Padberg, Ernst Tönis von

Padberg, Ernst Tönis von; Adliger [ – 1658] Padberg von entstammte einen westfälischen Adelsgeschlecht, dessen Archiv sich erhalten hat.

„Neben den streifenden Rotten gab es seit dem Ende des Truchsessischen Krieges vermehrt das Problem der Bandenbildung. Gegen diese vorzugehen war eine der Hauptaufgaben der amtsweise organisierten Schützen, die unter dem Kommando eines „Führers“ standen. Die Herrschaft Padberg[1] gehörte zwar zum Territorium des Herzogtums Westfalen, hatte sich jedoch eine weitgehende unabhängige Rechtssprechung bewahren können. Gerichtsmaßnahmen anderer kurkölnischer Beamten wurden daher stets beargwöhnt.

In einem Vermerk über eine Polizeiaktion am 16.7.1625 heißt es: Anno 1625 den 16 Julii ist Arndeß von Geißke als fürstlich Cölnischer fhörer über die Arnspergische[2] und Werlische[3] soldaten mit etzlichen bie sich habenden die straßen durchzogen undt uff die weitschweifende busch- undt straßenröbern undt diebe gepaßet undt under andern im dorff Berinckhußen[4] vernommen, alß solte der Wappe von Meßinckhausen[5] alß ein viandt undt struchröber in Smidt Görgens behaußung zu Beringhußen sich heimlich uffhalten. Dahero ehr selbig darin gesucht, aber nichts gefunden. Gleichwoll seinen rock undt sietgewehr daselbsten finden liggen, welchen ehr zu sich genomen. Undt damit nicht deß ansehenß, alß sölte hiedurch denen von Padberg an ihren deß ordts habende jurisdiction und hocheit etwaß praejudicirliches vorgenomen sein, so hatt Daniel der phörer mihr Thönis von Padtberg sothanig des Wappens rock undt sietengewehr alhie auff meine behaußung praesentirt, dabie angezeiget, daß durch sothanig actum ehr im geringsten nicht gewinnet noch beuwlicht in praejustit [= praejudiz, Schaden] undt nachtheil denen Padtberger hocheidt deßwegen solches vorgenommen zu haben undt sie vielmehr beuwlicht an ende undt örte, da ehr solche verdechtighe leutte finden, selbige vor die geburliche jedeß ortß obrigkeit zu sitiren [= sistiren] undt executio da ergehen zu lassen, wie er auch alhie hette thun wöllen, sofern er dem Wappen gefenglich bekommen. Undt wiell ehr der phörer Daniel deß nachts alhie bie mihr verplieben undt bie nacht durch etzlich spargirt [verbreitet], alß solte der Wappen in seindt Georgens behausungh noch vorhanden sien undt sich heimblich halten, habe ich alßpaldt mein diener undt etzliche Padtbergische undersaßen dahin gesandt, daß hauß allersieth fleisich durchsuchen laßen, aber den Wappen ebenfalß nicht antreffen können undt wieße hiedurch seindt Georgen zu Berinckhußen zu rede zu setzen, solche von denen von Padtberg nach befridung der gebuhrangesehen werden.

Actum ut supra biesinn Lorentz Vettern Padtbergischen sambt undt richtsschreibern und m[eister] Wilhelm Leggendecken von den Fürstenberg neben andern mehr.

Dieser obgedachte Wappe von Meßinghusen ist hernacher under Bredelar[6] von etzlichen außm kloster gefenglich angenommen, nach Brylohn[7] geliefert undt ist den 13. August dieß 1625 jahrs justificirt undt am galgen gehenckt worden“.[8]





[1] Padberg [LK Brilon]; HHSD III, S. 600f.

[2] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.

[3] Werl [LK Soest]; HHSD III, S. 768ff.

[4] Beringhausen, heute Stadtteil von Marsberg [Hochsauerlandkr.].

[5] Messinghausen, heute Stadtteil von Brilon [Hochsauerlandkr.].

[6] Bredelar [LK Brilon]; HHSD III, S. 116f.

[7] Brilon [LK Brilon]; HHSD III, S. 119f.

[8] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 83f.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.