oben Anregung geschehen / allerdings geschlossen / die Battereyen[73] färtig / vnd Stücke darauf gebracht worde[n], hat man vmb 2.12.[1.1643; BW] dieses Bresche zu schiessen angefangen / vnd nachmals einen gantzen Monat durch mit spielenden Minen / Approchen[74] / Sturmlauffen[75] / vnd Fewerwerffen vnauffhörlich angehalten. Weil aber der Statthalter darinnen Georg Hermann von Schweinitz sampt seinen vnterhabenden 1200. Chur-Säxischen[76] Soldaten zu Roß vnd Fuß / auch vielen Jägern vnd Bergleuten / sich überauß tapffer gewähret / auch der Keyserl. Entsatz in 9000. Pferd vnd vber 5000. Mann zu Fuß benebenst 26 Stücken Geschutz herbey genahet / haben die Schwedische nicht lenger warten wollen / sondern die so kostbare vnd fast zum end gebrachte anderthalb monatliche Belägerung gantzlich auffheben müssen.

Wiewol die Schwedische solchen Auffbruch nicht der Keyserischen ankunfft / oder daß sie sich vor denselben beförchten müssen / sondern deme bloß zuschreiben wollen / weil durch gegentheils beynahung ihnen die örter entzogen worden / worauß sie sonsten ihre füterung holen müssen / vnd dasselbe / vmb sich der Lebensmittel zu bedienen / Dresden / Pirna[77] / Meissen[78] / die sämptliche Bergstätte / vnd das Königreich auff dem rücken gehabt / hergegen sie / die Schwedischen / an Futter vnd Vnterhalt hetten mangel leiden müssen“.[79]

Der Salemer[80] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][81] notiert in seiner Chronik unter 1646: „Den 25. Decembris. Diß wedter ist nun lang an dem himmel herumbergangen, biß es letstlich auch zue unß komen. Dan uff dißen tag hat general Carolus Gustavus Wrangell, schwedischer veldmarschall, durch obristen Tideman, so nachmahlen zue Willdorff[82] sein quatier bekomen, naher Ravenspurg[83] zum accordo citieren lassen, alldahin 2 personen plenipotentes[84] zue uberkomen sollen geschickt werden. Deren begehren ware, 30 squadronen[85] helfen zue verpflegen, dan jede squadron 100 pferd haltet oder im uberigen mit fewr und schwert verfolgt zue werden. Dahin dan herr Sebastian Leib allain geschickt, aber so vil alß nichts außgericht. Eben und umb diße zeit ist dass frawencloster Guottenzell[86] von schwedischen soldaten verwahrloßet und biß an 2 behaußungen abgebränt worden“.[87] „Und weylen herr Sebastian Leub, so zuevor, wie oben gemelt, naher Ravenspurg zue dem Tidenmann umb accordo so wohl uff 30,000 fl. und alßdan weniger nit alß 20,000 zue geben erfordert, zue tractiren abgefertiget worden, so ihnen nit so vil bazen zue geben zue bringen möglich, geantwurt, nichts ausrichten kenden, ist er naher Bregenz[88] zum generalveldmarschall Carol Gustav Wrangell geschückt worden, ob dieser bey beysprung und fürbüdt aineß französischen ambasator, so ain thumbherr[89] seines amptß residenz, der sich den clöster beyzuespringen vil anerbodten, etwaß leidlicherß [191] oder wenigerß außbringen und abbüdten köndte, ehe und zuevor mier ubereylt und militarischer execution uberfallen wurden, geschickt und abgefertiget worden, war aber zue allem unglück selbige ambasator nit bey der stell, sonder zue Ulm,[90] hat er abermahlen wenig oder gar nichts außgericht, sonder ihme geantwurt, solle zuevor ain guot stück gelt bringen und dan erst für brand, mord und accordo anhalten und uberkomen“.[91]

Am 23.8.1647 fiel Didemann bei Třebel [92] in dem Treffen mit Johann von Werth.[93]


[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber/ und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. O. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.
[3] Wildeshausen [Kr. Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.
[6] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.
[7] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[8] 1 Faß Bier (Sachsen) 393 Liter.
[9] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[10] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[11] Intercession: Fürbitte, Vermittlung, Intervention; juristisch auch Einrede gegen eine aus einem gültigen Rechtsgeschäft erhobene Forderung.
[12] Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[13] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[14] [Bad] Salzungen; HHSD IX, S. 36ff.
[15] intercipiert: abgefangen.
[16] Rentmeister: Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen und Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister und Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst, Verwalter der landesherrlichen Finanzen (Vorsteher der Rentkammer).
[17] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[18] Gießen; HHSD IV, S. 172ff.
[19] Pressur: Bedrückung, Beschwerung, Ungelegenheit, die man durch Soldaten hat.
[20] Kopfstück = ¼ florin = 15 Kreuzer = 60 Pfennig; 10 Albus.
[21] WAGNER, Pforr, S. 149f.
[22] Eisenach [Kr. Eisenach]; HHSD IX, S. 88ff.
[23] PETERS, Eisenach, S. 34.
[24] Pößneck [Saale-Orla-Kr.]; HHSD IX, S. 342f.
[25] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „ dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“
[26] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 169.
[27] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[28] Bei LEHMANN ist es dagegen der 27.12. a. St.
[29] Freiburg i. Schl. [Świebordzice, Kr. Schweidnitz]; HHSSchl, S. 102f.
[30] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[31] Freiberg; HHSD VIII, S. 99ff.
[32] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[33] eingeschlossen
[34] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[35] Handgranate: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie nach MONRO bei der Eroberung Frankfurts a. d. Oder von den Iren eingesetzt; => Quelle 10. Als Generalmajor Lars Kagg 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit den Einsatz von Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.
[36] minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.
[37] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[38] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[39] Bresche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[40] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[41] KLUGE, Hofer Chronik, S. 256f.
[42] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann
[43] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[44] Borna; HHSD XI, S. 34ff.
[45] Rochlitz; HHSD VIII, S. 303ff.
[46] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[47] Laufgraben: Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte.
Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe; vgl. dazu auch PIERER, Universal-Lexikon, Bd 14, S. 886-887) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[48] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[49] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[50] Brüx [Most]; HHSBöhm, S. 79ff.
[51] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1396: Piccolomini an Leopold Wilhelm, Brüx, 1643 II 15: Er versprach, die Aufgabe, mit der ihn Ferdinand III. u. Leopold Wilhelm betrauten, nämlich Freiburg Hilfe zu bringen, gewissenhaft erfüllen werde. In einem zweiten Schreiben vom selben Tag (Nr. 1397) schrieb er dem Erzherzog, dass Freiberg bereits mehreren Angriffen ausgesetzt gewesen sei, ein Stadttor sei ausgebrannt. Er habe den Kurier aufs Neue seiner baldigen Hilfe versichert, um die Wehrbereitschaft zu stärken. Die Armee habe er angewiesen, vorzurücken u. Glashütte [HHSD VIII, S. 115f.] zu besetzen; am 10.2. hätten ihm die Kroaten Gefangene nach Glashütte gebracht. Angeblich würden die Schweden täglich Angriffe unternehmen, Sappen graben u. Minen legen, um mit einem Generalangriff der kaiserlichen Armee zuvorzukommen. Nr. 1398: Einen Tag später schrieb er Fuentes [= Bernard de la Fontaine, u. nicht wie angegeben Gaspar de Teves Telly y Guzmán, BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, 503 !], er werde Freiberg Hilfe bringen, da die Rettung der Stadt wichtig sei u. eine Wende des Krieges herbeiführen könne. Die Stadt wehre sich tapfer. Die schwache Seite der Kriegsführung der kaiserlichen Armee sei stets ihr Zaudern gewesen, das einer rechtzeitigen Ausführung vorteilhafter Maßnahmen im Wege stand. Nr. 1400: Am 20.2. schrieb Leopold Wilhelm an R. Colloredo, er habe Piccolomini angewiesen, Freiberg so schnell wie möglich zu entsetzen.
[52] Karkassen: Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen.
[53] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ oder Rangerhöhungen von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 80.
[54] 1 Lachter = 7 Fuß = 1, 98 Meter.
[55] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,
6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[56] raiteln, reuteln: zügeln, züchtigen, quälen, insbesondere foltern. Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt und mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten und am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.
[57] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.
[58] Marienberg; HHSD VIII, S. 215f.
[59] Annaberg; HHSD VIII, S. 5ff.
[60] Wolkenstein; HHSD VIII, S. 364f.
[61] Commiss: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).
[62] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[63] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.
[64] LEHMANN, Kriegschronik, S. 142f.
[65] Podagra: Gicht als Folge der oft sehr einseitigen Ernährung der Soldaten und Offiziere durch extremen Fleisch- und Alkoholgenuss, was schon zeitgenössische Militärhistoriker und Chronisten erkannten.
[66] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[67] Dippoldiswalde; HHSD VIII, S. 59f.
[68] Döbeln; HHSD VIII, S. 61f.
[69] Lommatzsch [Kr. Meißen]; HHSD VIII, S. 210f.
[70] Strehla [Kr. Riesa]; HHSD VIII, S. 341f.
[71] LEHMANN, Kriegschronik, S. 146.
[72] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[73] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.
[74] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[75] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt. oder Rangerhöhungen von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben.
[76] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab März 2013).
[77] Pirna; HHSD VIII, S. 276ff.
[78] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.
[79] WASSENBERG, Florus, S. 507f.
[80] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[81] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[82] Weildorf, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[83] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.
[84] plenipotentes: Bevollmächtigte.
[85] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[86] Gutenzell-Hürbel [LK Biberach]. Gemeint ist die Reichsabtei Gutenzell (Zisterzienserinnen). Vgl. MEMMINGER, Beschreibung, S. 202.
[87] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 239.
[88] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.
[89] Domherr: Mitglied einer kollegial verfassten geistlichen Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrnstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.
[90] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[91] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 246.
[92] Třebel, heute Ortsteil von Černosín, Bez. Tachov.
[93] Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth, S. 188.
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