Bödeker, N

Bödeker, N; Obrist [ – ] Bödeker stand 1644 als Obrist in schwedischen Diensten. „Vom 23. April bis 17. Juni 1644 wurde die Stadt [Stadthagen(1) in der Grafschaft Schaumburg; BW] dann noch einmal durch die Einquartierung von sechs Kompanien unter dem Obersten Bödeker und einem großen Troß, etwa 600 Pferde stark, schwer getroffen, sie steht bei Reineking mit 13 000 Taler zu Buch. Da wieder einmal ausdrücklich versichert war, daß das Land zum Unterhalt der Truppen beitragen würde, was natürlich nicht geschah, strengte Stadthagen einen Prozeß bei der gräflichen Kanzlei an, der bald am Reichskammergericht in Speyer[2] seinen Fortgang nahm. Auch die Jenaer[3] Juristenfakultät wurde in der Sache angegangen, und am 1. Juli 1647 ein für Stadthagen günstiges Gutachten in Bückeburg zur Kenntnis gebracht. Als die schaumburgischen Städte am 14. April 1655 den Einspruch gegen die Übernahme der 24 000 Taler aus der Einquartierung von 1625 fallen ließen, zog auch Stadthagen den Prozeß wegen der Bödekerschen Einquartierung zurück“.[4]

[1] Stadthagen [Kr. Schaumburg-Lippe]; HHSD II, S. 435f.

[2] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[3] Jena; HHSD IX, S. 215ff.

[4] ZARADETZKY, Stadthagen, S. 316.

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