Taupadel, Ernst Gottfried von

Taupadel, Ernst Gottfried von; Obristwachtmeister [ -26.6.1674]

Ernst Gottfried von Taupadel [ -26.6.1674] war Obristwachtmeister[1] und ein Verwandter des schwedischen Diensten[2] gestandenen Generalleutnants[3] Georg Christoph von Taupadel.[4] [=> Abb. links]Taubadel, Georg Christoph von

In der „Relationis Historicæ Semestralis Vernalis Continuatio“ von 1669 wird berichtet: „Sonsten hat sich zu Anfang deß Octobers / nahe bey Wurtzen[5] [=> Abb. rechts]Wurzen / eine grausame Mordthat begeben / so da betroffen den Rittmeister[6] Georg Christoph von Taupadel:[7] der als ein Versuchter[8] Cavalier vormahls unter ihr Fürstl. Durchl. Pfaltzgrafen von Sultzbach[9] [=> Abb. links] Pfalz-Sulzbach.Christian.August1bey der Käyserl. Armee in Siebenbürgischen Kriegsdiensten sich gebrauchen lassen; folgends aber unterm Printzen Rupert.[10]Rupert.v.d.Pfalz [=> Abb. rechts] in England mit zur See gewesen / und der Schlacht zu Wasser würcklich beygewohnt / auch in Africa einen fürnehmen Ort einnehmen helffen: Wie er denn auch in einer action sein eigen Schiff / da es schon geändert gewesen / gesprengt / und glücklich ohne Schaden davon kommen. Nachdem hat er sich letztlichen als ein Voluntier[11] bey der Frantzösischen Armee in denen Spanischen Niederlanden auffgehalten / und welches merckwürdig / in so vielen Actionen sein Lebtage keine Wunde bekommen. Nach getroffenem Frieden aber zwischen beyden streitenden Cronen[12] [1659; BW] / hat er sich entschlossen / das Vatterland einmal wieder zu besuchen / welches er auch glücklich erreicht / nach Leipzig[13] kommen / und so ferner nach Dreßden[14] sich gewendet / seine eigene Angelegenheiten in Richtigkeit zu bringen. Auff welcher Reyse er sich in die 14. Tage bey seinem Vetter dem Obr. Wachtmeister von Taupadel[15] zu Rohrsdorff[16] auffgehalten / auch im Vorbeygehen zu Fichtenberg[17] bey einem von Taupadel seinem Vettern[18] eingesprochen / bey dem er das eine Pferd / so ein Rappe / stehen lassen / und nach seiner Verrichtung zu Dreßden / von dannen zu rück nach Leipzig kehrend / solches wider zu sich genommen. Als er nun am 4. dieses / Abends zwischen 7. und 8. Uhren nahe bey Wurtzen kommen / ist er in einem Büschgen / auff deß von Dörings Gebieten / von beyden seinen Knechten durch 2. Schüsse von hinden zu / dern einer beym Rückgrad in die lincke Seiten durch Hertz / der andere aber durch eine Schulter gangen / sampt einem Hiebe übers Gesicht / mörderischer weise umbs Leben gebracht worden. Worauff die Thäter den Cörper eine Ecke vom Weg ab ins Gehöltze geschleppt / besucht[19] / außgezogen / das bey sich führende Gold zu sich genommen / und deß ermordeten Kleider[20] / und weisses Geräthe[21] / auff seinem eigenen Leibpferd / neben noch einem davon geführt: die übrigen zwey Pferde aber lauffen lassen / davon das eine zu Liptitz[22] / das andere aber zu Hohburg[23] Hohburg2[=> Abb. links] in die Gerichte gefallen. Der Cörper ist erst auffn dritten Tag gefunden worden / unter welcher Zeit diese Vögel einen dermassen weiten Sprung vorauß gethan / daß man sie biß dato noch nicht ertappen können“.[24] Weitere Einzelheiten vor allem zur Hinrichtung eines Täters finden sich bei ADAMI: „Eben solch Unglück hat betroffen George Christoph von Taupadel / Rittmeistern: Denn als derselbe entschlossen / nach geendigtem damahligen Kriege das Vaterland einmahl wieder zu besuchen/ welches er auch glücklich erreicht / nach Leipzig kommen/ und so ferner nach Dreßden sich gewendet/ seine eigene Dinge in Richtigkeit zusetzen / auff welcher Reise er sich in die 14. Tage bey seinem Vetter / dem Obristen Wachtmeister von Taupadel / zu Röhrsdorff auffgehalten / auch im Vorbeireisen zu Fichtenberg / bey einem von Taupadel / seinem Vetter/ eingesprochen /bey dem er das eine Pferde stehenlassen / und nach seiner Verrichtung zu Dreßden / von dannen nach Leipzig zurückkehrend / solches wieder zu sich genommen. Als er nun am 4. Octobr. besagten 1668. Jahre / Abends zwischen 7. und 8. Uhren/ nahe bey Wurtzen kommen / ist er in einem Püschgen / auff des von Dörings Gebiete / von seinen beyden Knechten / (deren der eine Römisch-Catholisch / und den andern sonder Zweiffel zu so grausamer That mit auffgefrischt) durch zwey Schösse von hinten zu / deren einer beym Rückrad in die lincke Seite durchs Hertz / der ander aber durch eine Schulter gangen / sammt einem Hiebe übers Gesichte / mörderischer Weise ums Leben gebracht worden. Worauff die Thäter den Cörper eine Ecke vom Wege ab / ins Gehöltze geschleppet / besucht / ausgezogen / das bey sich geführte Geld zu sich genommen/ und des ermordeten Kleider und weiß Geräthe auff seinem eigenen Leib-Pferde/ nebest noch einem darvon geführt/ und die übrigen zwey Pferde lauffen lassen. Davon das eine zu Leipzig / das andere aber zu Hochburg in die Gerichte gefallen; Der Cörper aber ist erst auff den dritten Tag gefunden worden. Ob nun wöhl die Mörder immittelst einen weiten Sprung voraus gethan / hat man doch den einen ertappt / und am 29. Maji 1669. zu Wurtzen am Leben gestrafft; Worbey er Anfangs geschleifft[25] / vors andere enthauptet[26] / und drittens an dem Orte / wo er die That begehen helffen / auffs Rad[27] geleget worden. [=> Abb. rechts]Rädern[955] Er war ein Mensch von 23. Jahren / bürtig von Kißingen[28] in Beyern / und ward auff der Priester Vorbitte[29] / weil er der Päbstlichen Religion abgesagt / und sich wohl bekehret[30] / in der Straffe / so viel möglichen / begnadet“.[31]

Um weitere Hinweise wird gebeten !

[1] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[4] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Tobartel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, Dubold, Dubartle, Duc Bartel, „Raupartl“, „Raubartel“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedisch-französischer Generalleutnant.
[5] Wurzen [ LK Leipzig]; HHSD VIII, S. 365ff.
[6] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[7] Georg [George] Christoph v. Taupadel [ -14.10.1668 bei Fichtenberg], schwedischer Rittmeister.
[8] versucht: kriegserprobt, schlachtenerfahren, beschossen = erfahren im Umgang mit Waffen; keinesfalls verwundet, wie manchmal zu lesen !
[9] Christian August v. Pfalz-Sulzbach [26.7.1622 Sulzbach, Oberpfalz-23.4.1708 Sulzbach, Oberpfalz], Pfalzgraf u. erster Herzog v. Pfalz-Sulzbach.
[10] Rupert v. der Pfalz [17./27.12.1619 Prag-29.11.1682 London]. Vgl. REBITSCH, Rupert.
[11] Voluntier, Volunteer: Freiwilliger. Natürlich wurden Freiwillige gegenüber zum Dienst Gepressten u. Untergesteckten bevorzugt, um die Truppenteile wieder aufzufüllen. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 57: „For obvious reasons recruiting officers preferred volunteers and resorted to impressment only when this became necessary to make up their required totals. This point was expressly stated in Captain Adam Gordon’s letter to Sir Robert Gordon in 1635, ‚ … if I pleased to accept thereof his lordship‘ (earl of Sutherland) ‚offered me sum prest men, bit (I thank God) men was so willinge to go with me that I neided not preass any’ “. Teilweise wird darunter aber auch ein Aventurier verstanden: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer), wie sie sehr häufig im schwedischen Heer aus England u. Schottland zu finden waren. Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier u. Unterhalt gaben.
In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“.
[12] Pyrenäenfriede vom 7.11.1659: Friedensschluss zwischen Frankreich u. Spanien am 7.11.1659. Er beendete den seit 1635 andauernden Französisch-Spanischen Krieg. Spanien musste das gesamte Artois, Teile Flanderns, des Hennegaus u. Luxemburgs sowie Nordkatalonien (mit Ausnahme v. Llívia) an Frankreich abtreten. Die Pyrenäen wurden als neue Grenze zwischen Spanien u. Frankreich festgelegt. Außerdem wurde Maria Theresia, die Tochter Philipps IV. v. Spanien, mit Ludwig XIV. v. Frankreich verheiratet. Die Infanta gab ihre Ansprüche auf den spanischen Thron unter der Bedingung auf, dass hierfür eine Geldentschädigung von 500.000 Goldécus an Frankreich gezahlt werde. Diese wurden jedoch nicht gezahlt, womit ihre Ansprüche erhalten blieben u. bereits 1666 der Anlass für den Devolutionskrieg gegeben war. Frankreich musste zusichern, seine bisherige materielle u. militärische Unterstützung für Portugal zu unterlassen, das sich seit 1640 im Aufstand gegen Madrid befand. Doch auch daran hielt man sich nicht, sondern entsandte 1660 heimlich den deutschstämmigen General Friedrich v. Schomberg mit einer Gruppe v. Ausbildungsoffizieren nach Lissabon [Wikipedia].
[13] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[14] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[15] Ernst Gottfried v. Taupadel [ -26.6.1674 Sinzheim; LK Rastatt], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[16] Röhrsdorf, heute Orteil von Dohna [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge].
[17] Fichtenberg, heute Stadtteil von Mühlberg [Elbe] [LK Elbe-Elster].
[18] N v. Taupadel [ – ], Vetter des Georg Christoph v. Taupadel.
[19] besucht: untersucht.
[20] Kleiderraub: Kleider gerade der Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider anzogen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34.
[21] Weißgerät: weißleinene Wäsche.
[22] Liptitz, heute Ortsteil von Wermsdorf [LK Nordsachsen].
[23] Hohburg, heute Ortsteil von Lossathal [LK Leipzig].
[24] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Vernalis Continuatio (1669), S. 87f.
[25] Schleifen: Die Schleife war an sich ein kleiner plumper Schlitten, Lasten darauf fortzuschleifen. Das Schleifen war meist mit der Todesstrafe des Räderns verbunden. Der Verurteilte wurde gefesselt auf eine Tierhaut oder ein Brett gelegt u. von einem Pferd zur Richtstätte geschleift. Eine Strafverschärfung war es, wenn er unterwegs an bestimmten Plätzen mit glühenden Zangen in Brust, Arme oder Hüften gezwickt wurde. Das Schleifen zur Richtstätte als Strafverschärfung ist für „besonders üble Täter“ bekannt gewesen, vor allem bei mehrfachem Mord. SCHILD, Alte Gerichtsbarkeit, S. 42. „Nach dem Sachsenrechte wird die Strafe des Schleifens auf einer Kuhhaut vornämlich den Vater= und Brudermördern zuerkannt. Ueberhaupt wird sie großen Verbrechern, die mehrere Morde verübt, ertheilt“. [kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks12040.htm].
[26] Köpfen: Die Enthauptung galt im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. BECKER, Peter Müller’s Chronik, S. 60 (Frankfurt/M.): „Anno 1626 den 11. Tag Augusti ist dieser Spanier mit dem Schwert gericht worden, welcher des Marktschiffers Reitknecht erstochen hat. Der Henker hat ihn nit angerührt, sondern er ist ganz ledig in den Kreis gangen, welchen die Soldaten gemacht hatten. Als er ist gericht gewesen haben ihn die 4 Todtengräber in ein Leichkar gelegt und ihn nach dem Gutleuthof getragen; alda ist er begraben worden“. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart v. Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens” mit Schwert, Galgen u. Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual u. als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten u. Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig u. gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – u. damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – u. einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten u. einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229.
[27] rädern: Dem zum Radebrechen verurteilten Delinquenten wurden so lange mit einem Rad Knochenbrüche u. Verletzungen zugefügt, bis dieser starb. Anschließend wurde der Leichnam auf dieses Rad gelegt („geflochten“). Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss und übte einen nicht ungefährlichen Beruf aus. So schrieb Wallenstein am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofosses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Leutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit gerzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 56: „Der Schleizer Chronist Grünler berichtet im Einzelnen. ‚Ein Bauer aus Pöllwitz hat einen Soldaten von Adel im Holze erschossen. Der Bauer ist aber zu Schleiz unterm Galgen gerädert und ihm Arme und Beine zerstoßen worden, welcher hernach noch zwei Tage gelebet und immer Essen und Trinken begehrt; am dritten Tage … als am Charfreytage hat ihn der Scharfrichter auf vieler Leute Fürbitte im Beysein des Obersten von Haugwitz erschossen. Er hat fünf Schuß gegeben, der arme Sünder aber allezeit gesaget, er habe ihn nicht recht getroffen. Den 6ten Schuß aber hat er ihm mit vier Kugeln gegeben, davon er verschieden’ “. HAHN; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 422f. [Schweinfurt 1633]: „Drey Mörder, sämmtlich von Hesselbach, Hanns Werner Haas, Peter Schütz, Wind-Peter genannt, der daselbst Wirth war, so wie auch der Gemeinde Schmidt, wurden am 28. Junius hier folgender Maaßen gerichtet: Hass, der als der vornehmste, der 20 begangene Mordthaten eingestanden hatte, wurde vor dem Rathhause, nach verlesenem Urtheile, auf eine Schleife gesezt und zweimal mit glühenden Zangen gerissen, dann durch die Stadt vor das Oberthor geschleift, und wieder zweymal gezwickt, von da führte man ihn, mit seinen 2 andern Mitgesellen, auf die Haardt, wo ihn der Nachrichter wieder zwey Griffe gegeben hatte. Jetzt wurde er auf die Brechen gelegt und von unten hinauf gerädert. Der 2. welcher 9. Todschläge begangen, und eingestanden hatte, wurde auch von unten hinauf geradbrecht; den 3. aber, von welchem 7 Menschen umgebracht worden waren; hatte man aus Gnade von oben herein zu Todte mit dem Rade gestossen. Ihre drei Leichname wurden auf 3 verschiedenen Strassen, nämlich Haas auf dem Wege nach Hesselbach, der Wirth auf dem Wege nach Maibach und der Schmied auf der Strasse nach Würzburg unterhalb des Dorfes Berg auf das Rad geflochten“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 797 (1642): „Es hatte einem Bäyrischen Reuter ein Pferd gemangelt / deßwegen er auff einem geborgten außgeritten / sich unverantwortlich beritten zu machen / dannenhero er den Ordinari-Postillion am Oster-Abend den 19. Aprilis nechst bey Petterweil erschossen / dene Herr General [Wahl; BW] im Angesicht der Soldatesca lebendig radebrechen lassen / und hat der herleyhende Reuter auch über die Klingen springen / und auffs Rad gelegt werden sollen / ist aber durch grosse Fürbitt am Leben erhalten worden“.
[28] Kitzingen [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 357ff.
[29] Vorbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): “Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen laßen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten”. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. Vgl. BEYERLE, Konstanz, S. 30f.: „Unter den fremden Weibspersonen, die sich damals hier aufhielten, befand sich die ledige Ursula Gaisserin aus Kißlegg im heutigen Oberwürttemberg. Dieselbe beging eine Kindstötung und wurde deshalb gefänglich eingezogen. In der Voruntersuchung legte sie ein Geständnis ab. Auf 13. August wurde ihr der endliche Rechtstag, im heutigen Sinne die Hauptverhandlung, angekündigt. Hier erschien nach der Verlesung des Geständnisses der Angeklagten, Christoph Wilhelm aus Franken, ein Korporal im wolfeggischen [Truchsess v. Waldburg-Wolfegg; BW]  Regiment, und bat, ‚der Tochter Ursula Gaisserin das Leben fristen, er wolle sie zu der Ehe nehmen’. Er erhielt zur Antwort, man wolle seiner Fürbitte gedenk sein. Aber weder diese noch der städtische Steuerschreiber, welcher als Verteidiger der Angeklagten für sie um Gnade bat, fand beim Rate Gehör, welcher die Unglückliche zur Enthauptung verurteilte. Er fühlte sich indes nicht sicher, ob nicht der Liebhaber mit seinen Soldaten die Exekution zu verhindern suchen würde und erbat sich von Wolfegg die Bestellung einer militärischen Wache“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. STEMMLER, Tagebuch 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“.
[30] Konversion: Karrierewilligen Offizieren u. Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren und Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete. Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen und jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung von Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen. KNIEB, Eichsfeld, S. 354.  Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten – Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 – wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 – u. durch den Zwang der Tillyschen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm“. Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht von 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah.
Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“. Der Rothenburger Chronist Dehner (1612-1679); HELLER, Rothenburg ob der Tauber, S. 53 (1630): „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch  v o r  Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‚Gott der Vatter, wohn uns bey !‘ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben“. Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.
[31] ADAMI, Misanders Theatrum Tragicum Bd. 1, S. 808ff.; BÜLAU, Geheime Geschichten Bd. 10, S. 449f.
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