Paradis [Paradies, Paradeis] de Lasaga, Baron de Echaide [Erhaide, Erscheide, Erchaide], Jakob Heinrich [Enrique, Henrich]

Paradis [Paradies, Paradeis] de Lasaga, Baron de Echaide [Erhaide, Erscheide, Erchaide], Jakob Heinrich [Enrique, Henrich]; Obrist [um 1590-18.6.1638 Prag] Jakob Heinrich [Enrique, Henrich] Freiherr Paradis [Paradies, Paradeis] de Lasaga, Baron de Echaide [Erhaide, Erscheide, Erchaide] [um 1590-18.6.1638 Prag], Herr auf Kamenitz[1] und Tschernowitz,[2] kaiserlicher und spanischer Kriegsrat, stand seit dem 20.3.1621 als Obrist[3] eines Regiments[4] zu Fuß, bestehend aus fünf Fähnlein[5] zu je 200 Mann, in kaiserlichen Diensten. Am 18.3.1621 hatte der Hofkriegsrat Paradis Musterplätze[6] zu Neuhaus[7] und Pilgram[8] angewiesen. Am 7.1.1622 lag das Regiment vor Tabor.[9] Nach dem Willen des Hofkriegsrats sollte Paradis unter dem Befehl Hannibal von Schaumburgs[10] in die Obere Pfalz ziehen. Am 14.4.1622 erging eine neue Ordre des Hofkriegsrats, dass Paradis aus der Oberen Pfalz mit seinem Regiment ins Elsass abgehen sollte. Am 13.10.1622 wurde er bei Kämpfen vor Tabor verwundet. Kriegskommissär[11] Putz[12] berichtete am 10.3.1623 von des „Obrister Abreitung“. Im August wurde sein Regiment aufgelöst und die übrig gebliebenen Mannschaften unter das Regiment Schaumburg gebracht.[13]

Paradis wurde von Wallenstein[14] wiederholt zu diplomatischen Missionen eingesetzt.

Wallenstein wandte sich am 24.5.1630 aus Karlsbad[15] an den Kaiser:[16] Es sei ihm berichtet worden, dass Spínola[17] die früher in Spanien getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich des Krieges in Italien nicht einhalte. Würde dem nicht Einhalt geboten, so sei zu befürchten, dass die kaiserliche Armee in Italien und in Graubünden zugrunde gehe, wodurch die Länder des spanischen Königs[18] sowie die besetzten Pässe gefährdet wären. Die Feinde würden es sicher ausnutzen, wenn sie ihre Chancen sähen. Wegen des Mangels an vertraglich zugesagtem Proviant erleide die Armee große Verluste und werde sie weiter erleiden, wenn nicht Abhilfe geschaffen werde und die Soldaten nicht bald Proviant bekämen. Er habe geglaubt, Spínola werde an der Erhaltung der kaiserlichen Armee in Italien interessiert sein. Nun sei es schon so weit gekommen, dass die Offiziere es ablehnten, in Italien oder Graubünden zu dienen. Aus diesem Grund habe er Paradis nach Spanien entsenden müssen, damit dieser Graf Olivares,[19] Philipps IV. „privado“,[20] über die Missstände berichte und um Hilfe aus dieser gefährlichen Notlage bitte. Wallenstein verlangte, der Kaiser möge den spanischen Gesandten Aytona[21] und Bruneau[22] anweisen, diese höchst wichtige Angelegenheit Philipp IV. und Olivares vorzugetragen, damit diese die kaiserliche Armee in Italien mit Proviant, Geld, Artillerie und Munition versorgen lassen.[23] Am 21.8.1630 teilte der mittlerweile in Madrid eingetroffene Paradis Wallenstein mit: Er habe ihm bereits geschrieben, dass er gemäß den von Wallenstein erhaltenen Beglaubigungsschreiben und Instruktionen die Unterhandlungen mit Olivares und anderen Ministern eingeleitet habe. Die Zusammenkünfte gingen nur sehr langsam vonstatten und hätten vorläufig nur wenige Beschlüsse ergeben. Er mache jene mit der zu verhandelnden Materie erst bekannt, da diese es entweder vergessen hatten oder nichts von den Verhandlungen in Deutschland wußten. Olivares sei am besten informiert, da alles, was in Wien vereinbart wurde, durch seine Hände ging. Auch fehlten die Minister der italienischen Fürsten nicht, die Misstrauen gegen Wallenstein zu erregen suchten. Da bisher noch nichts mit Bestimmtheit entscheiden sei, wolle er nicht mit den verschiedenen Meinungen bekannt machen, doch alle neigten zu der Ansicht, Wallenstein solle das gesamte Heer in Italien befehligen und dort alles tun, was seiner Meinung nach beiden Kronen zum Vorteil gereiche. Die Gesandten des Papstes, Frankreichs und der Stadt Florenz seien zum Zweck von Friedensverhandlungen hier eingetroffen.[24] Am 4.11.1630 schrieb Gabriel de Roy[25] aus Wismar[26] an Wallenstein: Mit seinem Schreiben vom 14.10. habe er ihn von dem Zwist mit dem Lübecker[27] Senat unterrichtet. Sein Zorn scheine sich schon zu besänftigen. Er selbst habe bereits 130 Seeleute angeheuert, damit vier Schiffe gegen die Schwedischen,[28] die sich vor dem Hafen zeigen, ausfahren können, die Soldaten für diese Schiffe werde Obrist Gramb[29] stellen. Er habe vom spanischen König den Befehl zur Rückkehr nach Spanien erhalten und solle im nächsten Monat abreisen. Obwohl er wisse, dass Wallenstein Obrist Paradis bei sich habe, biete er ihm seine Dienste an.[30] Olivares wandte sich selbst am 5.11.1630 aus Madrid an Wallenstein: Bei allen Gelegenheiten beweise Wallenstein, dass er dem Heer des spanischen Königs Erfolg wünsche, so wie es seine wiederholten Vorschläge beweisen, anlässlich derer er nach Madrid kam, um mit Paradis zu verhandeln. Die Vorschläge tragen zu Wallensteins Ansehen bei, denn sie wahren die Interessen des Hauses Österreich. Die Entscheidung hänge aber auch vom Kaiser ab, dem der spanische König diese Angelegenheit vorlegte.[31] Paradis konnte am 14.11.1630 aus Madrid Wallenstein unterrichten, der spanische König und sein Hof hätten mit großem Missfallen aufgenommen, dass Ferdinand II. Wallenstein des Generalats enthoben habe. Der Friedensschluss[32] in Italien bringe den Feinden große Vorteile und den eigenen Waffen wenig Ansehen, und dies am Vorabend der Zusammenkunft von Casale. In Madrid fühle man große Verbitterung und alle gäben Maximilian I.[33] die Schuld.[34] Paradis urkundliche Adresse lautete 1631: „Jakob Heinrich Paradeis freyherr von Ercheide, herr auf Kamenitz vnd Cernawitz, Röm. Kays. auch Königl. May. in Hispanien Kriegsrat und bestallter Obrist“.[35]

Paradis wandte sich am 11.5.1631 aus Brüssel an Wallenstein: Über Wallenstein werde auch hier mit großer Hochachtung gesprochen und alle seien der Meinung, dass alles Unheil, das vom Feinde drohe, nur abgewendet werden könne, wenn Wallenstein zurückkehren und die Waffen ergreifen werde.[36] Unter dem 17.5. schrieb er dem Generalissimus aus Namur:[37] Marquis de Santa Cruz[38] und Aytona besichtigten Dunkerque[39] und auch andere Orte, gegen die der geplante feindliche Angriff berichtet sei. Sie seien jedoch überzeugt, dass der Feind in diesem Jahr keinen Versuch unternehmen werde, das spanische Heer sei stark. Die Infantin[40] und ihre Räte erachten es für notwendig, dass Wallenstein zurückkehre, um sich Gustav II. Adolf und dessen Verbündeten zu stellen. Sie seien sich jedoch dessen bewusst, dass man auch von denen, die man für Freunde halte, Schaden erleiden könne, und darum sei es nötig, sich auf beides vorzubereiten. Er selbst sei der Meinung, dass man Wallenstein hier gern Hilfe leisten werde.[41]

1632 führte Paradis ein Fußregiment, das er aus dem Regiment des in Gefangenschaft geratenen Caspar von Gramb gebildet hatte, das aber wieder aufgelöst wurde, weil Paradis es nicht wieder auffüllte.[42]

In dem Diarium des Kardinals von Harrach[43] heißt es unter 1638: „18. junii [1638], Prag
Der obriste [Enrique] Paradis ist von seiner khranckheit also übell zuegerichtet, das er gantz außer seiner selbsten ist, khaum die fraw [Ursula][44] khennet, und mit kheinem menschen khein worth redet“.[45] In seiner Grabinschrift im Prager Emaus-Kloster – 1636 waren Benediktiner der spanischen Montserrater Klosterreform von Ferdinand II. nach Prag berufen worden – , wo er auch einen Altar zu Ehren des hl. Jakob gestiftet hatte, heißt es: „Hic jacet Illms. DD. Henricus Paradis Baro de Echaide S. C. Regiae Majestatis Colonellus, S. Jacobi de la Spada Eques,[46] Dominus in Kamenitz,[47] Heros Hispanus 1638”.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Kamenitz an der Linde [Kamenice nad Lipou; Bez. Pelhřimov, Tschechien]; HHSBöhm S. 246f.

[2] Tschernowitz [Černovice, Bez. Pelhřimov, Tschechien].

[3] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[5] Fähnlein, Fahne [schwed. fana]: I. militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste 200 bis ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden. II. In den Städten wurden wehrfähige Bürger ebenfalls in Fähnlein bzw. Rotten eingeteilt.

[6] Muster- und Laufplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

[7] Neuhaus [Jindřichuv Hradec; Tschechien]; HHSBöhm, S. 398ff.

[8] Pilgram [Pelhřimov, Tschechien]; HHSBöhm, S. 444f.

[9] Tabor [Tábor, Tschechien]; HHSBöhm, S. 592ff.

[10] Hannibal Graf v. Schaumburg [Schauenburg] [1582-30.3.1634 Freiburg], kaiserlicher Feldmarschall.

[11] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).

[12] N Putz [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.

[13] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622 2. Heft, S. 207f.

[14] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[15] Karlsbad [Karlovy Vary, Tschechien]; HHSBöhm, S. 249ff.

[16] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[17] Ambrosio Spinola Doria, marqués de los Balbases [1569 Genua-25.9.1630 Castelnuovo de Scrivia], span. General.

[18] Philipp IV. [8.4.1605 Valladolid-17.9.1665], König v. Spanien, Neapel u. Sizilien, Sardinien u. Portugal. Vgl. STRADLING, Philip IV.

[19] Gaspar de Guzmán, Graf von Olivares, Herzog v. San Lucar [6.1.1587 Rom-22.7.1645 Toro], einer der führenden Minister Spaniens in der Regentschaft Philipps IV. u. Günstling des Königs. Er regierte von 1623 bis 1643. Sein Ziel war die Stärkung der Zentralgewalt in Spanien, was Aufstände auslöste, die schließlich durch Hofintrigen zu seinem Sturz führten.

[20] privado (span.): Günstling, Vertrauter.

[21] Don Francisco de Moncada [1586-1635], III marqués de Aytona, XI conde de Ossoña, vizconde de Cabrera, vizconde de Villamur, VI conde de Marmilla, en Sicilia, span. Diplomat, Botschafter in Wien (1624-1629), Brüssel (1629-1633), 1633 Oberbefehlshaber in Flandern, 1633-34 interimistischer Statthalter der Span. Niederlande

[22] Jacques de Bruneau [ca. 1576-1634], Beauftragter der span. Regierung am kaiserlichen Hof 1619-22, Statthalter in Flandern.

[23] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 992, S. 381.

[24] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 1066, S. 403.

[25] Gabriel de Roy [ – ] spanischer Rat u. Resident.

[26] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.

[27] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[28] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[29] Caspar Freiherr v. Gramb [Gram, Gramm, Grammi, Cram] [ -April 1633 Elbekosteletz], kaiserlicher Obrist.

[30] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 40, S. 33.

[31] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 41, S. 34.

[32] Das Ende in dieser Auseinandersetzung im Mantuanischen Erbfolgekrieg brachte das Eingreifen Schwedens in den Dreißigjährigen Krieg. Ferdinand II. hatte deshalb ein großes Interesse an einem schnellen Abzug seiner Truppen aus Oberitalien. Auf dem Regensburger Kurfürstentag gelang es ihm am 13.10.1630, einen Friedensvertrag zur Beendigung des Krieges mit der französischen Gesandtschaft auszuhandeln. Richelieu konnte aber König Ludwig XIII. davon überzeugen, den Vertrag nicht zu ratifizieren. Trotz diesem Affront signalisierte Ferdinand II. gegenüber Frankreich weiterhin seine Verhandlungsbereitschaft.

[33] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[34] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 41, S. 34.

[35] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622 2. Heft, S. 208.

[36] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 60, S. 40.

[37] Namur [Belgien, Prov. Namur]. Vgl. auch KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 412.

[38] Don Alvaro de Bazano Manrique de Lara, marqués de Santa Cruz [Croce] [ – ], span. Kommandant v. Roermond (1632).

[39] Dünkirchen [Dunkerque, Span. Niederlande; h. Frankreich, Dép. Nord].

[40] Isabella Clara Eugenia v. Spanien [Isabel Clara Eugenia de Austria y Valois] [12.8.1566 Segovia-1.12.1633 Brüssel], Infantin u. Statthalterin der Spanischen Niederlande.

[41] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 62a, S. 41.

[42] Vgl. ERNST, Madrid, S. 283, Anm. 58; die Erwähnungen bei KELLER; CATALONO, Diarien.

[43] Ernst Adalbert v. Harrach [4.11.1598 Wien-25.10.1667 Wien], Kardinal. Vgl. KELLER; CATALANO, Diarien; http://www.univie.ac.at/Geschichte/Harrach/harrach_zur_person.htm.

[44] Ursula Paradis y Echaide, geb. Schleinitz [ -1650]. Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Diarien.

[45] http://www.univie.ac.at/Geschichte/Harrach/beispiel_harrach_d_1638.htm.

[46] Orden des heiligen Jakob vom Schwert (port.: Ordem de Sant’Iago da Espada): Er entstand 1290 aus einer portugiesischen Abspaltung vom spanischen bzw. kastilischen Orden gleichen Namens. Papst Alexander III. hatte diesen Ritterorden etwa 1320 bestätigt, die Großmeisterwürde wurde geteilt und an die Krone der beiden Länder gebunden.

[47] Kamnitz an der Linde [Kamenice nad Lipou; Bez. Pelhřimov].

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.