Straube, N

Straube, N; Fähnrich [ – ] Straube stand 1634 als Fähnrich unter Bellinghausen in pfalz-neuburgischen Diensten.

„Über die Ereignisse des Jahres 1634 in Radevormwald[1] unterrichtet ein Schreiben des Magistrats der Stadt Radevormwald an den Landesherrn [Wolfgang Wilhelm v. Pfalz-Neuburg; BW], das auf die Jahreswende 1634/35 zu datieren ist. Es bezieht sich auf die zurückliegende Einquartierung von Truppen des pfalz-neuburgischen Obersten von Bellinghausen und auf dessen ungebührliches Verhalten. Damals lagen zwei Kompanien des Regiments in der Stadt, je drei lagen in Lennep[2] und Neuenburg.[3] Diese Truppen waren zum Schutz vor dem von Graf Philipp von Mansfeld angedrohten Vorgehen kaiserlicher Truppen gegen den auf Neutralität bedachten Pfalzgrafen geworben worden. Bis zum 5. März hatten Einheiten des Oberstleutnants Diependahl in der Stadt gelegen. Schon am 3. März entsandte von Bellinghausen Fähnrich Straube mit 100 Soldaten, weil er selbst in Elberfeld[4] sein Quartier nehmen wollte, doch dann zog er es vor, nach Radevormwald zu kommen. Der Stadt berechnete er Kosten bereits vom 1. Februar 1634 an, außerdem wurde eine Quittung über 100 Reichstaler vom 8. Juni 1634 vorgelegt. Als die Deputierten aus Radevormwald über den Betrag mit dem Obersten in Köln verhandeln wollten, wurden sie ‚gefenglich hingeschleppt und geknebelt‘ und die Stadt mußte ‚zue deren relaxation 490 rthlr geben und bezahlen‘. Zudem hatte der Oberst verschiedentlich einige Radevormwalder mit Pferd, Wagen und Ladung in Mülheim[5] festsetzen ‚und große costen ufftreiben lassen, welche wir zur ver-hinderung weitern schaden bezahlen müssen‘. Weiter beschwerte der Magistrat sich darüber, daß der Oberst für fünf statt nur für drei Pferde, wie es ihm zustand, Hafer, Heu und Stroh genommen hatte. Beim Abzug der beiden Kompanien des Regiments von Bellinghausen aus Radevormwald am 21. Juni blieben dessen Offiziere den Bürgern noch 60 Reichstaler schuldig. In Düsseldorf[6] nahm man die Klagen sehr ernst. Ein Schreiben an von Bellinghausen vom 15. Januar 1635 betonte, sein Regiment sei zum Schutz der Untertanen angeworben worden und nicht zu deren Beschwerung. Dem Obersten wurde befohlen, die Ordnung einzuhalten und zuviel berechnete Gelder zurückzuerstatten, ’sonsten ihr zugewarten, daß wirs sambt den unkosten auß ewerem soldt erstatten und Euch abziehen laßen‘. Disziplinlosigkeit gab es also nicht nur bei Mannschaften, sondern auch bei Regimentskommandeuren. Man war am Düsseldorfer Hof darauf bedacht, die Bevölkerung vor Willkür zu schützen und die Regeln des Krieges einzuhalten“.[7]

[1] Radevormwald [Rhein-Wupper-Kr.]; HHSD III, S. 618.

[2] Lennep [Stadt Remscheid]; HHSD III, S. 455f.

[3] Neuenberg, Burg; unter Lindlar [Rhein.-Berg. Kr.]; HHSD III, S. 468.

[4] Elberfeld [Stadt Wuppertal]; HHSD III, S. 197ff.

[5] Mülheim [Stadt Köln]; HHSD III, S. 534f.

[6] Düsseldorf; HHSD III, S. 185ff.

[7] EHRENPREIS, Dreißigjähriger Krieg, S. 250f.

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