„Hosenstricker“

„Hosenstricker“; Soldat [ – ] „Hosenstricker“,[1] so genannt nach seinem eigentlichen Handwerk, hatte 1633 als Soldaten in den Diensten der Stadt Villingen[2] gestanden. Er war in Gefangenschaft[3] geraten, konnte aber fliehen.

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[4] Georg Gaisser [1595-1655],[5] berichtet in seinem Tagebuch: „Aus dem feindlichen Lager war neulich ein gefangener Soldat von den Unsrigen, den man nach seinem Handwerke ‚den Hosenstrickher’ heißt, entkommen; dieser erzählte folgendes: er sei zusammen mit andern bei dem neulichen Kampfe lebend in die Gewalt der Feinde geraten; um sein Leben bittend, sei er dank dem Eingreifen eines gewissen Hessen gerettet und von ihm in das Warenburglager gebracht worden; gleich nach ihrer Ankunft dort habe ein anderer von den französischen Offizieren jenen seinen Retter gefragt, ‚warumb er ihme quartier[6] geben ?’ Als er sich entschuldigen wollte, habe er ihn auf der Stelle mit dem Schwerte[7] niedergestoßen und umgebracht. Dann sei er in das Dorf Kirchdorf[8] auf eine nächtliche Station gebracht und bis zur vorigen Nacht festgehalten worden; von dort habe er, als ein Tumult entstanden war und der Franzose ihm befahl, die Pferde zu satteln, sich flüchtig davon gemacht, sei in die Brigach gesprungen, und als er keinen Verfolger gewahrte, weiter stadtwärts hinangestiegen, bis er sie erreichte. In dem Lager herrschte große Aufregung, schon über 40 von den durch die Unsern getöteten Feinden seien zum Begräbnis nach Schwenningen[9] verbracht worden, darunter nicht wenige ausgezeichnete Männer. Schon seien mehrere von den Franzosen übergelaufen, ‚ein gantze Corporalschaft[10] mit einanderen’. Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen. Jener Hesse, von dem er gerettet worden sei, sei einst unter Escher[11] hier kriegsgefangen gewesen und wieder freigelassen worden, und er habe ihn doch sofort wieder erkannt“.[12]

[1] Hosenstricker: Stricker langer Beinstrümpfe.

[2] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[3] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“.

Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.

[4] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[6] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[7] Schwert: Axialsymmetrische Blankwaffe mit gerader, zweischneidiger Klinge. Mit dem Aufkommen zunehmend schwererer Rüstungen mussten auch die Waffen angepasst werden, um den Gegner trotz Panzerung verletzen zu können. Durch die zunehmende Verbreitung des Plattenharnischs wurde der Schild überflüssig und die linke Hand zumindest bei unberittenen Kämpfern weitgehend frei. Aus den ursprünglich verhältnismäßig kurzen Schwertern (etwa 0,8-1 m) entwickelten sich daher immer längere Schwerter (heute Eineinhalbhänder oder Bastardschwerter genannt). Der Zweihänder, der auf Abbildungen aus der Landsknechtszeit häufiger zu sehen ist, wurde hauptsächlich zum Zweikampf benutzt, wenn die Formationen (Gewalthaufen) bereits aufgebrochen waren. Zum Wegschlagen der Piken, wie es immer wieder in Gerüchten behauptet wird, ist er völlig ungeeignet. Pikeniere und Musketiere trugen den kurzen Katzbalger als Nebenwaffe, der beim Kampf mit der Hauptwaffe nicht behinderte. Im zivilen Bereich trug man das Rapier. Aufgrund der Tatsache, dass nicht zuletzt häufig Prunkwaffen überlebt haben, da sie keinem Verschleiß ausgesetzt waren, existieren häufig falsche Vorstellungen über Gewicht und Balance historischer Schwerter. Paradewaffen, die hauptsächlich geschultert getragen bei Umzügen vorgeführt wurden, erreichten nicht selten Gewichte, die für den Kampf absolut nicht praktikabel waren (vier Kilogramm und mehr). Eine tatsächliche Gebrauchswaffe musste aber – besonders, wenn sie für militärischen Gebrauch gedacht war – auch über längere Zeit zu führen sein. Ein Stahlschwert, das zum Kampf geeignet sein soll, wiegt je nach Länge zwischen einem und 1,5 kg. Je nach Schwerttyp wird ein Schwerpunkt mehr oder weniger nahe der Parierstange angestrebt. Dennoch können auch qualitativ hochwertige Schwerter mit geringem Gewicht einen Schwerpunkt um 20 cm vor der Parierstange aufweisen, ohne dadurch unhandlich zu werden. I. Richtschwert, ein zweihändig geführtes Schwert zur Enthauptung. Der zu Enthauptende saß dabei aufrecht auf einem speziellen Richtstuhl. Die Klinge war nur so lang wie bei einem einfachen Schwert (ca. 80-90 cm). Das Richtschwert galt als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Die Klinge besaß eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43.

II. Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten und Angriffen verwendet und galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Kronachs 1634, Regensburgs 1634 und der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen und erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.

[8] Kirchdorf, heute Ortsteil von Brigachtal [Schwarzwald-Baar-Kr.].

[9] Schwenningen, heute Teil von Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[10] Korporalschaft: Unterabteilung einer Kompanie mit bis zu 30 Mann.

[11] Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] von Binningen,; Obrist [1582 – 1653]

[12] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 414f. (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

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